Erläuterungsbericht. zur Erstellung des "Informellen Amtswindkonzeptes" des Amtes Büsum Wesselburen. Stand: Beschlossenes Informelles Amtswindkonzept
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1 Erläuterungsbericht zur Erstellung des "Informellen Amtswindkonzeptes" des Amtes Büsum Wesselburen Stand: Beschlossenes Informelles Amtswindkonzept Datum: April 2016 Verfasser: Dipl. Ing. Hermann Dirks Dipl. Umweltwiss. Annette Botters
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planungsanlass Vorgehensweise Kriterien zur Flächenermittlung bzw. zum Flächenausschluss Ergebnisse Riegelbildung Ergebnisse der amtsangehörigen Gemeinden Gemeinde Büsum Gemeinde Büsumer Deichhausen Gemeinde Friedrichsgabekoog Gemeinde Hedwigenkoog Gemeinde Hellschen Heringsand Unterschaar Gemeinde Hillgroven Gemeinde Norddeich Gemeinde Oesterdeichstrich Gemeinde Oesterwurth Gemeinde Reinsbüttel Gemeinde Schülp Gemeinde Strübbel Gemeinde Süderdeich Gemeinde Warwerort Gemeinde Wesselburener Deichhausen Gemeinde Wesselburenerkoog Gemeinde Westerdeichstrich Stadt Wesselburen Ergebnis Zusammenführung Amtswindkonzept Beurteilung Fortschreibung Rahmenbedingungen des Landes (Regio Konferenz vom ) Weiteres Vorgehen
3 1. Planungsanlass Die Steuerung der Windenergienutzung erfolgte bisher auf Landesebene durch die Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten (WEG) in den Regionalplänen. Im Jahr 2012 hat die Landesplanung mit Teilfortschreibungen aller Regionalpläne die Windenergieeignungsgebiete im Land auf etwa 1,7 Prozent der Landesfläche ausgeweitet. Im Januar 2015 erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Regionalpläne für die Planungsräume I (Schleswig Holstein Süd) und III (Schleswig Holstein Mitte) und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten aufgrund verschiedener Rechtsfehler für unwirksam. Darüber hinaus hat das Gericht die Bestimmungen des Windkapitels des Landesentwicklungsplanes 2010 überprüft und für rechtswidrig gehalten. Als Konsequenz aus den OVG Urteilen gab die Landesplanungsbehörde SH in ihrem Erlass vom 23. Juni 2015 bekannt, dass sie die Bestimmungen aller bisherigen Regionalpläne zum Thema Windenergie sowie die Bestimmungen des Landesentwicklungsplans 2010 hierzu nicht mehr anwendet. Gleichzeitig wurde zum Thema Windenergie die Verfahren zur sachlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und zu Teilaufstellungen neuer Regionalpläne eingeleitet. Um die in den Plänen aufzustellenden Ziele der Raumordnung zu sichern, ist es gemäß 18a Absatz 1 Landesplanungsgesetz bis zum 5. Juni 2017 im gesamten Land vorläufig unzulässig, neue raumbedeutsame Windenergieanlagen zu errichten. Ausnahmen sind möglich, wenn nicht zu befürchten ist, dass die Verwirklichung der Ziele erschwert oder unmöglich wird ( 18a Absatz 2). Zukünftig sollen Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung in den Regionalplänen I bis III ausgewiesen werden. Dies bedeutet, dass sich innerhalb eines Vorranggebiets die Windenergienutzung gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen durchsetzt. Außerhalb dieser Gebiete ist die Windenergienutzung ausgeschlossen. Informelle Windkonzepte Gemeinden oder auch Ämter, die frühzeitig ihre eigenen konzeptionellen Überlegungen zur Windkraftnutzung im Gemeinde /Amtsgebiet in das Regionalplanverfahren einbringen möchten, haben aufgrund der durch die Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung eingeschränkte planerische Gestaltungsmöglichkeiten. Informelle Planungskonzepte sollten frühzeitig mit dem veröffentlichten Kriterienkatalog abgeglichen und die ggf. betroffenen Fachbehörden frühzeitig eingebunden (Abwägungskriterien) werden. Diese Planungskonzepte sollten frühzeitig über den Kreis an die Landesplanungsbehörde übermittelt werden. Die Landesplanungsbehörde nutzt diese als zusätzliche Informationen, die als Abwägungsmaterial bei der Flächenfindung für den ersten Regionalplanentwurf herangezogen werden. Die kommunalen Plankonzepte stellen eine Möglichkeit dar, der Landesplanung schon frühzeitig die Überlegungen für die künftigen Vorranggebiete bekanntzugeben, wobei diese von der Landesplanung nicht zwingend berücksichtigt werden müssen. Die informellen Plankon 3
