Bewertung von Forderungen

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1 Bewertung von Forderungen Quelle: 1 Bewertung von Forderungen -Einführung Spezielle Forderungsrisiken bilden absehbare Ausfälle von Zahlungseingängen konkreter Geschäftsvorfälle ab Forderungen sind rechtsgültige Ansprüche auf Zahlung eines feststehenden Betrages zu einem definierten Zeitpunkt Es besteht jedoch immer die Gefahr, dass Kunden ihre Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgerecht erfüllen Zahlungsausfälle mindern in voller Höhe den Gewinn! Beispiel: Bei einer Umsatzrendite in Höhe von 2% muss das Unternehmen zusätzliche Euro Umsatz machen, um einen Forderungsausfall von Euro zu kompensieren Anzeichen oder konkrete Belege für Zahlungsschwierigkeiten können sein: Nichtausnutzen des Skontos Einleiten eines Insolvenzverfahrens Ist die wirtschaftliche Lage des Schuldners ungewiss, sind die entsprechenden Forderungen aus den normalen Forderungen auszusondern und als zweifelhafte Forderungen zu führen 2

2 Exkurs -Forderungsausfall und Umsatzrendite Quelle: 2% % x % X= / 2 * 100 X= EUR Quelle: 3 Exkurs -Forderungsausfall und Umsatzrendite Quelle: 4

3 Exkurs -Forderungsausfall und Umsatzrendite Beispiel Einzelhandel: Umsatzrendite Metro: 1,3 % Umsatz Metro: Millionen EUR Ausfallquote Einzelhandel: 3,57% Ausfall Metro: * 3, Millionen EUR Da die Ausfallquote fast dreimal so hoch ist wie die Umsatzrendite, müsste sich der Umsatz der Metro-AG daher fast verdreifachen, um den Forderungsausfall zu kompensieren! 5 Bewertung von Forderungen -Einführung Forderungen aus Lieferung und Leistung müssen zum Geschäftsjahresabschluss bewertet werden. Sie unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und werden mit ihrem Nominal(Nennbetrag) angesetzt. Das bedeutet, die Rechnungssumme inklusive der Umsatzsteuer wird angesetzt. Gründe für eine Wertberichtigung bei Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko von Forderungen. 6

4 Bewertung von Forderungen -Einführung Forderungsbewertung: Bewertung der Ford. a. LL am Geschäftsjahresende Überprüfung auf Qualität nach 252 I (3), 253 II S. 3 und 253 III S. 2 HGB Vollwertige Forderungen sind grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag anzusetzen Zweifelhafte Forderungen sind mit dem wahrscheinlichen Wert zu bewerten und uneinbringliche Forderungen sind in voller Höhe abzuschreiben 7 Bewertung von Forderungen -Einführung Forderungsbewertung: Vollwertige Forderungen: Mit 100%em Zahlungseingang ist zu rechnen Zweifelhafte Forderungen: Mit vollständigem oder teilweisen Zahlungsausfall ist zu rechnen Indikatoren: auf Mahnung wird nicht reagiert Insolvenzverfahren (SCHLECKER) Uneinbringliche Forderungen: Es steht fest, dass keinerlei Zahlung eingehen wird 8

