Fledermauskundliche Untersuchungen zum Umweltbericht. - E n d b e r i c h t -
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- Wilhelmine Baum
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1 Bebauungsplan Clubhotel Steinberge Fledermauskundliche Untersuchungen zum Umweltbericht - E n d b e r i c h t - Auftraggeber: Ingenieurbüro Ellmann / Schulze GbR Landschaftsplanung & Wasserwirtschaft Hauptstraße Sieversdorf Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Götz Nessing Oskar-von-Miller-Str Falkensee Telefon: Nessing@gmx.de Götz Nessing Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Bearbeitungsstand: 08. August 2013
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3 Abbildung 1 (Deckblatt): untersuchtes Gebäude Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Untersuchtes Gebäude Methodik Ergebnisse Artnachweise Balz-/ Paarungsquartiere Winterquartiere Weitere Tagesquartiere Ökologische Merkmale der nachgewiesenen Arten Bewertung Konflikte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Literatur, Quellen Anhang...11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1 (Deckblatt): untersuchtes Gebäude... 3 Abbildung 2: untersuchtes Gebäude mit nachweislichen und potenziellen Fassadenquartieren... 4 Abbildung 3: Zwergfledermausquartier (links) und Kotkrümel unterhalb des Quartiers (rechts)...11 Abbildung 4: Kotkrümel der Zwergfledermaus an der Gebäudefassade und Spalten als potenzielle Quartiere...11 Abbildung 5: Hohlblockstein mit Abplatzungen als potenzielles Fledermausquartiere (Ansicht von unten)...11 Abbildung 6: Braunes Langohr (links) und Mopsfledermaus (rechts) im Winterquartier...12 Abbildung 7: mumifizierte Langohrfledermaus im Keller...12 Abbildung 8: Kotpellets der Zwergfledermaus an der Wand der Kühlkammer...12 Tabelle 1: mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten nachgewiesene Fledermausarten sowie Angaben zum Schutz- und Gefährdungsstatus... 2 Tabelle 2: Temperatur und Luftfeuchte an den Hangplätzen... 3
4 1 Aufgabenstellung Die Stadt Neuruppin erstellt den Bebauungsplan Clubhotel Steinberge. Für den Umweltbericht zum Bebauungsplan führte der Gutachter fledermauskundliche Untersuchungen durch. Die fledermauskundlichen Untersuchungen stellen mit Bezug auf Eingriffregelung und Artenschutzrecht eine Grundlage dar für die Bewertung der vom Bebauungsplanvorhaben ausgehenden Umweltauswirkungen. Im vorliegenden Bericht werden die angewandten Methoden und die Ergebnisse der Untersuchungen dargestellt und bewertet, Konflikte aufgezeigt und Maßnahmen zur Schadensminderung benannt. 2 Untersuchtes Gebäude Für den Umweltbericht zum Bebauungsplan Clubhotel Steinberge wurde ein Gebäudekomplex (s. Abbildung 1 und Abbildung 2) bestehend aus Altbau (Fachwerkgebäude nebst Anbau) und Neubau (einschl. Mittelteil und Anbau) untersucht. Dieser Gebäudekomplex wird nachfolgend als Gebäude bezeichnet. 3 Methodik Die Fledermausuntersuchungen fokussierten auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen gemäß 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG am und im Gebäude. Zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen zählen nach LÜTKES & EWER (2011) Fledermausquartiere mit folgenden Funktionen: Wochenstubenquartiere, Balz-/ Paarungsquartiere sowie Winterquartiere. Zum Nachweis der genannten Quartiersfunktionen erfolgten insgesamt fünf Begehungen an den nachfolgend genannten Terminen: Balz-/ Paarungsquartiere: eine Begehung am 18. September 2012, Winterquartiere: eine Begehung am 14. Dezember 2012 und Wochenstubenquartiere: drei Begehungen am 27. Mai, 14. Juni und 05. Juli. Zur Untersuchung der Balz-/ Paarungsquartiere erfolgte im Rahmen der Erstbegehung. Hierzu wurden in einem ersten Untersuchungsschritt die Gebäudefassaden