Prüfungsbericht. Hirschbach im Mühlkreis. der Bezirkshauptmannschaft Freistadt über die Einschau in die Gebarung. der Gemeinde.

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1 Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis Gem Wg

2 Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, im März

3 Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt hat in der Zeit vom 9. Juli bis 29. Oktober 2012 durch einen Prüfer gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Gemeinde Hirschbach i.m. vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2009 bis 2011 und der Voranschlag für das Jahr 2012 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Freistadt dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. 3

4 Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG... 6 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 6 FREMDFINANZIERUNGEN... 6 PERSONAL... 6 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 7 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 7 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT... 8 DETAILBERICHT... 9 DIE GEMEINDE... 9 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION HAUSHALTSENTWICKLUNG MITTELFRISTIGER FINANZPLAN HAUSHALTSANALYSE DURCH KENNZAHLEN FINANZAUSSTATTUNG Lustbarkeitsabgabe Kommunalsteuer Grundsteuerbefreiung Verwaltungsabgabe UMLAGEN FREMDFINANZIERUNGEN DARLEHEN KASSENKREDIT LEASING HAFTUNGEN RÜCKLAGEN PERSONAL ALLGEMEINE VERWALTUNG BEZUGSVERRECHNUNG BAUHOF UND SCHULE ORGANISATION ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN WASSERVERSORGUNG ABWASSERBESEITIGUNG ABFALLBESEITIGUNG KINDERGARTEN KINDERNACHMITTAGSBETREUUNG SCHÜLERAUSSPEISUNG AUSGEGLIEDERTE UNTERNEHMUNGEN KG GEMEINDEVERTRETUNG GEMEINDERAT GEMEINDEVORSTAND PRÜFUNGSAUSSCHUSS SITZUNGSGELDER VERFÜGUNGSMITTEL / REPRÄSENTATIONSAUSGABEN WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN WOHNGEBÄUDE FEUERWEHRWESEN FÖRDERUNGEN UND FREIWILLIGE AUSGABEN

5 VERSICHERUNGEN ABGABENRÜCKSTÄNDE FEUERBESCHAU AUßERORDENTLICHER HAUSHALT ÜBERBLICK ÜBER DEN A.O. HAUSHALT DES FINANZJAHRES NEUBAU DES AMTSGEBÄUDES SANIERUNG DER SPORTANLAGEN LÖSCHFAHRZEUGANKAUF OPTIMIERUNGSPOTENTIAL SCHLUSSBEMERKUNG

6 Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Zu den Haupteinnahmen des Gemeindebudgets zählen die Bundes-Ertragsanteile und die Einnahmen aus Benützungsgebühren. Die Gemeindeabgaben tragen zur Steuerkraft der Gemeinde aber nur 10 % bei. Kleinbetriebe sorgen für ein Kommunalsteueraufkommen in Höhe von rd Der Fehlbetrag des ordentlichen Haushaltes konnte von im Jahr 2009 auf im Jahr 2011 gesenkt werden. Auf Grund dieser Zahlen ist es notwendig, dass der Gemeinderat alle Ausgaben auf deren Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft. Alle Einnahmequellen sind voll auszuschöpfen. Die wirtschaftliche Situation einer Gemeinde kann auch an der Kennzahl der Budgetspitze abgelesen werden. Diese zeigte aber in den vergangenen Jahren nie einen positiven Wert. Im Jahr 2008 betrug die Budgetspitze und im Krisenjahr Diese Situation zwingt die Gemeinde dazu, die Gebarungsgrundsätze genauestens einzuhalten. Zur Verbesserung der Einnahmenseite sollten die Tarife und die Gebühren laufend der Situation gepasst werden. Die fehlende Manövriermasse (Budgetspitze) führt dazu, dass die Gemeinde für die geplanten Investitionen keine Anteilsbeträge bereitstellen kann. Für die Finanzierung der Vorhaben ist die Gemeinde auf die Zusicherung von Förderungen angewiesen. Ein Baubeginn ohne gesicherter Finanzierung kann nicht akzeptiert werden. Beim eigenen Steueraufkommen sind die Erträge aus der Kommunalsteuer die höchsten, gefolgt von der Grundsteuer B. Bei der Durchsicht der Kommunalsteuererklärungen könnte festgestellt werden, dass die Gemeinde die Erklärungen sehr genau prüft. Auch die Berechnung der Grundsteuerbefreiungen und die Einhebung der Verwaltungsabgabe gab keinen Anlass zur Beanstandung. Bei der Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe sind die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten. Die Veranstalter sind wieder verstärkt auf ihre Pflicht zur Anmeldung von Lustbarkeiten hinzuweisen. Fremdfinanzierungen Der Schuldenstand der Gemeinde betrug Unter Berücksichtigung der Haftungen für die KG ergeben sich Verbindlichkeiten in Höhe von 6,76 Mio. Pro Einwohner entspricht dies einer vergleichsweise hohen Verschuldung von Für die Rückzahlung der Darlehen bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit gewährt der Bund Annuitätenzuschüsse. Dadurch verringert sich für die Gemeinde die Zahllast. Die Nettobelastung, für die die Gemeinde aufkommen muss, betrug im Jahr Die Darlehensausschreibungen der Gemeinde sind zweckmäßig. Bei zwei bestehenden Darlehen ist als Zinsindikator eine SMR-Bindung vereinbart. Bei Änderung des Zinsindikators auf den EURIBOR könnte sich die Gemeinde jährlich bis zu sparen. Entsprechende Verhandlungen sind zu führen. Personal Für die Besoldung des Personals sind zwischen 25 % und 30 % der Einnahmen gebunden. Die Bereitstellung neuer Leistungen wie PostPartner und EDV-Kooperationsserver konnten mit dem bestehenden Personal gewährleistet werden. Im Jahr 2009 betrugen die Personalausgaben bzw. 30,62 % der ordentlichen Einnahmen. Im Jahr 2011 stiegen die Personalkosten auf an bzw. waren dies 26,91 % der Einnahmen

