Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum"

Transkript

1 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektoren zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke; in beiden Blöcken haben Sie eine Wahlmöglichkeit. Im Aufgabenblock A bearbeiten Sie bitte 2 der 3 Fälle, in Aufgabenblock B bearbeiten Sie bitte 5 der 6 Fragen; sollten Sie alle Aufgaben bearbeiten, wird Fall 3 und Aufgabe 6 nicht gewertet. Zur Lösung stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: Aufgabenblöcke: -2- Höchstpunktzahl: Arbeitsgesetze BGB Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A: 2 von 3 Aufgabenblock B: 5 von 6 Aufgabe F 1 F 2 F Max. erreichbare Punkte Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 BW-ABR-P Seite 1 von 3

2 Aufgabenblock A 40 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 2 der 3 Fälle! Fall 1 20 Punkte In der Sorgenfrei-GmbH sind die Arbeitnehmer A, B, C, D, E und F beschäftigt. Alle wurden zwischen dem und dem unbefristet eingestellt. A, B, E und F sind vollzeitbeschäftigt. C arbeitet gemäß Arbeitsvertrag 25 h pro Woche, D entsprechend seinem Arbeitsvertrag 18 h pro Woche. Nachdem C im Lotto gewonnen hat, kündigte er zum sein Arbeitsverhältnis. Um C zu ersetzen, wird zum der G eingestellt. Auch seine Arbeitszeit beträgt 25 h pro Woche. Weil inzwischen die Auftragslage schlechter geworden ist, möchte der Geschäftsführer der Sorgenfrei-GmbH den B entlassen. Muss der Geschäftsführer das Kündigungsschutzgesetz beachten? Begründung! Fall 2 20 Punkte Die Glücklich-GmbH hat vier langjährige Beschäftigte A, B, C und D, die mit Ausnahme von D alle im gleichen Bereich arbeiten. D ist als Geschäftsführer bestellt. Seit dem gibt es zudem zwei Auszubildende, die jetzt 17 und 18 Jahre alt sind. Ein Betriebsrat existiert nicht. Am wurde ein neuer Arbeitnehmer N eingestellt. Nach 2- monatiger Betriebszugehörigkeit ist es nach Meinung des N an der Zeit für eine Betriebsratsgründung. Frage 1: Könnte ein Betriebsrat gewählt werden? Begründung! Abwandlung: Zwischenzeitlich wurde ein Betriebsrat gewählt. Die Auftragslage der Firma hat sich jedoch so verschlechtert, dass der Arbeitgeber dabei ist zu überlegen, einen seiner Arbeitnehmer zu entlassen. Da er vor allem mit A und D unzufrieden ist, kündigt er diesen fristgemäß in schriftlicher Form. Der Betriebsrat wird nicht eingeschaltet. Frage 2: Ist die Kündigung des A und D wirksam erfolgt? Fall 3 20 Punkte Der 17-jährige N hat einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber A geschlossen, wonach er sich zu einer Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen des A verpflichtet. Seinen Eltern hat N nichts davon erzählt, weil er weiß, dass sie mit der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden wären. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages gab N auf entsprechende Nachfrage des A sein Alter wahrheitswidrig mit 19 Jahren an. Als A drei Wochen nach Arbeitsaufnahme des N von dem wahren Sachverhalt erfährt, möchte er das Arbeitsverhältnis mit N sofort beenden. N besteht darauf, weiterhin für A zu arbeiten. Prüfen Sie 3 Möglichkeiten, ob A das Arbeitsverhältnis mit N beenden kann! Eine ordentliche Kündigung soll dabei außer Betracht bleiben. BW-ABR-P Seite 2 von 3