4 zepte sollten der Landesplanungsbehörde bis Ende Mai 2016 vorliegen, um zeitlich in das Verfahren zur Aufstellung der ersten Planentwürfe einfließen zu können. Bei einer späteren Zuleitung können informelle Konzepte erst im Rahmen eines weiteren Abwägungsprozess einfließen. 2. Vorgehensweise In der Sitzung am 28. Mai 2015 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Büsum Wesselburen die Aufstellung eines informellen Amtswindkonzeptes. Anlass war der Wunsch, an der bevorstehenden Neuaufstellung der Regionalpläne in fachlich und sachlich angemessener Form teilzuhaben. Grundlage des Amtswindkonzeptes bilden die durch den Runderlass des Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde vom 23. Juni 2015 definierten Tabukriterien. Die sog. harten und weichen Tabukriterien waren zu ermitteln und kartografisch darzustellen. Die sog. Abwägungskriterien waren auf der zur Verfügung stehenden Datengrundlage ebenfalls zu ermitteln und soweit als möglich ebenfalls kartografisch darzustellen. Im Anschluss wurden die auf Amtsebene erlangten Ergebnisse auf Gemeindeebene herunter gebrochen. Im Zuge eines mit jeder Gemeinde individuell geführten informellen Planungsgespräches wurden gegebenenfalls erforderliche Aktualisierungen (z.b. durch die Aufgabe von Wohnrechten) sowie spezifische Planungswünsche (z.b. die Berücksichtigung planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen), die durch die Erlasslage unterlagert sind in die Planunterlagen ein gepflegt. Am Ende des Planprozesses wurde für jede Gemeinde eine Karte gebildet, die im Ergebnis für das Gemeindegebiet die sog. Meldeflächen für die künftige Darstellung von Windenergievorrangflächen im aufzustellenden Regionalplan kennzeichnen. Die so fortgeschriebenen Planunterlagen wurden der jeweiligen Gemeindevertretung vorgelegt. Die Gemeindevertretung wurde gebeten, den ausgearbeiteten Planunterlagen Beachtung zu schenken und die Meldeflächen per Gemeindevertreterbeschluss in das Amtswindkonzept einzubetten. Im Anschluss wurden die gemeindlichen Beschlusslagen gesammelt, kartografisch dargestellt, die Entstehung der Meldeflächen auf der Grundlage des Runderlasses des Ministerpräsidenten dokumentiert und dem Amtsausschuss mit der Bitte um Unterlagerung durch eine entsprechende Beschlussfassung vorgelegt. Das vom Amtsausschuss Büsum Wesselburen beschlossene informelle Windkonzept wird der Landesplanungsbehörde mit der Bitte um weitestgehende Berücksichtigung vorgelegt werden. Gleichzeitig erfolgt eine informelle Beteiligung der maßgebenden Fachbehörden, um sowohl die vorliegende Datenlage gegebenenfalls aktualisieren zu können als auch für die im Zuge der Aufstellung der Regionalpläne durch das Land SH durchzuführenden Beteiligungsverfahren sprachfähig zu sein. 3. Kriterien zur Flächenermittlung bzw. zum Flächenausschluss Die Ausarbeitung des Konzepts vollzieht sich abschnittsweise. Im ersten Abschnitt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen. Dies sind Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen 4
5 aus tatsächlichen und oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind (Harte Tabukriterien) und Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind. Sie sollen aber nach dem Gestaltungswillen des Plangebers (Land Schleswig Holstein 1 ) nach selbst gesetzten, abstrakten, typisierten und für den gesamten Planungsraum einheitlich anzuwendenden Kriterien für die Windenergienutzung ausgeschlossen sein (Weiche Tabukriterien). Nach Abzug dieser Tabuzonen bleiben sogenannte Potenzialflächen übrig, die für die Darstellung von Konzentrationsflächen in Betracht kommen. Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten Raum zu geben. Der primäre Planungsansatz der amtsangehörigen Gemeinden besteht darin, bereits vorhandene Windstandorte zu erhalten und auf der Grundlage der geltenden Erlass Lage (23. Juni 2015) maßvoll zu entwickeln. 4. Ergebnisse 4.1 Riegelbildung Einige Gemeinden im Amt Büsum Wesselburen werden bereits durch mehrere Windparks umfasst und befürchten durch die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen für die Windenergie eine besondere und durch die "normalen Schutzabstände" nicht zu vermeidende Bedrängungswirkung bzw. Riegelbildung. Zur Wahrung der Akzeptanz wird auf die Meldung zusätzlicher großräumiger Flächenpotentiale verzichtet, wenn die Nutzung dieses Flächenstreifens durch Windenergieanlagen eine massive Riegelbildung bedeutet. Insbesondere die Gemeinden Oesterwurth, Schülp, Strübbel und Wesselburen (flächenmäßig nur mittelbar) könnten von einem solchen Riegel betroffen sein, wodurch Sichtbeziehungen zu Ortsteilen einer Gemeinde (Oesterwurth, Strübbel) oder Nachbarorten nicht mehr möglich wäre. Hier weisen die betroffenen Gemeinden auf das bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot hin. Die Verhinderung einer Riegelbildung sollte ein sachgerechtes, städtebauliches und regionalplanerisches Ziel sein, welches es zu Prüfen gilt. Diesen Prüfauftrag möchten die Gemeinde über dieses "informelle Windkonzept" an das Land weitergeben. 1 Plangeber ist das Land Schleswig Holstein, da die "Meldeflächen" als eine Feinsteuerung der zukünftigen Vorranggebiete für Windenergie in das Regionalplanverfahren eingebracht werden 5
