Jürgen Evers / Ekke-Ulf Ruhstrat

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1 Jürgen Evers / Ekke-Ulf Ruhstrat Entwicklung, Umsetzung und Evaluation eines trägerübergreifenden Gesamthilfesystems für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte in Herford Bremen, Juni 2007 Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen

2 Erstellt durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. Kohlhökerstraße 22, Bremen Telefon: 0421 / Fax: 0421 / post@giss-ev.de Homepage: Projektbearbeitung: Jürgen Evers / Dr. Ekke-Ulf Ruhstrat Bremen, Juni 2007

3 Inhaltsverzeichnis 0. VORBEMERKUNG PROJEKTVERLAUF KURZDARSTELLUNG DES HILFESYSTEMS ERGEBNISSE DER EVALUATION ANHANG: FACHKONZEPTION... 39

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5 0. VORBEMERKUNG Im Zeitraum zwischen Dezember 2004 und Juni 2007 wurde in Herford ein Projekt zum Aufbau eines integrierten Gesamthilfesystems für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte durchgeführt, in dem verschiedene kommunale und freiverbandliche Angebote zusammengeführt und hinsichtlich ihrer Bedarfsgerechtigkeit und Wirksamkeit optimiert wurden. Das Gesamtprojekt stand unter dem Motto Stadt ohne Obdach, womit zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass es neben dem Aufbau eines integrierten Gesamthilfesystems auch um die Auflösung der zum Projektbeginn in der Stadt Herford bestehenden vier Obdachlosenunterkünfte ging. Das handlungsleitende Ziel bestand also im vollständigen Abbau der Obdachlosigkeit und der Versorgung aller Wohnungsnotfälle mit bedarfsgerechten Angeboten, die sich an normalen Wohn- und Lebensbedingungen orientieren. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass im Rahmen präventiver Hilfen kein Haushalt mehr wohnungslos wird. Am Projekt waren neben der Stadt Herford als Auftraggeberin beteiligt: die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Herford (ARGE Herford), die Evangelische Diakoniestiftung Herford, der Herforder Mittagstisch, der Kreis Herford, der Sozialdienst katholischer Frauen e.v. (SKF), der Verein für Arbeit und Beratung e.v. (VAB), der WWS Wohn- & Wirtschafts-Service Herford und die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen (GISS). Ermöglicht wurde das Projekt durch die Aufnahme in das Förderprogramm Wohnungslosigkeit vermeiden dauerhaftes Wohnen sichern des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Projektverlauf lässt sich in vier Phasen gliedern. Den Ausgangspunkt stellte eine Analyse der relevanten Rahmenbedingungen der Hilfen in Wohnungsnotfällen sowie der Angebote der beteiligten kommunalen und freiverbandlichen Institutionen und Träger dar (Phase 1). Aufbauend darauf wurde über die Verständigung der am Projekt Beteiligten bezüglich der Eckpfeiler des künftigen Hilfesystems die Grundlage für die Erstellung zur Fachkonzeption geschaffen (2. Phase). Auf die Konzepterstellung folgte eine aufwendige Umsetzungsplanung (Phase 3), innerhalb derer zunächst alle relevanten Details der künftigen Arbeit im Gesamthilfesystem festgelegt und mit entsprechenden Arbeitsmaterialien, Verfahrensvereinbarungen etc. hinterlegt wurden. Zu dieser Phase gehörten aber auch die Implementierung der neuen Strukturen, die Steuerung der Umsetzung und die Vorbereitung und der Abschluss von Vereinbarungen zwischen den Prozessbeteiligten und Trägern des neuen Hilfesystems. In der vierten und abschließenden Phase fand eine Evaluation statt, mit der einerseits das Zusammenwirken der neu geschaffenen Hilfesegmente untersucht und zugleich die Wirkung des neuen Systems hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Dimension analysiert wurde. Bereits an dieser Stelle sei vermerkt, dass das entwickelte trägerübergreifende Gesamthilfesystem sich in der Praxis nicht nur sehr gut bewährt hat, sondern auch wie die Evaluationsergebnisse aus dem ersten Quartal 2007 zeigen, dass damit herausragende Ergebnisse bei der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit erzielt werden. Zwar konnten in der vergleichsweise kurzen Projektlaufzeit noch nicht alle Planungen abschließend umgesetzt und beendet werden (so werden beispielsweise 2007 erst drei der vier Obdachlosenunterkünfte aufgelöst sein), dennoch weisen die weiteren konkreten Umsetzungsschritte auch auf ein Erreichen des Ziels einer Stadt ohne Obdach. Im vorliegenden Bericht wird zunächst der Projektverlauf skizziert. Anschließend werden nach der Kurzdarstellung des neuen Hilfesystems die Ergebnisse der erwähnten Evaluation vorgestellt. Im Anhang befindet sich die aktualisierte Fachkonzeption. 5

6 1. PROJEKTVERLAUF Dem Projekt war im Sommer 2004 eine Vorlaufphase vorangestellt, in der die Stadt Herford unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Institutionen und Träger aus Politik und Wohnungswirtschaft zu einem Fachtag eingeladen hatte, um gemeinsam mit ihnen den Gegenstand und die Ausrichtung des Projektes Stadt ohne Obdach zu diskutieren. Da sowohl das Thema als auch das geplante Projekt großen Zuspruch erfuhren, stand nachdem die Förderung in durch das Landesprogramm sichergestellt war einer Realisierung nichts mehr im Wege. Der eigentliche Projektbeginn fand am mit einer Kick-off-Veranstaltung statt, auf der sich eine Projektgruppe und ein das Projekt begleitender Beirat konstituierten. In der Projektgruppe arbeiteten regelmäßig zwischen 15 und 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zumeist aus dem operativen Bereich der weiter oben beschriebenen Träger und Stellen) zusammen. Insgesamt fanden knapp 20 Fachtage statt (in der ersten Projekthälfte ganztägig, in der zweiten halbtägig). Flankierend fanden verschiedene Sitzungen und Workshops statt, beispielsweise zur Bearbeitung der Schnittstelle zur ARGE, zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zur Wohnungswirtschaft usw. Der das Projekt begleitende Beirat kam zusammen, wenn die Projektgruppe einen der Projektbausteine abgearbeitet und entscheidungsreife Ergebnisse vorgelegt hatte, über die zu diskutieren und zu befinden war. Dem Beirat gehörten neben der Stadt Herford als Auftraggeberin im Wesentlichen die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stellen an, die auch in der Projektgruppe vertreten waren. Ergänzend dazu waren die Programmgeschäftsstelle (zunächst angesiedelt beim ILS in Dortmund, dann an der Universität Duisburg-Essen), der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und das Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten. Begonnen wurde mit einer Bestandsanalyse, in die alle in Herford unmittelbar und mittelbar in die Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik involvierten Stellen einbezogen wurden. Im Ergebnis zeigte sich, dass neben der Stadt Herford (präventive Hilfen und Unterbringung in Obdachlosenunterkünften, Jugendhilfe) insbesondere der Sozialberatungsdienst (SBD) der Evangelischen Diakoniestiftung Herford Aktivitäten in diesem Bereich auf Basis der 67/68 SGB XII durchführte (stationäre Einrichtung, Beratung und Begleitung, Betreutes Wohnen, Nachgehende Hilfe und Tagesaufenthalt). Der Sozialdienst katholischer Frauen e.v. (SKF) war mit seiner Schuldnerberatungsstelle insoweit mit der Wohnungsnotfallproblematik konfrontiert, als dass einem nicht unerheblich Teil ihrer Klientel neben (bzw. infolge) der Verschuldungsproblematik auch ein Wohnungsverlust drohte. Auch das kommunale Wohnungsunternehmen WWS Wohn- & Wirtschafts-Service Herford hatte immer wieder mit Mietzahlungsschwierigkeiten ihrer Mieter zu tun, was dazu geführt hatte, dass seit Längerem mit eigenem Personal präventive Tätigkeiten durchgeführt wurden. Der Verein für Arbeit und Beratung e.v. (VAB) betrieb zu Projektbeginn in einer der vier Obdachlosenunterkünfte eine Kindertagesstätte, die ursprünglich aus einem Projekt der Gemeinwesenarbeit und Erziehungsberatung in einem so genannten Sozialen Brennpunktgebiet (Obdachlosensiedlung) entstanden war. In dem vom SBD betriebenen Tagesaufenthalt fand in den Mittagsstunden eine Essensausgabe für bedürftige Menschen statt, die vom Herforder Mittagstisch e.v. organisiert und durchgeführt wurde. Bei den Nutzern dieses Angebotes handelte es sich zwar nicht ausschließlich um Wohnungsnotfälle, die räumliche Nähe zur Beratungsstelle des SBD und die Nutzung der Räumlichkeiten des Tagesaufenthaltes ermöglichten aber wohnungslosen Nutzern einen niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten des SBD. Neben diesen verschiedenen Trägern war auch die ARGE Herford in die Bestandsanalyse einbezogen worden. Der fast zeitgleiche Beginn des Projektes mit der Einführung des SGB II und SGB XII führte allerdings zu Beginn zu erheblichen Schwierigkeiten, da auf 6

