Beratung aktuell Nr. 3/2011. Neues und Interessantes, Aktivitäten im letzten Quartal 2011
|
|
- Ferdinand Armbruster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel / Fax 50 LG für ZRS Graz: FN s DVR: kanzlei@slawitsch.at Graz, Sl./Luk Beratung aktuell Nr. 3/2011 Neues und Interessantes, Aktivitäten im letzten Quartal 2011 Zu einigen kürzlich eingeführten Neuerungen hat die Finanzverwaltung im Laufe dieses Jahres ihre Sichtweise präzisiert. Soweit wichtige und praxisrelevante Themen betroffen sind, wird nachstehend darauf eingegangen, daneben aber auch auf Änderungen ab im Bereich der Sonderausgaben und auf die aktuelle Innovationsförderung. Außerdem beschäftigt sich dieses Rundschreiben mit Hinweisen über steuerliche Maßnahmen im letzten Quartal des Jahres. 1. Voraussetzungen für steuerfreien Fahrtkostenersatz Ab heuer ist der geldwerte Vorteil aus der Beförderung eines Dienstnehmers auf Kosten des Arbeitgebers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenen Fahrzeugen des Arbeitgebers oder mit Massenbeförderungsmitteln nicht mehr lohnsteuerpflichtig, wenn dem Arbeitnehmer für diese Strecke dem Grunde nach ein Pendlerpauschale zustünde. Die Lohnsteuerfreiheit ist nur dann gegeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine nicht übertragbare Streckenkarte zur Verfügung stellt. Die Zurverfügungstellung einer Netzkarte wäre nur dann zulässig, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine Streckenkarte angeboten wird oder die Netzkarte höchstens den Kosten einer Streckenkarte entspricht. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat insbesondere auch den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für Fahrtausweise zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so bleibt es bei der Lohnsteuerpflicht!!
2 Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Gültigkeit der Strecken- oder Netzkarte hat der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber zurückzugeben, anderenfalls liegt für Zeiträume außerhalb des Dienstverhältnisses ein steuerpflichtiger Sachbezug vor, der spätestens im Monat der Beendigung des Dienstverhältnisses abzurechnen ist. 2 Damit der Arbeitgeber feststellen kann, ob dem Arbeitnehmer dem Grunde nach ein Pendlerpauschale zustünde, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf dem amtlichen Vordruck L 34 das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu erklären. Wird die Beförderung anstelle eines bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohnes oder anstelle von Lohnerhöhungen vorgenommen, auf die ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht, so gilt die Lohnsteuerfreiheit ebenfalls nicht. 2. Steuerabsetzposten Kinderbetreuung Das Finanzministerium hat im Sommer eine umfangreiche schriftliche Information erstellt, die unter unter dem Stichwort Kinderbetreuung (alphabetische Themenliste) eingesehen werden kann. Es ist dort auch insbesondere dargestellt, welche formalen Voraussetzungen für die Absetzung von Kinderbetreuungskosten erforderlich sind (Form von Rechnungen bzw. Belegen etc.). Erfreulich ist, dass bei einer Ferienbetreuung sämtliche Kosten absetzbar sind (sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, also pädagogisch qualifizierte Person oder institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung). Auch die Einschränkung, dass Aufwendungen für Kurse, bei denen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht, nicht abzugsfähig sein sollten, wurde gestrichen. Kinderbetreuung mit gleichzeitiger Vermittlung von Kenntnissen oder mit gleichzeitiger sportlicher Betätigung ist daher grundsätzlich absetzbar, dies gilt jedoch nicht für Nachhilfeunterricht. 3. Häusliche Betreuung bei Behinderung Wenn jemand aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen, so sind häusliche Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung genauso absetzbar, wie Aufwendungen für eine Heimbetreuung. Der Pflege- oder Betreuungsbedarf ist durch ein ärztliches Gutachten oder durch Bezug von Pflegegeld nachzuweisen.
