Lateinamerika Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für den Markteintritt. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

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1 Lateinamerika Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für den Markteintritt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Nürnberg,

2 Rechts- und Steueraspekte im Lateinamerika-Geschäft Aktuelle steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Engagement in Lateinamerika Schwierigkeitsgrad Unternehmensgründung / Betriebsgenehmigung - aktuelle gesetzliche Situation - 2

3 BRASILIEN 3

4 Steuerliche Rahmenbedingungen Einkommensteuer (Imposto de Renda, IR) Aktuelle Steuersätze (Stufentarif mit Eingangsbeträgen für 2008): 0%, bis R$ 1.372,81 15% bis R$ 2.743,25; 27,5% darüber Körperschaftsteuer (Imposto de Renda de Pessoa Jurídica, IRPJ) Steuersätze (Stufentarif, Jahreswerte): 15% bis R$ steuerpflichtiger Gewinn; 25% darüber 4

5 Steuerliche Rahmenbedingungen Sozialabgabe CSLL (Contribuição social sobre o lucro líquido) Steuersatz 9%. Ertragssteuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen liegt damit zwischen 24% und 34%. Importsteuer (Imposto sobre Importação, I.I.) Zollsätze zwischen 0% und über 300%; Regelsatz zwischen 10% und 15%. 5

6 Steuerliche Rahmenbedingungen Produkt-Umsatzsteuer IPI (Imposto sobre Produtos Industrializados) Konzipiert als Mehrwertsteuer mit (eingeschränktem) Vorsteuerabzug. Steuersätze variieren je nach Produkt bzw. Zolltarif und Betragen zwischen 0% und 36,5%, in der Regel um 12%. Exporte sind steuerbefreit mit Vorsteuerabzug. Waren-Umsatzsteuer ICMS (Imposto sobre a Circulação de Mercadorias e Serviços) 1) Einzelstaatliche Verkehrssteuer auf Umsätze von beweglichen Sachen, ferner auf Importe sowie innerstaatliche Umsätze und Kommunikationsdienste. Ausgestaltung im Grundsatz als Netto-Allphasen- Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, aber mit ähnlichen Restriktionen wie bei der IPI. 6

7 Steuerliche Rahmenbedingungen Waren-Umsatzsteuer ICMS (Imposto sobre a Circulação de Mercadorias e Serviços) 2) Je nach Bundesstaat unterschiedlich hohe Steuersätze. Regelsteuersatz für innerstaatliche Umsätze im Bundesstaat São Paulo 18%. Exporte von Industriegütern sind steuerbefreit mit Vorsteuerabzug. 7

8 Steuerliche Rahmenbedingungen Beitrag zur Finanierung der sozialen Sicherheit - COFINS (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social) Bemessungsgrundlage: Umsatz (Rechnungsbetrag) Steuersatz: 7,6% Vorsteuerabzug Sozial-Zusatzabgabe PIS (Programa da Integração Social) Bemessungsgrundlage: Umsatz (Rechnungsbetrag) Steuersatz: 1,65% Vorsteuerabzug 8

9 Private Public Partnership (PPP) Zwei Vertragsgestaltungsformen: Geförderte Konzession: Vergütung durch Nutzer + Zuschuss Verwaltungskonzession : Volle Vergütung (öffentliche Hand). Anforderungen: Laufzeit: - Konzession und Ausschreibungen: bis 5 Jahre - PPP: zwischen 5 und 35 Jahren Ausschreibung inklusive Präqualifikationen: - niedrigster Tarif, der Nutzern belastet werden soll; - niedrigster Ausgleichungsbetrag, den die öffentliche Hand tragen soll; - technische Expertise. Zahlungssicherheit Gesetz ermöglicht jetzt, Garantien und Sicherheiten für den privaten Investor für die Rückzahlung seines investierten Kapitals bereitzustellen (Art. 8 PPP-Gesetz). 9

10 Der Arbeitsmarkt Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt: 2005: 9,8% 2006: 9,4% 2007: 8,4% Gesetzlicher Mindestlohn: R$ 380,00 pro Monat Hohe Lohnnebenkosten, da keine Bemessungsgrenze für die Beiträge des Arbeitsgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung. 10

11 Der Arbeitsmarkt Gesetzlich vorgeschriebene Sozialleistungen: Urlaubsgeld, 13. Monatgehalt Alters- und Krankenversicherung Häufig gewährte freiwillige Sozialleistungen: Fahrtkostenzuschuss Zusätzlicher Versicherungsschutz Verpflegungsgeld, Werkskantine Firmenwagen (bei Führungskräften) Arbeitsmarkt sehr inflexibel. Vor allem wegen hohen Abfindungskosten bei (ordentlicher) Kündigung durch Arbeitgeber. 11