7 der praktischen Ebene längere Zeit vieles unklar war und auch die im Verlauf des Projektes wiederholt vorgenommenen Veränderungen an der Rechtsgrundlage immer wieder neue Herausforderungen darstellten. Insgesamt ergab die Bestandsanalyse erhebliche inhaltliche und organisatorische Optimierungserfordernisse in den Bereichen Prävention, Unterbringung und Versorgung, sozialarbeiterische Hilfen, Reintegration und besonders bei der Kooperation der verschiedenen in die Bearbeitung der Wohnungsnotfallhilfe involvierten Stellen. Nachfolgend sind die Ergebnisse der Bestandsanalyse (Stand April 2005) tabellarisch dargestellt. Übersicht 1 Praxis/Durchführung der Hilfen in verschiedenen Bereichen der Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik Bewertung 1. Vermeidung des Eintritts von Wohnungslosigkeit (Prävention) Beteiligung von vier Anbietern (Stadt, SBD, WWS, SKF) Fälle werden dort bearbeitet, wo sie auftreten; darüber hinaus keine weiteren eindeutigen Regelungen zu Zuständigkeiten Fallbearbeitung erfolgt i.d.r. nur, wenn Haushalte (von sich aus) bei Anbietern vorsprechen parallele Bearbeitungsstrukturen (Optimierungs-, zumindest Koordinierungsbedarf) Information der Stadt über Räumungsklagen wegen Mietzahlungsverzugs und auch dann, wenn bei Fallbearbeitungen durch SBD, WWS oder SKF eine Beseitigung von Mietschulden erforderlich ist keine aufsuchenden Hilfen nach Mitteilungen durch das Amtsgericht (einmaliges Anschreiben) Lücken im Informationssystem häufig Intervention erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erheblicher Optimierungsbedarf bei der Kontaktaufnahme i.d.r. erfolgen Wohnungssicherungen bei Inhaftierungen Eintritt von Wohnungslosigkeit nach Maßnahmen der Eingliederungshilfe häufig Eintritt von Wohnungslosigkeit nach Beendigung/Abbruch Maßnahmen nach dem SGB VIII kaum Frauen im Anschluss an Gewaltschutzmaßnahmen Wohnungslosigkeit infolge von Rauswürfen/Auszügen aus dem Elternhaus und aus Mitwohnverhältnissen kommt vor beim SBD spielen im Bereich der eingetretenen Wohnungslosigkeit Haushalte eine Rolle, bei denen Wohnungslosigkeit aus anderen Gründen als Mietschulden eintrat Mietschuldenübernahmen nach 34 SGB XII: auch mehrfach möglich, jedoch zumeist an Voraussetzungen geknüpft Versorgung mit Alternativwohnraum findet in Einzelfällen statt, es gibt aber Zugangsprobleme (mehr dazu weiter unten bei Reintegration) und jede Stelle nutzt eigene Schienen genaue Anzahl der Präventionsfälle unbekannt; bei der Stadt bis Ende 2004 keine Erfassung der Fälle; SBD hatte in 2004 Kontakt zu deutlich über 100 Präventionsfällen; WWS bespricht jährlich rd. 200 Mietschuldenfälle mit der Stadt; SKF hatte in 2004 sieben Fälle in Verbindung mit einer Mietschuldenübernahme Optimierungsbedarf an den Schnittstellen zu Hilfen nach 53 SGB XII und nach dem SGB VIII Entwicklungsbedarf bei der Gestaltung der Schnittstelle zu Hilfen nach dem SGB VIII (vgl. auch 3.) drohende Wohnungslosigkeit infolge unzumutbarer Wohnverhältnisse wird nicht systematisch erfasst im Rahmen der zukünftigen präventiven Gesamtstrategie sind auch entsprechende Lösungen für diese Fälle zu erarbeiten (z.b. besseres Erreichen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit) zwar keine stark restriktive Gewährungspraxis, jedoch offensivere Anwendung möglich Problemlösung im Einzelfall, jedoch parallele Tätigkeiten der Anbieter; Versorgungs- und Zugangsprobleme bei der Wohnraumversorgung (vgl. dazu 4.) unzureichende statistische Erfassung insbesondere der Präventionsfälle; auf der Ebene des Gesamtsystems: keine systematische Dokumentation der Wohnungsnotfallproblematik (vgl. auch 7.) Fazit zum Bereich der Prävention: Es gibt erhebliche Optimierungsnotwendigkeiten für eine effektive Organisation der Prävention, ohne die das Ziel Stadt ohne Obdach nicht erreicht werden kann. 2. Unterbringung wohnungsloser Haushalte Unterbringung auf Basis des OBG: vier Unterkünfte mit unterschiedlichen Standards, Soll-Stärke-Platzzahl 191 (davon 112 belegt am ); eine Unterkunft könnte (sofort) umgewidmet werden, in einer anderen wird eine Art Sterbebegleitung durchgeführt und in die Unterkunft für Familien ist ein heilpädagogisches Angebot für Kinder (räumlich) integriert die Ergebnisse weisen auf Möglichkeiten für eine deutliche Reduzierung der Kapazitäten im Unterbringungsbereich hin; es bietet sich neben der gezielten Versorgung von wohnungslosen Haushalten mit Normalwohnraum (inklusive im Einzelfall erforderlicher begleitender Hilfen) und Um- 7

