Wenn mehr vom Erbe ankommt
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- Elisabeth Lange
- vor 6 Jahren
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1 Wenn mehr vom Erbe ankommt Vermögensübertragung zum Todestag mit Tarif C01 Stand
2 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Wenn mehr vom Erbe ankommt
3 Welche Zielgruppe eignet sich für dieses Konzept? Kunden, die relativ vermögend sind und eher ab dem Alter 60+ zu finden sind Im Todesfall gezielt Teile Ihres Vermögens an die eine bestimmte Person übertragen wollen Zuvor jederzeit die Kontrolle über das Geld behalten wollen und auch den/die Begünstigte(n) ändern können eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit für das zu vererbende Kapital suchen Ab einem bestimmten Zeitpunkt auch flexibel an Ihr Geld kommen ihre eigene Ruhestands- Einnahmesituation bereits geregelt haben (Rente in ausreichendem Maße vorhanden) Wenn mehr vom Erbe ankommt
4 Keine Seltenheit: Gezielte (Bar-)Vermögensübertragung am Todestag Patenkind Leonie Übertragung am Todestag Patentante Birgit Birgit (55) kommt aus einem sehr vermögenden Elternhaus und hat erst kürzlich ein großes Erbe angetreten. Sie ist alleinstehend und hat keine eigenen Nachkommen. Allerdings hat sie zu ihrer Patentochter Leonie (25), der Tochter ihrer Nachbarin, ein sehr enges Verhältnis die beiden sind wie beste Freundinnen. Sie soll daher eines Tages Euro ihres Vermögens bekommen. Birgit wünscht sich, dass möglichst viel von ihrem Erbe bei Leonie ankommt. Wenn mehr vom Erbe ankommt
5 Vor dem Erbe kommt die Steuer! Ganz gleich, ob aufgrund gesetzlicher Erbfolge, durch Testament oder als Auszahlung des Pflichtteils: Wer etwas erbt oder geschenkt bekommt, muss dafür Steuern zahlen. Wie hoch diese sind, hängt von der Verwandtschaftsbeziehung und der Höhe des übertragenen Vermögens ab. Dabei lässt sich die Steuerlast in vielen Fällen durch eine Schenkung vor Eintritt des Erbfalls reduzieren oder ganz vermeiden. Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten spezielle Freibeträge. Die Verwandtschaftsbeziehung bestimmt außerdem die Steuerklasse, in die das Finanzamt den Erben bzw. Beschenkten einordnet. Der jeweilige Steuersatz steigt mit der Höhe des Erb- bzw. Schenkungsbetrages Steuerklasse Personenkreis Freibetrag I II III Ehegatte und Eingetragene Lebenspartnerschaften Kinder (eheliche und uneheliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder) EUR EUR Enkel und Urenkel EUR Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen EUR Eltern und Großeltern bei Zuwendung unter Lebenden Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern Schwiegereltern, Schwiegerkinder Geschiedene Ehegatten Alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z.b. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen EUR EUR Wenn mehr vom Erbe ankommt
6 Steuersätze 19 ErbStG Bis Wert in Euro I II (seit 2010) III % 15% 30% % 20% 30% % 25% 30% % 30% 30% % 35% 50% % 40% 50% über % 43% 50% Wenn mehr vom Erbe ankommt
7 1. Möglichkeit für Birgit: Anlage auf Bankkonto Anlage von EUR auf ein nahezu zinsloses aber sicheres Sparbuch/ Tagesgeldkonto mit jederzeitigem Zugriff Problem: durch den geringen Erbschaftssteuerfreibetrag ( EUR) und der geringen Verzinsung der Kapitalanlage kommt bei Leonie von den EUR nach Steuern erheblich weniger an EUR EUR Freibetrag = EUR 30% Steuern auf EUR = EUR nach Steuern Das eigentliche Erbe reduziert sich um EUR! Wenn mehr vom Erbe ankommt
8 Konditionen Sparbücher (Stand 05/2017) Auswahl an Anbietern Wenn mehr vom Erbe ankommt
9 2. Möglichkeit für Birgit: Vermögensübertragung mit einer lebenslangen Todesfallversicherung Abschluss einer lebenslangen Todesfallversicherung nach Tarif C01 Compact Birgit (55 Jahre alt) Leonie (25 Jahre alt) Versicherungsnehmerin Versicherte Person Beitragszahlerin Bezugsberechtigte im Todesfall Wenn mehr vom Erbe ankommt
10 Mit der lebenslangen Todesfallversicherung kommt deutlich mehr vom Erbe an! Wenn mehr vom Erbe ankommt
