Protokoll zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Hamm (Sieg), am 18. Dezember 2014, Hotel Auermühle, Hamm(Sieg)

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1 Protokoll zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Hamm (Sieg), am 18. Dezember 2014, Hotel Auermühle, Hamm(Sieg) Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren: a) stimmberechtigt Bürgermeister Rainer Buttstedt Wolfgang Fricke Heinz-Werner Birkenbeul Volker Niederhöfer Edgar Peters Uwe Heyden Bernd Niederhausen Hans-Klaus Kapschak Frank Pattberg Udo Hammer Otmar Ueberlacker Jutta Esche Wolfgang Fischer Christa Bitzer (ab Uhr) Julia Fuchs Lutz Hellmann Monika Jaschek Peter Krämer Jürgen Mai Detlef Klein Jörg Brück Karl-Ulrich Paul Udo Seidler Christian Schlatter Willi Krämer Ralf Gelhausen Anke Enders-Eitelberg b) nicht stimmberechtigt 1. Beigeordneter Wolf-Dieter Stuhlmann, Beigeordnete Margarete Maleszka, Beigeordneter Franz Rohringer. Die Ortsbürgermeister Armin Weigel, Aloys Lück, Jan Burbach, Eckhard Voigt, Michael Rzytki und Gerd Rainer Birkenbeul sowie der 1.Beigeordnete der OG Etzbach Steffen Marenbach Verwaltung: Peter Brenner, Dietmar Henrich, Knut Eitelberg, Hans-Jochim Greb, Ingo Schöler, Silvia Patt Es fehlten: a) entschuldigt: Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Wienold-Rapp, die Ortsbürgermeister Ulf Langenbach und Andreas Knipp b) unentschuldigt:

2 Die Gremiumsmitglieder waren durch Einladung vom 04. Dezember 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekanntgemacht. Der Vorsitzende stellte bei Sitzungseröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung Einwendungen nicht erhoben wurden. Das Gremium war nach Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. - öffentlich - Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) 5. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2015/2016 für den Betriebszweig Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) 6. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2015/2016 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) 7. Beratung und Beschlussfassung der Änderungssatzung über die Erhebung von Vorausleistungen Betriebszweig Wasserversorgung 8. Beratung und Beschlussfassung der Änderungssatzung über die Erhebung von Vorausleistungen Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtungen 9. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Betriebszweig Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen 10. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der EKM ggmbh 11. Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen 12. Angebot von Spenden 13. Anfragen -nicht öffentlich Personalangelegenheiten 15. Anfragen Nach Verlesen der Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben, bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht: Die Verhandlungen zu den TOP 1 bis 13 fanden in öffentlicher Sitzung und zu den TOP 14 bis 15 in nicht öffentlicher Sitzung statt.

3 Sitzung vom 18. Dezember 2014 Verhandlungsniederschrift und Beschluss 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung Bürgermeister Rainer Buttstedt eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung, die Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen/Ergänzungen zur Tagesordnung wurden keine vorgebracht. 2.Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass die nächste Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen am stattfinden soll. Themenschwerpunkt wird die Anschaffung von Tablets für die Ratsmitglieder sein. Darüber hinaus teilte Bürgermeister Buttstedt mit, dass die für den geplante Sitzung des Haupt- Haushalts- und Finanzausschusses auch tatsächlich stattfinden wird. Hier wird über den Stellenplan des Doppelhaushaltes 2015/2016 beraten. Bürgermeister Buttstedt gab bekannt, dass am der Mietvertrag zwischen dem Geschäftsführer des Industrieparks Etzbach und der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) hinsichtlich der Anmietung des IPS-Gebäudes (ehemals STERO) für die Unterbringung der beiden Bauhöfe unterzeichnet wurde. Der Vorsitzende sagte zu, dass die Fraktionsvorsitzenden eine Ausfertigung des Vertrages erhalten werden. 3.Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Betriebszweiges Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2013 schließt auf der Aktiv- und auf der Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,65 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 einen Jahresgewinn in Höhe von ,69 aus. Der Jahresgewinn in Höhe von ,69 ist den zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von ,36 erzielt. Anwesend: Stimmberechtigt: 26 4.Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2013 schließt auf der Aktiv- und auf der Passivseite mit einer Bilanzsumme von ,13 und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung für das Wirt-