8 Praxis/Durchführung der Hilfen in verschiedenen Bereichen der Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik teilweise sehr lange Verweildauern in den Unterkünften (auch keine Befristung der Einweisungsverfügungen) spezielle Funktionen in zwei Unterkünften: a. Übernachtungsangebot für Männer, b. für die separate Unterbringung von Frauen Belegung der Unterkünfte wird nur relativ grob gesteuert Erfassung von Daten im Bereich OBG: Ausweisung der Struktur der Bewohner/innen nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Haushaltsgröße und Verweildauer sowie Daten zur Fluktuation möglich formal ebenfalls dem Unterbringungsbereich zuzuordnen sind 40 stationäre Plätze nach 67/68 SGB XII des SBD Bewertung widmungen vor allem auch die Schaffung von Wohnprojekten an; entsprechend des grundlegenden Ziels des Projektes wird eine vollständige Auflösung der Obdächer angestrebt mit den in kleinen stationären Einheiten und in dezentralen Plätzen (normalen Wohnungen) vom SBD nach 67/68 SGB XII durchgeführten Intensivhilfen wird eine weitestgehende Orientierung dieser Hilfen an normalen Lebensverhältnissen angestrebt 3. Persönliche und soziale Hilfen für wohnungslose Haushalte Stadt führt nur in Ausnahmefällen konkrete Einzelfallhilfen durch SBD hält differenziertes Angebot persönlicher Hilfen im ambulanten und stationären Bereich nach den 67/68 SGB XII vor; wesentliche Elemente sind dabei im ambulanten Bereich: Erstberatung (Beratung, zentrale Diagnose und Vermittlung), ambulante psychosoziale Begleitung, ABW und nachgehende Hilfe (nach stationär); im stationären Bereich zentrale und dezentrale Hilfe mit hoher Intensität spezifische Zugangsvoraussetzungen bei den intensiven Hilfeformen des SBD nach 67/68 SGB XII; Dissens zwischen SBD und Kreis über die bei der Zugangssteuerung (Hilfeplanung) zum ABW zu verwendenden Instrumente Probleme des SBD bei der inhaltlichen Gestaltung der Hilfen für junge Menschen (18- bis 30-Jährige / weitgehend keine Kompatibilität zu den traditionellen Inhalten und Methoden der Hilfen nach 67/68 SGB XII) VAB führt (in geringem Umfang) persönliche Hilfen für Familien in einer Unterkunft durch SKF leistet für einige Fälle persönliche Hilfen im Anschluss an Mietschuldenübernahmen im Auftrag der Stadt Clearingfunktion bei der Stadt bezieht sich in der Praxis nur auf den Zugang aus dem Obdach zum ABW SBD führt auch persönliche und soziale Hilfen außerhalb von Herford durch (Aufsuchende Hilfe und Ambulant Betreutes Wohnen für junge Erwachsene in Löhne). Zudem existiert das Projekt Klaecks in Bünde. SBD hält eigenes, weitgehend in sich geschlossenes (Gesamt-)System für viele Teilgruppen der Wohnungsnotfälle im Auftrag unterschiedlicher Träger (LWL, Kreis, Stadt) unter spezifischer Perspektive ( 67 ff. SGB XII) vor das Angebot der persönlichen Hilfen durch den SBD ist weitgehend an der Finanzierungsstruktur und Inhalten der Hilfen nach den 67/68 SGB XII und entsprechenden Vorgaben dazu ausgerichtet, die nicht immer deckungsgleich mit den Inhalten der Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik sind / sein müssen Herbeiführung einer (sachgerechten) Entscheidung über die Instrumente bei der Zugangssteuerung zum ABW Entwicklung von bedarfsgerechten und wirksameren Hilfeansätzen für die Zielgruppe den jungen Menschen in Einrichtungen nach 67/68 SGB XII die von anderen Trägern durchgeführten persönlichen Hilfen spielen bezogen auf die Gesamtproblematik eine eher untergeordnete Rolle 4. Versorgung wohnungsloser Haushalte mit Normalwohnraum Versorgungen gelingen zum Teil; Versorgungssituation (insbesondere für EPH, aber auch große Familien) wird zum Teil als problematisch beschrieben (Struktur des Wohnungsmarktes) soziale und finanzielle Barrieren bei der Versorgung jeder unterstützt jeweils eigene Klientel Kooperation mit der Wohnungswirtschaft wird als ausbaufähig eingeschätzt es wird ein Versorgungspotenzial bei privaten Vermietern vermutet Ergebnisse der Interviews mit der Wohnungswirtschaft stehen noch aus (Interviews erst nach Vorstellung des Projektes Ende 4/05 beim runden Tisch mit der WoWi) Versorgungsmöglichkeiten, Nachfrage und Bedarf für/von Wohnungsnotfälle/n sind nicht hinreichend bekannt / noch nicht hinreichend beschrieben worden die Kooperationen zwischen den Trägern von Hilfen/Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit und der Wohnungswirtschaft sind nicht hinreichend ausgebaut und nicht systematisch organisiert die Wohnraumakquisition kann effektiver und systematischer organisiert werden eine Verbreiterung der Datenbasis zur Versorgungssituation und den konkreten Versorgungsmöglichkeiten ist geboten und muss nachgeholt werden 5. Nachgehende und weitergehende Hilfen Nachgehende Hilfen existieren in unterschiedlichen Varianten und Intensitätsstufen: a. nach Wohnungssicherung: psychosoziale Begleitung durch SBD (zumeist auch in Verbindung mit Geldverwaltung), begleitende (spezielle) Hilfen durch SKF im Grenzbereich zu weitergehenden Hilfen (Schwerpunkt Finanzen, ebenfalls zumeist mit Geldverwaltung) bis auf den Funktionsbereich der psychosozialen Begleitung (nachgehende wohnbegleitende Hilfen nur in sehr eingeschränkter Form) und das Tagestreffangebot werden in allen anderen Varianten die nachgehenden Hilfen nur unter spezifischen Voraussetzungen und für eingeschränkte Zielgruppen gewährt 8

9 Praxis/Durchführung der Hilfen in verschiedenen Bereichen der Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik b. nach Wohnungsbezug: SBD: psychosoziale Begleitung, ABW, Nachgehende Hilfe nach stationär (allerdings begrenzt auf ehemalige Nichtsesshafte ) Tagestreff wird als Angebot im Bereich der nachgehenden Hilfe verortet partiell auch Bedarf an längerfristigen wohnbegleitenden Hilfen (insbesondere in den Bereichen Geldverwaltung, Haustechnik und -wirtschaft und in geringerem Umfang auch persönliche sozialarbeiterische Hilfen); das System der Regelhilfen (ASD) ist nicht nutzbar Weitergehende Hilfen: nutzbare weiterführende Angebote existieren in den Bereichen Sucht (z.b. Kurt-Dietrich-Haus, WG des SKM) und gesetzliche Betreuungen sowie mit Einschränkungen im Bereich der Altenhilfe (Haus Birkenkamp) und bei der Schuldnerberatung darüber hinaus: Probleme bei der Anbindung an weiterführende Hilfen Bewertung für die für einen Teil der Klientel erforderlichen längerfristigen wohnbegleitenden Hilfen fehlt eine Finanzierungsgrundlage die erforderliche systematische Nutzung von spezialisierten Hilfen und die Anbindung der Klientel an diese Hilfen kann nur partiell realisiert werden; die Situation im Bereich der weitergehenden Hilfen ist in allen Bereichen als defizitär einzuschätzen, weitere Definitionen und Bearbeitungen der Schnittstellen zu Anbietern weiterführender (Spezial-)Hilfen sind erforderlich 6. Kooperationen Kooperationen finden vor allem im Rahmen der Einzelfallbearbeitung (und dort in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen) statt der AK Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch Kooperation wurde durch Projekt ersetzt noch keine systematische Kooperation mit der ARGE (aktuell eher Parallelwelten ) auch im Bereich der Psychiatrie existieren zum Teil Parallelwelten bezogen auf Gesamtsystem: Kooperationen für eine umfassende Problemlösung noch vergleichsweise gering ausgebildet Regelungen von Kooperationen im Rahmen des Gesamtkonzeptes Regelungen der Schnittstellen/Kooperation mit/ zur ARGE in der Projektgruppe 7. Dokumentation, Controlling und Planung SBD verfügt über ein elektronisches Dokumentationssystem, das eine differenziertere als die in den Jahresstatistiken ausgewiesene Auswertung ermöglicht auf städtischer Seite wird der Bereich der ordnungsrechtlichen Unterbringung nach dem OBG statistisch erfasst und ausgewertet; die städtische Sozialplanung ist aktuell nicht im Bereich der unmittelbaren Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik tätig Optimierungsbedarf: bezogen auf die Gesamtproblematik ist eine angemessene, hinreichend vereinheitlichte, Mehrfacherfassungen ausschließende und somit valide Dokumentation der gesamten Wohnungsnotfallproblematik als Basis einer Wohnungsnotfallplanung erforderlich Im Rahmen der Bestandsanalyse fand auch eine Expertenbefragung leitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Herford relevanten fünf Wohnungsunternehmen statt, mit der einerseits über das Projekt informiert wurde und andererseits die Handlungserfordernisse auch aus dieser Perspektive ermittelt wurden. Insgesamt konnte eine relativ große Aufgeschlossenheit und Kooperationsbereitschaft bei den Wohnungsunternehmen festgestellt werden, die im Übrigen zu einem späteren Zeitpunkt als die Fachkonzeption im Rahmen eines Fachtages der Öffentlichkeit vorgestellt wurde erneut bestätigt wurde. Nach der Bestandsanalyse wurden auf verschiedenen Fachtagen in einem mehrfach geschichteten Verfahren die Eckpunkte für die Fachkonzeption entwickelt. Dazu gehörte die Verständigung der Projektbeteiligten über die Definition und Typologie von Wohnungsnotfällen, die Erarbeitung eines gemeinsamen Problemverständnisses, die Formulierung eines Generalziels sowie die daraus folgende Ableitung von Leitlinien für die Arbeit der künftig in der Hilfe für von Wohnungslosigkeit Bedrohte und Betroffene eingebundenen Träger und Stellen. Die jeweiligen Aspekte wurden integraler Bestandteil der Fachkonzeption und sind an entsprechender Stelle nachzulesen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse wurden anschließend die Hilfebereiche und die darin zu erbringenden Funktionen für das künftige Hilfesystem festgelegt sowie die Zielgruppen benannt, an die sich die jeweilige Unterstützung wenden sollte. Für die einzelnen Funktionsbereiche wurden zudem die jeweiligen Zielsetzungen und die jeweiligen zu erledigenden Aufträge definiert. Die nachfolgende Synopse stellt dies in komprimierter Form dar. 9