5 Bewertung von Forderungen -Einführung Forderungsbewertung: Grundsatz: Einzelbewertung Die Höhe des Ausfalls (Ausfallrisiko) eines bestimmten Kunden kann bestimmt werden. z.b. Insolvenzquote 30% d.h. 30% der Forderung werden bezahlt, 70% sind einzeln zu berichtigen Direkte Abschreibung Aber: Pauschale Abwertung Erfahrungswerte: x % der Forderungen werden nicht bezahlt. HGB: 1-5% StGB: 0,5% Pauschalwertberichtigung! Abschreibungen auf Forderungen erfolgt auf Nettowerte! Korrektur der Ust. erst wenn Forderung endgültig uneinbringlich 17 II (1) S. 1 UStG (z.b. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens) 9 Bewertung von Forderungen -Einführung Klassifizierung von Forderungen im Rahmen der Einzelbewertung Forderungsausfall (teilweise oder vollständig) Ganz unwahrscheinlich Wahrscheinlich Sicher Klassifikation Vollwertige Forderungen Zweifelhafte Forderungen Uneinbringliche Forderungen Bilanzausweis Forderungen Zweifelhafte Ford. (Dubiose) Wertansatz Nennwert Nennwert abzgl. erwarteter Ausfall Abschreibungsbetrag Keiner Erwarteter Ausfall (vom Nettobetrag) Abschreibung auf Forderungen Nennwert abzgl. erwarteter Ausfall Sicherer Ausfall (vom Nettobetrag) Ust Korrektur Keine Keine Kürzung berechnete Ust. 10

6 Bewertung von Forderungen -Einführung Situation: Das Unternehmen XYZ-AG hat gegenüber der UVW GmbH eine Forderung in Höhe von 5.950,00 EUR brutto, Rechnungsdatum Der Rechnungsbetrag ist am fällig gewesen. Der Kunde zahlt vereinbarungsgemäß am durch Bankscheck Buchungssätze: am , , (ohne EBK) FLL 5.950,00 an 5000 UE 5.000,00 an 4800 Ust 950, SBK 5.950,00 an 2400 FLL 5.950, BA 5.950,00 an 2400 FLL 5.950,00 11 Bewertung von Forderungen -Einführung Situation: Am erfährt die XY-AG durch Zufall von einem Geschäftsfreund, dass der Kunde UVW die Eröffnung das Insolvenzverfahrens beantragt hat. Am werden 30 % der ursprünglichen Forderung überwiesen Kunde UVW Brutto MwSt 19% Netto Forderung 5.950,00 950, ,00 Quote 30% 1.785,00 285, ,00 Ausfall 70% 4.165,00 665, ,00 Matrix zur Rechenhilfe 12

7 Bewertung von Forderungen -Einführung Buchungssätze: am , , ( ) FLL 5.950,00 an 5000 UE 5.000,00 an 4800 USt 950, zweifelhafte FLL5.950, 00 an 2400 FLL 5.950, Abschr. auf FLL 3.500, Bank 1.785, USt 665,00 an 2470 zweifelhafte FLL 5.950,00 13 Bewertung von Forderungen -Einführung Situation: Am erfährt die XY-AG durch Zufall von einem Geschäftsfreund, dass der Kunde UVW die Eröffnung das Insolvenzverfahrens beantragt hat. Am gilt es als sicher, dass dieses mangels Masse nicht eröffnet werden wird. Buchungssätze: am , , FLL 5.950,00 an 5000 UE 5.000,00 an 4800 USt 950, ( ) 2470 zweifelhafte FLL 5.950,00 an 2400 FLL 5.950, Abschr. auf FLL 5.000, Ust 950,00 an 2470 zweifelhafte FLL 5.950,00 14

8 Bewertung von Forderungen -Einführung Fortsetzung von IV.: Am werden 2.000,- EUR (netto) der am als uneinbringlich abgeschrieben Forderungen unerwartet überwiesen: 2800 Ba 2.380,- an 5470 periodenfremde Erträge 2.000,- an 4800 USt 380,- So bucht der Praktiker: Im Gegensatz zur Literatur ist das Verfahren Forderungen prinzipiell komplett abzuschreiben üblich, entspricht auch dem Strengen Niederstwertprinzip bei der Bewertung des Umlaufvermögens ( 252 ff HGB). Die den Abschreibungsbetrag übersteigenden Zahlungseingänge werden gegebenenfalls als periodenfremde Erträge verbucht! Problematisch ist lediglich die vorgezogene Umsatzsteuerkorrektur (Kleinbetriebe)! 15 Bewertung von Forderungen -Übungen Lösen Sie die Aufgabe 349 auf der Seite 273! Lösen Sie die Aufgabe 351 auf der Seite 273! Lösen Sie die Aufgabe 352 auf der Seite 273! Lösen Sie die Aufgabe 354 auf der Seite 273! Jetzt geht es langsam dem Ende entgegen! 16

