N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am

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1 64/ - 1/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am Beginn der Sitzung: 15:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Anerkennung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Anfragen / 43/2016 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: "Erlass von Milieuschutzsatzungen für Düsseldorf" / 47/2016 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Entwicklung der Zahl der Wohnungen in Düsseldorf / 52/2016 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Eigentumsförderung auch für neue Wohnformen / 53/2016 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Wie geht es weiter mit dem Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf dem Gelände des alten Benrather Krankenhauses? 6 Anträge 7 Soziale Wohnraumförderung in Wien - Vortrag 8 64/ 51/2016 Evaluation Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen 9 06/ 41/2016 Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf

2 / 94/2016 Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 10 61/ 161/2016 B-Plan Nr. 03/003 südwestlich Witzelstraße - Beschluss öffentliche Auslegung II. Nichtöffentlicher Teil NÖ 1 NÖ 2 NÖ 3 NÖ 4 NÖ 5 NÖ 6 Feststellung der Beschlussfähigkeit Anerkennung der Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom / 49/2016 Verplanungsliste vom (Eigentumsmaßnahmen) 64/ 50/2016 Verplanungsliste vom (Mietwohnungen) NÖ 7 61/ 137/2016 Leuthenstr Ankauf eines Grundstücks NÖ 8 61/ 157/2016 Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Ulenbergstraße NÖ 9 61/ 1/2017 Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Plockstraße Anwesend: vom Rat Ratsherr Albes SPD Ratsherr Blumenrath CDU Ratsherr Grenda PIRATEN Ratsherr Herz SPD Ratsherr Lukaschewski CDU Ratsherr Maaßen CDU Ratsfrau Mohrs SPD Ratsfrau Penack-Bielor CDU Ratsherr Reinold CDU Ratsfrau Steinbrink-Neubacher SPD Ratsherr Warnecke BÜ 90/ GRÜNE

3 3 Ausschussmitglieder Herr Dlangamandla DIE LINKE Herr Grafen CDU Herr Körner FDP Herr Lange AfD Herr Dr. Mühlen Seniorenbeirat Herr Moog CDU Frau Ott BÜ 90/ GRÜNE Herr Ries FREIE WÄHLER Herr Schwenk BÜ 90/ GRÜNE Herr Witzke SPD von der Verwaltung Frau Barnikol-Demirok Amt 50 Frau Fischer Amt 64 Herr Fischer Büro 01 Frau Garn Büro 06 Herr Haas Amt 64 Herr Hintzsche Stadtdirektor Frau Koch Büro 01 Frau Künster Amt 65 Frau Lohkamp Amt 64 Frau Naujoks Amt 64 Herr Nowatius Amt 64 Frau Prießen Amt 64 Frau Selter Amt 61 Herr Wienen Amt 50 Frau Wilhelm Amt 64 sonstige Herr DDipl.-Ing. Glaser Magistrat Wien I. Öffentlicher Teil 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Vorsitzender Warnecke stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird Herr DDipl.-Ing. Daniel Glaser (Magistrat Wien) gem. 21 Absatz 14 der Geschäftsordnung des Rates einstimmig als Sachverständiger zugelassen. 2 Anerkennung der Tagesordnung Auf Wunsch der CDU sollen die Tagesordnungspunkte 9 und 9.1 nur eingebracht werden. Es bestünde noch Beratungsbedarf, so dass sie erst in der nächsten Sitzung endgültig behandelt werden könnten.

4 4 Die Tagesordnung wird ansonsten einstimmig ohne Enthaltungen anerkannt. 3 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom wird bei zwei Enthaltungen (SPD, FDP) einstimmig genehmigt. 4 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom wird unter Tagesordnungspunkt 4.1 wie folgt geändert: Herr Lukaschewski stellt den Antrag der CDU-Ratsfraktion vor und bittet die Verwaltung ein umfangreiches Konzept zu erstellen. Das Wort umfangreich ist an dieser Stelle zu streichen. Ansonsten wird die Niederschrift bei zwei Enthaltungen (SPD,FDP) einstimmig genehmigt. 5 Anfragen 5.1 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: "Erlass von Milieuschutzsatzungen für Düsseldorf" 64/ 43/2016 Herr Hintzsche beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1): Wie viele Erhaltungssatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gibt es in Düsseldorf und für welche Gebiete wurden diese erlassen? Frage 2): ln welchen weiteren Gebieten in Düsseldorf käme der Erlass einer solchen Satzung in Frage und welche Voraussetzungen müssten hierfür gegeben sein? Frage 3): Welche konkreten Schritte sind notwendig, um Satzungen für diese Gebiete zu erlassen? Antwort Im Folgenden werden die drei Fragen zusammen beantwortet. Satzungen gem. 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ( Milieuschutzsatzungen ) gibt es derzeit in Düsseldorf nicht.