10 Übersicht 2 FUNKTIONEN ZIELGRUPPE AUFTRAG/AUFGABE/ZIEL Kontaktaufnahme Clearing/Hilfebedarfsfeststellung und Beratung/Unterstützung Vermittlung Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstellen ( Fachstelle Prävention und Fachstelle aktuell Wohnungslose ) alle Wohnungsnotfälle, über deren Wohnungsnotfallproblematik zwar Informationen vorliegen, zu denen jedoch noch kein Kontakt besteht alle Wohnungsnotfälle mit/bei Erstkontakt zu einer der beiden FST alle Wohnungsnotfälle mit Kontakt zu einer der beiden FST und Bedarf an weiteren Unterstützungen (z.b. Unterbringung, weiterführende persönliche Hilfen ergänzende Hilfen, ggf. auch weitergehende externe Hilfen) Wirtschaftliche Hilfen Wirtschaftliche Hilfen alle Wohnungsnotfälle mit Kontakt zu einer der beiden FST und mit einem Anspruch auf finanzielle Leistungen nach SGB II und/oder SGB XII Wohnraumhilfen Eingangsbearbeitung, (dokumentierte) Kontaktaufnahmeversuche, Vor-Ort-Besuche, Erreichbarkeit, Prüfung der faktischen Wohnverhältnisse; Ziel: fristgerechte und vollständige Bearbeitung möglichst aller Fälle umfassende Situationsklärung und Einschätzung, Klärung von Leistungsvoraussetzungen, Definition von Hilfebedarf, Abklärung von Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen, Festlegung der weiteren Hilfeerbringung; umfassende Beratung und Unterstützung in allen im Zusammenhang mit einer adäquaten Problemlösung relevanten Fragen Ziel: passgenaue Klärung des Hilfebedarfs und Durchführung/Einleitung einer zielgenauen Problemlösung Bei entsprechendem Bedarf: Vermittlung von weiterführenden (hilfesysteminternen) sozialarbeiterischen persönlichen Hilfen sowie in externe ergänzende (ggf. auch weitergehende) Hilfen und/oder Vermittlung und Bereitstellung von geeigneten Plätzen, Wiedereinweisungen, zeitliche Befristung und Überwachung von Unterbringungen. Ziel: Vermittlung in / Sicherstellung von passgenauen weiterführenden Hilfen und/oder Versorgungen Sicherstellung der wirtschaftlichen (Erst-)Versorgung, Mietschuldenübernahmen, finanzielle Hilfen zum Wohnungsbezug, (vorläufige) Kostenzusagen für Maßnahmen; Ziel: Sicherstellung aller zur Problembearbeitung erforderlichen wirtschaftlichen Hilfen Wohnraumhilfen alle Wohnungsnotfälle, die auf institutionelle Hilfe bei der Wohnraumversorgung angewiesen sind Wohnraumbeschaffung und Wohnungsvermittlung (inkl. finanzieller Garantien und Betreuungszusagen) für Wohnungsnotfälle; Ziel: Unterstützung im Einzelfall und Verbesserung der Versorgung Service Hauswirtschaftliche Beratung und Unterstützung (ehemalige) Wohnungsnotfälle mit einem Bedarf an hauswirtschaftlicher Beratung und Unterstützung (überwiegend in Wohnungen und Wohnprojekten) Geld(mit-)verwaltung (ehemalige) Wohnungsnotfälle mit einem Bedarf an Geld(mit-)verwaltung (oft ohne die Möglichkeit zu einem eigenen Konto und mit einer Schuldenproblematik) Verwaltung und Bewirtschaftung der Unterkunftsplätze Haustechnik/Transport/ Möbel akut Wohnungslose mit Bedarf an einem Unterkunftsplatz (ehemalige) Wohnungsnotfälle mit einem Bedarf an haustechnischer Unterstützung regelmäßige Vor-Ort-Präsenz, Organisation oder Durchführung konkreter lebenspraktischer Unterstützung; Ziel: Stabilisierung der hauswirtschaftlichen Situation Personenkontoführung, Auszahlungen, Überweisungen, Abstimmung mit Sozialarbeit; Budgetberatung; Ziel: Kontomöglichkeit zur Verfügung stellen (soziapolitisch vordringlich: Konto bei einer Bank) Kostenabrechnungen, Nutzungsgebühren, Eigenanteile, Kapazitätsplanung, Budgetplanung, ggf. Betriebsüberwachung, Instandsetzung; Ziel: Sicherstellung von Unterkunftsplätzen und deren Betrieb (kleinere) Reparaturen und Instandsetzungen, Beauftragung von Fremdfirmen, Umzugstransporte, Bereitstellung bzw. Lagerung von Möbeln; Ziel: Sicherstellung von Reparaturen und Transporten (Wohnungen und Objekte) Steuerung des Gesamtsystems Informationssystem Örtliche Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit alle (insbesondere von Wohnungslosigkeit bedrohten) Wohnungsnotfälle, die auf institutionelle Hilfen angewiesen sind alle potenziellen Informanten (z.b. Wohnungswirtschaft, Vermieter, ARGE, soziale Einrichtungen, Initiativen etc.) / Wohnungsnotfälle Information über Angebot und Hilfen, Vereinbarungen mit Informanten; reibungsloser Informationsfluss und schnelle -bearbeitung; Ziel: Aufbau eines möglichst lückenlosen Informationssystems Informationsmaterial, Durchführung von Veranstaltungen, Kooperations- und Netzwerkbeziehungen. Ziel: Präsenz in der Öffentlichkeit und Erweiterung des Informationssystems 10

11 FUNKTIONEN ZIELGRUPPE AUFTRAG/AUFGABE/ZIEL Projektentwicklung und -planung Bereits vereinbarte Projekte: Auflösung/Umwandlung der kommunalen Obdachlosenunterkünfte Wohnprojekte Kooperation/Koordination Dokumentation/Planung (vordringlich) Wohnungsnotfälle mit Problemen bei der Integration in stabile Wohnverhältnisse und/ oder bei deren dauerhaft richtiger Versorgung / z.t. auch zielgruppenübergreifend bei Auflösung der Obdächer: alle Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte Wohnprojekte: akut Wohnungslose mit längerfristigem/dauerhaftem Versorgungsbedarf alle am Gesamthilfesystem beteiligten Stellen und alle definierten Wohnungsnotfälle alle definierten Wohnungsnotfälle Initiierung und Federführung bei der Durchführung von Projekten, Prüfung der Beteiligung an Projekten; Ziel: angemessene Versorgung und Berücksichtigung von Wohnungsnotfällen für jede Unterkunft: Bestandsanalyse / zukünftiges Nutzungs- und Versorgungskonzept / Konzeptumsetzung; Ziel: Stadt ohne Obdach Wohnprojekte: qualifizierte Unterbringung in (zumeist Kombination mit hauswirtschaftlicher und sozialarbeiterischer Unterstützung) Kooperation: Beschreibung, Festlegung und Vereinbarung aller relevanten Kooperationen (intern, externe Schnittstellen und hinsichtlich benötigter Ressourcen) Koordinierung des Zusammenspiels der verschiedenen Segmente des Hilfesystems Koordinierung des bürgerschaftlichen Engagements Informationszentrale, Schaffung eines problembezogenen und koordinierten einheitlichen Dokumentationssystems, Datenauswertung und -aufbereitung, Berichterstattung, Wohnungsnotfallplanung, Politikberatung / wohnungs- und sozialpolitische Initiativen / Genderbeauftragung Systemüberwachung alle definierten Wohnungsnotfälle, alle an der Problembearbeitung und Problemlösung beteiligten Stellen Evaluation (der Wirksamkeit) der einzelnen Elemente des Hilfesystems und deren Zusammenspiel auf der Systemebene; Ziel: Sicherstellung/Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Hilfesystems Unterbringung Übernachtungsunterkunft Clearingunterkunft Interimsunterkunft akut Wohnungslose mit einem Bedarf an kurzfristiger und befristeter Unterbringung ohne Wunsch nach weiterer Hilfe Wohnungsnotfälle mit akutem Unterbringungsbedarf, bei denen sich beim Clearingprozess nicht sofort die geeignete Hilfeform feststellen lässt Wohnungsnotfälle mit akutem Unterbringungsbedarf, bei denen die folgende geeignete Hilfeform bereits feststeht, zu der jedoch der Zugang noch überbrückt werden muss Plätze mit Grundversorgungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und geordneter Betrieb; Ziel: Sicherstellung der Notübernachtung mit entsprechendem Standard Bereitstellung spezieller Plätze/Orte, Beratung und Unterstützung zur Zielfindung, Zielfindung mit anschließender Vermittlung; Ziel: zielgenaue Vermittlung auch bei zunächst unklaren Fällen / Vermeidung von Fehlplatzierungen Bereitstellung von Interimsplätzen, bei Bedarf: Auslösen und Sicherstellen der notwendigen Hilfen durch die Zieleinrichtung; Ziel: befristete Versorgung zur Überbrückung von Wartezeiten Weiterführende persönliche sozialarbeiterische Hilfen Sozialarbeiterische Hilfen in Wohnungen Sozialarbeiterische Hilfen in Einrichtungen (ehemalige) Wohnungsnotfälle mit einem Bedarf an persönlichen sozialarbeiterischen Hilfen, die in einer abgeschlossenen Wohnung (mit und ohne Mietvertrag) leben a. Aktuell Wohnungslose mit der Perspektive der Reintegration in die Normalwohnraumversorgung und einem Bedarf an stationärer sozialarbeiterischer Intensivhilfe b. Aktuell Wohnungslose mit einem Bedarf an Übergangshilfen in (stationäre) Versorgungsangebote außerhalb der Wohnungsnotfallhilfen persönliche Hilfe, individuelle Hilfeplanung, Organisation von sonstigen (pers.) und ergänzenden Hilfen, Vor-Ort- Präsenz, sonstige Unterstützungen; Ziel: Sicherstellung des dauerhaften Verbleibs in eigenem Wohnraum persönliche Hilfe, individuelle Hilfeplanung, Organisation von sonstigen (pers.) und ergänzenden Hilfen; bei Reintegrationsperspektive: Schaffung der Voraussetzungen für Wohnraumhilfen; bei Übergangsperspektive: Vorbereitung und Organisation der Vermittlung in Zieleinrichtung; Ziel: Vorbereitung auf die Wohnraumversorgung oder: qualifizierte Überleitung in weitergehende spezielle Hilfen (Versorgungsangebote) außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe Sozialarbeiterische Hilfen in (Wohn-)Projekten akut Wohnungslose mit Bedarf an längerfristigen/dauerhaften Versorgungsangeboten (z.b. alte oder vorzeitig gealterte Wohnungslose, chronisch Suchterkrankte etc.) Auswahl der Bewohnerschaft, Vor-Ort-Präsenz, persönliche Hilfe und Unterstützung, Organisation von Servicehilfen, Hilfe beim Umgang mit der ARGE, weitere Hilfen nur mit ausdrücklichem Mandat; Ziel: Organisation von stabilisierenden sozialarbeiterischen und anderen Hilfen mit akzeptierendem Charakter 11

