Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 72 Protokoll der Gemeinderatssitzung 13. Sitzung 2016 Montag, 19. Dezember 2016, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Daniel Hürlimann, Gemeindevizepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Ivan Flury, Monika Roth Mock, Patrick Suter, Andrea Kronenberg, Gisela Schultis, Adrian Marti, Urs Bentz Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Zusätzlich zu Traktandum 2-4: Rudolf Eng, Präsident Planungskommission Zusätzlich zu Traktandum 2: Daniel Baeriswyl, Metron AG Zusätzlich zu Traktandum 5: Ivan Schmitter, Präsident LA GESLOR, Stephanie Wüthrich, Langendorf und Caroline Kiener, Oberdorf Presse: Entschuldigungen: Traktanden: Nadine Schmid, Solothurner Zeitung Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 12 vom 14. November Planungskommission: Totalrevision Ortsplanung Freigabe der Plan- und Reglementsentwürfe für die zweite kantonale Vorprüfung 3. Planungskommission: Einsprachenentscheide zu Gestaltungsplan Weissenstein-/Stöcklimattstrasse 4. Planungskommission: Aufhebung Fussgängerstreifen über die Stöcklimattstrasse beim Alters- und Pflegeheim Ischimatt 5. Antrag Lenkungsausschuss GESLOR: Wahl Schulleitung und Beförderung bisheriger Schulleiter zum Gesamtschulleiter 6. Antrag Spez.-Kom. Schulraumerweiterung: Mandatserteilung, Wahl Mitglieder, Entschädigung, weiteres Vorgehen 7. Baurechtsbegründung LWL-Verteilkabine der GA Weissenstein GmbH 8. Altersrücktritt und Nachfolgeregelung Sachbearbeiterin Steuerwesen 9. Einmalige Zulage gemäss DGO Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung 11. Informationen aus den Ressorts 12. Mitteilungen und Verschiedenes

2 GR Seite Gemeinderatsprotokoll Nr. 12 vom 14. November 2016 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Planungskommission: Totalrevision Ortsplanung Freigabe der Plan- und Reglementsentwürfe Die Planungskommission informiert den Gemeinderat, dass die Plan- und Reglementsentwürfe für die zweite kantonale Vorprüfung vorliegen und diese vom Gemeinderat freigegeben werden müssen. Nach Vorliegen des 2. Vorprüfungsberichts und Umsetzung der allenfalls gestützt darauf weiter vorzunehmenden Anpassungen wird alsdann zur eigentlichen öffentlichen Planauflage (mit Einsprachemöglichkeit) geschritten werden können. Ruedi Eng (Präsident Planungskommission) stellt dem Gemeinderat die heute zu beschliessenden Beschlüsse vor. Im Vergleich zur vorliegenden Ortsplanung vor der 1. kantonalen Vorprüfung sind nochmals vereinzelte Änderungen vorgenommen worden, informiert Daniel Bäriswil (Metron AG). Er stellt dem Gemeinderat den revidierten Bauzonen- und Gesamtplan und den revidierten Erschliessungsplan vor. Patrick Suter fragt, was geschieht, wenn ein Gebäudeteil innerhalb einer Vorbaulinie untergeht (z.b. niederbrennt). Herr Baeriswyl gibt zu Protokoll, dass in diesem Fall ein Ersatzbau nur bis an die reguläre Baulinie gebaut werden darf. Daniel Baeriswyl verweist darauf, dass der Kanton wünscht, dass die Gemeinde ein Naturkonzept erstellt. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit der Umweltschutzkommission erarbeitet. Das Naturkonzept ist jedoch weder grundeigentümer- noch behördenverbindlich. Bis wann kann die 2. Vorprüfung des ARP erwartet werden, fragt der Gemeindevizepräsident. Ruedi Eng denkt, dass mit einer Reaktion ab Ende Februar/anfangs März gerechnet werden darf. Ruedi Eng informiert, dass nach der 2. kantonalen Vorprüfung das Geschäft wieder im Gemeinderat traktandiert wird, welcher dann die öffentliche Freigabe mit der 30 tägigen Einsprachefrist beschliessen muss. 1. Der Gemeinderat nimmt von den, von der Planungskommission im Gefolge der öffentlichen Mitwirkung und der ersten kantonalen Vorprüfung überarbeiteten Plan- und Reglementsentwürfen (inkl. zugehöriger erläuternder Dokumente und Planungsgrundlagen) zustimmend Kenntnis und gibt diese für die zweite kantonale Vorprüfung frei. 3. Planungskommission: Einsprachenentscheide zu Gestaltungsplan Weissenstein-/ Stöcklimattstrasse Das heute vorliegende Geschäft wurde an der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2016 bereits behandelt und das Geschäft wurde an die Planungskommission zurückgewiesen. Dies mit dem Auftrag, die zum Beschluss unterbreiteten Entwürfe zu den beiden Ein-

