Mitteilungsblatt. Weitere Informationen im Innenteil.

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1 Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 49 Nummer 25 Freitag, Weitere Informationen im Innenteil. Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/ Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Uhr Uhr. Donnerstag von Uhr Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet Soziales und Renten ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni 2017 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach / Kontaktbereichsbeamter tagsüber / Feuerwehr/Rettungsdienst Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim / Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Hübinger / Herr Reißner /2954 Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim / Ortswehrführer Wolf, Dorsheim / Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental / Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim / Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim / Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim /47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim / Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach /372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach /605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen /9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, Uhr bis Montag Uhr, Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr, an Feiertagen vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Heiligabend und Silvester ab Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Sprechstunden: Mittwoch bis Uhr Wochenende und Feiertage bis Uhr und bis Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach /19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Bretzenheim, Tel.: 0671/ Fax: 0671/ Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim / Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/ , Fax: 0671/ Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft / /1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft: / /1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft / /1711 Apotheken Notdienstplan vom bis Laurentius-Apotheke, Allee Wallhausen... Tel.: 06706/8730 Rochus-Apotheke, Mainzer Str Bad Kreuznach... Tel.: 0671/69733 Adler-Apotheke, Speisemarkt Bingen... Tel.: 06721/ Rosen-Apotheke, Salinenstr Bad Kreuznach... Tel.: 0671/26169 Stephanus-Apotheke, Saarlandstr Bingen... Tel.: 06721/ Rochus-Vital-Apotheke im Globus, Binger Straße Gensingen... Tel.: 06727/89580 Nahe-Apotheke, Saarstr Münster-Sarmsheim... Tel.: 06721/45341 Markt-Apotheke, Marktplatz Stromberg... Tel.: 06724/6160 Adler-Apotheke, Berliner Str Bad Münster... Tel.: 06708/ Rosengarten-Apotheke, Nahestr. 81 a Rüdesheim... Tel.: 0671/36888 Adler-Apotheke, Speisemarkt Bingen... Tel.: 06721/ Adler-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach... Tel.: 0671/65285 St. Barbara-Apotheke, Hochstr Waldalgesheim... Tel.: 06721/ Flora-Apotheke, Naheweinstr Langenlonsheim... Tel.: 06704/1345 Apotheke im Kaufland, Schwabenheimer Weg Bad Kreuznach... Tel.: 0671/ Basilika-Apotheke, Basilikastr Bingen... Tel.: 06721/ Apotheke am Bahnhof, Wilhelmstr Bad Kreuznach... Tel.: 0671/34566 Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str Bingen... Tel.: 06721/16677 Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach /89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom: / Gas: / Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst / Verwaltung /9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss) / 2310 Guldental / Klärmeister Haßlinger / 1084 Ver- und Entsorger Fiebig / Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte / Gewerbebetriebe / Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe / Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn 11...Telefon 06707/ Mittwoch bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof / Telefax / Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne / Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge / und 0800/ Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung / kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer /95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.: Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer / Notunterkunft für Frauen / Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz / Malteser Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str / Rettungsdienst und Krankentransporte /19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon: /44515 Internet: Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II / Bretzenheim / oder 0671 / Gutenberg / oder 0671 / Hargesheim / Heddesheim Langenlonsheim I / 2412 Langenlonsheim II / oder 0151 / Laubenheim / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim / oder / Stockert / 8650 Waldhilbersheim / 7246 Waldlaubersheim / 1338 Windesheim I / Windesheim II / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

3 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 3 Defibrillator am Rathaus Langenlonsheim Die Verbandsgemeinde stellt den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos einen Defibrillator zur Verfügung. Er hängt außerhalb des Gebäudes am Haupteingang und kann im Notfall genutzt werden. Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/ oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr Uhr, Telefon: / , für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Schulträgerausschusses Am Montag, , um 17:30 Uhr findet in der Grundschule Langenlonsheim, Schützenstraße 1, Langenlonsheim, eine öffentliche Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Langenlonsheim statt. Tagesordnung: 1. Besichtigung der Grundschule Langenlonsheim 2. Erweiterung der Grundschule Bretzenheim 3. Betreuungsangebote an den Grundschulen Bretzenheim, Guldental und Langenlonsheim 4. Mittagessen für die Kinder der Betreuenden Grundschule Bretzenheim 5. Schulsozialarbeit in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim 6. Mitteilungen Langenlonsheim, den Michael Cyfka, Bürgermeister Sitzung des Verbandsgemeinderates Langenlonsheim Am Mittwoch, , 17:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Langenlonsheim der VG Langenlonsheim statt. Tagesordnung: 1. Beantwortung von Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Breitbandversorgung Verbandsgemeinde Langenlonsheim - Vorstellung Studie der eifel-net GmbH 3. Erweiterung des Geländes der Kindertagesstätte Langenlonsheim; Änderung des Pachtvertrages zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Langenlonsheim 4. Erweiterung der Grundschule Bretzenheim 5. Nachwahlen zur Ausschussbesetzung 6. Mitteilungen und Anfragen Langenlonsheim, den Aus der Verbandsgemeinde Michael Cyfka, Bürgermeister Bekanntmachung Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2017 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,

4 Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni 2017 soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens Liter verfügen. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter Schaumwein vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich. Registrierte Nutzer können die Meldungen auch online über das WeinInformations- Portal erstatten (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen spätestens bis zum 7. August 2017 eingegangen sein. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Stellenausschreibung In der Grundschule Bretzenheim wird ab dem eine weitere Betreuungskraft zur Betreuung der Schüler/ innen eingestellt. Die Tätigkeit umfasst neben der regelmäßigen Betreuung der Schüler/innen in der Grundschule Bretzenheim auch die Vertretung von Betreuungskräften in den Grundschulen Guldental und Langenlonsheim. Die Wochenarbeitszeit beträgt 4,0 Stunden, wobei der Einsatz wöchentlich von Montag bis Donnerstag jeweils nachmittags (von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr) erfolgt. Hierzu kommen gegebenenfalls noch Vertretungsstunden. In den Schulferien erfolgt keine Betreuung. Für die Durchführung dieser Tätigkeit ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Es handelt sich um eine geringfügige Dauerbeschäftigung (Minijob). Das Entgelt bzw. die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD / TVÜ-VKA). Bewerbungsunterlagen werden bis spätestens zum erbeten an die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Fachbereich 1 / Personal, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter bzw Badespaß in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Solarbeheiztes Freibad Langenlonsheim Öffnungszeiten: Täglich von 9.00 Uhr bis Uhr, Dienstag und Donnerstag bis Uhr. Einlass bis eine halbe Stunde vor Schließung. Bei Regen ist eine Schließung um Uhr möglich. Info-Telefon: Solarbeheiztes Freibad Windesheim Öffnungszeiten: Montag - Freitag außerhalb der Ferien 14:00-20:00 Uhr (bei schönem Wetter ab 12:00) Montag - Freitag in den Ferien 11:00-20:00 Uhr Samstag und Sonntag 11:00-20:00 Uhr Mittwoch bei schönem Wetter bis 21:00 Uhr Einlass bis eine halbe Stunde vor Schließung. Bei großer Hitze oder schlechtem Wetter können sich die Öffnungszeiten ändern. Info-Telefon bei nicht eindeutiger Wetterlage