6 Es wird befürchtet, dass durch die bestehenden WKA innerhalb der WEG aus dem REG IV (Umgrenzung Magenta) und die neuen Ausweisungenflächen (Abwägungsflächen des Landes März 2016) eine nicht vermeidbare, permanent erdrückende Wirkung durch die Windenergieanlagen ausgehen, so dass es zu einer massiv aufdrängenden optischen Belästigung kommt. Durch die langgestreckte, bänderartige Flächenform wird diese Wirkung erheblich verstärkt. Die Gemeinden des Amtes Büsum Wesselburen weisen nachdrücklich darauf hin, dass der Windenergie innerhalb des Amtsbereiches bereits in der Vergangenheit substantiell Raum zur Verfügung gestellt wurde und bei Berücksichtigung der Meldeflächen dies auch künftig so sein wird. In diesem Zusammenhang wird seitens der Gemeinden des Amtes Büsum Wesselburen der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass auch Flächen innerhalb der nicht amtsangehörigen Nachbargemeinde Neuenkirchen, die den oben genannten Riegel komplettieren würden, ebenso wenig durch den künftigen Regionalplan als Windenergievorrangflächen dargestellt werden wie die amtsangehörigen Flächen. 6
7 4.2 Ergebnisse der amtsangehörigen Gemeinden Gemeinde Büsum Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Büsum weist keine Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Für die Gemeinde Büsum zeigt bereits die Überlagerung der "harten" und "weichen Kriterien", dass keinerlei Flächenpotenziale für die Windenergienutzung möglich sind. Somit ergeben sich keine potenziellen Vorranggebiete Gemeinde Büsumer Deichhausen Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Büsumer Deichhausen weist keine Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Für die Gemeinde Büsumer Deichhausen zeigt bereits die Überlagerung der "harten" und "weichen Kriterien", dass in nördlichen Bereich der Gemeinde nur sehr kleine Flächen von keinem Tabukriterium überlagert werden. Bei Überblendung der Abwägungskriterien wird deutlich, dass durch den Sicherheitskorridor des Flugplatzes Oesterdeichstrich keine Potenziale für die Windenergienutzung möglich sind. Zudem muss die nicht vorhandene technische Infrastruktur im Abwägungsprozess Beachtung finden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Flächen abzüglich der Tabukriterien zu klein für eine raumwirksame Windnutzung sind, diese Flächen sich zusätzlich innerhalb des Sicherheitskorridors des Flugplatzes Oesterdeichstrich liegen und keinerlei technische Infrastruktur aufweisen. Somit ergeben sich keine potenziellen Vorranggebiete. 7
8 4.2.3 Gemeinde Friedrichsgabekoog Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Friedrichsgabekoog weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Die folgenden Flächen (1 3), die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: 1. nordwestlich der B nordöstlich der B südlich der B 203 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die Gemeinde Friedrichsgabekoog schlägt die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung über das Amtswindkonzept Büsum Wesselburen vor. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf die Abwägungskriterien (Platzrunde, Biotopverbund, archäologische Interessensgebiete), die im potenziellen Vorranggebiet liegen, werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. Insbesondere weil die Flächen 1 und 3 bereits als WEG im REG IV ausgewiesen waren und demzufolge bereits genutzt werden somit technische Infrastruktur vorhanden ist. Hier greift nach Meinung der Gemeinde auch die Bodenschutzklausel. 8
9 4.2.4 Gemeinde Hedwigenkoog Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Hedwigenkoog weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Die folgenden Flächen (1 2), die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden, wobei die in der Fläche Nr. 1 begradigte nordwestliche Linie erweitert wird um die für den Naturschutz vorgesehenen Flächen (Vogelzug, Biotopverbundsystem "de Brügg") (siehe Karte) 1. kleine Fläche nördlich des Gemeindegebietes 2. große Fläche südlich der Gemeindegrenze Abstimmungsergebnis: Einstimmig : Die Gemeinde Hedwigenkoog schlägt die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung über das Amtswindkonzept Büsum Wesselburen vor. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf die Abwägungskriterien (Hauptachse des überregionalen Vogelzug, Platzrunde, Biotopverbund, archäologische Interessensgebiete), die im potenziellen Vorranggebiet liegen, werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. Insbesondere weil die Flächen bereits als WEG im REG IV ausgewiesen waren und demzufolge bereits genutzt werden somit technische Infrastruktur vorhanden ist. Darüber hinaus ist der Gemeindevertretung bekannt, dass bei der östlichen Fläche (Fläche 2) zwei Entwidmungen stattfinden. Die durch die Entwidmung wegfallenden Schutzabstände bzw. die resultierende Fläche ins Amtswindkonzept eingestellt werden. 9
