Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 56 Protokoll der Gemeinderatssitzung 11. Sitzung 2016 Montag, 7. November 2016, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Ivan Flury, Urs Bentz, Monika Roth Mock, Patrick Suter, Andrea Kronenberg, Gisela Schultis, Daniel Hürlimann, Adrian Marti Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Zusätzlich zu Traktandum 2: Reto Vescovi, Kontextplan AG und Raphael Studer, HSB Architekten Solothurn Presse: Lea Reimann, Solothurner Zeitung Entschuldigungen: - Traktanden: 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 10 vom 24. Oktober Bericht der Spezialkommission Schulraumerweiterung 3. Wechsel der Pensionskasse für das Gemeindepersonal 4. Vereinbarung für Unterhalt Hydrantenanlage 5. Traktandenliste und Botschaft zur Orientierungs- Gemeindeversammlung vom Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung 7. Informationen aus den Ressorts 8. Mitteilungen und Verschiedenes 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 10 vom 24. Oktober 2016 Ivan Flury hat der Protokollführerin noch zwei Änderungswünsche per mitgeteilt. Diese wird die Änderungen vornehmen und das Protokoll anschliessend dem Gemeinderat nochmals zukommen lassen. Das Protokoll wird ansonsten einstimmig genehmigt Bericht der Spezialkommission Schulraumerweiterung Die Spezialkommission hat die verschiedenen Varianten aus der Machbarkeitsstudie von HSB Architekten eingehend geprüft. Einerseits wurde eine Bewertung anhand der auf die Bedürfnisse der Gemeinde ausgerichteten Kriterien vorgenommen. Andererseits konnten dank neuen Studien aussagekräftige Kostenschätzungen dazu erstellt werden.

2 GR Seite 57 Aus diesem Gesamtvergleich hat die Spezialkommission die für die Gemeinde Langendorf attraktivste und wirtschaftlichste Variante ermittelt. Mit dieser Lösung werden sowohl mittelwie auch langfristige Bedürfnisse von Schule und Vereinen von Langendorf abgedeckt. Die Gesamtkosten werden mit Fr abgeschätzt. Das Projekt könnte in vier Bau- Etappen realisiert werden. In einer ersten Etappe soll ein neues Schulgebäude westlich des heute bestehenden Primarschulhauses D realisiert werden. Es wird eine flexible Nutzung, sowohl für die Schule wie auch für den Kindergarten, möglich sein. Die nächste Phase beinhaltet den Rückbau der alten Turnhalle F. An dieser Stelle entsteht in einem weiteren Schritt eine neue Doppelturnhalle, welche die Bedürfnisse von Schule und Vereinen erfüllen wird. In einer letzten Etappe wird das Gebäude E saniert und den neuen Nutzungs-Bedürfnissen angepasst. Insgesamt entsteht mit dieser Variante eine kompakte Situation für den Schulunterricht und die betrieblichen Abläufe, welche den heutigen und auch den zukünftigen Anforderungen Rechnung zu tragen vermag. Das Ensemble wird sich zudem positiv auf das Dorfbild auswirken und damit zu einem Mehrwert für die Gemeinde Langendorf werden. Die Spezialkommission stellt folgende Anträge an den Gemeinderat: Auf die Umsetzung eines weiteren Kindergartens gemäss Entscheid des Gemeinderats vom 5. September 2016 wird verzichtet. Die Variante, den Konzertsaal für den Turnunterricht zu nutzen, wird nicht weiterverfolgt. Die Variante 1 ist gemäss vorliegendem Bericht die Bestvariante. Für das weitere Vorgehen auf der Basis der vorliegenden Bestvariante wird der Gemeindeversammlung ein Kredit von Fr beantragt. Die Spezialkommission wird beauftragt, am 21. November 2016 eine Informationsveranstaltung durchzuführen, an der die Entwicklung der