jeweils von allen Seiten aus in Hinblick auf Kotpellets (z. B. der Zwergfledermaus) oder Verfärbungen im Bereich von Einflugöffnungen (vgl. DIETZ et al. 2007) abgesucht. Hierzu kam ein Fernglas Jenoptem 10x50 zum Einsatz. Spalten u. ä. Hohlräume wurden soweit möglich mit einem lichtstarken Handscheinwerfer Ansmann ASN 15 HD ausgeleuchtet. In einem zweiten Schritt wurde das Gebäude vor und in der Abenddämmerung in Hinblick auf ausfliegende Fledermäuse, Balzflüge und -rufe sowie sonstiger Sozialrufe oder Schwärmaktivitäten untersucht. Die Untersuchung erfolgte bei günstiger Witterung und die Artbestimmung anhand der Ortungsrufe (s. u.). In Bezug auf Winterquartiere wurden alle Kellerräume und hier namentlich alle potenziellen Hangplatzstrukturen (Löcher, Spalten etc.) insbesondere im Berech der Decken und Wände begutachtet. Löcher, Spalten etc. wurden mit einem Handscheinwerfer Ansmann ASN 15 HD ausgeleuchtet und nach überwinternden Fledermäusen abgesucht. Die Winterquartiersuntersuchung erfolgte bei günstiger Wetterlage mit mehrere Tage anhaltenden Frosttemperaturen. 1
5 Die Bestimmung der im Winterschlaf befindlichen Tiere erfolgte anhand visueller Merkmale. Des Weiteren wurden an den Hangplätzen Temperatur und Luftfeuchtigkeit mit einem Digital-Thermo-Hygrometer der Firma TFA gemessen. Zum Nachweis von Wochenstubenquartieren wurde das Gebäude in Hinblick auf aus- bzw. einfliegende Fledermäuse sowie auf Schwärmaktivitäten von Fledermäusen untersucht. Die Untersuchungen erfolgten jeweils bei günstiger Witterung. Sie wurden in der ersten Nachthälfte (Beginn vor Sonnenuntergang) durchgeführt oder zur Erfassung von Schwärmaktivitäten vor der Morgendämmerung in der zweiten Nachthälfte. Im Rahmen der Untersuchungen zu Balz-/ Paarungsquartieren sowie zu Wochenstubenquartieren erfolgte die Artbestimmung anhand der Ortungsrufe. Diese werden überwiegend im Ultraschallbereich ausgesendet und sind für das menschliche Ohr i. A. nicht hörbar. Mithilfe von Detektoren lassen sich Ortungsrufe über unterschiedliche technische Verfahren hörbar machen. Bei den Untersuchungen kam ein Pettersson D 240x (u. a. mit Zeitdehnungsfunktion) zum Einsatz. Die mit dem Pettersson D 240x aufgenommenen und zeitgedehnten Ultraschallrufe wurden anhand charakteristischer Rufparameter sofort bestimmt oder auf einem portablen Speichermedium Edirol R09 archiviert und diese Rufe später am PC mit der Bioakustik-Software BatSound analysiert. Zur Problematik der Artbestimmung anhand von Ortungsrufen sei auf PARSONS & JONES (2000), RUSSO & JONES (2002), SKIBA (2003) und OB- RIST et al. (2004) verwiesen. Die Variabilität der Sozialrufe wird u. a. bei PFALZER (2002) beschrieben. Weiterhin erfolgten in den in der Dämmerungszeiten Sichtbeobachtungen (s. VIERHAUS & KLAWITTER 1988) mit ergänzender Artbestimmung. Methodenkritik: Hinsichtlich der bioakustischen Artbestimmung ist zu erwähnen, dass einige Fledermausarten sehr leise Ortungsrufe und andere laute Rufe erzeugen. Die Ortungssignale der laut rufenden Fledermausarten sind über Distanzen von mehr als 100 m mit dem Detektor nachweisbar (SKIBA 2003). Leise rufende Arten 1 sind mit dem Detektor nur über Distanzen von z. T. weniger als 5 m zu hören. Zudem ist eine Bestimmung des Geschlechtes oder des Alters im Rahmen von Detektorerfassungen nicht möglich. 