10 4.2.5 Gemeinde Hellschen Heringsand Unterschaar Beschluss vom : Folgende Potenzialflächen sind im Amtswindkonzept zu berücksichtigen: 1. a) die Fläche im Südosten des Gemeindegebiets 2. b) die größere Fläche inmitten des Gemeindegebiets im Ortsteil Heringsand Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die Gemeinde Hellschen Heringsand Unterschaar schlägt die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung über das Amtswindkonzept Büsum Wesselburen vor. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf die Abwägungskriterien (Hauptachse des überregionalen Vogelzug, Biotopverbund, archäologische Interessensgebiete), die im potenziellen Vorranggebiet liegen, werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. Insbesondere weil die Flächen bereits als WEG im REG IV ausgewiesen waren und demzufolge bereits genutzt werden somit technische Infrastruktur vorhanden ist. 10
11 4.2.6 Gemeinde Hillgroven Beschluss vom : Die Gemeindevertretung beschließt, die im Gemeindegebiet im Südwesten und Nordosten ermittelten Potenzialflächen für Windenergieanlagen für die Berücksichtigung im Amtswindkonzept zu melden. Für die ermittelten Flächen soll eine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen auf 100 m festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die Gemeinde Hillgroven schlägt die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung über das Amtswindkonzept Büsum Wesselburen vor. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf die Abwägungskriterien (Hauptachse des überregionalen Vogelzug, Biotopverbund, archäologische Interessensgebiete, Umgebungsbereiche m zu EU Vogelschutzgebieten), die im potenziellen Vorranggebiet liegen, werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. Insbesondere weil die Flächen im Südwesten bereits als WEG im REG IV ausgewiesen war und demzufolge bereits genutzt wird somit technische Infrastruktur vorhanden ist. Eine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen auf 100 m soll festgesetzt werden, um eine einheitliche Regelung diesbezüglich in der Gemeinde zu haben. 11
12 4.2.7 Gemeinde Norddeich Beschluss vom : Beschluss 1): Das Gemeindegebiet Norddeich weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Folgende Fläche (1), die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert ist, soll in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potenzielle Vorrangfläche für Windenergieanlagen gemeldet werden: Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss 2): Die Gemeindevertretung beschließt, die Optionsflächen (in dem unten gezeigten Kartenausschnitt braun markiert) für eine Erweiterung des Ortskerns als planverfestigte Siedlungsflächen in der Gemeinde Norddeich aufzunehmen. 12
13 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen sollen in das Windkonzept einstellen werden und entsprechende Radien gezogen werden. Grund hierfür ist, dass alle Bürger soweit wie möglich die gleichen Abstände genießen sollen. Zudem möchte sich die Gemeinde die potenziellen städtebaulichen Entwicklungen sichern. Nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien sind grundsätzlich 3 Flächen als potenzielle Vorranggebiete vorhanden. Hiervon soll die nordwestliche Fläche nicht in das Amtswindkonzept eingestellt werden, weil sie nicht die Mindestgröße für Windparks erfüllt. Die südwestliche Fläche fällt raus, weil sie innerhalb der Abstandsradien zu den planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen liegen. Die nördliche Fläche (1) wird als potenzielle Vorrangfläche gemeldet. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf die Abwägungskriterien (Biotopverbund, 110 kv, archäologische Interessensgebiete), die im potenziellen Vorranggebiet liegen, werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. Insbesondere weil die Flächen im Südwesten bereits als WEG im REG IV ausgewiesen war und demzufolge bereits genutzt wird somit technische Infrastruktur vorhanden ist 13
14 4.2.8 Gemeinde Oesterdeichstrich Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Oesterdeichstrich weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Folgende Flächen (1 3), die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: Abstimmungsergebnis: Einstimmig Nordöstliche (3) und nordwestliche Fläche (1+2) als potenzielle Vorrangfläche melden. Die Flächen liegen zwar im randlichen Bereich der Flugplatzrunde bzw. im Sicherheitskorridor, aber das Vorhandensein der technischen Infrastruktur sollte als Positivum gewertet werden. Die Größe der Flächen zur Eignung als Vorrangfläche ist mit den angrenzenden Flächen aus den Nachbargemeinden als gegeben anzusehen. Nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien wäre im Südosten noch Flächenpotenzial vorhanden. Diese werden nicht als Vorrangfläche angemeldet, da aus Sicht der Gemeinde zu viele Argumente dagegen sprechen. So ist bspw. die Fläche zu klein zur Installierung eines Windparks, hier spricht auch die nicht vorhandene technische Infrastruktur dagegen. Zusätzlich sind noch die Aspekte der Hauptachse der überregionalen Vogelzuges und der Flugsicherheitskorridor. 14
