Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 63 Protokoll der Gemeinderatssitzung 12. Sitzung 2016 Montag, 14. November 2016, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Ivan Flury, Monika Roth Mock, Patrick Suter, Andrea Kronenberg, Gisela Schultis, Daniel Hürlimann, Adrian Marti, Stephania von Weissenfluh Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Presse: Entschuldigungen: Traktanden: Lea Reimann, Solothurn Zeitung Urs Bentz, Ruedi Eng, Rolf Truninger 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 11 vom 7. November Planungskommission: Einsprachenentscheide zu Gestaltungsplan Weissenstein-/Stöcklimattstrasse 3. Genehmigung Budget 2017 zuhanden der Budgetgemeindeversammlung 4. Prüfbericht Revisionsstelle 2015: Unterschriftenregelung/Einzelunterschrift GV 5. Rohrnutzungsvereinbarung mit der GA Weissenstein GmbH 6. Vergabungen/Beiträge an Institutionen 7. Traktandenliste Budgetgemeindeversammlung vom Stand Legislaturziele Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung 10. Informationen aus den Ressorts 11. Mitteilungen und Verschiedenes 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 11 vom 7. November 2016 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Planungskommission: Einsprachenentscheide zu Gestaltungsplan Weissenstein- /Stöcklimattstrasse Der Entwurf zum Gestaltungsplan Weissenstein-/Stöcklimattstrasse mit Sonderbauvorschriften, nachfolgend kurz Plan genannt, wurde für die 30-tägige öffentliche Auflage freigegeben und der Plan vorbehältlich eingehender Einsprachen wurde gleichzeitig beschlossen. Seitens zweier direkter Nachbarn sind Einsprachen erhoben worden, nämlich durch Simone und Anton Sonderegger und Heinz Werthmüller.

2 GR Seite 64 Die eingegangenen Einsprachen sind dem Grundeigentümerin (Honegger Immobilien AG, Muri bei Bern) vertretenden Büro E+P Architekten, 4500 Solothurn, zur Kenntnis gebracht worden und waren verbunden mit der Einladung, dazu Stellung zu nehmen. Die von der Planungskommission erarbeiteten Entwürfe zu den Einsprachenentscheiden liegen vor. Der Gemeinderat wird gebeten, von den beiden eingegangenen Einsprachen Kenntnis zu nehmen und die Entwürfe zu den Einsprachenentscheiden gutzuheissen. Daniel Hürlimann bezieht sich auf den 7 des Gestaltungsplans (Grünflächenziffer) und schlägt vor, dass pro Liegenschaft ein heimischer Hochstammbau gepflanzt werden soll um so die Grünziffer anzuheben. Damit die Planungskommission den Vorstoss von Daniel Hürlimann überprüfen kann, macht der Gemeindepräsident den Vorschlag, das heutige Geschäft nochmals von der Planungskommission behandeln zu lassen und danach nochmals an der Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2016 zu behandeln. Patrick Suter gibt zu Protokoll, dass er mit den vorliegenden Einsprachenentscheiden nicht einverstanden ist. Somit werden folgende Beschlüsse gefällt: Der Gemeinderat beschliesst mit 7 JA und 2 NEIN: 1. Der Gemeinderat nimmt von den beiden eingegangenen Einsprachen Kenntnis. 2. Der Gemeinderat befindet im Sinne der ihm von der Planungskommission unterbreiteten Entscheidentwürfen über die Einsprachen. 3. Die gemeinderätlichen Einsprachenentscheide werden durch die Gemeindeverwaltung eröffnet, und zwar gemäss dem jeweils vorgesehenen Verteiler. 4. Die durch die Einsprachenentscheide erforderlich werdenden Anpassungen an den Plandokumenten sind vom Büro E+P Architekten, Solothurn, vorzunehmen, und zwar in Absprache mit dem Präsidenten der Planungskommission. 5. Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen, insbesondere der nach Ziff. 4 nachzuführenden Plandokumente, werden dieselben von der Gemeindeverwaltung dem Amt für Raumplanung zuhanden der Genehmigung des Plans durch den Regierungsrat zugestellt. Zusätzlich wird mit 7 JA und 2 NEIN folgender Beschluss gefasst: 1. Die Planungskommission wird angewiesen, den Vorstoss von Daniel Hürlimann betreffend Überprüfung über die Bestimmungen der Grünflächenziffer vertieft abzuklären. Die Ergebnisse der Abklärungen sollen an der kommenden Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2016 vorgestellt werden.

