Praxisbezogene Qualifizierung. für Betriebs- und Personalräte. Arbeit und Leben Bremen

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1 Vo r w o r t Praxisbezogene Qualifizierung für Betriebs- und Personalräte Arbeit und Leben Bremen 1

2 DGB Inhalt Seminarübersicht Seminarübersicht 1 Vorworte 2 Arbeit und Leben Geschäftsstelle 3 Seminarkalender 4 Die Seminare 6 Hinweise zu Kosten, Anmeldung, Abrechnung, Stornierung 18 Musterbeschlüsse und -mitteilungen des Betriebsrates/Personalrates 20 Anmeldeformular 21 Schulungen für Gremien/ Inhouseschulungen Teamentwicklung Arbeitspläne Strategieentwicklung 6 BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz 6 BR 2 Mensch geht vor! 7 BR 3 Agieren statt Reagieren 7 BR 4 Beständig ist allein der Wandel! 7 AR 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Betriebsratspraxis 8 AR 2 Europarechtliche Zusammenhänge im Arbeitsrecht und ihre Bedeutung für die Betriebsratspraxis 8 AR 3 Sachverhalte analysieren, Beteiligungsrechte erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 8 Juristische Formulierungen des Betriebsverfassungsrechts entschlüsseln 12 Rechtliche Grenzen bei der Kontrolle von ArbeitnehmerInnen 12 Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13 Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemäß 102 und 103 BetrVG 13 Das Arbeitszeugnis 14 Aktuelle Rechtsprechung kein Buch mit sieben Siegeln 14 Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren 14 Arbeitszeiten regeln, Rechtsgrundlagen und Regelungsbeispiele 15 Impressum Verantwortlich für dieses Programm: Hans-Christian Allnoch, AuL Arbeit und Leben Bremen Redaktion: Dagmar Lichte, AuL Bremen Fotos (und ): Archiv AcelorMittal Bremen Gestaltung und Satz: taips. Bremen Bremen, März 2014 WA 1 Einführung in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses 9 WA 2 Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses Aufbauseminar 9 Auffrischen und vertiefen Aktuelles zu Betriebsverfassung und neuester Rechtsprechung 10 Die Geschäftsführung des Betriebsrats, Organisation der Betriebsratsarbeit 10 Schriftverkehr und Protokollführung im Betriebsrat 10 Zeit- und Selbstmanagement für nicht freigestellte Betriebsräte 11 Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltungspflicht, Informationspflicht Betriebsräte in der Zwickmühle? 11 Sanktions- und Haftungsrisiken von Betriebsräten 12 Vereinbarkeit von Familie und Beruf beides geht! 15 Betriebsversammlungen gestalten 16 Konstruktiver Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz Konflikte: Chance oder Hindernis? 16 Whistleblower: Denunziant oder Aufklärer? Mitbestimmung nutzen Risikokommunikation gestalten Verbesserungen bewirken 16 Einführung in die Grundlagen der Verhandlungsführung Argumentieren verhandeln überzeugen 17 Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten 17 BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement 17 SWB-Wahlvorstandsschulungen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bzw. Vertrauensperson 18 1

3 beraten >> entwickeln >> qualifizieren >> unterstützen >> begleiten >> machen >> ARBEIT UND LEBEN Grußwort Annette Düring und Hans-Christian Allnoch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Bremen Liebe Kolleginnen und Kollegen! in diesem Jahr finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt und wir beglückwünschen alle KollegInnen zu ihrer erfolgreichen Wahl. Zum Betriebsrat zu kandidieren ist alles andere als selbstverständlich geworden. Genügend KandidatInnen für dieses Ehrenamt zu finden, ist nicht immer einfach. Umso mehr gebührt denen Anerkennung und Respekt, die sich in diesen zugegebenermaßen schwierigen Zeiten getraut haben, diese Verantwortung zu übernehmen. Diejenigen zu unterstützen, die etwas unternehmen wollen, das ist unser Anliegen. Neugewählte Betriebsräte zu qualifizieren, die»alten Hasen«zu»tunen«und aus beiden ein noch besseres Team zu machen, dazu laden wir ein.»menschen in der Arbeitswelt«ist das Motto, unter dem wir die Illustration unseres Programms jedes Jahr neu stellen. In diesem Jahr zeigen wir einige Szenen aus der Arbeitswelt der Kolleginnen und Kollegen von ArcelorMittal in Bremen. Über hochqualifizierte Menschen bewältigen dort die Arbeit für die jährliche Produktion von ca. 3 Millionen Tonnen Stahl. Eingebunden in den Stahlkonzern ArcelorMittal, mit rund Menschen in 60 Werken und 27 Ländern, der größte Stahlkonzern weltweit, wissen die KollegInnen in Bremen um die Konfrontation mit wirtschaftlichen Krisen und den Zielen eines international agierenden Konzerns. Und dass das Zusammenwirken von Belegschaften, betrieblicher Interessenvertretung und gewerkschaftlicher Organi sation eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung von Widerstandskraft und Gestaltungskompetenz ist. Mitwirkung und Mitbestimmung in der Arbeitswelt sind Bestandteile einer lebendigen Demokratie. Nicht nur bei den»großen«, sondern überall dort, wo Menschen arbeiten und eigene Vorstellungen entwickeln, wie sie ihre Arbeitsbedingungen gestalten wollen. Gute Arbeit und Gutes Leben ist der gemeinsame Slogan des DGB und seiner Gewerkschaften. Arbeitszeit ist eben auch Lebenszeit. Und die lebenswerte Gestaltung der Arbeit ist eine Kernaufgabe für Betriebsräte. Damit sie das auch können, haben sie einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Qualifizierung. Arbeit und Leben Bremen bietet ein breites Kompetenznetzwerk unterschiedlichster Kompetenzen. Langjährige PraktikerInnen, (ehrenamtliche) ArbeitsrichterInnen, SozialrechtsexpertInnen und Fach anwältinnen für Arbeitsrecht gehören ebenso dazu wie BetriebswirtschaftlerInnen, KommunikationstrainerInnen, PsychologInnen, MarketingstrategInnen und Projekt- und ProzessberaterInnen. Arbeit und Leben Bremen arbeitet interessen- und praxisorientiert. Die Seminare werden zum Teil auch in Kooperation mit Gewerkschaften durchgeführt. Grundsätzlich stehen alle Seminare allen Interessierten offen. Wir erweitern unsere Angebote ständig und passen sie aktuellen Entwicklungen an. Weitere Informationen können über unsere Homepage, per Mail, Fax, Telefon oder Brief abgerufen werden. Anruf oder Mail genügt wir beraten gerne und kommen auch in den Betrieb. Mit besten Wünschen für einen erfolgreichen Weg durch das Jahr 2014! Annette Düring Hans-Christian Allnoch 1. Vorsitzende Betriebs- und Personalratsschulungen Arbeit und Leben Bremen Arbeit und Leben Bremen Betriebs- und Personalräteschulungen Hans-Christian Allnoch hc.allnoch@aulbremen.de Telefon Praxisbezogene Qualifizierung für Betriebs- und Personalräte, Inhouseschulungen und Klausuren, Strategie- und Konzeptentwicklung, Politische Bildung gewerkschaftlicher Kooperationen Dagmar Lichte d.lichte@aulbremen.de Telefon Anmeldung und Seminarverwaltung Kontakt und Beratung: Bildungsvereinigung Arbeit und Leben (DGB/VHS) e.v. Bahnhofsplatz Bremen Tel Fax info@aulbremen.de Öffnungszeiten Geschäftsstelle: Montag Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Willi Derbogen w.derbogen@aulbremen.de Telefon Leitung, Nationale und internationale Jugend bildungs arbeit, EU-Projekte, stadtteilorientierte Bildungsangebote Manfred Weule m.weule@aulbremen.de Telefon Politische Bildung allgemein, demographischer Wandel im Betrieb, betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Mitglieder des Vorstandes: Annette Düring, 1. Vorsitzende Marion Seevers, 2. Vorsitzende Andrea Adrian, Antje Edel, Kornelia Knieper, Susanne Nolte 4 und 7 des WBG Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001: 2008 Zertifikat- Register-Nr.: 1763 QM Dunja Joost Telefon Anmeldung und Seminarverwaltung Dagmar Lichte Telefon Anmeldung und Seminarverwaltung Ingrid Voss Telefon Seminarabrechnung, Buchhaltung 2 3