5 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 5 IMPRESSUM Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ Rheinstraße 41) Telefon: / 911-0, Fax: / , Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktion: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Sporthallen in den Sommerferien geschlossen Die Schulturnhalle der Realschule Plus in Langenlonsheim ist in den Sommerferien vom 1. Juli 2017 bis einschließlich 13. August 2017 für den Übungssport geschlossen. Die Gustav-Pfarrius-Halle in Guldental ist vom 1. Juli bis einschließlich 15. August 2017 (Einschulungsfeier) geschlossen. Wir bitten freundlichst um Kenntnis. Neue Standesbeamtin Am wurde Franziska Block durch Bürgermeister Michael Cyfka zur neuen Standesbeamtin der Verbandsgemeinde Langenlonsheim bestellt, nachdem sie im Zeitraum vom erfolgreich das Grundseminar für Standesbeamt(e)/innen in Bad Salzschlirf abgeschlossen hat. von links nach rechts: Fachbereichsleiter Peter Schmitt, Standesbeamtin Franziska Block und Bürgermeister Michael Cyfka

6 Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni 2017

7 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 7

8 Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni 2017 Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags... von Uhr Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon: /33347 (dienstlich) /36634 (privat) / (Handy) Fax: / info@bretzenheim.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung: Ortsbürgermeister Gleichmann begrüßt die Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Cyfka von der Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Reinhard vom Immobilienbüro Reinhard aus Bad Kreuznach, Herrn Spingler von der Fa. Townhouse GmbH & Co. KG aus Worms, den Pressevertreter sowie die Zuhörer zur 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Reihenfolge der Tagesordnung. Ortsbürgermeister Gleichmann bittet die Tagesordnung um einen Punkt zu erweitern. TOP 7 - Entscheidung über die LED-Straßenbeleuchtung In den Zehn Morgen. Die weiteren Tagesordnungspunkte rücken nach. Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Der Ortsgemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Protokoll vom Ratsmitglied Brill bittet jedoch um Streichung des im Protokoll vom unter TOP 10 aufgeführten Absatzes, da er keine Kostenauflistung von Herrn Staatsminister Lewentz erhalten habe. Es liegt ihm lediglich ein Schreiben vom Landesverband VdK vom vor. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt dazu mit: Nachdem Herr Staatsminister Lewentz dem Ratsmitglied Brill auf dessen Anfrage mit Schreiben vom die Kosten aufgelistet und keine konkrete Perspektive für eine Landesförderung in Aussicht gestellt habe, wurden die umfangreichen Bemühungen durch Ortsbürgermeister Gleichmann 2012 eingestellt. Ortsbürgermeister Gleichmann betont, dass Herr Staatsminister Lewentz Ratsmitglied Brill mit Schreiben vom Brill die Zahlen der ersten Kostenabschätzung mitgeteilt habe. TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegt keine fristgemäß eingereichte schriftliche Anfrage gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. TOP 2: Vorstellung des Plans der Bebauung des Tullius-Hofes Ortsbürgermeister Gleichmann erläutert dem Ortsgemeinderat sowie den Zuhörern vorab ausführlich den Sachverhalt. Bei der vorliegenden Bauvoranfrage handelt es sich nach 34 BauGB um ein Gebiet der Innenentwicklung, welches keines Bebauungsplanes bedarf, sofern die Erschließung gesichert ist. Über diese Bauvoranfrage ist nach Vorschrift der Landesbauordnung innerhalb von 2 Monaten nach Eingang zu entscheiden. Mit der Bauvoranfrage soll erreicht werden, ob eine Bebauung möglich ist, welche von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach letztlich geklärt und entschieden werden muss. Die Ortsgemeinde Bretzenheim kann das gemeindliche Einvernehmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erteilen oder versagen.

