Antrag an die Kirchgemeinde-Versammlung vom 18. März 2015 zum Projektierungskredit für die Erneuerung des Kirchgemeindehauses

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1 Antrag an die Kirchgemeinde-Versammlung vom 18. März 2015 zum Projektierungskredit für die Erneuerung des Kirchgemeindehauses Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung: 1. Für die Ausarbeitung des Vor- und Bauprojekts zur Erneuerung des Kirchgemeindehauses einen Projektierungskredit von Fr Die Kirchenpflege wird ermächtigt, im Rahmen des bewilligten Kredits die für die Projektierung erforderlichen Arbeiten zu vergeben. Einführung Das Kirchgemeindehaus wird vielfältig genutzt und bildet zusammen mit der Kirche den Mittelpunkt unserer Gemeinschaft. Neben den grösseren kirchlichen Anlässen wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen dient das Kirchgemeindehaus auch als Schulhaus für den Religionsund Konfirmanden-Unterricht sowie als Versammlungsort für aktive Gemeindemitglieder und Vereine. Das 1962 erbaute Kirchgemeindehaus wurde nie umfassend renoviert. Mittlerweile weist es viele bauliche und betriebliche Mängel auf. Die Haustechnik wie auch der Brandschutz sind ungenügend, die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den energetischen Anforderungen und die asbesthaltige Dachabdeckung ist an vielen Orten schadhaft. Durch die Abstufung des Gebäudegrundrisses sind die Räume für Menschen mit einer Behinderung nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand zugänglich, bei grösseren kirchlichen Anlässen wirkt der Eingangsbereich beengt und der Saal ist oft zu klein. Die für Kirchgängerinnen und Kirchgänger zugänglichen sanitären Anlagen sind auf zwei unterschiedlichen Stockwerken angeordnet und bedürfen dringend einer Aufwertung. Aus diesem Grund hat die Kirchenpflege im Juli 2012 eine Arbeitsgruppe mit Grundsatzabklärungen zur Sanierung oder Erneuerung des Kirchgemeindehauses beauftragt. Die Arbeitsgruppe kam in ihrem Bericht vom 31. Januar 2012 zum Schluss, dass mit einem Umbau des Unterund Erdgeschosses sowie einem neu zu erstellenden Dachgeschoss die aktuellen Bedürfnisse der Kirchgängerinnen und Kirchgänger, der Pfarrschaft sowie der Angestellten erfüllt werden können. Mit Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen wurde die Durchführung eines Studienauftrages im Einladungsverfahren unter mehreren Architekten vorgeschlagen. Die im März 2013 durch die Kirchenpflege eingesetzte Planungsgruppe erarbeitete darauf das Programm für die Durchführung des Studienauftrages. Der Studienauftrag konnte nach den erforderlichen Vorarbeiten im Juni 2013 gestartet werden. Den vier eingeladenen Architekturbüros wurde eine Bearbeitungszeit bis zum 23. September 2013 eingeräumt.

2 Studienauftrag Die Ergebnisse des Studienauftrags sind im Bericht des Beurteilungsgremiums vom 28. November 2013 dokumentiert. Nachstehend sind daraus die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst wiedergegeben. Verfahrensart Das Verfahren wurde als Studienauftrag im Einladungsverfahren nach dem Gesetz des Kantons Zürich über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung vom 15. September 2003 in Verbindung mit der Submissionsverordnung des Kantons Zürich vom 23. Juli 2003 durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer blieb während dem ganzen Verfahren gewahrt. Teilnehmende Folgende 4 Architekturbüros wurden eingeladen: Atelier Buchzelg Architekten AG, Seebacherstrasse 4, 8052 Zürich Ernst Denzler Architekt, Bruederstrasse 6, 8184 Bachenbülach Jürg Frei Architekt, Rümlangerstrasse 9, 8105 Watt L3P Architekten, Unterburg 33, 8158 Regensberg Die Atelier Buchzelg Architekten AG teilte am 12. Juni 2013 ihren Verzicht zur Teilnahme am Studienauftrag mit. Die im Programm zum Studienauftrag formulierten Rahmenbedingen entsprachen nicht ihrer Erwartung, insbesondere die Anonymität des Verfahrens und das beabsichtigte Phasenmodell für die Weiterbearbeitung. Beurteilungsgremium Das Beurteilungsgremium setzte sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Fachpersonen: Sachpersonen: René Blöchliger, Architekt Heinz Oppliger, Architekt, Oppliger Baumanagement AG Marco Fricker, Kirchenpflege Liegenschaftenverwalter Rudolf Steiner, Mitglied der Planungsgruppe (Leitung) Aufgabenstellung Das heutige Kirchgemeindehaus befindet sich an zentraler Lage in der Kernzone und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche, die ein Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung ist. Von den Teilnehmenden am Studienauftrag wurde mit dem Hinweis auf die bestehende Machbarkeitsstudie ein Vorschlag zur Erneuerung des Kirchgemeindehauses erwartet. Dabei mussten neben den in der Kernzone geltenden baurechtlichen Rahmenbedingungen auch die heutigen energetischen Anforderungen berücksichtigt werden. Die betrieblichen Mängel sind zu beheben und das Kirchgemeindehaus soll für Menschen mit einer Behinderung hindernisfrei zugänglich sein. Die in die Jahre gekommene Bausubstanz ist zusammen mit der Umgebungsgestaltung zu erneuern. Das heute eher zurückhaltende Kirchgemeindehaus soll zu einem Begegnungsort werden, mit grosszügigem Eingang, Foyer und Saal. Zudem werden in einem erneuerten Kirchgemeindehaus zusätzliche Unterrichtsräume, moderne Arbeitsräume und wiederum eine Pfarrwohnung erwartet. Im Spannungsfeld mit der denkmalgeschützten Kirche darf das 2