15 4.2.9 Gemeinde Oesterwurth Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Oesterwurth weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Folgende Flächen (1 5), die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 1 Stimmenthaltung : Die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien sollen als potenzielle Vorranggebiete vorgeschlagen werden, ausgenommen hiervon sind die mittleren Flächen, die im Bereich der möglichen Riegelbildung liegen Die Gemeinde möchte mit der Nichtausweisung der Flächen, eine dezidierte Prüfung bzgl. dieses Abwägungskriteriums beim Land erreichen (vgl. Kap. 4.1 ) Im östlichen Bereich und nördlichen Bereich ist je eine Entwidmung eines Wohnhaus vollzogen worden die hieraus entfallenden Abstände wurden für das informelle Amtswindkonzept berücksichtigt und potenzielle Vorrangflächen in das Windkonzept eingestellt (4+1+2). Die Außenbereichssatzung von 2002 nach 35 Abs. 6 BauGB findet gemäß des Erlass von 26. Juni 2015 keine direkte Anwendung bei den "Tabu" Kriterien, womit diese unberücksichtigt bleibt und Abstände gemäß 35 BauGB generiert werden. 15
16 Gemeinde Reinsbüttel Beschluss vom : Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die folgenden zwei Flächen, die in der angehängten Karte unter den Nummern 2. und 3. blau markiert sind, in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potenzielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden sollen: Rosenschloss (Nr. 2) Weidehof (Nr. 3) Abstimmungsergebnis: Einstimmig 16
17 : Nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien sind verschiedene Flächen als potenzielle Vorranggebiete vorhanden. Hiervon sollen die nordöstliche Fläche (2 "Rosenschloss") und die südwestliche Fläche (3 "Weidehof") in das Amtswindkonzept eingestellt werden. Ins bereits genutzt wird somit technische Infrastruktur vorhanden besondere weil diese Flächen bereits als WEG im REG IV ausgewiesen war und demzufolge ist. Die Gemeinde Reinsbüttel wird bereits durch mehrere Windparks umstellt und befürch tet durch die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen für die Windenergie eine beson dere und durch die "normalen Schutzabstände" nicht zu vermeidendee Bedrängungswir ein kung. Die Verhinderung einer Umzingelungswirkung von Siedlungsbereichen sollte sachgerechtes, städtebauliches und regionalplanerisches Ziel sein, welches es zu Prüfen gilt. Diesen Prüfauftrag möchte die Gemeinde durch das informelle Amtswindkonzept an das Land weitergeben. Hierbei sollte das Land berücksichtigen, dass die Gemeindee der Windenergie substanziell Raum gibt und auch in Zukunft dazu bereit ist durch Ausweisung der nordöstliche Fläche (2 "Rosenschloss") und die südwestliche Fläche (3 "Weidehof"). Zudem hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die nach Abzug der Tabukriterien im nördlichen, randlichenn Gemeindebereich vorhandenen kleineren Flächen nicht in das Amtswindkonzept einzustellen, da sie nicht die Mindestgröße für Windparks haben. Die nördliche Fläche am "Goldenen Ring" möchte die Gemeinde nicht mit aufnehmen, da dieser Bereich als sehr wertvoll für Natur und Landschaft ist. Im der Teilvorschreibung des REG IV wurde die Fläche aus diesem Grund ebenfalls nicht mit aufgenommen (siehe Abbildung unten). PLANUNGSGRUPPE DIRKS 17 APRIL 2016
18 Gemeinde Schülp Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Schülp weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Folgende Flächen, die in den unten gezeigten Kartenausschnitten blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: 1. östliche Fläche Richtung Oesterwurth Eine weitere Flächenanmeldung im Rahmen des Amtswindkonzeptes wird nicht erfolgen. Durch die Flächenmarkierung Nr.1 ist der Windenergie im Gemeindegebiet Schülp substantiell Raum gegeben worden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 18