7 Ein gewisses Einsparungspotential sehen wir bei den Überstundenvergütungen im Bauhof. Da die großen Projekte des außerordentlichen Haushaltes nun abgeschlossen sind, müsste es möglich sein, die anfallenden Überstunden in Form eines Zeitausgleichs abzubauen. Öffentliche Einrichtungen Für die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet ist die Gemeinde für 45 % der Bevölkerung (rd. 500 Einwohner) zuständig. Der Betrieb verzeichnete in den Jahren 2009 und 2010 jeweils Abgänge, lediglich im Jahr 2007 wurde ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen. Die Benützungsgebühren entsprachen immer den vom Land Oö. für Abgangsgemeinden vorgegebenen Mindestgebühren, waren aber unter der Kostendeckung laut Gebührenkalkulation. Die Wasserzinsabrechnung sollte vorverlegt werden, damit die Einnahmen noch im selbem Jahr in die Buchhaltung der Gemeinde einfließen können. Für die Abwasserentsorgung wurden über 20 km Kanäle und 6,8 km Druckleitungen verlegt. Die Kläranlage befindet sich entlang der Kleinen Gusen und könnte auch die Abwässer der Gemeinde Ottenschlag entsorgen. Bei derzeit 710 angeschlossenen Personen wird ein Versorgungsgrad von 63,06 % erreicht. Der Großteil der Anlage wurde vor 20 Jahren errichtet, wo es noch keine Annuitätenzuschüsse als Bundesförderung gab. Dies hat gewisse Auswirkungen auf die Abgangssituation dieser betrieblichen Einrichtung. Seit Inbetriebnahme der Anlage sind beim laufenden Betrieb der Anlage Abgänge in Höhe von insgesamt 1,9 Mio angelaufen. Die Benützungsgebühren bewegten sich immer über den vorgeschriebenen Mindestgebühren des Landes Oö. Zusätzlich zu den Benützungsgebühren hebt die Gemeinde eine jährliche Grundgebühr ein. Im Jahr 2012 betrug die Benützungsgebühr ohne Umsatzsteuer 2,65 und die Grundgebühr 99,07. Da der Wasserverbrauch in den Haushalten in den letzten Jahren allgemein kontinuierlich gestiegen ist, ist in der Kanalgebührenordnung ein jährlicher Mindestverbrauch von 40 m³ pro Person vorzusehen. Der Betrieb der Abfallbeseitigung wurde immer ausgabendeckend geführt. In den Jahren 2010 und 2011 konnten sogar Überschüsse erwirtschaftet werden. Im Jahr 2009 konnte nach einem Verfall der Altstoffpreise der Haushaltsausgleich nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von rd erreicht werden. Die Kindergartenräumlichkeiten wurden 2002 von der Gemeinde saniert und sind an die Pfarrcaritas vermietet. An zwei Wochentagen wird eine Nachmittagsbetreuung angeboten, womit die wöchentliche Mindestöffnungszeit erreicht wird. Für die Kinderbetreuung musste die Gemeinde jährlich Beträge zwischen im Jahr 2011 und im Jahr 2010 aus dem ordentlichen Budget aufbringen. Der Zuschussbetrag je Kind betrug im Jahr Damit liegt die Abgangsdeckung der Gemeinde deutlich über den Beträgen anderer Gemeinden. Mit den Verantwortlichen des Kindergartenbetreibers ist daher über die notwendige Personalausstattung zu verhandeln. Weitere wesentliche Feststellungen Die Kollegialorgane der Gemeinde können fremde Personen ihren Sitzungen nur dann beiziehen, wenn darüber ein Beschluss gefasst wurde. Einer Personalentscheidung hat grundsätzlich eine Stellenausschreibung und ein Objektivierungsverfahren vorauszugehen. Für Auftragsvergaben im Wert von über 1 % der ordentlichen Einnahmen des Gemeindevoranschlags ist der Gemeinderat zuständig, wenn keine Übertragungsverordnung vorliegt. 7

8 Der Prüfungsausschuss ist seiner Aufgabe, die Gebarung umfassend auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen, nur zum Teil nachgekommen. Der Prüfungsausschuss hat seine Gebarungsprüfungen wenigstens vierteljährlich vorzunehmen. Der Prüfungsausschuss hätte sich auch von der Richtigkeit der Kassenführung und der Führung der Vermögensrechnung zu überzeugen. Beim Abschluss von Verträgen zur Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen ist auf eine marktübliche Miethöhe auf Basis des Richtwertzinses zu achten. Die Betriebskosten sind incl. der Auslagen für die Verwaltung vorzuschreiben. Für die Erhaltung der Schlagkraft der Feuerwehren leistet die Gemeinde pro Jahr Nettoausgaben in Höhe von rd Dies entspricht Aufwendungen von 14,99 je Einwohner. Da der Bezirksdurchschnitt deutlich überschritten wird, ist der Budgetumfang zu hinterfragen. Besonders die Bereiche Strom, Heizung und Versicherung sollten mit anderen Feuerwehren verglichen werden. Bei den bestehenden Versicherungen ist zu prüfen, inwieweit Doppelversicherungen vorliegen. Zum Beispiel beinhaltet die Familienkarte eine Unfallversicherung für Kindergartenkinder. Außerordentlicher Haushalt Zahlreiche Projekte wurden in den letzten Jahren umgesetzt. Zu den wichtigsten zählen vor allem der Neubau des Amtsgebäudes, die Sanierung der Sportanlagen, der Neubau von Ortschaftswegen und der Ankauf eines Kommunaltraktors. Aber auch die Wasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungsleitungen wurden ausgebaut. Vom Land Oö. wurde der Gemeinde im Jänner 2006 mitgeteilt, dass der Neubau des Amtsgebäudes über eine Kommanditgesellschaft zu erfolgen hat. Der Gemeinde wurde ein Baubeginn für 2007 in Aussicht gestellt. Die Ausgaben für die Mobilien und den Ortsplatz wurden als Bruttobetrag in den Finanzierungsplan aufgenommen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Mischkosten) wurden mit beziffert. Die Finanzierung mit Bedarfszuweisungsmitteln sollte aber erst in den Jahren 2012 und 2013 erfolgen. Die Zinsen für die Vorfinanzierung werden im Zuge der Endabrechnung als förderbar anerkannt. Das Projekt wurde im Jahr 2008 fertig gestellt und im Mai 2009 feierlich eröffnet. Die Zwischen-/ Vorfinanzierungskosten wurden mit angenommen. Dieses Geld wurde der Gemeinde als Förderung für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt. Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass sich die VFI der Gemeinde Hirschbach i.m. & Co KG stets bemüht hat die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen zeitgerecht zu erwirken. 8

