Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn (GWW) für das Wirtschaftsjahr

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1 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn (GWW) für das Wirtschaftsjahr

2 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn (GWW) für das Wirtschaftsjahr 2008 Aufgrund des 16 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) vom (GVBl. S. 220, BayRS I), zuletzt geändert durch 2 V vom (GVBl. S. 59) in Verbindung mit Art. 89 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung (GO) hat der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn (GWW) am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt: 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wird im Erfolgsplan mit Erträgen von mit Aufwendungen von somit mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von im Vermögensplan mit Einzahlungen von mit Auszahlungen von festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf für Investitionsmaßnahmen wird mit dem Überschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ( ) und dem Finanzmittelbestand zum ( ) finanziert. 2 Kredite Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans sind im Wirtschaftsjahr 2008 nicht vorgesehen. 3 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 2

3 KU Gemeindewerke Weyarn (GWW) Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge (Auflösung von Sonderposten) 3. Betriebsaufwand a) Betrieb und Unterhalt b) Aufwendungen für Dienstleistungen Abschreibungen auf das Anlagevermögen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge Zinsaufwendungen Jahresfehlbetrag

4 KU Gemeindewerke Weyarn (GWW) Vorbericht 1. Allgemeine Erläuterungen Der Gemeinderat von Weyarn hat in seiner Sitzung vom beschlossen, für die kostenrechnenden Einrichtungen Wasser und Abwasser ein Kommunalunternehmen gemäß Art. 89 Gemeindeordnung (GO) zu gründen. Für die Gründung des Kommunalunternehmens stand uns die Firma Rödl & Partner, Äußere Sulzbacher Straße 100, Nürnberg, beratend zur Seite. Mit Inkrafttreten der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen zum wurden die Regiebetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das Kommunalunternehmen KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn überführt. Das neue Kommunalunternehmen tritt insoweit in alle bestehenden Rechte und Pflichten der Gemeinde Weyarn ein. Vermögen und Verbindlichkeiten werden auf der Grundlage einer Eröffnungsbilanz übertragen. Gemäß Beschluss des Verwaltungsrats vom wurde auch hier die Firma Rödl & Partner beauftragt, für die Erstellung der Eröffnungsbilanz beratend zur Seite zu stehen. Der Gemeinderat von Weyarn hat in seiner Sitzung vom die Eröffnungsbilanz zum der auf das Kommunalunternehmen KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn übergegangenen Regiebetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit einer Bilanzsumme in Höhe von insgesamt ,59 beschlossen. 2. Wirtschaftsplan Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes erfolgt auf der Grundlage der der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV). Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan. Er enthält neben den beiden Plänen für die Betriebsbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einen zusammengefassten Plan für das Kommunalunternehmen KU Gemeindewerke Weyarn (GWW). Zusätzlich dargestellt ist die erwartete Gewinn- und Verlustrechnung für die beiden Betriebsbereiche und die zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung für die GWW. Mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes werden folgende Vorgaben berücksichtigt: Betriebsbereich Wasserversorgung: Gemäß Beschluss des Verwaltungsrats vom ist für die Erstellung des Wasserkatasters, einer Messeinrichtung im Hochbehälter sowie Einbau einer Pumpe (Ersatz) ein Planansatz berücksichtigt worden. Betriebsbereich Abwasserbeseitigung: 4

5 Die Durchführung der Finanzierung der Kanalbaumaßnahme wurde mit Beschluss des Gemeinderats von Weyarn vom außerhalb des gemeindlichen Haushalts abgewickelt. Mit der Vor- und Zwischenfinanzierung ist mit Vertrag vom die Bauund Land-Entwicklungsgesellschaft Bayern GmbH (BLE) beauftragt worden. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Vertrag mit der Bau- und Land-Entwicklungsgesellschaft Bayern GmbH (BLE) zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen. Die Finanzierungsbetreuung der Kanalbaumaßnahme durch die BLE wurde zum endabgerechnet. Dabei sind die von der BLE aufgenommenen Darlehen in Höhe von ,40 (bisher Kreditnehmer BLE) durch das Kommunalunternehmen abzulösen sowie der Kontokorrentkredit in Höhe von ,04. Wirtschaftsplan 2008 GWW Erfolgsplan Die Erträge belaufen sich auf Dem stehen Aufwendungen in Höhe von gegenüber. Es ergibt sich somit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von Der Jahresfehlbetrag setzt sich aus dem Jahresfehlbetrag der Wasserversorgung in Höhe von und dem Jahresüberschuss der Abwasserbeseitigung in Höhe von zusammen. - siehe Erläuterungen zu den jeweiligen Sparten - Vermögensplan Die Einzahlungen für Investitionen belaufen sich auf Die Auszahlungen für Investitions- und Finanzierungstätigkeiten belaufen sich auf Mit dem Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von und einem Finanzmittelbestand in Höhe von ergibt sich am Ende des Jahres ein Finanzmittelbestand in Höhe von Betriebsbereich Wasserversorgung Erfolgsplan Bei der Wasserversorgung ergibt sich für 2008 ein Jahresverlust in Höhe von Erträge Bei den Erträgen aus Benutzungsgebühren (Wasserverbrauchsgebühren) wurde beim Planansatz das Vorjahresergebnis zugrunde gelegt. Bei der Beplanung der Auflösung der Sonderposten für Beiträge liegen konkrete Werte vor, da die Herstellungsbeiträge mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz komplett erfasst sind. Die Ertragsauflösung erhöht sich um gegenüber dem Vorjahresplanansatz. Der Planansatz für privatrechtliche Leistungsentgelte (= Wasserverkauf) erhöht sich entsprechend den Wasserlieferungen an die Wasserbeschaffungsverbände. Aufwendungen Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr der Planansatz um Hier sind Reparaturen von Wasserleitungen (Rathausplatz Süd sowie div. Wasserrohrbrüche, z.b. Auerweg in Großseeham) berücksichtigt, als auch erhöhte Aufwendungen für den Strombezug sowie die Abrechnung der Stadtwerke München für den Verbrauch der Notversorgung in Thalham. Bei der Beplanung der Abschreibungssummen liegen konkrete Werte vor, da das Anlagevermögen mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz komplett erfasst ist. Die Abschreibungssumme erhöht sich um gegenüber dem Vorjahresplanansatz. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen reduziert sich der Planansatz um durch den Wegfall der Beratungsleistungen der Firma Rödl & Partner. Handlungsbedarf aufgrund des Jahresfehlbetrages: Gebührenkalkulation in

6 Vermögensplan Bei den Investitionen ist beim Leitungsnetz und den Hausanschlüssen ein Planansatz in Höhe von veranschlagt worden. Dieser setzt sich zusammen aus der Zahlung des Wasserleitungsnetzes für den Vitaliapark, der Erschließung der Schlosswiese in Wattersdorf sowie div. einzelne Grundstücksanschlüsse. Des weiteren sind für Messeinrichtungen veranschlagt worden. Dem gegenüber stehen aber Einzahlungen aus Beiträgen in Höhe von Das mit Beschluss des Verwaltungsrats vom gewährte zinslose Darlehen in Höhe von an die Wasserversorgung Kleinpienzenau e.v. ist im Jahr 2008 zur Rückzahlung fällig und ebenfalls als Einzahlung im Vermögensplan berücksichtigt. Der nicht gedeckte Bedarf für die Investitionsmaßnahmen kann mit dem Überschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit finanziert werden. 4. Betriebsbereich Abwasserbeseitigung Erfolgsplan Hauskläranlagen Klärschlammbeseitigung für Hauskläranlagen im Gemeindegebiet Weyarn Bei dem Betriebsbereich Hauskläranlagen ergibt sich für 2008 ein Plus von Erfolgsplan Entwässerungsanlage Beseitigung des Abwassers im Gemeindegebiet Weyarn Bei der Entwässerungsanlage ergibt sich für 2008 ein Jahresgewinn von Erträge Bei den Erträgen aus Benutzungsgebühren (Kanalverbrauchsgebühren) wurde beim Planansatz das Vorjahresergebnis zugrunde gelegt. Bei der Beplanung der Auflösung der Sonderposten für Beiträge liegen auch hier konkrete Werte vor, da die Herstellungsbeiträge mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz komplett erfasst sind. Die Ertragsauflösung erhöht sich um gegenüber dem Vorjahresplanansatz. Bei den Erträgen aus Kostenerstattungen ist außerdem die Betriebskostenerstattung der Gemeinde Valley für die Entwässerungsanlage berücksichtigt worden. Aufwendungen Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erhöht sich der Planansatz um (erhöhter Stromaufwand). Bei der Beplanung der Abschreibungssummen liegen auch hier konkrete Werte vor, da das Anlagevermögen mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz komplett erfasst ist. Die Abschreibungssumme erhöht sich um gegenüber dem Vorjahresplanansatz. Bei den Aufwendungen für Beratungen und Prüfungen (= sonstige ordentliche Aufwendungen) reduziert sich der Planansatz um (Wegfall Beratungsleistung Firma Rödl & Partner). Finanzerträge und -aufwendungen Zusätzlich sind Zinserträge und Zinsaufwendungen berücksichtigt, die bisher bei der BLE aufgrund des Finanzierungsvertrages angefallen sind. 6

7 Vermögensplan Bei den Investitionen für die Ortsentwässerung ist ein Planansatz in Höhe von veranschlagt worden. Dies setzt sich, ebenso wie bei der Sparte Wasserversorgung, aus der Zahlung des Kanalleitungsnetzes für den Vitaliapark, der Erschließung der Schlosswiese in Wattersdorf sowie div. einzelne Grundstücksanschlüsse zusammen. Des weiteren ist für unseren Investitionsanteil an der Kläranlage Feldkirchen-Westerham ein Betrag in Höhe von veranschlagt worden sowie für Planungsleistungen der Erschließung in Esterndorf. Dem gegenüber stehen aber Einzahlungen aus Beiträgen in Höhe von Hier wird ebenfalls der nicht gedeckte Bedarf für die Investitionsmaßnahmen aus dem Überschuss der lfd. Verwaltungstätigkeit finanziert. Finanzierung des Ausbaus der Abwasseranlage für die Ortschaft Esterndorf Die Ausführungskosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf , wobei im Jahr 2008 noch Planungskosten in Höhe von anfallen. Die Ausschreibung wird im Januar 2009 erfolgen und der Baubeginn im Frühjahr Für die Erschließung sind Herstellungsbeiträge von veranschlagt worden. Außerdem erhalten wir für die abgeschlossene Maßnahme in Thalham/Gotzing noch eine Restzuweisung im Jahr 2009 in Höhe von ca , so dass für die Finanzierung des Ausbaus der Abwasseranlage für die Ortschaft Esterndorf keine Kreditaufnahme nötig ist. 7

8 Betriebsbereich Wasserversorgung Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge (Auflösung von Sonderposten) 3. Betriebsaufwand a) Betrieb und Unterhalt b) Aufwendungen für Dienstleistungen Abschreibungen auf das Anlagevermögen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge Zinsaufwendungen 0 8. Jahresfehlbetrag

9 Betriebsbereich Abwasserbeseitigung Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge (Auflösung von Sonderposten) 3. Betriebsaufwand a) Betrieb und Unterhalt b) Aufwendungen für Dienstleistungen Abschreibungen auf das Anlagevermögen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinserträge Zinsaufwendungen Jahresüberschuss

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392 WIRTSCHAFTSPLAN FRIESENHEIMER BAULAND FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2017 Aufgrund von 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2016 folgenden Wirtschaftsplan

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