4 Ergebnisse 4.1 Artnachweise Im Rahmen der Untersuchungen wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten von drei Fledermausarten (s. Tabelle 1) nachgewiesen. Tabelle 1 enthält zudem Angaben zum Schutzstatus gemäß BNATSCHG und FFH-Richtlinie sowie zu den Gefährdungsgraden gemäß Rote Liste. Tabelle 1: mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten nachgewiesene Fledermausarten sowie Angaben zum Schutz- und Gefährdungsstatus Erläuterungen: BNatSchG: = besonders geschützte Art, = streng geschützte Art; FFH-Richtlinie: Art lt. Anhang der FFH- Richtlinie (DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992); Rote Liste Brandenburg (DOLCH et al. 1994) und Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et al. 2009), 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarnliste; P: potenziell gefährdet; *: nicht gefährdet Artname deutsch BNatSchG Artname wissenschaftlich FFH- Richtlinie Rote Liste Brandenburg Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus, IV P * Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, II, IV 1 2 Braunes Langohr Plecotus auritus, IV 3 V Rote Liste Deutschland 1 Zu den leise rufenden Arten zählen Braunes Langohr, Graues Langohr sowie Bechsteinfledermaus. 2
6 Das untersuchte Gebäude wird in Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zum einen als Balz-/ Paarungsquartier und zum anderen als Winterquartier genutzt. Des Weiteren finden sich am Gebäude weitere Tagesquartiere (Männchenquartiere?) mit Einzeltieren 2. Die genannten Quartiernachweise werden nachfolgend dargestellt. 4.2 Balz-/ Paarungsquartiere Am Neubau ließ sich am 18. September 2012 ein Balz-/ Paarungsquartier der Zwergfledermaus lokalisieren (Abbildung 3). An den Fassaden des Gebäudes fanden sich weitere Spaltenstrukturen (z. Abbildung 4), die potenziell als Balz-/ Paarungsquartier fungieren können. 4.3 Winterquartiere Eine Nutzung als Winterquartier ließ sich im Neubau für den Keller nachweisen. Hier wurde das Braune Langohr (vier Individuen) und die Mopsfledermaus (ein Individuum) ermitteln (s. Abbildung 6). Im Winterschlaf befindliche Tiere hielten sich in verschiedenen Räumen auf, so dass je nach Witterung der gesamte Keller als Winterquartier in Betracht kommt. Der Fund einer mumifizierten Langohr-Fledermaus (s. Abbildung 7) im Keller ist als Beleg für eine tradierte Nutzung als Fledermaus-Winterquartier anzusehen. Die ermittelten Individuenzahlen sind im Zusammenhang mit der einmaligen Begehung und dem frühen Untersuchungszeitpunkt zu werten und sind möglicherweise höher (s. Kap. 6). Weiterhin kann vermutet werden, dass das Gebäude aufgrund der zahlreichen Spaltenstrukturen auch als Winterquartier von Zwergfledermäusen fungiert. Diese sind im Winterschlaf jedoch kaum nachweisbar, da sich die Tiere im Winter oft in tiefen, unzugänglichen Spalten aufhalten (s. Kap 5). Einen Hinweis könnten diesbezüglich die im Gebäude an verschiedenen Stellen (z. B. Keller; Kühlkammer, s. Abbildung 8) lokalisierten Kotkrümel darstellen. Im Bereich der Hangplätze der im Winterschlaf befindlichen Fledermäuse wurden frostfreie Temperaturen und vergleichsweise geringe Luftfeuchtigkeitswerte ermittelt. (s. Tabelle 2). Tabelle 2: Temperatur und Luftfeuchte an den Hangplätzen Hangplatz Fledermausart Anzahl Individuen Temperatur (in C) rel. Luftfeuchte (in %) am Hangplatz 1 Braunes Langohr 1 4, Braunes Langohr 1 6, Braunes Langohr 2 5, Mopsfledermaus 1 3, Weitere Tagesquartiere Einzel- bzw. Männchenquartiere von Zwergfledermäusen ließen sich in den späten Nachstunden über das charakteristische Anflugverhalten am Neubau im Bereich der Holzverkleidung des östlichen Giebels ermitteln. Kotpellets der Zwergfledermaus fanden sich zudem an der Hauswand des alten Gebäudeteiles (s. Abbildung 4). Letztgenannte Beobachtung deutet auf ein weiteres (Einzel-/ Männchen-)Quartier hin. 2 nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gemäß 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu werten, aber in Bezug auf die Vermeidung der Tötung von Individuen relevant 3
