Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 38 Protokoll der Gemeinderatssitzung 6. Sitzung 2017 Montag, 26. Juni 2017, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Daniel Hürlimann, Ivan Flury, Urs Bentz, Patrick Suter, Gisela Schultis, Monika Roth Mock, Andrea Kronenberg (bis und mit Traktandum 12), Adrian Marti Zusätzlich zu Traktandum 4: Reto Vescovi, Kontextplan AG und Boris Szélpal, Fachjurymitglied Zusätzlich zu Traktandum 12 u. 13: Rudolf Eng, Präsident Planungskommission Zusätzlich Traktandum 12: Christof Tscharland, Panorama AG und Herr Josef Fuchs, Zuriba AG Zusätzlich Traktandum 13: Daniel Baeriswyl, Metron AG Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Gäste: Presse: Christoph Loser Rahel Meier, Solothurner Zeitung Entschuldigungen: - Traktanden: 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 4 vom 3. April Gemeinderatsprotokoll Nr. 5 vom 22. Mai Gemeindeversammlungsprotokoll Nr. 1 vom 12. Juni Schulraumerweiterung: Jurybericht 5. Antrag Elektrakommission: Arbeitsvergabe Netzsanierung Allmendstrasse 6. Antrag Bau- und Elektrakommission: Arbeitsvergabe Netz- und Strassensanierung Grünernstrasse 7. BSU Linie 2: Verlängerung nach Rüttenen 8. Antrag LA GESLOR: Genehmigung Funktionen- und Kompetenzenmatrix GESLOR 9. Kenntnisnahme: Demission Pilzkontrolleur 10. Antrag Verwaltung: Beförderungen 10.1 Verwaltungsangestellte A 10.2 Verwaltungsangestellte B 11. Validierung Wahlen Gemeinderat und Gemeindepräsidium vom

2 GR Seite Antrag Planungskommission: Teilzonen- und Gestaltungsplan Delta-Areal mit Sonderbauvorschriften - Freigabe für die öffentliche Auflage 13. Antrag Planungskommission: Totalrevision der Ortsplanung - Freigabe der Plan- und Reglemententwürfe für die öffentliche Auflage 14. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung 15. Informationen aus den Ressorts 16. Mitteilungen und Verschiedenes 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 4 vom 3. April 2017 Das Gemeinderatsprotokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Gemeinderatsprotokoll Nr. 5 vom 22. Mai 2017 Monika Roth Mock merkt an, dass ihr Votum betreffend der 1. August Feier wie folgt gelautet hat: der Wunsch von ihr besteht nicht darin, dass von jeder Ortspartei eine Person Einsitz in das Organisationskomitee nimmt. Sie möchte lediglich, dass in einem 1. Schritt gemeinsam parteiübergreifend überlegt wird, wie die Feier in Zukunft organisiert werden soll. Die Protokollführerin wird die Änderung direkt am Original-Protokoll vornehmen. Ansonsten wird das Gemeinderatsprotokoll einstimmig genehmigt. 3. Gemeindeversammlungsprotokoll Nr. 1 vom 12. Juni 2017 Das Gemeindeversammlungsprotokoll wird einstimmig genehmigt. 4. Schulraumerweiterung: Jurybericht Die Jurierung der ausgearbeiteten Projekte für das Projekt Schulraumerweiterung fand am 6. Juni 2017 im Konzertsaal Langendorf statt. Nach den ersten Erkenntnissen aus der Vorprüfung hat die Jury alle Projekte und Unterlagen zur Beurteilung zugelassen. Alle vier Teams präsentierten in der Folge der Jury ihre überarbeiteten Entwürfe. Die Präsentationen dienten dem besseren Verständnis der Projektstudien und es konnten nochmals Fragen beantwortet werden. In einer 1. Bewertungsrunde teilte sich die Jury in drei Gruppen auf. Jede Gruppe analysierte die vier Projekte in einer ersten Bewertungsrunde nach einem Hauptkriterium und den jeweiligen Unterkriterien gemäss vorgegebenem Programm. Anschliessend wurden die Ergebnisse der drei Gruppen im Plenum zusammengetragen, anhand der Pläne und Modelle erläutert und diskutiert. In der zweiten Bewertungsrunde zeichnete sich jedes Projekt durch einen speziellen Vorzug aus, weshalb noch kein Projekt einstimmig ausgeschlossen werden konnte. In einer letzten Bewertungsrunde erfolgte eine direkte Gegenüberstellung von Stärken und Schwächen der einzelnen Entwürfe, immer in Hinblick auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Gemeinde und im Speziellen auf den Schulbetrieb von Langendorf. Nach intensiver Diskussion und Abwägung aller relevanten Kriterien fällte die Jury einen einstimmigen Entscheid für das Projekt, welches das am besten geeignete Konzept beinhaltete und darum zur Weiterbearbeitung empfohlen wurde. Der Gemeinderat wird gebeten, die Wahl der Jury zu bestätigen.

3 GR Seite 40 Reto Vescovi (Kontextplan AG) verweist auf die Ausgangslage und teilt mit, dass die Jury einstimmig die Studie von ARGE agps architectur, Zürich/Graf Stampfli Jenni Architekten, Solothurn zur Weiterbearbeitung gewählt hat. Der Entscheid begründet sich darin, dass deren Studie in Abwägung aller gestellten Anforderungen an Städtebau, Schulbetrieb und Aussenraum sowie in Abschätzung der Wirtschaftlichkeit und der möglichen Risiken, die besten Voraussetzungen zur Zielerreichung bildet. Ivan Flury fragt, was die Beweggründe für den Erhalt der Turnhalle F waren, obwohl ursprünglich geplant war, diese abzureissen? In welchem Bereich befinden sich die Nutzungsmöglichkeiten? Es könnte für einige irritierend wirken, da man anfangs die Turnhalle F ersetzen wollte und nun spricht man sich für deren Erhalt aus. Boris Szélpal informiert, dass die Turnhalle F für den Schulunterricht bis zur 4. Klasse nach wie vor optimal genutzt werden kann. Reto Vescovi ergänzt, dass der Kostenplaner das Projekt nochmals genau unter die Lupe genommen hat. Die Detailabklärungen ergaben, dass die anfänglich gemachte Aussage (Abriss Turnhalle F) revidiert werden musste. Ivan Flury dankt für die Ausführungen und merkt an, dass der vorliegende Jurybericht für Aussenstehende nicht wirklich aussagekräftig ist. Adrian Marti unterstützt die Aussage von Ivan Flury. Auf welchem Weg erfolgt die Auszahlung der Entschädigung an die vier Architekturbüros, fragt der Gemeindeverwalter. Die Architekturbüros können Antrag auf Auszahlung stellen, so Reto Vescovi. An dieser Stelle verweist der Gemeindepräsident auf die am 3. Juli 2017 in Langendorf stattfindende Orientierung der Öffentlichkeit sowie Vernissage über die Projektstudie. Ein entsprechendes Inserat wird am Donnerstag, 29. Juni 2017 im Azeiger publiziert. Patrick Suter merkt an, dass er die Publizierung als knapp erachtet. 1. Das Projekt von ARGE agps architecture, Zürich/Graf Stampfli Jenni Architekten, Solothurn wird zur Weiterbearbeitung ausgewählt. 2. Die Überarbeitung des Projekts soll nach den im Jurybericht unter Kapitel 5 aufgeführten Empfehlungen erfolgen. 5. Antrag Elektrakommission: Arbeitsvergabe Netzsanierung Allmendstrasse In der Allmendstrasse werden in diesem Jahr Glasfaserkabel durch die GAW verlegt. Mit diesen Arbeiten sollten gleichzeitig auch die Rohranlagen zugänglich gemacht werden, um im Jahr 2019 die Strom- und Beleuchtungskabel ersetzen zu können. So wurde am 26. September 2016 durch den Gemeinderat beschlossen, dass die Tiefbauarbeiten ausgelöst werden können. Mittlerweile hat die Elektrakommission festgestellt, dass es in der Allmendstrasse keinen Sinn macht, die Tiefbauarbeiten vorzuziehen und erst in einigen Jahren das Netz zu sanieren. Zu viele Schächte müssten zugänglich gemacht werden. Dies würde in Zukunft wiederum zusätzliche Unterhaltsarbeiten auslösen. Daher hat die Elektrakommission das Ing. Büro Mollet angewiesen, das Projekt nochmals zu überprüfen. Es zeigt sich, dass die zeitgleich mit den GAW-Arbeiten durchgeführte Stromverkabelung eine massive Senkung der Tiefbaukosten zur Folge hat. Dies deshalb, weil nur noch vereinzelte Schächte hochgezogen werden müssen. So können die gesamten Arbeiten Tiefbau und Netzsanierung zu Kos-

4 GR Seite 41 ten erstellt werden, die innerhalb des Budgets liegen, welches ursprünglich nur für den Tiefbau vorgesehen war. Deshalb wird durch die Elektrakommission die Vergabe der Netzsanierung Strom und Beleuchtung beantragt. Für die Arbeiten wurde eine Submission erstellt. Die Eingaben wurden vom Ingenieurbüro Mollet geprüft und ausgewertet. Im Anhang des Antrages sind die Eingabesummen der einzelnen Unternehmen ersichtlich. Die Tiefbauarbeiten wurden bereits im letzten Jahr an die Firma Gurtner vergeben. Diese werden durch die Projektänderung angepasst. Die Firma Gurtner ist über die Projektanpassung informiert, die Anpassung ist zur Information kursiv aufgeführt. Budget: Ursprünglich nur für Tiefbau Allmendstrasse Investitionen Elektra: 67 kfr. plus MwSt = 72.4 kfr. inkl. MwSt. Investitionen OeBe: 13.0 kfr. inkl. MwSt. Vergabe Tiefbau: (Bereits erfolgt) Vergabe der ursprünglichen Tiefbauarbeiten an die Fa. Gurtner AG, zu: Fr Neu nach Projektanpassung mit gleichzeitiger Netzsanierung. Fr Kostenteiler Gemeinde und GAW: Von den Bauarbeiten gehen zu Lasten der Gemeinde Fr Von den Bauarbeiten gehen zu Lasten der GAW Fr Vergabe Netzsanierung (Strom und Beleuchtung): Vergabe der Netzsanierung an die Regio Energie Solothurn, zu: Fr Baunebenkosten: Firma Mollet, Fr. ca Die Elektrakommission beantragt die Vergabe der Netzsanierung an die Regio Energie Solothurn. Der Gemeindeverwalter informiert, dass zum oben genannten Geschäft ein Kredit im Finanzplan besteht. Da die Netzsanierung nun angegangen wird, wird er dieses Investitionsvorhaben aus dem Finanzplan löschen. 1. Die Arbeiten für die Netzsanierung werden an die Regio Energie Solothurn mit einem Kostendach von Fr (Kredite Nr und ) vergeben. 6. Antrag Bau- u. Elektrakommission: Arbeitsvergabe Netz- und Strassensanierung Grünernstrasse An der Grünernstrasse sind die Werkleitungen Strom, OeBe, Wasser und der Strassenbelag in einem schlechten Zustand. Mit der Glasfaserverkabelung der GAW sollen nun sämtliche Werke und abschnittsweise der Strassenbelag in der Grünernstrasse saniert werden. An der Sanierung beteiligen sich neben der Einwohnergemeinde die Bürgergemeinde und die GAW. Dadurch ergeben sich bei der Sanierung der Elektro- und Beleuchtungsanlagen Synergien im Tiefbau.

5 GR Seite 42 Die Bau- sowie die Elektrakommission beantragen nun die Vergabe der Gemeindewerke, Anteil des Tiefbaus für die Einwohnergemeinde und die Elektroarbeiten inkl. neuer Beleuchtung sowie die teilweise Sanierung der Strassenbeläge. Die Arbeiten wurden submissioniert, vom Ingenieurbüro Mollet geprüft und ausgewertet. Im Anhang des Vergabeantrages sind die Eingabesummen der einzelnen Unternehmen ersichtlich. Nach den Offert-Vergleichen beantragt die Elektrakommission nun die Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Gurtner, die Vergabe der Spezialtiefbauarbeiten an die Fa. Candoni, die Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Arnold und die Vergabe der Lieferung der Elektroverteilkabinen an die Fa. Borner. Durch die Baukommission wird die Vergabe der Strassenbauarbeiten an die Fa. Gurtner beantragt. Der Einbau des Deckbelages an der Grünernstrasse ist gemäss Investitionsplan dann für das nächste Jahr geplant, so der Gemeindeverwalter. 1. Die Tiefbauarbeiten werden an die Firma Gurtner AG, Grenchen zu einem Kostendach von Fr vergeben. 2. Die Spezialtiefbauarbeiten werden an die Firma Candoni AG, Günsberg zu einem Kostendach von Fr vergeben. 3. Die Elektroarbeiten werden an die Firma Arnold AG, Wangen zu einem Kostendach von Fr vergeben. 4. Die Lieferung der Elektroverteilkabinen werden an die Firma Borner AG, Reiden zu einem Kostendach von Fr vergeben. 7. BSU Linie 2: Verlängerung nach Rüttenen Der Gemeinderat hat an den Sitzungen vom 24. April 2016 und 23. Mai 2016 die Verlängerung der BSU-Linie 2 nach Langendorf diskutiert. Mit wenig Begeisterung und grossen Vorbehalten wurde der zweijährigen Pilotphase zugestimmt mit dem dringenden Wunsch, die Linie 2 bis nach Rüttenen zu verlängern. Infolge der damaligen Einschätzung durch das AVT, Abteilung öffentlicher Verkehr, war das Verspätungsrisiko für eine Verlängerung nach Rüttenen zu gross. In den Hauptverkehrszeiten und an Samstagen wurden Verspätungen als vorprogrammiert eingeschätzt. Es wurde befürchtet, dass die Linie 2 nicht mehr stabil betrieben werden könne. Eine Verlängerung der Buslinie nach Rüttenen wurde daher vom Kanton abgelehnt. Erwägung: In der Zwischenzeit hat die BSU eine Verspätungsanalyse der ersten dreieinhalb Betriebsmonate unter dem neuen Regime vorgenommen. Es hat sich gezeigt, dass die Linie 2 nach Langendorf weniger verspätungsanfällig ist als bei der Planung angenommen. Deshalb kommen die zuständigen kantonalen Stellen auf das Begehren der Einwohnergemeinden Langendorf und Rüttenen zurück und schlagen auf den Fahrplanwechsel 2018 die Verlängerung nach Rüttenen vor, dies vorerst für ein Jahr. Unter dem Vorbehalt der Nutzung soll die Linie 2 dann per 2019 definitiv eingeführt werden.

6 GR Seite 43 Eine grundsätzliche Überprüfung des bestehenden Fahrplans wird bei der nächsten generellen Fahrplanüberprüfung im Jahr 2020 erfolgen. Ein eventueller Schülertransport von Rüttenen nach Langendorf kann daher ebenfalls frühestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Linienführung und Haltestellen: Der Kurs führt über die Haltestellen Ladendorf-Chutz-Hubelacker-Brüggmoos nach Rüttenen. Der Fahrplan und die Lagen der neuen Haltestellen sind im Detail aus den Beilagen ersichtlich. Die neuen Haltestellen Chutz (an der Rüttenenstrasse) und Hubelacker bestanden bereits einmal. Vor der letzten Fahrplanüberprüfung, wo auf der Linie 1 der Viertelstundentakt eingeführt wurde, wurde am Abend (ca. ab 21h) die Rückfahrt von Oberdorf nach Solothurn über Rüttenen geführt (sog. Sammelkurs). Finanzierung: Die Kostenbeteiligung der Gemeinden bemisst sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und der Kostenverteil-Verordnung. Die zusätzlichen Kosten für die Linienverlängerung betragen pro zusätzliche Haltestellenabfahrt Fr Massgebend sind auf der Linie 2 die 14 Kurspaare, welche Montag bis Freitag gefahren werden. 14 Abfahrten Chutz (als Endhaltestelle bisher nur Abfahrten in Richtung Bellach, als Unterwegshaltestelle neu Abfahrten in beide Richtungen) und 28 Abfahrten Hubelacker ; 42 Abfahrten à 250 Franken ergeben für Langendorf eine zusätzliche Kostenbeteiligung von Fr Die neue Haltestelle Brüggmoos liegt zwar auf dem Gemeindegebiet von Langendorf, wird aber der bereits bestehenden Haltestelle Brüggmoos auf Rüttener Boden zugerechnet. Für Langendorf fallen diesbezüglich keine Kosten an. Der Gemeindepräsident vertritt die Meinung, dass eine Verlängerung der Linie 2 nach Rüttenen für alle Beteiligten und Nutzer einen Mehrwert bringen wird. Die Einwohnergemeinde Rüttenen begrüsst die Verlängerung. Der Gemeinderat von Rüttenen hat der Verlängerung bereits zugestimmt. Keine Wortbegehren Der Gemeinderat beschliesst mit 8 JA und 1 ENTHALTUNG: 1. Die Einwohnergemeinde Langendorf stimmt einer Verlängerung der Linie 2 Bellach- Langendorf nach Rüttenen zu. 2. Die Mehrkosten von Fr werden ins Budget 2018 aufgenommen. 8. Antrag LA GESLOR: Genehmigung Funktionen- und Kompetenzenmatrix GESLOR Im gemeinsamen Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Gemeinden Langendorf, Oberdorf und Rüttenen ist unter Art. 12 die Funktionen- und Kompetenzenmatrix aufgeführt. Abs. 1 regelt, dass die Funktionen- und Kompetenzenmatrix von jeder Vertragsgemeinde zu genehmigen ist. Andrea Kronenberg (Langendorf), Martin Ruch (Oberdorf) und Ivan Schmitter (Präsident) haben die bestehende Fassung zusammen mit der Schulleitung überarbeitet. Der Lenkungsausschuss GESLOR hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2017 die geänderte Fassung, Version 2.0, genehmigt. Die Funktionen- und Kompetenzenmatrix ist durch den Gemeinderat zu genehmigen.

7 GR Seite 44 Andrea Kronenberg stellt die vom Lenkungsausschuss überarbeitete Funktionen- und Kompetenzenmatrix vor. Sie verweist darauf, dass sich der Lenkungsausschuss bei Überarbeitung der Matrix an der Vorlage des Kantons orientiert habe. In der Funktionenmatrix werden die operativen Abläufe, Regelungen und Zuständigkeiten im Detail zugeordnet. Basis dafür bilden die gesetzlichen Grundlagen im Gesamtarbeitsvertrag und in der Volksschulgesetzgebung. Die Matrix dient als Checkliste und ist eine Grundlage für die Erstellung von Pflichtenheften. Sie gilt als eigenständiges Regulativ. deren Verbindlichkeit von der kommunalen Aufsichtsbehörde bestimmt wird. Sie muss nicht vom Departement für Bildung und Kultur genehmigt werden. Die Zuständigkeit zur Gewährung der sogenannten Assistenzlektionen/Zusatzstunden ist neu in der Funktionenmatrix abgebildet. Diese wurden früher vom Volksschulamt genehmigt, wenn sie sich im Rahmen des Reglements über die Assistenzlektionen an der Volksschule bewegten. Mit der Einführung der Schülerpauschale sind die Lohnkosten in der Pauschale eingerechnet d.h. die Bewilligung dieser sogenannten Zusatzstunden obliegt nun der kommunalen Aufsichtsbehörden. Diese Kompetenz zur Gewährung der Assistenz- resp. Zusatzlektionen soll dem Lenkungsausschuss übertragen werden. So kann der administrative Aufwand klein gehalten und die Anwendung nach einheitlichen Regeln in allen drei Gemeinden gewährleistet werden. Der Lenkungsausschuss wird sich bei der Gewährung von Zusatzstunden an das bisherige (aktuell noch nicht aufgehobene) Reglement über die Assistenzlektionen an der Volksschule halten. Die Bestimmungen dieses Reglements sollen in einem separaten Reglement/Weisung/Richtlinie des LA zusammengefasst werden und in allen Gemeinden zur Anwendung kommen. 1. Die vorliegende Funktionen- und Kompetenzenmatrix Version 2.0 (Stand: 1. März 2017; Printdatum: 19. Juni 2017) wird genehmigt. Vorbehalten bleibt, dass die Gemeinden Oberdorf und Rüttenen die Matrix ebenfalls genehmigen. 9. Kenntnisnahme: Demission Pilzkontrolleur Der Pilzkontrolleur Georg Finger demissioniert per Ende Der Gemeinderat wird gebeten, die Demission zur Kenntnis zu nehmen. Die Demission von Georg Finger wird zur Kenntnis genommen. 10. Antrag Verwaltung: Beförderungen 10. 1, Verwaltungsangestellte A Gemäss 43 DGO können Angestellte in eine höher bewertete Lohnklasse befördert werden, wenn eine entsprechende Qualifikation des Vorgesetzten vorliegt. Die Wahl- oder Anstellungsbehörde befindet über die Beförderung. Für die Funktion von Frau Sara Zahnd, Verwaltungsangestellte AHV-Zweigstelle/Arbeitsamt stehen die Besoldungsklassen 9 12 zur Verfügung (aktuell beträgt die Einstufung von Frau Zahnd BK 9 / Erfahrungsstufe 11).

8 GR Seite 45 Frau Sara Zahnd trat ihre Stelle am 1. Mai 2015 als Sachbearbeiterin AHV-Zweigstelle/ Arbeitsamt an. Aufgrund ihrer Einsatzbereitschaft und ihrem Interesse hat sie sich innert kurzer Zeit in das Arbeitsfeld eingearbeitet und sich das Grundwissen für ihre Arbeitserfüllung erarbeitet. Im Umgang mit ihrer Kundschaft, welche sich oftmals in belasteten Situationen befindet, findet sie jeweils den richtigen Ton. Auch ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Kunden und den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung ist hoch. Generell stellen wir fest, dass wir mit der Person von Frau Zahnd eine sehr gute Person anstellen konnten. Dieses Frühjahr hat Frau Zahnd die Ausbildung zur Sachbearbeiterin Sozialversicherungen edupool.ch beendet und die Prüfung dazu erfolgreich bestanden. Den Jahreskurs hat sie vor Jahresfrist auf eigene Initiative in Angriff genommen um die Zusammenhänge in ihrem Arbeitsgebiet besser verstehen zu können und die Qualität ihrer Arbeit steigern zu können. Die Weiterbildung wurde von uns begrüsst und unterstützt. Vom höheren Fachwissen profitiert schlussendlich auch ihre Kundschaft und durch die erhöhte Selbständigkeit und Fachsicherheit wird auch der Gemeindeverwalter entlastet. Durch Branchenlohnvergleiche und den Empfehlungen des Schweiz. Kaufmännischen Vereins haben wir festgestellt, dass wir Frau Zahnd aufgrund ihres seinerzeitigen Berufsquereinstiegs beim Stellenantritt vor zwei Jahren wohl etwas zu tief eingestuft haben. Durch die erfolgreich abgeschlossene Fach-Weiterbildung und die zweijährige Berufserfahrung kann von Berufsneuling keine Rede mehr sein und eine Lohnkorrektur ist angebracht. Aus all den vorgenannten Gründen beantragt die Führung der Einwohnergemeinde Langendorf die Beförderung von Frau Sara Zahnd. Keine Wortbegehren 1. Frau Sara Zahnd, Sachbearbeiterin AHV-Zweigstelle/Arbeitsamt wird in die Besoldungsklasse 11 befördert. 2. Als Einstufung per 1. Juli 2017 gilt Besoldungsklasse 11 / Erfahrungsstufe , Verwaltungsangestellte B Gemäss 43 DGO können Angestellte in eine höher bewertete Lohnklasse befördert werden, wenn eine entsprechende Qualifikation des Vorgesetzten vorliegt. Die Wahl- oder Anstellungsbehörde befindet über die Beförderung. Für die Funktion von Frau Fabienne Ernst, Verwaltungsangestellte Gebühren-, Debitoren- und Inkassowesen stehen die Besoldungsklassen 9 12 zur Verfügung (aktuell beträgt die Einstufung von Frau Ernst BK 10 / Erfahrungsstufe 9). Frau Fabienne Ernst trat ihre Stelle am 1. Februar 2008 als Verwaltungsangestellte Gebühren-, Debitoren- u. Inkassowesen an. Durch verschiedene Kursbesuche und ihre 9-jährige Erfahrung im Arbeitsgebiet konnte sie sich das notwendige Fachwissen aneignen und konnte viele Arbeiten selbständig erledigen. Die ihr übertragenen Arbeiten erledigt sie sorgfältig, speditiv und gewissenhaft. Gegenüber Kunden ist sie freundlich, hilfsbereit und wenn nötig standhaft. Generell stellen wir fest, dass mit der Person von Frau Ernst seinerzeit eine gute Person angestellt wurde. Nach Besuch des Einführungskurses sowie des Aufbaukurses Rechnungswesen hat Frau Ernst am vertieften Finanzwissen Freude gefunden und hat vor 1 ½ Jahren aus eigenem Antrieb die Ausbildung zur Sachbearbeiterin Rechnungswesen edupool.ch begonnen, was wir sehr begrüsst und unterstützt haben. Dieses Frühjahr nun hat Frau Ernst die Ausbildung abgeschlossen und die Prüfung erfolgreich bestanden.

9 GR Seite 46 Seit Beginn der nun abgeschlossenen Ausbildung, ist bei Frau Ernst generell eine erhöhte Selbständigkeit und Arbeitsqualität feststellbar. Vom erlernten Fachwissen profitiert nicht nur Frau Ernst selbst. Durch ihr grösseres Fachwissen kann auch der Gemeindeverwalter profitieren, indem er Frau Ernst anspruchsvollere Arbeiten zuweisen kann, welche sie selbständig erledigt. Aus den vorgenannten Gründen beantragt die Führung der Einwohnergemeinde Langendorf die Beförderung von Frau Fabienne Ernst. Keine Wortbegehren 1. Frau Fabienne Ernst, Sachbearbeiterin Gebühren-, Debitoren- und Inkassowesen wird in die Besoldungsklasse 11 befördert. 2. Als Einstufung per 1. Juli 2017 gilt Besoldungsklasse 11 / Erfahrungsstufe Validierung Wahlen Gemeinderat und Gemeindepräsidium vom Gemäss 119 des Gesetzes über die politischen Rechte und 49 der Verordnung über die politischen Rechte sind die Ergebnisse der Wahlen auf kommunaler Ebene und die Validierung durch den Gemeinderat im Publikationsorgan der Gemeinde oder durch öffentlichen Anschlag zu publizieren. Die Erneuerungswahlen des Gemeinderates haben am 21. Mai 2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand auch die Wahl für das Gemeindepräsidium statt. Nachdem keine Einsprachen gegen die Gemeinderatswahlen und die Wahl des Gemeindepräsidiums eingegangen sind, kann die Wahl durch den Gemeinderat validiert werden. Die Verwaltung wird die Publikation anschliessend vornehmen. Keine Wortbegehren 1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass weder gegen die Gemeinderatswahlen und die Wahl des Gemeindepräsidiums vom 21. Mai 2017 Einsprachen eingegangen sind und validiert somit diese beiden Wahlen. 12. Antrag Planungskommission: Teilzonen- und Gestaltungsplan Delta-Areal mit Sonderbauvorschriften Freigabe für die öffentliche Auflage In der Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2017 hat der Gemeinderat, gestützt auf den 1. Vorprüfungsbericht des Amts für Raumplanung (ARP), die überarbeiteten Entwürfe des Teilzonen- und Gestaltungsplans, der Zonenvorschriften und der Sonderbauvorschriften zu-

10 GR Seite 47 stimmend zur Kenntnis genommen und für die zweite kantonale Vorprüfung freigegeben. In der Folge wurden die Akten dem ARP mit dem Gesuch um Einleitung der 2. Vorprüfung überwiesen. Der 2. Vorprüfungsbericht des ARP wurde im Mai 2017 eröffnet und gestützt auf diesen wurden die Planelemente nochmals in verschiedenen Punkten angepasst. Dies erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der Panorama AG, dem ARP und der Planungskommission Langendorf. Die Planungskommission unterbreitet dem Gemeinderat nun die Auflageexemplare des Plans sowie den Zonen- und Sonderbauvorschriften zum Beschluss. Die Planungskommission ist überzeugt, dass die nun vorliegenden Unterlagen von hoher Qualität und inhaltlich ausgewogen sind. Die Interessen der Grundeigentümerin einerseits und der Gemeinde andererseits werden in angemessener Weise berücksichtigt. Ruedi Eng stellt den vorliegenden Antrag vor und offene Fragen werden beantwortet. Josef Fuchs (Zuriba AG) möchte im Namen der Eigentümerschaft seinen Dank aussprechen für die stets angenehme Zusammenarbeit. 1. Der Gemeinderat nimmt vom Resultat der zweiten kantonalen Vorprüfung sowie von den entsprechend angepassten Entwürfen des Teilzonen- und Gestaltungsplans, der Zonenvorschriften, der Sonderbauvorschriften sowie des Raumplanungsberichts (Auflageexemplare, je datierend vom 12. bzw. 22. Mai 2017) wie auch vom Mitwirkungsbericht Kenntnis. 2. Der Gemeinderat gibt den überarbeiteten Teilzonen- und Gestaltungsplan Delta-Areal, die zugehörigen Zonen- und überarbeiteten Sonderbauvorschriften, den nachgeführten Raumplanungsbericht und den erstellten Mitwirkungsbericht für die öffentliche Auflage nach 15 Abs. 1 PBG frei. Plan, Zonen- und Sonderbauvorschriften, Raumplanungsbericht und Mitwirkungsbericht werden nach entsprechender Publikation im Amtsaneziger vom 18. August 2017 bis am 18. September 2017 öffentlich aufgelegt. 3. Der Gemeinderat beschliesst den Teilzonen- und Gestaltungsplan Delta-Areal mit den zugehörigen Zonen- und Sonderbauvorschriften vorbehältlich ergehender Einsprachen zuhanden der Genehmigung durch den Regierungsrat. 4. Planungskommission und Verwaltung werden mit der Durchführung der erforderlichen Schritte (Veranlassung der Publikation und öffentlichen Auflage sowie im Falle ausbleibender Einsprachen der regierungsrätlichen Genehmigung) beauftragt. 5. Das Gemeindepräsidium wird beauftragt, im Anschluss an diesen Beschluss mit der Grundeigentümerin Verhandlungen im Hinblick auf die nach 14 Abs. 2 SBV zu treffende Vereinbarung aufzunehmen. 13. Antrag Planungskommission: Totalrevision der Ortsplanung Freigabe der Planund Reglementsentwürfe für die öffentlich Auflage Der Gemeinderat hat im Dezember 2016 den ersten Vorprüfungsbricht des Amts für Raumplanung (ARP) zustimmend zur Kenntnis genommen und zuhanden der zweiten kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Innert kürzester Zeit wurden die Anpassungswünsche des ARP umgesetzt, so dass die Auflageakten noch durch den Gemeinderat in seiner alten Zusammensetzung verabschiedet werden können.

11 GR Seite 48 An der heutigen Gemeinderatssitzung liegen die Unterlagen für die öffentliche Auflage vor und der Gemeinderat wird gebeten, diese zu genehmigen. Daniel Baeriswyl stellt mittels Präsentation die Planänderungen vor. Patrick Suter merkt an, dass die Regelung der Bau- und Vorbaulinien auch in der neuen Ortsplanung nicht einheitlich geregelt sind. Die Gefahr besteht, dass ein Ausnahmeregime entstehen könnte. Ruedi Eng schlägt vor, dass der Mitwirkungsbericht an die Personen, welche eine Eingabe getätigt haben, per Post zugestellt werden soll. Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden. Ruedi Eng wird ein Begleitschreiben verfassen und der Verwaltung zustellen, welche dann den Versand übernimmt. Der Gemeinderat beschliesst mit 6 JA und 2 ENTHALTUNGEN: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Resultat der zweiten kantonalen Vorprüfung und von den gestützt darauf an den Plan- und Reglemententwürfen sowie an den zugehörigen erläuternden Dokumenten und Planungsgrundlagen vorgenommenen Änderungen zustimmend Kenntnis. 2. Der Gemeinderat gibt die unter lit. a und b aufgelisteten Dokumente der Ortplanungsrevision für die öffentliche Auflage nach 15 Abs. 1 PBG frei. Sie werden - nach entsprechender Publikation im Amtsanzeiger vom 17. August vom 18. August 2017 bis am 18. September 2017 öffentlich aufgelegt. 3. Planungskommission und Verwaltung werden mit der Durchführung der erforderlichen Schritte (Veranlassung der Publikation und öffentliche Auflage) beauftragt. 14. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung Siehe Traktandum Informationen aus den Ressorts Soziales Urs Bentz informiert, dass am Freitag, 23. Juni 2017 die Fusion der beiden Spitexvereine Solothurn und Langendorf-Oberdorf zum Spitexverein Region Solothurn erfolgte. Nun gilt es, mit den betroffenen Gemeinden und dem neuen Spitexverein eine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Planungskommission/Baukommission Daniel Hürlimann verweist auf die Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2016, in welcher beschlossen wurde, dass der Fussgängerstreifen an der Stöcklimattstrasse in seiner Form zu erhalten und nach Süden zu verschieben sei. Weiter wurde beschlossen, dass der Fussgängerstreifen auf der Weissensteinstrasse, nördlich der Bushaltestelle, durch das AVT wieder hergestellt werden soll. Die Verwaltung wurde an dieser Gemeinderatssitzung mit der Umsetzung (Antrag an das AVT) beauftragt und die Baukommission wurde angewiesen, die Kostenverteilung für die Verschiebung des Fussgängerstreifens an der Stöcklimattstrasse zu klären. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt diesbezüglich noch keine Vorkehrungen gemacht wurden, möchte Daniel Hürlimann das Geschäft wieder in Erinnerung rufen.

12 GR Seite 49 Finanzkommission Zusammen mit der Schulleitung wurde das Berechnungsmodell zur Schulkostenverrechnung angeschaut, so Adrian Martin. Es war eine konstruktive Sitzung. Nun gilt es, Bereinigungsarbeiten am Berechnungsmodell vorzunehmen. Feuerwehr Gisela Schultis freut sich, verkünden zu dürfen, dass Benjamin Gfeller und Gregory Schmidlin den Offizierskurs erfolgreich absolviert haben. Umweltschutzkommission Weiter informiert Gisela Schultis, dass betreffend Überarbeitung des Bachunterhaltskonzepts letzte Woche eine 1. Begehung stattgefunden hat. Dieses Jahr findet am Samstag, 23. September 2017 wiederum ein Bring- und Holmarkt statt. Jugendkommission Monika Roth Mock informiert, dass diese Woche ein Gespräch mit dem Jugendarbeiter Roland Vögeli stattfinden wird. Erfreulich ist, dass die stellvertretende Jugendarbeiterin, Pia Amann, die Stellvertretung bis Ende 2017 übernehmen wird, so Monika Roth Mock. 16. Mitteilungen und Verschiedenes Verabschiedung abtretende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Andrea Kronenberg, Adrian Marti und Urs Bentz werden nach Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr im Gemeinderat vertreten sein. An dieser Stelle verdankt der Gemeindepräsident die wertvolle geleistete Arbeit zum Wohle der Gemeinde. Kassiersystem Dorfplatz Patrick Suter fragt, ob sich bei der Thematik rund um das Parkieren beim Dorfplatz schon etwas getan hat? Das Geschäft ist nach wie vor pendent, so der Gemeindeverwalter. Ziel ist es, dass bis Ende Jahr der ganze Dorfplatz gebührenpflichtig ist und die Massnahmen dazu umgesetzt sind. Andernfalls verfällt der für 2017 budgetierte Kredit. Für das Protokoll: Katia Crimella Einwohnerkontrolle

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