5 5 Die Verwaltung ist zurzeit dabei, ein gesamtstädtisches Konzept zur Integrierten Quartiersentwicklung zu erarbeiten. Grundlage bilden Aufträge aus der Politik einen Prozess zur Initiierung von weiteren Projekten der integrierten Stadtentwicklung durchzuführen. Gesteuert durch ein erfahrenes externes Büro sollen stadtweit mögliche Quartiere sowohl räumlich als auch inhaltlich identifiziert werden. [ ] Darauf aufbauend sollen konzeptionelle Eckpunkte für zwei Projekte erarbeitet werden und mögliche Förderprogramme von Land, Bund und EU dargestellt werden. Gleichzeitig soll ein Konzept für Quartiersmanagement in Düsseldorf erarbeitet werden sowie kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Lebens im Quartier umgesetzt werden (siehe auch Informationsvorlage 61/43/2016). Ein entsprechender Auftrag wurde an externes Büro vergeben. Auftragsgegenstand ist unter anderem eine stadtweite Analyse der Quartiere (zu Stärken, Schwächen, Funktion in der Gesamtstadt etc.), die Auswahl von Quartieren mit Handlungsbedarf und Definition von Handlungsfeldern sowie das Erarbeiten von Handlungsempfehlungen für Quartiere mit Handlungsbedarf. Im Zuge dieser Erarbeitung können auch die Quartiere identifiziert werden, bei denen Handlungsbedarf zum Schutz der besonderen Bewohnerstrukturen besteht. Für die Quartiere mit Handlungsbedarf soll dann ermittelt werden, welche geeigneten Maßnahmen in diesen Quartieren ergriffen werden können, dazu können auch städtebauliche Werkzeuge gehören. Ob und inwieweit eine Milieuschutzsatzung ein geeignetes Instrument darstellt, wird dabei geprüft werden. Erst nach Durchführung dieser Prüfung, kann Auskunft darüber gegeben werden, in welchen Quartieren möglicherweise eine solche Satzung in Frage kommen könnte. Mit dem Erlass einer Erhaltungssatzung gem. 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch kann im Falle besonderer städtebaulicher Gründe grundsätzlich die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - sog. Milieuschutz - für bestimmte Gebiete bewirkt werden. Eine solche Satzung ist ein städtebauliches Instrument und dient damit nicht dem Schutz des einzelnen Mieters. Der Erlass einer Erhaltungssatzung ist an einige Voraussetzungen und Vorermittlungen gebunden. Zunächst ist für ein potentielles Erhaltungsgebiet das konkrete Aufwertungs- und Verdrängungspotential zu ermitteln. Dies erfolgt anhand eines zuvor festzulegenden Kriterienkataloges und daraus abzuleitenden Indikatoren für das in Aussicht genommene Gebiet im Verhältnis zur gesamten Stadt. Zur Ermittlung des Aufwertungspotentials gehören die jeweilige Wohnungsausstattung, das Alter aller Gebäude, die Miethöhe, der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen und ihrem jeweiligen Bindungszeitraum sowie weitere Faktoren. Hierfür bedarf es der Durchführung von Haushaltsbefragungen, mindestens in der Form einer repräsentativen Stichprobe.