9 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 9 Ortsbürgermeister Gleichmann erteilt Herrn Spingler von der Townhouse GmbH & Co. KG nunmehr das Wort und bittet um Präsentation dieses Baukonzeptes. Er bittet die Ratsmitglieder, sich ausgiebig mit diesem Bauvorhaben auseinanderzusetzen und entsprechende Fragen zu stellen. Herr Spingler stellt dem Ortsgemeinderat das Konzept für die Bebauung des Tullius-Hofes vor. Ortsbürgermeister Gleichmann dankt Herrn Spingler für seine Präsentation und weist auf die Vor- und Nachteile einer solchen Bebauung hin. TOP 3: Entscheidung über die Ausbauvariante der Kindertagesstätte / Ausschreibung der Arbeiten Um den aktuellen Platzproblemen in der Kita Bretzenheim gerecht zu werden, soll ein Bürocontainer auf dem noch freien Gelände rechts neben dem Eingang errichtet werden. Der zusätzlich geschaffene Raum von ca. 45 qm soll als Raum für die Erzieherinnen und Büro für die Kindergartenleitung dienen. Die Kosten für die Errichtung, inkl. aller Nebenkosten und Nebenarbeiten betragen ca ,- bis ,- EUR. Diese ermitteln sich aus folgenden Leistungen: - Kauf eines gebrauchten Containers mit vorhandener Elektroinstallation, Klimageräten und Warmwasser- Heizkörpern - Herstellung von Elektrozuleitungen inkl. Telefon, Anschlussleitungen zur bestehenden Heizungsanlage, Anschluss der Dachentwässerung an bestehenden Kanal, Herstellung einer Schotterschicht mit Randeinfassung als Tragschicht Gebühren für sämtliche Anträge und Genehmigungen, wie Bauantrag bzw. Genehmigung, Statik und Prüfstatik, sowie die Erstellung eines EnEV- Nachweises. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die Bauabteilung mit der Einholung von Angeboten für die oben genannte Baumaßnahme zu beauftragen und bevollmächtigt den Ortsbürgermeister dem jeweils günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen. TOP 4: Entscheidung über die Aufstellung eines Blockhauses zur Unterbringung von Kinderwagen Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass der Kita Bretzenheim seit geraumer Zeit eine witterungsgeschützte Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen anschaffen möchte. Es liegt ein von der Kita Bretzenheim eingeholtes Angebot für ein Holzhaus vor. Hiernach belaufen sich die Kosten auf 1126,41 EUR. Ratsmitglied Freis wurde gebeten, ein weiteres Angebot für die Aufstellung eines Metallhauses (Stahlblech mit 20 Jahre Garantie) einzuholen. Hiernach belaufen sich die kompletten Kosten auf ca , EUR. Nach Auskunft von der Kindergartenleiterin Frau Kossov nahm die Kita am INES-Projekt der Fa. Michelin teil und erhält nunmehr von der Fa. Michelin eine Spende in Höhe von 1.000, EUR, sofern die Maßnahme bis zum durchgeführt wird. Ratsmitglied Dr. Hahne schlägt nach ausführlicher Diskussion vor, die VG Langenlonsheim mit der Prüfung zu beauftragen, welche witterungsgeschützte Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen und welche Stelle auf dem Kindergartengelände am besten geeignet ist. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Blockhauses zur witterungsgeschützten Unterbringung von Kinderwagen in einer Form bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 3.000, EUR. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, gemeinsam mit der VG eine geeignete Lösung zu finden und entsprechend zu entscheiden. TOP 5: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes und Beschlussfassung über die 1. Nachtraghaushaltssatzung Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom wurde zur Erweiterung des Kindergartens ein Nachtragshaushalt erstellt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan. TOP 6: Entscheidung über die Einrichtung eines provisorischen Archivs für Gemeinde- und Vereinsdokumente in der Alten Schule (ehemaliges Feuerwehrhaus) Ortsbürgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass keine Beschlussvorlage vorliegt. Durch den Umzug der Feuerwehr in das neue Feuerwehrhaus steht das Gebäude der alten Schule leer und könnte nunmehr der Ortsgemeinde und den Vereinen die Möglichkeit geben, evtl. einen Raum zur Lagerung von Dokumenten der Ortsgeschichte bzw. Vereinsdokumenten zu nutzen. Es handelt sich hierbei nicht um die Errichtung eines neuen Archives bzw. Museums, sondern lediglich um die Möglichkeit der Lagerung von Vereinsdokumenten. Ratsmitglied Seidel hält die Lagerung von Vereinsdokumenten für problematisch, da noch nicht entschieden wurde, was mit diesem Gebäude der alten Schule geschieht. Den Vereinen kann somit nur eine provisorische Lagerung von Vereinsdokumenten zugesagt werden. Ratsmitglied Metz findet diese Idee gut, zumal die Lagerung von Dokumenten keine Zusatzkosten verursacht. Ratsmitglied Dr. Hahne stimmt der provisorischen Lagerung ebenfalls zu. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, den Vereinen der Ortsgemeinde Bretzenheim eine provisorische Lagerung von Vereinsdokumenten in der alten Schule anzubieten. TOP 7: Entscheidung über die LED-Straßenbeleuchtung In den Zehn Morgen Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass im Rahmen der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung auch die ältere Straße In den Zehn Morgen komplett auf die LED-Beleuchtung umgestellt werden soll. Die Anschaffung dieser zusätzlichen Lampen incl. Montage und Entsorgung der alten Lampen würde sich auf 2.213, EUR belaufen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die LED-Straßenbeleuchtung in der Straße In den Zehn Morgen. TOP 8: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass die nächste Ortsgemeinderatssitzung am Donnerstag, den stattfindet. Die Ältestenratssitzung findet am statt. Ortsbürgermeister Gleichmann informiert den Ortsgemeinderat hinsichtlich des Fortgangs des Baugebietes Heideparker Hof dahingehend, dass die Kreisverwaltung Bad-Kreuznach seit über 1 1/2 Jahren auf Anrufe, schriftliche Anfragen, Bitten und Drängen seitens der Ortsgemeinde nicht reagierte. Vor ca. 3 Wochen kam es zu einem überraschenden Gespräch zwischen der Kreisverwaltung und Ortsbürgermeister. Die KV Bad Kreuznach habe ihm mitgeteilt, dass sie derzeit alle Baugenehmigungen versage und begründet dies mit Brandschutzbestimmungen bzw. fehlender Widmung des Wirtschaftsweges durch das Baugebiet zwischen Notgottesund Eremitageweg. Es wurde jedoch versucht, eine Lösung zu erreichen. Diesen Lösungsansatz sollte Ortsbürgermeister Gleichmann am folgenden Tag in einem Gespräch mit dem Investor kundgeben. Dieses Gespräch habe ebenfalls stattgefunden, ohne dass allerdings eine Lösung des Problems erreicht werden konnte. Ortsbürgermeister Gleichmann weist erneut darauf hin, dass in den nächsten Wochen die Bescheide der Wiederkehrenden Straßenbaubeiträge versendet werden. Am findet der überörtliche Wandererlebnistag auf dem neuen Wanderweg der Gemeinde statt. Es wurde eine Musterbank bestellt, welche auf der Strecke aufgestellt wird. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass das Radwegenetz zwischen der Ortsgemeinde Bretzenheim und Guldental erweitert werden soll. Am findet eine Ortsbegehung statt. Ortsbürgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass mit der Straßenbaumaßnahme in der Kirchstraße und auf dem Friedhof begonnen werden kann, sobald der Bescheid von der Landesregierung bei der Ortsgemeinde eingegangen ist. Auf diesen Bescheid warte man täglich. Die Feuerwehr ist letztes Wochenende umgezogen und Ortsbürgermeister Gleichmann dankt allen Helfern und Gästen für das gelungene und gut besuchte Fest. Ortsbürgermeister Gleichmann berichtet, dass von der VG Langenlonsheim jeweils in den einzelnen Ortsgemeinden das Projekt blaue Bank eingerichtet werden soll. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger auf dieser blauen Bank anderen signalisieren, mitgenommen zu werden. Das Einkaufszentrum wäre ein geeigneter Platz für die Aufstellung der blauen Bank. Ratsmitglied Dietz erkundigt sich, wann mit der Schließung der Zaunlücke am Sportplatz gerechnet werden kann. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass der Zaun durch eine Bretzenheimer Firma zeitnah repariert wird. Der Auftrag sei erteilt worden. Ratsmitglied Metz erkundigt sich nach dem Sachverhalt des Parkplatzes in der oberen Freiherr-vom-Stein-Straße. Ortsbürgermeister Gleichmann gibt an, dass durch die Schaffung dieses Parkplatzes die hohe Geschwindigkeit in dieser Straße herausgenommen werden soll. Ratsmitglied Unger fragt nach, wann der Bolzplatz wieder so hergerichtet wird, dass er bespielbar ist. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass zwischenzeitlich der Erdaushub der Feuerwehrbaustelle dort abgelagert wurde. Der Erdaushub wird wahrscheinlich nicht ausreichen und müsste von Ehrenamtlichen verteilt und planiert werden. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr TOP 9: Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrecht Es wurden Anliegen zu dem Vorkaufsrecht besprochen. TOP 10: Entscheidung über eine Bauvoranfrage Es wurde über eine Bauvoranfrage gesprochen.