19 Die planerisch verfestigten Siedlungsflächenausweisungen werden in das Windkonzept mit den entsprechende Radien eingestellt (F Plan derzeitig in der Erstaufstellung befindlich, Stand 4.1 BauGB abgeschlossen 3.2/4.2 BauGB). Die Fläche 1 wird als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung vorgeschlagen, weil sie bereits als WEG im REG IV ausgewiesen war und demzufolge bereits genutzt wird somit technische Infrastruktur vorhanden ist. Nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien sind verschiedene Flächen als potenzielle Vorranggebiete vorhanden. Bis auf die Fläche 1 soll jedoch keine weitere Fläche eingestellt werden. Die beide östlichen Flächen liegen im Bereich der möglichen Riegelbildung (vgl. Kap. 4.1). Die Gemeinde möchte mit der Nichtausweisung der Flächen, eine dezidierte Prüfung bzgl. dieses Abwägungskriteriums beim Land erreichen. Die Gemeinde Schülp wird bereits heute durch mehrere Windparks umstellt (durch WKA im eigenen Gemeindegebiet und angrenzende Gemeinden) und befürchtet durch die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen für die Windenergie eine besondere und durch die "normalen Schutzabstände" nicht zu vermeidende Bedrängungswirkung. Die Verhinderung einer Umzingelungswirkung von Siedlungsbereichen sollte ein sachgerechtes, städtebauliches und regionalplanerisches Ziel sein, welches es zu Prüfen gilt. Diesen Prüfauftrag möchte die Gemeinde durch das informelle Amtswindkonzept an das Land weitergeben. Hierbei sollte das Land berücksichtigen, dass die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum gibt und auch in Zukunft dazu bereit ist durch Ausweisung der Fläche 1. 19
20 Gemeinde Strübbel Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Strübbel weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Folgende Flächen (1 2), die in den unten gezeigten Kartenausschnitten blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: 20
21 Die blau unterlegten Flächen stellen die potenziellen Vorrangflächen dar und sollen beim Land als diese "gemeldet" werden. Auf dem Bild sind die Abstandsradien der Wohnhäuser dargestellt. Randlich dazu befinden sich die Pfeile, die eine mögliche Riegelbildung darstellen könnten. Im nördlichen Bereich (Nachbargemeinden) befinden sich angrenzend zu den Abstandsradien der Wohnbebauung die ehemaligen WEG aus dem REG IV (im Bild nicht dargestellt). Zusammen mit diesen und einer Nichtbeachtung der möglichen Riegelbildung wäre der Dorfkern nahezu vollständig von WEA umzingelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien sollen als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung vorgeschlagen werden (1+2). Ausgenommen hiervon sind die mittleren Flächen, die im Bereich der möglichen Riegelbildung (vgl. Kap. 4.1) bzw. Umzingelungswirkung liegen. Hierbei sollte das Land berücksichtigen, dass die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum gibt und auch in Zukunft dazu bereit ist durch Ausweisung der Flächen 1 und 2. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch Windnutzung auf die Abwägungskriterien (Abstand Vogelschutzgebiet m, 110 kv), die im westlichen potenziellen Vorranggebiet liegen, ist nicht erkennbar. 21
22 Gemeinde Süderdeich Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Süderdeich weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Folgende Flächen, die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: 1. Südwesten (Fahrnengreth) 2. Südosten (Bojekammerweg) Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die resultierenden Flächen nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien sollen als potenzielle Vorranggebiete bei der Landesregierung vorgeschlagen werden Es wurden 2 Wohnnutzung im Gemeindegebiet entwidmet die hieraus entfallenden Abstände wurden für das informelle Amtswindkonzept berücksichtigt und potenzielle Vorrangflächen in das Windkonzept eingestellt. Der Gemeinde ist es insbesondere wichtig, dass eine Konzentration der Windenergie auf zentrierte abgeschlossene Räume stattfindet, die nicht in die Landschaft "ausstrahlen". 22
23 Gemeinde Warwerort Beschluss vom : Die Gemeinde Warwerort weist Potenzialflächen im Gemeindegebiet Friedrichsgabekoog (Gemarkung Warwerort) für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markierte Fläche, soll in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangfläche für Windenergieanlagen gemeldet werden: Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die resultierende Fläche nach Abzug der "harten" und "weichen" Kriterien soll als potenzielles Vorranggebiet bei der Landesregierung vorgeschlagen werden, insbesondere weil die Fläche im Zusammenhang mit den Nachbargemeinden groß genug für einen Windpark wäre. Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf das Abwägungskriterien Sicherheitskorridor Flugplatz Oesterdeichstrich werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. Die Darstellungen aus dem F Plan sollen als plan verfestigte Flächen mit entsprechenden Abstand in die Planung eingestellt werden. 23