3 GR Seite 74 spracheentscheiden zu überarbeiten. Im Gegenzug zum vom Plan gewährten Bonus bei der Grünflächenziffer sei die Grundeigentümerin (in teilweiser Gutheissung der ergangenen Einsprachen) zu verpflichten, auf allen vier im Osten des Planareals neu entstehenden Teilparzellen je einen Baum zu pflanzen. Die neu erarbeiteten Einsprachenentscheide liegen nun vor und der Gemeinderat wird gebeten, diese gutzuheissen. Keine Wortbegehren Der Gemeinderat beschliesst mit 7 JA und 1 NEIN: 1. Der Gemeinderat nimmt von den beiden eingegangenen Einsprachen Kenntnis. 2. Der Gemeinderat befindet im Sinne der ihm von der Planungskommission unterbreiteten Entscheidentwürfen über die Einsprachen. 3. Die gemeinderätlichen Einspracheentscheide werden durch die Gemeindeverwaltung eröffnet, und zwar gemäss dem jeweils vorgesehenen Verteiler. 4. Die durch die Einspracheentscheide erforderlich werdenden Anpassungen an den Plandokumenten sind vom Büro E+P Architekten, Solothurn vorzunehmen, und zwar in Absprache mit dem Präsidenten der Planungskommission. 5. Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen, insbesondere der nach Ziffer 4 nachzuführenden Plandokumente, werden dieselben von der Gemeindeverwaltung dem Amt für Raumplanung zuhanden der Genehmigung des Plans durch den Regierungsrat zugestellt. 4. Planungskommission: Aufhebung Fussgängerstreifen über die Stöcklimattstrasse beim Alters- und Pflegeheim Ischimatt Auf der Höhe des Alters- und Pflegeheim Ischimatt führt heute ein Fussgängerstreifen über die Stöcklimattstrasse. Im Verlauf des zu Ende gehenden Jahres ist die Parzelle GB Nr auf der gegenüberliegenden (östlichen) Strassenseite mit einem Mehrfamilienhaus überbaut worden. Die Ausfahrt aus dessen Einstellhalle führt nun unmittelbar auf den Fussgängerstreifen. Bei einem Fussgängerstreifen handelt es sich - wie etwa auch bei einem Fahr- oder Parkverbot oder der Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - um eine sogenannte Verkehrsmassnahme. Für solche ist bei Gemeindestrassen, wozu die Stöcklimattstrasse zählt, der Gemeinderat zuständig. Abklärungen beim Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT), Dienststelle Verkehrsmassnahmen, haben ergeben, dass der angesprochene Fussgängerstreifen unter den gegebenen neuen Voraussetzungen am heutigen Standort nicht aufrechterhalten werden darf, die Gemeinde andernfalls bei einem Unfall vielmehr mit Haftungsfragen konfrontiert sein könnte. Gleichzeitig hat eine Begehung mit dem Verantwortlichen des AVT gezeigt, dass die Verlegung des Fussgängerstreifens angesichts der zahlreichen zu beachtenden Randbedingungen (wie etwa Sichtweiten, Beleuchtungssituation, bestehende Parkplätze, Gestaltung des Gehwegrandes, bestehende Einlaufschächte) keine einfache Aufgabe darstellen wird. Die Planungskommission beantragt deshalb, den Fussgängerstreifen einstweilen ersatzlos aufzuheben und die künftige Lösung im kommenden Jahr - im Zusammenhang mit der vorgesehenen gemeindeweiten Überprüfung der Verkehrssituation/-sicherheit auf den Gemeindestrassen - vertieft zu prüfen. Dies schon allein deshalb, weil das Verkehrsregime auf der Stöcklimattstrasse (Abschnitt APH Ischimatt bis Rüttenenstrasse) ohnehin bereits seit längerer Zeit Gegenstand der Diskussion bildet (Stichwort: Fluchtverkehr in Richtung Norden).