12 Für jeden Funktionsbereich und für jedes Funktionselement wurde anschließend ein so genannter Steckbrief entwickelt. Hier wurde das Angebot kurz beschrieben, der konkrete Auftrag sowie die Zuständigkeit definiert und dann die verschiedenen Leistungen gelistet, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Darüber hinaus wurden für jedes Funktionselement die erforderlichen Kompetenzen aufgeführt, die zur Umsetzung nötig waren. In jedem Steckbrief wurden des Weiteren die mit der Einführung des neuen Hilfesystems verbundenen Veränderungen gegenüber dem Status quo skizziert. Und schließlich wurden die Voraussetzungen benannt, die für eine Umsetzung gegeben sein mussten bzw. die Implikationen thematisiert, die sich aus der Umsetzung ergeben. Nachfolgend ist die Struktur der Steckbriefe dargestellt. Die Kernpunkte der Steckbriefe fanden anschließend Berücksichtigung bei der Festlegung der Produkte und Leistungen des trägerübergreifenden Gesamthilfesystems. Übersicht 3 Funktionsbereich.... Funktionselement. Kurzbeschreibung Auftrag/Zuständigkeit Zielgruppe Aufgaben/Leistungen Benötigte Kompetenzen Veränderung gegenüber Status quo Voraussetzungen/Implikationen Anmerkungen/Hinweis STECKBRIEF Der letzte Baustein in dieser Projektphase beinhaltete die Bearbeitung der vielfältigen organisatorischen Fragen, also die Schaffung einer Struktur, unter der die Bereiche und Funktionselemente zusammenwirken. Da davon alle im alten wie neuen Hilfesystem beteiligten Stellen und Träger mehr oder weniger direkt betroffen waren, gestaltete sich dieser Prozess relativ schwierig. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil damit bis dahin autonom und weitgehend parallel zueinander agierende Träger und Stellen nun ihre Aktivitäten unter eine gemeinsame trägerübergreifende Organisationseinheit zu stellen hatten. Im Verlauf der intensiven Diskussionen wurde das zunächst präferierte Modell zurückgestellt, in dem sowohl im organisatorischen als auch im baulichen Sinn alle Leistungen im Bereich der Hilfen für Wohnungsnotfälle von verschiedenen Trägern und Stellen unter einem Dach erbracht werden sollten. Ersetzt wurde dies durch ein Modell, in dem zwei Fachstellen für die Bearbeitung der Wohnungsnotfallhilfe zuständig sind, von denen sich die eine auf die Vermeidung von Wohnungslosigkeit und die andere auf die Versorgung von bereits Wohnungslosen konzentriert. Bei ihrer Arbeit nutzen allerdings beide Fachstellen die Angebote, die für beide Zielgruppen bestehen und zentral vorgehalten werden. Die Details der Organisation der Hilfen für Wohnungsnotfälle sind in der nachfolgenden Kurzbeschreibung des Hilfesystems sowie in der im Anhang befindlichen Fachkonzeption zu finden. Die dritte Projektphase bestand in der Umsetzung der konzeptionellen Vorgaben. Dazu wurde eine entsprechende Planung erstellt, die von einer eigens dafür geschaffenen Teil- (Projekt-)gruppe abgearbeitet und kontrolliert wurde. Zur Umsetzung gehörten neben den vielen zu erstellenden Arbeitsmaterialien und Ablaufplanungen auch diverse Gespräche, Workshops und Kooperationsvereinbarungen an den Schnittstellen zur ARGE, zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe, zur Wohnungswirtschaft usw. Im Rahmen der Umsetzung fand auch eine Bedarfsermittlung hinsichtlich der quantitativen Dimensionen der Hilfebereiche und Funktionselemente statt. Dafür wurden über ei- 12

13 nen Zeitraum von vier Wochen sämtliche in Herford sich im System für Wohnungsnotfälle befindenden und neu hinzu kommenden Personen erfasst und hinsichtlich ihrer aktuellen Unterbringungssituation, ihres Hilfebedarfs und der Stelle, an dem diesem Bedarf im künftigen Hilfesystem zu entsprechen ist, eingeschätzt. Auf diesem Weg wurden 336 Personen erfasst, von denen rd. ein Drittel bei der Fachstelle für Wohnungserhalt und -sicherung und rd. zwei Drittel bei der Fachstelle für Wohnungslose anhängig waren. Etwa jede zehnte Person (34) war während der Erhebungsphase das erste Mal aufgetreten, was hochgerechnet auf ein Jahr etwa zu rd. 450 Neuauftritten im gesamten Hilfesystem führen würde. In der nachfolgenden Tabelle sind die Werte getrennt nach den beiden Fachstellen bzw. nach der Stadt Herford und der Diakoniestiftung dargestellt. Tabelle 1 Gesamt Prävention laufende Fälle ohne Angaben Gesamt akut Wohnungslose laufende Fälle ohne Angaben Hilfe in Wohnung Neuauftritte Neuauftritte Nachgehende Hilfe Beratung Unterstützung Gesamt Stadt ambulant Diakoniestiftung stationär / / / / / / 42 Gesamt Die nachfolgende Grafik zeigt den Hilfebedarf der in den vier Wochen erfassten Klientinnen und Klienten differenziert nach den jeweiligen Hilfesegmenten auf, wobei darin die Klientel beider Fachstellen enthalten ist. Grafik 1 Beratung/Unterstützung 258 Geld(mit-)verwaltung 183 pers.soz.arb. Hilfe in Wohnung 104 Schuldnerberatung 78 Wirtschaftliche Hilfe 68 Wohnraumhilfe 50 Hauswirtschaftliche Hilfe 48 Haustechnik/Transport/Möbel 46 sonstiges pers.soz.arb. Hilfe in dezentraler stat. Hilfe stationäre Hilfe für Suchtkranke Hilfebedarf Gesamt (336 Fälle) pers.soz.arb. Hilfe in zentraler stat. Hilfe 18 Interimsunterkunft erforderlich 13 stat. Hilfe für psychisch Beeinträchtigte 11 pers.soz.arb. Hilfe im Wohnprojekt Jugendhilfe 11 9 Unterbringung in Clearingunterkunft 6 Unterbringung in Übernachtungsunterk