10 Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bretzenheim für das Jahr 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird festgesetzt: Die folgenden 2-3 und 5-10 der bisherigen Haushaltssatzung unterliegen keiner Veränderung. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf...0,00 verzinste Kredite auf...0,00 zusammen auf...0,00 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00. 4 Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse (nachrichtlich) Kredite zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse der VG ,00 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf v.h. - Grundsteuer B auf v.h. - Gewerbesteuer auf v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: - für den ersten Hund... 36,00 - für den zweiten Hund... 48,00 - für jeden weiteren Hund... 60,00 6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) werden festgesetzt auf - Beiträge für den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen der im Außenbereich liegenden Grundstücksflächen je Ar... 0,25 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Vorvorjahres ,75 Der Stand des Eigenkapitals zum des Vorjahres ,75 Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsjahres ,75 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als ,00 überschritten werden. 9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 10 Leistungszahlungen Für die Bewilligung von Zahlungen nach 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt: Leistungsprämien und Leistungszulagen ,00 Gemeindeverwaltung Thomas Gleichmann, Bretzenheim, den Ortsbürgermeister Hinweis : Die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach) hat mit Schreiben vom von der Nachtragshaushaltssatzung Kenntnis genommen. Die Nachtragshaushaltssatzung wird am im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit von Montag, den bis einschl. Dienstag, den während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstr. 80, Zimmer 34, öffentlich aus. Gemeindeverwaltung Thomas Gleichmann, Bretzenheim, den Ortsbürgermeister

11 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 11 Aus der Ortsgemeinde Schlüssel und Brille gefunden In der Gemarkung wurde eine Brille gefunden. Des Weiteren entdeckten Kinder im Guldenbach einen BKS-Schlüssel mit Anhänger. Beides kann bei mir abgeholt werden. Ich danke den ehrlichen Findern. Thomas Gleichmann, Ortsbürgermeister Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von bis Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Telefon: / (Bürgerhaus) / (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax: / Internet:... Guldental Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von Uhr bis Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11. Tel.: /1014 (dienstlich, während der Sprechstunde) (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin ( )... Internet:... Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Am Montag, , 19:00 Uhr findet im Sitzungsraum der Ortsgemeinde, Dammweg 11, eine nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der OG Guldental statt. Tagesordnung: Prüfung Jahresabschluss 2016 Guldental, den Rainer Schmitt, Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss Langenlonsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon: Telefax: / Persl Internet:... Gemeindebüro und Verwaltung Öffnungszeiten dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis Uhr Telefon: /567 Telefax: / Persl Internet:... Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/ oder Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/ (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder in Verbindung. Mariannenhütte im Langenlonsheimer Wald Wenn Sie die Mariannenhütte im Langenlonsheimer Wald (beim Forsthaus/Trimm-Dich-Pfad) nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Herr Werner Proske, Tel.: 0175 / Vermietung Kelterplatz Langenlonsheim Der Kelterplatz an der Waldstraße wird durch die Ortsgemeinde Langenlonsheim vermietet. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro Langenlonsheim. Öffnungszeiten des Gemeindearchivs Das Gemeindearchiv hat immer dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Erreichbar unter der Telefonnummer Archiv: oder Frau Gisela Sbrisny Grünschnittsammelplatz Öffnungszeiten Jeden 1. und 3. Samstag im Monat jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Dieses Angebot der kostenlosen Grünschnittannahme kann nur für Langenlonsheimer Einwohner gewährt werden kann. Bitte beachten sie, dass wir nur Grünschnitt annehmen können, keine Kanthölzer, Balken oder sonstige Holzabfälle. Ausnahmen zur Annahme können keine gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Bad Kreuznach und Waldlaubersheim abzugeben. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ortsgemeinderates Am Donnerstag, , 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Langenlonsheim eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der OG Langenlonsheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Gestaltung des Außengeländes an der Gemeindeverwaltung Naheweinstraße 79 a. Vorstellung der Antragsplanung b. Beschluss über die Beantragung von Fördermitteln 3. Straßenerneuerung im Grabenviertel Auftragsvergabe 1. Bauabschnitt (Obere Grabenstraße)