4 schaftsjahr 2013 einen Jahresgewinn in Höhe von 5.388,39 aus. Der Jahresgewinn in Höhe von 5.388,39 ist den zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. Es wurde ein Liquiditätsüberschuss von ,73 erzielt. Anwesend: Stimmberechtigt: 26 5.Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2015/2016 für den Betriebszweig Wasserwerk der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erläuterten Bürgermeister Buttstedt und Werkleiter Greb ausführlich das Zahlenwerk. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der wiederkehrende Beitrag für die Jahre 2015 und 2016 um 0,02 auf 0,09 angehoben und im Gegenzug die Mengengebühr um 0,05 auf 1,51 reduziert werden soll. Ratsmitglied Wolfgang Fischer bekundete, dass die Mittelrheinische Treuehand schon seit einigen Jahren mahne, dass die Finanzausstattung der Verbandsgemeindewerke zukünftig nicht mehr ausreichend sein werde. Daher wäre eine moderate Gebühren- und Beitragserhöhung der richtige Weg und fände deshalb die Zustimmung der FWG-Fraktion. Ratsmitglied Detlef Klein merkte an, dass sich zum einen der vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015/2016 anders wie in den Vorberatungen im Werkausschuss darstelle und zum anderen die geplante Erhöhung des wiederkehrenden Beitrags auf keine positive Resonanz in der Bevölkerung stoßen werde. Daher könne er den vorgelegten Entwürfen nicht zustimmen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015/2016 des Betriebszweiges Wasserwerk wird in der vorgelegten Form beschlossen. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltsschuld des Vorjahres. Anwesend: Stimmberechtigt: 26 6.Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2015/2016 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015/2016 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke Hamm(Sieg) wurde von Bürgermeister Buttstedt und Werkleiter Greb erläutert. Insbesondere wurde auf die geplante Erhöhung des wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser von 0,03 auf 0,06 im Jahre 2015 und auf 0,07 im Jahre 2016 hingewiesen. Die Schmutzwassergebühr soll ab dem Jahre 2015 von 1,87 auf 1,83 gesenkt werden. Der Entwurf wurde eingehend im Werkausschuss vorberaten. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015/2016 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigungseinrichtungen wird in der vorgelegten Form beschlossen. Für die laufenden Entgelte werden ab Beginn des Jahres Vorausleistungen erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltsschuld des Vorjahres.

5 Nein: 1 7.Beratung und Beschlussfassung der Änderungssatzung über die Erhebung von Vorausleistungen Betriebszweig Wasserversorgung Die -Entgeltsatzung Wasserversorgung- wird in dem vorgelegten Entwurf beschlossen und wird Bestandteil des Protokolls. Begründung: Um dem Wunsch der Bürger gerecht zu werden, erfolgt eine Verteilung der Raten von vier auf zehn Termine ( bis ) eines Jahres. Anfragen der Ratsmitglieder Hans-Klaus Kapschak, Detlef Klein und Wolfgang Fricke hinsichtlich einer möglichen Auswirkung auf die Gebührenhöhe, evtl. höherer Kosten für die Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) sowie der geplanten Information für die Bürger wurden vom Vorsitzenden und seitens der Werkleitung beantwortet. Ja: 27 8.Beratung und Beschlussfassung der Änderungssatzung über die Erhebung von Vorausleistungen Betriebszweig Abwasserbeseitigungseinrichtungen Die -Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung- wird in dem vorgelegten Entwurf beschlossen und wird Bestandteil des Protokolls. Begründung: Um dem Wunsch der Bürger gerecht zu werden, erfolgt eine Verteilung der Raten von vier auf zehn Termine ( bis ) eines Jahres. Ja: 27 9.Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Betriebszweig Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat wie folgt zu beschließen:

6 Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, erhält den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen. Begründung: Der Eigenbetrieb ist nach 89 GemO prüfungspflichtig. Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich auf mindestens drei und auf höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Als Abschlussprüfer war bisher für den Eigenbetrieb die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, tätig. Nein: 1 10.Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der EKM ggmbh Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) beteiligt sich als Gesellschafter an der EKM ggmbh. Sie erwirbt dazu einen Gesellschaftsanteil am Stammkapital der Gesellschaft. Der Kaufpreis beträgt 100,00 zuzüglich anteiliger Beurkundungsgebühren. Zur Umsetzung wird der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der Beteiligung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) an der EKM ggmbh notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die notwendigen Verträge zu unterzeichnen. Begründung: Die EKM ggmbh (Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten) gehört zur EAM GmbH (Energie aus der Mitte), welche Stromkonzessionär im Gebiet der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ist. Die Beteiligung wurde allen konzessionsgebenden Kommunen der EAM GmbH, im Landkreis Altenkirchen stellvertreten den Verbandsgemeinden angeboten. Die EKM ggmbh beschafft Fördergelder zur Bezuschussung von innovativen, klimaschützenden Maßnahmen in dem Gebiet der Kommunen, die Gesellschafter der EKM ggmbh sind. Gefördert werden Projekte, die nachhaltig und zum Gemeinwohl der Bevölkerung sind, aus den Bereichen: Umweltschutz, Klimaschutz, dem effizienten Umgang mit Energie, die Verringerung der CO2-Emissionen und der Schonung der natürlichen Ressourcen. Kriterien für die Förderung sind: Umwelt-/ Klimaschutz, Effizienter Umgang mit Energie, Schonung natürlicher und fossiler Ressourcen, Reduktion von Kohlenstoffdioxid und Methan, Markteinführung neuer Technologien, Entwicklung neuer Technologien, Aufklärung, Weiterbildung, und Beratung im Bereich der rationellen Energieanwendung (Bürgerinformation, Seminare z.b. wie man im Alltag, ohne große finanzielle Mittel einzusetzen, Energie sparen kann), Förderung von besonders innovativen Projekten. Empfänger von Fördermitteln können im Fördergebiet gelegene bzw. ansässige Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privathaushalte und Gewerbetreibende sein. In den Gremien der EKM ggmbh haben die kommunalen Gesellschafter ein Mehrheitsstimmrecht von 84% und handeln gemeinsam wie ein Mehrheitsgesellschafter. In der Gesellschafterversammlung entscheiden die Kommunen über das laufende Geschäft und insbesondere über die Aufteilung des Förderbudgets an die Regionalausschüsse. Für den Landkreis Altenkirchen soll ein weiterer Regionalausschuss gegründet werden. In den Regionalausschüssen entscheiden die Kommunen allein, welche konkreten Maßnahmen in den Kommunen