14 Die letzte Projektphase bestand in der Evaluation der Arbeit der beiden Fachstellen und in der Analyse des Zusammenspiels und der Wirkung des gesamten trägerübergreifenden Hilfesystems. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die über drei Monate von Mitte Januar bis Mitte April 2007 stattfand und bei der ebenfalls alle in dieser Zeit im Hilfesystem neu auftretenden Klientinnen und Klienten erfasst wurden, befinden sich in einem separaten Kapitel dazu weiter unten. An dieser Stelle kann allerdings bereits darauf hingewiesen werden, dass sowohl die Umsetzung der Strukturen und insbesondere die Ergebnisse der praktischen Arbeit bei der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit ausgesprochen erfolgreich waren. Nachfolgend sind noch einmal einige wichtige Daten des Projektes tabellarisch zusammengefasst. Übersicht Dezember 2004 Projektbeginn mit Kick-off-Veranstaltung Januar April 2005 Mai Oktober 2005 November März 2006 Bestandsanalyse Konzeptentwicklung Umsetzungsplanung und Erfassung des quantitativen Bedarfs 01. April 2006 Arbeitsaufnahme der beiden Fachstellen und des trägerübergreifenden Gesamthilfesystems 01. September 2006 Beginn der Vermittlung der Bewohner der Obdachlosenunterkünfte in Wohnraum und adäquate Hilfen durch VAB und SBD Ausbau des ambulant betreuten Wohnens Aufbau spezieller Versorgungsmöglichkeiten (Wohnen und Beraten) für junge Erwachsene vorübergehende Nutzungsänderung der Werrestraße (Clearing- und Interimsunterbringung sowie Übernachtungsunterkunft) 15. November 2006 Schließung der Obdachlosenunterkunft Erlenweg 31. Dezember 2006 Schließung der Obdachlosenunterkunft Braker Straße 01. März 2007 Aufbau teilstationärer Hilfen Januar 2007 April 2007 Evaluation der Hilfegewährung 31. Dezember 2007 Schließung der Obdachlosenunterkunft Stuckenberstraße Juni 2007 Abschlussveranstaltung des Projektes 14

15 2. KURZDARSTELLUNG DES HILFESYSTEMS Nachfolgend wird das trägerübergreifende Gesamthilfesystem für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte in seinen wesentlichen Zügen kurz beschrieben. Dies basiert auf den umfangreichen und ausdifferenzierten Angaben, die sich der im Anhang befindlichen Fachkonzeption entnehmen lassen. Wie weiter oben bereits angemerkt, orientieren sich die Hilfen für Wohnungsnotfälle in Herford grundsätzlich an dem Anliegen einer Stadt ohne Obdach- und Wohnungslosigkeit. Daraus leitet sich auch das Generalziel einer angemessenen und dauerhaften Versorgung aller Wohnungsnotfälle ab. Konzeptionell folgt daraus, dass auf der Basis einer qualifizierten Diagnostik sowohl im Rahmen der Prävention als auch über ausdifferenzierte Angebote zur Reintegration die betroffenen Haushalte die jeweils adäquaten Hilfen erhalten. Die grundsätzliche Struktur der Hilfe für Wohnungsnotfälle in Herford differenziert zwischen zentral 1 und dezentral zu erbringenden Leistungen. Dies wird wie in Schaubild 1 dargestellt komplettiert durch ergänzende oder weitergehende Angebote, die auch von Wohnungsnotfällen genutzt werden können, die aber prinzipiell an einem größeren Personenkreis ausgerichtet sind und folglich auch außerhalb der unmittelbaren Hilfen für Wohnungsnotfälle verortet sind. Fachstelle für Wohnungslose FST f. Wohnungserhalt u. -sicherung Kontaktaufnahme Clearing/ Hilfebedarfsfeststellung Beratung und Unterstützung Wirtschaftliche Hilfen Wohnraumhilfen Service Geld(mit-)verwaltung hauswirtschaftliche Hilfe Verwaltung u. Bewirtschaftung d. Unterkünft. Haustechnik/Transport/Möbel Kontaktaufnahme Clearing/ Hilfebedarfsfeststellung Beratung und Unterstützung Vermittlung in weiterführende pers. sozialarbeiterische Hilfen Unterbringung weitergehende und ergänzende Hilfen Vermittlung in weiterführende pers. sozialarbeiterische Hilfen Unterbringung weitergehende und ergänzende Hilfen Vorübergehende Unterbringung Übernachtungsunterkunft Clearingunterkunft Interimsunterkunft weiterführende pers. sozialarb. Hilfe sozialarbeiterische Hilfe in Wohnungen sozialarbeiterische Hilfe in Einrichtungen sozialarbeiterische Hilfe in Wohnprojekten Schaubild 1 ergänzende Hilfen wie z.b. Schuldner- und Insolvenzberatung Herforder Mittagstisch Tagesaufenthalt weitergehende Hilfen wie z.b. Jugendhilfe Stat. Hilfe für psy. Beeinträchtigte u. Suchtkranke etc. Das Kernstück des neuen Hilfesystems für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten und betroffenen Haushalte in Herford stellen die beiden Fachstellen für Wohnungserhalt und -sicherung (FST WES) bzw. für Wohnungslose (FST W) dar sowie die ebenfalls zentral organisierten Funktionsbereiche Wirtschaftliche Hilfen, Wohnraumhilfen und Service mit den Elementen Geld(mit-)verwaltung, Hauswirtschaftliche Hilfe, Verwaltung und Bewirtschaftung der Unterbringungsplätze und Haustechnik/Transport/Möbel 2. Inner- 1 Die zentralen Hilfen werden (zentral gesteuert und aufeinander abgestimmt) für unterschiedliche Teilbereiche der Wohnungsnotfallhilfe (Prävention und Reintegration) an unterschiedlichen Standorten und in Trägerschaft der Stadt Herford und des Sozialberatungsdienstes (SBD) der Ev. Diakoniestiftung Herford durchgeführt. 2 In Schaubild 1 sind die zentral organisierten Funktionsbereiche mit den ihnen zugeordneten Funktionselementen im mittleren Bereich (mit dem grauen Rand) dargestellt und blau und hellgrün gekennzeichnet. 15

