45088 Nr / 25. November 2015 AZA 8484 Weisslingen. Mitteilungsblatt

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1 Extrablatt Nr / 25. November 2015 AZA 8484 Weisslingen Gemeindeversammlung Mitteilungsblatt der Gemeinde Weisslingen Einladung der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Weisslingen zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Dezember 2015, 20:00 Uhr im Mehrzweckgebäude Widum, Weisslingen Gemeinde Weisslingen Anträge 1. Genehmigung des Voranschlages 2016 und Festsetzen des Steuerfusses 2. Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gesamtkosten von Fr (Kreditbewilligung Fr ) 3. Genehmigung der Auflösung des Zweckverbandes Feuerwehr Weisslingen-Kyburg Die Akten und das Stimmregister liegen zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes sind den Vorsteherschaften mindestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Weisslingen, 4. November 2015 Gemeinderat Weisslingen Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert Ihnen, liebe Stimmberechtigte, die Gemeinde einen feinen Glühwein.

2 Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Weisslingen Sitzung vom 3. November Finanzen Genehmigung Voranschlag 2016 Genehmigung des Voranschlags 2016 und Festsetzen des Steuerfusses Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2016 zuhanden der Rechnungsprüfungskommission und der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 verabschiedet. Im Mitteilungsblatt von Mitte Oktober 2015 wurde bereits darüber berichtet. Laufende Rechnung Steuerfuss 101 % Aufwand Fr. 18'398'936 Ertrag Fr. 17'458'596 Aufwandüberschuss Fr. 940'340 Gebührenhaushalte Wasserwerk Fr. 47'600 (Einlage in Spezialfinanzierung) Abwasserbeseitigung Fr. -142'540 (Entnahme aus Spezialfinanzierung) Abfallbeseitigung Fr. 4'980 (Einlage in Spezialfinanzierung) Investitionsrechnung Investitionen im Verwaltungsvermögen Ausgaben Fr. 2'646'000 Einnahmen Fr Nettoinvestitionen Fr. 2'346'000 Investitionen im Finanzvermögen Ausgaben Fr. 0 Einnahmen Fr. 0 Nettoveränderung Fr. 0 Der Voranschlag für das Jahr 2016 mit einem gleich bleibenden Steuerfuss von 101 % sieht bei einem Aufwand von Fr. 18'398'936 und einem Ertrag von Fr. 17'458'596 einen Aufwandüberschuss von 940'340 Franken vor. Dieser wird dem Eigenkapital entnommen, das aktuell rund 19.3 Millionen Franken beträgt. Bei den Gebührenhaushalten können die Aufwendungen der Abwasserbeseitigung mit den Erträgen nicht kompensiert werden, was eine Abnahme des Spezialfinanzierungskontos zur Folge hat. Beim Wasser und der Abfallbeseitigung sind die Aufwendungen durch die Erträge gedeckt. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von 2'346'000 Franken vor. 2 MB 1135