Schulraumerweiterung und die Bestimmung der Bestvariante aufgezeigt und der Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 begründet wird. Die Spezialkommission wird beauftragt, die Arbeiten gemäss Vorgehens- und Terminplanung weiterzuführen. Der 3. Bericht der Schulraumerweiterung Langendorf liegt vor und wird dem Gemeinderat von Reto Vescovi vorgestellt. Ergänzungen werden von Raphael Studer angebracht. Kapitel 3.1 Schulhaus A / Kapitel 3.2 Schulhaus B Reto Vescovi verweist darauf, dass bei beiden Schulhäusern Sanierungsbedarf besteht, dieser jedoch nicht Bestandteil des Projektes Schulraumerweiterung ist. Kapitel 5.5 Gesamtbeurteilung In der Gesamtbeurteilung werden Kosten und Nutzen gegenüber gestellt. Dabei ist das günstigste Angebot mit 100% gewichtet. Ein Wert unter 100% zeigt an, dass das Kosten/Nutzen-Verhältnis gegenüber der günstigsten Lösung besser ist. Der Bevölkerung muss am Informationsanlass aufgezeigt werden, welches die Ohnehin- Kosten sind und dass die Bewertung ein klares Resultat zugunsten der Variante 1 zeigt. Bei der Bewertung wurde ein Kosten/Nutzen-Faktor 30%:70% angenommen. Die günstigste Variante (Variante 4) wird erst bei einer Gewichtung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses von 64%:36 gleich gut bewertet wie die vorgeschlagene Bestvariante.

3 GR Seite Varianten Die Spezialkommission beurteilt Variante 1 als attraktivste und wirtschaftlichste Lösung (Fr ). Die gegenüber der Variante 4 (Minimalvariante Fr ) um rund Fr höheren Kosten werden als gute Investition für die Zukunft und für künftige Generationen angesehen. Wie kam es zur Bezeichnung des allfällig neuen Schulhauses mit dem Buchstaben M, fragt der Gemeindeverwalter. Das ist die zurzeit projektbezogene Bezeichnung für dieses Schulhaus, so Raphael Studer. Bei der Weiterverfolgung des Projekts wird das korrigiert. 8.5 Kostengenauigkeiten Es wird gewünscht, den 1. Abschnitt dieses Kapitels aus dem Text zu entfernen. Zudem gibt Patrick Suter zu Protokoll, dass es das Ziel sein muss, die erwähnten Fr als Kostendach anzusehen. Der Rat wünscht zudem, dass die in der Kostenberechnung aufgenommenen Fr für ausserordentliche Baugrundmassnahmen genauer erklärt werden. Reto Vescovi informiert, dass der Baugrund das grösste Risiko für das Projekt darstellt. Kann eine Kernbohrung durchgeführt werden, fragt Ivan Flury. Es wurde bereits eine Baugrunduntersuchung vorgenommen, so Reto Vescovi. 8.8 Mitfinanzierung Gesamtschule GESLOR Es wird festgehalten, dass die Gemeinde Langendorf bisher die Investitionskosten, aber auch die Unterhalts- und Betriebskosten der Räumlichkeiten, welche durch die Oberstufe belegt werden, selber getragen hat. Der Gemeindeverwalter wendet ein, dass die Aussage so nicht stimmt. Die Gemeinden Oberdorf und Rüttenen beteiligen sich an den Betriebs- und Reparaturkosten mittels Infrastrukturbeitragspauschale von jährlich Fr pro Schüler. Somit ist die Aussage im Bericht zu korrigieren. 1. Auf die Umsetzung eines weiteren Kindergartens, gemäss Entscheid des Gemeinderats vom 5. September 2016 wird verzichtet. 2. Die Variante, den Konzertsaal für den Turnunterricht zu nutzen, wird wegen Nichteignung nicht weiterverfolgt. 3. Die Variante 1 ist gemäss vorliegendem Bericht die Bestvariante. 4. Für das weitere Vorgehen auf der Basis der vorliegenden Bestvariante wird der Gemeindeversammlung ein Kredit von Fr beantragt. 