3 Aufgabenblock B 60 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 5 der 6 Aufgaben! Aufgabe Welche Voraussetzungen muss eine ordnungsgemäße Abmahnung erfüllen? 1.2 Unter welcher Voraussetzung muss der Arbeitgeber die Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernen? 9 P. Aufgabe 2 Erläutern Sie die Begriffe allgemeiner, besonderer und vereinbarter Kündigungsschutz! Wo findet sich dazu eine Regelung? Aufgabe 3 Nennen Sie 4 Fälle, bei denen ein Arbeitsvertrag nichtig ist! Aufgabe 4 Die gegenwärtige Regierungskoalition möchte die Probezeit von Arbeitnehmern auf 2 Jahre ausweiten und im Gegenzug die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen einschränken. Welche prinzipiellen Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen bestehen derzeit? Aufgabe 5 Begründen Sie, ob Arbeitnehmer A gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Lohnzahlung hat, obwohl er aus folgenden Gründen nicht arbeitet: a) A beteiligt sich an einem rechtmäßigen Streik. b) A würde gerne arbeiten, kann aber wegen des Streiks und der Stilllegung der Produktion nicht arbeiten. Eine anderweitige Beschäftigung gibt es nicht. c) A würde sich gerne an einem rechtmäßigen Streik beteiligen, kann aber wegen einer kurzfristigen Erkrankung nicht teilnehmen. d) Als alleinerziehender Vater muss A einen dringenden Arzttermin mit seiner Tochter wahrnehmen, die plötzlich erkrankt ist. je Aufgabe Was besagt der sogenannte Tarifvorbehalt? Wo ist er im Gesetz geregelt? 6.2 Ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, z. B. was die Lohnhöhe oder die Arbeitszeit betrifft, durch Betriebsvereinbarungen erlaubt? 5 P. BW-ABR-P Seite 3 von 3

4 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 10. Mai 2006 in Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6 Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte KORREKTURRICHTLINIE Arbeitsrecht BW-ABR-P

5 Aufgabenblock A 40 Punkte Lösung zu Fall 1 SB 3, Kap Punkte Nein. Der persönliche Geltungsbereich des 1 KSchG ist eröffnet (1 P.). Es bestand ein Arbeitsverhältnis zwischen B und der Sorgenfrei-GmbH (1 P.). B ist Arbeitnehmer, da er aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages bei der GmbH verpflichtet ist, Dienste zu leisten, die in unselbständiger Arbeit zu erbringen sind (1 P.). Es müsste der sachliche Geltungsbereich des 23 KSchG eröffnet sein (1 P.). Die Arbeitnehmer A bis F wurden vor dem eingestellt, für sie galt daher nach 23 Abs. 1 S. 2 die alte Schwellenregel, wonach für die Anwendung des KSchG mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sein mussten (2 P.). A, B, E und F sind voll zu berücksichtigen (1 P.). C muss dabei mit 0,75 (2 P.), D mit 0,5 in die Berechnung einbezogen werden (2 P.), ursprünglich waren daher 5,25 Arbeitnehmer beschäftigt (1 P.), 23 Abs. 1 S. 4 KSchG (1 P.). Als C zum kündigte, sank die Anzahl der Arbeitnehmer auf 4,5 (2 P.). Damit entfiel zu diesem Zeitpunkt für alle der Kündigungsschutz nach dem KSchG (1 P.). Die Neueinstellung des G ändert daran nichts, da G gemäß 23 Abs. 1 S. 3 KSchG nicht mit zu berücksichtigen ist (1 P.). Das KSchG wäre erst dann wieder anwendbar, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt wären (1 P.). 2 P. 2 P. KORREKTURRICHTLINIE BW-ABR-P Seite 2 von 6