4 GR Seite 75 Wie eine kürzliche Rücksprache mit der Bauherrschaft betr. Parzelle Nr (Eng Portmann Partner) ergeben hat, wäre diese um die Demarkierung des Fussgängerstreifens besorgt. Der Gemeindevizepräsident weist darauf hin, dass im Vorfeld dieser Sitzung noch Diskussionen in der Baukommission (BK) stattgefunden haben sowie eine zweite Begehung mit dem Präsidenten der Planungskommission, dem Leiter Verkehrsmassnahmen Rolf Ziegler und dem Bauverwalter durchgeführt wurde. Infolge einer Projektänderung des Trottoirs (Vergrösserung des Radius zum Martiweg) entschärft sich die Fussgängersituation massgeblich und alle Teilnehmer sind der Meinung, dass ein Fussgängersteifen erstellt bzw. verschoben werden kann. Aus dieser Diskussion heraus haben sich folgende neue Anträge herauskristallisiert: Fussgängerstreifen Stöcklimattstrasse, Höhe Alterssiedlung Ischimatt Die Planungskommission stellt mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 Antrag zur Überprüfung der Verkehrssituation/-sicherheit auf den Gemeindestrassen mit vorgezogener Aufhebung des Fussgängerstreifens bei der Stöcklimattstrasse, Höhe Altersheim Ischimatt und Nähe Kindergarten. Das heisst, dass bis zu einer Nachfolgelösung im Rahmen der vorgesehenen Überprüfung - geschätzter Zeithorizont von 2 bis 3 Jahren - an besagter Stelle kein Fussgängerstreifen mehr vorhanden sein würde. Dies erachten die Baukommission und der bfu-sicherheitsdelegierte der Einwohnergemeinde als nicht tragbare Lösung, weil die Kinder des Kindergartens und die älteren und betagten Bewohner des Altersheim Ischimatt keine geschützte Strassenüberquerung an dieser Stelle mehr hätten. Antrag: Der Fussgängerstreifen ist in seiner Form an der Stöcklimattstrasse zu erhalten und gemäss beigefügter Skizze nach Süden zu verschieben. Wiederherstellung Fussgängerstreifen Weissensteinstrasse oberhalb der Busstation (Restaurant National) Mit den Strassenbelagsersatzarbeiten an der Weissensteinstrasse wurde dieser Fussgängerstreifen durch den Kanton (AVT, Leiter Verkehrmassnahmen, Herr Rolf Ziegler) aufgehoben. Seit Aufhebung des Fussgängerstreifens zwischen Bushaltestelle Restaurant National und Gärtnerei Sonderegger benutzen die Fussgänger, die den Bus in Richtung Norden verlassen, die ganze Strassenlänge in diesem Bereich. Die Ausdehnung der Fussgänger über die ganze Strassenlänge zur Überquerung der Strasse in diesem Bereich erhöht eine mögliche Unfallgefahr massiv. Antrag: Der Fussgängerstreifen auf der Weissensteinstrasse, nördlich der Bushaltestelle, soll durch das AVT wieder hergestellt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung (Antrag an das AVT) beauftragt. Ruedi Eng gibt zu Protokoll, dass sich die Planungskommission, nach der erfolgten 2. Begehung mit dem Leiter Verkehrsmassnahmen Rolf Ziegler und dem Bauverwalter, mit den Vorschlägen der Baukommission einverstanden erklärt. Patrick Suter fragt, wer die Kosten für die Verschiebung des Fussgängerstreifens bei der Stöcklimattstrasse bezahlt? Er ist der Meinung, dass dies von Eng + Portmann Architekten, Solothurn zu übernehmen sei.