5. Die Spezialkommission wird beauftragt, am 21. November 2016 eine Informationsveranstaltung durchzuführen, an der die Entwicklung der Schulraumerweiterung und die Bestimmung der Bestvariante aufgezeigt und der Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 begründet wird. 6. Die Spezialkommission wird beauftragt, die Arbeiten gemäss Vorgehens- und Terminplanung weiterzuführen. 3. Wechsel der Pensionskasse für das Gemeindepersonal Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 steht der Weg frei, das Gemeindepersonal bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung als der PKSO zu versichern. Bereits an der Sitzung vom 15. September 2014 wurde der Gemeinderat über mögliche Varianten für die berufliche Vorsorge des Gemeindepersonals informiert. Vor einem Jahr wurde das Personal der Einwohnergemeinde über einen möglichen PK- Wechsel informiert. Die Zeit zwischen der Information und dem Kündigungstermin resp. ei-

4 GR Seite 59 nem Antrag an den Gemeinderat war zu kurz, um alle gestellten Fragen seriös zu prüfen. Deshalb wurde von einem Antrag an den Gemeinderat abgesehen. In der Zwischenzeit wurden diese Fragen geklärt und die finanziellen Folgen sind nun sowohl für die Arbeitgeber- wie auch für die Arbeitnehmerseite bekannt. Am 19. Oktober 2016 fand durch unseren Versicherungsbroker, Herr Marcel Herrmann von Insura Consulting, eine Orientierungssitzung des Gemeindepersonals statt. Das Gemeindepersonal stimmte am Schluss der Sitzung einem Pensionskassenwechsel von der Pensionskasse Kanton Solothurn zur Profond einstimmig zu. Übernahme der Rentner durch Profond Das voraussichtliche Deckungskapital der PKSO der Rentner der Einwohnergemeinde Langendorf beträgt Fr Das Angebot der Profond zur Übernahme beträgt Fr Die Gemeinde müsste also bei einem Wechsel keine zusätzlichen Mittel einschiessen. Versicherungsplan Im Gegensatz zur PKSO offeriert Profond einen individuellen Versicherungsplan pro angeschlossene Firma oder Gemeinde. Das bedeutet, dass die Altersstufen und die entsprechenden Altersgutschriften pro Altersstufe gewählt werden können. Für die Angestellten der Einwohnergemeinde ist klar, dass der Arbeitgeberbeitrag bei der neuen Vorsorgeeinrichtung nicht höher sein darf als derjenige bei der PKSO. Aufgrund der gemachten Ausführungen stellen die Arbeitnehmer dem Gemeinderat den Antrag, den Vertrag mit der Vorsorgeeinrichtung PKSO wird per 31. Dezember 2017 zu kündigen. Dies würde bedeuten, dass die Angestellten der Einwohnergemeinde Langendorf ab 1. Januar 2018 bei der Vorsorgeeinrichtung Profond versichert sind. Keine Wortbegehren 1. Der Vertrag mit der Vorsorgeeinrichtung PKSO wird per gekündigt. Seitens Gemeinde sind der Gemeindepräsident und der Gemeindeverwalter zur Unterzeichnung des Kündigungsschreibens ermächtigt. 2. Ab sind die Angestellten der Einwohnergemeinde Langendorf bei der Vorsorgeeinrichtung Profond versichert. Seitens Gemeinde sind der Gemeindepräsident und der Gemeindeverwalter zum Vertragsabschluss mit der Profond ermächtigt. 3. Der Versicherungsplan soll so ausgestaltet werden, dass der Einwohnergemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. 4. Vereinbarung für Unterhalt Hydrantenanlage Die Löschwasserversorgung über das Hydrantennetz ist Sache der Einwohnergemeinde. Sämtliche 173 Hydranten sind im Eigentum der Einwohnergemeinde, damit obliegt die Verantwortung für die Betriebssicherheit dieser Hydranten bei der Einwohnergemeinde. Gemäss Weisungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung sind Hydranten jährlich durch ausgebildete Fachleute zu warten. In den vergangenen Jahren wurde die Wartung nicht regelmässig durchgeführt. Dies hatte zur Folge, dass defekte Hydranten nicht zeitnahe repariert wurden und damit später sogar ganz ausgefallen sind. Diese Hydranten wurden in der Vergangenheit oft direkt der Bürgergemeinde bzw. dem Brunnenmeister gemeldet. Ein weiterer Nachteil der unregelmässigen Wartung ist auch das stehende Wasser in den Zulei-