3 3. Genehmigung Budget 2017 zuhanden der Budgetgemeindeversammlung GR Seite 65 Der Gemeinderat wird gebeten, das vorliegende Budget 2017 zuhanden der Budgetgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 zu verabschieden. Kto Schulraumerweiterung: Neubau Schulhaus M Die Bezeichnung dieses Kredits ist nicht ganz korrekt und wird noch geändert, so der Gemeindeverwalter. 1. Das vorliegende Budget 2017 wird zuhanden der Budgetgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 verabschiedet. 4. Prüfbericht Revisionsstelle 2015: Unterschriftenregelung/Einzelunterschrift GV Anlässlich der Revision der Rechnung 2014 hat sich die Revisionsstelle (BDO AG) vertieft mit der Lohnbuchhaltung und den Finanzkompetenzen / Zahlungsverkehr / Visumsregelung auseinandergesetzt. Die Feststellungen der Revisionsstelle entnehmen sie aus der Beilage. Bericht Pkt : Schwerpunkteprüfung Lohnbuchhaltung Einzelunterschriftenberechtigung Dokumentation von Hauptprozess liegt nicht vor (Punkt 2): Im Ordner Löhne liegt eine rudimentäre Checkliste vor. Diese dient dem Gemeindeverwalter als Gedankenstütze für den Prozess der monatlichen Lohnauszahlung und der am Jahresende anfallenden Aufgaben. Aus Sicht der Verwaltung ist diese ausreichend. Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 4. Juli 2011 erhielt der Gemeindeverwalter die Einzelunterschriftenberechtigung für die Lohnzahlungen. Diese Einzelunterschriftenberechtigung beschränkt sich auf ein Konto bei der Raiffeisenbank Weissenstein. Im Regelfall bereitet der Gemeindeverwalter die Löhne auf und übermittelt diese der Raiffeisenbank (DTA). Nachgelagert zur monatlichen Lohnzahlung visiert der Gemeindepräsident die Auszahlungen. Für den Fall einer krankheits- oder unfallbedingten Absenz des Gemeindeverwalters also für den Fall, dass die Löhne nicht fristgerecht aufbereitet werden können - ist ein Notfallszenario eingerichtet. Die Löhne würden gemäss den Lohnzahlungen des Vormonats ausgerichtet. Dies würde den Lohnempfängern mittels Beiblatt zur Lohnabrechnung mitgeteilt. Allfällige Korrekturen würden dann im Folgemonat vorgenommen. Bericht Pkt : Schwerpunkteprüfung Finanzkompetenzen / Zahlungsverkehr / Visumsregelung Punkte 2 und 3: Die Dokumentation Hauptprozess und die Festhaltung der Visumsregelung in einem verbindlichen Papier wurden von der Verwaltung noch nicht an die Hand genommen. Punkt 5: Es ist korrekt, dass bei gebundenen Ausgaben das 4-Augen-Prinzip nicht immer angewendet wird. Diese Ausgaben betreffen Zahlungen aufgrund von RRB s, LA Soziales, EL AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Schülerpauschalen etc. welche vom Kanton direkt