5 GR Seite 76 Der Gemeinderat einigt sich nach kurzer Diskussion, dass die Baukommission die Kostenverteilung zu prüfen hat. 1. Der Fussgängerstreifen an der Stöcklimattstrasse ist in seiner Form zu erhalten und gemäss beigefügter Skizze nach Süden zu verschieben. 2. Der Fussgängerstreifen auf der Weissensteinstrasse, nördlich der Bushaltestelle, soll durch das AVT wieder hergestellt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung (Antrag an das AVT) beauftragt. 3. Die Baukommission wird angewiesen, die Kostenverteilung für die Verschiebung des Fussgängerstreifens an der Stöcklimattstrasse zu klären. 5. Antrag Lenkungsausschuss GESLOR: Wahl Schulleitung und Beförderung bisheriger Schulleiter zum Gesamtschulleiter Nachfolgereglung Gesamtschulleitung An der GESLOR-Lenkungsausschuss-Sitzung vom 8. November 2016 wurde die Nachfolgeregelung der Gesamtschulleitung traktandiert und behandelt. Thomas Suter jetziger Schulleiter für die Primarschulen in Langendorf und Oberdorf hat sich für die Wahl als Gesamtschulleiter beworben. Thomas Suter ist seit 2011 als Schulleiter und Stellvertreter des Gesamtschulleiters an unseren Schulen tätig und bringt die notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung der Funktion als Gesamtschulleiter mit. Silvan Jäggi, der abtretende Gesamtschulleiter, erachtet die Wahl seines Stellvertreters als optimale Nachfolgeregelung. Der Lenkungsausschuss unterstützt die Wahl von Thomas Suter zum Gesamtschulleiter einstimmig. Für Thomas Suter sollte mit der Beförderung zum Gesamtschulleiter ein Anstieg in der Besoldungsklasse erfolgen. Die heutige Einstugung (BK21/ES16 = Besitzstand) soll neu in BK22/ES14 überführt werden. Nachfolge für den jetzigen Schulleiter Thomas Suter (Neu 100%-Pensum ab 1. Januar 2017) Die Stellenausschreibung erfolgte und es sind daraufhin insgesamt 10 Bewerbungen eingegangen. Diese wurden von Thomas Suter gesichtet und bewertet. Nach je drei Bewerbungsgesprächen mit 3 Bewerberinnen gelangen nun folgende Anträge an den Gemeindrat Langendorf: Stephanie Wüthrich, geb , Langendorf sei als Schulleiterin an der Schule Rüttenen mit einem Pensum von 30% anzustellen (Stellenantritt am 1. Februar 2017). Caroline Kiener, geb , Oberdorf sei als Schulleiterin an der Schule Langendorf mit einem Pensum von 70% anzustellen (Stellenantritt am 1. Februar 2017). Caroline Kiener wird mit einem 70%-Pensum die Standortschulleitung der Primarschulen Langendorf übernehmen. Sie wird im Verlauf des Jahres 2017 die Schulleiterausbildung beginnen. Ab 1. Januar 2017 ist Frau Kiener als Lehrerin in BK18/ES14 eingestuft. Aufgrund ihres Alters, ihrer beruflichen Erfahrung und aufgrund ihrer Lebenserfahrung schlägt die Verwaltung für die neue Schulleiterin eine Einstufung in BK19/ES11 gemäss DGO vor. Stephanie Wüthrich wird mit einem 30%-Pensum die Standortschulleitung der Primarschule Rüttenen übernehmen. Sie wird im Verlauf des Jahres 2017 die Schulleiterausbildung beginnen. Ab 1. Januar 2017 ist Frau Wüthrich als Lehrerin in BK18/ES09 eingestuft. Aufgrund ihres Alters, ihrer beruflichen Erfahrung und aufgrund ihrer Lebenserfahrung schlägt die Verwaltung für die neue Schulleiterin eine Einstufung in BK19/ES07 gemäss DGO vor.