16 halb dieses Kernbereichs bilden die beiden Fachstellen mit den Funktionselementen Kontaktaufnahme, Clearing/Hilfebedarfsfeststellung, Beratung und Unterstützung sowie Vermittlung die Herzstücke. Durch die (weitgehende) Zentralisierung und organisatorische Zusammenfassung der beschriebenen Funktionsbereiche mit den dazugehörenden Funktionselementen sind die Voraussetzungen für effektive präventive Hilfen, für eine umgehende und angemessene Akutversorgung und für die zielgenaue Weitervermittlung in ein ausdifferenziertes Hilfeangebot geschaffen. Die für eine entsprechende Leistungserbringung erforderlichen Kompetenzen, Ressourcen und Qualifikationen sind unter den Dächern der beiden Fachstellen und deren Träger zusammengeführt. Diese beiden Stellen sind eng miteinander verzahnt, wodurch eine enge Abstimmung und systematische Koordination organisatorisch sichergestellt ist. Dadurch wird eine (zumindest partielle) Zusammenführung unterschiedlicher Träger erreicht und damit auch eine (weitgehende) Integration von in ihrem Selbstverständnis und ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher unterschiedlich ausgerichteten Trägern in ein Gesamthilfesystem. Die dezentralen Hilfen in Wohnungsnotfällen sind in zwei Funktionsbereiche aufgeteilt, die Vorübergehende Unterbringung und die Weiterführenden persönlichen sozialarbeiterischen Hilfen. 3 Bei der Vorübergehenden Unterbringung wird unterschieden zwischen den Funktionselementen Übernachtungsunterkunft, Clearingunterkunft und Interimsunterkunft. Alle drei Funktionselemente dienen der Versorgung von Personen mit einem akuten Unterbringungsbedarf, in alle drei wird von der FST W nach entsprechendem Clearing/ Hilfebedarfsfeststellung gezielt vermittelt. Dem Funktionsbereich Service obliegt die Verwaltung und Bewirtschaftung der verschiedenen Unterbringungsplätze sowie die Instandhaltung (Funktionselement Haustechnik/Transport/Möbel ). Beim Funktionselement Weiterführende persönliche sozialarbeiterische Hilfen wird zwischen verschiedenen Bedarfskonstellationen an sozialarbeiterischen Intensivhilfen differenziert. Unterschieden werden Hilfen in Wohnungen, in stationären und teilstationären Einrichtungen und in den weiter oben beschriebenen Wohnprojekten. Dies folgt der Einschätzung, dass die Ressourcen und Beeinträchtigungen der Klientel unterschiedlich sind und entsprechende ausdifferenzierte Angebote erforderlich machen. Bei den Angeboten außerhalb der Hilfe in Wohnungsnotfällen wird zwischen ergänzenden und weitergehenden Hilfen unterschieden, wobei mit Ersterem all jene Funktionen gemeint sind, die als flankierende Maßnahmen den Kernbereich der Hilfen in Wohnungsnotfällen ergänzen können. Dazu gehört die Schuldner- und Insolvenzberatung (SKF), auf die von den beiden Fachstellen immer dann zurückgegriffen wird, wenn die Verschuldungsproblematik den Rahmen der normalen Beratung übersteigt. Gleiches gilt auch für die Sozialarbeit bzw. Klientel des Funktionsbereichs der weiterführenden persönlichen sozialarbeiterischen Hilfe. Zu den weitergehenden Angeboten außerhalb der Hilfe in Wohnungsnotfällen werden beispielsweise die bestehenden und die parallel zur Konzepterstellung für Wohnungsnotfälle konzipierten speziellen Angebote der Jugendhilfe für Jungerwachsene mit Wohnund anderen Problemen ebenso gezählt wie stationäre Maßnahmen für psychisch Beeinträchtigte oder Suchtkranke. Wenngleich hier nur eine Schnittstelle zur Hilfe in Wohnungsnotfällen besteht, sind diese Angebote beispielhaft dennoch im Schaubild 1 berücksichtigt worden, 4 um zu verdeutlichen, dass bei entsprechenden von den beiden Fachstellen diagnostizierten Hilfebedarfskonstellationen in diese weitergehenden Hilfen auch vermittelt wird. 3 In Schaubild 1 sind die dezentralen Hilfen im unteren Viertel des Bildes dargestellt und rosa und dunkelgelb unterlegt. 4 In Schaubild 1 sind die weitergehenden Hilfen ganz unten rechts dunkelgrün unterlegt dargestellt. 16

17 Zu den ergänzenden Hilfen für Wohnungsnotfälle sind neben der bereits erwähnten Schuldner- und Insolvenzberatung auch der Herforder Mittagstisch und der Tagesaufenthalt der Diakoniestiftung zu rechnen, die beide ein niedrigschwelliges (im Wesentlichen basales) Angebot entwickelt haben, das neben vielen anderen sozial und wirtschaftlich marginalisierten Menschen auch von Wohnungsnotfällen frequentiert wird. 5 Jedes der Segmente der beschriebenen Grundstruktur ist hinterlegt mit Produkten und Leistungen, die die konkrete Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe regeln. Diese finden sich in der Fachkonzeption, auf die an dieser Stelle nur verwiesen werden kann. Im Folgenden werden die Organisation der Hilfen in Wohnungsnotfällen und die sich daraus ableitende Ablaufplanung in der Fallbearbeitung skizziert. Das Bestreben um Übersichtlichkeit führt dazu, dass für die Fallbearbeitung bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit für beide Fachstellen getrennte Schaubilder entwickelt wurden. Alternativwohnraum Normalwohnraum Selbstvorsprache Info durch Externe Wirtschaftliche Hilfen Wohnraumhilfen Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung Service persönliche sozialarbeiterische Hilfe in Wohnungen ergänzende Hilfen z.b. Schuldnerberatung weitergehende Hilfen z.b. Suchthilfe Schaubild 2 Seit der Umsetzung der Fachkonzeption gibt es in Herford nur noch eine Stelle (FST WES), bei der alle Informationen über drohende Wohnungslosigkeit 6 zusammenlaufen egal, ob durch Selbstvorsprache der betroffenen Haushalte oder durch Mitteilung von externen Dritten (Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern, Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern, ARGE, institutionellen Unterbringungsformen, bei denen Wohnungslosigkeit nach Entlassung entstehen kann, etc.). Diese Stelle ist für die Kontaktaufnahme zu den von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten zuständig, sie ermittelt den Hilfebedarf und führt die zur Abwendung der unmittelbaren Krise erforderlichen Aktivitäten durch. Lassen sich diese Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit ohne Hinzuziehung weiterer Funktionsbereiche durchführen, findet eine Problemlösung ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der FST WES statt. 7 Zeichnet sich bei der Fallbearbeitung allerdings ab, dass zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes zusätzlich wirtschaftliche Hilfen erforderlich sind (etwa zur Übernahme 5 In Schaubild 1 sind die ergänzenden Hilfen ganz unten links dunkelgrün unterlegt dargestellt. 6 Im Schaubild 2 ist das bedrohte Wohnverhältnis durch den Blitz symbolisiert, der sich oberhalb des gelb-roten Hauses mit der Innenschrift Normalwohnraum befindet. 7 Im Schaubild 2 ist das durch die durchgehende grüne Linie zwischen der FST WES und dem gelb-roten Gebäude symbolisiert, das für die Normalwohnraumversorgung steht. 17

18 von Mietschulden), kooperiert die FST WES mit dem Funktionsbereich Wirtschaftliche Hilfen. 8 Stellt sich im Rahmen der Hilfebedarfsfeststellung heraus, dass eine Beratungslösung allein oder in Kombination mit wirtschaftlicher Hilfe ein Wohnverhältnis auf Dauer nicht hinreichend absichert und folglich weiterführende Maßnahmen erforderlich sind, dann leitet die FST WES entsprechende persönliche sozialarbeiterische Hilfen in Wohnungen des entsprechenden Funktionsbereichs ein und übergibt den Fall an diese Stelle. 9 Ergibt die Hilfebedarfsfeststellung einen Bedarf an ergänzenden Hilfen, etwa bei einer Verschuldungsproblematik, die über das von der FST WES im Rahmen der Beratungsarbeit zu bewältigende Maß hinausgeht, werden diese ergänzenden Hilfen in die Fallbearbeitung einbezogen. Dies erfolgt bei Haushalten ohne Bedarf an weiterführenden Hilfen in Form von persönlichen sozialarbeiterischen Hilfen in Wohnungen durch die FST WES direkt, bei Fällen mit entsprechendem Hilfebedarf geschieht dies durch die dafür zuständige Fallbearbeitung. 10 Gleiches gilt für die weitergehenden Hilfen, wenn beispielsweise im Rahmen der Hilfebedarfsfeststellung / des Clearing eine Suchtproblematik und ein entsprechender Bedarf an Unterstützungsleistungen bzw. an einer Versorgung im Bereich der Suchtkrankenhilfe deutlich werden. Wird ein Bedarf an Unterstützung durch den Funktionsbereich Service festgestellt, etwa im Bereich der Geld(mit-)verwaltung oder bei hauswirtschaftlichen Angelegenheiten, so initiiert je nach Zuständigkeit entweder die FST WES oder die mit der persönlichen sozialarbeiterischen Hilfe in Wohnungen beauftragte Stelle die erforderlichen Maßnahmen. 11 Für den Fall, dass sich im Rahmen der Hilfebedarfsfeststellung / des Clearing herausstellt, dass ein Wohnverhältnis nicht zu sichern ist (etwa wegen Fristüberschreitungen oder fehlender Verhandlungsbereitschaft von Vermietern) oder eine Wohnraumsicherung nicht sinnvoll erscheint (z.b. aufgrund baulicher Mängel der Wohnung oder überhöhter Wohnkosten) oder aber unmöglich ist (in allen Fällen der Entlassung aus institutioneller Unterbringung oder der Trennung von Paaren), muss der Eintritt von Wohnungslosigkeit durch die Vermittlung von (alternativem) Wohnraum vermieden werden. Bei der Hilfe für diese Präventionsfälle kooperiert die FST WES mit dem Funktionsbereich Wohnraumhilfen, der für die Wohnraumakquisition und -vermittlung zuständig ist. 12 Sollte trotz vorangegangener intensiver Hilfen oder aus anderen Gründen bei Präventionsfällen dennoch aktuelle Wohnungslosigkeit eintreten, erfolgt eine geregelte Fallübergabe an die FST W. Die Fallbearbeitung für die akut Wohnungslosen ist als Ablaufschema in Schaubild 3 dargestellt. Auch über diese Zielgruppe laufen alle Informationen an einer Stelle zusammen, und zwar in der FST W, über die der Erstkontakt zur Klientel hergestellt wird. 13 Wie bei den präventiven Hilfen in der FST WES, findet für die akut Wohnungslosen in der FST W die Hilfebedarfsfeststellung / das Clearing statt. Stellt sich dabei heraus, dass wirtschaftli- 8 Im Schaubild 2 ist das durch die den entsprechenden Doppelpfeil zwischen den Funktionsbereichen FST WES und Wirtschaftliche Hilfe symbolisiert. 9 Im Schaubild 2 ist das durch die Punktlinie zwischen der FST WES und dem dunkelgelb gekennzeichneten Funktionsbereich Persönliche sozialarbeiterische Hilfe in Wohnungen dargestellt. 10 Die ergänzenden (und ebenso die weitergehenden) Hilfen finden parallel zu den Hilfen in Wohnungsnotfällen statt und dienen der langfristigen Absicherung von Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbewältigung. Im Schaubild 2 sind die Funktionsbereiche mit entsprechenden Punktlinien zwischen der FST WES und den jeweiligen Funktionsbereichen verbunden. 11 Im Schaubild 2 ist dies durch die Linie zwischen der FST WES und dem Bereich Service angedeutet. 12 Im Schaubild 2 kennzeichnet das der Doppelpfeil zwischen den Funktionsbereichen FST WES und Wohnraumhilfen sowie die Strichlinie zwischen den Wohnraumhilfen und der alternativen Wohnraumversorgung. 13 Im Schaubild 3 ist dies über den kompakten Pfeil oberhalb der FST W dargestellt. 18