12 Seite 12 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni Neugestaltung des Parkplatzes hinter der Sparkasse sowie der Schulstraße und Teilbereichen von Hintergasse und Heumarkt - Auftragsvergabe 5. Neubau einer Kindertagesstätte a. Auftragsvergabe Möblierung b. Auftragsvergabe Außenbeleuchtung 6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Einrichtung eines Hotspots auf dem neu ausgebauten Heumarkt 7. Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil: 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Personalangelegenheiten 10. Mitteilungen und Anfragen Langenlonsheim, den Prof. Bernhard Wolf, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Langenlonsheim vom TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine Anfragen vor. TOP 2: Neubau Kindertagesstätte Schatzkiste II ; Auftragsvergabe der Außenanlagen Das Landschaftsarchitekturbüro Stadt und Natur, Annweiler hatte den Auftrag, die Außenanlagen für das Gelände der Schatzkiste I + II auf der Grundlage der in der Ortsgemeinderatssitzung beschlossenen Entwurfsplanung öffentlich auszuschreiben. Die Submission findet am in der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung verlesen. 11 Firmen haben aufgrund der Bekanntmachung in den Tageszeitungen und den Internet-Portalen die Angebotsunterlagen angefordert. Auf Grundlage der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Entwurfsplanung für die Außenanlagen der Kindertagesstätte Schatzkiste wurden die Arbeiten vom Landschaftsarchitekturbüro Stadt und Natur ausgeschrieben. Die Submission fand am statt. Die Auswertung der Angebote liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf weist darauf hin, dass es zwar einige Ungereimtheiten gebe, die im nichtöffentlichen Teil noch besprochen werden, da die Ausschreibung jedoch ordnungsgemäß stattfand, muss die Auftragsvergabe erfolgen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Gramenz aus Wiesbaden den Auftrag zur Errichtung der Außenanlagen in Höhe von ,01 EUR zu erteilen. bei 2 Enthaltungen TOP 3: Neubau Kindertagesstätte Schatzkiste II ; Auftragsvergabe verschiedener Gewerke Das Büro Bott Plan hat die letzten Gewerke für den Neubau der Kindertagesstätte Schatzkiste II beschränkt ausgeschrieben. Die Submission findet am im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung verlesen. Folgende Gewerke wurden ausgeschrieben: - Fliesen- und Plattenarbeiten - Bodenbeschichtungsarbeiten - Bodenbelagsarbeiten - Innentüren - Schreinerarbeiten - Glasgeländer - Verschattungsanlage - WC-Trennwände - Grundreinigung / Bauendreinigung Das Ingenieurbüro Bott hat die letzten Gewerke für den Kindergartenneubau ausgeschrieben. Die Submission fand am statt. Die Ergebnisse liegen den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor. Herr Bott erläutert die einzelnen Auswertungen. - Innentüren: Herr Bott erläutert, dass die Mehrkosten in Höhe von knapp ,- EUR durch die gewünschten Sichtfenster in den Türen zustande kommen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Huy aus Bad Kreuznach den Auftrag für Lieferung und Einbau der Innentüren in Höhe von ,56 EUR zu erteilen. - Bodenbelagsarbeiten: Herr Bott erläutert, dass die Mehrkosten in Höhe von rund ,- EUR durch den gewünschten Kautschukboden zustande kommen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Bäder aus Duchroth den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten in Höhe von ,96 EUR zu erteilen. - Bodenbeschichtungsarbeiten: Herr Bott erläutert, dass diese Position in der Kostenkalkulation nicht vorgesehen war, weil fertig beschichtete Bauteile geplant waren. Diese wurden jedoch vom Statiker nicht erlaubt. Die Minderkosten aus anderen Gewerken decken jedoch diese Mehrkosten ab. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Bauplast aus Ingelheim den Auftrag für die Bodenbeschichtungsarbeiten in Höhe von ,35 EUR zu erteilen. - Fliesen- und Plattenarbeiten: Die Vergabesumme liegt 2,5 % unter der Kostenberechnung. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Schreiber aus Ingelheim den Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten in Höhe von ,68 EUR zu erteilen. - Grundreinigung/Bauendreinigung: Diese Position war in der Kostenberechnung nicht vorgesehen, da es sich um eine Leistung nach VOL handelt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Worreschke aus Pfaffen-Schwabenheim den Auftrag für die Grundreinigung/Bauendreinigung in Höhe von 3.779,44 EUR zu erteilen. - WC-Trennwände: Die Vergabesumme liegt bei ca. 54 % der Kostenberechnung Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Schäfer aus Horhausen den Auftrag für die WC-Trennwände in Höhe von 4.711,69 EUR zu erteilen. - Verschattungsanlage: Herr Bott erläutert, dass die erheblich über der Kostenberechnung liegende Vergabesumme auf die z.zt. der Kostenberechnung noch unklare Konstruktion der Sichtschutzlamellen zurück zu führen ist. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Budde aus Bretzenheim den Auftrag für die Verschattungsanlage in Höhe von ,05 EUR zu erteilen. - Glasgeländer: Herr Bott erläutert, dass die erheblich über der Kostenberechnung liegende Vergabesumme daraus resultiert, dass entgegen der Kostenberechnung von Gemeindeseite ein Ganzglasgeländer gewünscht wurde. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Rung aus Waldfischbach-Burgalben den Auftrag für die Glasgeländer in Höhe von ,54 EUR zu erteilen. - Tischlerarbeiten: Herr Bott erläutert, dass für dieses Gewerk nur ein Angebot abgegeben wurde. Die Mehrkosten sind darauf zurück zu führen, dass z.zt. der Kostenberechnung die aufwändige Konstruktion der Panoramafenster noch nicht ausgearbeitet war. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der mindestbietenden Firma Huy aus Bad Kreuznach den Auftrag für die Tischlerarbeiten in Höhe von ,02 EUR zu erteilen. Zum Abschluss erläutert Herr Bott, dass nach der Vergabe der letzten Gewerke die Kosten knapp ,- EUR unter der Kalkulation von 1,7 Mio. EUR liegen. TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Kinsheck - Ratzengasse - In den achtzehn Morgen - 3. Bauabschnitt a) Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage b) Beschlussfassung als Satzung a) Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage Zu Beginn des Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die, südlich des Wirtschaftsweges (künftige Straße Kinsheck ), gelegenen Grundstücke, Flur 9, Flurstücke 34, 35, 36, 37, nicht Teil des Geltungsbereiches des 3. Bauabschnittes werden, da die Ortsgemeinde nicht über diese Flächen verfügte. Zwischenzeitlich hat sich die Möglichkeit ergeben, Verträge mit den Grundstückseigentümern dieser Parzellen, zu schließen, wonach Teilbereiche dieser Grundstücke bereits jetzt zum Gesamtausbau der Straße Kinsheck, im Zuge der Baumaßnahme 3. Bauabschnitt, genutzt werden dürfen.

13 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 13 Daher hat der Ortsgemeinderat in der Sitzung am beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Grundstücke, Flur 9, Flurstücke: 34 tw., 35 tw., 36 tw. und 37 tw. zu erweitern. Weiterhin hat der Ortsgemeinderat beschlossen, den Ausgleichsbedarf, bedingt durch die Mehrversiegelung wg. Überplanung der o.g. Teilgrundstücke mit Straßenverkehrsfläche, im südöstlichen Bereich des Grundstückes, Flur 9, Flurstück 16, zu erbringen. Da sich der Bebauungsplanentwurf durch die Erweiterung des Geltungsbereiches geändert hatte, beschloss der Ortsgemeinderat, diesen erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wurde bestimmt, die Frist für die Auslegung und Einholung der Stellungnahmen auf 2 Wochen zu verkürzen, sowie, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom öffentlich ausgelegen. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, Ausgabe vom , hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom hierüber informiert, mit der Möglichkeit, bis zum , eine Stellungnahme vorzubringen. Zu den in dieser Zeit eingegangenen Anregungen hat das Planungsbüro BBP Abwägungsempfehlungen erarbeitet, welche dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe über die Stellungnahmen dienen sollen Auf die Beachtung des 22 GemO wird hingewiesen. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf verliest die Stellungnahmen und lässt jeweils darüber abstimmen. a) Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage - Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass am südlichen Plangebietsrand der Katasternachweis vom örtlichen Besitzstand abweicht. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes sind jedoch nicht erforderlich. - Amprion GmbH Die Amprion GmbH hat keine Bedenken gegen die Planung, weist jedoch auf ihre früheren Stellungnahmen hin. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. - Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte Durch die vorliegende Bebauungsplanung sind keine Auswirkungen auf die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs zu erwarten. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. - Deutsche Telekom Technik GmbH Die Deutsche Telekom GmbH weist auf ihre früheren Stellungnahmen hin. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. - Landesamt für Geologie und Bergbau Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. - Vodafone Kabel Deutschland GmbH Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz Die Stellungnahme des Landesjagdverbandes ging verspätet ein. Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Landesjagdverbandes wird zur Kenntnis genommen. Die mitgeteilten Bedenken werden jedoch nicht geteilt und daher zurückgewiesen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. b) Beschlussfassung als Satzung Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan für das Teilgebiet Kinsheck- Ratzengasse- In den achtzehn Morgen - 3. Bauabschnitt gemäß 10 BauGB als Satzung. TOP 5: 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen; Zustimmung der Ortsgemeinde Nach Abschluss des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am die Flächennutzungsplanänderung endgültig beschlossen. Gegenstand der Fortschreibung ist die Ausweisung eines rd. 55 ha großen Sondergebietes für Windenergieanlagen südlich des Langenlonsheimer Waldes in den Gemarkungen Heddesheim und Langenlonsheim. Aufgrund der Ermächtigung in 203 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 67 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die Flächennutzungsplanung zwar den Verbandsgemeinden übertragen worden, jedoch bedarf die endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Eine verkleinerte Kopie des Flächennutzungsplanes, in der durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Fassung, ist der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der vom Verbandsgemeinderat am endgültig beschlossenen 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde, in der vorliegenden Fassung, zuzustimmen. TOP 6: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom ist mit Wirkung vom folgender Abs. 3 in 94 GemO in Kraft getreten: (3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten. Hinweis: Gemäß 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit , kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 EUR übersteigt. Spenden bis 100,00 EUR werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG TOP 7: Beratung und Beschlussfassung der neugestalteten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Der Friedhofsausschuss hat in seiner Sitzung am einstimmig empfohlen, die Friedhofsgebührensatzung neu zu beschließen und einige Gebühren kostendeckend anzupassen. Die Verwaltung hat hierzu den entsprechenden Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren ausgearbeitet. Beschlussfassung: Auf Empfehlung des Friedhofsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat den Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung. TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Bestattung von Auswärtigen Aufgrund der neuen Friedhofsgebührensatzung sind auch die Gebührensätze für die Bestattung von Auswärtigen entsprechend anzupassen. Der Friedhofsausschuss hat hierzu am dem Ortsgemeinderat empfohlen, diese Gebühren festzusetzen. Anlage: Entwurf Gebührensätze für die Bestattung von Auswärtigen