6 GR Seite 77 Die zwei Anwärterinnen für den Schulleiterposten sind heute vor Ort und stellen sich dem Gemeinderat kurz vor. Gisela Schultis fragt, ob Frau Kiener nach wie vor als Lehrerin tätig sein wird? Ivan Schmitter verneint. Patrick Suter merkt an, dass für allfällige Schulleiterausbildungen, welche in Zukunft absolviert werden, eine Ausbildungsvereinbarung gemäss DGO 31 abzuschliessen sei. Für die Gesamtkosten der Ausbildung müssen die Kurskosten und die zur Verfügung gestellte Zeit eingerechnet werden. Der Gemeinderat beschliesst mit 7 JA und 1 ENTHALTUNG: 1. Herr Thomas Suter wird per als Gesamtschulleiter gewählt und in die BK22/ES14 gemäss DGO eingestuft. 2. Frau Caroline Kiener wird per als Schulleiterin der Primarschule Langendorf gewählt und in die BK19/ES11 gemäss DGO eingestuft. 3. Frau Stephanie Wüthrich wird per als Schulleiterin der Primarschule Rüttenen gewählt in die BK19/ES07 gemäss DGO eingestuft. 6. Antrag Spez.-Kom. Schulraumerweiterung: Mandatserteilung, Wahl Mitglieder, Entschädigung, weiteres Vorgehen Nach der klaren Zustimmung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 zur beantragten Variante und der Bewilligung des Planungskredites von Fr hielt die Spezialkommission am 8. Dezember 2016 eine weitere Sitzung ab. Dabei wurde das weitere Vorgehen besprochen. Die Spezialkommission stellt dieses dem Gemeinderat mit diesem Antrag vor und bittet um Zustimmung. Verfahrensleitung: Sowohl die Spezialkommission wie auch der Gemeinderat haben im vergangenen Jahr bei der Erarbeitung des Projektes bis zur Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 sehr gute Erfahrungen mit der Fa. Kontextplan gemacht. Es gibt aus Sicht der Spezialkommission keinen Grund, nicht auch weiterhin auf diese Zusammenarbeit zu setzen (Honorarofferte Kontextplan in der Beilage). Wahl der Mitglieder der Spezialkommission: Die Zusammenarbeit in der Kommission hat sich bewährt. Alle bereits involvierten Personen sind weiterhin bereit, am Projekt tatkräftig mitzuwirken. Deshalb beantragt die Spezialkommission, diejenigen Personen, welche bisher mitwirkten, für die weitere Mitarbeit zu bestätigen. Entschädigung: Die Spezialkommission beantragt dem Gemeinderat, die Entschädigung, so wie er diese an der Gemeinderatssitzung vom 29. Februar 2016 beschlossen hat, zu bestätigen. Weiteres Vorgehen: Gemäss Terminplan müssen die Arbeiten umgehend aufgenommen werden. An der Sitzung vom 30. Januar 2017 wird die Spezialkommission dem Gemeinderat den Antrag zur Genehmigung des Qualitätsverfahrens, der Ausschreibung und der Wahl der Jurymitglieder unterbreiten. Vorgesehen ist ein Studienauftrag mit Präqualifikation. Die Spezialkommission ist der Meinung, dass die Jury die Selektion vornimmt, der Gemeinderat jedoch abschliessend über die am Studienauftrag zugelassenen Teams entscheiden soll. Diese Sitzung findet am Dienstag, 21. März 2017 statt.