3 4. Verschiebung bestimmter Spenden und Kirchenbeiträge auf 2012 Spenden für Umwelt-, Natur- und Artenschutz sind erst ab 2012 steuerlich absetzbar. Kirchenbeiträge sind bis einschließlich 2011 nur mit jährlich 200,-- absetzbar, ab ,-- pro Jahr: es kann daher Sinn machen, derartige Zahlungen in das Jahr 2012 zu verschieben Innovationsförderung Ein Förderungsschwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Innovation. Es bestehen Fördermöglichkeiten für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, für Qualifizierung von Mitarbeitern, Investitionen und Beratungsleistungen. Ansprechpartner in der Steiermark sind in erster Linie die Wirtschaftskammer oder die Steirische Wirtschaftsförderung SFG. 6. Ergebnis- und Investitionsplanung im letzten Quartal Das letzte Quartal des Jahres sollte man zum Anlass nehmen, die aufgrund der aktuellen Einkommensentwicklung zu erwartende Steuer berechnen zu lassen und allfällige Gestaltungsmaßnahmen zu setzen. Dabei ist insbesondere auch an den 13%igen Gewinnfreibetrag zu denken, der allen einkommensteuerpflichtigen Personen zusteht, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen. Bei Einkünften bis zu ,-- besteht kein Handlungsbedarf, weil der Freibetrag im Tarif integriert ist. Für darüber hinausgehende Gewinne kann der Freibetrag durch bestimmte Investitionen oder durch die Anschaffung freibetragstauglicher Wertpapiere im Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften am Besten im Sonderbetriebsvermögen eines jeden Gesellschafters) genutzt werden. Erforderlich ist eine Abschätzung des Gewinnes (Gewinnanteiles) 2011 und darauf aufbauend die Berechnung des maximalen 13%igen Freibetrages die Feststellung der bereits getätigten bzw. bis Jahresende noch anfallenden freibetragstauglichen Investitionen
4 gegebenenfalls die Nutzung des restlichen Freibetrages durch entsprechende Wertpapierkäufe spätestens bis Jahresende 4 Für konkrete Berechnungen sowie die Erstellung einer Einkommensvorschau 2011 und für die Erörterung möglicher Steuerungs- bzw. Gestaltungsmaßnahmen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung und bitten Sie um Benachrichtigung, wenn Sie derartige individuelle Berechnungen wünschen. 7. Weihnachtsgeschenke an Dienstnehmer (und sonstige benefits ) Weiterhin gilt der Grenzwert von 186,-- für steuerfreie Sachgeschenke an Dienstnehmer. Geldzuwendungen sind demgegenüber generell steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn die Sachgeschenke über bloße Aufmerksamkeiten (Richtwert etwa 40,-- pro Person) hinausgehen, besteht Umsatzsteuerpflicht bzw. vereinfachend ausgedrückt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug! Bei dieser Gelegenheit: Betriebsveranstaltungen, wie z.b. Betriebsausflüge bleiben lohn- und sozialversicherungsfrei, wenn der Aufwand jährlich 365,-- pro Arbeitnehmer nicht übersteigt. Abgesehen von steuerfreien Aufwandsersätzen (wie z.b. Kilometergeld) sind neben Weihnachtsgeschenken und Betriebsveranstaltungen im Wesentlichen noch Maßnahmen der Zukunftssicherung für Dienstnehmer steuerbegünstigt (z.b. die sogenannte 300,-- Polizze bzw. Beiträge an Pensionskassen oder für Geschäftsführer und leitende Angestellte leistungsorientierte Pensionszusagen). 8. Weihnachts- bzw. Werbegeschenke an Geschäftspartner Unproblematisch sind typische Werbegeschenke ohne besonderen Wert mit Namensaufdruck des schenkenden Unternehmens (Kugelschreiber und dergleichen). Darüber hinaus ist zweierlei zu beachten: a) Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde werden von Finanzverwaltung und Rechtsprechung als nicht abzugsfähige Repräsentationsausgaben behandelt. Auf jeden Fall sollte eine Liste der Empfänger vorliegen und der ausschließliche Werbecharakter offenkundig sein. b) Generell besteht für Werbegeschenke kein Vorsteuerabzug mehr, außer es handelt sich um Gegenstände von geringem Wert (Richtschnur ca. 40,--).