3 Blatt Finanzen Genehmigung Voranschlag 2016 Erläuterungen Obwohl der Voranschlag 2016 verglichen mit dem Voranschlag 2015 einen um 548'000 Franken höheren Ertrag ausweist (Finanzausgleich + Fr. 390'000), resultiert ein grosser Aufwandüberschuss von Fr (VA 2015 Fr. 695'945). Der Grund für die starke Aufwanderhöhung im Vergleich mit dem Voranschlag 2015 von Fr. 793'101 sind höhere Aufwendungen in der Gesundheit + 268'000 Franken in der Bildung + 239'000 Franken bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV + 181'000 Franken in der Rechtspflege + 102'000 Franken bei der Umwelt/Raumordnung + 88'000 Franken In der Gesundheit führt die Pflegefinanzierung (Pflegeheime und Spitex) zu Mehraufwand, bei der Bildung eine zusätzliche Klasse der Primarschule, in der Rechtspflege höhere Beiträge an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die Nachführung des Vermessungswerks (einmalig) sowie bei der Umwelt/Raumordnung höhere Unterhaltskosten und geplante Projektierungskosten für die Raumplanung. Laufende Rechnung Nettovermögen Aussichten Der Finanz- und Aufgabenplan zeigt folgendes Bild: Der Haushalt ist durch die zehnprozentige Steuerfusssenkung, eine stagnierende Bevölkerungszahl und ein, auch nach Kostensteigerungen, nach wie vor recht günstiges Kostenniveau gekennzeichnet. Mit dem Abschluss 2014 wurde ein vergleichsweise überdurchschnittlich hohes Nettovermögen von 11,3 Millionen Franken ausgewiesen. Die knapperen wirtschaftlichen Aussichten führen zu einer vorübergehenden Stagnation beim Steuerertrag (inkl. Ressourcenausgleich). Die ohne ausserordentlichen Effekte (Buchgewinne, hoher Ressourcenausgleich) seit einigen Jahren knappere Laufende Rechnung, verschiedene Aufwandzunahmen (Bildung, Soziales, Pflegefinanzierung, Rechtspflege etc.), steigende Abschreibungen auf den überdurchschnittlich hohen Investitionen, der Wegfall des demografischen Sonderlastenausgleichs und der Rückgang der ZKB-Gewinnausschüttung belasten den Haushalt weiter. MB

4 Blatt Finanzen Genehmigung Voranschlag 2016 Bei stabilem Steuerfuss muss mittelfristig von jährlichen Defiziten von über 1 Million Franken ausgegangen werden. Über die ganze Fünfjahresperiode wird das Eigenkapital auf 14 Millionen Franken sinken. Die hohen Investitionen können nicht selber finanziert werden. So wird das Nettovermögen auf Ende der Planungsphase vollständig abgebaut sein. Gebühren Die Gebührenhaushalte, welche nicht mit Steuern gedeckt werden dürfen, entwickeln sich unterschiedlich. Beim Abwasser ist die Kostendeckung ungenügend; das Spezialfinanzierungskonto wird bei unveränderten Gebühren durch den Fehlbetrag stetig reduziert und Massnahmen sind angezeigt. Beim Wasser und Abfall liegt die Kostendeckung nahe bei den langfristig anzustrebenden 100 %. Entwicklung Spezialfinanzierung Massnahmen Der Gemeinderat wird, wie für den aktuellen Voranschlag, die Laufende Rechnung nach möglichen Verbesserungsmassnahmen durchkämmen, die Investitionen auf Notwendigkeit, Höhe und Zeitpunkt hin überprüfen und Projekte, die zu höheren betrieblichen Aufwendungen führen, möglichst zurückstellen. Der Gemeinderat befürchtet, dass diese Massnahmen nicht genügen, um dem markanten Aufwandanstieg im letzten Jahr entgegenzuwirken. Er erwägt, der Gemeindeversammlung vom Dezember 2016 eine Steuererhöhung zu beantragen. Die aktuellen Abwassergebühren können die Aufwendungen nicht mehr decken. Der jährliche Fehlbetrag reduziert das Spezialfinanzierungskonto, das nicht negativ sein darf. Um diese Entwicklung zu stoppen, wird der Gemeinderat die Abwassergebühren im Jahr 2016 entsprechend erhöhen. GEMEINDERAT WEISSLINGEN Präsident: Gemeindeschreiberin: Martin Rüegg Käthi Schönbächler 4 MB 1135

5 Voranschlag 2016 und Festsetzen des Steuerfusses MB

6 Voranschlag 2016 und Festsetzen des Steuerfusses 6 MB 1135

7 Voranschlag 2016 und Festsetzen des Steuerfusses MB

8 Abschiede Voranschlag 2016 Abschiede Antrag der Exekutive der Politischen Gemeinde Weisslingen zum Budget Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2016 der Politischen Gemeinde Weisslingen wie folgt festzulegen: Laufende Rechnung Aufwand Fr Ertrag Fr Aufwandüberschuss Fr Investitionsrechnung VV Ausgaben Fr Einnahmen Fr Nettoinvestitionen Fr Investitionsrechnung FV Ausgaben Fr. 01 Einnahmen Fr. Nettoveränderung Fr. einfacher (100%iger) Gemeindesteuerertrag Fr Eigenkapitalentnahme Fr den Steuerfuss der Politischen Gemeinde auf 101 % des einfachen Gemeindesteuerertrages feszusetzen. Weisslingen, 29. September 2015 GEMEINDERAT WEISSLINGEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Martin Rüegg Käthi Schönbächler 8 MB 1135