6 Lösung zu Fall 2 SB 3, Kap. 4.3; SB 4, Kap Punkte Frage 1: Es könnte seitens der Arbeitnehmer ein Betriebsrat gewählt werden, da 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer bei der Glücklich-GmbH beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind ( 1 Abs. 1 BetrVG). Wahlberechtigung gemäß 7 BetrVG (1 P.): alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Insgesamt gibt es fünf Wahlberechtigte. Nicht wahlberechtigt sind der 17-jährige Lehrling (1 P.) und der Arbeitnehmer D, der gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG leitender Angestellter ist, so dass das BetrVG auf ihn nicht anwendbar ist () Wählbarkeit gemäß 8 Abs. 1 S. 1 BetrVG: alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören. Wahlberechtigt sind zum jetzigen Zeitpunkt 4 Arbeitnehmer, der 18-jährige Lehrling sowie A, B und C, nicht jedoch N. 2 P. 5 P. Frage 2: Die Kündigung des A ist wirksam, wenn der Arbeitgeber den A unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gekündigt hat. Zwischen den beiden lag ein wirksames Arbeitsverhältnis vor. Der Arbeitgeber hat den A schriftlich gemäß 623 BGB und unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt (1 P.). Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine anderen Nichtigkeitsgründe der Kündigung. Da ein Betriebsrat existiert, wäre der Betriebsrat gemäß 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören (2 P.). Nach dem Sachverhalt hat der Arbeitgeber die Anhörung unterlassen, die Kündigung ist daher gemäß 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam (1 P.). Die Kündigung des D ist wirksam, wenn der Arbeitgeber den A unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gekündigt hat. Zwischen den beiden lag ein wirksames Arbeitsverhältnis vor. Der Arbeitgeber hat den A schriftlich gemäß 623 BGB und unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt (1 P.). Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine anderen Nichtigkeitsgründe der Kündigung. Da ein Betriebsrat existiert, wäre der Betriebsrat gemäß 102 Abs. 1 BetrVG grds. anzuhören (1 P.). Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG findet das BetrVG aber auf GmbH-Geschäftsführer keine Anwendung, so dass der Betriebsrat nicht gemäß 102 Abs. 1 BetrVG gehört werden musste (2 P.). Auch war die Kündigung des D dem Betriebsrat nicht gemäß 105 BetrVG mitzuteilen, da Personen nach 5 Abs. 2 BetrVG nicht von 105 BetrVG erfasst werden (1 P.). Die Kündigung ist somit wirksam (1 P.). 4 P. 6 P. KORREKTURRICHTLINIE BW-ABR-P Seite 3 von 6

7 Lösung zu Fall 3 SB 2, Kap. 3, Kap. 5.1; SB 3, Kap Punkte Widerruf des Arbeitsverhältnisses nach 109 BGB (2 P.): N als Minderjähriger ( 2, 106 BGB) (1 P.) hat einen Vertrag ohne Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter geschlossen. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist ein zustimmungspflichtiges Rechtsgeschäft, da Ausnahmen nach 107 BGB (kein lediglich rechtlicher Vorteil, da sich N zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet) (2 P.) oder 113 BGB (keine Ermächtigung der Eltern) (2 P.) nicht vorliegen. Eine Genehmigung der Eltern ist nicht erfolgt, sodass A den Abschluss des Arbeitsvertrages widerrufen kann. Anfechtung des Arbeitsvertrages nach 119 Abs. 2 BGB (1 P.): Das Alter des N ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft, da die Minderjährigkeit Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis hat, z. B. für die Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (1 P.). N muss die Anfechtungsfrist beachten, die in entsprechender Anwendung des 626 Abs. 2 BGB 2 Wochen ab Kenntnis von den Umständen beträgt (2 P.). Anfechtung nach 123 Abs. 1 BGB ist ebenso möglich, da die falsche Angabe des Alters trotz Nachfragens eine arglistige Täuschung ist (1 P.). Anfechtungsfrist ist 1 Jahr (1 P.). Außerordentliche Kündigung gemäß 626 BGB (1 P.): Als wichtiger Grund könnte die vorsätzliche falsche Altersangabe durch N angesehen werden, die das Vertrauensverhältnis zu A gestört hat (2 P.). Dadurch müsste unter Abwägung beiderseitiger Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für A unzumutbar sein, was hier bejaht werden kann (2 P.). Die Kündigungserklärungsfrist von 2 Wochen gemäß 626 Abs. 2 BGB müsste A beachten (2 P.). Damit kann A den N auch außerordentlich kündigen. 6 P. KORREKTURRICHTLINIE BW-ABR-P Seite 4 von 6