4 GR Seite 66 von einem Kontokorrent abgebucht oder gutgeschrieben werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in diesen Fällen der entsprechende RRB oder die Zahlungsaufforderung des Kantons als gültiger Zahlungsbeleg genügen sollte. Einer Doppelunterschrift steht jedoch in Grunde auch nichts im Weg. Was das Versäumnis vom nicht angewandten 4-Augen-Prinzip bei nicht einer Kommission zuordenbare Ausgaben betrifft, kann nicht nachvollzogen werden, denn das sollte so effektiv nicht sein. Hier wird die Verwaltung ein Augenmerk setzen. Die Verwaltung unterbreitet dem Gemeinderat den Beschluss, dass der Gemeindeverwalter nach wie vor über die Einzelunterschriftsberechtigung auf dem Kontokorrent bei der Raiffeisenbank Weissenstein verfügt. Die Liste der monatlichen Lohnzahlungen sind wie bis anhin dem Gemeindepräsidium vorzulegen. Punkt , Schwerpunkteprüfung Finanzkompetenzen/Zahlungsverkehr/Visumsregelung Adrian Marti macht beliebt, die Dokumentation Hauptprozess und die Festhaltung der Visumsregelung bis zur nächsten Revision in einem verbindlichen Papier zu erstellen. 1. Der Gemeinderat hält am Beschluss vom 4. Juli 2011 fest. Demnach verfügt der Gemeindeverwalter über die Einzelunterschriftenberechtigung auf dem Kontokorrent bei der Raiffeisenbank Weissenstein. 2. Die Liste der monatlichen Lohnzahlungen sind wie bis anhin - dem Gemeindepräsidium vorzulegen und durch diesen zusammen mit dem Gemeindeverwalter kollektiv zu visieren. 5. Rohrnutzungsvereinbarung mit der GA Weissenstein GmbH An der Sitzung vom 11. Mai 2015 wurde der Gemeinderat durch die Vertreter der Gemeinschaftsantenne Weissenstein GmbH (GAW) über ihre Ausbaupläne betreffend FttH (Fibre to the Home) informiert. Alle Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet sollen in den Jahren mit Glasfaser erschlossen werden, welches das Koaxialkabel ersetzen wird. Grundsätzlich möchte die GAW ihre Glasfaserkabel in eigenen Rohranlagen verlegen. Wo das nicht möglich ist, ist die GAW auf die Mitbenutzung der Elektro-Rohranlagen der Einwohnergemeinde Langendorf angewiesen. Diese Mitbenutzung soll in einer Vereinbarung geregelt werden. Der Gemeinderat beschloss am 10. August 2015 die Rohrnutzungsvereinbarung. Diese sah vor, dass die GAW für Rohranlagen, welche zum Zeitpunkt der Gründung der GAW bestanden, jedoch durch die GAW noch nicht benutzt wurden, entschädigungspflichtig ist. Diese Entschädigungspflicht wurde von der GAW in der Folge bestritten. Um diesen strittigen Punkt zu klären wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Erwägung: Das Gutachten zeigt, dass in dieser Frage eine gewisse Rechtsunsicherheit nach wie vor besteht. Nach Ergebnis der Analyse Pkt. 1 & 2 unbestritten ist, dass die Einwohnergemeinde Langendorf (EGL) der GAW die Elektro-Rohranlagen, welche im Zeitpunkt der Gründung der GAW (2001) bereits durch das Antennenkabel mitbenutzt wurden, weiterhin unentgeltlich zur Verfügung stellt. Vor der Gründung der GAW war die EGL am Zweckverband Gemein-