9 Detailbericht Die Gemeinde Die Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis hatte bei der letzten Volkszählung im Jahr Einwohner mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet. Am Stichtag für die letzte Gemeinderatswahl im Jahr 2009 zählte die Gemeinde - inklusive Nebenwohnsitze Einwohner. Es gibt rd. 380 Privathaushalte in der Gemeinde. Die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt 3,2 Personen. Die Gemeindevertretung setzt sich aus zwölf Mandataren der ÖVP, sechs Mandataren der SPÖ und einem Mandatar der FPÖ zusammen. Im Gemeindevorstand steht das Kräfteverhältnis 3:2 zwischen ÖVP und SPÖ. Der Bürgermeister wird von der ÖVP gestellt. Die Gemeinde liegt auf einer Seehöhe von ca. 640 Metern und erstreckt sich auf einer Fläche von 23,65 km². Der Waldanteil beträgt dabei rd. 29 Prozent. Im Gemeindegebiet gibt es 15 Ortschaften, die durch ein Straßennetz von 38 Kilometern verbunden sind. Die Kanallänge beträgt 20,1 km und die Länge der Druckleitungen bei der Abwasserbeseitigung beträgt 6,8 km. Weiters befinden sich noch 5 Pumpwerke im Gemeindegebiet. Die Gemeinde Hirschbach i.m. charakterisiert sich als eine auf den sanften Tourismus ausgerichtete Wohngemeinde, die sich speziell dem Thema Kräuter gewidmet hat (Marke Kräuterkraftquelle). Von den 570 Erwerbstätigen der Gemeinde Hirschbach i.m. werden 69 % als Auspendler gezählt, da erst im Zentralraum ausreichend qualifizierte Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Im Gemeindegebiet gibt es rd. 20 Kleinbetriebe, die der Gemeinde zu Steuereinnahmen aus der Kommunalsteuer von rd verhelfen. Der größte Arbeitgeber in der Gemeinde ist ein Kräuter verarbeitender Betrieb, er beschäftigt 40 Personen. Zahlreiche Projekte wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt bzw. begonnen. Zu den wichtigsten und kostenintensivsten zählen vor allem der Neubau des Amtsgebäudes, die Sanierung der Sportanlagen und der Neubau von Ortschaftswegen. Realisiert wurden weiters der Kanalbau BA 05 (Kirchberg/Gossenreith), der Ausbau der Wasserversorgung, die Erschließung des Siedlungsgebietes Kranzlbauer, die Schutzwasserverbauung Neuhauserbachl und zuletzt der Ankauf eines Kommunaltraktors. Weitere Projekte sind zwar in Planung, müssen aber auf ihre Realisierung warten. Dazu zählen die Sanierung der Volksschule, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Lampen, der Gehsteigneubau Thierberg und die Weiterführung des Gehsteigneubaus im Ortsgebiet. Zur Weiterentwicklung der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Region hat sich die Gemeindevertretung zum Beitritt zu einigen freiwilligen interkommunalen Gemeinschaften entschlossen. Die Wichtigkeit der Mitarbeit beim "Mühlviertler Kernland" in Tourismusangelegenheiten, bei der Leader Region "Mühlviertler Kernland" in Angelegenheiten der Regionalentwicklung und bei zwei Wirtschaftsverbänden zur Betriebsansiedlung "Inkoba Region Freistadt" und "Inkoba Mühlviertel Mitte" steht für die Gemeinde außer Streit. Nach dem Hochwasserereignis 2002 trat die Gemeinde im Jahr 2006 auch dem "Hochwasserschutzverband Aist" bei. 9

10 Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung Haushaltsentwicklung EURO VA 2012 Ord. Einnahmen Ord. Ausgaben Überschuss/Abgang Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre und BZ zum Ausgleich o.h. Der ordentliche Haushalt der Gemeinde Hirschbach i.m. weist seit Jahren höhere Ausgaben als Einnahmen auf. In den letzten Jahren war es nicht möglich, mit den jährlichen laufenden Einnahmen einen Haushaltsausgleich im ordentlichen Haushalt herzustellen. Zu den Haupteinnahmen der Gemeinde zählen die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben in Höhe von rd An zweiter Stelle folgen die Benützungsgebühren für die öffentlichen Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und der Abfallwirtschaft in Höhe von rd An dritter Stelle kommen die Finanzzuweisungen nach 21 FAG mit zuletzt gefolgt von der Kommunalsteuer mit rd Die Gemeinde ist eine beliebte Wohngemeinde. Die Einwohnerzahl lag von 1960 bis 2001 immer bei rd Bei den letzten Einwohnerzählungen im Jahr 2010/2011 verringerte sich die Zahl der gemeldeten Hauptwohnsitze aber auf Dieser Einwohnerschwund macht sich auch bei den Gemeindefinanzen bemerkbar, da die Ertragsanteile nicht in dem Ausmaß steigen wie bei jenen Gemeinden in denen die Einwohnerzahl gleich bleibt. Die Auswirkungen sind auch bei den Finanzzuweisungen nach 21 FAG spürbar. Diese gingen von rd auf rd zurück. Im Voranschlag 2012 rechnet die Gemeinde mit einer Erhöhung des Abganges auf Die Gemeinde wird vermutlich auch in Zukunft auf den Ausgleich des ordentlichen Haushaltes aus Bedarfszuweisungsmitteln angewiesen sein. Dennoch sind alle Ausgaben im Rahmen der Gemeindeautonomie auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen und ein Teil davon sollte nach Möglichkeit eingespart werden. Die Abgangssituation verlangt, dass Leistungen der Gemeinde nach strengen Kriterien hinterfragt und eventuell für einige Jahre ausgesetzt werden. 10

11 Mittelfristiger Finanzplan Der vorliegende Mittelfristige Finanzplan ist für die Planungsperiode 2012 bis 2015 erstellt worden. Die laufenden Einnahmen entwickeln sich in diesem Zeitraum von 1,45 Mio auf 1,49 Mio. Parallel dazu werden auch die laufenden Ausgaben von 1,71 auf 1,75 Mio ansteigen. Vom Ergebnis der laufenden Gebarung (minus ) sind dann noch die Tilgungen zu leisten. Nach Abzug der Tilgungen für die Darlehen ergibt sich die Budgetspitze. Die Budgetspitze ist jener Betrag, den die Gemeinde für Investitionen einsetzen kann. Ein Blick auf die Rechnungsergebnisse zeigt, dass in den letzten Jahren immer eine negative Budgetspitze vorhanden war. In den Jahren 2004 bis 2007 lag die Budgetspitze im Schnitt bei Im Jahr 2008 verbesserte sich die Budgetspitze auf und fiel im Jahr 2010 auf den Tiefstwert von ab. Im Rechungsabschluss 2011 beträgt die Budgetspitze Der vom Gemeinderat beschlossene Mittelfristige Finanzplan weist für 2012 eine negative Budgetspitze in Höhe von aus. Dies bedeutet, dass schon die geplanten Investitionen im ordentlichen Haushalt nicht durch laufende Einnahmen bedeckt werden können und die Gemeinde keine eigenen Anteilsbeträge für die Vorhaben zur Verfügung stellen kann. Für die Folgejahre wird jeweils eine negative Budgetspitze ausgewiesen (insgesamt ein Betrag von ). Dies bedeutet, dass die Gemeinde für die geplanten Investitionen keinen Eigenanteil leisten können wird. Für eine gesicherte Finanzierung der Vorhaben hat die Gemeinde auf andere Art zu sorgen, da Anteilsbeträge aus dem ordentlichen Haushalt nur bei entsprechenden Überschüssen und einer positiven Budgetspitze zugeführt werden können. Um die Budgetspitze auf ein höheres Niveau zu bringen, gilt es, alle Gebarungsgrundsätze genauestens einzuhalten. Die Ausgaben sind auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit hin (z.b. Zinsen für Zwischenfinanzierungen) zu hinterfragen. Auf der Einnahmenseite sind alle Leistungen der Gemeinde mit Tarifen nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten festzulegen und Gebühren nach den Kriterien der Kostenkalkulation laufend anzupassen. Ebenso sind alle Einnahmemöglichkeiten voll zu nützen. Die Budgetspitze sollte sich mittelfristig im positiven Bereich bewegen. Dazu müsste sie aus jetziger Sicht um bis verbessert werden. Wenn in den Jahren 2022 und 2023 die ersten Kanal- und Wasserbaudarlehen auslaufen, könnte sich die Annuitätenbelastung um ca verringern und sich in diesem Ausmaß auch die Budgetspitze verbessern. Haushaltsanalyse durch Kennzahlen In Anlehnung an die Kennzahlenermittlung des KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung (kurz KDZ) - wurde eine Analyse der Haushaltsgebarung vorgenommen. Als Grundlage dient hier der Rechnungsquerschnitt, der sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen Haushalt (einschließlich Vermögen bzw. Schulden), nicht aber etwaige Zweckbindungen berücksichtigt. Als Beobachtungszeitraum wurden die Rechnungsjahre 2006 bis 2011 und der Voranschlag 2012 herangezogen. Folgende Kennzahlen wurden betrachtet: 1. Ertragskraft Quote öffentliches Sparen (ÖSQ): Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen höher sind als die laufenden Ausgaben. Je höher dieser Wert ist, desto mehr Mittel stehen für Investitionen und die damit verbundenen Folgelasten zur Verfügung. Verfolgt man diese Kennzahl über die Jahre, ergibt sich ein Bild über die Veränderung des Budgetspielraums. (> 25 % = sehr gut; < 5 % = unzureichend) 2. Eigenfinanzierungskraft Eigenfinanzierungsquote (EFQ): Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Ausmaß die laufenden Ausgaben und Ausgaben der Vermögensgebarung ohne 11