14 Seite 14 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni 2017 Beschlussfassung: Auf Empfehlung des Friedhofsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat die vorgeschlagene Änderung der Gebühren für die Bestattung von Auswärtigen. TOP 9: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Bernhard Wolf teilt mit, dass die Baugenehmigung für den neuen REWE-Markt erteilt wurde und in den nächsten Tagen die Bauarbeiten beginnen. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf weist auf die Einwohnerversammlung am Mittwoch, 7. Juni, hin. Am 12. Juni um Uhr findet in der Gemeindehalle ein Informationsabend für die Eltern der Kinder in den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde und der Katholischen Kirche statt. Am 20. Juni um Uhr findet die nächste Besprechung des Team Lalo 2019 statt. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf teilt mit, dass der Antrag der Ortsgemeinde auf Förderung aus dem Investitionsstock abgelehnt wurde. Der Grund ist lediglich der Kontostand der Ortsgemeinde am Weitere geplante Maßnahmen der Ortsgemeinde wurden nicht berücksichtigt. Für diese Entscheidung brauchte man dann auch noch 8 Monate. Ratsmitglied Marianne Müller fragt nach, wieso für die letzten Sitzungen keine Aushänge in den Aushangkästen waren. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf teilt mit, dass er sich gerade heute wunderte, warum er von der Verbandsgemeinde so viele Tagesordnungen erhält. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass dies die Aushänge sind. Von etlichen Ratsmitgliedern wird der Wunsch geäußert, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Aushänge abgeschafft werden. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr TOP 10: Grundstücksangelegenheiten Es wurde über Grundstücksangelegenheiten gesprochen. TOP 11: Mitteilungen und Anfragen Es wurden nicht öffentliche Mitteilungen und Anfragen besprochen. Aus der Ortsgemeinde An alle Anwohner rund um den Heumarkt und den Parkplatz hinter der Sparkasse Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie die meisten von Ihnen vermutlich schon wissen, sollen beide Plätze sowie die daran angrenzenden Straßen (Teilbereich Heumarkt, Schulstraße, Teilbereich Hintergasse) in diesem bzw. im nächsten Jahr erneuert werden. Um Ihnen die Pläne vorzustellen und diese mit Ihnen zu besprechen, lade ich Sie herzlich zu einer Anwohnerversammlung am Mittwoch, 28. Juni 2017, um Uhr in den Sitzungssaal in der Gemeindeverwaltung, Naheweinstr. 79 ein. Das planende Büro (die Fa. IBU Dillig) wird Ihnen zunächst die Pläne erläutern und Sie über die zeitliche Abfolge informieren. Da seit dem in Langenlonsheim wiederkehrende Straßenausbaubeiträge satzungsgemäß Anwendung finden, werden die Anwohner mit keinen direkten Ausbaubeiträgen belastet werden. Näheres hierzu ebenfalls in der Anwohnerversammlung. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Wolf, Ortsbürgermeister Laubenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Johannes Häußling montags...nach Absprache von 18.00/18.15 bis Uhr in der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.: / ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Internet:... Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses Am Montag, , 19:00 Uhr findet in der Naheblickhalle Laubenheim eine nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses der Ortsgemeinde Laubenheim statt. Tagesordnung: 1. Prüfung Jahresabschluss 2016 Laubenheim, den Sascha Montigny, Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Laubenheim und über die Einreichung von Wahlvorschlägen I. Am Sonntag, 24. September 2017, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Laubenheim statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, 8. Oktober 201,7 durchgeführt. Aufgrund des 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Laubenheim auf. II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 1. August 2017, bis Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war. III. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Laubenheim darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien

15 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 15 und Wählergruppen, auf die 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Oberbürgermeister als Einzelbewerber bewirbt. IV. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter, Thomas Brendel, Grabenstraße 14, Laubenheim, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 42 oder 43, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, 7. August 2017, Uhr. V. Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim gegen Kostenerstattung erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim kostenfrei abgegeben. Langenlonsheim, 23. Juni 2017 Thomas Brendel, Erster Beigeordneter als Wahlleiter Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Laubenheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung: Ortsbürgermeister Häußling begrüßt die Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Cyfka von der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim sowie die Zuhörer zur 26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Laubenheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung und die Reihenfolge der Tagesordnung. Ortsbürgermeister Häußling bittet, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um zwei Tagesordnungspunkte TOP 8 -Rechtsangelegenheiten- und TOP 9 - Grundstücksangelegenheiten zu ergänzen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung einstimmig zu. Es gibt keine Einwände gegen das Protokoll vom TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung vor. TOP 2: 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen; Zustimmung der Ortsgemeinde Nach Abschluss des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am die Flächennutzungsplanänderung endgültig beschlossen. Gegenstand der Fortschreibung ist die Ausweisung eines rd. 55 ha großen Sondergebietes für Windenergieanlagen südlich des Langenlonsheimer Waldes in den Gemarkungen Heddesheim und Langenlonsheim. Aufgrund der Ermächtigung in 203 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 67 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die Flächennutzungsplanung zwar den Verbandsgemeinden übertragen worden, jedoch bedarf die endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Eine verkleinerte Kopie des Flächennutzungsplanes, in der durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Fassung, ist der Beschlussvorlage beigefügt. Bürgermeister Cyfka erläutert dem Ortsgemeinderat ausführlich die Beschlussvorlage. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, der vom Verbandsgemeinderat am endgültig beschlossenen 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde, in der vorliegenden Fassung, abzulehnen. Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen Ja, 4 Stimmen Nein, 3 Enthaltungen TOP 3: Änderung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates, erneute Beschlussfassung In der Sitzung des Ortsgemeinderates Laubenheim am wurde die Änderung der Geschäftsordnung auf der Grundlage der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom (MinBl. v , S ) mit 7 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt. Für eine wirksame Beschlussfassung ist die Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bei einer gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder im Ortsgemeinderat Laubenheim von 13 (12 RM + 1 Obgm.) sind 2/3 = 9 Ratsmitglieder. Nach der aktuellen Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes heißt es: Sofern eine Gemeinde eine eigene Geschäftsordnung nach der Kommunalwahl 2014 im Rahmen der konstituierenden Sitzung oder später beschlossen hat, ist eine Änderung notwendig, die gemäß 37 Abs. 1 GemO mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder vom Gemeinderat zu beschließen ist. Kommt eine Änderung wegen fehlender qualifizierter Mehrheit nicht zustande, so ist zu sehen, dass die alte Geschäftsordnung insbesondere bzgl. des 5 Abs. 2 gegen höherrangiges Recht (GemO) verstößt. Bei der Anwendung der Geschäftsordnung ist dies zu beachten. Es sollte im Interesse des Gemeinderates liegen, eine aktualisierte und an die neue Rechtslage angepasste Geschäftsordnung zu beschließen. Die Mustergeschäftsordnung gilt nur dann, wenn keine eigene Geschäftsordnung beschlossen wurde. Daher wird empfohlen, die in der Anlage enthaltene Neufassung der Geschäftsordnung mit der qualifizierten Mehrheit zu beschließen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung gemäß der Anlage. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit TOP 4: Beantwortung der Fragen des Donnerstagsteams Ortsbürgermeister Häußling begrüßt die anwesenden Herren vom Donnerstagsteam, welches aus 7 Mitgliedern besteht. Er informiert den Ortsgemeinderat über die Beschlussvorlage bzw. den vorliegenden Schriftverkehr und beantwortet die von Herrn Werner Schäfer gestellten Fragen. Gemeinsam mit den Beigeordneten sowie den Fraktionsvorsitzenden wurde vereinbart, dass für die Zurverfügungstellung eines Traktors bzw. der PKWs mit Anhänger für Einsätze in der Ortsgemeinde Laubenheim eine monatliche Pauschale in Höhe von 80, EUR an das Donnerstagsteam zu zahlen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt eine monatlichen Pauschale in Höhe von 80,- EUR an das Donnerstagsteam. Ortsbürgermeister Häußling erteilt Herrn Schäfer das Wort. Herr Schäfer äußert die Bitte, diese Pauschale nicht nur als einen Beschluss anzusehen. Die geleistete Arbeitszeit sowie die Zurverfügungstellung der Fahrzeuge können nicht mit mtl. 80, EUR abgegolten werden. Herr Schäfer erwähnt in diesem Zusammenhang noch einmal, dass in den letzten 4 Jahren durch das Donnerstagsteam für die Ortsgemeinde Laubenheim 2500 Arbeitsstunden geleistet wurden. Er hebt hervor, dass es schön ist, mit einem solchen Team zu arbeiten, jedoch bemängelt er, dass aus der Bevölkerung hin und wieder Forderungen an das Team herangetragen werden, die beleidigend und als grenzwertig anzusehen sind. Durch die Auszahlung der Pauschale können auch Werkzeuge angeschafft werden. TOP 5: Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Ortsbürgermeister Häußling teilt mit, dass Herr Frank Jung durch seinen Wegzug neben seinem Ratsmandat auch die Mitgliedschaft in den gemeindlichen Ausschüssen verloren hat und somit Nachwahlen erforderlich sind. Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vertagt die Nachwahlen zur Ausschussbesetzung. TOP 6: Ehrung des Donnerstagsteams Ortsbürgermeister Häußling dankt den Mitgliedern des Donnerstagsteams für ihr Engagement in der Ortsgemeinde Laubenheim und verleiht den einzelnen Mitgliedern eine Ehrenamtsmedallie und eine Urkunde. Er überreicht folgenden Mitgliedern die Auszeichnung für ihr Ehrenamt:

16 Seite 16 Amtlicher Teil Freitag, den 23. Juni 2017 Herr Werner Schäfer Herr Manfred Paul Herr Gerhard Mohr Herr Friedrich Biemel Herr Manfred Best Herr Bussmann Herr Walter Karb Der Ortsgemeinderat applaudiert den einzelnen Mitgliedern für ihr Engagement. TOP 7: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Häußling teilt mit, dass das Haushaltsgenehmigungsschreiben der Kreisverwaltung vorliegt und dem Protokoll beigefügt wird. Der Förderantrag Ausbau und Umbau Kindertagesstätte wurde gestellt. Die Maßnahme wurde fristgerecht abgeschlossen. Ortsbürgermeister Häußling informiert, dass auf dem Friedhof die Bepflanzung zwischenzeitlich erfolgte. Gemeinsam mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden wurde über die Angebote beraten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca , EUR. Die Bewässerung wird durch das Donnerstagsteam übernommen. Ortsbürgermeister Häußling erklärt, dass er zum aus zeitlichen Gründen aus dem Amt des Ortsbürgermeisters zurücktreten wird. Aus diesem Grund fand am vorab eine Besprechung mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden statt. Die VG Langenlonsheim wurde am schriftlich über seinen Rücktritt informiert. Die Neuwahl eine(r)s neuen Bürgermeister(in)s könnte nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht gleichzeitig mit der diesjährigen Bundestagswahl am durchgeführt werden. Das Rücktrittsschreiben an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und das Schreiben an die Kommunalaufsicht liegen als Anlage dem Protokoll bei. Kandidatinnen(en) können sich bis zum bei der VG Langenlonsheim bewerben. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr TOP 8: Rechtsangelegenheiten Es wurden verschiedene Rechtsangelegenheiten besprochen. TOP 9: Grundstücksangelegenheiten Es wurde über Grundstücksangelegenheiten gesprochen. TOP 10: Mitteilungen und Anfragen Es wurden verschiedene Themen besprochen. Rümmelsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von Uhr Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11 Telefon: /43932 (dienstlich) /41808 (privat) ... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:... Der Rümmelsheimer Obst - und Gemüsekorb Ab sofort startet das Projekt Der Rümmelsheimer Obst- und Gemüsekorb. Was man im Garten zu viel hat und nicht verbrauchen kann, postet man auf Facebook Rümmelsheimer Obst-und Gemüsekorb, alle können untereinander tauschen. Parallel hängt bei Forsters Brot und Wein auch eine Pinnwand an der man sich informieren oder Obst und Gemüse zum Tausch anbieten kann. Viel Spaß und guten Appetit Mona Kauer, Manuela Escher und Iris van Ghemen Vortrag zur Schaffung eines Premium Wanderweges in Rümmelsheim am Donnerstag, 29. Juni, um 19:30 Uhr im Feurwehrhaus In einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses Tourismus, Öffentlichkeitarbeit und Wirtschaftsförderung wird über Möglichkeiten zur Schaffung eines Premium Wanderweges in Rümmelsheim gesprochen. Hierzu wird Frau Mang von der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die ihre Erfahrung schon in einigen solcher Projekte eingebracht hat Anregungen und Möglichkeiten vorstellen. Wir freuen uns auf möglichst viele interessierte Bürgerinnen und Bürger. Jürgen Gumbrich Ortsbürgermeister Windesheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr im Rathaus, Kreuznacher Straße Tel.: /268 (dienstlich) / (privat) Fax: / ortsgemeinde-windesheim@t-online.de Internet:... Defibrillator in Windesheim Bahnhofstraße 2 (KFZ Stiebitz) Der Defibrillator ist öffentlich 24 Stunden zugänglich, alarmgesichert und videoüberwacht. Aus der Ortsgemeinde Aus der Ortsgemeinde Vorstellung der Planung zu einem Generationenplatz an der Trollbachhalle am Mittwoch, 28. Juni, um 19:30 Uhr im Clubraum der Trollbachhalle Zur Vorbereitung eines Antrages im Rahmen der Dorfplanung, wird in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und der Arbeitsgruppe Dorferneuerung ein Planungsvorschlag vorgestellt. Darüber hinaus wollen wir auch Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern mit in die Diskussion einbinden. Wir freuen uns auf möglichst viele interessierten Bürgerinnen und Bürger. Jürgen Gumbrich, Ortsbürgermeister Einladung an alle Windesheimer Vereine Jubiläum 1000 Jahre Windesheim im Jahr 2019 Hiermit laden wir zu einem ersten Austauschgespräch ein, um zu beraten wie das Jubiläumsjahr 2019 auch von den Vereinen gebührend gewürdigt werden kann. Wir wollen an diesem Abend Ideen und Anregungen sammeln, die dann in den nächsten Monaten vertieft werden können. Wir treffen uns am Montag, 26. Juni, um Uhr im Rathaussaal. Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin und Joachim Frank 1. Vorsitzender Verkehrsverein