5 5 9. Forschungsförderung Die steuerliche Forschungsförderung kann in Form eines Steuerfreibetrages oder einer Prämie in Anspruch genommen werden (ab 2011 nur mehr als Prämie, erhöht auf 10 %). Wenn in Ihrem Betrieb Forschungsaufwendungen anfallen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme zwecks Festlegung der rechtzeitigen Dokumentation und Ausschöpfung der höchstmöglichen Förderungen. 10. Prämien an Mitarbeiter a) Wenn das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geringer ist als ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge (z.b. weil Überstundenentgelte, steuerpflichtige Fahrtkostenersätze und dergleichen nur 12x und nicht 14x ausgezahlt werden), so lässt sich das mit nur 6% Lohnsteuer begünstige Jahressechstel durch Auszahlung einer zusätzlichen Prämie besser ausnutzen. b) Für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge steht ein weiteres, um 15% erhöhtes Jahressechstel zur steuerbegünstigten Auszahlung zur Verfügung. Die Prämierung von Verbesserungsvorschlägen muss aber in ein entsprechendes System bzw. eine Zusage eingebettet sein und die Belohnung für einen tatsächlich prämienwürdigen Verbesserungsvorschlag darstellen. 11. Termine a) Anträge auf Energieabgabenvergütung Anträge auf Vergütung von Energieabgaben (insbesondere bei energieintensiven Unternehmen) müssen spätestens innerhalb von fünf Jahren gestellt werden. Am endet die Frist für das Jahr Anspruchsberechtigt sind bis 2010 nicht nur Produktions-, sondern auch Dienstleistungsunternehmungen. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Ihr Betrieb in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an uns. Besonders Jahre mit hohen Investitionen bieten Vergütungschancen, weil der Selbstbehalt dadurch sinkt. b) Antrag auf Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen bei Mehrfachversicherungen In den Systemen ASVG Selbständigen- und Gewerbeversicherung sowie Sozialversicherung der Bauern sind Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (heuer jährlich ,--) zu entrichten. Bei
6 zwei oder mehreren Dienstverhältnissen oder bei gleichzeitigen selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeiten kann es dazu kommen, dass unterjährig auch für höhere Einkünfte Versicherungsbeiträge vorgeschrieben werden. Deren Rückerstattung ist drei Jahre rückwirkend möglich, bis somit noch für das Jahr Wenn Sie einen derartigen Antrag über uns stellen wollen, bitten wir um Nachricht! 6 c) Termin für die Einkommensteuererklärung 2006 Zur Geltendmachung von beruflichen Ausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc. hat man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder einer Einkommensteuerveranlagung fünf Jahre Zeit. Am endet daher die diesbezügliche Frist für das Jahr d) Termin für Kapitalertragsteuer-Rückerstattung 2006 Bis zum Jahresende kann rückwirkend ab 2006 ein Antrag auf KESt- Rückerstattung eingebracht werden, wenn die reguläre Steuer für Kapitalerträge geringer ist als die einbehaltene Kapitalertragssteuer. Für Kinder, die den Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln, ist eine Rückzahlung erst ab 700,80 vorgesehen, für Ehepartner von Alleinverdienern erst ab 364,--. e) Kleinunternehmerbefreiung bei der gewerblichen Versicherung Rückwirkend für das laufende Jahr können sich Kleinunternehmer mit Gewerbeschein auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte nicht höher als 4.488,24 sind und der Jahresnettoumsatz maximal ,-- beträgt. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal zwölf Monate Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben. Mit freundlichen Grüßen Hans-M. Slawitsch
B e r a t u n g a k t u e l l N r. 4/2010
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrB e r a t u n g a k t u e l l N r. 4 / 2 0 1 5
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrB e r a t u n g a k t u e l l Nr. 3/2013
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrBeratung aktuell Nr. 3/2010
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrB e r a t u n g a k t u e l l N r. 4 / 2007
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 WT-Code 800300 DVR: 0697699 www.slawitsch.at
MehrSteuertips zum Jahresende
1140 WIEN, BECKMANNGASSE 6 TEL. 01/ 894 21 96 FAX 894 03 62, 897 31 22 E-Mail: office@ehrenstrasser.at www.ehrenstrasser.at DVR 0794988 D ie K anzlei ist am 4.12.201.12.2014 geschlossen (W eihnachtsfeier)!