7 gefördert werden. Grundsatzentscheidungen bedürfen der Zustimmung von EnergieNetzMitte GmbH (z. B. Änderung der Satzung oder der Förderrichtlinie) Neben den einmaligen Beitrittskosten fallen keine weiteren Kosten oder Nachschusspflichten an. Die Förderung kann bis zu 1,00 je Einwohner jährlich, somit im Bereich der Verbandsgemeinde Hamm rd jährlich, betragen. Die Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) werden eingehalten. Die Beteiligung der Kommunen ist angemessen in Art und Umfang der Betätigung und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit. Die Haftung der Kommune an der ggmbh beschränkt sich auf die Stammeinlage von 100,00 ( 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GemO RP). Der Einfluss der Verbandsgemeinde entspricht ihrer Beteiligungsquote entsprechende Stimmrechten in den Gremien der EKM ggmbh. Das Erfordernis des angemessenen Einflusses ist daher gewahrt ( 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GemO RP). Die Beteiligung an der EKM ggmbh mit einem über die jeweils eigenen kommunalen Gebietsgrenzen hinausgehenden Geschäftsgebiet stellt keinen Verstoß gegen das Örtlichkeitsprinzip dar (vgl. 85 Abs. 2 GemO RP). Sämtlichen Kommunen, auf deren Gebiet die EKM ggmbh tätig ist und wird, lag ebenfalls ein Beteiligungsangebot vor. Die Interessen sämtlicher durch die Tätigkeiten des EKM ggmbh betroffener Kommunen sind somit gewahrt. Die weiteren Voraussetzungen des 87 GemO RP für die Beteiligung einer Kommune an einem privatrechtlichen Unternehmen werden ebenfalls berücksichtigt und umgesetzt. So steht die jeweilige Einzahlungsverpflichtung in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Leistungsfähigkeit und keine Kommune verpflichtet sich zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe. Ja: Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen Dem Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) als örtlicher Ordnungsbehörde nach dem als Anlage beigefügten Muster des Gemeinde- und Städtebundes wird zugestimmt. Das Muster wird Bestandteil des Protokolls. Begründung: Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) häufen sich in den letzten Monaten die Anfragen aus der Bevölkerung nach dem Bestehen eines Leinenzwanges für Hunde. Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfragen weist die Verwaltung darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz grundsätzlich kein Anleingebot für Hunde besteht. Eine Anlein- und ggf. Maulkorbpflicht kann sich zurzeit nur im Rahmen des Haltens "gefährlicher Hunde" im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde bzw. einer ordnungsbehördlichen (Einzel)Ver-fügung oder durch eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ergeben. Diese Antwort trifft jedoch bei der Bevölkerung vielfach auf Unverständnis. Dabei ist offensichtlich zu berücksichtigen, dass ein Teil der Bevölkerung generell Angst vor (freilaufenden) Hunden hat. In manchen Fällen können sogar eine Canophobie/Kynophobie ("Hundephobie") vorliegen. Ursache hierfür sind z. B. traumatische Erfahrungen mit Hunden. So kann ein Kind, das von einem Hund

8 angefallen wird, sehr lange an der Angst vor Hunden leiden. Eine andere Möglichkeit zur Entstehung einer Hundephobie ist das "Modelllernen", wenn der Betroffene als Kind von seinen Bezugspersonen erfährt, dass Hunde gefährlich sind, indem diesem Angst vor Hunden zeigen (Quelle: Es heißt zwar immer, der Hund sei der beste Freund des Menschen, doch dieser Meinung sind viele Menschen ganz und gar nicht. Zu wirklich gefährlichen Situationen kann es kommen, wenn Hund und Hundephobiker aufeinander treffen. Diese Person hatte vielleicht noch nie Kontakt mit Hunden, wurde mal gebissen oder die Angst wurde ihr durch die Eltern (siehe auch vorheriger Absatz) "anerzogen". Warum auch immer: so ein Mensch gerät beim Anblick eines Hundes in echte Panik und macht deshalb vielfach Fehler (Quelle: Bereits in der Zeit vom bis zum wurde für den Bereich der Verbandsgemeinde Hamm eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese sah jedoch (noch) keine An-leinpflicht für Hunde vor. Zuwiderhandlungen gegen diese Gefahrenabwehrverordnung sind bei der Verwaltung nicht angezeigt worden. Der Erlass einer neuen Verordnung wurde zuletzt im Jahre 2005 sowohl in den Ortsge-meinden als auch im Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde diskutiert. Im Rahmen dieser Erörterung wurde darauf hingewiesen, dass für den Bereich der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) keine Gefahrenabwehrverordnung erlassen werden und somit auch keine Anleinpflicht innerhalb der Ortslagen für Hunde gelten soll. Diesbezüglich ist für die Bevölkerung eine Überreglementierung befürchtet worden. Ergänzend wurde angeführt, dass auch eine Gefahrenabwehrverordnung keinen absoluten Schutz im Hinblick auf Beissvorfälle biete. Aus den geschilderten Gründen ist daher von den Ortsgemeinden wie auch von den Fraktionen im Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig das Meinungsbild ver-treten worden, von dem Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich der Ver-bandsgemeinde Hamm (Sieg) abzusehen. Nach 43 Abs. 1 und Abs. 3 des Polizei- und Ordnungsbehörengesetzes (POG) können die allgemeinen Ordnungsbehörden für ihren Dienstbezirk oder Teile davon zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Gebote und Verbote erlassen, die für eine unbestimmte Zahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind (Gefahrenabwehrverordnungen). Der Erlass einer entsprechenden Vorschrift liegt somit im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Hierbei hat sie insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berück-sichtigen, wonach u. a. die allgemeinen Ordnungsbehörden von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen haben, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf dabei nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar nicht im Verhältnis steht. Der Erlass einer entsprechenden Verordnung bedarf der Zustimmung des Verbandsgemeinderates ( 43 Abs. 3 POG). Darüber hinaus müssen Gefahrenabwehrverordnungen, in denen eine längere Geltungsdauer als sechs Wochen vorgesehen ist, vor ihrem Erlass im Ent-wurf der Landesordnungsbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier) zur Ge-nehmigung vorgelegt werden ( 44 POG). Mit dem Erlass einer solchen Verordnung werden gleichzeitig weitere Ge- und Verbote (u. a. auch für öffentliche Anlagen) geregelt (siehe 2). So ist z. B. das Anbringen von Plakaten an dafür nicht bestimmten Flächen verboten ("wildes Plakatieren") und kann durch eine Geld-buße geahndet werden. Nachfragen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Wissen, Gebhardshain und Daaden, in denen Gefahrenabwehrverordnungen bereits seit vielen Jahren bestehen, führten zu dem Er-gebnis, dass sich ein Erlass der Vorschriften bewährt habe. Argumentiert wurde dabei, dass die örtlichen Ordnungsbehörden bei Beschwerden aus der Bevölkerung (wegen freilaufender Hunde) über eine Rechtsgrundlage verfügen, die zum Einschreiten bzw. Tätigwerden berechtige (z. B. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren). Im Bereich der Verbandsgemeinde Altenkirchen wurde eine entsprechende Verordnung bisher nicht erlassen. Als Anlage ist das aktuelle Muster "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen" (Stand ) des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz beigefügt.