17 Freitag, den 23. Juni 2017 Amtlicher Teil Seite 17 Schulische Nachrichten Bretzenheimer Pausenhof erstrahlt in neuem Glanz Fleißige Mitglieder des Fördervereins der Grundschule Bretzenheim, Schulkinder und Lehrkräfte verpassten dem Pavillon und dem Freiklassenzimmer eine neue Schutzfarbe und malten die Spielfelder mit leuchtenden Farben aus. Durch Ausgaben des Fördervereins, Spenden und die ehrenamtlichen Arbeiten konnte der Schulträger ca Euro sparen. Ein besonderes Highlight auf dem Pausenhofgelände ist der seit letzter Woche freigegebene Seilzirkus, der von den Schulkindern großen Zuspruch erfährt. Hinweisschilder bezüglich der Benutzung des Spielgerätes werden nach Auskunft des Schulträgers noch aufgestellt. Für beide arbeitsintensiven Projekte möchte sich die Schulgemeinschaft sowohl bei dem Malteam als bei dem Grünteam Eric Jung und Bernd Wagner sehr herzlich bedanken. Rudi Wolff, Rektor Verkehrsbuch Straßengeschichten mit Moritz und Luise Mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr Die stetig steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer erhöht jedes Jahr die Risiken und nach wie vor spielt der Faktor Mensch die entscheidende Rolle, wenn es um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilenehmer geht. Hier setzt der VfV Verein für Verkehrserziehung Deutschland e.v. seinen Schwerpunkt, um durch präventive Maßnahmen die Verkehrssicherheit besonders für Kinder und Jugendliche sicherer zu gestalten. Bürgermeister Michael Cyfka überreichte dem Bücherei-Team der Grundschule Langenlonsheim die Verkehrsbücher. Kinder unterschätzen leider oft Geschwindigkeiten und sind durch Spielen, Gespräche und Freunde abgelenkt. Jedes verunglückte Kind ist eines zu viel! Um sie auf die wachsenden Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren, hat der VfV die Aktion Spaß auf der Straß gestartet. Kinder benötigen speziell konzipierte Bücher, damit sie spielerisch aber auch pädagogisch sinnvoll an ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr herangeführt werden. Dabei soll das Verkehrsbuch Straßengeschichten mit Moritz und Luise ein sinnvoller Begleiter sein. Es beinhaltet kurze Geschichten, viele Bilderzählungen, einen Malbereich und ein Spiel. Mit Unterstützung einiger Sponsoren konnte der Verein nun 20 Verkehrsbücher für die Grundschule Langenlonsheim zur Verfügung stellen. Bürgermeister Michael Cyfka, die Grundschule Langenlonsheim und der VfV Verein für Verkehrserziehung Deutschland e.v. bedanken sich herzlich bei den Sponsoren. Weitere Informationen über den Verein sind unter erhältlich. Tourist- Information Touristinfo der Ferienregion Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 22/Frau Mang Naheweinstr. 80, Langenlonsheim Tel.: /92922 Fax: /92945 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Angebote: Gästeberatung, Betreuung und Beratung Gastgeber, Sterneklassifizierung, Unterkunftsverzeichnis (Broschüre und Internet), Prospekt- und Kartenservice, Vernetzung mit touristischen Leistungsträgern, Veranstaltungskalender, Präsentationen für die Region, Pressearbeit, Neubürgerinfos, etc. Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Informationsveranstaltung zur Flexirente in Mainz Mit der neuen Flexirente kann man den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente flexibler gestalten. Es ist möglich, länger zu arbeiten und mit den Beiträgen die Altersrente zu steigern, mehr hinzuzuverdienen oder zu erwartende Rentenabschläge schon früher auszugleichen. Was sich ändert und ab wann - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz bei einer Veranstaltung am 27. Juni, um 16:30 Uhr, in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Am Brand 31, in Mainz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon , Fax oder aub-stelle-mainz@drv-rlp.de Nachts im Landtag - Vorträge, Musik und Führungen Viele Besucher nutzen Mainzer Museumsnacht für einen Blick ins Parlament Nicht wie üblich die Abgeordneten, sondern die Bevölkerung durfte bei der Mainzer Museumsnacht am vergangenen Samstag auf den Sitzen der Parlamentarier im Interims-Plenarsaal in der Steinhalle des Mainzer Landesmuseum Platz nehmen und Plenarluft schnuppern. Und diese Gelegenheit wurde rege genutzt, so dass die Sitzreihen über den ganzen Abend hinweg gut gefüllt waren. Der eigentliche Sitz des Landtags im historischen Deutschhaus am Rhein wird gegenwärtig umfangreich saniert.

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