9 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Einzelwertberichtigungen (EWB) dienen der Risikoprüfung. Sie werden vorgenommen um bestimmte Forderungen (z. B. bei Veränderung der Bonität eines Kunden) neu zu bewerten. Dabei handelt es sich um eine sehr zeit- und arbeitsintensive Methode, die zum Jahresabschluss angewendet wird. 1. Muss die Forderung eines Vertragspartners korrigiert werden, wird diese einwandfreie Forderung in eine zweifelhafte Forderung umgewandelt. Der Forderungsbetrag muss immer netto umgebucht werden. Eine Umsatzsteuerkorrektur wird erst vorgenommen, wenn die Forderung endgültig uneinbringlich ist. 2. Ist eine Forderung zweifelhaft, wird eine indirekte Buchung zum Abschluss- Stichtag vorgenommen. 3. Um eine Einzelwertberichtigung vorzunehmen, muss die Forderung berechnet werden. Der Betrag errechnet sich wie folgt: Ursprünglicher Forderungsbetrag -zu erwartende Tilgungsrate = Betrag der Einzelwertberichtigung 17 Bewertung von Forderungen -Einführung Situation: Am erfährt die XY-AG durch Zufall von einem Geschäftsfreund, dass der Kunde UVW die Eröffnung das Insolvenzverfahrens beantragt hat. Die XY- AG rechnet mit einem Forderungsausfall von 80 %, AR: 2.380,00 EUR Kunde UVW Brutto MwSt 19% Netto Forderung 2.380,00 380, ,00 Quote 20% 476,00 76,00 400,00 Ausfall 80% 1.904,00 304, ,00 Matrix zur Rechenhilfe 18

10 Einzelwertberichtigung auf Forderungen 1. Buchung am Zweifelh. Ford 2.380,00 an 2400 Forderungen 2.380,00 2. Buchung am Zuf. z. d. EWB 1.600,00 an 3670 EWB z. F ,00 3. Abschlussbuchungssätze GuV 1.600,00 an 6952 Zuf. z. d. EWB 1.600, EWB z. F ,00 an 8010 SBK 1.600, SBK 2.380,00 an 2470 Zweifelh. Ford 2.380,00 19 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Verbuchung am und am Hauptbuch Im SBK bildet die Position Einzelwertberichtigung zu Forderungen (auch: Delkredere) einen Korrekturposten zum Forderungsbestand, zudem wird der tatsächliche Rechtsanspruch gegenüber dem Kunden ausgewiesen! 20

11 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Fall 1: Geschätzter Forderungsausfall = tatsächlicher Forderungsausfall Hinweis: Abweichung vom Lehrbuch! 21 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Fall 2: Geschätzter Forderungsausfall > tatsächlicher Forderungsausfall Hinweis: Abweichung vom Lehrbuch! 22