12 Finanztransaktion (Erwerb von beweglichem u. unbeweglichem Vermögen, Kapitaltransferzahlungen) durch entsprechende Einnahmen dieser beiden Kategorien (Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Landesbeiträge, Bedarfszuweisungsmittel,...) gedeckt werden können (> 110 % = sehr gut; < 80 % = unzureichend) 3. Verschuldung Verschuldensdauer (VSD): Die Kennzahl zeigt, wie lange auf Basis des durchschnittlichen öffentlichen Sparens die Rückzahlung der bestehenden schuldähnlichen Verpflichtungen (Darlehen, schlagend werdende Haftungen, Barwert etwaiger Leasingverpflichtungen) dauert. (< 3 Jahre = sehr gut; > 25 Jahre = unzureichend) 4. Verschuldung Schuldendienstquote (SDQ): Diese Kennzahl zeigt, welcher Teil der öffentlichen Abgaben (Gemeindeabgaben, Interessentenbeiträge, Bundesabgaben- Ertragsanteile) für den Schuldendienst aufzuwenden ist. (< 10 % = sehr gut; > 25 % = unzureichend) 5. Finanzielle Leistungsfähigkeit Quote Freie Finanzspitze (FSQ). Diese Kennzahl zeigt an, welcher Anteil der laufenden Einnahmen nach Begleichung der fortdauernden Verpflichtungen (Tilgungen) für neue Investitionen und damit verbundene Folgelasten zur Verfügung stehen. Die Kennzahl spiegelt den Spielraum für neue Projekte wider. (> 15 % = sehr gut; < 3 % = unzureichend) Die Beurteilung mit Schulnoten soll dabei einen Richtungshinweis zur finanziellen Situation unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren geben. ÖSQ EFQ VSD SDQ FSQ ÖSQ EFQ VSD SDQ FSQ ,45 103,77 149,84 19,39-6, ,79 115,70 539,42 19,71-8, ,69 109,32-590,07 16,61-8, ,58 90,21-22,50 14,70-25, ,70 107,76-21,38 12,91-22, ,87 91,31-214,29 11,27-7, ,92 90,20-25,54 14,50-27, Insgesamt gesehen ist der kommunale Haushalt nach diesem Kennzahlensystem mit einem "Genügend" zu bewerten. Da, dass die laufenden Ausgaben die laufenden Einnahmen überragen, ergibt sich eine äußerst geringe Ertragskraft bzw. sogar eine negative Ertragskraft aus der laufenden Gebarung (ÖSQ). Dadurch werden auch die Verschuldensdauer (VSD) und die freie Finanzspitze (FSQ) entsprechend negativ beeinflusst. Die Schuldendienstquote (SDQ) ist durchwegs mit Gut bewertet. Dies bedeutet, dass der Nettoschuldendienst nur in geringem Ausmaß die Einnahmen aus den öffentlichen Abgaben bindet. Da aber auch andere laufende Ausgaben von den Abgaben bedient werden müssen, ist auch die Kennzahl der Verschuldungsdauer (VSD) zu beachten. Da dieser Wert jenseits von 20 Jahren liegt, ist diese Kennzahl mit Unzureichend zu bewerten. Die Kennzahl "Eigenfinanzierungskraft" (EFQ) weist ebenfalls gute Werte auf. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die gesicherte Finanzierung der Projekte immer einen hohen Stellenwert hatte. Im Jahr 2009 blieben infolge der allgemeinen Wirtschaftkrise die Einnahmen aus und im Jahr 2011 wurden die Investitionen beim Kanalbau BA 05 durch Darlehen bedeckt. Auf Grund dieser beiden Tatsachen blieb der Wert in diesen Jahren bei rd. 90 % stehen. Bei den Werten des Jahres 2012 handelt es sich um veranschlagte Beträge und um keine Rechnungsabschlusswerte. 12

13 Finanzausstattung Steuerkraft EURO VA 2012 Gemeindeabgaben Ertragsanteile Strukturhilfe/ 21 FAG Bei der Finanzausstattung einer Gemeinde zählen die Ertragsanteile, die Transferzahlungen und natürlich die Gemeindeabgaben zu den wichtigsten Einnahmequellen. Der Anteil der Gemeindeabgaben an der gesamten Steuerkraft beträgt bei der Gemeinde Hirschbach i.m. rund 10 %. Die Gemeindefinanzen sind daher zum überwiegenden Teil (90 %) von der Entwicklung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ertragsanteile) abhängig. Die Ertragsanteile, welche den Hauptteil der Einnahmen bei der Steuerkraft ausmachen, haben von 2009 auf 2011 um bzw. 10,67 Prozent zugelegt. Die Erträge aus den gemeinschaftlichen Ertragsanteilen lagen 2011 aber immer noch um rd unter dem Ergebnis des Jahres Das Jahr 2008 hat den Gemeinden außergewöhnlich hohe Steuereinnahmen beschert. Der Unterschied in der Budgetspitze beträgt allerdings rd (2008: und 2011: ). Dies ist ein Hinweis darauf, dass sich die Summe der laufenden Ausgaben in diesem Zeitraum dynamisch weiterentwickelt haben. Bei den Gemeindeabgaben haben im wesentlichen zwei Steuern Bedeutung. Einerseits kann die Gemeinde bei der Grundsteuer B mit einem Jahresertrag von rd rechnen und andererseits trägt die Kommunalsteuer mit einem Jahresertrag von über einen großen Teil zur eigenen Finanzausstattung der Gemeinde bei. Bei den Einnahmen aus der Kommunalsteuer konnte die Gemeinde von 2009 bis 2011 eine Steigerung in Höhe von bzw. 40 % verzeichnen. Lustbarkeitsabgabe Lustbarkeiten, die im Gemeindegebiet veranstaltet werden, sind spätestens zwei Werktage vorher beim Gemeindeamt anzumelden. Veranstaltungen, für die Abgabebefreiung in Anspruch genommen wird, sind spätestens drei Werktage vorher anzumelden. Über die ausgegebenen Karten hat der Veranstalter für jede Veranstaltung einen fortlaufenden Nachweis zu führen, der zusammen mit den nicht ausgegebenen Karten samt der dazugehörenden Abrechnung dem Gemeindeamt längstens binnen einer Woche vorzulegen ist. 13