4 Mai August 2014 Seminar-Kalender September Dezember 2014 ımaiı Zeit- und Selbstmanagement für nicht freigestellte Betriebsräte Bremen VA-Nr Seite 11 ıjuniı Aktuelle Rechtsprechung kein Buch mit sieben Siegeln Bremen VA-Nr Seite Rechtliche Grenzen bei der Kontrolle von ArbeitnehmerInnen Bremen VA-Nr Seite WA 1 Einführung in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses Bremen VA-Nr Seite Auffrischen und vertiefen Aktuelles zu Betriebsverfassung und neuester Rechtsprechung Bremen VA-Nr Seite Juristische Formulierungen des Betriebsverfassungsrechts entschlüsseln Bremen VA-Nr Seite AR 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Betriebsratspraxis Bremen VA-Nr Seite Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltungspflicht, Informationspflicht Betriebsräte in der Zwickmühle? Bremen VA-Nr Seite BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Bremen VA-Nr Seite 6 Juliı Schriftverkehr und Protokollführung im Betriebsrat Bremen VA-Nr Seite BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Speziell für Menschen mit Migrationshintergrund Bremen VA-Nr Seite Whistleblower: Denunziant oder Aufklärer? Mitbestimmung nutzen Risikokommunikation gestalten Verbesserungen bewirken Bremen VA-Nr Seite SchwbVWO Wahlvorstandsschulungen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bzw. Vertrauensperson Das förmliche Wahlverfahren gem SchwbVWO Bremen VA-Nr Seite BR 2 Mensch geht vor! Kompetent handeln bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen Bremen VA-Nr Seite SchwbVWO Wahlvorstandsschulungen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bzw. Vertrauensperson Das vereinfachte Wahlverfahren SchwbVWO Bremen VA-Nr Seite BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement Bremen VA-Nr Seite Das Arbeitszeugnis Bremen VA-Nr Seite BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Visselhövede VA-Nr Seite Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemäß 102 und 103 BetrVG Bremen VA-Nr Seite Sanktions- und Haftungsrisiken von Betriebsräten Bremen VA-Nr Seite Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Bremen VA-Nr Seite BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Visselhövede VA-Nr Seite 6 Augustı Die Geschäftsführung des Betriebsrats, Organisation der Betriebsratsarbeit Bremen VA-Nr Seite BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Bremen VA-Nr Seite BR 3 Agieren statt Reagieren Mitbestimmen und gestalten gem. 87 BetrVG Bremen VA-Nr Seite 7 ıseptemberı Betriebsversammlungen gestalten Bremen VA-Nr Seite Einführung in die Grundlagen der Verhandlungsführung Argumentieren verhandeln überzeugen Bremen VA-Nr Seite AR 2 Europarechtliche Zusammenhänge im Arbeitsrecht und ihre Bedeutung für die Betriebsratspraxis Visselhövede VA-Nr Seite BR 2 Mensch geht vor! Kompetent handeln bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen Bremen VA-Nr Seite Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren Bremen VA-Nr Seite 14 ıoktoberı Aktuelle Rechtsprechung kein Buch mit sieben Siegeln Bremen VA-Nr Seite Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bremen VA-Nr Seite Whistleblower: Denunziant oder Aufklärer? Mitbestimmung nutzen Risikokommunikation gestalten... Bremen VA-Nr Seite Die Geschäftsführung des Betriebsrats, Organisation der Betriebsratsarbeit Bremen VA-Nr Seite WA 2 Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses Aufbauseminar Bremen VA-Nr Seite Auffrischen und vertiefen Aktuelles zu Betriebsverfassung und neuester Rechtsprechung Bremen VA-Nr Seite Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltungspflicht, Informationspflicht Betriebsräte in der Zwickmühle? Bremen VA-Nr Seite BR 4 Beständig ist allein der Wandel! Betriebliche Veränderungen: Informations- und Beteiligungsrechte Bremen VA-Nr Seite 7 ınovemberı BR 1 Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz Visselhövede VA-Nr Seite Arbeitszeiten regeln Rechtsgrundlagen und Regelungsbeispiele Bremen VA-Nr Seite Schriftverkehr und Protokollführung im Betriebsrat Bremen VA-Nr Seite AR 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Betriebsratspraxis Bremen VA-Nr Seite BR 3 Agieren statt Reagieren Mitbestimmen und gestalten gem. 87 BetrVG Bremen VA-Nr Seite 7 ıdezemberı AR 3 Sachverhalte analysieren, Beteiligungsrechte erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Bremen VA-Nr Seite Juristische Formulierungen des Betriebsverfassungsrechts entschlüsseln Bremen VA-Nr Seite Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemäß 102 und 103 BetrVG Bremen VA-Nr Seite Konstruktiver Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz Konflikte: Chance oder Hindernis? Bremen VA-Nr Seite Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Bremen VA-Nr Seite Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Bremen VA-Nr Seite Sanktions- und Haftungsrisiken von Betriebsräten Bremen VA-Nr Seite

5 Inhouse- & Team-Schulungen Arbeitsrechtliche Grundlagen Schulungen vor Ort Grundlagenseminare für Betriebsräte Schulungen für Gremien/ Inhouseschulungen Teamentwicklung Arbeitspläne Strategieentwicklung Themen der Betriebsratsarbeit besprechen und Lösungen für betriebliche Probleme finden dafür bieten maßgeschneiderte Inhouse-Seminare den geeigneten Rahmen. Die Vorteile: Zeitgleicher Wissensstand aller Betriebsrats-Mitglieder Konzentrierte Bearbeitung betrieblicher Themen Betriebsspezifische Problemlösungen Entwicklung professioneller Arbeitsformen Hoher Grad an Verbindlichkeit von Absprachen Konditionen: Nach Vereinbarung Ansprechperson: Hans-Christian Allnoch, ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Bremen, Dozent für Betriebsverfassung und Arbeitsrecht, ist bei Arbeit und Leben zuständig für die Qualifizierung gesetz licher Interessenvertretungen. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung in Qualifizierungsfragen, die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten und deren Umsetzung. br 1 Einführung in das Betriebs verfassungsgesetz Die Betriebsverfassung regelt grundsätzliche Dinge des Miteinanders im Betrieb. Dort sind die Teilhaberechte der ArbeitnehmerInnen ebenso geregelt wie das Rechtsverhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es bietet Betriebsräten auch die Grundlage für eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das Seminar vermittelt die aktuellen Rechtsvorschriften und ihre Anwendung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Praxis. Der Grundbaustein für erfolgreiche Betriebsratsarbeit! Souveränität im Anwenden der Rechtsvorschriften Professionelle und effektive Organisation der Betriebsratsarbeit Position und rechtliche Stellung des Betriebsrats Zusammenarbeit mit Belegschaft und Arbeitgeber Struktur, Grundbegriffe der Betriebsverfassung Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte Übersicht über die Überwachungs-, Schutz- und Gestaltungsaufgaben Arbeiten mit Gesetzen und Kommentaren Ebenen der Konfliktlösung Rechtsgrundlagen und Änderungsbedingungen VA-Nr Termin VA-Nr Termin Referenten Manuela Mindrup, Betriebsrätin; Hans-Christian Allnoch, e.a. Richter am LAG Bremen, Dozent für Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Ort Visselhövede zzgl. ca. 770 H VP, EZ* VA-Nr Termin Ort Visselhövede zzgl. ca. 770 H VP, EZ* VA-Nr Termin VA-Nr Termin VA-Nr Termin Referentin Aynur Ersin, Speziell für Menschen mit Migrationshintergrund gem / 40 BetrVG, 96 Abse. 4 * Zusätzliche Informationen zu Seminarkosten (Veranstaltungsgebühr, Unterkunft, Verpflegung) und Freistellung / Kostenübernahme finden Sie unter > Hinweise Seite 18. br 2 Mensch geht vor! Kompetent handeln bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen Personelle Maßnahmen des Arbeitgebers haben oft gravierende Konsequenzen für die Betroffenen. Um schnell und ordnungsgemäß reagieren zu können, benötigen Betriebsräte die erforderliche Sachkunde. In dieser Veranstaltung werden die erforderlichen Grundlagen vermittelt, um bei Einstellungen, Versetzungen, Einund Umgruppierungen und Kündigungen sach- und fristgemäß handeln zu können. Grundbegriffe der Personalplanung Versetzung und Änderungskündigung Informationspflichten nach 99 Abs. 1 BetrVG Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats Vorläufige Maßnahme gem. 100 BetrVG Kündigung und Betriebsratsrechte nach 102 BetrVG Fragen der Berufsaus- und Weiterbildung Aktuelle Rechtsprechung VA-Nr Termin VA-Nr Termin br 3 Agieren statt Reagieren Mitbestimmen und gestalten gem. 87 BetrVG Betriebsräte verfügen über ein besonderes Fach- und Zusammenhangswissen. Das betrifft Produktionsabläufe ebenso wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten vor Ort. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eigene Initiativen zu praxisorientierten Problemlösungen und der Entwicklung weiterführender Gestaltungsvorschläge zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit, der betrieblichen Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans. Insgesamt stehen dem Betriebsrat 13 unterschiedliche Themen zur Verfügung um initiativ zu werden. In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung vermittelt. Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte Grenzen der Mitbestimmung Besonderheit des Initiativrechts Mitbestimmungsfälle gem. 87 BetrVG Tarifvorbehalt gem BetrVG Verhältnis von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Einsatz von Sachverständigen Voraussetzungen für eine verbindliche Betriebsvereinbarung VA-Nr Termin VA-Nr Termin br 4 Beständig ist allein der Wandel! Betriebliche Veränderungen: Informations- und Beteiligungsrechte Betriebliche Veränderungen vollziehen sich oft schleichend und werden dann zu spät in ihren Auswirkungen erkennbar. Dann ist es für Betriebsräte oft zu spät, um gestaltenden Einfluss auf diese Veränderungen nehmen zu können. Was sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen? Welche Möglichkeiten der rechtzeitigen Information und Beteiligung bestehen für den Betriebsrat auch ohne Wirtschaftsausschuss? In diesem Seminar wird das Grundlagenwissen vermittelt, das für die sachgerechte Beurteilung betrieblicher Veränderungen erforderlich ist, damit Betriebsräte ihre bestehenden Informations- und Beteiligungsrechte sachgemäß anwenden können. Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Betriebliche Veränderungen versus Betriebsänderung Voraussetzungen für einen Interessenausgleich Voraussetzungen für einen Sozialplan Informationsrechte des Betriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers Informationsanspruch nach 106 BetrVG Informations- und Beratungsanspruchs gem. 92 BetrVG Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen VA-Nr Termin

6 Arbeitsrecht für Betriebsräte Wirtschaftsausschussarbeit ar 1 kompakt Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Betriebsratspraxis Neben dem Betriebsverfassungsrecht gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und gesetzlichen Regelungen, die im betrieblichen Alltag zur Anwendung kommen. Dieses Seminar verknüpft die unterschiedlichen Rechtsquellen mit den betriebsverfassungsrechtlichen Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Rechtssicherheit in der ordnungsgemäßen Ausübung der Betriebsratsarbeit Souveränität im Umgang mit komplexen rechtlichen Zusammenhängen Grundsätze des Arbeitsrechts Arbeitsvertragsrecht, Haupt- und Nebenpflichten Grundsatz der Vertragsfreiheit Nichtigkeit von Arbeitsvertragsbestandteilen Verstoß gegen die»guten Sitten«Das Nachweisgesetz Schriftlichkeit und Mindestinhalt von Arbeitsverträgen Arbeitnehmerüberlassung Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitszeitgesetz Verzahnung von individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Thema VA-Nr Termin VA-Nr Termin zzgl. 280 H TP* ar 2 Europarechtliche Zusammenhänge im Arbeitsrecht und ihre Bedeutung für die Betriebsratspraxis Das europäische Arbeitsrecht beeinflusst die hiesige Betriebsratspraxis erheblich. Aber welche Änderungen auf europäischer Ebene haben konkrete Konsequenzen für das deutsche Arbeitsrecht? Wie hängen sie mit dem im 80 Abs. 1 BetrVG geregelten Schutz- und Überwachungsauftrag des Betriebsrats zusammen? Im Seminar lernen Betriebsräte die relevanten EU-Richtlinien kennen und erlangen ein Verständnis für europarechtliche Zusammenhänge. Fundierte Kenntnisse der geltenden EU-Richtlinien und ihre Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit Sicherheit in der Nutzung von Chancen, die sich über die EU-Richtlinien für die Arbeitnehmerschaft bieten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und Umsetzung in deutsches Arbeitsrecht Auswirkungen für Betriebe und Betriebsräte in Deutschland Ausweitung des Überwachungsauftrags von Gesetzen und Verordnungen Europarechtliche Zusammenhänge im deutschen Arbeitsrecht Anwendung des Initiativrechts zur betriebs orientierten Umsetzung neuer gesetzlicher Bestimmungen Aktuelle Rechtsprechung VA-Nr Termin Ort Visselhövede zzgl. ca. 770 H VP, EZ* ar 3 Sachverhalte analysieren, Beteiligungsrechte erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Um rechtssichere Vereinbarungen auszuhandeln, muss der Betriebsrat neben gesetzlichen Bestimmungen auch Tarifverträge, behördliche Verordnungen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die systematische Überprüfung von Vereinbarungen, die Bewertung von Entwürfen und die Entwicklung von Prüfkriterien für den Abschluss von Vereinbarungen. Rechtssicherheit im Aushandeln von Vereinbarungen Kenntnisse im Umgang mit weiterführenden Informationen, z. B. Literatur, Medien usw. Mitbestimmung versus Direktionsrecht Betriebsvereinbarungen versus Tarifverträge Kollektive Vereinbarungen versus Einzelabmachungen Flexible Arbeitszeiten versus Familie und elterliche Sorge Arbeitszeit versus Gesundheitsschutz Minuskonten versus Annahmeverzug Kollektives versus individuelles Arbeitsrecht Karriere versus Gleichbehandlung Überlastung versus Schadensersatz und Haftung VA-Nr Termin wa 1 Einführung in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses Das Seminar vermittelt die erforderlichen Rechtsgrundlagen, geht auf die Bestandteile eines Jahresabschlusses ein und erläutert, welche Informationen hieraus gewonnen werden können. Weitere Themen sind die Organisation der Wirtschaftsausschussarbeit und die Zusammenarbeit mit der betrieblichen Interessenvertretung. Sichere Wahrnehmung und Durchsetzung der Informations- und Rechtsansprüche Kenntnisse über die Auswirkungen wirtschaftlicher Maßnahmen auf Betrieb und Beschäftigte Informations-, Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses Beurteilung von Art und Umfang der wirtschaftlichen Informationen Übersicht zu Aufbau und Gliederung von Jahresabschlüssen Einführung zu betrieblichen Kennzahlen und deren Interpretation Organisation der Wirtschafts ausschussarbeit Zusammenarbeit des Wirtschaftsausschusses mit dem Betriebsrat VA-Nr Termin u. SGB IX wa 2 Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses Aufbauseminar vertiefende Grundlagen Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch von WA I oder einer vergleichbaren Veranstaltung. Im Seminar werden systematisch Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungskennzahlen erarbeitet. Ausgehend von den Kennzahlen aus der Bilanzanalyse ermitteln wir, wie der Wirtschaftsausschuss qualifizierte Informationen zur Unternehmensentwicklung gewinnen kann. Weitere Themen sind die Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Personalplanung und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Sicheres Urteilsvermögen bei der Einschätzung von Informationen zur betrieblichen Entwicklung Unterstützung des Betriebsrats durch Kenntnisse über Auswirkungen wirtschaftlicher Maßnahmen auf betrieblicher Ebene Informationsgewinnung aus einer beispielhaften Jahresabschlussanalyse Entwicklung von Kennzahlensystemen Einführung in die Thematik von Investitionsplanung und -entscheidung Bestandteile der Personalplanung Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat VA-Nr Termin * u. SGB IX 8 9

7 Organisation der Betriebsratsarbeit Auffrischen und vertiefen Aktuelles zu Betriebsverfassung und neuester Rechtsprechung Diese Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundkenntnisse der BR1 4-Seminare verfügen und diese auffrischen und aktualisieren wollen. In komprimierter Form werden die betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen in ihrer Bedeutung für die betriebliche Praxis bearbeitet. Änderungen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung werden praxisnah anhand vieler konkreter Beispiele vermittelt. Aktualisierung bestehender Kenntnisse und rechtssichere Anwendung bestehender Bestimmungen Neueste Rechtsprechung zum BetrVG und ihre Auswirkung auf die Betriebsratsarbeit: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen, Anhörungsverfahren und Widerspruch gem. 102 BetrVG Arbeitsrechtliche Entwicklung bei sozialen Angelegenheiten: 87 BetrVG Anforderungen an Betriebsvereinbarung Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan VA-Nr Termin VA-Nr Termin Kosten 560 H VA-Gebühr zzgl. ca. 170 H TP* Die Geschäftsführung des Betriebsrats, Organisation der Betriebsratsarbeit Erfolgreiche Betriebsrats-Tätigkeit braucht realistische Ziele, funktionierende Strukturen und effiziente Planung. Aber wie lässt sich dies von Anfang an im (neu gewählten) Betriebsrat umsetzen? Welche rechtlichen Grundlagen und Hintergrundkenntnisse sind erforderlich? Wie lässt sich dieses Wissen im Alltag für die Interessenvertretung nutzen? Fragen, die das Seminar praxisorientiert und anhand vieler konkreter Beispiele beantwortet. Organisations- und Gestaltungskompetenz für die tägliche Betriebsratsarbeit Kenntnisse über typische Fehler in der Betriebsratsarbeit und wie sie vermieden werden Organisation der Betriebsratsarbeit und Geschäftsführung gemäß 36 BetrVG Verantwortlichkeiten von Betriebsrats- Gremium und Betriebsrats-Mitgliedern Verbindlichkeiten von Zielen und Anforderungen Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge Ordnungsgemäße Einladung und Tagesordnung Freistellung, Verhinderungsfall und Ersatzteilnahme Rechtssichere Beschlussfassung Beschaffung und Auswertung von Information Kosten der Betriebsratsarbeit VA-Nr Termin VA-Nr Termin zzgl. ca. 115 H TP* Schriftverkehr und Protokollführung im Betriebsrat Betriebsräte müssen nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich kommunikationsstark sein. Beschlüsse müssen rechtssicher verfasst und protokolliert werden. Schon kleine Fehler können gravierende Folgen haben: So sind z. B. Stellungnahmen mit Formfehlern wertlos! Um dies zu vermeiden, werden im Seminar die gesetzlichen Bestimmungen zum Schriftverkehr, zur Protokollführung und zur Abfassung von Stellungnahmen bearbeitet. Know-how zu den rechtlichen Vorschriften bzgl. Schriftverkehr und Protokollführung Praxiswissen für die effektive Arbeit mit Textbausteinen und Musterschreiben Anforderungen an den Schriftverkehr Betriebsrat intern/extern Verwendung von Musterschreiben, individualisierte Musterschreiben Beauftragung von Sachverständigen, Rechtsbeistand Gesprächs- und Verhandlungsdokumentation etc. Protokollarten, Inhalt, Unterzeichnung usw. EDV-gestützte Protokollführung Rechtsfolgen bei Verstößen Einsichtnahme, Abschriften, Ablage und Aufbewahrungsfristen Besondere Anforderungen bei Beschlussfassungen Fallbeispiele aus der arbeitsrechtlichen und betrieblichen Praxis VA-Nr Termin VA-Nr Termin Zeit- und Selbst management für nicht freigestellte Betriebsräte Wer beides vernünftig und mit Freude machen möchte, braucht vor allem eines: Selbstorganisation. Wie behalte ich auch bei hohem Arbeitsaufkommen den Überblick? Wie kann ich effektiver werden? Wie gestalten wir die Zusammenarbeit im Betriebsrat konstruktiv und produktiv? Im Seminar werden praxisnahe Techniken und Strategien des Zeit- und Selbstmanagements vorgestellt. Kenntnisse für die Entwicklung eines individuellen Zeitmanagements Effiziente, konstruktive Gestaltung der Zusammenarbeit im Betriebsrat Rationeller Umgang mit Informationen Zeitdiebe, Zeitplanung, Zeitmanagement Tages-/ Wochenpläne aufstellen Effizienz in Sitzungen: wissen, worauf es ankommt Ich bin mal eben weg: Was beim Abmelden zu beachten ist VA-Nr Termin Referent Hans-Christian Allnoch, e.a. Richter am LAG Bremen, Dozent für Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltungspflicht, Informationspflicht Betriebsräte in der Zwickmühle? Dem Recht des Betriebsrats auf rechtzeitige und umfassende Information wurde von Beginn an die Geheimhaltungspflicht als Regulativ gegenübergestellt. Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats unterliegen gem. 79 BetrVG der Geheimhaltung. Auch personenrelevante Daten unterliegen der Schweigepflicht. Gleiches gilt für die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten. Gleichzeitig erwartet die Belegschaft rechtzeitige und umfassende Information und Kommunikation. Und auch innerhalb des Betriebsrats und gremienübergreifend wird informiert und korrespondiert. Rechtsicherer Umgang mit Informationen innerhalb des Betriebsrats, bei gremienübergreifender Zusammenarbeit und Beteiligung»Dritter«z.B. Sachverständige Rechte und Pflichten von Betriebsräten (Friedenspflicht, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Verschwiegenheit, Begünstigungsverbot) Umfang der Schweigepflicht gem. 789 BetrVG Weitergabe von Informationen an andere Gremien, Gewerkschaftsvertreter, Sachverständige, Rechtsanwälte Geheimhaltungspflichten: Was muss der Betriebsrat für sich behalten? Geschäfts- und Betriebsgeheimnis Betriebsrats-Sitzung: Was darf nach außen dringen? Weitergabe von persönlichen Mitarbeiterdaten Verletzung der Neutralitäts- und Friedenspflicht Sanktionsmöglichkeiten gegen das gesamte Gremium oder einzelne Betriebsratsmitglieder Streitigkeiten zum Bestehen und Umfang der Schweigepflicht VA-Nr Termin VA-Nr Termin Referent Reiner Oetjens, Fachanwalt für Arbeitsrecht 10 11

8 Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Anwendung des Betriebsverfassungsrechts Sanktions- und Haftungsrisiken von Betriebsräten Im Falle von Fehlverhalten ist zu beachten, dass Betriebsräte sowohl arbeitsvertraglichen wie betriebsverfassungsrechtlichen Verpflichtungen unterliegen. Das Seminar vermittelt Betriebsräten, wie sie engagiert ihre Arbeit machen können, ohne dabei haftungs- und strafrechtliche Risiken einzugehen. Fundierte Kenntnisse der haftungs- und strafrechtlichen Risiken Souveränität im rechtlich korrekten Handeln Sanktionierungsstufen von Fehlverhalten Fehlerhafte Beratung von ArbeitskollegInnen Weitergabe persönlicher Daten von ArbeitnehmerInnen Unterlassene Aufgabenwahrnehmung, Amtspflichtsverletzung Beispiele aus der Rechtsprechung Mögliche strafrechtliche Konsequenzen VA-Nr Termin VA-Nr Termin Juristische Formulierungen des Betriebsverfassungsrechts entschlüsseln»juristendeutsch«hat manchmal seine Tücken. Das Seminar hilft, die Formulierungen im Betriebsverfassungsgesetz zu verstehen und die richtigen Paragrafen im Bedarfsfall schnell zu finden. Betriebliche Fallbeispiele veranschaulichen das Gelernte. Wenn die Terminierung der Arbeitsgerichte es ermöglicht, wird eine arbeitsgerichtliche Verhandlung besucht. Sichere Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung Lesen und Verstehen juristischer Texte und rechtlicher Formulierungen Leitsätze und Kommentierungen in die Praxis übersetzen Beispiele für die Anwendung der Rechtsprechung im Betrieb VA-Nr Termin VA-Nr Termin Referentin Aynur Ersin, zzgl. ca. 115 H TP* Rechtliche Grenzen bei der Kontrolle von ArbeitnehmerInnen Das Recht des Arbeitgebers, die MitarbeiterInnen zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt aber: Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten müssen gewahrt bleiben. Nur die Erfüllung arbeitsvertraglicher Hauptund Nebenpflichten darf überwacht werden. Das Seminar zeigt, welche Mitarbeiterkontrollen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Fundierte Kenntnisse über zulässige und unzulässige Überwachung Klarheit und Handlungssicherheit im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten Überwachung: Video, / Internet, Telefon Suchtkontrollen, Alkohol- und Rauchverbote Krankheitssimulation Zuverlässigkeitstest VA-Nr Termin Wie können Sperrfristen und Ruhezeiten beim Arbeitslosengeld vermieden werden? Was tun, wenn das Arbeitslosengeld zu niedrig ist? Was ist bei Aufhebungsverträgen zu beachten? Das Seminar informiert darüber, was Betriebsräte in der Beratung von Beschäftigten bei sozialund arbeitsrechtlichen Problemen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beachten müssen. Der Fokus liegt dabei auf unterschiedlichen Beendigungsformen und den Folgen für die Sozialleistungen. Beratungskompetenz bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen Fundierte Kenntnisse der relevanten rechtlichen Hintergründe Frühzeitige Meldung bei Arbeitslosigkeit Dauer des Anspruchs und Höhe des Arbeitslosengeldes Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld Zumutbarkeit von Arbeit und Freibeträge bei Arbeit Sperrzeiten, Ruhezeiträume und Härtefälle Eckpunkte für einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit Langandauernde Krankheit und Arbeitslosigkeit Voraussetzungen für aufstockendes Arbeitslosengeld II Erwerbsminderungsrente oder vorzeitige Rente und Zuverdienst VA-Nr Termin VA-Nr Termin zzgl. ca. 115 H TP* gem / 40 BetrVG, 39.5 / 41 BremPersVG, 96 Abse. 4 Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemäß 102 und 103 BetrVG Das Seminar informiert über verschiedene Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vermittelt einen Überblick über die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Praktische Hilfen zur Formulierung von Stellungnahmen und Widersprüchen sind ebenso Thema wie Tipps zur rechtssicheren Beratung von betroffenen MitarbeiterInnen. Umfassende Kenntnisse über Kündigungsformen und die Mitbestimmungsund Beteiligungsrechte als Betriebsrat Rechtssicherheit bei der Beratung von Betroffenen Eigenkündigung: Form, Fristen, Vertragsstrafen, Rückzahlungspflichten Arbeitgeberkündigung: Außerordentliche (fristlose) Kündigung / Änderungskündigung Aufhebungsvertrag: Arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen Abmahnung als Voraussetzung von Kündigungen? Gesetzlicher Kündigungsschutz besonders geschützter Personengruppen Spezielle Kündigungsschutzvorschriften, Tarifvertrag, Elternzeit, 613a BGB Beteiligungsrechte des Betriebsrats Informationspflicht des Arbeitgebers Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung Gesetzlich zulässige Widerspruchsgründe Formulierungsvorschläge für einen ordnungsgemäßen Widerspruch Die Weiterbeschäftigungsklage des Gekündigten und deren Rechtswirkung Weitere Rechtspflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses VA-Nr Termin VA-Nr Termin Kosten 560 H VA-Gebühr zzgl. ca. 170 H TP* 12 13

9 Rechtssicherheit Das Arbeitszeugnis ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf ein faires, objektives Arbeitszeugnis. Und das nicht erst beim Ausscheiden aus dem Betrieb, sondern auch für die Karriereplanung innerhalb des Betriebes oder bei einem geplanten Wechsel. Das Seminar vermittelt Basiswissen rund um das Arbeitszeugnis und zeigt, wie Betriebsräte ArbeitnehmerInnen sachgerecht und rechtssicher unterstützen können. Rechtssichere Beratung von ArbeitnehmerInnen Identifizierung versteckter negativer Formulierungen bzw. Geheimcodes in Arbeitszeugnissen Anspruch auf Berichtigung oder Erteilung eines Zeugnisses Verwirkung und Verjährung des Anspruchs auf ein Zeugnis Zeugnisformen: Zwischenzeugnis, Einfaches und Qualifiziertes Zeugnis Zeugnissprache, Codes, Beurteilungsgrundsätze Rechtsschutz bei fehlerhaftem Zeugnis Haftungsrisiken des Arbeitgebers Schadensersatzansprüche von Beschäftigten Aktuelle Rechtsprechung VA-Nr Termin Aktuelle Rechtsprechung kein Buch mit sieben Siegeln Bei der erfolgreichen Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes kommt es in erster Linie auf gute Kenntnisse der Trends von Bundes- und Landesarbeitsgerichten (BAG und LAG) an. Das Seminar bietet Orientierung im Finden und Anwenden von Gesetzen sowie Hilfen beim Verstehen rechtlicher Formulierungen. Gemeinsam wird überzeugendes Argumentieren mit Gesetzestexten erarbeitet und erprobt. Sicherheit in der Einschätzung der Trends von BAG und LAG Fundierte Kenntnisse in der Anwendung der neuesten Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz Rechtliche Formulierungen richtig verstehen und damit argumentieren können Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht Rechtsprechung anhand aktueller betrieb licher Beispiele VA-Nr Termin VA-Nr Termin zzgl. 115 H TP* Betriebsvereinbarungen rechtssicher formulieren Sie sind vor allem dort sinnvoll, wo Gesetze fehlen oder Tarifverträge Öffnungsklauseln enthalten. Aber wie lässt sich dieses gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsinstrument am besten nutzen? Ein Seminar zu Möglichkeiten und Grenzen der Betriebsvereinbarung sowie zur rechtssicheren Gestaltung. Fundierte Kenntnisse über den formalen Rahmen einer Betriebsvereinbarung Fundus an Formulierungshilfen zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung Geltungsbereiche und Gültigkeitsdauer von Betriebsvereinbarungen Aufbau und Gliederung einer Betriebsvereinbarung Bausteine zur Erstellung Praktische Übungen zur Formulierung Ausgestaltung von Muster betriebsvereinbarungen Unterscheidung erzwingbare / freiwillige Betriebsvereinbarungen Tarifvorbehalt gem BetrVG Musterbeispiele Aktuelle Rechtsprechung VA-Nr Termin zzgl. ca. 115 H TP* Arbeitszeitregelung Arbeitszeiten regeln Rechtsgrundlagen und Regelungsbeispiele Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt als Zentralregelung des Arbeitszeitschutzrechtes und beruht auf der Europäischen Richtlinie 93/104/EG. Doch sind die arbeits zeitbezogenen Regelungen über eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen verstreut. Diese Grundlagenschulung vermittelt Betriebsräten die erforderlichen Kenntnisse über die gesetzlichen Sicherheits- und Schutzfunktionen des Arbeitszeitrechts und deren Einbindung in bestehende oder zu entwickelnde flexible Arbeitszeitregelungen. Verständnis der komplexen Gesetzesnormen Rechtssichere Gestaltung von Arbeitszeitregelungen und deren Überwachung Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum Besonderheiten für bestimmte Beschäftigungsgruppen Ruhepausen und Ruhezeiten, Ausnahmen Sonn- und Feiertagsbeschäftigung/-verbot Zulässigkeit und Grenzen flexibler Arbeitszeitgestaltung Soziale Absicherung des Arbeitnehmers Flexible Arbeitszeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit Wertguthabenvereinbarungen, Insolvenzschutz, Portabilitätsmöglichkeiten Mindestanforderungen an Betriebsvereinbarungen Haftungsregeln und Versicherungsschutz bei Verstößen Aktuelle Rechtsprechung VA-Nr Termin Kosten 560 H VA-Gebühr zzgl. ca. 170 H TP* Vereinbarkeit von Familie und Beruf Familie und Beruf beides geht! Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bietet erwerbstätigen Eltern viele Möglichkeiten, Kinderbetreuung mit beruflichen Anforderungen zu vereinbaren. Um Eltern wirkungsvoll zu unterstützen, müssen Betriebsräte sich auskennen. Das Seminar vermittelt, wie die in 80 Abs. 1 Ziffer 2b BetrVG formulierten Mitbestimmungsrechte am besten genutzt werden können. Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung Fachliche Beratungskompetenz Know-how für rechtssichere, praxistaugliche Regelungen im Betrieb Übergang von Mutterschutzgesetz zu Elternzeit Anspruch auf Vollzeit, Teilzeit, Befristung Gemeinsamer Erziehungsurlaub Vorzeitige Beendigung bzw. Verlängerung der Elternzeit, Kündigungsschutz Berufsbildung und Elternzeit Regelungen bei der Rückkehr in den Betrieb Handlungs- und Gestaltungs möglichkeiten des Betriebsrats VA-Nr Termin

10 Verhandlungsführung und Konfliktmanagement Betriebsversammlungen gestalten Beteiligungsorientierte Betriebspolitik beginnt mit der Information der Beschäftigten. Eine Betriebsversammlung ist bestens geeignet, um den Kolleginnen und Kollegen die Position der Interessenvertretung, ihre Ziele und Arbeitsschwerpunkte zu ver deutlichen. Wie diese Versammlungen informativ, interessant und überzeugend gestaltet werden ist Thema dieses Seminars. Sicherheit im Umgang mit Formalien Kreative Methoden für Gestaltung und Durchführung von Betriebsversammlungen Vorbereitung der Betriebsversammlung Festlegung von Zeitpunkt und Tagesordnung Formal korrekte Einladung und Durchführung Erstellung eines Ablaufplans Aufgabenzuordnungen im Gremium Präsentations- und Kreativmethoden Auswertung und Weiterbearbeitung der Ergebnisse VA-Nr Termin Referent Sven Beyersdorff, Projekt- und Prozessberater zzgl. ca. 115 H TP* Konstruktiver Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz Konflikte: Chance oder Hindernis Leistungsverdichtung, Überforderung und die Angst um den Arbeitsplatz brauchen ein Ventil und entladen sich häufig auf der persönlichen Ebene. Wer konstruktiv mit Konflikten umgeht, kann Streitigkeiten entschärfen und zudem die Potenziale von Konflikten kreativ nutzen. Das Seminar vermittelt die Grundlagen für eine erfolgreiche Konfliktbearbeitung in der Betriebsratsarbeit. Methodische Fähigkeiten für die konstruktive Bearbeitung von Konflikten Beratungs- und Vermittlungskompetenz in schwierigen Situationen Zusammenhang zwischen psychischen Belastungen, Betriebskultur und (un)sozialem Verhalten Soziale Konflikte und betriebliche Ursachen Konfliktarten und Phasen des Konflikt geschehens Analyse von Konfliktsituationen, Verhaltens stile Konflikt- und Kritikgespräche: mit dem Arbeitgeber, innerhalb des Betriebsrats, mit der Belegschaft Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Verhaltensweisen VA-Nr Termin Referentin Aynur Ersin, Kosten 560 H VA-Gebühr zzgl. ca. 170 H TP* gem / 40 BetrVG, 39.5 / 41 BremPersVG, 96 Abse. 4 Whistleblower: Denunziant oder Aufklärer? Mitbestimmung nutzen Risikokommunikation gestalten Verbesserungen bewirken Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, dass Arbeitnehmer Missstände unter besonderen Voraussetzungen öffentlich machen dürfen, bleibt dies riskant. Personal- und Betriebsräte können sich dafür einsetzen, mit dem Arbeitgeber Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen abzuschließen, um die interne Risikokommunikation zu erleichtern und externes Whistleblowing weitestgehend zu erübrigen. Das dient dem Schutz der (potentiellen) Whistleblower und ist gleichzeitig im Interesse aller Beteiligten, da Risiken rechtzeitig erkannt werden können und Schäden, die nicht zuletzt durch externes Wistleblowing entstehen können, vermieden werden. Rechtssicherheit bei der Beratung von Beschäftigten Konfliktpräventives Handeln Treue und Verschwiegenheitspflichten der Arbeitnehmer Umgang mit Hinweisen und Meldungen Mitbestimmungsinstrumente und Rechtsgrundlagen Gestaltung einer internen Risikokommunikation Rahmenbedingungen für Vereinbarungen Datenschutzrechtliche Probleme (BDSG) VA-Nr Termin VA-Nr Termin Referent Hans-Christian Allnoch, e.a. Richter am LAG Bremen, Dozent für Betriebsverfassung und Arbeitsrecht gem / 40 BetrVG, 39.5 / 41 BremPersVG, 96 Abse. 4 Einführung in die Grundlagen der Verhandlungsführung Argumentieren verhandeln überzeugen Auf der Arbeitgeberseite stehen Betriebsräten oft rhetorisch gut geschulte VerhandlungspartnerInnen gegenüber. Wer da Paroli bieten will, muss die Strategien der anderen durchschauen und selbst geschickt anwenden können. Das Seminar zeigt, woran faire bzw. unfaire Verhandlungstechniken zu erkennen sind und wie angemessene Gegenstrategien aussehen. Sicheres Gespür für Verhandlungstechniken und ihre Anwendung Souveränität und Überzeugungsstärke auch in schwierigen Verhandlungssituationen Grundlagen der Kommunikation und Verhandlungsführung Blickkontakt, Gestik, Mimik und Körperhaltung Aktives Zuhören Rede, Vortrag und Präsentation Umgang mit schwierigen Verhandlungssituationen Einwänden und Störungen richtig begegnen Umgang mit Killerphrasen Praktische Übungen aus dem betrieblichen Alltag VA-Nr Termin Referent Sven Beyersdorff, Projekt- und Prozessberater Kosten 560 H VA-Gebühr zzgl. ca. 170 H TP* gem / 40 BetrVG, 39.5 / 41 BremPersVG, 96 Abse. 4 Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Führungsverhalten beeinflusst das psychische Wohlergehen von Beschäftigten. Das heißt: Führungskräfte haben viel Verantwortung. Durch ihre Art der Arbeitsorganisation und -verteilung, Lob und Kritik können sie ihre MitarbeiterInnen stärken oder schwächen. Das Seminar thematisiert die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und psychischen Belastungen und zeigt, wie Betriebsräte die Auswirkungen von Führungsverhalten ermitteln können. Sicheres Urteilsvermögen in Bezug auf Führungsstile auf ihre Auswirkungen Handlungskompetenz und Rechtssicherheit im Umgang mit gesundheitsschädigendem Führungsverhalten Zusammenhang von Führung, psychischer Belastung und Krankenstand Führungsstile, -konzepte und -instrumente Grundsätze guter Führung Umgang mit schwierigen Vorgesetzten Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung Verfahren zur Erhebung Aufgaben des Betriebsrates bei gesundheitsschädigendem Führungsverhalten und Bossing, Maßnahmen zur Veränderung Überwachungsaufgaben und Mitbestimmung bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung VA-Nr Termin Referent Godehard Baule, Dipl.-Psychologe und Supervisor zzgl. ca. 115 H TP* gem / 40 BetrVG, 39.5 / 41 BremPersVG, 96 Abse. 4 BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement Ein Anrecht auf betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hat jeder, der in einem Jahr insgesamt länger als sechs Wochen krank war. Ziel des BEM: Es soll erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz sichern. Das Seminar führt in die Grundlagen des BEM ein, verdeutlicht das Präventions prinzip im Unterschied zum Sanktionsprinzip und thematisiert die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. Fundierte Kenntnisse zu Hintergründen und Anwendung des BEM Praxisorientierte Beratungskompetenz bei Wiedereingliederungen Rechtliche Grundlagen zum Eingliederungsmanagement nach 84 SGB IX Ziele und Aufgaben des BEM Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung des BEM Anforderungen an die Betriebsratsarbeit Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei fehlendem BEM Bedeutung und Funktionsweise des Präventionsprinzips Voraussetzungen für die Einführung eines BEM VA-Nr Termin Referent Godehard Baule, Dipl.-Psychologe und Supervisor Kosten 560 H VA-Gebühr zzgl. ca. 170 H TP* gem / 40 BetrVG, 39.5 / 41 BremPersVG, 96 Abse

11 Hinweise zu Kosten, Anmeldung, Abrechnung, Stornierung Wahlvorstandschulungen Wahlvorstandsschulungen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bzw. Vertrauensperson Im Herbst 2014 werden die Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Aber was muss beachtet werden, damit die Wahl erfolgreich verläuft? SGB IX, SchwbVWO und auch BetrVG legen fest, was bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl zu beachten ist. Das Seminar vermittelt praxisnah die rechtlichen Aspekte und stellt verschiedene Wahlverfahren vor. Fundierte Kenntnisse in der rechtskonformen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der SBV-Wahl Sichere Anwendung von SGB IX, SchwbVWO, BetrVG Gesetzliche Grundlage der Wahl zur SBV Bestellung eines Wahlvorstands Aktives und passives Wahlrecht Fristenwahrung und Terminplanung Wahlschutz, Kündigungsschutz Das förmliche Wahlverfahren gem SchwbVWO: VA-Nr Termin Das vereinfachte Wahlverfahren SchwbVWO: VA-Nr Termin Referent Hans-Christian Allnoch, e.a. Richter am LAG Bremen, Dozent für Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Kosten 180 H VA-Gebühr zzgl. ca. 40 H TP* Seminarkosten VA-Gebühr = Veranstaltungsgebühr Die Veranstaltungsgebühr beinhaltet die von Arbeit und Leben zur Realisierung der Veranstaltung erbrachten Leistungen, einschließlich der Schulungsunterlagen und Referenten kosten. TP* = Tagungspauschale Die Tagungspauschale versteht sich zzgl. MwSt. und beinhaltet die räumliche und technische Seminarausstattung einschließlich der Ver pflegung während der Seminarzeiten. Ihre tatsächliche Höhe ist abhängig vom Veranstaltungshaus und der Teilnehmerzahl. Sie kann daher erst nach Seminardurchführung konkret mitgeteilt werden. VP/ EZ* = Vollpension/Einzelzimmer beinhaltet die Tagungspauschale, die Übernachtung inkl. Frühstück und Abendessen zzgl. MwSt. Veranstaltungen außerhalb von Bremen er folgen grundsätzlich mit VP/EZ, Veranstaltungen in Bremen erfolgen grundsätzlich ohne. Zusätzliche Leistungen: Voranreise etc. Auf Wunsch übernehmen wir gerne auch für die Teilnahme an Veranstaltungen in Bremen die Buchung für Übernachtung/Vollpension. Gleiches gilt für eine evtl. Anreise am Vortag des Seminarbeginns beziehungsweise bei Abreise am Tage nach Seminarende. Die da durch zusätzlich anfallenden Kosten werden von den Häusern dynamisch je nach Nachfrage und Ereignissen wie Messen etc. zeitnah festgesetzt. Sie bewegen sich er fahrungsgemäß um ca. 90 H bis 130 H pro Übernachtung inkl. Frühstück zzgl. Abendessen nach Verzehr. Diese Kosten werden dem Arbeitgeber von Arbeit und Leben zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber ist hierüber im Rahmen der Beschlussfassung zu informieren. Fahrtkosten und Parkhausgebühren sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten. Anmeldeverfahren Anmeldungen per Brief, Fax oder ; bei Wochenseminaren bitte bis 8 Wochen vor Beginn, bei Tagesseminaren bitte 6 Wochen vor Beginn. Stornierung kostenfrei per Brief, Fax oder . Posteingang bei Wochenseminaren bis spätestens 8 Wochen vor Beginn, bei Tagesseminaren bis spätestens 6 Wochen vor Beginn. Bei späterer Stornierung stellen wir die Kosten in Rechnung. Wir empfehlen, bei der Beschlussfassung für den Verhinderungsfall eine/n Ersatzteilnehmer/in aufzunehmen. Einladungen, Änderungen, Absagen Je nach Anmeldeentwicklung informieren wir bei Wochenseminaren bis 4 Wochen vor Be - ginn und bei Tagesseminaren bis 2 Wo chen vor Seminarbeginn darüber, ob das Seminar wie geplant durchgeführt werden kann. Sollte ein Seminar nicht wie geplant durchgeführt werden können, werden wir darüber unverzüglich informieren und uns um ein Alternativangebot bemühen. Wir behalten uns vor, Veränderungen bei der ReferentInnenbesetzung vorzunehmen. Zahlungsbedingungen Die VA-Gebühr wird bei Wochenseminaren bis 4 Wochen vor Beginn, bei Tagesseminaren bis 2 Wochen vor Seminarbeginn in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Die Kosten für TP, VP, EZ werden nach Seminardurchführung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rech nungstellung fällig. Nach den jetzigen gesetzlichen Vorschriften ist die Seminargebühr gem. 4 Nr. 22 USTG steuerfrei; die Leistungen für Tagungspauschale, Unterkunft/ Verpflegung unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Haftungsbeschränkung Die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben haftet gegenüber TeilnehmerInnen nur, so weit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen beruht. Widerrufsbelehrung Mit der Bestätigung der Anmeldung übermitteln wir die Belehrung über den Widerruf gemäß 355 Abs. 2 und die Informationen gemäß 312 c Abs. 2 BGB. Widerrufsrecht: Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Text form (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragschluss und auch nicht vor Er fül lung unserer ge setz lichen Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, Bremen; Fax 0421/ ; info@aulbremen.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu rück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus drück lichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. Freistellungshinweise und Kostenübernahme für Betriebsräte und JAV-Mitglieder Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber, neben der Entgeltfortzahlung, die mit dem Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gem. 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind in der Regel Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Voraussetzung ist weiter eine ordnungsgemäße Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Bei diesem Beschluss kann gleichzeitig ein/e Ersatzteilnehmer/-in festgelegt werden. So können bei Verhinderung die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber über den Schulungsbeschluss unter Angabe von Thema, Termin, Ort und Kosten gemäß 37.6 BetrVG rechtzeitig zu informieren. Bei der Beschlussfassung sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Die ausgeführten Bestimmungen gelten gemäß 65 BetrVG für die Jugend- und Ausbildungsvertretungen entsprechend. Freistellungshinweise und Kostenübernahme für Personalräte, APR-Mitglieder, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen Die Mitglieder des Personalrats, die Schwerbehindertenvertretung und die Frauenbe auf tragten sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hin weise gelten entsprechend. Für Personalräte im Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes gemäß 46 Abs. 6 BPersVG gilt für die Kosten übernahme 44 BPersVG. Für Personalräte im Geltungsbereich des Bremischen Personalvertretungsgesetzes gemäß 39 Abs. 5 BremPersVG gilt für die Kostenübernahme 41 Abs. 1 BremPersVG. Für Frauenbeauftragte gemäß 15 Abs. 4 LGG gilt für die Kostenübernahme 14 LGG, für Schwerbehindertenvertretungen erfolgen Freistellung und Kostenübernahme gemäß 96 Abse. 4 und 8 SGB IX

12 Hinweise Musterbeschlüsse Kopiervorlage Anmeldung Muster: Beschluss des Betriebsrates nach 37 Abs. 6 i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG Der Betriebsrat der Firma... hat auf seiner Sitzung am beschlossen, das Betriebs ratsmitglied... zur Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema... in der Zeit von... bis... in... zu entsenden. Die Veranstaltungskosten betragen H (Option: zzgl. ca.... H für Unterkunft). Vorsorglich benennt der Betriebsrat das Betriebsratsmitglied als ErsatzteilnehmerIn. Der Betriebsrat geht davon aus, dass es sich bei dem Lehrgang um eine Schulungsveranstaltung im Sinne des 37 Abs. 6 i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG handelt. Der Betriebsrat hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. Muster: Beschluss des Personalrates nach 39 Abs. 5 i. V. m. 41 Abs. 1 BremPersVG Der Personalrat der / des... hat auf seiner Sitzung am beschlossen, das Personalrats mit glied... zur Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema... in der Zeit von... bis... in... zu entsenden. Vorsorglich benennt der Personalrat das Personalratsmitglied als ErsatzteilnehmerIn. Der Personalrat geht davon aus, dass es sich bei dem Lehrgang um eine Schulungsveranstaltung im Sinne des 39 Abs. 5 i. V. m. 41 Abs. 1 BremPersVG handelt. Der Personalrat hat beschlos sen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. Anmeldung bitte an: Arbeit und Leben e. V. (DGB/ VHS) Bahnhofsplatz Bremen Telefon Fax d.lichte@aulbremen.de Anmeldung (Kopiervorlage) zum Seminar Thema... VA-Nr.... am / vom... bis... in... ohne Übernachtung mit Übernachtung Voranreise mit Übernachtung Arbeitgeber Name..... Straße... PLZ, Ort Bildungsurlaub mehr als ein Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen Unsere Bildungsurlaubsseminare stärken das Vertrauen in die eigene Urteilskraft schärfen den politischen Sachverstand verwandeln Information in Wissen fördern die soziale Kompetenz steigern die Kreativität schaffen Solidarität Telefon... Fax... Muster: Mitteilung an den Arbeitgeber Muster: Mitteilung an den Arbeitgeber ... Betriebsrat der Firma... Bremen, den... An die Geschäftsleitung, im Hause Betr.: Seminarbesuch nach 37 Abs. 6 i. V. m. 40 Abs. 1 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung am beschlossen, dass Frau / Herr... am Seminar... teilnimmt. Wenn Frau / Herr... aus dringenden betrieb lichen oder persönlichen Gründen verhindert sein sollte, wird Frau / Herr... Personalrat der Behörde / Dienststelle... Bremen, den... An die Geschäftsleitung, im Hause Betr.: Seminarteilnahme nach 39 Abs. 5 i. V. m. 41 Abs. 1 Brem PersVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Personalrat hat auf seiner Sitzung am be schlos sen, dass Frau / Herr... am Seminar... teilnimmt. Wenn Frau / Herr... aus dringenden dienstlichen oder persönlichen Gründen verhindert sein sollte, wird Frau / Herr... Rechnungsadresse (falls abweichend von o. g. Adresse): Wir melden folgende Kollegin / folgenden Kollegen verbindlich zum Seminar an. Bei den Teilnahmekosten handelt es sich um einen Pauschalpreis; Fahrtkosten und Parkhausgebühren sind darin nicht enthalten. Die Teilnahmekosten sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitgeber zu tragen. Bei Stornierung /Nicht teil nahme können wir die Kosten in Rechnung stellen. Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters erkennen wir an. Name... Bildungsurlaub. Schlau gemacht! Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen (DGB/VHS) e.v. als ErsatzteilnehmerIn das Seminar besuchen. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben des Betriebsrates erforderlich. Der Betriebsrat hat bei der zeitlichen Lage des Seminars die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. als ErsatzteilnehmerIn das Seminar besuchen. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben des Personalrates erforderlich. Der Personalrat hat bei der zeitlichen Lage des Seminars die dienstlichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Vorname... Privatanschrift Ein ordnungsgemäßer Beschluss wurde gefasst. Der Arbeitgeber wurde informiert und hat keine Bedenken erhoben. Informationen zu unserem Programm: oder Das Seminar wird vom...,... Uhr bis...,... Uhr in... Das Seminar wird vom...,... Uhr bis...,... Uhr in Datum Unterschrift BR / PR-Vorsitzende/r durchgeführt. Die Ver anstaltungskosten betragen H (Option: zzgl. ca.... H für Unterkunft). Mit freundlichen Grüßen durchgeführt. Die Kosten des Seminars betragen H... Mit freundlichen Grüßen Hinweis: Diese Angaben werden auf elektronischen Daten trä gern gespeichert. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zur Erfül lung der satzungsgemäßen Aufgaben. Für den Betriebsrat Für den Personalrat 20 (Unterschrift) (Unterschrift) 21

13 ARBEIT UND LEBEN Bildungsvereinigung Arbeit und Leben (DGB/VHS) e. V. Bahnhofsplatz Bremen Telefon Fax

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