7 Die im Bereich der Fassade befindlichen Hohlblocksteine mit Abplatzungen (s. Abbildung 3) stellen weitere potenzielle Fledermausverstecke dar, für die im Rahmen der Untersuchungen jedoch keine Nachweise gelangen. Abbildung 2: untersuchtes Gebäude mit nachweislichen und potenziellen Fassadenquartieren 5 Ökologische Merkmale der nachgewiesenen Arten Zwergfledermaus Quartiere der Zwergfledermaus finden sich überwiegend in bzw. an Gebäuden. Daher ist die Art weitgehend als Kulturfolger anzusehen. Wochenstubengemeinschaften nutzen ein breites Spektrum von außen zugänglicher Spaltenquartiere wie z. B. Wandverkleidungen und Wandverschalungen, Fensterläden sowie die Hohlblocksteine unverputzter Wände (SIMON et al. 2004). Gelegentlich werden Quartiere in Baumhöhlen nachgewiesen. Wochenstubengesellschaften umfassen i. d. R. zwischen 50 und 100, nur selten bis zu 250 Individuen. Winterquartiere sind in Bergwerken und Stollen, Bunkern, Kirchen sowie den Kellergewölben von Burgen nachgewiesen. Zahlreiche Einzelfunde deuten darauf hin, dass sich Winterquartiere an Gebäuden befinden (DIETZ et al. 2007). Da bspw. Mauerspalten oft schwer kontrollierbar sind, könnten hier größere Individuenzahlen überwintern, als bislang bekannt ist. Jagdgebiete der Zwergfledermaus befinden sich in Siedlungsgebieten (Parks, Gärten, Wohngebieten) oder über Gewässern sowie an Waldrändern und -wegen. Beim Jagd- wie auch beim Transferflug orientieren sich die Tiere an linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Alleen, Baumreihen oder Hecken. Da die Art vergleichsweise zeitig ausfliegt, lässt sich die Strukturbindung bei Transfer- und Jagdflügen regelmäßig beobachten. Zwischen Quartier und Jagdgebiet liegen meist weniger als 2 km (SIMON et al. 2004). Die Art weist ein stark strukturgebundenes Flugverhalten auf. Gehölzfreie Offenlandflächen wie auch Schneisen in 4
8 Leitstrukturen werden dennoch frei überflogen. Hierbei verringern zahlreiche Tiere ihre Flughöhe deutlich. Zwischen Quartier und Jagdgebiet liegen meist nur wenige Kilometer. Untersuchungen in Schottland ergaben Distanzen von maximal 5,1 km (RACEY & SWIFT 1985). JANSEN (1993) weist bei Untersuchungen in Kassel Entfernungen zwischen Quartier und Jagdgebiet von unter 2 km nach. Diese Entfernungen werden durch SIMON et al. (2004) bestätigt, wobei die mittlere Entfernung bei 840 m lag. Durch künstliche Lichtquellen ausgelöste Vergrämungseffekte sind für die Zwergfledermaus nicht dokumentiert. Vielmehr werden die von Straßenlaternen u. ä. Lichtquellen angelockten Fluginsekten bei Jagflügen selbst im direkten Lichtkegel erbeutet. Als weitgehend ortstreue Art legt die Zwergfledermaus zwischen Sommerlebensraum und Winterquartier i. A. kurze Distanzen von etwa 10 bis 20 km zurück (SCHOBER & GRIMMBER- GER 1998). Mopsfledermaus Sommer- und Zwischenquartiere sowie Wochenstuben befinden sich in Bäumen (MESCHEDE & HELLER 2000) hier besteht eine Präferenz für spaltenförmige Baumquartiere hinter abstehender Borke (STEINHAUSER 2002) und in bzw. an Gebäuden. Die Quartiersnutzung unterliegt einem häufigen Wechsel. Wochenstubenquartiere beherbergen im Regelfall zwischen 10 und 20 Weibchen. Wochenstuben in Gebäuden können mehr als 100 Individuen umfassen (DIETZ et al. 2007). Mopsfledermäuse jagen vorwiegend in waldreichen Landschaften und parkartigen Offenlandschaften in Waldnähe. Zwischen Quartieren und Jagdgebieten liegen im Durchschnitt zwischen 4 und 5 km (STEINHAUSER 2002), gelegentlich werden über 10 km zurückgelegt. Winterquartiere befinden sich je nach Witterung in frostgeschützten, unterirdischen Räumen. Nachweise liegen u. a. aus Kellern, Bunkern, Höhlen und Bahndurchlässen vor. Bäume und Fledermauskästen fungieren wahrscheinlich ebenfalls als Winterquartier. Zu den Winterquartieren legen weibliche Mopsfledermäuse nach DOLCH et al. (1997) Wanderstrecken von 5 km und nach STEINHAUSER (2002) bis 10 km