5 GR Seite 60 tungen der Hydranten. Bei regelmässigen Kontrollwartungen würden die Leitungen mindestens jährlich durchgespült. Im Kanton Solothurn besteht lediglich in sechs Gemeinden dieselbe Konstellation bezüglich Wasserversorgung (Bürgergemeinden) und Löschwasserversorgung (Einwohnergemeinde). Mit Ausnahme Langendorfs liegt die Verantwortung für die Wartung der Hydranten bei den Bürgergemeinden. In den anderen Gemeinden ist die Wartung zwischen Bürger- und Einwohnergemeinde vertraglich geregelt. In der Regel wird die Wartung pro Hydrant mit einem Betrag zwischen Fr und Fr abgerechnet (gem. Abklärungen durch Bauverwalter). Mit diesem Betrag wird jeweils die jährliche Wartung der Hydranten und sämtliche Reparatur- und Materialkosten abgegolten. Der Bauverwalter hat bei der Fa. Von Roll Hydro Offerten für die Kontrollwartung bzw. Instandhaltung der Hydranten eingeholt. Die Kosten lägen für die Kontrollwartung bei Fr pro Hydrant bzw. Fr pro Hydrant im Falle eines Full-Services (Wartung, Reparatur und Material). In beiden Fällen müsste ein Vertrag über mind. 5 Jahre abgeschlossen werden. Die Bürgergemeinde möchte die Wasserversorgung und den Löschschutz als Einheit bewirtschaften und ist deshalb mit dem Bauverwalter in Kontakt getreten. Nach diversen Vorgesprächen zwischen dem Bauverwalter und der Bürgergemeinde liegt nun eine Offerte der Bürgergemeinde für die Übernahme der Wartung der Hydranten vor. Die Bürgergemeinde offeriert die Wartung der 173 Hydranten zu einem jährlichen Pauschalpreis von CHF , dies entspricht einem Preis von rund Fr pro Hydrant. Diese Pauschale beinhaltet eine jährliche Kontrollwartung aller Hydranten. Die Wartung erfolgt durch die Fa. Von Roll Hydro und würde durch den Brunnenmeister begleitet und überwacht. Die Pauschale enthält zudem sämtliche Reparatur- und Materialkosten. Die Dokumentation der Wartungs- und Reparaturarbeiten erfolgt in einer bereits bestehenden Software (Hydroport). Der Bauverwalter und auch die Feuerwehr haben mittels Login jederzeit Zugriff auf diese Daten. Die Bürgergemeinde schlägt vor, die Wartung vorerst für die nächsten drei Jahre (2017 bis Ende 2019) mit Option auf Verlängerung der Vereinbarung zu übernehmen. Die Offerte der Bürgergemeinde wurde an der Sitzung der Baukommission vom 11. Oktober 2016 diskutiert. Für die Sicherstellung der Anlagensicherheit und Eliminierung von Schnittstellen unterstützt die Baukommission die vorgesehene Lösung. Der Bauverwalter stellt deshalb den Antrag, dass der Gemeinderat die Wartung der Hydranten an die Bürgergemeinde übergibt. Daniel Hürlimann stellt dem Gemeinderat den vorliegenden Antrag vor. Er weist darauf hin, dass in den letzten Jahren die Wartung der Hydranten unregelmässig durchgeführt wurde. Patrick Suter fragt, ob die Hydranten nicht als Eigentum der Bürgergemeinde übergeben werden können. Dies ist nicht möglich, da die Löschwasserversorgung Sache der Einwohnergemeinde ist, so der Gemeindepräsident. Adrian Marti ergänzt, dass im Vertrag festgehalten werden soll, dass die Einwohnergemeinde auch nach Ablauf des Vertrags Eigentümerin der elektronischen Daten bleibt.