7 GR Seite 78 Der Gemeindevizepräsident empfiehlt die Weiterarbeit mit Kontextplan AG, da sich die Zusammenarbeit mit dieser Firma bewährt hat. 1. Das Mandat zur Begleitung und Führung des Verfahrens bis zur Reife der Projekt- und Kreditgenehmigung wird zu einem Betrag von Fr (Kostendach) an die Fa. Kontextplan AG vergeben (Planungskredit Schulraumerweiterung IR ). 2. Folgende Personen werden für die Mitarbeit in der Spezialkommission bestätigt: Politische Vertretung: Daniel Hürlimann, Gemeindevizepräsident Gisela Schultis, Gemeinderätin Patrick Suter, Gemeinderat Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Verwaltung / Kommissionen: Schule: Urs Zaugg, Bauverwalter Simon Schäfer, Vertretung der FiKo Thomas Suter, Gesamtschulleiter Benjamin Gfeller, Schulhauswart 3. Die Spezialkommission Schulraumerweiterung wird wie folgt entschädigt: a) Sitzungsgeld für Sitzungen bis 2 ½h: Fr b) Sitzungsgeld für Sitzungen ab 2 ½ h: ½ Taggeld c) Entschädigung für zugeteilte Arbeiten Fr /h 7. Baurechtsbegründung LWL-Verteilkabine der GA Weissenstein GmbH Die GA Weissenstein GmbH benötigt im Zusammenhang mit ihrem FttX-Projekt für die Licht-Wellen-Leiter Verteilkabinen auf dem Gemeindegebiet von Langendorf. Für den westlichen Dorfteil möchte die GAW auf dem Grundstück GB Langendorf Nr. 721, welches sich im Eigentum der Einwohnergemeinde befindet (Werkhofareal Steinackerweg), direkt neben der Kabelverteilkabine für die Stromversorgung eine LWL-Verteilkabine im Baurecht erstellen, betreiben und unterhalten. Zur rechtlichen Bausicherung hat die GA Weissenstein GmbH einen Dienstbarkeitsvertrag entworfen, welchen sie mit der Einwohnergemeinde Langendorf als Eigentümerin der Parzelle GB Langendorf Nr. 721 abschliessen möchte. Der vorliegende Vertrag entspricht einem Standardvertrag, so wie ihn auch die Einwohnergemeinde Langendorf für Strom- Kabelverteilkabinen mit Privatpersonen abschliesst. Einen Eintrag im Grundbuch sieht die GA Weissenstein GmbH nicht vor (ist bei der GAW nicht Usanz). Keine Wortbegehren 1. Der Dienstbarkeitsvertrag zu Grundstück Langendorf GB Nr. 721 zwischen der GA Weissenstein GmbH und der Einwohnergemeinde Langendorf wird genehmigt.

8 GR Seite Der Gemeindepräsident und der Gemeindeverwalter werden zum Vertragsabschluss ermächtigt. 3. Die Verwaltung stellt der GA Weissenstein GmbH den Betrag von CHF für die Einräumung der Dienstbarkeit in Rechnung. 8. Altersrücktritt und Nachfolgeregelung Sachbearbeiterin Steuerwesen Nach 16 Jahren im Dienste der Einwohnergemeinde Langendorf erreicht Frau Margrit Bürgin im Juli 2017 das ordentliche AHV-Alter und möchte auf diesen Zeitpunkt hin auch in den wohlverdienten Ruhestand treten. Damit die Gemeinde rechtzeitig ihre Nachfolge regeln kann, hat Frau Bürgin auf Wunsch der Verwaltung, frühzeitig ihre Kündigung eingereicht. Gemäss Komplexität und heutigem Arbeitsvolumen im Steuerbereich möchte die Verwaltung die sich ab August 2017 abzeichnende Vakanz wenn möglich frühzeitig per 1. Juni 2017 und unverändert mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent wieder besetzen. Es ist angedacht, die Stelle im Januar 2017 auszuschreiben. Die Anstellung soll, wenn möglich, per 1. Juni 2017 erfolgen, damit genügend Einarbeitungszeit zwischen der alten und neuen Stelleninhaberin besteht. 1. Der Gemeinderat nimmt das Kündigungsschreiben von Frau Margrit Bürgin per 31. Juli 2017 zur Kenntnis und dankt ihr für ihren jahrelangen, treuen Einsatz zugunsten der Einwohnergemeinde bestens. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle auszuschreiben und dem Gemeinderat fristgerecht einen Wahlantrag zu unterbreiten. 9. Einmalige Zulage gemäss DGO 42 Gemäss DGO 42 kann der Gemeinderat für aussergewöhnliche Einzelleistungen eine Zulage gewähren. Diese einmalige Zulage kann maximal 3% der Lohnsumme betragen. Durch die lange Abwesenheit im Verlauf dieses Sommers des Gemeindepräsidenten ( ) und auch jetzt durch die erneute Abwesenheit ab dem übernahm und übernimmt Kurt Kohl die alleinige Führung und Leitung der Einwohnergemeinde. Dies führte und führt für ihn zu einer erhöhten Arbeitslast. Weder das Tagesgeschäft auf der Verwaltung noch sein momentanes Hauptgeschäft Umstellung HRM 2 - litten und leidet darunter. So hat Kurt Kohl auch in diesem Jahr durch seine effiziente und hochprofessionelle Arbeitsweise und Einstellung gegenüber der Einwohnergemeinde Überdurchschnittliches geleistet. Und das in seiner ruhigen, zuvorkommenden und freundlichen Art. Dafür gebührt ihm von Seite des Gemeindepräsidenten wie auch von Seiten des Gemeinderates Respekt und Anerkennung. Herzlichen Dank für das ausserordentlich Geleistete im 2016! Wie letztes Jahr soll sein Einsatz in diesem Jahr honoriert werden. Der Gemeinde- und Gemeindevizepräsident beantragen für Kurt Kohl eine einmalige Zulage gemäss DGO 42. In Rücksprache mit Kurt Kohl soll die Zulage nicht in Form einer Geldleistung ausbezahlt werden sondern in Form von zusätzlichen Ferientagen erfolgen.