5 GR Seite 67 schaftsantenne Weissenstein beteiligt. Obwohl in einem Zweckverband zusammengeschlossen, musste jede Zweckverbandsgemeinde die Investitionen der Koaxialkabelerschliessung auf ihrem Gemeindegebiet selber finanzieren. Bei der Gründung der GAW wurde diese Infrastruktur als Sacheinlage in die neue Gesellschaft eingelegt. Als Gegenleistung erhielten die Einwohnergemeinden Anteile in Form von Anteilscheinen. Die seinerzeitige, bei der Gründung der GAW bereits bestandene Infrastruktur wurde also schon einmal bezahlt und ein Gegenwert ist in Form von Anteilscheinen vorhanden. Ergebnis der Analyse Pkte. 3 & 4 gehen auf den strittigen Punkt ein. Das Gutachten empfiehlt eine Regelung. Diese wurde so in die Vereinbarung aufgenommen, dass die Parteien davon absehen, Rohre, die bereits bestehen, aber von GAW noch nicht belegt worden sind, mit einem Entgelt zu belasten. Sollte die ElCom oder eine andere Bundesbehörde indes zum Schluss gelangen, dass in solchen Fällen eine Entschädigung zu erheben und diese auch rückwirkend zu entrichten bzw. den Strombezügern gutzuschreiben sei, verpflichtet sich die GAW, diese Entschädigung nach Massgabe der behördlichen Auflagen - auch rückwirkend zu leisten und damit die EGL schadlos zu halten. Neu in die Vereinbarung aufgenommen wurde der Umgang mit einer allfälligen Entschädigungspflicht der EGL für Elektro-Rohranlagen, welche im Bereich der Kantonsstrassen verlegt sind. Im Sinne eines gesteigerten Gemeingebrauchs von öffentlichem Grund und Boden besteht das Risiko, dass der Kanton von der Gemeinde eine Entschädigung fordert. Falls die GAW die Elektro-Rohranlagen der EGL mitbenutzt, würde sie sich daran anteilsmässig beteiligen. Der Gemeinderat wird gebeten, die vorliegende Rohrnutzungsvereinbarung zu genehmigen. Wird die vorliegende Vereinbarung nun von der GAW akzeptiert, fragt Daniel Hürlimann. Gemäss Auskunft von Walter Keller (Präsident GAW) wird die Vereinbarung gutgeheissen, informiert der Gemeindepräsident. Anhang Rohrnutzungsvereinbarung Anpassung Netz- und Erschliessungsarbeiten/Punkt 1.4 Es soll genauer definiert werden, welche bestehenden Kabel des bestehenden Rohrblock umgelegt werden. Anpassung Hauszuleitung/Punkt 2.1 Die EGL soll mit mindesten 3 Wochen Vorlauf informieren. Es wird gewünscht, 4 Wochen zu vermerken. Dokumentation der Anlage/Punkt 5.1 Patrick Suter fügt an, dass vermerkt werden sollte, dass die Kostenübernahme der GAW innerhalb des Projektes inklusive der Kosten für die Eintragung im Geoportal GIS erfolgt. 1. Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Rohrnutzungsvereinbarung EGL-GAW mit den genannten Änderungen.

6 6. Vergabungen/Beiträge an Institutionen GR Seite 68 Vom diesjährigen Totalkredit von Fr. 6' für Vergabungen und Spenden (Kredit Nr ) stehen noch Fr zur freien Verfügung. Seit dem Frühjahr sind nun wieder einige Gesuche auf der Verwaltung eingegangen, die wir hier zur Beschlussfassung vorlegen. Schweizerische Bibliothek für Blind, Seh- und Lesebehinderte Seit 2010 wird die SBS regelmässig mit einem Gemeindebeitrag unterstützt (2010 = Fr ; 2011 und 2012 = je Fr ; = je Fr ). Der von der SBS vorgeschlagene Förderbeitrag von Fr ist gleich hoch wie in den Vorjahren und berechnet sich aus der statistischen Anzahl blinder und sehbehinderter Personen (0,36%) multipliziert mit Fr. 30 gemäss Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (SAB-Richtlinie). Da die Gesuche der SBS seit Jahren immer gleich lauten, erscheint