Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 66 Protokoll der Gemeinderatssitzung 12. Sitzung 2012 Montag, 29. Oktober 2012, Uhr Gemeinderatssaal, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Presse: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Andrea Kronenberg, Nicole Affolter, Patrick Suter, Andreas Loser, Ivan Flury, Urs Bentz, Daniel Hürlimann, Adrian Marti Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Rahel Meier, Solothurner Zeitung Entschuldigungen: -- zusätzlich zu Traktandum 6: Herr Hansruedi Trachsel, Präsident Baukommission Traktanden: 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 11 vom Genehmigung Reglement über den Anschluss an das elektrische Verteilnetz der Gemeinde 3. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren: Anpassung 4. Vernehmlassungsergebnisse Fusionsprojekt / Weiteres Vorgehen 5. Verkauf GB Nr. 521 (alter Werkhof) 6. Umbau Parterre Gemeindehaus für Musikschule: Regelung der Arbeitsvergabe 7. Informationen aus den Ressorts 8. Mitteilungen und Verschiedenes 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 11 vom Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Genehmigung Reglement über den Anschluss an das elektrische Verteilnetz der Gemeinde Am 17. September 2012 hat der Gemeinderat das neue Reglement über den Anschluss an das elektrische Verteilnetz der Gemeinde im Grundsatz zuhanden der Gemeindever-

2 GR Seite 67 sammlung vom 26. November 2012 beschlossen. Offen blieben die Fragen der Rechtsmittelbelehrung und der Übergangsregelung. Die Verwaltung hat sich betreffend den offenen Fragen beim Amt für Gemeinden erkundigt und stellt dem Gemeinderat die entsprechenden Anträge. Im Weiteren wird beantragt, im Anhang des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren den Abschnitt Versorgung mit elektrischer Energie und in den Übergangsbestimmungen die Anmerkung, - Art.23 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie aufzuheben. Keine Wortbegehren Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, der Gemeindeversammlung vom 26. November 2012 folgenden Antrag zu unterbreiten: Das Reglement über den Anschluss an das elektrische Verteilnetz der Gemeinde wird wie folgt ergänzt: 25 Rechtsmittel (neu) Abs. 1 Gegen die Gebührenverfügung aufgrund dieses Reglements kann innert 10 Tagen beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Abs. 2 Gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates kann innert 10 Tagen bei der kantonalen Schätzungskommission und gegen deren Entscheid innert der gleichen Frist beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. 26 Schluss- und Übergangsbestimmungen Abs. 2 (neu): Auf vor dem 1. Januar 2013 bewilligte Baugesuche findet das zum Zeitpunkt der Bewilligung geltende Recht Anwendung. Das Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren, Anhang wird wie folgt geändert: Abschnitt Versorgung mit elektrischer Energie Alt 10 1 Die Anschlussgebühr für Wohnbauten (Ein- und Mehrfamilienhäuser) beträgt 0.8 % der Gebäudeversicherungssumme (Gesamtversicherung/Neuwert). Bei einer Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme infolge Neu- oder Umbau ist eine Nachzahlung von 0.8% zu leisten. 2 Für Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieliegenschaften wird die Anschlussgebühr nach Aufwand verrechnet. 3 Für elektrische Raumheizungen erhebt die Gemeinde einen Baukostenbeitrag in der gleichen Höhe wie die AEK. 4 Die Anschlussgebühren werden mit der Rechnungsstellung fällig. neu aufgehoben

3 Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen GR Seite 68 Alt 20 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden sämtliche widersprechende Bestimmungen anderer Reglemente aufgehoben. Insbesondere sind aufgehoben: - Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren vom Gebührentarif für das Bauwesen vom Art.23 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie. neu 20 Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden sämtliche widersprechende Bestimmungen anderer Reglemente aufgehoben. Insbesondere sind aufgehoben: - Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren vom Gebührentarif für das Bauwesen vom Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren: Anpassung Im Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und gebühren (R_GBG) 10 sind die Anschlussgebühren geregelt. Gemäss 10 Abs. 4 ist bis Ende 2012 bei Umbauten mit einem Mehrwert grösser Fr. 100' eine Nachzahlung der Anschlussgebühren zu leisten. Ab 2013 werden bei angeschlossenen Bauten für Um- und Ausbauten keine Anschlussgebühren mehr erhoben. Die Vermischung zwischen zonengewichteter Fläche (ZGF) und Gebäudeversicherungssumme, wie sie in R_GBG 10 Abs. 4 festgelegt wird, ist gemäss Bundesgerichtsurteil Nuglar nicht zulässig. Die Höhe der Anschlussgebühren variiert von Jahr zu Jahr stark. Da die Gebühren für Nachzahlungen relativ klein ausfallen, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, die Übergangsfrist per Ende 2012 auslaufen zu lassen. Damit der Gemeinderat in Zukunft eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung der Gebühren hat, schlägt die Verwaltung zudem vor, für die heute in R_GBG Anhang 2 festgesetzten fixen Beträge eine gewisse Bandbreite festzulegen. Damit wären die regierungsrätlichen Genehmigungen nicht mehr nötig, was Kosten und Korrespondenzen in einem nicht bestrittenen Geschäft vermieden würde. Was waren die Kriterien für die Schaffung einer gewissen Bandbreite, fragt Andrea Kronenberg. Das sind die generellen Anforderungen an eine Spezialfinanzierung, so der Gemeindepräsident. Die Grundgebühren müssen an diese 30 50% und die Verbrauchsgebühren 50 70% beisteuern. Urs Bentz fragt, ob die Änderung in Anhang 2 Abs. 2 der Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss. Dies sei nicht zwingend notwendig, so Hans-Peter Berger, da jedoch die zu ändernden zwingend vor die Gemeindeversammlung müssen, wird das ganze Geschäft am 26. November 2012 vorgelegt und anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung zugestellt. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, der Gemeindeversammlung vom 26. November 2012 folgenden Antrag zu unterbreiten: Das Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und gebühren wird wie folgt geändert:

4 GR Seite 69 Anhang Alt Neu 2 Abs. 2 Die Grundgebühr beträgt Fr Die Grundgebühr beträgt zwischen pro m 2 ZGF Fr und Fr. 1. pro m 2 ZGF 2 Abs. 4 Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr pro m 3 Wasserverbrauch (Stand Fr. 0.50) Die Verbrauchsgebühr beträgt zwischen Fr und Fr. 3. pro m 3 Wasserverbrauch (Stand Fr. 1.75) Die oben beschriebene Änderung der kantonalen GBV betrifft weitere im Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und gebühren der Einwohnergemeinde. Es betrifft im Kapitel V, Gebührenvollzug, welche wie folgt angepasst werden sollen: Reglement Alt 17 Abs.1 Die Anschlussgebühr wird mit der Inanspruchnahme der öffentlichen Erschliessungsanlagen fällig und ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 18 Abs. 1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird die Gebührenforderung zum nach Obligationenrecht geltenden Zinssatz für Verzugszins (OR 104, 5 %) verzinst. 19 Abs. 1 Die Gemeinde kann für nicht bezahlte Beiträge innerhalb von 3 Monaten seit Fälligkeit ein gesetzliches Grundpfandrecht ( 284 lit. D und 285 EG ZGB) eintragen lassen. Neu Die Anschlussgebühr wird 30 Tage nach Zustellung der Rechnung fällig. Diese darf erst nach der Inanspruchnahme der Erschliessungsanlage erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der Gebührenforderungen werden diese zum Verzugszinssatz für kantonale Steuern verzinslich. Dies gilt auch, wenn die Fälligkeit durch die Ergreifung eines Rechtsmittels hinausgeschoben wird. Die Gemeinde kann für nicht bezahlte Beiträge innerhalb von 4 Monaten seit Fälligkeit ein gesetzliches Grundpfandrecht ( 284 EG ZGB) eintragen lassen. 4. Vernehmlassungsergebnisse Fusionsprojekt / Weiteres Vorgehen Der Schlussbericht zur Fusionsstudie wurde am 11. Juni 2012 anlässlich einer Medienkonferenz veröffentlich. An der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2012 wurden die Einwohnerinnen und Einwohner Langendorfs über die Ergebnisse des Schlussberichtes erstmals informiert. In der Folge wurde eine Zusammenfassung erstellt und ein gemeinsamer Fragebogen für die Mitwirkung in allen sieben beteiligten Gemeinden entworfen. Dieser wurde von der Steuerungsgruppe genehmigt. Am 21. Juli 2012 beschloss der Gemeinderat mit 5:3 Stimmen, die Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung mit anschliessender Mitwirkung einzuladen. Diese wurde von rund 50 Einwohnerinnen und Einwohner am 21. August 2012 besucht. Der Fragebogen zur Mitwirkung mit Eingabefrist 15. September 2012 wurde allen 2'700 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner persönlich per Post zugestellt. Es wurde ein Rücklauf von 444 Fragebogen (16,4%) erzielt, was als erfreulich sowie repräsentativ bezeichnet werden darf. Die Ergebnisse präsentieren sich wie folgt: Lebensraum und Aufgaben / Problemlösungsgemeinschaft JA 24.7 % NEIN 70.9% LEER 4.4% Regierung durch vollamtlichen Stadtrat und Parlament anstelle Gemeindeversammlung JA 23.4% NEIN 73.6% LEER 3.0%