6 GR Seite 61 Der Gemeindeverwalter stellt die Kosten des Vertrages in den Gesamtkontext der Aufwendungen über die letzten 10 Jahre. Im Schnitt kostete die Wartung/Unterhalt der Hydrantenanlage durchschnittlich Fr /Jahr. Den Vorteil der vorgesehenen vertraglichen Lösung sieht er in der planbareren Budgetierung, da in der Vergangenheit durch zu tiefe Budgetierung hohe Nachtragskredite in Kauf genommen werden mussten. 1. Der Gemeinderat beschliesst, die Wartung der 173 Hydranten zu einem jährlichen Pauschalpreis von Fr an die Bürgergemeinde zu übergeben. In dieser Pauschale ist eine jährliche Kontrollwartung jedes einzelnen Hydranten inkl. allfälligen Reparaturund Materialkosten inbegriffen. Die Pauschale wird jeweils Mitte des Kalenderjahres in Rechnung gestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bürgergemeinde eine Vereinbarung über drei Jahre, 2017 bis Ende 2019, mit Option auf Verlängerung abzuschliessen. 5. Traktandenliste und Botschaft zur Orientierungs-Gemeindeversammlung vom Die Einladung für die Orientierungs-Gemeindeversammlung vom 21. November 2016 liegt vor. Der Gemeinderat wird gebeten, diese zu genehmigen. Nach kurzer Diskussion ist sich der Rat einig, dass die Veranstaltung nicht als Orientierungs-Gemeindeversammlung bezeichnet werden soll. Es wird gewünscht, der Veranstaltung den Charakter eines Informationsanlasses zu geben. Dies bedeutet auch, dass die Einladung zu diesem Informationsanlass nicht das gleiche Erscheinungsbild wie für die Gemeindeversammlung haben soll. Gewünscht wird, die Einladung mit Bilder und Farben zu gestalten. Nebst einigen anderen kleinen Änderungen zeigt sich der Gemeinderat mit der vorliegenden Botschaft einverstanden. 1. Die vorliegende Traktandenliste wird, mit den heute besprochenen Änderungen, genehmigt. 6. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung Siehe Traktandum Informationen aus den Ressorts GESLOR Andrea Kronenberg gibt zu Protokoll, dass die neu zu besetzende Schulleiterstelle nun im Schulblatt (das offizielle Mitteilungsorgan des Departements Bildung, Kultur und Sport) ausgeschrieben wurde und bereits 3 Bewerbungen eingetroffen sind. Jugendkommission Wie an der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, wird ab sofort aktiv nach einer Stellvertretung für den ausfallenden Jugendarbeiter gesucht. Die Stelle wurde auf der Homepage der Gemeinde und unter Sozialinfo.ch publiziert.

7 8. Mitteilungen und Verschiedenes GR Seite 62 Bepflanzung vor dem Gemeindehaus Vor dem Gemeindehaus stehen drei Kugelahorne, welche erkrankt sind (Pilzbefall). Der Gemeindeverwalter informiert, dass diese in der nächsten Zeit ersetzt werden. Botschaft Gemeindeversammlung Der Gemeindepräsident informiert, dass die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 erst vollständig verfasst werden kann, wenn der Informationsanlass vom 21. November 2016 durchgeführt wurde. Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin

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