die Berechnung aber nicht mehr ganz korrekt zu sein. Gestützt auf die erwähnte Richtlinie erachtet die Verwaltung die Ausrichtung eines Förderbeitrages von Fr als angemessen. Der Tätigkeitsbericht 2015 der SBS kann an der GR-Sitzung eingesehen werden (GR- Zirkulationsordner). Ludothek Solothurn Die Ludothek Solothurn wird seit 1999 regelmässig durch die Gemeinde Langendorf unterstützt. Bis 2004 betrug der Beitrag jeweils Fr und ab 2005 bis 2009 je Fr Seit 2010 werden auf Antrag aus dem Gemeinderat Fr gespendet. Aufgrund des noch vorhandenen Restkredites für Vergabungen empfiehlt die Verwaltung einen Spendenbetrag von Fr Der Jahresbericht 2015/2016 sowie die Jahresrechnung 2014/2015 und das Budget 2016/2017 liegen an der GR-Sitzung zur Einsichtnahme auf (GR-Zirkulationsordner) Pro Juventute Kanton Solothurn Mit Schreiben vom Mai 2016 fragt die Pro Juventute Kanton Solothurn für eine Spende an. Im Grundsatz unterstützt die Gemeinde Langendorf nur regionale Institutionen. Da aber die Pro Juventute Kanton Solothurn im Bereich der Hausaufgabenhilfe in Langendorf eine Vorreiterstellung einnahm und das Angebot initiiert hat, wurde 2014 erstmals ein Beitrag von Fr ausgerichtet. Im 2015 betrug die Gemeindeunterstützung dann Fr Die Verwaltung schlägt für 2016 wiederum einen Spendenbetrag von Fr vor. An der GR- Sitzung kann in den Jahresbericht 2015 der Pro Juventute Kanton Solothurn Einsicht genommen werden (GR-Zirkulationsordner). Kontaktstelle Selbsthilfe Kanton Solothurn Die Kontaktstelle Selbsthilfe hilft Menschen mit schweren und seltenen Krankheiten wieder selbstbewusster und eigenverantwortlicher zu werden. Dies erfolgt durch Vernetzung oder aber auch durch finanzielle Unterstützung. Die gemeinnützige Organisation wurde durch die Gemeinde Langendorf bisher erst einmal im Jahr 2010 mit Fr unterstützt. Die Verwaltung empfiehlt die Kontaktstelle nach 6 Jahren Unterbruch mit einem Beitrag von Fr zu unterstützen. Der Jahresbericht 2015 kann an der Gemeinderatssitzung eingesehen werden (GR-Zirkulationsordner). Gesuch Adina Friis für CD-Produktion Luumu Mit ihrem Projekt Luumu tritt Frau Friis mit anderen Musikern seit rund 6 Jahren auf. Nun möchte sie eine CD produzieren (siehe detaillierten Projektbeschrieb im GR- Zirkulationsordner). Mit Schreiben vom 2. April 2016 fragt Frau Friis die Gemeinde für eine Unterstützung von Fr an. Frau Friis wurde bereits im letzten Jahr von der Gemeinde mit Fr für ihre Konzerttournee unterstützt. Aufgrund des gewünschten grösseren Unterstützungsbetrages, der letztjährigen grosszügigen Unterstützung und des noch vorhandenen kleinen Restkredites für Vergabungen/ Spenden, empfiehlt die Verwaltung auf eine Unterstützung zu verzichten.