zurück. Einzeltiere überbrückten dabei aber nachweislich Strecken von 72 km (STEINHAUSER & DOLCH 2008). Braunes Langohr Sommerquartiere sind überwiegend aus Wäldern bekannt (SIMON et al. 2004), wo Baumhöhlen aber auch Fledermauskästen als Verstecke genutzt werden. Deutlich weniger Quartiernachweise liegen von Dachböden, Gebäudeverkleidungen sowie Spalten und Hohlräumen an Fassaden vor (ebd.). Wochenstuben umfassen 5 bis 50 Weibchen, am Nordrand des Verbreitungsgebietes finden sich bis zu 80 Tiere zusammen (DIETZ et al. 2007). Als Winterquartiere kommen insbesondere Keller, Bunker, Höhlen oder Bahndurchlässe in Betracht. Eine Überwinterung in Baumquartieren, insbesondere in Höhlen, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Jagd findet in Wäldern, Parks und Gärten statt. Jagdgebiet befinden sich i. A. in Quartiernähe: Nach EICHSTÄDT (1995) liegen die Jagdgebiet meist weniger als 500 m vom Quartier entfernt. In Schottland wiesen ENTWHISTLE et al. (1996) gelegentlich Entfernungen von knapp 3 km nach. Braune Langohren verfolgen zwei Jagdstrategien: Zum einen sammeln sie ihre Beutetiere direkt von Vegetationsoberflächen ab. Hierzu können sie fliegende Insekten mithilfe der Echoortung fangen. Zum anderen fliegen sie dicht an Blattoberflächen etc. heran und lokalisieren dort ihre Nahrung durch die von den Beutetieren erzeugten Raschelgeräusche (DIETZ et al. 2007). 5
9 Für das Braune Langohr sind in Brandenburg nach DOLCH (1995) durchschnittliche Wanderstrecken zu den Winterquartieren von 12 km belegt. 6 Bewertung Die Kellerräume des Gebäudes fungieren als Winterquartier. Das Winterquartier unterliegt dem Schutz nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Im Winterquartier wurden am zwei Arten mit insgesamt fünf Fledermausindividuen nachgewiesen (s. Tabelle 2). Allerdings sind die ermittelten Individuenzahlen vor dem Hintergrund der einmaligen Erfassung sowie des frühen Untersuchungszeitpunkts 3 zu werten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Individuenzahlen in Winterquartieren im Verlauf einer Saison schwanken. So sind für die Mopsfledermaus bspw. verstärkte Einflüge in Winterquartiere im Januar und Februar belegt (STEINHAUSER & DOLCH 2008). Für das Braune Langohr ist ein ähnliches Verhalten dokumentiert, wobei Winterquartiereinflüge erst bei strengem Frost erfolgen (DOLCH 2008). Aus diesen Gründen kann angenommen werden, dass das Winterquartier Steinberge im Verlauf des Winters von einer höheren als der nachgewiesenen Individuenzahl genutzt wurde. Im näheren Umfeld des Bebauungsplangebietes sind dem Gutachter keine weiteren Winterquartiere bekannt, welche bei Quartiersverlust die beeinträchtigten Funktionen übernehmen könnten. Eine Nachfrage bei der Naturschutzstation Zippelsförde blieb ebenfalls ohne positives Ergebnis. Nachweise von Mopsfledermaus und Braunen Langohren legen einen lokalen Bezug des Winterquartiers nahe (vgl. Kap. 5). In Hinblick auf die Eingriffsregelung ist dem Gebäude für die Artengruppe der Fledermäuse auf Grundlage der ermittelten Arten- und Individuenzahlen (Winterquartier, Balz-/ Paarungsquartier, weitere Quartiere und potenzielle Quartiere) eine hohe Bedeutung beizumessen. Das Gebäude fungiert zudem als Balz-/ Paarungsquartier der Zwergfledermaus. Diese Quartiersfunktion unterliegt ebenfalls dem Schutz nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. 