6 6 Ferner ist das sog. Verdrängungspotential zu erfassen, zu dem die den Mietern zur Verfügung stehenden Einkommen und jeweiligen Alters- und Migrationsanteile und Bindung an das Wohnumfeld sowie weiteren Kriterien gehören. Aus den in einzelnen Gebieten vorhandenen Umbautätigkeiten müssen unter Berücksichtigung der gewonnenen Indikatoren sodann Schlüsse auf zukünftig zu erwartendes Baugeschehen gezogen und die städtebaulichen negativen Auswirkungen beschrieben und nachgewiesen werden. In so gefundenen Gebieten mit zahlreichem aufwertungsverdächtigem Wohnungsbestand kann es möglicherweise zum Erlass einer Erhaltungssatzung zum Milieuschutz kommen. Um nach diesem umfangreichen Ermittlungsaufwand eine rechtsbeständige Satzung zu haben, ist nach der Rechtsprechung eine Befristung der Satzung auf 5 Jahre anzuraten, was Nachermittlungen alle 5 Jahre erfordert. Eine pauschale Mietpreisdeckelung kann nicht in der Erhaltungssatzung festgeschrieben werden. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass mit ersten Ergebnissen des externen Büros im Sommer dieses Jahres zu rechnen sei. Das Zwischenergebnis werde dann im Ausschuss vorgestellt. Eine Handlungsempfehlung dagegen könne erst mit Abschluss der umfangreichen Prüfungen abgegeben werden und sei für Anfang 2018 zu erwarten. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 5.2 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Entwicklung der Zahl der Wohnungen in Düsseldorf 64/ 47/2016 Herr Hintzsche beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1): Wie viele Wohnungen wurden bei der Errichtung neuer Gebäude in Düsseldorf 2014 und 2015 genehmigt, und wie beurteilt die Verwaltung die Entwicklung in diesen Jahren? Antwort Im Jahr 2014 wurden in Düsseldorf Genehmigungen für 447 Wohngebäude mit Wohnungen statistisch erfasst, im Jahr 2015 waren es 310 Wohngebäude mit Wohnungen. Die im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 geringere Zahl an Baugenehmigungen ist auf die verzögerte Weitergabe der entsprechenden Statistikbögen an IT.NRW zurückzuführen. Die aktuellen Daten zu den Baugenehmigungen für die Monate Januar bis September 2016 von IT.NRW enthalten auch die in 2015 nicht erfassten Vorgänge. Dadurch sind im Jahr 2016 für Düsseldorf deutlich höhere Zahlen zu erwarten.

7 7 Während im Zeitraum Januar bis September 2015 nur 886 Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohngebäuden bei IT.NRW statistisch erfasst wurden, waren es im geleichen Zeitraum Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohngebäuden (+119%). Frage 2): Wie viele Wohnungen wurden bei der Errichtung neuer Gebäude in Düsseldorf 2014 und 2015 fertiggestellt, wie beurteilt die Verwaltung den sogenannten Bauüberhang (genehmigte, aber noch nicht als fertiggestellt gemeldete Baumaßnahmen) in Düsseldorf, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Lücke zu verringern? Antwort Im Jahr 2014 wurden in Düsseldorf Fertigstellungen für 348 Wohngebäude mit Wohnungen statistisch erfasst, im Jahr 2015 waren es 265 Wohngebäude mit 947 Wohnungen. Die im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 geringere Zahl an Baufertigstellungen ist auf die verzögerte Weitergabe der entsprechenden Statistikbögen an IT.NRW zurückzuführen. Der Bauüberhang wird über die sogenannte Bauüberhangliste erfasst und enthält die Adressen der genehmigten aber nicht fertiggestellten Bauvorhaben zum Ende eines Jahres. Ein Bauvorhaben kann dabei ein Neubau, d.h. die Neuerrichtung eines Gebäudes oder eine Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden sein, wie z.b. Umbau, Ausbau, Erweiterung oder eine Nutzungsänderung. Nicht jedes Bauvorhaben geht somit mit der Schaffung von neuem Wohnraum einher. Genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben am 31. Dezember 2015 unter Dach im Bau, aber noch noch nicht (Rohbaufertig) nicht unter Dach begonnen Frage 3) Wie viele Wohnungen sind dem Bestand in Düsseldorf durch Abbruch, Umnutzung o.ä. in 2014 und 2015 verloren gegangen, und um welche Zahl hat sich der Wohnungsbestand tatsächlich (netto) erhöht? Antwort Im Jahr 2014 wurden 273 Wohnungsabgänge statistisch erfasst, im Jahr 2015 waren es 365 Wohnungsabgänge. Der Wohnungsbestand in Düsseldorf hat sich im Jahr 2014 netto um Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden und im Jahr 2015 um 771 Wohnungen erhöht.