12 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Fall 3: Geschätzter Forderungsausfall < tatsächlicher Forderungsausfall Hinweis: Abweichung vom Lehrbuch! 23 EWB auf Forderungen Aufgaben Aufgabe 1 Am 30. Nov wird das gerichtliche Insolvenzverfahren über das Vermögen eines unserer Kunden eröffnet. Wir haben an diesen Kunden eine Forderung von 3.570,00:EUR (einschließlich 19 % Umsatzsteuer). Wir schätzen unseren Forderungsausfall am Bilanzstichtag auf 55 %. Wie lautet die Buchung a) am 30. Nov und b) am Bilanzstichtag? Aufgabe 2 Auf die in Aufgabe 1 einzelwertberichtigte Forderung erfolgt am 3. Februar 20.. des neuen Jahres folgender Zahlungseingang (Bankgutschrift): a) 1.606,50:EUR (1.350,00 EUR + 256,50 EUR Umsatzsteuer) b) 1.428,00:EUR (1,200,00 EUR + 228,00 EUR Umsatzsteuer) c) 1.785,00 EUR (1,500,00 EUR + 285,00 EUR Umsatzsteuer) 1. Erstellen Sie sich für die FäIIe a) -c) jeweils ein Rechenschema auf. 2. Wie lauten die Buchungen in den Fallen a) -c) -für den Zahlungseingang, -für die anteilige Umsatzsteuerkorrektur, -für die Auflosung der Einzelwertberichtigung und -für die Erfassung des sonstigen betrieblichen Aufwandes bzw. Ertrages? Aufgabe 3 Welcher Geschäftsfall Iiegt der folgenden Buchung zugrunde? 2800 Guthaben bei Kreditinstituten (Bank) 476, Umsatzsteuer 684, EWB 3200, Abschreibungen a. F an 2470 Zweifelhafte Forderungen 4.760,00 Aufgabe 4 Fs ler träumt von EWB! Eine Forderung von 9.520,00 EUR (8.000,00 EUR ,00 EUR Umsatzsteuer) wurde am Bilanzstichtag des Vorjahres bereits zu 60 % einzeiwertberichtigt. Am Bilanzstichtag des laufenden Jahres rechnen wir mit einem Forderungsausfall von 90% a) Errechnen Sie den Betrag um den die Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr aufzustocken ist b) Nennen Sie den Buchungssatz für die Aufstockung der EinzeIwertberichtigung. 24

13 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr. 3 HGB Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld ist einzeln zu erfassen und zu bewerten. In der Buchhaltung wird these isolierte Erfassung dokumentiert und belegt. Im Jahresabschluss selbst sind dagegen viele Vermögensgegenstände und Schulden nur in einzelnen Posten zusammengefasst aber: Kollision mit Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (Pauschalierungen), denn es ist in der Handelsbilanz üblich, bei einem großen Bestand an Forderungen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht eine Sammelbewertung (Pauschalbewertung) vorzunehmen, dass in dem Gesamtbestand der ausgewiesenen Forderungen ein gewisser Prozentsatz an zweifelhaften Forderungen enthalten sein kann. 25 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Diese Pauschale muss rechnerisch nachweisbar sein. Im Allgemeinen wird die PWB indirekt gebucht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Summe für die Einbuchung auf die Pauchschalwertberichtigung von den Nettoforderungen errechnet wird. Alle Forderungsausfälle in einem Geschäftsjahr werden direkt auf Forderungen abgeschrieben und werden dort mit den entsprechenden Nettobeträgen verbucht. Die Umsatzsteuer wird entsprechend auf dem Umsatzsteuerkonto verbucht Beispiel (gerundet): Ausgefallene Forderungen der letzten drei Jahre (brutto) EUR Summe der Umsatzerlöse der letzten drei Jahre (ohne Barerlöse) EUR In den Forderungen erhaltene Umsatzsteuer EUR Ausgefallene Forderungen der letzten drei Jahre (netto) EUR EUR * 100 Ausfallrisiko = = 1,4% EUR 26

14 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Beispiel: Der Forderungsbestand zum beträgt ,- EUR. Die Erfahrung zeigt, dass 10% der Forderungen ausfallen. Buchungssatz : 6953 Einst. PWB ,- EUR an 3680 PWB v. Ford ,- EUR Anmerkungen : Die PWB wird auf den Netto Forderungsbestand berechnet. Einst. PWB = Einstellungen in Paulschalwertberichtigungen PWB v. Ford. = Pauschalwertberichtigungen von Forderungen 27 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Anpassung der PWB zum Jahresabschluss : a) Der neue Forderungsbestand im Unternehmen beträgt ,- EUR (netto), der bisherige Forderungsbestand lag bei ,- EUR (netto). Die Erfahrung zeigt, dass 10 % der Forderungen ausfallen, somit muss die Pauschalwertberichtigung erhöht werden. Buchungssatz : 6953 Einst. PWB 3.000,- EUR an 3680 PWB v. Ford ,- EUR b) Der neue Forderungsbestand im Unternehmen beträgt ,- EUR (netto), der bisherige Forderungsbestand lag bei ,- EUR (netto). Die Erfahrung zeigt, dass 10 % der Forderungen ausfallen, somit muss die Pauschalwertberichtigung herabgesetzt werden. Buchungssatz : 3680 PWB v. Ford ,- EUR an 5450 Erträge a. d. Herabs. v. WB auf Forderungen2.000,- EUR 28