14 Bei den vorgelegten Lustbarkeitsabgabe-Anmeldungen und -Abrechnungen der Jahre 2009 bis 2011 wurde festgestellt, dass die Anmeldungen keinen Eingangsstempel des Gemeindeamtes tragen. Dazu erinnern wir an die Dienstbetriebsordnung, wonach alle im Gemeindeamt einlangenden Geschäftsstücke mit dem Eingangsstempel oder einem sonstigen Eingangsvermerk zu versehen sind. Elf Veranstaltungen wurden verspätet abgerechnet und zwei wurden zu spät angemeldet. Im Veranstaltungskalender der Gemeinde finden sich viele Veranstaltungen, die im Sinne des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes 1979 anzumelden gewesen wären. Bei einigen der im Gemeindegebiet veranstalteten Lustbarkeiten hätte eine Abgabe eingehoben werden müssen. Dies betrifft z.b. Sport- und Faschingsveranstaltungen, musikalische Aufführungen, Theaterstücke,... Auch traditionelle Veranstaltungen wie das Sonnwend- bzw. Petersfeuer und die Silvesterfeier unterliegen grundsätzlich der Lustbarkeitsabgabe und sind daher jedenfalls anzumelden. Wird aus der Abhaltung einer Tombola oder einer Verlosung ein Erlös erzielt, so ist bei allen Lustbarkeiten neben der Kartenabgabe auch eine Pauschalabgabe zu bemessen und einzuheben. Auf den Anmeldeformularen der Gemeinde fehlt die Fragestellung, ob eine Tombola veranstaltet wird oder nicht. Daher wurde bis dato auch keine diesbezügliche Pauschalabgabe eingehoben. In Zukunft sind alle rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Lustbarkeitsabgabe - Eingangsvermerk, Vorlage aller Eintrittskarten, Anmeldepflicht - einzuhalten. Kommunalsteuer Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauf folgenden Monates (Fälligkeitstag) an die Gemeinde zu entrichten. Erweist sich die Selbstberechnung des Unternehmers als nicht richtig oder wird die selbst berechnete Kommunalsteuer nicht oder nicht vollständig entrichtet, hat die Gemeinde einen Kommunalsteuerbescheid zu erlassen. Die vorgelegten und von uns überprüften Kommunalsteuererklärungen weisen keine Mängel auf. Wird bei einer Kommunalsteuerprüfung festgestellt, dass die Kommunalsteuer von der Unternehmerin/dem Unternehmer nicht richtig berechnet oder nicht vollständig entrichtet wurde, fordert die Gemeinde den Restbetrag der Kommunalsteuer per Zahlschein bzw. Abbuchungsauftrag nach. Ein Bescheid im Sinne des 11 Abs. 3 Kommunalsteuergesetz wird nicht erlassen, da die Nachforderungen bisher problemlos zur Einzahlung gelangten. Bei Fällen, wo die Zahlungsbereitschaft nicht gegeben ist, wird jedoch ein Bescheid erlassen, um die Vorgaben der Abgabenordnung zu erfüllen. Grundsteuerbefreiung Für Bauten, durch die neuer Wohnraum geschaffen wird, wird eine 20- jährige Befreiung von der Grundsteuer eingeräumt. Die Befreiung beginnt mit Beendigung der Bauführung. Die bei der Gemeinde Hirschbach i.m. aufliegenden Akten zur Grundsteuerbefreiung sind elektronisch, ordnungsgemäß geführt und vollständig dokumentiert. Verwaltungsabgabe Die Einhebung der Gemeindeverwaltungsabgaben wurde stichprobenweise überprüft. Bei allen Akten wurde die Abgabe ordnungsgemäß vorgeschrieben. Es gab keinen Grund zur Beanstandung. 14

15 Umlagen Umlagen-Transferzahlungen EURO ,08 52,61 46,31 48,47 55,00 50,00 45,00 40,00 35,00 30,00 % Umlagen für Gemeindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage. Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverwertung , VA ,00 Umlagen für Gemeideaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Die Gemeinde hat einen Teil ihrer Aufgaben an Organisationen übertragen. Die Umlageleistungen an die Verbände und Organisationen zur pflichtbewussten Wahrnehmung ihrer übertragenen Aufgaben sowie jene Leistungen bzw. Umlagen, die dem Land Oö. auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen zufließen, lagen im Jahr 2011 bei Damit waren rd. 46,3 % der Steuereinnahmen für diese Bereiche gebunden. Im Zeitraum von 2009 bis 2011 stiegen die Umlagen um insgesamt an. Dies entspricht einer Steigerung von 1,95 %. Der höchste Betrag musste allerdings im Jahr 2010 mit rd bezahlt werden. Die Steuerkraft ist im gleichen Zeitraum ( ) um 12,45 % gewachsen. Als gewichtigste Kostenfaktoren stellen sich dabei der unbedeckte Betrag beim Sozialhilfeverband, der in Form der Bezirksumlage eingehoben wird, und die Abgangsdeckung bei den Krankenanstalten, die als Krankenanstaltenbeitrag vorgeschrieben wird, heraus. Der Krankenanstaltenbeitrag ist im oben dargestellten Zeitraum um 7,59 % gestiegen und die SHV-Umlage um 3,85 % gesunken. Im Jahr 2012 liegen die veranschlagten Beträge auf dem gleichen Niveau wie im Jahr Da die Steuerkraft vermutlich aber um sinkt, steigt der Relativwert aber wieder auf 48,47% an. Auch die mittelfristigen Prognosen lassen in Bezug auf die Umlagenentwicklung keine Entschärfung der Kostensituation erkennen. Es ist weiterhin mit einem Anstieg der Beitragszahlungen zu rechnen. 15