9 Abschiede Voranschlag 2016 Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Weisslingen zum Budget Budget Das Budget weist folgende Grunddaten aus: b b Laufende Rechnung Aufwand Fr Ertrag Fr Aufwandüberschuss Fr Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Fr Einnahmen Fr Nettoinvestitionen Fr b Investitionsrechnung Finanzvermögen Die Investitionsrechnung zeigt weder Ausgaben noch Einnahmen. b b einfacher (100%iger) Gemeindesteuerertrag Fr Eigenkapitalentnahme Fr Im Ergebnis der laufenden Rechnung sind enthalten: b ordentliche Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen Fr MB

10 Abschiede Voranschlag Ergebnis der Prüfung Die Rechnungsprüfungskommission hat das Budget der Politischen Gemeinde Weisslingen in der vom Gemeinderat beschlossenen Fassung vom 29. September 2015 geprüft und stellt fest: Das Budget 2016 ist, b finanzrechtlich zulässig, b finanziell angemessen, b rechnerisch richtig. Der Aufwandüberschuss wird mit einem Steuerfuss von 101 % und der Eigenkapitalentnahme gedeckt. Bemerkungen der Rechnungsprüfungskommission: b Die RPK beobachtet die negative Entwicklung der Finanzen und die Tendenzen des Finanzund Aufgabenplans mit Besorgnis. Diese müssen in den nächsten Jahren genau überwacht werden. Sollte keine Verbesserung erfolgen, ist eine Erhöhung des Steuerfusses unumgänglich. b Gemäss Schreiben vom Juli 2015 von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich sind die Liegenschaften des Finanzvermögens 2016 neu zu bewerten, die entsprechenden Unterlagen sind bis zu erstellen. Im Voranschlag 2016 ist dies nicht berücksichtigt, da die Auswirkungen daraus noch nicht bekannt sind (Bewertungsgewinne bzw. -verluste). 3. Antrag Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015: b dem Antrag des Gemeinderates über das Budget 2016 der Politischen Gemeinde zuzustimmen b dem Antrag des Gemeinderates über die Festlegung des Steuerfusses der Politischen Gemeinde auf 101 % des einfachen Gemeindesteuerertrages zuzustimmen. Weisslingen, 5. November 2015 Rechnungsprüfungskommission Der Präsident Die Aktuarin Roland Bischofberger Julia Bolzern 10 MB 1135