24 Gemeinde Wesselburener Deichhausen Beschluss vom : Die folgenden Flächen, die in den unten gezeigten Kartenausschnitten blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangflächen für Windenergieanlagen gemeldet werden: 1. nordwestliche Fläche, an der Gemeindegrenze zu Reinsbüttel und Süderdeich 2. nordöstliche Fläche, an der Gemeindegrenze zu Oesterwurth und Norderwöhrden 3. südliche Fläche, an der Gemeindegrenze zu Friedrichsgabekoog und Norderwöhrden Abstimmungsergebnis: 5 Ja Stimmen 2 Nein Stimmen 0 Stimmenthaltungen Die nordwestlich und die nordöstliche Flächen werden entsprechend der neuen Abstandsflächen als Meldeflächen der Landesregierung vorgeschlagen. Bei der nordwestlichen Fläche wird der Bereich, der innerhalb der 110 kv plus Abstandspuffer liegt, nicht mit angemeldet, weil hier aufgrund der Ertüchtigung der Leitung keine WEA gebaut werden kann. Die südliche Fläche wird als potenzielle Vorrangfläche vorgeschlagen. Vor allem weil hier bereits "Wind für Wasser" Anlagen genehmigt sind. Der Gemeinde ist es sehr wichtig, dass hier ein gemeinschaftlicher Nutzen im Vordergrund steht. Unter dieser Prämisse waren alle anwesenden Gemeindevertreter mit der Anmeldung als potenzielle Vorrangfläche einverstanden. Der "Buckel", der in das Gemeindegebiet von Norderwöhrden hinein ragt, soll nicht als potenzielle Vorrangfläche angemeldet werden. Grund hierfür ist hauptsächlich die Konzentration der Windenergie auf zentrierte abgeschlossene Räume, die nicht in die Landschaft "ausstrahlen". Des Weiteren sieht die Gemeinde einen starken Konflikt bei der angrenzenden Wohnbebauung und befürchtet hier eine mögliche Riegelbildung. Insgesamt sollte berücksichtigt und anerkannt werden, dass die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum gibt und auch in Zukunft dazu bereit ist durch diese Ausweisung. 24
25 Gemeinde Wesselburenerkoog Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Wesselburenerkoog weist Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Folgende Flächen (1 3), die in dem unten gezeigten Kartenausschnitt blau markiert sind, sollen in das Amtswindkonzept eingebettet und somit dem Land als potentielle Vorrangfläche für Windenergieanlagen gemeldet werden: 1) zur Größe von 12,31 Hektar 2) zur Größe von 16,49 Hektar 3) zur Größe von 8,32 Hektar zzgl. der durch die Entwidmung möglichen Potentialfläche Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die nach Berücksichtigung der harten und weichen Tabukriterien verbleibenden Flächen sollen als Vorrangflächen gemeldet werden. Insbesondere weil die Flächen 1 und 2 bereits als WEG im REG IV ausgewiesen waren und demzufolge bereits genutzt werden somit technische Infrastruktur vorhanden ist. Hier greift nach Meinung der Gemeinde auch die Bodenschutzklausel. Im östlichen Bereich ist eine Entwidmung eines Wohnhaus bekannt die hieraus entfallenden Abstände wurden für das informelle Amtswindkonzept berücksichtigt und potenzielle Vorrangflächen in das Windkonzept eingestellt (3). Einen negativen Einfluss/ Beeinträchtigung durch mögliche Windnutzung auf die Abwägungskriterien (hier: Hauptachsen des überregionalen Vogelzuges), die im potenziellen Vorranggebiet liegen, werden seitens der Gemeinde nicht gesehen. 25
26 Gemeinde Westerdeichstrich Beschluss vom : Das Gemeindegebiet Westerdeichstrich weist keine Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen, 0 Nein Stimmen, 1 Stimmenthaltung Für die Gemeinde Westerdeichstrich zeigt bereits die Überlagerung der "harten" und "weichen Kriterien", dass im südöstlichen Bereich der Gemeinde nur eine sehr kleine Flächen von keinem Tabukriterium überlagert werden. Bei Überblendung der Abwägungskriterien wird deutlich, dass durch das Kriterium Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung keine Potenziale für die Windenergienutzung möglich sind. Zudem muss die nicht vorhandene technische Infrastruktur im Abwägungsprozess Beachtung finden. Somit ergeben sich keine potenziellen Vorranggebiete. 26
27 Stadt Wesselburen Beschluss vom : Die Stadt Wesselburen weist die unten dargestellten Potenzialflächen für Windenergieanlagen auf. Die Stadtverordneten Versammlung nimmt den Beschluss Amtsausschusses des Amtes Büsum Wesselburen vom zur Aufstellung eines Amtswindkonzeptes zur Kenntnis. Alle drei dargestellten Flächen können der Windenergienutzung unter folgenden Bedingungen zugeführt werden: 1. Die Freigabe erfolgt nur dann, wenn sich die Stadt Wesselburen an der/den Windkraftanlage/n beteiligen kann. 2. Mit der Freigabe verzichtet die Stadt Wesselburen dann auf eine Bebauung des Gebietes östlich der Breslauer Straße hinter dem vorhandenen Biotop. Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Verkehr und Bauangelegenheiten werden beauftragt, mit den Grundstückseigentümer dieser Flächen entsprechende Vorverträge zur Sicherung der Planungsziele zu schließen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja Stimmen, 0 Nein Stimmen, 1 Stimmenthaltung Die nach Berücksichtigung der harten und weichen Tabukriterien verbleibenden Flächen sollen als Vorrangflächen gemeldet werden. 27