7 GR Seite 69 Konzertchor Leberberg Der Konzertchor Leberberg bringt zusammen mit dem Singkreis Wasseramt und dem Konzertchor Oberaargau, unter dem Namen Classic Festival Chor, das Werk Carmina Buarana von Carl Orff zur Aufführung. Geplant sind in der zweiten Hälfte November 3 Konzerte in der Rythalle Solothurn (siehe Flyer im GR-Zirkulationsordner). Mit Schreiben vom 16. August 2016 stellt der Konzertchor Leberberg ein Unterstützungsgesuch. Bisher hat der Chor bei der Gemeinde noch niemals um Unterstützung nachgefragt. Die Verwaltung schlägt einen Beitrag von Fr vor. Schwingklub Solothurn und Umgebung Der Schwingklub Solothurn und Umgebung erstellt eine Schwinghalle im Brühlquartier Solothurn. Dies wohl auch, weil die urschweizerische Sportart Schwingen in den letzten Jahren an Attraktivität gewonnen hat. Zur Finanzierung der Gesamtkosten von rund Fr ist der Schwingklub für das einmalige Bauprojekt noch auf Sponsoren- und Gönnersuche. Da ab einem Gönnerbeitrag in der Höhe von Fr die Gönner in der Schwinghalle namentliche Erwähnung finden, empfiehlt die Verwaltung einen Gönnerbeitrag von Fr (siehe Flyer im GR-Zirkulationsordner). Reformierte Kirchgemeinde Solothurn Für den Dezember 2016 plant die Kantorei der Reformierten Stadtkirche Solothurn 4 Konzerte in Solothurn, Grenchen, Langendorf und Biberist. Gemäss beiliegendem Budget kann durch Beiträge und Kollekten nur rund 1/3 der Kosten von Fr gedeckt werden. Für die ungedeckten Kosten von Fr wünscht sich die Kirchgemeinde, nebst dem Lotteriefonds des Kantons, Unterstützung der Stadt Solothurn, der Stadt Grenchen und der Gemeinde Langendorf. Der gewünschte Betrag von der Gemeinde Langendorf beträgt Fr Da der Kredit für Spenden und Vergabungen pro 2016 praktisch aufgebraucht ist, schlägt die Verwaltung vor, dass auf eine Unterstützung verzichtet wird. Katholischer Kirchenchor Langendorf Für den November 2017 plant der Katholische Kirchenchor Langendorf zusammen mit dem Reformierten Kirchenchor Murten 3 Konzerte (Murten, Basel, Langendorf). Zur Aufführung gebracht werden soll das Chorprojekt Jenkins-Requiem, bei welchem ca. 140 Musiker und Sänger mitwirken werden. Für die ungedeckten Kosten gemäss Budget, wünscht sich der Kirchenchor von der Gemeinde Langendorf einen Unterstützungsbeitrag von Fr bis Fr Leider beträgt der verfügbare Restkredit für Spenden und Vergabungen pro 2016 nach Behandlung der vorstehenden Gesuche nur noch Fr Obschon der Katholische Kirchenchor Langendorf jährlich mit einem Vereinsbeitrag von Fr unterstützt wird, empfiehlt die Verwaltung, dass der Chor zur Realisierung der geplanten Konzerte mit Fr unterstützt wird. Die Beschlussentwürfe der Verwaltung sind vom Rat unbestritten. Der Gemeindepräsident möchte zudem eine Spende an die Organisation Nez Rouge tätigen. Als Aktion Nez Rouge wird die nationale Präventionskampagne bezeichnet. Freiwillige, organisiert in kantonalen Sektionen, führen während den Feiertagen am Jahresende einen Heimfahrdienst durch. Diese Dienstleistung ist nicht nur für Personen bestimmt, die Alkohol genossen haben, sondern für alle, die sich nicht mehr sicher fühlen, ihren Wagen selber zu steuern, verursacht durch die Einnahme von Medikamenten, wegen Müdigkeit usw. Der Rat findet die Idee des Projekts sinnvoll und beschliesst einstimmig, einen Betrag von Fr (z.l. Kto , Kredit des Gemeinderates) zu sprechen.