9 Dieses Muster sieht u. a. eine Anleinpflicht für Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen vor. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern ( 2 Abs. 1 Satz 8). Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Normenkontrollverfahren hinsichtlich der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung in der Verbandsgemeinde Trier-Land mit Urteil vom (Aktenzeichen 7 C 10539/06.OVG) entschieden hat, dass ein Anleingebot auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen rechtmäßig ist. CDU-Fraktionsvorsitzender Karl-Ulrich Paul bekundete, dass man einer Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich der Verbandgemeinde Hamm(Sieg) nur aus dem Grunde positiv entgegenstehe, da hiermit eine Rechtsgrundlage zum Einschreiten und Tätigwerden bei Beschwerden aus der Bevölkerung (z.b. wegen freilaufender Hunde) geschaffen werde. Dabei betonte er, dass die Anwendung der neuen Vorschrift behutsam erfolgen und nur auf die Fälle beschränkt werden sollte, in denen es auch entsprechend angebracht sei. Auch der FWG-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Fischer betonte, dass man mit der vorgesehenen Verordnung entsprechende Rechtssicherheit schaffe. Eine Anfrage von Ratsmitglied Wolfgang Fricke hinsichtlich der Begrifflichkeit des geeigneten Hundeführers wurde von Abteilungsleiter Dietmar Henrich beantwortet. Enthaltungen: 1 12.Angebot von Spenden Angebot einer Spende; Annahme durch den Verbandsgemeinderat gemäß 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) Die Adele-Pleines-Hilfe-Stiftung hat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) eine Spende angeboten: Zuwendung für den Kindergarten Pracht, zweckgebunden für die Musikerziehung 500,00 Die Einwerbung bzw. die Entgegennahme des Angebotes erfolgte durch den Bürgermeister. Der Rat stimmt der Annahme zu. Ja: Anfragen Ratsmitglied Wolfgang Fischer verwies auf den in der Rhein-Zeitung veröffentlichten Presseartikel bezüglich der beabsichtigten Zusammenlegung der beiden Krankenhäuser Altenkirchen und Hachenburg. Auf Vorschlag des

10 Fraktionsvorsitzenden sollte sich in nächster Zeit der zuständige Fachausschuss der Verbandsgemeinde Hamm(Sieg) mit dieser Thematik beschäftigen.

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