28 4.3 Ergebnis Zusammenführung Amtswindkonzept Beschluss vom : Das Amtswindkonzept in der vorgelegten Fassung wird beschlossen. Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept der Landesplanungsbehörde mit der Bitte um Berücksichtigung, im Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne zu übersenden. Gleichzeitig sollen eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Offenlegung des Konzeptes für die Öffentlichkeit erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuellen Rahmenbedingungen des Landes nach der Regionalkonferenz vom zu prüfen und hierzu eine Stellungnahme im Sinne des Amtswindkonzeptes und der Mandate der Gemeindevertretungen zu erarbeiten und der Landesplanung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 4.4 Beurteilung Fortschreibung Rahmenbedingungen des Landes (Regio Konferenz vom ) Das vorliegende Amtswindkonzept basiert auf dem derzeit gültigen Runderlass des Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde vom 23. Juni Die in Punkt 2 des Erlasses kategorisierten Kriterien sind Grundlage des informellen Windkonzeptes des Amtes Büsum Wesselburen. Insbesondere die im Zuge der o.g. Veranstaltung vorgetragenen ersten Ergebnisse einer durchgeführten Überprüfung von Tabu und Abwägungsbelangen unter dem Titel Abwägungsbelange greifbar machen (operationalisieren) Tabubelange abstufen kann in der vorgenommenen Form nicht nachvollzogen und nicht hingenommen werden. Die in diesem Zusammenhang genannten nunmehr als Tabu Kriterien zu wertenden Belange: Hauptachsen des überregionalen Vogelzuges: Schwerpunkte innerhalb der Korridore bleiben frei sowie Teilflächen von Bauschutzbereichen und Platzrunden um Flugplätze, die nicht mit Flugsicherheit vereinbar sind führen in der Konsequenz bei der vorgesehenen Anwendung im Amtsbereich zu einem massiven Verlust an potentiellen Windenergievorrangflächen. Betroffen sind umfänglich Flächen, die in der Vergangenheit als Windenergieeignungsgebiete deklariert waren und entsprechend genutzt wurden. Die Verträglichkeit des Betriebs von Windenergieanlagen mit den jeweils konkurrierenden Nutzungen wurde in der Vergangen 28
29 heit im Zuge der ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren durch Einzelnachweise (Gutachten) bzw. und/oder Detailabstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden nachgewiesen. Auf der Grundlage dieser praxisorientierten Systematik entstanden eine Reihe von hocheffizienten, raumverträglichen und akzeptierten Windparks, die nach Umsetzung der derzeitigen Überlegungen der Landesplanung keine Zukunftsperspektive mehr aufweisen. Im Amtsbereich Büsum Wesselburen sind Windparks betroffen, die aufgrund ihrer exponierten Lage über hervorragende Ertragsergebnisse (hohe Windhöffigkeit) verfügen. Unnötig ist es darauf zu verweisen, dass die betroffenen Flächen über die erforderliche technische Infrastruktur ( Netz ) verfügen. Bemängelt wird in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Betrachtungsweise des Landes die realen Flächenverbräuche zur Erzielung vergleichbarer Energieerträge in keinster Weise berücksichtigt; ein eklatanter Verstoß gegen die sog. Bodenschutzklausel und inhaltlich vergleichbare Rechtsnormen ist hier erkennbar. In der Konsequenz werden im Sinne der Gemeindevoten die individuellen Flächenmeldungen der amtsangehörigen Gemeinden auf der Grundlage der aktuell geltenden Erlass Lage aufrecht erhalten. 5. Weiteres Vorgehen Das vorliegende informelle Amtswindkonzept wird nunmehr dem Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde über den Kreis Dithmarschen mit der Bitte um weitestgehende Berücksichtigung vorgelegt werden. Das Konzept wird der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich gemacht; entsprechende Hinweise werden veröffentlicht. Gleichzeitig werden die von dem Konzept betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in einem informellen Verfahren um eine Stellungnahme gebeten, um sowohl die vorliegende Datenlage gegebenenfalls aktualisieren zu können als auch für die im Zuge der Aufstellung der Regionalpläne durch das Land SH durchzuführenden Beteiligungsverfahren sprachfähig zu sein. Im nächsten Schritt wird der Regionalplan Entwurf des Landes auf Deckung mit dem informellen Windkonzept überprüft werden; auf der Grundlage der gültigen Erlass Lage werden gegebenenfalls Stellungnahmen abgegeben. 29
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