16 Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen EURO VA 2012 MFP 2013 MFP 2014 MFP 2015 Kassenkredit Leasing Darlehen Gemeinde KG Darlehen o.h Darlehen ohne Tilgungen und Zinsen für (Ab-) Wasserverbände Darlehen Der Schuldenstand betrug zum Ende des Jahres Umgerechnet auf die Einwohner ergeben sich Schulden von je Einwohner. Damit liegt die Gemeinde im Bezirksvergleich im Spitzenfeld der Verschuldung. Allerdings sind hier keine sonstigen Fremdfinanzierungen (z. B. Haftungen, Leasing, Schulden einer KG,...) eingerechnet. Unter Berücksichtigung der Haftungen für die Kommanditgesellschaft (KG) zum Bau des neuen Amtshauses in Höhe von rd ergeben sich Verbindlichkeiten in Höhe von 6,76 Mio. Für die Tilgung der Darlehen bei der KG wurden in den nächsten Jahren Landesförderungen in Aussicht gestellt. Daher belasten diese Haftungen das Gemeindebudget nicht. Für die Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigungsanlage, welche die Gemeinde noch nicht als "Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit" führt, hat die Gemeinde Darlehen in Höhe von rd. 5,15 Mio aushaftend. Hierbei ergeben sich durch die Gewährung von Annuitätenzuschüssen - als Förderung des Bundes für die Errichtung und Erweiterung der Wasserversorgungs- bzw. auch der Abwasserbeseitigungsanlage (BA 05) - maßgebliche Einnahmen, die die Nettobelastung aus den Kreditverpflichtungen wesentlich verringern. Die Grafik oben bildet die Höhe der Nettobelastungen ab, für deren Bedeckung die Gemeinde ihre eigenen Steuern und Abgaben heranziehen muss. Im Jahr 2011 waren dafür fast notwendig. Während für die Darlehensannuitäten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung Einnahmen aus den Benützungsgebühren zur Verfügung stehen, müssen für die Rückzahlung der Kredite für Vorhaben der Hoheitsverwaltung allgemeine Steuermittel verwendet werden. Im Jahr 2011 waren für diese Darlehen (Zweck: Einrichtung Amtshaus und Vorplatz sowie Schulwartwohnung) rd gebunden. Um das Haushaltsergebnis nachhaltig verbessern und die Budgetspitze erhöhen zu können, empfehlen wir, dass in Zukunft neue Vorhaben in der Hoheitsverwaltung ohne Fremdfinanzierungsanteil beschlossen und budgetbelastende Zwischenfinanzierungen vermieden werden. Bei der Prüfung der Zinskonditionen fällt auf, dass zwei Darlehen eine SMR-Bindung haben. In einer Niedrigzinsphase erweist sich allerdings die Bindung an die SMR gegenüber dem 16

17 EURIBOR als Nachteil. Derzeit liegen die absoluten Zinssätze der Gemeinde für die SMRgebundenen Darlehen bei 2,14 %. Für die an den EURIBOR gebundene Darlehen zahlt die Gemeinde aktuell nur 1,45 % Zinsen. Durch den zur Zeit schlechteren Indikator (SMR) hatte die Gemeinde im Vergleich zu einer Zinsberechnung nach einem EURIBOR-Indikator um bis zu jährlich mehr Zinsenlast zu tragen gehabt. Die Gemeinde hat mit dem Bankinstitut über eine kostenlose Änderung der Zinskonditionen auf Euribor zu verhandeln, um im Ergebnis auf eine günstigere Verzinsung zu kommen. Im Jahr 2008 wurden die Abgangsgemeinden seitens des Landes Oö. aufgefordert, eine Laufzeitverlängerung der Darlehen im Siedlungswasserbau auf 33 Jahre zu prüfen. Die Laufzeitverlängerung wurde bei zwei Darlehen für die Wasserversorgungsanlage durchgeführt. Kassenkredit Trotz Verstärkung des Kassenkredites durch die vorhandenen Rücklagen konnte in den letzten Jahren der gesetzliche Höchstbetrag für den Kassenkredit teilweise nicht eingehalten werden. Im August 2010 betrug der Soll-Stand des Kassenkredites kurzfristig , obwohl der Gemeinderat den Höchstbetrag des Kassenkredites mit festgesetzt hatte. Die Zinsbelastung aus der Inanspruchnahme des Kassenkredites verursachte im Jahr 2010 einen Aufwand in Höhe von rd Im Jahr 2011 fielen Kassenkreditzinsen an. Der Soll-Zinssatz beim Kassenkredit für das Jahr 2012 ist an den 3-Monats-EURIBOR mit einem marktkonformen Aufschlag von 0,50 Prozentpunkten gebunden. Zum Zeitpunkt der Gebarungseinschau ( ) war auf dem Girokonto der Gemeinde ein Habensaldo in Höhe von vorhanden. Der vereinbarte Habenzinssatz liegt bei 0,125 %. Mit den Geldinstituten ist über bessere Konditionen zu verhandeln, da am Markt auch für täglich behebbare Gelder durchwegs bessere Habenzinsen angeboten werden. Leasing Für die Gemeinde bestehen keine Leasingverpflichtungen. Haftungen Die Gemeinde hat für aufgenommene Darlehen der "VFI Hirschbach i.m. & CO KG" Haftungen in Höhe von übernommen. Rücklagen Am Ende des Haushaltsjahres 2011 wurden Rücklagen in Höhe von ausgewiesen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Rücklage Wasserversorgung Rücklage Kanalbau Rücklage Verkehrsflächenbeitrag Rücklage RO Verkehrsflächen Rücklage RO Wasser Rücklage RO Kanal Rücklage Pensionsbeitrag BGM Der Großteil der Rücklagen wurde zur Verstärkung des Kassenkredites herangezogen. 17

18 Personal Personalausgaben ,62 28,91 26,91 29,74 32,00 30,00 28,00 EURO ,00 24,00 22,00 % VA 2012 Personalausgaben % der ord. Einnahmen 30,62 28,91 26,91 29,74 20,00 Personalausgaben: incl. Pensionen; excl. Pensionsbeitrag Gemeindearzt Allgemeine Verwaltung Für die Verwaltung der Einwohner-Gemeinde sind im Dienstpostenplan vier Personaleinheiten festgesetzt. Die Anzahl und Wertigkeit der Dienstposten orientiert sich an der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung In den Jahren 2009 bis 2012 wurde auch ein Lehrling ausgebildet. Seit dem Jahr 2010 wird am Gemeindeamt eine Post Partner Geschäftsstelle mitbetreut. Als zusätzliche Aufgaben werden vom Gemeindeamt die Geschäftsführung für den Gemeindeverband "Inkoba Mühlviertel Mitte" wahrgenommen und die Systembetreuung für eine EDV-Kooperation mit fünf Gemeinden und 37 Arbeitsplätzen durchgeführt. Die Server stehen am Gemeindeamt in Hirschbach. Aufgrund der vielen zusätzlichen Aufgaben ist das vorhandene Personal notwendig und entsprechend gefordert. Bezugsverrechnung Bei der Durchsicht der Jahreslohnkonten 2011 stellten wir Folgendes fest: Lehrlingen, die die Berufsschule innerhalb eines geschlossenen Internatsturnusses besuchen, werden auf Antrag die Fahrtkosten für die Anreise/Rückreise und die Wochenendheimfahrten als Reisekostenersatz rückerstattet. Dabei sollten die Kosten für das billigste öffentliche Verkehrsmittel vergütet werden. Im vorliegenden Fall wurde nicht das billigste Ticket (Einzelfahrt Jugendliche) des OÖ Verkehrsverbundes zur Berechnung herangezogen. Weiters wurden nicht nur die Wochenendfahrten vergütet sondern auch die Feiertagsfahrten. Der Übergenuss beträgt 207,60. Eine Rückforderung ist nicht mehr möglich, da die Bedienstete nicht mehr am Gemeindeamt arbeitet. 18

