Führen die Europäischen Buchungsregeln zu vergleichbaren Ergebnissen?
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- Ruth Albrecht
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1 Führen die Europäischen Buchungsregeln zu vergleichbaren Ergebnissen? Am Beispiel der Europäischen Banken- und Schuldenkrise 21. Wissenschaftliches Kolloquium November 2012 Wiesbaden Albert Braakmann, Thomas Forster
2 Was erwartet Sie? Daten zur Finanzmarktstützung für Deutschland und EU Buchungsregeln für staatliche Stützungsmaßnahmen in der Finanzmarktkrise Behandlung neuer Einheiten mit Bad Banks EFSF / ESM Erste Einschätzungen zur Frage: Führen die EU Buchungsregeln zu vergleichbaren Ergebnissen? Folie 2
3 Staatliche Stützungsmaßnahmen Kapitalzuführungen Darlehen Garantien Ankauf von finanziellen Vermögenswerten Zeitlich befristeter Tausch von Wertpapieren unterschiedlicher Liquidität Nutzung bestehender öffentlicher Einheiten Errichtung neuer Einheiten Folie 3
4 Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den Finanzierungssaldo des Staates 2008 bis Deutschland- Einnahmen Ausgaben 4% 0% 23% 24% 18,3 Mrd. Euro 58,4 Mrd. Euro 12% 64% 0% 73% Garantiegebühren Zinsen Dividenden Sonstige Zinsen Kapitalzuführungen Garantieabrufe Sonstige Folie 4
5 Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf das Vermögen und die Schulden des Staates Deutschland- Vermögenswerte Schulden Mrd. Euro Mrd. Euro Folie 5
6 Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den Finanzierungssaldo des Staates 2008 bis EU 27- Einnahmen Ausgaben 26% 20% 38% 38% 96,5 Mrd. Euro 192, Mrd. Mio. Euro Euro 6% 30% 1% 41% Garantiegebühren Zinsen Dividenden Sonstige Zinsen Kapitalzuführungen Garantieabrufe Sonstige Folie 6
7 Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf das Vermögen und die Schulden des Staates EU 27- Vermögenswerte Schulden Mrd. Euro Mrd. Euro Folie 7
8 In der Finanzmarktkrise gewährte Garantien des Staates 2011 Deutschland EU 27 Mrd. Euro Mrd. Euro Folie 8
9 2. Buchungsregeln für staatliche Stützungsmaßnahmen in der Finanzmarktkrise Folie 9
10 Rechtliche Grundlagen 1. Maßgebliche Grundlage der Daten für das EU-Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sind die Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) *) (Art. 2 des Protokolls zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) 2. Die Mitgliedstaaten müssen ihre geplanten und tatsächlichen Defizite und die Höhe ihres Schuldenstands der Kommission unverzüglich und regelmäßig mitteilen. (Art. 3 des Protokolls zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) 3. Die zur Anwendung diese Protokolls erforderlichen statistischen Daten werden von der Kommission zur Verfügung gestellt. (Art. 4 des Protokolls zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) 4. Die Verordnung 479/2009 regelt genauer u.a.: Lieferpflichten der Mitgliedstaaten (1. April / 1. Oktober) Qualitätsbewertung und kontrolle der MS-Daten durch Kommission Klärung von ESVG-Zweifelsfragen durch Kommission (ggf. nach Stellungnahme des AWFZ) *) Die im folgenden dargestellten Buchungsregelungen stellen eine komprimierte und vereinfachende Wiedergabe der Detailregelungen des ESVG 95 und des Handbuchs zum Defizit und Schuldenstand des Staates (Ausgabe 2012) sowie spezieller Eurostat-Entscheidungen dar Folie 10
11 Buchung Kapitalzuführungen I a) Buchungsregeln vor der Finanzmarktkrise Grundsätzlich defizitneutral, wenn erworbene Anteilsrechte werthaltig (Reinvermögen des Staates unverändert) Sonderregelungen für Kapitalzuführungen in öffentliche Unternehmen (Prüfverfahren) Beteiligung privater Investoren Vorliegen aufgelaufener Verluste Marktübliche Rendite Börsennotierte Aktien Verhältnis Kapitalbeteiligung zur Anteil an Kapitalzuführung Einfluss in den Unternehmensgremien Chancen und Risiken aus dem Nettovermögen Folie 11
12 Buchung Kapitalzuführungen II b) Eurostat-Entscheidung 15. Juli 2009 Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen Defizitneutrale Buchung Börsennotierte Aktien Börsenpreis Vorzugsaktien / Stille Einlagen Vergütungssätze der Rekapitalisierungsmitteilung der Europäischen Kommission Außergewöhnliche Verluste in einem Berichtsjahr sind nicht relevant Defizitwirksame Buchung Unternehmen erzielt in mehreren Berichtsjahren Verluste Folie 12
13 Buchung Kapitalzuführungen III c) Eurostat Buchungsleitlinien 18. Juli 2012 Betonung von ausreichender Kapitalrendite Risikogewichtete Kapitalrendite privater Investoren Rendite langfristiger Staatsanleihen Außergewöhnlicher Verluste Unvorhergesehene Ereignisse Unerwartetes verschwinden von Marktpartnern Plötzlicher Kostenanstieg für alle Unternehmen Resultat verfehlter Kredit- und Investmentpolitik Folie 13