5 GR Seite 70 Zentralisierung der Verwaltung auf wenige Standorte an verkehrsgünstiger Lage JA 32% NEIN 64.2% LEER 3.8% Genügende Vertretung der Ortsteile JA 26.8% NEIN 69.3% LEER 3.9% Einheitliche Führung der Feuerwehr JA 49.3% NEIN 44.6% LEER 6.1% Bereitschaft, trotz Unklarheiten und Vorbehalten betr. den finanziellen Auswirkungen weiter über das Thema Fusion zu diskutieren JA 23.3% NEIN 73.3% LEER 3.4% Mit welchen Gemeinden kann man sich eine Fusion vorstellen Alle 12.8 % Keine 65.8 % Bellach 25.0 % Biberist 15.8 % Derendingen 13.7 % Luterbach 13.7 % Solothurn 23.6 % Zuchwil 16.7 % Leer 6.0 % Zusätzliche Fragen (gg. den anderen Projektgemeinden): Zusammenlegung Feuerwehren weiterverfolgen, auch wenn eine Fusion nicht zu Stande kommt JA 64.8% NEIN 30.8% LEER 4.4% Einverständnis für zentral geführte Schule mit der Konsequenz der Auflösung bestehender Zusammenarbeiten mit anderen Gemeinden JA 18.2% NEIN 78.0% LEER 3.8% Mit diesen Ergebnissen verfügt der Gemeinderat über eine der notwendigen Grundlagen für seine Diskussion, ob sich die Gemeinde weiterhin am Fusionsprojekt beteiligen soll. Der Gemeinderat ist sich einig darüber, dass eine Weiterverfolgung im oben genannten Projekt wenig Sinn macht. Dies in Anbetracht der Ergebnisse der Mitwirkung vom 21. August 2012 sowie die einhergehende hohe Ablehnung der Bevölkerung am Projekt, welche sich bei den retournierten Fragebogen herauskristallisiert hat. Auch herrscht Einigkeit darüber, dass die Erkenntnisse der Mitwirkung zwingend in die Legislaturplanung aufgenommen werden müssen. Einige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte äussern die Meinung, dass Sie eine Weiterverfolgung im Grundsatz als spannend erachtet hätten, wiederum andere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte traten dem Fusionsprojekt von Anfang an skeptisch gegenüber, und sind somit froh, dass das Projekt nun abgeschlossen ist. Auch wird Seitens der FdP der Perimeter der zu fusionierenden Gemeinden als zu gross erachtet. Es wird bemerkt, dass es eventuell noch interessant gewesen wäre, wenn man bei der Befragung noch das Alter der Antwortenden erhoben hätte Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Von den Ergebnissen zur Mitwirkung an der Fusionsstudie wird Kenntnis genommen.

6 GR Seite Den Ausstieg aus dem Projekt Chancen und Risiken einer Fusion der Stadt Solothurn mit ihren Nachbargemeinden. 3. Die Erkenntnisse der Mitwirkung fliessen in die Legislaturplanung ein. 5. Verkauf GB Nr. 521 (alter Werkhof) Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 14. Mai 2012 hat die Verwaltung Mitte August das Grundstück GB Nr. 521 im Azeiger zum Verkauf ausgeschrieben. Während der Einreichungsfrist sind vier konkrete Kaufangebote in der Bandbreite von Fr. 299' bis Fr. 410' eingegangen. Das höchste eingereichte Angebot mit Fr. 410' stammt von der Firma Bessire & Partner Architektur AG, Langendorf und liegt innerhalb der zwei vorhandenen Verkehrswertschätzungen (Bauobjekt mit und ohne Attikawohnung), welche die Verwaltung im Frühjahr 2011 in Auftrag gegeben hat. Patrick Suter stellt fest, dass die Kosten und Gebühren der Handänderung gemäss Beschlussesentwurf je zur Hälfte von der Käuferin und der Verkäuferin getragen werden. Er stellt den Antrag, dass die Kosten und Gebühren für die Handänderung vollumfänglich von der Käuferin zu tragen sind. Antrag Patrick Suter Der Antrag wird mit 4 JA zu 5 NEIN abgelehnt. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Die Einwohnergemeinde Langendorf verkauft die Liegenschaft Breitackerstrasse 2, Grundstück Langendorf GB Nr. 521 mit 798 m2 zum Preis von pauschal Fr. 410' an die Firma Bessire & Partner Architektur AG, Weissensteinstrasse 29b, 4513 Langendorf. 2. Die Kosten und Gebühren der Handänderung tragen je zu Hälfte die Käuferin und die Verkäuferin. 3. Nutzen und Schaden gehen mit Eintrag ins Tagebuch bei der Amtschreiberei Region Solothurn auf die Käuferin über. 4. Sofern die Käuferin spätestens anlässlich der Vertragsunterzeichnung eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung vorlegt, kann der Vertrag im Grundbuch sogleich eingetragen werden. Andernfalls darf dieser Eintrag erst nach Bezahlung, resp. nach separater Eintragungsermächtigung erfolgen. Sollte der Kaufpreis wider Erwarten nicht innert 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bezahlt sein, kann die Verkäuferin ohne weitere Obliegenheiten umgehend den einseitigen Rücktritt vom Vertrag erklären (Art. 108 OR). 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Verkauf bei der Amtschreiberei anzumelden und abzuschliessen. 6. Umbau Parterre Gemeindehaus für Musikschule: Regelung der Arbeitsvergaben Nachdem die Gemeindeversammlung am 25. Juni 2012 dem Kreditantrag von Fr. 250' für den Umbau der Räumlichkeiten im Parterre des Gemeindehauses für die Musikschule zugestimmt hat, wurde die Feinplanung an die Hand genommen. Der Gemeinderat soll nun über die geplanten Um- und Anpassungsarbeiten informiert werden und diese im Grundsatz beschliessen. Es gilt ausserdem, darüber zu befinden, ob die solide Wand zwischen den Räumen Musik 1 (Musikgesellschaft) und Musik 2 (Wahllokal) durch eine mobile Trennwand ersetzt werden soll. Diesen Wunsch hat die Musikge-