19 che Hilfen erforderlich sind, werden diese in Kooperation mit dem entsprechenden Funktionsbereich durchgeführt. 14 akut Wohnungslose Wirtschaftliche Hilfen Normalwohnraum Wohnraumhilfen Fachstelle für Wohnungslose Service persönliche sozialarbeiterische Hilfe in Wohnungen persönliche sozialarbeiterische Hilfe in Einrichtungen Übernachtungsunterkunft Clearingunterkunft Interimsunterkunft persönliche sozialarbeiterische Hilfe in Wohnprojekten weitergehende Hilfen z.b. Suchthilfe Schaubild 3 ergänzende Hilfen z.b. Schuldnerberatung Ähnliches gilt für die Wohnraumhilfen. Benötigt die Klientel im Wesentlichen Wohnraum und keine begleitenden sozialen Hilfen, findet unter Einbeziehung des Funktionsbereichs Wohnraumhilfen eine Vermittlung statt. 15 Die Wohnraumhilfe ist aber auch für die Akquisition und Vermittlung für alle anderen Teilsegmente des Hilfesystems zuständig und wird auf Anforderung entsprechend tätig. 16 Und auch der Bereich Service hat zu allen Teilsegmenten der Hilfen eine Verbindung, die je nach Funktionselement allerdings variiert. 17 Geld(mit-)verwaltung und hauswirtschaftliche Hilfe können bei Bedarf von den anderen Funktionselementen ebenso abgefragt werden, wie Angebote aus dem Bereich Haustechnik/Transport/Möbel prinzipiell für alle gelten. Ergibt sich im Rahmen der Hilfebedarfsfeststellung / des Clearing durch die FST W, dass eine wohnungslose Person einen Bedarf an weiterführender persönlicher sozialarbeiterischer Hilfe hat, so findet eine Vermittlung in eines der entsprechenden Hilfesegmente ( Wohnungen, (Teil-)stationäre Einrichtung, Wohnprojekte ) statt. 18 Ist dort zunächst kein Platz frei, so wird die Person von der FST W zunächst mit einem Interimsplatz versorgt. 19 Bei dieser Fallkonstellation findet eine Fallübergabe an den entsprechenden Bereich statt, der mit der Betreuung bereits in der Interimsunterkunft beginnt. 14 Die Zusammenarbeit zwischen FST W und dem Funktionsbereich Wirtschaftliche Hilfe ist durch den Doppelpfeil symbolisiert. 15 Im Schaubild 3 ist das einerseits durch den Doppelpfeil zwischen FST W und dem Funktionsbereich Wohnraumhilfen angedeutet sowie andererseits durch die grüne Linie zwischen FST W und der Normalwohnraumversorgung, symbolisiert durch das gelb-rote Haus. 16 Im Schaubild 3 ist dies durch die gebrochene lila Linie symbolisiert. 17 Die Verbindungen zwischen dem Funktionsbereich Service und den verschiedenen anderen Segmenten sind mit der schwarzen Linie gekennzeichnet. 18 Im Schaubild 3 ist dies gekennzeichnet durch die dunkelgelbe Pfeillinie zwischen der FST W und den ebenfalls dunkelgelben Funktionsbereichen. 19 Dies ist in Schaubild 3 durch die hellrote Doppelpfeillinie zwischen der FST W und dem hellrot gekennzeichneten Funktionsbereich Interimsunterkunft gekennzeichnet. 19

20 Ergibt sich bei der ersten Hilfebedarfsfeststellung nur ein kurzfristiger Unterbringungsbedarf (ohne dass weitere Hilfen gewünscht werden oder erforderlich sind), so kann die FST W in die Übernachtungsunterkunft vermitteln. 20 Dazu kooperiert sie mit dem Funktionsbereich Service bezüglich der Verwaltung und Bewirtschaftung der Unterkunftsplätze. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt allerdings heraus, dass Klientinnen oder Klienten doch mehr Hilfe wünschen als dies zunächst geäußert wurde, findet eine erneute Beratung und Versorgung über die FST W statt. Unterbringungen außerhalb der Dienstzeiten der FST W sind möglich, sie erfolgen durch den Bereitschaftsdienst des Funktionsbereichs Service. Spätestens am nächstfolgenden Werktag ist die Vorsprache der Klientel in der FST W sicherzustellen. Lässt sich im Rahmen der ersten Hilfebedarfsfeststellung nicht sofort ermitteln, welche Hilfe von einer Klientin oder einem Klienten gewünscht wird und welche Maßnahmen von der beratenden Sozialarbeit für erforderlich gehalten werden, kann sich die FST W für die Versorgung von bis zu maximal einem Monat der Clearingunterkunft bedienen. 21 Auch in diesem Fall ist für die Aspekte der Unterbringung der Funktionsbereich Service zuständig, die intensive persönliche sozialarbeiterische Beratung während der Zeit der Clearingunterbringung erfolgt durch die FST W. Ist die geeignete Hilfeform gefunden, findet von dieser Stelle eine entsprechende Weitervermittlung statt. Wie bei den präventiven Hilfen die FST WES, bezieht auch die FST W bei akut Wohnungslosen die ergänzenden Hilfen (z.b. Schuldner- und Insolvenzberatung) ein oder vermittelt in weitergehende Maßnahmen (z.b. im Suchtbereich), wenn klar ist, dass vorrangig andere (i.d.r. stationäre) Hilfen und Versorgungen außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe erforderlich sind Die Vermittlung von der FST W zur Übernachtungsunterkunft ist durch die hellrote Linie zwischen den beiden Funktionsbereichen symbolisiert. Der Doppelpfeil soll zum Ausdruck bringen, dass trotz zunächst befristeter Unterbringung eine Einfädelung in das sonstige Hilfesystem möglich ist. 21 Die temporäre Versorgung in der Clearingunterkunft bei gleichzeitig intensiver persönlicher sozialarbeiterischer Beratung ist durch die hellrote Doppelpfeillinie zwischen der FST W und der Clearingunterkunft symbolisiert. 22 Im Schaubild 3 ist dies durch die grüne Pfeillinie von FST W zu den grünen Funktionselementen gekennzeichnet. Weitergehende und ergänzende Hilfen können aber auch durch die verschiedenen Funktionselemente der persönlichen sozialarbeiterischen Hilfen (Wohnung, stationäre Einrichtung, Wohnprojekt) und in Normalwohnraum in Anspruch genommen werden, was durch die grüne Punktlinie zwischen den Bereichen zum Ausdruck gebracht werden soll. 20

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