19 Bauhof und Schule Für den handwerklichen Bereich, der bei der Gemeinde Hirschbach i.m. die Schulwarttätigkeiten, die Betreuung der Kläranlage, die Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen, die Straßeninstandhaltung, den Winterdienst und die Ortsbildpflege umfasst, sind 3,74 Personaleinheiten (PE) vorgesehen. Für die Reinigung und Pflege des Schulgebäudes und des Amtshauses ist weiters eine Person mit 0,61 PE teilzeitbeschäftigt. Mit dem eingesetzten Personal können die laufenden Arbeiten, die Instandhaltungen, der Winterdienst und die ordentliche Pflege der Gemeindeeinrichtungen gewährleistet werden. Aus den Stundenaufzeichnungen der Mitarbeiter ist ersichtlich, dass pro Jahr rund Arbeitsstunden geleistet werden Stunden werden für die Betreuung des Kanalnetzes und der Kläranlage, rd. 400 Stunden für die Wartung der Wasserleitungen und 250 Stunden für den Bereich Ortsbildpflege verwendet. Je nach Wetterlage fallen im Winter Einsatzstunden für den Winterdienst an. Mit Stunden im Jahr 2010 bzw. 589 Stunden im Jahr 2011 wurden rd. 28 % bzw. 16 % der Bauhofstunden (ohne Kläranlage) für die Schneeräumung, Splittstreuung und die Nebenarbeiten für den Winterdienst aufgewendet. Bauhofleistungen für Vorhaben im Rahmen des außerordentlichen Haushaltes wurden in Höhe von 210 bzw. 578 Stunden in den Jahren 2010 bzw erbracht. Hauptsächlich wurden die Arbeiten beim Vorhaben "Siedlungsstraßen" geleistet. In den letzten Jahren wurden jährlich Überstundenvergütungen zwischen (Finanzjahr 2010) und (Finanzjahr 2011) ausbezahlt. Da in den nächsten Jahren keine größeren Bauvorhaben geplant sind, sollte diese Zeit genützt werden, die Überstunden der Mitarbeiter durch Zeitausgleich abzubauen. Nur Überstunden an Sonn- und Feiertagen sind nicht durch Freizeit auszugleichen. Organisation Die Ordnung des inneren Dienstes hat der Gemeinderat in einer Dienstbetriebsordnung zu regeln. Der Bürgermeister hat für die Organisation des Gemeindeamtes Vorschriften zu erlassen. Dienstbetriebsordnung und Organisationsvorschriften haben eine bürgerfreundliche, effektive und sparsame Verwaltung zu ermöglichen. Bei der Durchsicht der Arbeitsplatzbeschreibungen stellten wir fest, dass manche Mitarbeiter/innen nicht mehr im Dienststand der Gemeinde sind. Für die neuen Mitarbeiter/innen wurde das Formblatt noch nicht erstellt. Da wir die Arbeitsplatzbeschreibung des jeweiligen Dienstpostens als geeignete Grundlage erachten, um die Zuständigkeiten und Kompetenzgrenzen der Bediensteten unmissverständlich festlegen zu können, ist für jeden Dienstposten eine Arbeitsplatzbeschreibung anzulegen. Die Gemeinde Hirschbach i. M. nimmt im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten im Bezirk Freistadt eine Vorreiterrolle ein. Zusammen mit vier weiteren umliegenden Gemeinden hat sie im Jahr 2010 einen gemeinsamen Server zum Betrieb des elektronischen Aktes angeschafft. 19

20 Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Wasserversorgung EURO VA 2012 Einnahmen Ausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge, Investitionen und Rücklagenbew egungen Die Gemeinde hat ihre Wasserversorgungsanlage in zwei Bauabschnitten errichtet. Es werden ca. 500 Personen bzw. 45 % der Gemeindebevölkerung aus dem Wasserleitungsnetz der Gemeinde versorgt. Weiters gibt es noch eine Wassergenossenschaft, die den Hauptort mit Trinkwasser beliefert. In zwei Ortschaften beziehen die Gehöfte ihr Wasser aus eigenen Brunnen. Die Bilanz für diesen Betrieb verzeichnete in den Jahren 2009 und 2010 einen Abgang in Höhe von und Im Jahr 2011 konnte das Ergebnis in einen Überschuss gewandelt werden. Grund dafür waren der geringere Zinsaufwand für die Darlehen, die geringeren Instandhaltungsausgaben und die höheren Einnahmen bei den Gebühren. Im Jahr 2009 betrugen die Kreditzinsen noch Diese verringerten sich im Jahr 2010 auf und im Jahr 2011 auf Bei den Instandhaltungen mussten im Jahr 2009 noch aufgewendet werden. Im Jahr 2010 und 2011 verringerten sie sich wieder auf ein durchschnittliches Ausmaß in Höhe von bzw Die Einnahmen aus den Benützungsgebühren stiegen bei der Grundgebühr von jährlich um rd auf an. Die Einnahmen aus dem Wasserzins steigerten sich von auf Im Jahr 2009 wurden m³ Wasser verbraucht und verrechnet. Die Benützungsgebühr wird in zwei Jahresraten vorgeschrieben. Im August wird die Grundgebühr eingehoben. Im Februar des Folgejahres wird, nachdem die Wasserzählerstände im Dezember abgelesen wurden, der Verbrauch den Benutzern zur Bezahlung (Wasserzins) vorgeschrieben. Die bei anderen Gemeinden üblichen, vierteljährlichen Akonto-Zahlungen, sind in der Gebührenordnung nicht vorgesehen. Mit der Vorschreibung des Wasserzinses im Folgejahr wird das kamerale Prinzip der Jährlichkeit verletzt. Die Wasserzählerstandserhebung ist vor zu verlegen und hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass noch im selben Jahr die Benützungsgebühren vorgeschrieben werden können. 20