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2012
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
Mehr"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988)
Information BMF - VI/7 (VI/7) 5. Juni 2013 BMF-010222/0059-VI/7/2013 "Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor,
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung
MehrBetriebliche Gesundheitsmaßnahmen - steuerfrei für die Mitarbeiter, absetzbar für Unternehmen.
Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen - steuerfrei für die Mitarbeiter, absetzbar für Unternehmen. Dr. Wolfgang König Geschäftsführer INTAX & consult4value Steuerberater Inhalt Jobticket Zuschuss des Arbeitgebers
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2008
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrRechtzeitig reagieren und Steuern sparen 2. Tipps vor dem Jahresende 2. Tipps speziell für Bilanzierer 3
kurz und bündig In dieser Ausgabe finden Sie Rechtzeitig reagieren und Steuern sparen 2 Tipps vor dem Jahresende 2 Tipps speziell für Bilanzierer 3 Tipps speziell für Einnahmen-Ausgaben-Rechner 4 Gestaltungsmöglichkeiten
MehrBeratung aktuell Nr. 2/2011
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht
Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder
MehrAktuelle Informationen zur Personalverrechnung 2014/2015
Aktuelle Informationen zur Personalverrechnung 2014/2015 Newsletter Dezember 2014 Inhalt VORSICHT BEI PRÄMIENZAHLUNGEN FÜR AUSLANDSTÄTIGKEIT 2 GESCHENKE AN ARBEITNEHMER WANN SIND DIESE STEUERFREI? 3 TAG-
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem
MehrGrundbegriffe Ertragsteuern. Verkehrsteuern Sonstige Steuern Verfahrensrecht
steuer 31 steuer 32 1 steuer Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der Einnahmenerzielung, also dem Beruf in Zusammenhang stehen. 33 steuer Das Pendlerpauschale wird als Abgeltung der Werbungskosten
MehrNewsletter Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011
Newsletter Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler
MehrEinnahmen aus der Leihomatätigkeit (einschließlich Fahrtvergütungen) in einem Kalenderjahr minus 12 % pauschale Betriebsausgaben
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen wenn die Leihoma diese Tätigkeit a) selbständig ausübt und b) neben dieser Tätigkeit in einem Dienstverhältnis steht: Sozialversicherung: Sozialversicherungsrechtlich
MehrRundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen:
Petra Feucht, Steuerberaterin, Hubertusplatz 4, 86169 Augsburg Rundschreiben Petra Feucht Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Hubertusplatz 4 86169 Augsburg Telefon: 0821 710 19 70 Telefax: 0821 710 19 799
MehrWir beraten Sie gerne: Editorial
Mit diesem Artikel möchten wir ihnen einen Überblick über mögliche Begünstigungen für ihre Dienstnehmer geben - bitte beachten sie, dass es sich dabei nur um einen Kurzüberblick handelt - detaillierte
MehrSTEUERN SPAREN Für alle Steuerpflichtigen: 1.1 Sonderausgaben
STEUERN SPAREN 2005 1. Für alle Steuerpflichtigen: 1.1 Sonderausgaben Durch das Vorziehen von Sonderausgaben kann das steuerpflichtige Einkommen vermindert werden. Bestimmte Sonderausgaben (Kirchenbeitrag,
MehrInhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Einführung: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für Dienstgeber und
MehrSteuer-Check zum Jahresende 2012
Steuer-Check zum Jahresende 2012 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen. Um Sie nicht mit zu vielen Informationen zu überfluten, ist nachfolgende Checkliste
MehrSteuertipps für Eltern
Steuertipps für Eltern Wer Kinder hat, kann jeden Euro gut brauchen Gerechtigkeit muss sein Steuertipps für Eltern Wenn Sie nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, können Sie sich Geld vom Finanzamt
MehrSteuertipps für Unternehmer
1 Steuertipps zum Jahresende 2008 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
MehrMAG. JOSEF CAPEK. Klienteninformation. Stand Dezember 2012
MAG. JOSEF CAPEK WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND STEUERBERATUNGSGESMBH 1060 Wien, Mariahilfer Str. 47/5/2/1 Telefon: 01 587 82 66-0 Serie E-Mail: wt-kanzlei@capek.at Klienteninformation Stand Dezember 2012 Sehr
Mehrzum Jahreswechsel 2010/2011