8 Aufgabenblock B 60 Punkte Lösung zu Aufgabe 1 SB 3, Kap ; SB 2, Kap Das beanstandete Verhalten muss konkret bezeichnet werden und als Pflichtverletzung gerügt werden (Rügefunktion) (). Es muss eine Aufforderung an den Arbeitnehmer ergehen, sich zukünftig vertragstreu zu verhalten (). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen, d. h. Kündigung, angedroht werden (Warnfunktion) (). 1.2 Das gerügte Verhalten des Arbeitnehmer war nicht zu beanstanden und die Abmahnung folglich rechtswidrig oder die Form der Abmahnung erfüllt nicht die Voraussetzungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Abmahnung stellt. 9 P. Lösung zu Aufgabe 2 SB 3, Kap. 4 Allgemeiner Kündigungsschutz ist im KSchG geregelt (1 P.). Arbeitnehmer, die diesen Schutz genießen, können nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn die Kündigung aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gerechtfertigt ist (). Besonderer Kündigungsschutz ist der Kündigungsschutz, welchen nur bestimmte Arbeitnehmer durch gesetzliche Regelung genießen (2 P.), z. B. Schwerbehinderte (SGB IX), Schwangere (MuschG), Auszubildende (BerufsbildungsG) (2 P. für 1 Beispiel). Vereinbarter Kündigungsschutz ist ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender Kündigungsschutz (2 P.), der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen enthalten sein kann (2 P.). 4 P. 4 P. 4 P. Lösung zu Aufgabe 3 SB 2, Kap. 3, 5 Geschäftsunfähigkeit Anfechtung Missachtung eines Verbotsgesetzes Sittenwidrigkeit Lösung zu Aufgabe 4 SB 2, Kap Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist stets möglich bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ( 14 Abs. 1 TzBfG). Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung grds. für maximal 2 Jahre zulässig ( 14 Abs. 2 TzBfG). Innerhalb von 4 Jahren nach Gründung eines Unternehmens ist eine Befristung bis zu 4 Jahren möglich ( 14 Abs. 2a TzBfG). Die Befristung eines Arbeitsvertrages mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, ist ohne sachlichen Grund unbegrenzt möglich ( 14 Abs. 3 TzBfG). (Anmerkung: Diese Regelung wurde kürzlich vom EuGH als altersdiskriminierend eingestuft). KORREKTURRICHTLINIE BW-ABR-P Seite 5 von 6

9 Lösung zu Aufgabe 5 SB 4, Kap ; SB 3, Kap. 2.3 a) A hat keinen Anspruch auf Lohnzahlung (1 P.), da wegen des Streiks die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers suspendiert ist (2 P.). b) Ebenfalls Suspendierung der Lohnzahlungspflicht (1 P.), da die Beschäftigung des A für den Arbeitgeber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist (2 P.). c) A hat keinen Anspruch auf Lohnzahlung wegen Krankheit nach EFZG (1 P.), da A als Streikender auch keinen Anspruch auf Lohnzahlung gehabt hätte, wenn er gesund gewesen wäre (2 P.). d) A hat Anspruch auf Lohnzahlung (1 P.), da ein persönlicher Grund der Arbeitsverhinderung im Sinne von 616 BGB vorliegt (2 P.). Lösung zu Aufgabe 6 SB 4, Kap. 2.5, 2.6, 4.7.1, Betriebsvereinbarungen sind über solche Arbeitsbedingungen unzulässig, soweit tarifliche Regelungen vorliegen oder üblich sind (), 77 Abs. 3 BetrVG (2 P.). 6.2 Das Günstigkeitsprinzip ( 4 Abs. 3 TVG) gilt nicht im Verhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag, weil 77 Abs. 3 BetrVG und 87 BetrVG das Konkurrenzverhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag abschließend normieren (5 P.). D. h. Lohnhöhe und Arbeitszeit lassen sich nicht durch Betriebsvereinbarungen regeln (2 P.). 5 P. KORREKTURRICHTLINIE BW-ABR-P Seite 6 von 6

Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul. Allgemeines Recht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul. Allgemeines Recht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 13.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum

Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Aufgabe max. erreichbare Punkte

Aufgabe max. erreichbare Punkte Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer

Mehr

Wirtschaftsmathematik

Wirtschaftsmathematik Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum

Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 WR-WMT-P-07060 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl

Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-070616 / WH-WST-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer

Mehr

Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl

Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-080614 / WH-WST-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer

Mehr

26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul

26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung

Mehr

Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB

Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-081108 Datum 08.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum

Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 84 BW-WMT-P 48 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden

Mehr

Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB

Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-101211 Datum 11.12.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P Datum

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 14.10.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach

Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-081011 / PW-ABR-P11-081011 / WH-ABR-P11-081011 Datum 11.10.2008

Mehr

Bachelor Betriebswirtschaft

Bachelor Betriebswirtschaft Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Studienleistung BB-WMT-S 090704 Datum 04.07.009 Ausgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-071013 Datum 13.10.2007 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende

Mehr

Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum

Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 8.6. BW-WMT-P1 68 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P Datum

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P Datum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-080405 Datum 05.04.2008 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei

Mehr

WI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl

WI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte

Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) Arbeitsrecht Prüfungsleistung PW-ABR-P11-020427 Datum 27.04.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei

Mehr

PW-REW-P / WH-REW-P

PW-REW-P / WH-REW-P Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PW-REW-P11-060429

Mehr

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BUJ-P11-080607 Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Prüfungsleistung BW-ABR-P Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB

Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Prüfungsleistung BW-ABR-P Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Prüfungsleistung BW-ABR-P11-080405 Datum 05.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Klausur - Mantelbogen

Klausur - Mantelbogen Klausur - Mantelbogen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum 7.04.99 Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P-99047 Verwenden Sie ausschließlich das vom

Mehr

Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. 03.

Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. 03. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Recht der Pflege Prüfungsleistung PM-REP-P12-071215 Datum 15.12.2007 Um größtmögliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zu erreichen, ist

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P12-080412 Datum 12.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.06.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel

Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009

Mehr

Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100

Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 16.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STL-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-031129 Datum 29.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-051022 Datum 22.10.05 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche

Mehr

Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte

Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte Klausur-Aufgaben Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-020511 Datum 11.05.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben.

Mehr

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB/BW/WR-ABR-P11-091128 Datum 28.11.2009 Ausgegebene

Mehr

Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P Datum

Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P Datum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P11-081129 Datum 29.11.2008 Bezüglich der Anfertigung

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 04.11.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Studiengang. Modul/Teilmodul. Art der Leistung. Klausur-Knz. Datum

Studiengang. Modul/Teilmodul. Art der Leistung. Klausur-Knz. Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW/WH-REW-S11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-070623 Datum 23.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 7 - HGB Höchstpunktzahl: 100

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 7 - HGB Höchstpunktzahl: 100 Modul Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-BUJ-P11-080628 Datum 28.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Name Straße PLZ, Ort IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen

Mehr

Betriebswirtschaft Fach. Studiengang. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum

Betriebswirtschaft Fach. Studiengang. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P-0 Datum..00 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Pflicht 2 von 3 3 von 5 Aufgabe insges. Max. Punkte

Pflicht 2 von 3 3 von 5 Aufgabe insges. Max. Punkte Studiengang Betriebswirtschaft Modul Unternehmenslogistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BW-UNL-P21-100123 BB-UNL-P11-100123 Datum 23.01.2010 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft; Studienkonzept Bachelor und Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul

Studiengang. Betriebswirtschaft; Studienkonzept Bachelor und Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul Studiengang Betriebswirtschaft; Studienkonzept Bachelor und Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. BB-BUJ-S11-061104

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95 Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Prüfungsleistung WI-ELT-P 0406 Datum.06.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Aufgabe Block 2: Aufgabe ist zu lösen max. Punktzahl Block 1: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben

Aufgabe Block 2: Aufgabe ist zu lösen max. Punktzahl Block 1: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-02 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Europäisches Wirtschaftsrecht (WPK II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-EWR-P11-040612 Datum 12.06.2004

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-050924 Datum 24.09.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Bachelor Betriebswirtschaft

Bachelor Betriebswirtschaft Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene

Mehr

Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel

Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-060513 Datum 13.05.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

WI-REW-S / WB-BUJ-S

WI-REW-S / WB-BUJ-S Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzepte Diplom und Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.09.2006

Mehr

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-061216 Datum 16.12.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BSK-P11-081122 Datum 22.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel.