7 GR Seite 72 sellschaft geäussert, da so für die Proben ein grösseres Probelokal entstehen würde. Der Leiter der Musikschule, Ulrich Trösch, lehnt eine solche Lösung ab. Die Verwaltung empfiehlt, das Anliegen der Musikgesellschaft abzulehnen. Dies, da sich die Umbauarbeiten an die Bedürfnisse der Musikschule orientieren sollte. Das Niveau in Raum Musik 3 (AEK) liegt rund 70 cm unter demjenigen des restlichen Geschosses. Es muss entschieden werden, ob ein Doppelboden eingezogen oder der Raum mittels Treppe erschlossen werden soll. Betreffend der Zugänglichkeit Raum Musik 3 empfiehlt die Verwaltung den Einzug eines Doppelbodens, falls die Raumhöhe dies zulässt. Die Verwaltung beantragt ausserdem, dass die Vergabekompetenz der Arbeiten rund um den Umbau Parterre Gemeindehaus für die Musikschule an den Gemeindepräsidenten, den Gemeindeverwalter und den Gemeinde-Vizepräsidenten delegiert wird. Die drei vorgeschlagenen Personen treffen sich wöchentlich jeweils am Donnerstagmorgen, so sind kurze Vergabefristen gewährleistet und es fallen keine Kosten einer Spezialkommission an. Hansruedi Trachsel stellt den Anwesenden Personen den geplanten Umbau der Musikschulräume und des neuen Gemeinderatssaal vor und beantwortet Fragen. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Der Gemeinderat genehmigt die geplanten Um- und Anpassungsarbeiten. 2. Vom Ersatz der Wand zwischen den Räumen Musik 1 und Musik 2 durch eine mobile Trennwand wird abgesehen. 3. Der Raum Musik 3 wird mit einem Doppelboden ausgestattet. 4. Der Gemeinderat delegiert die Vergabekompetenzen der Arbeiten rund um den Umbau Parterre Gemeindehaus für die Musikschule an den Gemeindepräsidenten, den Gemeindeverwalter und den Gemeinde-Vizepräsidenten. 7. Informationen aus den Ressorts Elektrizitätskommission Patrick Suter informiert, dass die Beleuchtungskörper alter Strassenlampen, welche bisher mit Quecksilberdampflampen versehen waren, durch Kompaktleuchtstoffglühbirnen ersetzt wurden. Langfristig können so Stromkosten von Fr. 10' pro Jahr gespart werden. 8. Mitteilungen und Verschiedenes Gemeinderatssitzung 5. November 2012 Der Gemeindepräsident orientiert, dass die Traktandenunterlagen für die kommende Gemeinderatssitzung vom 5. November 2012 bis spätestens Donnerstag, 1. November 2012 per versendet werden. Die Traktandenliste und die Unterlagen für das Budget 2013 wurden bereits heute an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in Papierform ausgeteilt und werden somit nicht nochmals separat per versendet. Verkauf Gewerbeland Es ist ein konkretes Kaufsangebot eingetroffen, welches jedoch tief unter dem vorgestellten Verkaufspreis liegt, so der Gemeindeverwalter. Die Verwaltung hat dem Interessenten ein Gegenangebot unterbreitet. Weitere Verkaufsverhandlungen sind bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Dieses Geschäft wird gelegentlich wieder an einer Gemeinderatssitzung traktandiert.

8 Für das Protokoll: GR Seite 73 Katia Crimella Protokollführerin

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