11 Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Weisslingen Sitzung vom 15. September Liegenschaften Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums Antrag an die Gemeindeversammlung Ausgangslage An der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 genehmigten die Stimmberechtigten der Gemeinde Weisslingen einen Bruttokredit von Fr für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums an der Dorfstrasse 20. Darin enthalten ist auch der Landerwerb von Fr Mit der Inbetriebnahme des Hauses am 21. Oktober 2013 konnte ein sehr gelungenes Bauprojekt vollendet werden, welches anlässlich eines Tags der offenen Tür vom 21. September 2013 der Wisliger Bevölkerung präsentiert wurde. Das neue Familien- und Begegnungszentrum ist heute mit der Kindertagesstätte «Rägeboge» und dem Wisliger Familienverein voller Leben. Auch die beiden Mietwohnungen sind besetzt. Für Seniorinnen und Senioren ist der Mittagstischraum inzwischen zu einem beliebten Treffpunkt geworden. In der heutigen modernen Gesellschaft sind familienergänzende Betreuungsangebote ein wesentlicher Standortfaktor. Mit diesem Haus, welches im Zentrum unseres Dorfes steht, können wir diese Bedürfnisse abdecken und konnten wir auch einen gewichtigen Teil zu einem attraktiven Dorfbild beitragen. In seinen Legislaturzielen hat der Gemeinderat als Leitidee festgehalten, ökologisches Bauen zu fördern und als konkretes Ziel festgesetzt, dass neue öffentliche Gebäude dem Minergie-Standard entsprechen sollen. Dieser Leitgedanke wurde beim neuen Familien- und Begegnungszentrum umgesetzt, wofür wir von der Baudirektion des Kantons Zürich mit dem Minergie-Label ausgezeichnet wurden. Zudem bezieht das Gebäude Fernwärme aus der Holzschnitzelheizung der Gemeinde. Aus der seinerzeitigen Arbeitsgruppe der ad-hoc-kommission für alternative Energien wurde angeregt, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Familien- und Begegnungszentrums zu prüfen. Die in Auftrag gegebene Studie zeigte auf, dass sich eine solche Anlage eignen würde. Der Gemeinderat bewilligte in der Folge einen Kredit von Fr Diese Kosten sind ebenfalls in der Bauabrechnung unter BKP 2 aufgeführt und werden mit dem Baukredit abgerechnet. Trotz dieser Zusatzkosten für die Photovoltaikanlage konnte der Bau des neuen Familien- und Begegnungszentrums mit Minderkosten von Fr abgerechnet werden. MB

12 Blatt Liegenschaften Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums Antrag an die Gemeindeversammlung Bauabrechnung Die Bauabrechnung ergibt folgendes Bild: Begründung Mehr- und Minderkosten BKP 1 Vorbereitungsarbeiten (Fr ) Umlagerung bzw. Umbuchung Kosten in BKP 2, Ausführung durch Baumeister bzw. Aushubunternehmer (BKP 201, 211) ca. Fr Umlagerung bzw. Umbuchung in BKP 4, Ausführung durch Gärtner (BKP 421) ca. Fr BKP 2 Gebäude (Fr ) Umlagerung Kosten von BKP 1 Die Ausführungskosten von Fr für die Installation einer Photovoltaikanlage ist im Abrechnungsbetrag bereits enthalten. Der Gemeinderat bewilligte mit Beschluss vom 19. Juni 2012 einen Kredit von Fr für den Einbau einer Photovoltaikanlage. BKP 4 Umgebung (Fr ) Umlagerung Kosten von BKP 1 BKP 9 Ausstattung: Die Ausstattung konnte zum Teil günstiger eingekauft werden, und zum Teil wurden Gegenstände nicht angeschafft. 12 MB 1135

13 Blatt Liegenschaften Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums Antrag an die Gemeindeversammlung An der Urne bewilligter Kredit = 112,2 Punkte (ohne Photovoltaikanlage und ohne Unvorhergesehenes) Bauabrechnung = 114,7 Punkte (ohne Landerwerb) durchschnittliche Teuerung von 2,23 % (Quelle: Zürcher Index der Wohnbaupreise, Basis April 2005) Beschluss des Gemeinderats und Antrag an die Gemeindeversammlung 1. Die Bauabrechnung für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gesamtkosten von Fr (gegenüber Fr ) wird genehmigt. 2. Weiterleitung an die Rechnungsprüfungskommission zur Stellungnahme. 3. Der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 wird beantragt, die Bauabrechnung ebenfalls zu genehmigen GEMEINDERAT WEISSLINGEN Präsident: Gemeindeschreiberin: Martin Rüegg Käthi Schönbächler MB