N E W S S o n d e r n u m m e r zum Jahreswechsel 2010/2011 SIART + TEAM TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Enenkelstraße 26 1160 Wien Tel.: +43 (1) 493 13 99-0 Fax: +43
MehrKlienteninformation Stand Dezember 2011
MAG. JOSEF CAPEK WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND STEUERBERATUNGSGESMBH 1060 Wien, Mariahilfer Str. 47/5/2/1 Telefon: 01 587 82 66-0 Serie E-Mail: wt-kanzlei@capek.at Klienteninformation Stand Dezember 2011 Sehr
MehrKlienteninfo November 2013
Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:
Mehr2.3 Einkommensteuererklärung 2013
Schnelldurchgang 2.3 Einkommensteuererklärung 2013 2.3 Einkommensteuererklärung 2013 Die Erstellung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für all jene Steuerpflichtigen bedeutsam, die keine Arbeitnehmerveranlagung
MehrKnappworst & Partner
Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Extras für Ihre Mitarbeiter Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit
MehrSteuertipps zum Jahreswechsel und Änderungen 2008
Steuertipps zum Jahreswechsel und Änderungen 2008 Steuerreduktion auf der Zielgeraden Alle Jahre wieder kommen mit der Weihnachtszeit nicht nur das Christuskind, sondern auch Änderungen steuerlicher Regelungen
MehrSkriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner
Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (
MehrKLIENTEN-INFO 2007 / 5 mit Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2007
mit Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2007 Inhaltsverzeichnis: 1 Steuer-Splitter 2 Steuertipps zum Jahresende 2007 Steuer-Splitter 1.1. Geplante steuerliche Änderungen im Herbst 2007 Folgende Gesetze
MehrSteuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen Durch den Abschluss einer Pensionskassen-Lösung bei der Valida Pension AG hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine attraktive zukünftige Zusatzpension ermöglicht.
MehrSTEUER- INFO 02/2010
STEUER- INFO 02/2010 1 STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR KINDER....1 2 STEUERTIPP ZU KINDERBETREUUNGSKOSTEN: DAS OMA-STEUERSPAR- MODELL.2 3 FAHRTEN ZWISCHEN MEHREREN ARBEITSSTÄTTEN.3 4 NEUES ir DER SOZIALVERSICHERUNGS-
MehrMaßnahmen vor Jahresende Für Unternehmer
Klienten-Info NOVEMBER 2015 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen vor Jahresende 2015 o Für Unternehmer o Für Arbeitgeber o Für Arbeitnehmer o Für alle Steuerpflichtigen Ausgabe 11/2015 Maßnahmen vor Jahresende
MehrAlkoholfreie Getränke die der Dienstgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt;
Entgelt beitragsfrei A bfertigungen Abgangsentschädigungen Alkoholfreie Getränke die der Dienstgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt; Arbeitskleidung die unentgeltlich überlassen
MehrRentenbesteuerung ab 2005
1 Rentenbesteuerung ab 2005 Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!!! Wenn ich meinen kleinen Vortrag zur Besteuerung von Renten und Pensionen mit einem Bibelzitat aus Matthäus 22 beginne, so geschieht dies
MehrSteuertips zum Jahresende
1140 WIEN, BECKMANNGASSE 6 TEL. 01/ 894 21 96 FAX 894 03 62, 897 31 22 E-Mail: office@ehrenstrasser.at www.ehrenstrasser.at DVR 0794988 K l i e n t e n r u n d s c h r e i b e n Die Kanzlei ist am 12.12.2013
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt Wir machen aus Zahlen Werte Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen,
MehrHerausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
MehrWTH WTW STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2012
WTH WTW STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2012 Steuertipps für Unternehmer 1. Gewinnfreibetrag 2. Spenden aus dem Betriebsvermögen 3. Forschungsprämie, Bildungsfreibetrag oder Bildungsprämie 4. Umsatzgrenze für
MehrAbzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen
!"!# $%&'(!"#"$ %"&' Kinderbetreuungskosten ( 34 Abs. 9 EStG 1988) Aufwendungen für Kinderbetreuung sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, als außergewöhnliche
MehrKlienten-Info mit Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2007
Klienten-Info mit Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2007 Ausgabe 5/2007 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : 1 STEUER-SPLITTER....... 1 2 STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2007..... 2 1 Steuer-Splitter 1.1.