3 erneuerte Kirchgemeindehaus in zeitgemässer Gestalt als öffentliches Gebäude wahrgenommen werden. Ablauf der Beurteilung am 2. und 3. Oktober 2013 Nach einer freien Sichtung der Projekte erfolgte am ersten Tag der Beurteilung ein erster Rundgang mit Diskussion der Beiträge. Nach der Mittagspause folgte der zweite Rundgang mit einer provisorischen Rangierung. Am zweiten Tag wurde mit einem dritten Rundgang begonnen und die Beiträge wurden nochmals eingehend diskutiert. Anschliessend erfolgte die Empfehlung des Beurteilungsgremiums für das weiterzubearbeitende Projekt. Die verbleibenden Projekte wurden nicht rangiert. Zur Weiterbearbeitung empfahl das Beurteilungsgremium einstimmig den Projektvorschlag "Stola" des Architekturbüros Jürg Frei, Rümlangerstrasse 9, 8105 Watt. Die Kirchenpflege stimmte dieser Empfehlung mit Beschluss vom 28. November 2013 zu. Kirchgemeindeversammlung vom 13. Februar 2014 Für die Projektierungsarbeiten zur Erneuerung des Kirchgemeindehauses beantragte die Kirchenpflege einen Projektierungskredit von Fr Dieser Antrag wurde von der Gemeinde zur Überarbeitung zurückgewiesen. Bemängelt wurden das Finanzierungsmodell und die geplante Erneuerung. Ein Neubau sei zielführender und schlussendlich günstiger. Zudem müsse ein solches Gebäude den Minergie-Standard erfüllen und es sei konkreter abzuklären, welche Tagesstruktureinrichtungen der Schulen und der politischen Gemeinde darin integriert werden könnten. Die Versammlung fasste den folgenden Beschluss: "Auf Mehrheitsbeschluss wird die Genehmigung des beantragten Projektierungskredits auf eine spätere Versammlung verschoben. Zuvor sind Bedarfsabklärungen für Räumlichkeiten mit den Schulgemeinden und der politischen Gemeinde abzuklären." Erfüllung des Gemeindebeschlusses Die Primarschulpflege und die Sekundarschulpflege wurden nach möglichen Raumbedürfnissen im Kirchgemeindehaus angefragt. Beide Behörden bekundeten keinen Bedarf an Räumlichkeiten im Kirchgemeindehaus. Parallel dazu offerierte die Kirchenpflege der politischen Gemeinde, das Kirchgemeindehaus als neuen Standort für die Kinderkrippe zu nutzen. Mit Schreiben vom 27. August 2014 teilte der Gemeinderat mit, einen anderen, besser geeigneten Standort vorzuziehen. Um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen eine Erneuerung des Kirchgemeindehauses finanziell tragbar ist, beauftragte die Kirchenpflege die Firma swissplan.ch, Beratung für öffentliche Haushalte AG, mit der Erstellung einer langfristigen Finanzplanung. Mitwirkung Damit die Bedürfnisse der Kirchgängerinnen und Kirchgänger für die folgende Überarbeitung des Projektvorschlags "Stola" besser bekannt sind, fand am 18. Juni 2014 eine Mitwirkungsveranstaltung statt. Neben den bekannten Äusserungen aus der Kirchgemeindeversammlung vom 13. Februar 2014 bestätigten die Teilnehmenden den dringlichen Umbaubedarf. Zudem soll das Kirchgemeindehaus in seinem äusseren Erscheinungsbild einladender wirken, der Saal sei das "Herzstück" des Hauses und müsse für kirchliche Grossanlässe besser nutzbar sein. Ausserdem soll das Kirchgemeindehaus in Rümlang vermehrt als Begegnungsort wahrgenommen werden, dieses werde häufiger genutzt wie die Kirche und soll auch Fremdnutzungen ermöglichen. An einer 2. Mitwirkungsveranstaltung vom 14. Januar 2015 wurde über die getätigten Abklärungen und den überarbeiteten Projektvorschlag "Stola" informiert. 3