7 Konflikte Vorhabensbedingt zeichnen sich folgende Konflikte hinsichtlich Artenschutzrecht und Eingriffsregelung ab: In Bezug auf die Eingriffsregelung resultiert aus dem Verlust mehrerer Fledermausquartiere an/in einem Gebäude ein Konflikt. Tötungsverbot - 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Am und im Gebäude wurden Fledermausquartiere ermittelt. Diese können im gesamten Jahresverlauf von Fledermäusen aufgesucht werden. Fledermäuse fliehen bei Störung nicht aus ihren Verstecken. Mit Genehmigung des B-Planvorhabens und als Folge der anschließenden Baumaßnahmen kann es bei Abbrucharbeiten, Fassadenarbeiten, Arbeiten im Keller usw. zur Tötung von Fledermausindividuen (auch Einzeltiere in den Quartieren gem. Kap. 4.4) kommen. Daraus resultiert ein artenschutzrechtlicher Konflikt. Verbot der Beschädigung/ Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Mit Genehmigung des B-Planvorhabens und in Folge der anschließenden Baumaßnahmen ist von einem vollständigen Verlust der Winterquartiersfunktionen und einem vollständigen Verlust der Funktion als Balz-/ Paarungsquartier auszugehen. Daraus resultiert ein artenschutzrechtlicher Konflikt. 3 Der Untersuchungszeitpunkt wurde früh gewählt, um bei fehlendem Nachweis von Fledermäusen bei der ersten Begehung mindestens einen Wiederholungstermin im Januar/ Februar 2013 zu ermöglichen. 6
10 8 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Die nachfolgend genannten Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sind vollumfänglich geeignet, auch Konflikte der Eingriffregelung auszuschließen. Spezifische Maßnahmen für die Artengruppe der Fledermäuse sind im Rahmen der Eingriffsregelung nicht erforderlich. Vermeidung der Tötung von Fledermausindividuen: Um die Tötung von Fledermausindividuen (auch Einzeltiere in den Quartieren gem. Kap. 4.4) zu vermeiden sind vor Beginn von Abbruch-/ Fassadenarbeiten geeignete Maßnahmen vorzusehen. Hierzu sind bspw. relevante Fassadenbereiche mit Spalten etc. mittels Folie so abzudecken, dass die Tiere die Quartiere verlassen können, aber nicht wieder in die Quartiere gelangen. Da die Umsetzung wirksamer Vermeidungsmaßnahmen u. a. wesentlich vom Bauablauf und der jeweiligen Jahreszeit abhängen wird hierfür eine Baubegleitung durch einen Fachgutachter empfohlen. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Gebäude ganzjährig als Fledermausquartier fungiert. Vergleichsweise wenige Konflikte hinsichtlich der Arbeiten an der Fassade bzw. im Keller ergeben sich in den Monaten September und Oktober. Auch die Störung von im Winterschlaf befindlichen Tieren kann (direkt oder indirekt) zum Tode führen und ist daher zu vermeiden. Daher sind Arbeiten während der Winterquartiersnutzung zu unterlassen. Nach Abschluss der vorgezogenen Winterquartiers- Ersatzmaßnahme (s. u.) können erforderlichenfalls Maßnahmen zur Vergrämung ergriffen werden, die eine weitere Nutzung der Kellerräume als Winterquartier durchgehend verhindern. Vermeidung der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Ausgehend von einem vollständigen Verlust der Winterquartiersfunktionen wird zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte die Kompensation durch eine vorgezogene Ersatzmaßnahme erforderlich. Diese ist im räumlich-funktionalen Umfeld des beeinträchtigten Winterquartiers umzusetzen. Als vorgezogene Ersatzmaßnahme ist vorzugsweise ein bestehendes Winterquartier aufzuwerten. Dabei sind die artspezifischen Ansprüche der betroffenen Arten an Winterquartiere (s. Kap. 5) zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Aufwertung eines bestehenden Winterquartieres gibt es nach Aussagen von DOLCH (2013, mündl.) innerhalb des Naturraumes ein geeignetes Bestandsobjekt, in dem Aufwertungsmaßnahmen erfolgen können. Dem Gutachter liegen keine Informationen zum genannten Bestandsobjekt vor. Daher sollten Art und Umfang der Aufwertungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der betroffenen Arten, Individuenzahlen und räumlich-funktionalen Qualitäten von Hr. Dr. Dolch festgelegt werden. Alternativ zur Aufwertung eines bestehenden Winterquartieres kommt der Neubau eines