8 8 Auf Nachfrage wird erläutert, dass es sich bei den abgebildeten Zahlen verfahrenstechnisch um Statistikzahlen aus den Vorjahren handle. Eine eindeutige Aussage über die Auswirkungen des Handlungskonzeptes Wohnen könne anhand der dargestellten Zahlen daher nicht vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man jedoch sagen, dass das Handlungskonzept kein Investitionshemmnis darstelle, sondern eher zur Investition anrege. Für 2017 sei mit der Förderung von 600 Wohneinheiten mit einem Gesamtvolumen von ca. 70 Mio. Euro zu rechnen, wobei das Land noch zusätzliche Mittel bereitstellen werde. Die angesprochene Statistikdifferenz werde man mit dem Amt für Statistik und Wahlen klären. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 5.3 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Eigentumsförderung auch für neue Wohnformen 64/ 52/2016 Herr Hintzsche beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1): Hat die Verwaltung geprüft, in welcher Form neue genossenschaftliche Wohnformen (z. B. Mehrgenerationenwohnen oder Wohnen in Gemeinschaft) in das städtische Programm zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum" aufgenommen kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt zinsgünstige Baudarlehen, um Familien mit mittlerem Einkommen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Düsseldorf zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und dadurch einer Abwanderung entgegenzuwirken. Ziel ist es, das Förderprogramm des Landes zu ergänzen, da Haushalte mit mittlerem Einkommen dort nicht berücksichtigt werden. Im Wesentlichen gelten daher für die städtische Förderung auch die Förderbedingungen des Landes. Gefördert werden ausschließlich Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderung. Unter dieser Prämisse würde ein Fördermodell für genossenschaftliche Wohnformen mit einer weit umfangreicheren Zielgruppe und einer differenzierteren Intention nicht in das bestehende Förderprogramm passen. Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Frage 2): Wurde für die Prüfung ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche Kosten sind hierdurch entstanden?

9 9 Frage 3): Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Programm zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum" insgesamt attraktiver zu gestalten, und wann ist ggf. mit einer Anpassung der Förderbedingungen zu rechnen? Antwort Die Verwaltung schlägt daher vor, unabhängig von der Eigentumsförderung ein entsprechendes neues Fördermodell entwickeln zu lassen, welches ggf. auch die Förderung weiterer innovativer Wohnformen berücksichtigen könnte. Zur Findung eines geeigneten Unternehmens wird die Form der freien Vergabe beabsichtigt und im Internet angezeigt. Sollte ein neues Fördermodell institutionalisiert werden (Verwaltungsvorlage wird sodann dem Fachausschuss, dem Hauptund Finanzausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt), schlägt die Verwaltung vor, die etatisierten Mittel aus der Eigentumsförderung hierfür zu verwenden und das Ganze budgetneutral abzuwickeln. Auf Anregung des Ausschusses sollten bei der Entwicklung des neuen Fördermodells sowohl bereits bestehende Programme einbezogen werden, als auch ein Austausch mit den Sparkassen- und Giroverbänden stattfinden. Besonders wurde hierbei auf das KfW- Wohneigentumsprogramm (124/134) verwiesen. Gefördert werde hier der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung. Durch den Blick auf die verschiedenen Programme könne vielleicht eine Optimierung des neuen Programms erreicht werden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 5.4 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Wie geht es weiter mit dem Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf dem Gelände des alten Benrather Krankenhauses? 64/ 53/2016 Herr Hintzsche beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1): Wird das Gelände des ehemaligen Benrather Krankenhauses aktuell noch zur Unterbringung von Geflüchteten benötigt, und wenn ja, wann steht es wieder für andere Nutzungen zur Verfügung? Antwort Das Gelände wird aktuell nicht mehr zur Unterbringung von Geflüchteten benötigt.