MehrKlienteninfo 11/2016
HUBER & STODOLAK-TENGG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Mag. Robert Huber Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Mag. Christine Stodolak-Tengg Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
MehrBesonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung
Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Aktuelle Hinweise über Steuerfolgen, einzuhaltende Formalien und Gestaltungsmöglichkeiten
MehrM e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus
M e h r N e t t o vom Brutto oder: Was das Finanzamt gerne für sich behält Werksbus Was Sie wissen sollten, damit der Fiskus Z u w e n d u n g e n v o m Arbeitgeber was muss versteuert werden? Wer möchte
MehrK O O P E R A T I O N S P A R T N E R
über Steuer und Wirtschaft (Kurzversion) ÜBERSICHT Seite 1. Steuertipps für Unternehmer... 2 1.1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitagellschaften 2 1.2. Gewinnfreibetrag (GFB) 2 1.3. Spenden aus
MehrSteuertipps für Unternehmen und Private zum Jahresende
Deloitte Styria Steuertipps für Unternehmen und Private zum Jahresende Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 gilt es für Unternehmer und Private in Österreich wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen zu beachten.
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2010
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrSteuertipps für Unternehmer
Steuercheck zum Jahresende Steuertipps für Unternehmer Abgesehen von den alljährlich wiederkehrenden Steuertipps, wie Halbjahresabschreibung für Investitionen, die noch kurz vor dem Jahresende getätigt
MehrMaßnahmen vor Jahresende Für Unternehmer
Klienten-Info November 2013 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen vor Jahresende 2013 o Für Unternehmer o Für Arbeitgeber o Für Arbeitnehmer o Für alle Steuerpflichtigen Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für Unternehmer
MehrErgänzungen zum Buch
Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen
Mehr2889/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
2889/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2889/AB XXIV. GP Eingelangt am 11.09.2009 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0376-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Ad., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch
MehrÄnderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015
Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien
MehrINFO 11/13. Maßnahmen vor Jahresende Für Unternehmer 2. Maßnahmen vor Jahresende Für Arbeitgeber 5
INFO 11/13 Mit der Rauter & Partner-Info bieten wir Ihnen Monat für Monat den entscheidenden Informationsvorsprung im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht. In dieser Ausgabe berichten wir über: Maßnahmen
MehrBDO-STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2012
BDO-STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2012 BDO-Steuertipps für Unternehmer 2 1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung...2 2. Gewinnfreibetrag...2 3. Spenden aus dem
MehrZahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer
Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke
MehrKlienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 Ausgabe 5/2014
Klienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 Ausgabe 5/2014 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten
MehrCheckliste Steuertipps zum Jahresende 2014 Ausgabe 5/2014
Schrettl Herbert Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. 6300 Wörgl Madersbacherweg 26 T: +43 (0)5332/721 80 F: +43 (0)5332/717 65 mailto: office@schrettl-wt.at www.schrettl-wt.at Checkliste Steuertipps zum Jahresende
MehrDie steuerliche Behandlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Kalenderjahr 1986
FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 41 Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Kalenderjahr 1986 Kommentar zum Lohnsteuerrecht in einer Überarbeitung von Eckhard
MehrDie steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Gerichtvollziehers
Die steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Gerichtvollziehers Jan Schuler Richterakademie Trier 21.04.2016 Folie 1 Gliederung Seite I. Allgemeines 3 II. Einnahmen 4 III. Werbungskosten 9 IV. Besteuerung
MehrMAG. JOSEF CAPEK. Klienteninformation Stand Dezember 2010
MAG. JOSEF CAPEK WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND STEUERBERATUNGSGESMBH 1060 Wien, Mariahilfer Str. 47/5/2/1 Telefon: 01 587 82 66-0 Serie E-Mail: wt-kanzlei@capek.at Klienteninformation Stand Dezember 2010 Sehr
MehrPatient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
MehrSteuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer & Lohn- Ausblick 2015 Jana Seifert Steuerberaterin Frankfurt am Main, den 05. November 2014 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Lohn-Ausblick 2015
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,
MehrSteuertipps zum Jahresende 2013
DR. HEINZ LUTZ WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER GMBH Steuertipps zum Jahresende 2013 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle
MehrFörderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Infothek Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Stand: 01/2016 Autoren Arnold Klumpp Steuerberater Partner, Geschäftsführer Philipp Glatz
MehrAktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber
MehrGeschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten
Lerngebiet 4: Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten 5. Exkurs: Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich 5.1 Grundlagen Personalaufwendungen sind die Gegenleistung eines
MehrDas Wichtigste im Überblick
A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669
MehrHaushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-50 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
MehrINHALT STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER 3 STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER 9 STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMER 11
Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen?
MehrSteuertipps zum Jahreswechsel
BFJournal Dezember 2013 Steuertipps zum Jahreswechsel Die Seiten für Ihren Vorteil Steuertipps für Unternehmer 2 Abgesehen von den alljährlich wiederkehrenden Steuertipps, wie Halbjahresabschreibung für
MehrLohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen
Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise (isd Einkommensteuergesetztes) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro,
MehrSteuerliche und sonstige gesetzliche Änderungen. Checkliste Österreich November 2013
Steuerliche und sonstige gesetzliche Änderungen Checkliste Österreich November 2013 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER 4 1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung
Mehr(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die
MehrWien, 18. November 2016
Wien, 18. November 2016 Informationen Antragslose Arbeitnehmerveranlagung Erzdiözese Wien, 18.11.2016 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. INFORMATIONEN ANTRAGSLOSE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG... 1 2.1.
MehrSTEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER...2
Klienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten
MehrO N L I N E - I N F O 1 1 / Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011
O N L I N E - I N F O 1 1 / 2 0 1 1 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten
MehrS.I.B. - STEUER-INFORMATIONEN 11/2014. Checkliste STEUERTIPPS zum JAHRESENDE 2014
S.I.B. - STEUER-INFORMATIONEN 11/2014 Checkliste STEUERTIPPS zum JAHRESENDE 2014 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten
MehrKlienteninfo November 2011
Klienteninfo November 2011 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrSCHWEIGER STEUERBERATUNG. Klienten-Info. Checkliste Steuertipps zum Jahresende Ausgabe 5/2011 vom
SCHWEIGER STEUERBERATUNG Klienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011 vom 24.10.2011 INHALT: STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER... 2 1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften
MehrKlienten-Info. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011
Wirtschaftstreuhandgesellschaft SOLCHINGER & WIMMER A-1060 Wien Unternehmens und Steuerberatungs OG Theobaldgasse 17/10 Tel. : 01/585-36-98-0, FAX: 01/585-36-98-18 Mobil: 0676/30-45-816 E-Mail: office@solchinger.at
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrKlienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011
Klienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2011 Ausgabe 5/2011 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester
MehrDamit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans:
Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: So feiern und beschenken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten abgabenfrei Haben Sie die Weihnachstfeier noch vor sich? Oder gar schon abgehalten?
MehrKlienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 Ausgabe 5/2014
Klienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 Ausgabe 5/2014 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten
MehrKlienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014
Klienten-Info Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher
Mehr