21 Die Gemeinde hat die Benützungsgebühren in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben, sodass die vom Land Oö. vorgegebenen Mindestgebühren erfüllt werden konnten. Im Jahr 2009 betrug die Benützungsgebühr 1,09. Diese wurde bis zum Jahr 2012 auf 1,16 (ohne USt.) je m³ angehoben. Die Grundgebühr, welche einen Verbrauch von 30 m³ inkludiert, wurde im selben Zeitraum von 73,70 auf 85,50 angehoben. Im Jahr 2009 machten die Einnahmen aus Benützungsgebühren insgesamt ,59 aus; bis zum Jahr 2011 stiegen diese Einnahmen auf ,73. Neben den Benützungsgebühren wird jährlich eine Zählermiete in Höhe von 9,00 ohne USt. verrechnet. Bei der Ermittlung der Kosten für die Gebührenkalkulation sind die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital ein Kostenfaktor. Unter Eigenkapital werden in der Literatur jene Beträge verstanden, die bei der Bauführung in Form von Zuführungsbeträgen vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt geleistet werden, und allenfalls ein laufender Fehlbetrag beim Betrieb der Anlage. Bei der Gemeinde Hirschbach i.m. werden die jährlichen Fehlbeträge aufsummiert und mit der SMR (Sekundärmarktrendite; Anleihezinssatz) multipliziert. Die Summe der Fehlbeträge hat mittlerweile, seit Inbetriebnahme des Wasserversorgungsnetzes, einen Betrag von über erreicht. Nach den Anmerkungen zum Formblatt "Gebührenkalkulation" sollte als Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen der Wert von fünf Prozent zur Verrechnung gelangen. Für die Zinsberechnung auf das Eigenkapital ist der vom Land Oö. vorgegebene Fixzinssatz (5 %) zu Grunde zu legen. 21

22 Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung EURO VA 2012 Einnahmen Ausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge, Investitionen und Rücklagenbew egungen Die Abwasserentsorgung und -reinigung im Gemeindegebiet Hirschbach i.m. wird von der Gemeinde selbst wahrgenommen. Die Kläranlage befindet sich entlang der Kleinen Gusen. Sie wurde ursprünglich für die Gemeinden Hirschbach i.m. und Ottenschlag, Bezirk Urfahr Umgebung, konzipiert. An die Abwasserentsorgungsanlage sind derzeit 710 Personen angeschlossen. Damit ist ein Versorgungsgrad von 63,06 % erreicht. Aus der Gemeinde Ottenschlag wurden bis dato fast keine Liegenschaften angeschlossen. Bisher hat die Gemeinde in fünf Bauabschnitten das Kanalnetz ausgebaut. Weitere Bauabschnitte wären nur noch für die Erschließung von neuen Siedlungsgebieten notwendig. Die Vorgaben zur Erfüllung der "gelben Linie" hat die Gemeinde bereits erfüllt. Seit Inbetriebnahme der Kläranlage und des Kanalnetzes in den 1990-er Jahren verzeichnet der Betrieb der Abwasserbeseitigung einen erheblichen Abgang. Bisher sind rd. 1,9 Mio an aufsummierten Abgängen beim laufenden Betrieb angefallen. Für Tilgungen und Zinsen mussten im Jahr 2009 über , im Jahr und im Jahr ausgegeben werden. Der Bund gewährte erstmals im Jahr 2011 einen Annuitätenzuschuss in Höhe von für einen neuen Bauabschnitt. Der Großteil der Anlage wurde vor rund 20 Jahren errichtet, wo die Bundesförderung noch Darlehen mit einer Fixverzinsung von, damals günstigen, zwei Prozent auf die gesamte Laufzeit vorsah. Derzeit sind am nicht geförderten Geldmarkt für die Gemeinden Zinssätze zwischen ein und zwei Prozent erhältlich. Die damaligen Förderrichtlinien für den Siedlungswasserbau sind mit ein Grund für die Abgangssituation. Die Gemeinde hat die Benützungsgebühren in den letzten Jahren laufend angehoben und diese haben sich inklusive der festgesetzten Grundgebühr immer über den vorgeschriebenen Mindestgebühren des Landes bewegt. Im Jahr 2009 betrug die Benützungsgebühr 2,48 je m³ (exkl USt) und die Grundgebühr 92,74 pro Objekt. Bis zum Jahr 2012 wurde die Benützungsgebühr auf 2,65 je m³ und die Grundgebühr auf 99,07 erhöht. Laut Gebührenkalkulation liegen die Kosten je m³ unter Berücksichtigung der laufenden Finanzierungszuschüsse bei über 11,00. Bei der Kläranlage wird auch eine Fäkalienübernahmestation betrieben. Für die Übernahme der Abwässer hebt die Gemeinde eine Gebühr in Höhe von 3,53 je m³ ein. Verglichen mit jener Benützungsgebühr, inklusive Grundgebühr, wie sie Bürger, die an das Kanalnetz angeschlossen sind, zu entrichten haben, ist die Gebührenhöhe angemessen. 22

23 Für jede Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wurde in der gültigen Kanalgebührenordnung ein jährlicher Mindestverbrauch von 35 m³ festgesetzt. Erfahrungsgemäß verbraucht eine Person aber zwischen 40 m³ und 50 m³ Wasser jährlich. Die Kanalgebührenordnung ist daher zu ändern und die jährliche Mindestgebühr mit einem Verbrauchswert von zumindest 40 m³ je Person festzusetzen. Bei der Ermittlung der Kosten für die Gebührenkalkulation sind die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital ein Kostenfaktor. Dazu werden, wie bei der Wasserversorgung, die jährlichen Fehlbeträge aufsummiert und mit der SMR (Sekundärmarktrendite; Anleihezinssatz) multipliziert. Die Summe der Fehlbeträge hat mittlerweile, seit Inbetriebnahme der Abwasserbeseitigungsanlage, einen Betrag von rd erreicht. Nach den Anmerkungen zum Formblatt "Gebührenkalkulation" sollte als Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen der Wert von fünf Prozent zur Verrechnung gelangen. Für die Zinsberechnung auf das Eigenkapital ist der vom Land Oö. vorgegebene Fixzinssatz (5 %) zu Grunde zu legen. Die Gemeinde gewährt für Familien mit mehr als zwei Kindern eine Ermäßigung auf die personenbezogene Kanalbenützungsgebühr um die Hälfte des Verbrauchswertes (35 m³) ab dem 3. Kind. Diese Gutschrift ist über Antrag und Beschluss des Gemeindevorstandes möglich. Weiters können Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, am Jahresende einen Antrag auf Rückerstattung der personenbezogenen Kanalbenützungsgebühr stellen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie sich weniger als die Hälfte des Jahres in der Gemeinde aufgehalten haben. Die Gemeinde stützt sich dabei auf 10 "Privatrechtliche Vereinbarungen" ihrer Kanalgebührenordnung. Der Gemeindevorstand gewährte jährlich derartige Gutschriften in Höhe von ca Nach den Bestimmungen der Oö. GemO 1990 ist der Gemeindevorstand u.a. für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen für die teilweise Abschreibung uneinbringlicher Forderungen und die teilweise Abschreibung von Abgaben gemäß 235 und 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zuständig. Die Gewährung von Ermäßigungen oder Gutschriften, wie sie von der Gemeinde angewendet wird, findet in der Oö. GemO 1990 keine Deckung. 10 der Kanalgebührenordnung ist ersatzlos zu streichen. 23

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