Wirtschaftsingenieurwesen Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-061021 Datum 21.10.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung

Mehr

Aufgabenblock A: 1 von 2 Aufgabenblock B: 6 von 7 Aufgabe Fall 1 Fall max. erreichbare Punkte

Aufgabenblock A: 1 von 2 Aufgabenblock B: 6 von 7 Aufgabe Fall 1 Fall max. erreichbare Punkte Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-051015 Datum 15.10.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul. Rechnungswesen 1, Buchführung. Studienleistung, Klausur

Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul. Rechnungswesen 1, Buchführung. Studienleistung, Klausur Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul Rechnungswesen 1, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz.

Mehr

BW-WPW-P , BB-WPW-P Datum

BW-WPW-P , BB-WPW-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-081025, BB-WPW-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum

Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-030510 Datum 10.05.2003 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke;

Mehr

Aufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall

Aufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009 Ausgegebene

Mehr

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-111210 Datum 10.12.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-050416 Datum 16.04.2005 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-050423 Datum 23.04.2005 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke;

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-090620 Datum 20.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene

Mehr

max. Punktzahl

max. Punktzahl Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss, NEUE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.10.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-070331 Datum 31.03.2007 Bezüglich der Anfertigung

Mehr

Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen! Aufgabe Max. Punktzahl

Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen! Aufgabe Max. Punktzahl Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 29.04.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-WPR-P11-100123 Datum 23.01.2010 Ausgegebene

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-040515 Datum 15.05.2004 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-071222 Datum 22.12.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte ,5 0

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte ,5 0 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Rechnungswesen I Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-060304 Datum

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Recht der Pflege. Klausur-Kennzeichen. PM-REP-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Recht der Pflege. Klausur-Kennzeichen. PM-REP-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Pflegemanagement Recht der Pflege Prüfungsleistung PM-REP-P12-130622 Datum 22.06.2013 Ausgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 20.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Korrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-S

Korrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-S Korrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am.11.007 Betriebswirtschaft BB-WIG-S11 0711 Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /Rechnungswesen Studienleistung

Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /Rechnungswesen Studienleistung Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /Rechnungswesen Studienleistung Datum 04.05.2002 Lösen Sie

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-STL-P11-080531 Datum 31.05.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-BUJ-P11-080419 Datum 19.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. Prüfungsleistung Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung. Studiengang

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. Prüfungsleistung Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung. Studiengang Studiengang Wirtschaft postgradual und Sonderstudiengang HTL Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P21-060610 / WH-REW-P21-060610 Datum

Mehr

Alle Aufgaben sind zu lösen. max. Punktzahl

Alle Aufgaben sind zu lösen. max. Punktzahl Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-050528 Datum 28.05.05 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P11-041023 Datum 23.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen

Mehr

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum

Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-051217 Datum 17.12.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11 Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L

Mehr

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und

Mehr

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten

Mehr

Pflegemanagement Pflegewissenschaft I Prüfungsleistung PM-PWG-P

Pflegemanagement Pflegewissenschaft I Prüfungsleistung PM-PWG-P Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Pflegewissenschaft I Prüfungsleistung Datum 14.12.2002 Lösen Sie die Klausuraufgaben bitte auf

Mehr

Wirtschaft (postgradual) / Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Wirtschaftsinformatik Prüfungsleistung PW-WIG-P / WH-WIG-P

Wirtschaft (postgradual) / Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Wirtschaftsinformatik Prüfungsleistung PW-WIG-P / WH-WIG-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) / Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Wirtschaftsinformatik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 PW-WIG-P11 07060 / WH-WIG-P11 07060 Bezüglich

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Material- und Produktionswirtschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-MUP-P-0808 Datum 8.0.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr