Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 1 Protokoll der Gemeinderatssitzung 1. Sitzung 2014 Montag, 27. Januar 2014, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Urs Bentz, Andrea Kronenberg, Daniel Hürlimann, Adrian Marti, Patrick Suter, Gisela Schultis, Ivan Flury, Monika Roth Mock Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Zusätzlich zu Traktandum 3: Silvan Jäggi, Gesamtschulleiter GESLOR Presse: Gundi Klemm, Solothurner Zeitung Entschuldigungen: -- Traktanden: 1. Gemeindeversammlungsprotokoll Nr. 2 vom 2. Dezember Gemeinderatsprotokoll Nr. 13 vom 9. Dezember Antrag Lenkungsausschuss GESLOR: Eröffnung eines 4. Kindergartens 4. Einsprache Anschlussgebühren GB Nr Bauabrechnung Umsetzung Sek-I-Reform 2. Etappe (Schulhaus A) und Auflösung der Spezialkommission 6. Bauabrechnung Instandstellung Werkhof und Entsorgungsstelle und Auflösung der Spezialkommission 7. Antrag Baukommission: Projektänderung und Arbeitsvergabe Fremdwasserentflechtung Schulhausstrasse/Wildbach 8. Baurechtsbegründung KVK Nr Agglomerationsprogramm 2te Generation: Genehmigung Zusammenarbeitsvertrag zwischen Gemeinden und Repla 10. Legislaturziele Antrag Elektrakommission: Unterhalt und Instandhaltung der Verteilkabinen in Langendorf 12. Informationen aus den Ressorts 13. Mitteilungen und Verschiedenes 1. Gemeindeversammlungsprotokoll Nr. 2 vom 2. Dezember 2013 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Gemeinderatsprotokoll Nr. 13 vom 9. Dezember 2013 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

2 3. Antrag Lenkungsausschuss GESLOR: Eröffnung eines 4. Kindergartens GR Seite 2 Aufgrund der rasanten Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Langendorf gelangt der Lenkungsausschuss GESLOR mit dem Antrag zur Eröffnung eines 4. Kindergartens an den Gemeinderat. Aktuell bestehen in der Gemeinde Langendorf drei Kindergärten. Mit den aktuellen Kinderzahlen hat das Volksschulamt des Kantons Solothurn einen zusätzlichen vierten Kindergarten für das Schuljahr 2014/2015 im Rahmen des Pensenbewilligungsprozesses genehmigt. Dies gibt der Einwohnergemeinde die Möglichkeit, die drei bestehenden Kindergärten mit zusätzlichen Assistenzlehrpersonen weiterzuführen oder einen vierten Kindergarten zu eröffnen. Nachdem der Lenkungsausschuss GESLOR die Situation analysiert hat, können zum heutigen Zeitpunkt folgende Möglichkeiten präsentiert werden: Variante 1: Status quo die drei Kindergärten bleiben so bestehen Mit dieser Variante würde die bestehende Infrastruktur weiter genutzt. Auch bliebe eine gewisse Kontinuität bei der Klasseneinteilung bestehen. Es entstünden jedoch sehr grosse Klassen, was zu einer Qualitätseinbusse führen würde. Auch entstünden Mehrkosten durch die Pensen, da mit 30 Assistenzlektionen vier Lektionen mehr nötig wären, als für ein viertes Vollpensum. Ein Vollpensum am Kindergarten beträgt 26 Lektionen. Eine Kindergartenlektion kosten ca. Fr /Jahr (Bruttobetrag). Variante 2: Schaffen eines provisorischen vierten Kindergartens in einem Schulzimmer der Primarschule Langendorf Diverse Standorte wurden im Lenkungsausschuss diskutiert (z.b. Wohnung oberhalb des Kindergartens Konzertsaal, ehemalige Wohnung des Hauswarts im Schulhaus A). Da nach kantonalen Vorgaben Kindergärten, wenn immer möglich, im Parterre eines Hauses gelegen sein sollen, kam man zum Schluss, dass für das Schuljahr 2014/2015 ein Kindergarten in einem Schulzimmer der Primarschule für ein Jahr provisorisch eingerichtet werden könnte. Dies bietet der Gemeinde die Möglichkeit, die Entwicklung der Schülerzahlen zu beobachten und zu analysieren und, bei sich abzeichnendem langfristigen Bedarf nach einem vierten Kindergarten, einen definitiven Standort zu suchen. Variante 3: Schüler des Sunnerain-Grünernstrassenquartiers (Nordosten) besuchen den Unterricht in Oberdorf Bei dieser Variante würden die Kinder aus dem Nordosten des Dorfes mit dem Linienbus nach Oberdorf fahren und einen der beiden Kindergärten in Oberdorf besuchen. Eine ähnliche Situation besteht in Rüttenen bei den Kindern des Steingrubenquartiers. Diese werden mit dem Linienbus zum Schulhaus Rüttenen befördert, was seit langer Zeit sehr gut funktioniert. Die Entwicklung der Schülerzahlen in der Gemeinde Langendorf macht die Schulraumplanung in den nächsten Jahren zu einer Herausforderung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dieses Thema in einer speziellen Arbeitsgruppe möglichst rasch zu diskutieren. Silvan Jäggi (Gesamtschulleiter GESLOR) zeigt den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten anhand einer Folie die heute bestehenden Kindergärten Weihermatt, Konzerthalle sowie Stöcklimatt. Auch ist ersichtlich, dass die meisten Kinder im Kindergartenalter im Osten des Dorfes wohnen (56%). Im Südwesten des Dorfes wohnen 26% der Kinder und im Nordwesten des Dorfes 18%.

3 GR Seite 3 Ivan Flury merkt an, dass die Option Wohnung Konzertsaal unbedingt vertieft angeschaut werden muss. Wieso nicht jetzt schon Nägel mit Köpfen machen und an diesem Standorteinen Kindergarten einrichten? Sollte eine Spezialkommission gegründet werden, wird sicher auch diese Option gründlich geprüft, so Andrea Kronenberg. Urs Bentz merkt zur vorgeschlagenen Variante 3 (Schüler besuchen Unterricht in Oberdorf) an, dass es allenfalls besser wäre, schulpflichtige Kinder der 5. und 6. Klasse nach Oberdorf in den Unterricht zu senden und nicht Kindergartenkinder. 1. Es wird ein provisorischer vierter Kindergarten in einem Schulzimmer der Primarschule Langendorf (Gebäude D) auf das Schuljahr 2014/2015 eröffnet. Der Budgetposten wird für die Anschaffung der nötigen Infrastruktur um Fr erhöht. 2. Es wird eine interdisziplinäre Spezialkommission für die Prüfung einer definitiven Lösung gebildet. Diese besteht aus folgenden Mitgliedern: Urs Zaugg (Bauverwalter), Andrea Kronenberg (Ressortleiterin Bildung), Thomas Suter (Schulleiter Primarschulen), Urs Bentz (Gemeinderat) und Monika Roth Mock (Gemeinderätin). 3. Erste Lösungsvorschläge werden dem Gemeinderat bis spätestens zur Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2014 präsentiert. 4. Einsprache Anschlussgebühren GB Nr Gegen die Anschlussgebührenrechnung der Verwaltung vom 11. Dezember 2013 über Fr aufgrund des Wintergartenanbaus an die Liegenschaft GB-Nr hat die Eigentümerschaft fristgerecht Einsprache erhoben. Daraufhin wurde die Baukommission um ihre Stellungnahme ersucht. In dieser Stellungnahme wird empfohlen, die Einsprache hinsichtlich der verlangten Abwasseranschlussgebühren gutzuheissen und die Rechnung in diesem Punkt aufzuheben, die Einsprache hinsichtlich der Nachzahlung der Anschlussgebühren an das elektrische Netz hingegen abzuweisen und die verlangte Nachzahlung im Umfang von Fr nebst Mehrwertsteuer von Fr zu bestätigen. Gestützt auf die Stellungnahme der Baukommission stellt die Verwaltung den Antrag, die Einsprache teilweise gutzuheissen. Keine Wortbegehren 1. Die Einsprache von Herrn und Frau Philipp und Jeannine Mann-Galey wird teilweise gutgeheissen. 2. Die Abwasseranschlussgebühr in der Höhe von Fr (inkl. MWSt) wird aufgehoben. 3. Die Nachforderung der Anschlussgebühren an das elektrische Netz in der Höhe von Fr (inkl. MWSt) wird bestätigt. 4. Gegen den Entscheid des Gemeinderates können die Einsprecher innert 10 Tagen bei der Kantonalen Schätzungskommission Beschwerde einreichen.

4 GR Seite 4 5. Bauabrechnung Umsetzung Sek-I-Reform 2. Etappe (Schulhaus A) und Auflösung der Spezialkommission Für das Bauvorhaben hat die Budget-Gemeindeversammlung vom 26. November 2012 einen Kredit von Fr bewilligt. Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 16. November 2013 besichtigte der Gemeinderat die umgebauten Räumlichkeiten. Die nun vorliegende Bauabrechnung der Firma Bessire + Partner Architektur AG, Langendorf vom 12. Dezember 2013 weist eine Bausumme von Fr aus. Nach Berücksichtigung von fünf Nachtragsbuchungen im Totalbetrag von Fr kann der Schulhausumbau mit Fr abgeschlossen werden. Die Kreditunterschreitung beträgt somit Fr oder 5,8 Prozent. Gemäss Antrag des Präsidenten der Spezialkommission Sek-I-Reform, Daniel Hürlimann, ist das Bauprojekt beendet und die Kommission kann aufgelöst werden. Patrick Suter merkt an, dass bei diesem Projekt - wie bei anderen Projekten in der Vergangenheit auch - die Kosten unter BKP 230, Elektroanlagen inkl. Elektroverteilung gegenüber dem Kostenvoranschlag massiv höher waren. In Zukunft müssen die Abklärungen der elektrischen Anlagen vertiefter angegangen werden. 1. Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung Umsetzung Sek-I-Reform 2. Etappe (Schulhaus A) mit einem Betrag von Fr und einer Kreditunterschreitung von Fr Der Kredit Nr wird geschlossen. 3. Die Spezialkommission Sek-I-Reform wird unter Verdankung der geleisteten Arbeit aufgehoben. 6. Bauabrechnung Instandstellung Werkhof und Entsorgungsstelle und Auflösung der Spezialkommission Nach dem Kauf des neuen Werkhofs am Steinackerweg im Frühjahr 2011 hat die Budgetgemeindeversammlung am 28. November 2011 einem Kredit für die Instandstellung des Werkhofs in der Höhe von Fr zugestimmt. Im Weiteren hatte der Gemeinderat auf Antrag der zuständigen Spezialkommission am 23. April 2012 einen Nachtragskredit von Fr für die Erstellung einer Entsorgungsstelle beim Werkhof bewilligt. Beide Projekte konnten bis anfangs 2013 baulich umgesetzt. Die Baukosten bewegten sich bis dahin im Rahmen der Kostenvoranschläge. Bei der Projektierung wurden jedoch den anfallenden Anschlussgebühren zu wenig Beachtung geschenkt. Bei der Berechnung der Anschlussgebühren für Abwasser und elektrische Energie ergab die Rechnung der Einwohnergemeinde einen Bruttobetrag (inkl. MWSt) von total Fr für Werkhof und Entsorgungsstelle. Hinzu kamen die Anschlussgebühren der Bürgergemeinde für das Frischwasser in der Höhe von total Fr (inkl. MWSt) für beide Objekte. Im Kostenvoranschlag waren für Anschlussgebühren lediglich Fr eingesetzt. Der Grund für die Differenz liegt primär in der Grösse des Grundstückes und der Zonengewichtung. Gemäss beiliegendem Kreditauszug für die Instandstellung des Werkhofs am Steinackerweg schliesst die Baurechnung mit einem Betrag von Fr und die Kreditüberschreitung beträgt somit Fr (10,2 Prozent).

5 GR Seite 5 Die Erstellungskosten für die Entsorgungsstelle am Steinackerweg belaufen sich auf Fr und die Kreditüberschreitung beträgt Fr (1.1 Prozent). Der Gemeindeverwalter weist darauf hin, dass die hohen Anschlussgebühren im Zusammenhang mit der Vereinigung der zwei Grundstücke zur Erhöhung der Ausnutzungsmöglichkeiten stehen. Dadurch ergab sich eine einzige grosse Parzelle, was sich dann auf die Gebührenhöhe auswirkte. 1. Der Gemeinderat genehmigt die Baukosten Instandstellung Werkhof mit einem Betrag von Fr und einer Kreditüberschreitung von Fr Der Gemeinderat genehmigt die Baukosten Entsorgungsstelle Werkhof Steinackerweg mit einem Betrag von Fr und einer Kreditüberschreitung von Fr Die Kreditpositionen Nr und Nr werden geschlossen. 4. Die Spezialkommission Instandstellung Werkhof wird unter Verdankung der geleisteten Arbeit aufgehoben. 7. Antrag Baukommission: Projektänderung und Arbeitsvergabe Fremdwasserentflechtung Schulhausstrasse/Wildbach Die Baukommission stellt den Antrag, für die Fremdwassersanierung Schulhausstrasse/Wildbach nach einer Projektänderung die Aufträge an die Firmen Tschanz und Marti in der Höhe von Fr zu vergeben. Im Dezember 2013 wurde klar, dass die geplante Rohr-in-Rohr-Lösung nicht funktioniert, so Daniel Hürlimann. Dies, weil sich ein tiefliegender Schacht auf dem Grundstück der Familie Brunner befindet. Die Arbeiten sollen nun konventionell angegangen werden. Dafür hat das Ingenieurbüro Emch + Berger eine Lösungsvariante ausgearbeitet, welche folgendes vorsieht: das Projekt sieht eine Rohr-in-Rohr-Variante in einem Trennsystem mit konventionellem Verfahren vor. Die Baukommission stellt infolge dieser Projektänderung den Antrag, die Arbeiten den Firmen Tschanz (an Stelle KFS) und der Firma Marti AG für total Fr zu vergeben. 1. Die Arbeiten für die Fremdwassersanierung Schulhausstrasse/Wildbach wird der Fa. Tschanz Grabenlos AG sowie der Fa. Marti AG für den Gesamtbudgetkredit von Fr (Kredit Nr ) vergeben. 8. Baurechtsbegründung KVK Nr. 36 Bisher wurden Baurechtssicherungen für die elektrischen Kabelverteilkabinen, welche auf Privatgrundstücken stehen, direkt durch die Verwaltung bei der Amtschreiberei angemeldet und abgeschlossen. Anhand der Baurechtsverträge wurde die Dienstbarkeit dann im Grundbuch eingetragen. Neu hat die Amtschreiberei die Praxis verschärft und verlangt für

6 GR Seite 6 die Eintragung der entsprechenden Dienstbarkeiten einen Zustimmungsnachweis des Gemeinderates. Für die Kabelverteilkabine Nr. 36 an der Heimlisbergstrasse 43 wurde die Baurechtssicherung am 11. November 2013 bei der Amtschreiberei angemeldet und am 16. Dezember 2013 wurde der daraus resultierende Dienstbarkeitsvertrag von den Eigentümern sowie dem Gemeindepräsidenten und verwalter unterzeichnet. Die Beurkundung durch den zuständigen Notar erfolgte ebenso. Damit der Vertrag nun definitiv im Grundbuch eingetragen werden kann, bedarf es noch der nachträglichen Zustimmung des Gemeinderates. Keine Wortbegehren 1. Das Baurecht zugunsten der Einwohnergemeinde für die Kabelverteilkabine Nr. 36 an der Heimlisbergstrasse 43 (auf Grundstück GB Langendorf Nr. 10) ist im Grundbuch einzutragen. 2. Für die Einräumung des Baurechts bezahlt die Einwohnergemeinde den Eigentümern eine einmalige Entschädigung von Fr Die Verwaltung wird ermächtigt, die Dienstbarkeit bei der Amtschreiberei anzumelden und abzuschliessen. 9. Agglomerationsprogramm 2te Generation: Genehmigung Zusammenarbeitsvertrag zwischen Gemeinden und Repla Viele Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm 1te Generation wurden bereits umgesetzt oder stehen in der Umsetzung. Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2012 der Stossrichtung des Agglomerationsprogramms 2te Generation zugestimmt, welches mittlerweile beim Bund zur Prüfung eingereicht wurde. Zwingende Voraussetzung für die Auslösung der Bundesgelder (ca. 40% der Investitionen) ist ein Zusammenarbeitsvertrag der Agglomerationsgemeinden mit der Trägerschaft (Repla). Das Agglomerationsprogramm 2te Generation ist für die Einwohnergemeinden Langendorf und Rüttenen wichtig. Es beinhaltet die Sanierung Rüttenenstrasse Ost (Abschnitt Steinsäge Ortsgrenze Rüttenen). Dabei wird bei der Sanierung dieses Kantonsstrassenabschnittes ein besonderes Augenmerk auf den Langsamverkehr gelegt, dies, weil seit dem Schuljahr 2013/2014 alle Oberstufenschüler von Rüttenen in Langendorf zur Schule gehen. Aufgrund dieses Umstandes sollte sich der Gemeinderat Langendorf überlegen, ob die Einwohnergemeinde Rüttenen um Kostenbeteiligung angefragt werden soll. Aus rechtlicher Sicht ist gegenüber dem Kanton allein die Einwohnergemeinde Langendorf beitragspflichtig. Gemäss Mehrjahresprogramm des Kantons ist die Sanierung im Jahr 2017 vorgesehen. Im Finanzplan ist der Gemeindebeitrag zu dieser Sanierung in den Jahren 2017/2018 mit insgesamt Fr berücksichtigt. Da aus rechtlicher Sicht gegenüber dem Kanton allein die Einwohnergemeinde Langendorf beitragspflichtig ist erachtet es Urs Bentz als ungeschickt, das Gemeindepräsidium offiziell zu beauftragen, mit der Einwohnergemeinde Rüttenen zwecks Kostenbeteiligung Kontakt aufzunehmen. Das Gespräch soll bilateral und informell gesucht werden. Er stellt den An-

7 GR Seite 7 trag, Ziffer 2 des Beschlussesentwurfs zu streichen. Diesem Antrag wird mit 5 JA zu 4 NEIN zugestimmt. 1. Der Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Repla espacsolothurn und den Gemeinden in der Agglomeration Solothurn wird genehmigt. 10. Legislaturziel Dem Gemeinderat liegen die am 16. November 2013 erarbeiteten Legislaturziele zusammengefasst vor. Die meisten an dieser Sitzung genannten Punkte enthielten nur die Ziele an sich, die Beschreibungen und Messgrössen fehlten. Diese wurden nun vom Gemeindepräsidenten ergänzt und müssen an der heutigen Sitzung diskutiert und beschlossen werden. Die Legislaturziele werden Seite für Seite durchgegangen und es werden kleine Änderungen vorgenommen. 1. Die vorliegenden Legislaturziele werden mit den besprochenen marginalen Änderungen, welche von der Verwaltung noch vorgenommen werden, beschlossen. 11. Antrag Elektrakommission: Unterhalt und Instandhaltung der Verteilkabinen in Langendorf Die Verteilkabinen in Langendorf wurden bislang nur sporadisch unterhalten. Dies kann dazu führen, dass durch Pflanzen oder Kleintiere ein Kurzschluss verursacht wird. Nach Angaben des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI sollten Verteilkabinen alle 5 Jahre gereinigt werden. Dabei werden Pflanzen im und um die Verteilkabinen zurückgeschnitten oder entfernt sowie die Schliessung und die Anlageteile kontrolliert und gereinigt. Des Weiteren sind Messungen zur Kontrolle des Fehlerstromschutzes und der Erdung vorgeschrieben. In Langendorf sind rund 100 Verteilkabinen vorhanden. Diese sollen nun in einem 5-Jahres- Rhythmus gereinigt und instand gestellt werden (ca. 20 Verteilkabinen/Jahr). Die nötigen Elektroarbeiten wurden vom Ingenieurbüro Mollet ausgeschrieben. Sie wurden anhand einer Schätzung des Arbeitsaufwandes und des nötigen Materials an einer durchschnittlichen Verteilkabine auf den Unterhalt an sämtlichen Verteilkabinen hochgerechnet. Nicht in der Ausschreibung enthalten sind Reparaturen, welche bei der Kontrolle in Regie durchgeführt werden sollen. Die Arbeiten werden sich über einen Zeitraum von 5 Jahren erstrecken. Eingerechnet ist der Ersatz der alten Schliesszylinder, welche im ersten Jahr vorgenommen werden sollen. Für den Schliesszylinderersatz wurde im Voranschlag 2013 ein Betrag von rund Fr aufgenommen. Dieser Pauschalbetrag wurde in der Ausschreibung berücksichtigt. Die Elektrakommission beantragt die Vergabe der Unterhaltsarbeiten der Verteilkabinen an die Regio Energie Solothurn.

8 GR Seite 8 Keine Wortbegehren 1. Die Arbeiten für den Unterhalt und die Instandhaltung der Verteilkabinen in Langendorf verteilt über die Jahre werden der Firma Regio Energie Solothurn zu einem Preis von Fr (Kto ) vergeben. 12. Informationen aus den Ressorts Finanzkommission Adrian Marti orientiert, dass sich die Finanzkommission bereits erste Gedanken zur Erarbeitung eines Pflichtenheftes sowie zur Massnahmenplanung der Gemeindefinanzen gemacht hat. Umweltschutzkommission Am 25. März 2014 findet im Konzertsaal Langendorf ein Infoanlass zum Thema Energetische Haussanierung statt. Federführend bei der Organisation und Durchführung ist die Gemeinde Oberdorf, die Gemeinden Langendorf und Rüttenen sind an der Veranstaltung jedoch auch beteiligt. Feuerwehrkommission Bezüglich offener Fragen wird eine Aussprache zwischen der Feuerwehrkommission und dem Gemeindepräsidenten sowie der Ressortleiterin Gisela Schultis stattfinden. 13. Mitteilungen und Verschiedenes Benützung Turnhalle Sonntag Patrick Suter erkundigt sich, wer jeweils am Sonntag die Turnhalle benützt und ob diese via Gesuche bei der Gemeindeverwaltung bewilligt werden. Die Verwaltung wird dies beim Schulhauswart abklären. Verschmutzung Schulhausareal Patrick Suter zeigt anhand von einigen Bildern auf, dass in der Vergangenheit das Schulhausareal nach dem Wochenende stark von Abfall verunreinigt ist. Er ist der Meinung, dass seitens der Gemeinde dagegen etwas unternommen werden soll. Der Gemeindepräsident macht den Vorschlag, den Jugendarbeiter Roland Vögeli an die Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2014 einzuladen, damit die Problematik vertieft besprochen werden kann. Einbruch Mittagstisch/Werkhof Der Gemeindepräsident orientiert, dass am letzten Wochenende Einbrüche beim Mittagstisch sowie Werkhof stattgefunden haben. Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin

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