14 Buchung Garantien und Bürgschaften Eurostat-Entscheidung 15. Juli 2009 Buchung einer Ausgabe bei Garantieabruf Buchung bei Garantiegewährung Schriftlicher Hinweis, dass Inanspruchnahme sicher Unwiderlegbarer Beweis Aufeinanderfolgende Garantieabrufe In drei aufeinanderfolgenden Jahren Erwartung weiterer Abrufe Buchung einer Schuldenübernahme für den noch ausstehenden Betrag Folie 14
15 Buchung Ankauf von Vermögenswerten I Eurostat-Entscheidung 15. Juli 2009 Bewertungsansätze für Aktiva und Passiva Marktpreis HGB-Buchwert Tatsächlicher wirtschaftlicher Wert Fair Value, beizulegender Wert 6-stufige Vorgehensweise Folie 15
16 Buchung Ankauf von Vermögenswerten II 6-stufige Vorgehensweise Funktionierender Markt Auktionsverfahren oder anderes Verfahren, das zur Ermittlung eines Marktwertes geeignet ist Buchwert der Vermögenswerte Unabhängige Bewertungsmethode (marktorientierte Verfahren) oder Vergleich mit ähnlichen Transaktionen, die auf funktionierenden Märkten durchgeführt wurden Verkauf des Vermögenswertes innerhalb eines Jahres Verkauf des Vermögenswertes zu einem späteren Zeitpunkt Folie 16
17 3. Behandlung neuer Einheiten nach ESVG Folie 17
18 Sektorzuordnung neuer Einheiten in Finanzmarktkrise ESVG-1995 Standard 1. Institutionelle Einheit? - Entscheidungsautonomie - Rechnungslegung 2. Öffentliche Einheit? - Kontrolle 3. Markt- oder Nichtmarktproduzent? - i.d.r. 50%-Kriterium Nichtmarktproduzent zum Sektor Staat Eurostat-Entscheidung 15. Juli 2009 a) Einheiten in mehrheitlich privater Eigentümerschaft Zeitlich befristet Finanzmarktkrise Auch bei Staats-Garantien möglich Erwartete Verluste für Staat gering Zuordnung zum Sektor Finanzielle Kapitalgesellschaften b) Einheiten in mehrheitlich öffentlicher Eigentümerschaft Rekapitalisierung Entschuldungsmaßnahmen Ohne Entscheidungsautonomie Zuordnung zum Sektor Staat Folie 18
19 Sektorzuordnung neuer Einheiten in Finanzmarktkrise Deutsche Abwicklungsanstalten Erwerb von wertbeeinträchtigten Vermögenswerten und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen von Banken SFEF Refinanzierungseinheit für französische Banken NAMA Erwerb von Boden- und Erschließungskrediten von irischen Banken SAREB Erwerb von immobilienverwandten Aktiva von spanischen Banken Folie 19
20 Sektorzuordnung neuer Einheiten in Finanzmarktkrise Deutsche Abwicklungsanstalten Öffentliche Eigentümerschaft (direkte und indirekte) Entscheidungsautonomie vorhanden Zeitlich befristet bis zum Abbau der Vermögenswerte Geringe Eigenkapitalausstattung Staatliche Garantien Zuordnung zum Sektor Staat Folie 20
21 Sektorzuordnung neuer Einheiten in Finanzmarktkrise NAMA Master SPV - Erwerb von Boden- und Erschließungskrediten Private Eigentümerschaft 51% des EK wird von privaten Einheiten gehalten 49% des EK wird von der NAMA (Staat) gehalten Zeitlich befristet Geringe Eigenkapitalausstattung (100 Mill. Euro) Staatliche Garantien auf 95% der Anleihen des Master SPV (Risikoteilung mit Bankensektor) Vetorecht des irischen Staates (Kontrolle) Erwartete Verluste gering wegen hoher Haircuts Zuordnung zum Sektor Finanzielle Kapitalgesellschaften Folie 21
22 Sektorzuordnung neuer Einheiten in Finanzmarktkrise Kriterien SFEF Abwicklungsanstalten NAMA Eigentümerschaft Privat Öffentlich Privat Privat Kontrolle Ja Ja Ja? Dauer Befristet Befristet Befristet Befristet Übernahme Vermögenswerte Nur Liquiditätsbereitstellung HGB-Buchwerte Abschläge (Haircuts) Eigenkapital Gering Gering Gering Hoch Staats-Garantien Ja Ja Ja Ja Erwartete Verluste Gering?? Gering Gering Sektorzuordnung nachrichtlich: anfängl. Kassenwirkung Finanz. Kapitalgesellschaften Staat Finanz. Kapitalgesellschaften gering gering hoch hoch SAREB Wirtschaftlicher Wert + Haircuts Finanz. Kapitalgesellschaften Folie 22
23 FAZIT a) Die Eurostat-Entscheidung vom 15. Juli 2009 hat in einer turbulenten Zeit für Klarheit gesorgt, wie bestimmte staatliche Stützungsmaßnahmen im Rahmen der globalen Finanzmarktkrise konzeptionell zu buchen sind. b) Die erwähnte Eurostat-Entscheidung hat ganz überwiegend für eine vergleichbare Darstellung der Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen beigetragen und eine halbjährliche Berichterstattung über die staatlichen Maßnahmen ermöglicht. c) Mit der Einführung einer befristeten Sonderregel für die Behandlung bestimmter neuer Einheiten scheint die Vergleichbarkeit der Daten dann eingeschränkt, wenn die Funktion der neuen Einheiten im Vordergrund der Betrachtung steht, denn dann dienen alle der Finanzmarktstabilisierung. Möglicherweise sieht das Urteil anders aus, wenn die anfängliche kassenmäßige und die zukünftige haushaltsmäßige Belastung in den Blick genommen werden Folie 23
24 Vielen dank für ihre Aufmerksamkeit!
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