9 3% der Jahresarbeitszeit von 2184h (42h*52 Wochen) entsprechen 7.8 Arbeitstage. GR Seite 80 Patrick Suter stellt den Antrag, die acht zusätzlichen Ferientage auf 10 zu erhöhen. Dies, da er den Antrag des Gemeindepräsidenten vollumfänglich unterstützt und im letzten Jahr auch 10 zusätzliche Ferientage gesprochen wurden. Urs Bentz möchte zudem beliebt machen, dass das ganze Verwaltungsteam, das ebenfalls sehr gute Arbeit leistet, auf Kosten des Gemeinderatskredits zusammen essen geht. Der Rat unterstützt das Votum von Urs Bentz. 1. Gestützt auf DGO 42 werden Kurt Kohl für seine ausserordentliche Leistung im Jahr 2016 einmalig zehn zusätzliche Ferientage gewährt. 2. Das Verwaltungsteam hat zulasten des Gemeinderatskredites (Konto-Nr ) ein Essen zugute. 10. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung Siehe Traktandum Nr Informationen aus den Ressorts Bildung Silvan Jäggi hatte am 16. Dezember 2016 seinen letzten Arbeitstag als Gesamtschulleiter GESLOR, informiert Andrea Kronenberg. Für die ausgeschriebene Sekretariatsstelle sind bis jetzt 33 Bewerbungen eingetroffen, von welchen Karin Grädel eine erste Sichtung vornimmt. Finanzkommission Die Finanzkommission nimmt zurzeit den Vertrag mit der GESLOR genauer unter die Lupe, so Adrian Marti. Jugendkommission Monika Roth Mock informiert, dass es bis jetzt noch nicht absehbar ist, wie lange die Juko- Präsidentin Rebekka Studer ausfallen wird. Zurzeit übernimmt Monika Roth Mock das Präsidium ad interim. Die ausgeschriebene Stelle für die Stellevertretung des Jugendarbeiters konnte besetzt werden. 12. Mitteilungen und Verschiedenes BSU Buslinie 2 Wie vom Gemeinderat befürchtet, hat sich das Unfallrisiko - seit der Einführung der Buslinie 2 - auf der Weissensteinstrasse enorm erhöht. Da die Sichtverhältnisse prekär sind, hat der Werkhof der Gemeinde pragmatisch gehandelt und kurzerhand einen Spiegel installiert. Gisela Schultis gibt zu Protokoll, dass viele Personen jedoch nichts von diesem Spiegel wissen und Schulkinder die Distanz im Spiegel nicht abschätzen können. Der Gemeindevizepräsident informiert, dass schnellstmöglich eine Sitzung einberufen werden soll mit Vertretern des Kantons und der BSU. Unter anderem auch deswegen, weil die

10 GR Seite 81 Sichtverhältnisse schlecht sind und eine andere Warteschlaufe geprüft werden soll (z.b. Stöcklimattstrasse). Erhöhung Anschlussgebühren GA Weissenstein GmbH Patrick Suter hat die Vermutung, dass der Grundeigentümerbeitrag an die GA Weissenstein GmbH mittels Gebührenanpassung erhöht wurde. Er appelliert, dass die Verwaltung abklärt, ob solch eine Erhöhung rechtens ist. Dank Der Gemeindevizepräsident dankt dem Gemeinderat für die angenehme Zusammenarbeit des vergangenen Jahres und wünscht allen Anwesenden schöne Festtage und alles Gute für das neue Jahr. Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin

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