Ersatzquartiers in Betracht. Art und Umfang einer Neubau-Ersatzmaßnahme sind u. a. von den lokalen Gegebenheiten abhängig und daher in einem gesonderten Konzept darzulegen. Als vorgezogene Kompensation ist die Ersatzmaßnahme in dem Sommer (August, s. u.) funktionsfähig fertig zu stellen, der dem Beginn der Baumaßnahme (einschließlich Objektsicherung, Abbruch, Entkernung etc.) vorangeht. Die Ersatzmaßnahme wird bis spätestens Mitte August mit Beginn der Schwärmphase (Phase der aktiven Quartiererkundung) festig gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Aufwertung eines bestehenden Winterquartiers Maßnahmen nur in den Sommermonaten außerhalb der Quartiersbelegung durchführbar sind. Insbesondere bei der Aufwertung eines bestehenden Winterquartieres ist eine Kompensationswirkung (Ersatzfunktion) aufgrund der bestehenden Quartiersnutzung zeitnah zu erwarten. Mit Genehmigung des B-Planvorhabens und nachfolgender Baumaßnahmen ist von einem vollständigen Verlust der Funktion als Balz-/ Paarungsquartier der Zwergfledermaus auszu- 7
11 gehen. Die beeinträchtigte Funktion erfordert eine Kompensation durch eine vorgezogene Ersatzmaßnahme, welche im räumlich-funktionalen Umfeld umzusetzen ist. Vorzugsweise erfolgt diese am bestehenden Gebäudekomplex durch Anbringung von Ersatzkästen. Vor dem Hintergrund der Gebäudegröße, der nachgewiesenen Quartiersnutzung sowie dem Vorkommen zahlreicher potenzieller Quartierstrukturen sind als Ersatzmaßnahme insgesamt 12 Fassaden-Flachkästen 4 vorzusehen. Diese sind an besonnten Fassadenbereichen insb. an der Süd- oder Westseite jeweils in einer Höhe von mindestens 4 m anzubringen. Die Anbringung erfolgt an drei verschiedenen Stellen (jeweils 4 nebeneinander), um unterschiedliche kleinklimatische Bedingungen zu erzielen. Günstig ist die Anbringung unter einem Dachvorsprung. Ungünstig ist die Anbringung über Fenstern oder Türen. Unterhalb der Einflugöffnungen sind Flächen mit rauer Oberfläche erforderlich. Der Anflug unterhalb der Kästen muss ungehindert (keine darunter liegenden Dächer von Terrassen, Eingangsbereichen o. ä.) möglich sein. Für die Auswahl der Anbringungsorte an den Fassaden sowie die fachgerechte Anbringung der Ersatzkästen wird eine Baubegleitung durch einen Fachgutachter empfohlen. Da Zwergfledermäuse häufig zwischen verschiedenen Quartieren wechseln und davon auszugehen ist, dass die Tiere die veränderten Fassaden/ neuen Gebäudestrukturen aktiv in Hinblick auf Quartierstrukturen erkunden ist eine rasche Besiedlung der Ersatzquartiere zu erwarten. 4 Beispiele: Fledermaus-Flachstein der Firma Strobel ( oder 2. Fledermaus-Ganzjahres-Einbauquartier 1WI der Firma Schwegler ( ceb2580c806f9dd2751f307e2) 8
12 9 Literatur, Quellen BRINKMANN, R. 2005: Querungshilfen für Fledermäuse Schadensbegrenzung bei der Lebensraumzerschneidung durch Verkehrsprojekte. Nyctalus (N.F.) 10: DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Abl. EG Nr. L 206, S ("FFH-Richtlinie"). DIETZ, C., O. von HELVERSEN & D. NILL 2007: Die Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. Kosmos Verlag, Stuttgart, 399 S. DOLCH, D. 1995: Beiträge zur Säugetierfauna des Landes Brandenburg - Die Säugetiere des ehemaligen Bezirks Potsdam. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. Sonderheft 1995: 1-95 DOLCH, D. 2008: Braunes Langohr Plecotus auritus (LINNAEUS, 1758). In: TEUBNER, J., J. TEUBNER, D. DOLCH & G. HEISE (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Natursch. Landschaftspfl. Bbg. 1, 2 (17): DOLCH, D (mündl.): Telefonat am hinsichtlich des Vorkommens bekannter Fledermaus-Winterquartiere mit Aufwertungspotenzial im räumlich-funktionalen Umfeld von Steinberge DOLCH, D., DÜRR, T., HAENSEL, J., HEISE, G., PODANY M., SCHMIDT, A., TEUBNER J. & THIELE, K. 1992: Rote Liste Säugetiere (Mammalia). In: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg [Hrsg.]: Rote Liste Gefährdete Tiere im Land Brandenburg. Potsdam, S DOLCH, D., K. THIELE, J. TEUBNER & J. TEUBNER 2007: Beobachtungen an einer Wochenstube der Mopsfledermaus, Barbastella barbastellus, (Schreiber, 1774). Nyctalus (N. F.) 6: EICHSTÄDT, H. (1995): Ressourcennutzung und Nischengestaltung in einer Fledermausgemeinschaft im Nordosten Brandenburgs. Dissertation TU Dresden, 113 S. ENTWHISTLE A. C., A. P. RACEY & J.R. SPEAKMANN (1996): Habitat expoitation by a gleaning bat, Plecotus auritus. Phil. Trans. R. Soc. Lond. B JANSEN, E. 1993: Fledermauskartierung 1992 in Kassel mit Hilfe von Detektoren. Nyctalus N. F. 4 (6): LÜTKES, S. & W. EWER 2011: Bundesnaturschutzgesetz. Kommentar. Verlag C. H. Beck, München, 1. Auflage. MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. S MESCHEDE, A. & K.-G. HELLER 2000: Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern unter besonderer Berücksichtigung wandernder Arten. Bonn-Bad Godesberg, 374 S. OBRIST, M., R. BOESCH & P. F. FLÜCKIGER 2004: Variability in echolocation call design of 26 Swiss bat species: consequences, limits and options for automated field identification with a synergetic pattern recognition approach. - Mammalia 68, 4: PARSONS, S. & G. JONES 2000: Acoustic identification of twelve species of echolocating bat by discriminant analysis and artificial neuronal networks. The Journal of Experimental Biology 203: PFALZER, G. 2002: Inter- und intraspezifische Variabilität der Soziallaute heimischer Fledermausarten (Chiroptera: Vespertilionidae). Mensch & Buch Verlag Berlin, 251 S. + Anhang. RACEY P. A. & S. M. SWIFT 1985: Feeding ecology of Pipistrellus pipistrellus (Chiroptera: Vespertilionidae) during pregnancy and lactation. I. Foraging Behaviour. J. Anm. Ecol. 54:
13 RUSSO, D. & G. JONES 2002: Identification of twenty-two bat species (Mammalia: Chiroptera) from Italy by analysis of time-expanded recordings of echolocation calls. - J. Zool., Lond. 258, SCHOBER, W. & GRIMMBERGER, E. 1998: Die Fledermäuse Europas. Frankh-Kosmos Verlags-GmbH., 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Stuttgart. 222 S. SIMON, M., S. HÜTTENBÜGEL & J. SMIT-VIERGUTZ 2004: Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 76: 275 S. SKIBA, R. 2003: Europäische Fledermäuse. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 648: 212 S. STEINHAUSER, D. & D. DOLCH 2008: Mopsfledermaus Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774). In: TEUBNER, J., J. TEUBNER, D. DOLCH & G. HEISE (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Natursch. Landschaftspfl. Bbg. 1, 2 (17): STEINHAUSER, D. 2002: Untersuchungen zur Ökologie der Mopsfledermaus, Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) und der Bechsteinfledermaus, Myotis bechsteinii (KUHL, 1817) im Süden des Landes Brandenburg. In: Ökologie, Wanderungen und Genetik von Fledermäusen in Wäldern Untersuchungen als Grundlage für den Fledermausschutz: VIERHAUS H. & J. KLAWITTER 1988: Bestimmungsschlüssel für fliegende Fledermäuse. - Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsen 17, S
14 10 Anhang Fotos Abbildung 3: Zwergfledermausquartier (links) und Kotkrümel unterhalb des Quartiers (rechts) Abbildung 4: Kotkrümel der Zwergfledermaus an der Gebäudefassade und Spalten als potenzielle Quartiere Abbildung 5: Hohlblockstein mit Abplatzungen als potenzielles Fledermausquartiere (Ansicht von unten) 11
15 Abbildung 6: Braunes Langohr (links) und Mopsfledermaus (rechts) im Winterquartier Abbildung 7: mumifizierte Langohrfledermaus im Keller Abbildung 8: Kotpellets der Zwergfledermaus an der Wand der Kühlkammer 12
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