Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung. Erläuterungsbericht. Renaturierungsmaßnahmen am Gleitsbach bei Irchenrieth

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1 Projekt-Nr Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung Erläuterungsbericht zu Renaturierungsmaßnahmen am Gleitsbach bei Irchenrieth Verfasser: Ingenieurbüro ME GmbH Unterer Markt Erbendorf Bearbeiter: Klemens Böhm, Geoökologe B. Sc. M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 1 von 11

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhabensträger Zweck des Vorhaben Bestehende Verhältnisse Lage des Vorhabens Beschreibung des Flusslaufes und der Vorländer Art und Umfang des Vorhabens Allgemeines Renaturierung Teilfläche Nord Teilfläche Süd Auswirkungen des Vorhabens Siedlung und Erholung Landwirtschaft Boden Gewässer Natur und Landschaft Hydrotechnische Untersuchungen Veränderungen WSP-Lagen Teilbereich Nord bei HQ Veränderungen WSP-Lagen Teilbereich Süd bei HQ Berechnungsergebnisse Lastfall MQ Rechtsverhältnisse Unterhaltungspflicht Öffentlich-rechtliche Verfahren Privat-rechtliche Verfahren Durchführung der Maßnahme M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 2 von 11

3 1 Vorhabensträger Vorhabensträger der Gewässerrenaturierung und Retentionsraumschaffung ist die Gemeinde Irchenrieth, Landrat-Christian-Kreuzer-Str. 6, Irchenrieth, vertreten durch Hr. 1. Bürgermeister Josef Hammer. 2 Zweck des Vorhaben Die Gemeinde Irchenrieth plant die Verlegung und Renaturierung des Gleitsbaches in zwei Teilbereichen. Hierbei soll ein naturnaher Gewässerzustand wiederhergestellt und durch Vorlandabgrabung Retentionsraum für den Hochwasserfall geschaffen werden. Die geplanten Maßnahmen sind Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Feuerwehrhaus Bebauungsplan Süd-West II. Durch den gepl. Neubau eines Feuerwehrhauses im Überschwemmungsgebiet des Gleitsbaches geht Retentionsraum verloren, der durch zwei Ausgleichsmaßnahmen (Teilbereich Nord und Süd) kompensiert werden soll. Die Retentionsraumverluste wurden vom Ingenieurbüro Münchmeier-Eigner im Zuge der hydrotechnischen Untersuchungen zur Planung des Feuerwehrhauses ermittelt. Details können dem hydrotechnischen Gutachten vom entnommen werden. Im Teilbereich Nord soll gleichzeitig eine landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahme für das Bebauungsgebiet Süd-West II umgesetzt werden. 3 Bestehende Verhältnisse 3.1 Lage des Vorhabens Die Gemeinde Irchenrieth liegt südöstlich der Stadt Weiden. Abb.: Übersichtskarte- Quelle: Top10 Viewer Bayern M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 3 von 11

4 Die geplanten Renaturierungsflächen sind im Gemeindegebiet und in zwei Teilflächen aufgeteilt: Teilfläche Süd liegt am westlichen Ortsrand von Irchenrieth, nördlich der Bürgermeister-Hans-Ram-Allee auf den Flurstücken Nr. 487 (= Fl-Nr. Gleitsbach), 683, 687 und 657/15, jeweils östlicher Rand (Gemarkung Irchenrieth) und umfasst ca. 2,6 ha. Teilfläche Nord liegt im Norden von Irchenrieth, Flurstück 693/2 (Gemarkung Irchenrieth), westlicher Rand und umfasst ca. 5,2 ha. Die Teilfläche Süd schließt dabei direkt an das gepl. Feuerwehrhaus an (Flurstück 683, südlicher Teil). Teilfläche Nord Irchenrieth Teilfläche Süd Abb.: Luftbild mit Maßnahmenbereichen M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 4 von 11

5 3.2 Beschreibung des Flusslaufes und der Vorländer Der Gleitsbach ist ein Gewässer dritter Ordnung und rechter Zufluss der Luhe. Für die Hochwasserbetrachtungen wurde vom Wasserwirtschaftsamt Weiden ein HQ Abfluss von 11,22 m³/s ermittelt, als Mittelwasserabfluss wird überschlägig von einem Abfluss von ca. 150 l/s ausgegangen. Der Gleitsbach verläuft im Vorhabensgebiet in einem kanalisierten, geradlinigen und teilweise befestigtem Gerinne. Der gesamte Bachverlauf weist einen sehr strukturarmen Verlauf auf. Die Vorländer werden bis direkt an die Uferböschung landwirtschaftlich als intensives (Nord) bzw. extensives (Süd) Grünland genutzt. Gewässerbegleitgehölze aus Einzelbäumen bzw. Baum- und Strauchgruppen liegen kaum vor. Im Teilbereich Süd grenzt im Vorland ein Bolzplatz an. Der Gleitsbach wird vor, nach und zwischen den Vorhabensbereichen durch mehrere Querbauwerke gekreuzt, Sohlschwellen oder Abstürze liegen hier aber nicht vor. Vorhabensteilbereich Nord (in Fließrichtung) Vorhabensteilbereich Süd (in Fließrichtung) M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 5 von 11

6 4 Art und Umfang des Vorhabens 4.1 Allgemeines Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um Gewässerrenaturierungen bzw. Schaffung von Retentionsraum durch Fließwegverlängerung und Abgrabung des Vorlandes. Insgesamt sind folgende Maßnahmen geplant: Maßnahme Nord Maßnahme Süd Renaturierung des Gleitsbaches Renaturierung des Gleitsbaches, Schaffung einer teilweise durchströmten Beckenstruktur als Flachwasserbiotop mit Ruhewasserzonen Durch die Aufschüttungen beim Bau des Feuerwehrhauses ist ein unmittelbarer Ausgleich des vernichteten Retentionsraumes notwendig, um ein Verschlechterung der Hochwassersituation zu vermeiden. 4.2 Renaturierung Für die Renaturierung sind folgende Maßnahmen geplant: Oberboden-/Bodenabtrag zur Schaffung von Retentionsraum und Rohbodenstandorten (Teil-)Verfüllung des alten Bachlaufes Modellierung eines initialen Mäanderregime Ansaat mit regional heimischem Saatgut und Flächen zur Selbstbegrünung Teilfläche Nord Nach Entfernung von Oberboden und Grassoden wird in der Teilfläche Nord ein initiales Mäanderregime modelliert und der bestehende Bachlauf weitgehend verfüllt. In Ablaufrichtung kann der Altgraben unter Anbindung an das neue Gewässer erhalten werden, um Flachwasserbereiche zu schaffen und evtl. vorhandene Felddrainagen abzuleiten. Zur Sicherung der neu angelegten Mäander bei Hochwasserereignissen wird partiell eine Böschungssicherung aus Natursteinen eingebracht. In der restlichen Fläche unterbleibt eine Uferbefestigung um eine natürliche Dynamik aus Erosion und Ablagerung zu ermöglichen. Die Böschungsflächen können mit Grassoden der Grünlandfläche befestigt werden. Alternativ kann eine Ansaat mit regional heimischem Saatgut erfolgen. Auf den Geländeflächen oberhalb der Böschung und dem verfüllten Gleitsbach entstehen Rohbodenstandorte. Hierzu wird der Oberboden vollständig abgetragen und die Geländeprofilierung mittels Aushubmaterial, aus dem neu zu schaffenden Gewässerlaufes, vorgenommen. M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 6 von 11

7 Abb.: Teilfläche Nord Teilfläche Süd In der südlichen Teilfläche erfolgt eine flächige Vorlandabsenkung um bis zu ca. 50 cm. Dabei wird ein flaches Mäanderregime angelegt, das sich durch Erosion und Ablagerung im Sohl- und unteren Böschungsbereich entfalten kann. Die Eigendynamik soll jedoch nur auf der zu renaturierenden Grundstücksfläche stattfinden. Deshalb erfolgt am Nordende eine punktuelle Ufersicherung mit Natursteinen, um das Gewässer in das neue Bachbett zu lenken. Im Bereich des geplanten Feuerwehrhauses wird ein flaches Becken angelegt. Dieses wird über eine befestigte Schwelle in Höhe des Mittelwasserabflusses vom Gleitsbach getrennt, bleibt durch eine entsprechende Vertiefung im Ausströmbereich aber stets an den Wasserkörper angebunden. Im Becken finden sich Flachwasserzonen und flache Böschungen. Die Böschungsflächen können mit den Grassoden der Grünlandfläche befestigt werden. Ist dies nicht möglich oder erfolgreich erfolgt eine Ansaat mit regional heimischem Saatgut. Die standortgerechten Büsche am Nordende bleiben erhalten. Abb.: Teilfläche Süd gepl. FFW-Haus M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 7 von 11

8 5 Auswirkungen des Vorhabens Die betroffenen Flächen umfassen den bestehenden naturfern ausgebauten Gleitsbach und Vorländer, die derzeit als Grünland genutzt werden. Die Südfläche schließt an den Ortsrand von Irchenrieth an. 5.1 Siedlung und Erholung Die Flächen besitzen für die Erholung mittlere Bedeutung. Ein angrenzender Bolzplatz ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Für die Bewohner der angrenzenden Bebauung bedeutet die Renaturierung eine Aufwertung der landschaftlichen Umgebung. 5.2 Landwirtschaft Die betroffenen Flächen sind nach dem Vorhaben nicht mehr oder nur noch teilweise landwirtschaftlich nutzbar. Dies stellt durch den geringen Flächenverlust an landwirtschaftlicher Fläche aber nur eine geringe Betroffenheit dar. 5.3 Boden Es sind weder besondere Empfindlichkeit noch stoffliche Belastungen des Bodens bekannt. Durch den Rückbau der naturfernen Gleitsbachbefestigung und die Anlage von initialen Mäandern ist eine Dynamik aus Bodenerosion und Neuablagerung in einem dynamischem Bachbett zu erwarten und gewünscht. 5.4 Gewässer Durch die Renaturierung ist von einer Verbesserung der Gewässermorphologie und des allgemeinen Zustands des Gewässers auszugehen. Die Hochwassersituation wird verbessert. Nachteilige Auswirkungen auf das Gewässer sind nicht zu erwarten. Die Flächen sind weiterhin als Überschwemmungsgebiet des Gleitsbaches vorgesehen. In dieser Funktion erfahren sie durch den Retentionsraumgewinn eine Aufwertung (vgl. 5.6). 5.5 Natur und Landschaft Die Renaturierung des Gleitsbaches schafft im weitgehend naturfern ausgebauten Gleitsbachtal wertvolle Feuchtbiotobstrukturen und setzt Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Es sind keine weiteren empfindlichen Gebiete im Sinne des Anhang 2, Ziffer 2.3 des UVPG von den Maßnahmen betroffen. M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 8 von 11

9 5.6 Hydrotechnische Untersuchungen Die Planungen wurden durch hydrotechnische Untersuchungen begleitet, um die Retentionsraumgewinne und mögliche Wasserspiegellagenänderungen in jedem Planungsschritt feststellen zu können. Grundlage für die hydrotechnischen Untersuchungen bildeten dabei die Modelldaten aus dem hydrotechnischen Gutachten vom Das hydrotechnische Gutachten liegt dieser Entwurfsplanung als Anlage bei. Details zu Berechnungsverfahren, Modellgrundlagen, etc. können daher der Anlage entnommen werden. Durch die hydrotechnischen Untersuchungen konnte ein Retentionsverlust von ca. 730 m³ durch die Baumaßnahmen des gepl. FFW-Hauses ermittelt werden. Im Zuge der geplanten Renaturierungsmaßnahmen (Teil Nord und Süd) konnte ein rechnerischer Retentionsraumgewinn von ca. 930 m³ bilanziert werden. Es ergibt sich somit eine Schaffung von ca. 200 m³ zusätzlichen Retentionsvolumen Veränderungen WSP-Lagen Teilbereich Nord bei HQ 100 Auf der Teilfläche Nord ergibt sich durch die Renaturierungsmaßnahmen eine Verschiebung der Überschwemmungsgrenze nach Osten in die Ausgleichsfläche hinein. Durch das örtlich geänderte Abflussverhalten ergibt sich westlich der Renaturierung eine örtlich begrenzte WSP-Absenkung von ca. 2-7 cm. Die Ergebnisse der Wasserspiegellagendifferenzen sind in Planunterlage 4.3 dargestellt Veränderungen WSP-Lagen Teilbereich Süd bei HQ 100 Die Auswertungen der Wasserspiegellagen ergeben eine großflächige Absenkung im Bereich der Teilfläche Süd von ca. 2-6 cm. Durch die WSP-Absenkung reduziert sich die Überflutungsgrenze geringfügig. Lediglich im Bereich der Fl.-Nr. 683 (Gemarkung Irchenrieth) und dem daneben liegendem Weg westlich der Aufschüttung des Feuerwehrhauses kommt es zu einer lokalen Wasserspiegelerhöhung von ca. 3-6 cm. Die Veränderungen der Wasserspiegellagen sind in Anlage 4.6 dargestellt. M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 9 von 11

10 5.6.3 Berechnungsergebnisse Lastfall MQ Für die Ermittlung der Gewässerbreiten wurde der geplante Renaturierungsbereich mit einem überschlägig ermittelten Mittelwasserabfluss von 150 l/s berechnet. Abb.: Fließtiefendarstellung bei MQ-Abfluss im Teilbereich Süd An flachen Uferbereichen erfolgt eine partielle Ausuferung im renaturierten Flussbett. Im Laufe der Zeit wird sich ein dynamisches System aus Erosion und Ablagerung einstellen. Die Schwelle zum Ruhewasserbereich am gepl. Feuerwehrhaus wird bei Mittelwasserabfluss leicht überströmt. So stellt sich hier ein Ruhewasserbereich mit Flachwasserzonen und geringer Mittelströmung ein, der im Auslaufbereich jedoch stets an den Gleitsbach angeschlossen bleibt und somit zu keiner Abflusssituation eine Isolation des Wasserkörpers ( Fischfalle ) darstellen kann. M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 10 von 11

11 6 Rechtsverhältnisse 6.1 Unterhaltungspflicht Der Gleitsbach liegt als Gewässer dritter Ordnung in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Irchenrieth. Die als Ausgleichsflächen festgesetzte Fläche ist durch die Gemeinde Irchenrieth als Verursacher des auszugleichenden Eingriffs zu pflegen. 6.2 Öffentlich-rechtliche Verfahren Die Maßnahmen sollen aufgrund der ökologischen Aufwertungen als Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe im Bebauungsplan Feuerwehrhaus und Süd-West II herangezogen werden. Eine Bilanzierung erfolgt in den jeweiligen landschaftspflegerischen Begleitplänen. 6.3 Privat-rechtliche Verfahren Die im für das Vorhaben notwendigen Grundstücke befinden sich bereits im Besitz der Gemeinde. Grundstücke Dritter sind durch die Maßnahmen nicht betroffen. 7 Durchführung der Maßnahme Die Maßnahmen sind vor dem Beginn der Aufschüttung zum Bau des Feuerwehrhauses durchzuführen, so dass der Retentionsraumverlust im Vorfeld bereits ausgeglichen ist. Aufgestellt: Erbendorf, 10. Juli 2017 Ingenieurbüro ME GmbH Markus Münchmeier (Dipl. Ing. FH) M:\# Projekte\17007 Renaturierung Irchenrieth\Erläuterung\Erläuterung Wasserrecht.docx Seite 11 von 11

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