15 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Annahme Ein Kunde, gegen den eine Forderung von 19,99 Euro inkl.19% Umsatzsteuer besteht, bezahlt nicht. Eine gerichtliche Durchsetzung ist unmöglich, nicht erfolgversprechend oder wird aus Gründen des Verwaltungsaufwandes nicht durchgeführt. Der Ausfall der Forderung wird nunmehr direkt über das Konto 6951 Abschreibung auf Forderungen gebucht: 6951 Abschreibung auf Ford. 16, Umsatzsteuer 3,19 an 2400 Forderungen aus L&L 19,99 Bei (Teil)Ausfall einer Forderung, wird die Pauschalwertberichtigung nicht in Anspruch genommen, sie wird zum Bilanzstichtag lediglich dem neuen Forderungsbestand angepasst (vgl. vorherige Folien). 29 Kombination von Einzel- und Pauschalwertber. I Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss ,- EUR. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist ,- EUR. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unternehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- EUR EWB und ,- EUR PWB. Gesamtbetrag brutto: ,- EUR - Zweifelhafte Forderungen ,- EUR = Ford., pauschalwertb. (brutto) ,-EUR - Umsatzsteueranteil: ,- EUR = Forderungen pauschwertb. (netto) ,-EUR Hierauf Pauschalwertberichtigung 10% ,- EUR Buchungsätzeam : 1. zweifelhafte Ford ,- EUR an Ford. a. LL ,- EUR 2. Einst. in EWB ,-EUR an EWB v. Ford ,-EUR 3. Einst. in PWB 5.500,- EUR an PWB v. Ford ,- EUR 30

16 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Verbuchung am Hauptbuch 31 Kombination von Einzel- und Pauschalwertber. II Der Forderungsbestand des Unternehmens beträgt zum Jahresabschluss ,- EUR. Kurz vor dem Jahresabschluss wird bekannt, dass ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Forderungsbetrag ist ,- EUR. Dem Unternehmer wird mitgeteilt, dass 75 % der Forderung uneinbringbar sind. Das Unternehmen hat im Allgemeinen einen Ausfall von 10 %. Die Anfangsbestände sind 3.500,- EUR EWB und ,- EUR PWB. Gesamtbetrag brutto: ,- EUR - Zweifelhafte Forderungen ,- EUR = Ford., pauschalwertb. (brutto) ,-EUR - Umsatzsteueranteil: ,- EUR = Forderungen pauschwertb. (netto) ,-EUR Hierauf Pauschalwertberichtigung 10% ,- EUR Buchungsätzeam : 1. zweifelhafte Ford ,- EUR an Ford. a. LL ,- EUR 2. Einst. in EWB ,-EUR an EWB v. Ford ,-EUR 3. PWB v. Ford. 800,- EUR an Erträge a. d. Aufl. PWB 32

17 Einzelwertberichtigung auf Forderungen Verbuchung am Hauptbuch 33 Bewertung von Forderungen -Einführung Lösen Sie die Aufgabe 355 auf der Seite 277! Lösen Sie die Aufgabe 356 auf der Seite 277! Lösen Sie die Aufgabe 357 auf der Seite 277! Lösen Sie die Aufgabe 358 auf der Seite 277! wenn Fachschüler Forderungsbewertung hören 34

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