4 Überarbeiteter Projektvorschlag "Stola" In Zusammenarbeit mit der Kirchenpflege, der Pfarrschaft und den Angestellten der Kirchgemeinde überarbeitete die Arbeitsgruppe das Raumprogramm. Im Zentrum dieser Arbeit stand, für die kirchlichen Bedürfnisse genügend Raum zu erhalten und insgesamt den Flächenbedarf zu reduzieren. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Mitwirkung, den Abklärungen bei den Behörden und dem überarbeiteten Raumprogramm, aktualisierte darauf das Architekturbüro Jürg Frei den Projektvorschlag "Stola". Wie bereits im ursprünglichen Vorschlag "Stola" aus dem Studienauftrag vorgesehen, sollen das Obergeschoss und das Erdgeschoss bis auf die Decke des Untergeschosses rückgebaut werden. Die Decke des Untergeschosses und das Untergeschoss bleiben grundsätzlich bestehen und sollen wo erforderlich und sinnvoll angepasst werden. Das neue Gebäude soll auf dem heutigen Grundriss neu aufgebaut werden. Im Erdgeschoss werden der erweiterbare Saal, ein grosszügiges Foyer, eine den Bedürfnissen entsprechende Küche und zwei Schulräume für den kirchlichen Unterricht angeordnet. Wie an der Mitwirkungsveranstaltung angeregt, soll zudem im Erdgeschoss eine Bistro-Ecke als Treffpunkt eingerichtet werden. Dafür muss das Sekretariat neu im Obergeschoss zu liegen kommen. Damit werden im Obergeschoss sämtliche Räume der kirchlichen Administration und der Pfarrschaft angeordnet. Wie bereits im ursprünglichen Vorschlag "Stola" enthalten, soll im Dachgeschoss eine 5 ½ Zimmern-Wohnung eingerichtet werden. Diese soll über einen separaten Hauszugang verfügen und dient als Wohnung für die Pfarrschaft, könnte aber auch bei Bedarf extern vermietet werden. Wo möglich und sinnvoll wurden die Raumgrössen reduziert. Damit konnte das Gebäudevolumen, im Vergleich zum Ergebnis aus dem Studienauftrag, um rund 10% reduziert werden. Projektierung und Realisierung Bei Annahme des Projektierungskredits sollen im Jahr 2015 die Arbeiten für das Vorprojekt und Bauprojekt durchgeführt werden, so dass der Gemeinde im Frühling 2016 der Baukredit vorgelegt werden kann. Bei Annahme des Baukredits würde bis Ende 2016 die Ausführungsplanung erfolgen und die Erneuerung des Kirchgemeindehauses könnte 2017 realisiert werden. 4

5 Kosten und Vergabe der Projektierungsarbeiten Aufgrund der Grobkostenschätzung ist für den Projektvorschlag "Stola" mit Kosten von rund 5 Mio. Franken zu rechnen. Gemäss dem durch die swissplan.ch erstellten Finanzplan ist die Finanzierung machbar, bedingt jedoch eine Erhöhung des Steuerfusses um 2% auf das Jahr Die Kirchenpflege beabsichtigt, auf Grundlage der Offerte vom 22. Dezember 2014 das Architekturbüro Jürg Frei, Rümlangerstrasse 9, 8105 Watt, mit den Projektierungsarbeiten zu beauftragen. Der Projektierungskredit setzt sich im Detail wie folgt zusammen: Architekt Fr Baukostenplaner Fr Geometer/Terrainaufnahmen Fr Bauingenieur/Statiker Fr Fachingenieur Haustechnik Fr Bauphysiker Fr Sondierungsarbeiten Fr Zwischensumme Fr Nebenkosten (Pläne etc.) Fr Allgemeine Reserve Fr Total Projektierung (inkl. 8% Mehrwertsteuer) Fr Die Projektierungskosten sind im Budget 2015 enthalten. Rümlang, 7. Januar 2015 evang.-ref. Kirchenpflege Rümlang Präsident: Marcel Hinnen Aktuarin: Claudia Krebser 5

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