14 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION 8484 WEISSLINGEN Weisslingen, 11. November Liegenschaften Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums Genehmigung der Bauabrechnung Die Rechnungsprüfungskommission hat die Bauabrechnung geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Kreditantrag für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums an der Dorfstrasse 20 über CHF 5'025'190 wurde an der Urnenabstimmung vom genehmigt. In seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat den Zusatzkredit für die Installation einer Indach- Photovoltaikanlage über CHF 70'000 genehmigt. Die Indexteuerung zwischen Kostenvoranschlag und Bauausführung beträgt 2.23% oder CHF 105'360. Die Bauabrechnung schloss mit CHF 4'968' ab; der Baukredit wurde somit unter Berücksichtigung der oben erwähnten Indexteuerung um CHF 231' unterschritten, ohne Berücksichtigung der Indexteuerung sind dies CHF 126' Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015, der Bauabrechnung zuzustimmen. Rechnungsprüfungskommission Der Präsident Die Aktuarin Roland Bischofberger Julia Bolzern 14 MB 1135

15 Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Weisslingen Sitzung vom 29. September Feuerwehr Auflösung des Zweckverbandes Feuerwehr Weisslingen-Kyburg Antrag an die Gemeindeversammlung Der Zweckverband Feuerwehr Weisslingen-Kyburg wird von den politischen Gemeinden Weisslingen und Kyburg gebildet. Mit der Eingemeindung der Gemeinde Kyburg in die Stadt Illnau-Effretikon auf den 1. Januar 2016 wird die politische Gemeinde Kyburg aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt wird die Feuerwehrorganisation Illnau-Effretikon/Lindau für die feuerwehrmässige Abdeckung des erweiterten Stadtgebietes zuständig. Die Gemeinde Kyburg wird deshalb per 31. Dezember 2015 aus dem Zweckverband Feuerwehr Weisslingen-Kyburg austreten. Ein entsprechendes Gesuch wurde vom Vorstand des Zweckverbandes am 9. September 2015 bewilligt. Gemäss Art. 35 der Zweckverbandsstatuten ist der Vorstand dafür zuständig. Aus dem Zweckverband austretende Gemeinden haben gemäss Art. 35 Abs. 2 der Zweckverbandsstatuten keinen Anspruch auf Entschädigungen irgendwelcher Art. Da ab dem 1. Januar 2016 die Gemeinde Weisslingen die einzige Gemeinde im Zweckverband wäre, beantragt der Verbandsvorstand die Auflösung des Zweckverbandes gemäss Art. 36 der Zweckverbandsstatuten auf den 31. Dezember 2015, nach dem Austritt der Gemeinde Kyburg. Für die Auflösung sind die Verbandsgemeinden zuständig. Gemäss Art. 15 der Gemeindeordnung von Weisslingen steht diese Kompetenz der Gemeindeversammlung zu. Um die Sicherheit auf dem Gemeindegebiet von Weisslingen im Sinne des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen weiterhin zu gewährleisten, beantragt der Sicherheitsvorstand, die Organisation des Zweckverbandes Feuerwehr Weisslingen-Kyburg ab 2016 als Feuerwehr der politischen Gemeinde Weisslingen weiterzuführen und sämtliches Material des Zweckverbandes zu übernehmen. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Der Zweckverband Feuerwehr Weisslingen-Kyburg wird per 31. Dezember 2015 aufgelöst und in eine Feuerwehr der politischen Gemeinde Weisslingen überführt. 2. Der Rechnungsprüfungskommission Weisslingen wird dieser Beschluss zur Kenntnis gebracht. 3. Der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 wird beantragt, der Auflösung des Zweckverbandes Feuerwehr Weisslingen-Kyburg und der Überführung in eine Feuerwehr der politischen Gemeinde Weisslingen ebenfalls zuzustimmen. 4. Mitteilung an: 4.1 Sicherheitsvorstand Weisslingen Andrea Conzett 4.2 Sicherheitssekretär Philipp Baumberger 4.3 Kommandant Feuerwehr Weisslingen-Kyburg Daniel Nägeli GEMEINDERAT WEISSLINGEN Präsident: Gemeindeschreiberin: Martin Rüegg Käthi Schönbächler MB

16 Impressum Herausgeberin Politische Gemeinde Weisslingen PrePress Redaktion Mitteilungsblatt Helmut Fröhlich, Postfach 84, 8484 Weisslingen Druck Optimo Service AG Daten+Print, Schützenstrasse 1, 8400 Winterthur

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