10 10 6 Anträge Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Frage 2): Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung eines Mehrgenerationen- Wohnprojekts an diesem Standort, konnte der vom Verein bisher vorgelegte Entwurf inzwischen innerhalb der Verwaltung abgestimmt werden, und wie wird bei der konkreten Vermarktung des Grundstücks weiter vorgegangen? Frage 3): Welche Schritte sind in naher Zukunft zur Umsetzung des Projekts geplant, und wann ist nach Einschätzung der Verwaltung mit einer Realisierung zu rechnen? Antwort Zwischen dem Verein Gemeinsam leben am Schloss Benrath e. V. bzw. der für die Moderation zuständigen Wohnbund-Beratung NRW GmbH, Bochum, und der Verwaltung wurde vereinbart, die Baukörperanordnung zu optimieren. Dies unter Beachtung der Vorgaben der Umgebungsbebauung, der denkmalgeschützten Kapelle und der Nähe zum Schloss Benrath. Ziel ist ein besserer Städtebau und eine attraktivere Quartiersgestaltung mit differenzierter Adressbildung, als in der ursprünglich vorgelegten Überplanung. Die Gesprächsteilnehmer einigten sich auf ein Wettbewerbsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung. Die als Investor beauftragte Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf GmbH&Co. KG wird hierzu vier Büros auswählen. Die Rahmenbedingungen werden zwischen den Büros und der Verwaltung erarbeitet. Die bereits von der Wohngruppe konkretisierten Bedarfe fließen ein. Auch eine eventuelle Zweiteilung des Grundstückes (Grundstücksbereich für Wohngruppen und Grundstücksbereich für frei finanzierten Wohnungsbau) soll in der Auslobung bis hin zu Planungs- und Realisierungsabschnitten beachtet werden. In dieses Verfahren werden alle Belange des Denkmalschutzes und Naturschutzes einfließen. Auf Nachfrage, ob noch eine weitere Wohngruppe einbezogen werden könne, sagt die Verwaltung zu, mit dem Investor (Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf GmbH&Co. KG) darüber zu reden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 7 Soziale Wohnraumförderung in Wien - Vortrag Herr DDipl.-Ing. Glaser (Magistrat Wien) stellt den sozialen Wohnungsbau

11 11 in Wien anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Er verweist insbesondere auf die fünf Säulen: Aktive Wohnungspolitik, Nachhaltige Finanzierung, Vorausschauende Bodenpolitik, Verlässliche Partner fördern, Innovationsfördernde Prozesse. Insgesamt befinden sich z.z Wohnungen im Eigentum der Stadt Wien. Gemeinsam mit den GBV-Wohnungen (Gemeinnützige Bauvereinigungen) von derzeit Wohnungen seien somit 45% aller Wohnungen in Wien dauerhaft sozial gebunden. Für den sozialen Wohnungsbau stehe der Stadt Wien rund 5% des Gesamthaushalts zur Verfügung. Die Mittel fließen in die Neubauförderung, die Sanierungsförderung und werden für Wohnbeihilfen eingesetzt. Im Rahmen der Neubauförderung sei hierbei jährlich die Förderung von ca zusätzlichen Wohneinheiten für die wohnberechtigten Wiener Haushalte (85% der Wiener Bevölkerung) angestrebt. Nach Beantwortung von Fragen durch Herrn Glaser und einer ausführlichen Diskussion über das Vorgehen der Stadt Wien mit den verschiedenen Handlungsfeldern nimmt der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung den Vortrag zur Kenntnis. 8 Evaluation Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen 64/ 51/2016 Der Ausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. 9 Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 06/ 41/ Gemeinsam beraten mit TOP Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 01/ 94/2016 Nach einer Präsentation von Frau Barnikol-Demirok (siehe Anlage) zur Vorlage 06/41/2016 und einem mündlichen Vortrag von Frau Koch zur Vorlage 01/94/2016 nimmt der Ausschuss die Vorlagen zur Kenntnis und vereinbart eine abschließende Beratung der Vorlage 06/41/2016 in der nächsten Sitzung am

12 12 10 B-Plan Nr. 03/003 südwestlich Witzelstraße - Beschluss öffentliche Auslegung 61/ 161/2016 Frau Selter stellt das Bauvorhaben anhand der beigefügten Präsentation vor. Herr Nowatius ergänzt auf Nachfrage, dass im Gespräch mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf GmbH&Co. KG auch die Möglichkeit zur Realisierung von Wohngruppen angesprochen werde. Der nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung einstimmig bei einer Gegenstimme (DIE LINKE) eine vorlagengemäße Beschlussfassung. Ende der öffentlichen Sitzung: 17:37 Uhr

13 13 Anlage TOP 7

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