11 Berechnungen der einzelnen Werte Rechenschritte zur Ermittlung des Nettoerbes nach Steuern: 1) Kapital-/Versicherungswert inkl. Überschüsse EUR Freibetrag X Erbschaftsteuersatz in % = Erbschaftsteuer in EUR 2) Kapital-/Versicherungswert inkl. Überschüsse Erbschaftsteuer in EUR = Nettoerbe nach Steuern 1 Steuersatz siehe 15, 16, 19 ErbStG 2 Sparbuch mit 0,1 % Verzinsung (Quelle: Stand: Januar 2018): Alter 55: Startkapital EUR EUR Freibetrag = EUR, davon 30 % Erbschaftsteuer = EUR EUR EUR = EUR Alter 72: Kapitalwert EUR EUR Freibetrag = EUR, davon 30 % Erbschaftsteuer = EUR EUR EUR = EUR Alter 87: Kapitalwert EUR EUR Freibetrag = EUR, davon 30 % Erbschaftsteuer = EUR EUR EUR = EUR 3 Versicherungslösung: Musterfall mit Tarif C01 Compact, Eintrittsalter 55 Jahre, Einmalbeitrag EUR, garantierte Todesfallsumme EUR, Überschussverwendung Todesfallbonus. Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der in 2018 festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in EUR und Cent nur als Beispiel anzusehen und für die Dauer des Vertrags nicht in dieser Höhe garantiert. 4 Erbschaftsteuer = 30 % von EUR ( EUR EUR Freibetrag) = EUR 5 Erbschaftsteuer = 30 % von EUR ( EUR EUR Freibetrag) = EUR 6 Erbschaftsteuer = 30 % von EUR ( EUR EUR Freibetrag) = EUR 7 Quelle: Generationensterbetafeln Wenn mehr vom Erbe ankommt
12 Das Erbe wird umso größer, je länger Birgit lebt *! Die Überschussverwendung Todesfallbonus setzt die Segel! *Tarif C01 Compact, Eintrittsalter 55 Jahre, Einmalbeitrag EUR, garantierte Todesfallsumme EUR, Überschussverwendung Todesfallbonus. Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung und die daraus resultierenden Gesamtleistungen gelten mit der in 2018 festgelegten Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung in EUR und Cent nur als Beispiel anzusehen und für die Dauer der Rentenphase nicht in dieser Höhe garantiert. Wenn mehr vom Erbe ankommt
13 Die Vorteile des Konzepts im Überblick Individuell: Sie übertragen gezielt Vermögen Mehr: Das Erbe wird durch die Versicherungslösung jährlich vermehrt Verlässlich: Ihre Kapitalanlage ist sicher angelegt Optional: Sie haben ab dem 6. Versicherungsjahr Zugriff auf das Geld Flexibel: Sie können den Begünstigten jederzeit noch ändern Wenn mehr vom Erbe ankommt
14 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Wenn mehr vom Erbe ankommt
15 Checkliste Teil 1 von 2 Annahmerichtlinien Vertragliche Möglichkeiten PDF - Factsheet lebenslange Todesfallversicherung Tarif C01 Angebotsprozess Code of Conduct Angebotsanforderung anonym über Makler-Service-Center Angebotsanfrage personalisiert über Makler-Service-Center mit PDF-Formular Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Vorlagepflichtige Angebote ab Euro Einmalbeitrag dann mit PDF-Formular Fragebogen (kurz) für vorlagepflichtige Angebote Wenn mehr vom Erbe ankommt
16 Checkliste Teil 2 von 2 Antragsprozess Bezugsrecht entsprechend der Vertragsgestaltung regeln Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz im Antrag vom Antragsteller bitte Ausweiskopie beifügen Ab Euro Einmalbeitrag formlose Erklärung über Herkunft des Geldes mit Unterschrift des VN Vereinfachte Risikoprüfung Bis Einmalbeitrag und Alter mindestens 60 Jahre PDF-Formular Vereinfachter Fragebogen Tarif C01 Im Maklergeschäft Möglichkeit Antrag per Mail- oder Fax einzureichen mit PDF-Formular Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft Wenn mehr vom Erbe ankommt
17 Übersicht Annahmerichtlinien Angebotsprozess Antragsprozess Wenn mehr vom Erbe ankommt
18 Annahmerichtlinien vertragliche Möglichkeiten Wenn mehr vom Erbe ankommt
19 Übersicht Annahmerichtlinien Angebotsprozess Antragsprozess Wenn mehr vom Erbe ankommt
20 Angebotsprozess Code of Conduct Datenschutz-Kodex Code of Conduct mit dem Makler Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) hat Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft aufgesetzt den so genannten Code of Conduct. An der Entwicklung dieser Verhaltensregeln waren von Anfang an Vertreter der deutschen Datenschutzbehörden und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) beteiligt. Der Code of Conduct schafft ein einheitliches, hohes Datenschutz-Niveau in der deutschen Versicherungswirtschaft und wurde vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt. Aufgrund dieser Datenschutzbestimmungen dürfen wir keine personenbezogenen Daten ohne Kundenzustimmung erhalten, verarbeiten oder speichern. Als Lösung haben wir für Sie 2 Wege vorbereitet. Für Angebotsanfragen heißt das für Sie: Angebotsanforderung anonym über Makler-Service-Center Angebotsanfrage personalisiert über Makler-Service-Center mit PDF-Formular Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Dem Code of Conduct ist die R+V Gruppe und somit auch die Condor selbstverständlich im Interesse unserer Kunden und Geschäftspartner beigetreten. Das bedeutet für Sie und Ihre Kunden im vorvertraglichen Umfeld eine nochmalige Erhöhung des Datenschutzes. Bitte helfen Sie mit und lassen Sie sich die Datenschutzerklärung im Rahmen Ihrer Kundenberatung von Ihrem Kunden unterschreiben! Wenn mehr vom Erbe ankommt