8 GR Seite Die Schweizerische Bibliothek für Blind, Seh- und Lesebehinderte wird mit einem Förderbeitrag von Fr unterstützt. 2. Der Verein Ludothek Solothurn wird mit einem Beitrag von Fr unterstützt. 3. Die Pro Juventute Kanton Solothurn wird mit einem Beitrag von Fr unterstützt. 4. Die Kontaktstelle Selbsthilfe Kanton Solothurn wird mit einem Betrag von Fr unterstützt. 5. Auf die Unterstützung von Frau Adina Friis wird verzichtet. 6. Der Konzertchor Leberberg wird für die Aufführung Carmina Buarana mit Fr unterstützt. 7. Der Schwingklub Solothurn und Umgebung wird für die Erstellung der Schwinghalle mit einem Gönnerbeitrag von Fr unterstützt. 8. Auf die Unterstützung der Reformierten Kirchgemeinde Solothurn wird verzichtet. 9. Der Katholische Kirchenchor Langendorf wird für die 3 Konzerte im November 2017 mit Fr unterstützt. 10. Die Organisation Nez Rouge wird mit einem Betrag von Fr unterstützt. 7. Traktandenliste Budgetgemeindeversammlung vom Die Traktandenliste für die kommende Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 liegt vor. Der Gemeinderat wird gebeten, diese zu genehmigen. 2. Schulraumerweiterung: Variantenentscheid Der Beschlussentwurf für das Projekt Schulraumerweiterung liegt vor. Das Projekt soll mit Gesamtkosten von Fr Mio. ausgeschrieben werden (Design-to-Cost). Ivan Flury stört sich am Ausdruck Design-to-Cost. Er appelliert, einen deutschen Ausdruck zu verwenden. Patrick Suter ergänzt, dass der Ausdruck Kostendach verwendet werden soll. 3.3 Schulraumerweiterung: Neubau Schulhaus M mit Fr Die Bezeichnung Neubau Schulhaus M wird durch Planungskredit Schulraumerweiterung ersetzt. Es taucht die Frage auf, ob das Mobiliar für den Schulraum in die Kostenberechnung einfloss. Der Gemeindepräsident bejaht. 1. Die vorliegende Traktandenliste wird, mit den heute besprochenen Änderungen, genehmigt. 8. Stand Legislaturziele GESLOR-Mensa Andrea Kronenberg informiert, dass die Mittagsverpflegung der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler durch GESLOR zurzeit kein Thema ist. Dieser Punkt kann deswegen aus den Legislaturzielen gestrichen werden Kulturveranstaltungen Monika Roth Mock informiert, dass für das nächste Jahr ein Kinder- und Jugendfest geplant ist.

9 GR Seite Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung Am Dienstag, 14. November 2016 findet die nächste Sitzung statt, in welcher der Informationsanlass vom 21. November 2016 vorbereitet wird. 10. Informationen aus den Ressort GESLOR Mittlerweile sind 8 Bewerbungen für die ausgeschriebene Schulleiterstelle eingetroffen, so Andrea Kronenberg. Davon haben drei BewerberInnen die Schulleiterausbildung absolviert. Elektrakommission Patrick Suter informiert, dass die Schachtüberprüfungen im Gange sind. Da unerwartete Probleme bei den Schächten auftauchen, sind bei einer Kontrolle von zirka 1/3 der Schächte bereits 60% der Kosten aufgebraucht. Planungskommission OP-Revision: Der Antrag zur Verabschiedung der überarbeiteten Entwürfe zuhanden der abschliessenden (zweiten) Vorprüfung durch den Kanton ist für die Sitzung des Gemeinderates vom 19. Dezember 2016 geplant. Die öffentliche Auflage der OP-Revision kann voraussichtlich im 2. Quartal 2017 stattfinden. Delta-Areal: Der Vorprüfungsbericht vom Amt für Raumplanung ist eingetroffen und ist in Überarbeitung. Jugendkommission Die ersten Vorstellungsgespräche für die ausgeschriebene Stellvertreterstelle des Jugendarbeiters finden morgen statt, informiert Monika Roth Mock. 11. Mitteilungen und Verschiedenes Unternehmenssteuerrevision III Patrick Suter fragt, was die Auswirkungen für die Gemeinde aufgrund der Unternehmenssteuerrevision sind. Die Gemeinde wird bei den juristischen Personen etwa eine Einnahmeneinbusse von etwa Fr erleiden, so der Gemeindeverwalter. Baustellenbesuch Belchen Die Marti Bauunternehmungen bauen im Auftrag von Astra den Sanierungstunnel Belchen. Peter Balmer (Mitglied Planungskommission) lädt den Gemeinderat, die Baukommission und die Planungskommission von Langendorf zu einer Baustellenführung durch die gesamte Baustelle ein. Diese findet am Mittwoch, 16. November 2016 statt. Voten zu Traktanden der Gemeinderatssitzungen Ivan Flury merkt an, dass es dienlich wäre, dass Fragen oder Änderungswünsche zu Gemeinderatsgeschäften jeweils vor der Gemeinderatssitzung angemerkt werden. So hätte der oder die Ressortverantwortliche genügen Zeit, die Sachlage abzuklären. Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin

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