21 Formular: Datenschutz und Schweigepflichtentbindung Vorvertrag Muster Muster Wenn mehr vom Erbe ankommt
22 Angebotsprozess Vorlagepflichtige Angebote Wenn der Einmalbeitrag mehr als Euro beträgt, dann bitte Formular Fragebogen (kurz) für vorlagepflichtige Angebote ausfüllen und über Makler-Service-Center einreichen. Muster Muster Wenn mehr vom Erbe ankommt
23 Übersicht Annahmerichtlinien Angebotsprozess Antragsprozess Wenn mehr vom Erbe ankommt
24 Bezugsrecht Bezugsrecht im Erlebensfall Gibt es hier nicht. Bezugsrecht im Todesfall Hier bitte Bezugsrecht im Todesfall regeln. Wenn mehr vom Erbe ankommt
25 Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz Identifizierung des Antragstellers nach dem Geldwäschegesetz im Antrag Bitte vom Antragsteller Ausweiskopie beifügen! Wenn mehr vom Erbe ankommt
26 Erklärung über Herkunft des Geldes Ab Euro muss dem Antrag außerdem eine Erklärung über die Herkunft des Geldes beigelegt werden. Dazu haben wir kein Formular. Eine vom Kunden unterzeichnete formlose Erklärung ist ausreichend (z.b. Geld stammt aus einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft, etc.). Nach dem Zufallsprinzip möchte der Geldwäschebeauftrage auch manchmal einen Nachweis über die Herkunft des Geldes. Wenn mehr vom Erbe ankommt
27 Formular: Vereinfachter Fragebogen Tarif C01 Vereinfachte Risikoprüfung Bis Einmalbeitrag und Alter mindestens 60 Jahre PDF Formular Vereinfachter Fragebogen Tarif C01 Muster Wenn mehr vom Erbe ankommt
28 Formular: Vereinfachter Fragebogen Tarif C01 Vereinfachte Risikoprüfung Bis Einmalbeitrag und Alter mindestens 60 Jahre PDF Formular Vereinfachter Fragebogen Tarif C01 Muster Wenn mehr vom Erbe ankommt
29 Mail- und Faxantrag In 3 Schritten zum Ziel Erzeugen Sie den Antrag aus dem Condor-Angebotssystem oder einer Software, die darauf zugreift, z.b. LV-Lotse. Der Antrag und sämtliche benötigte, vorab genannten Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Antragstellern unterschrieben sein. Füllen Sie die Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft aus. Mailen oder faxen Sie die Erklärung, sämtliche benötigten Formulare und Nachweise, sowie den Antrag an diese Andresse: CLAntrag@condor-versicherungen.de Fax: 040/ Unsere Bitte für die schnelle Zuordnung und Bearbeitung: Schicken Sie pro bzw. Fax nur einen Antrag. Geben Sie im -Betreff den Vor- und Nachnamen der/des Versicherungsnehmer/s sowie Ihre Vermittler-Nummer an. Wenn mehr vom Erbe ankommt
30 Formular: Erklärung zum Mail- und Faxantrag im Maklergeschäft Muster Wenn mehr vom Erbe ankommt
31 Gliederung Konzept und Zielgruppe Angebots- und Antragsprozess Service und Verkaufsunterstützung Wenn mehr vom Erbe ankommt
32 Wir begleiten Sie auf dem Weg in Ihr neues Geschäftsfeld! Wenn mehr vom Erbe ankommt
33 Die RSP-Broschüre weckt Beratungsbedarf beim Kunden! Wenn mehr vom Erbe ankommt
34 Gezielte Kundenansprache mit den Einzel-PDF s Wenn mehr vom Erbe ankommt
35 Lebenserwartung selbst berechnen! Wenn mehr vom Erbe ankommt
36 Musteranschreiben für Endkunden Wenn mehr vom Erbe ankommt
37 Wichtiger Hinweis Diese Präsentation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageempfehlung noch ein Kaufangebot dar. Die Informationen wurden sorgfältig aufbereitet, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Ausarbeitung. Die gegenseitigen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag finden sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen. Verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen ausschließlich Finanzämter und steuerberatende Berufe. Diese Ausarbeitung ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis weder reproduziert noch weitergegeben werden. Das Basisinformationsblatt für dieses Produkt finden Sie unter Unsere Darstellung soll nur eine Anregung zur Vertragsgestaltung geben. Bitte beziehen Sie bei Ihrer Nachlassplanung auf jeden Fall Ihren Steuerberater bzw. Notar mit ein, da wir keine Steuer- bzw. Rechtsberatung durchführen. Condor Lebensversicherungs-AG 2018 Wenn mehr vom Erbe ankommt
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