12 Probleme im Arbeitsrecht CLT CTPS Sonderregeln für Berufsgruppen Wichtige Arbeitsbedingungen Lohn Ergebnisbeteiligung Kündigungsschutz und Estabilidade FGTS Kündigungsverfahren 12

13 Arbeitsrecht Gesetzliche Sozialversicherung (INSS): Bemessungsgrundlage: Brutto-Arbeitslohn, Beitragsbemessungsgrenze nur für Arbeitnehmeranteil Maximaler Arbeitnehmeranteil zur INSS ca. R$ 310 (ca. EUR 116) je Monat Arbeitgeberanteil 28,8% der Bruttolohn- und Gehaltssumme, ohne Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen- und Abfindungsfonds (FGTS): Bemessungsgrundlage Brutto-Arbeitslohn, keine Beitragsbemessungsgrenze Abgabensatz: 8,5% Arbeitgeber trägt Abgabe alleine, kein Arbeitnehmeranteil 13

14 Unternehmensgründung Sociedade por Ações (S.A.) Offene S.A. Registrierung bei der Wertpapierkommission, Zulassung der Aktien zum Handel an der Börse oder im geregelten Freiverkehr Geschlossene S.A. Aktien nicht zum Börsenhandel Grds. kein gesetzliches Mindestkapital, Ausnahme: Import-/ Exportaktivitäten; 10% des gezeichneten Kapitals müssen sofort eingezahlt werden 14

15 Unternehmensgründung Sociedade por Ações (S.A.) Mindestens 2 Aktionäre Mindestens 2 Vorstandsmitglieder Haftung der Aktionäre auf die gezeichneten Anteile beschränkt; beherrschender Aktionär unterliegt besonderen Pflichten und erweiterter Haftung Umfangreiche Publizitätspflichten Prüfungspflicht 15

16 Unternehmensgründung Die Limitada = Ltda. = Sociedade Limitada Grds. kein gesetzliches Mindestkapital, Ausnahme: Import-/ Exportaktivitäten; Einzahlungsfrist bis zu 24 Monaten. Mindestens 2 Gesellschafter. In- oder ausländische/ natürliche oder juristische Personen. Falls Ausländer, mit Benennung eines in ansässigen Zustellungsbevollmächtigten. Grds. Haftungsbeschränkung bis zur Höhe der jeweils gezeichneten Anteile. 16

17 Unternehmensgründung Haftungsdurchgriff Bis zur vollen Einzahlung des Gesellschaftskapitals gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter in Höhe des Gesellschaftskapitals Befugnisüberschreitung, Vertrags- oder Gesetzesverstoss Arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten, Unternehmensgruppe Nicht ordnungsgemässe Auflösung Nichtverwendung des Zusatzes Ltda. Weitere spezielle Haftungsbestände z.b. Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten 17

18 Unternehmensgründung Dauer der Gründung (einfache Gesellschaft) ca. 60 Tage Achtung! Gesellschaftszweckangabe im Gesellschaftsvertrag und räumliche Ausstattung werden auf Übereinstimmung geprüft Achtung! Erteilung von Einfuhrlizenzen und Steuernummer z.t. sehr problematisch 18

19 Arbeitsmarkt und Visumspflicht Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für Ausländer Zeitlich befristetes Visum ( Visto Temporário ). Mit Arbeitsvertrag, max. für 2 Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre. Ohne Arbeitsvertrag, z. B. technische Assistenz, Dienstleistung, max. für 2 Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre; Dienstleistungsvertrag muss registriert werden. Notvisum, in dringenden Fällen für 10 Tage, ohne Einhaltung der üblichen Formalitäten, max. einmal in sechs Monaten pro Arbeitnehmer. Mindestverdienst höher als bisheriger Verdienst. 19

20 Arbeitsmarkt und Visumspflicht Dauervisum ( Visto Permanente ) Geschäftsführer einer Firma, deren ausländischer Gesellschafter den Nachweis (Auslandskapital-Zertifikat der Zentralbank) eines Direktinvestments von US$ in erbringt, Mindestverdienst höher als bisheriger Verdienst. Dauer: 5 Jahre, danach 9 Jahre. Sonstige Personen (auch geschäftsführende Gesellschafter) mit Nachweis eines Direktinvestments von US$ , Vorlage eines Investmentplanes sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses. Familienzusammenführung, sofern der Ehepartner oder die leiblichen Kinder brasilianischer Nationalität sind. Umwandlung befristeter VISA (mit Arbeitsvertrag) nach 4 Jahren in ein Dauervisum i.d.r. möglich. Geschäftsführung in einem brasilianischen Unternehmen nur nach Erhalt einer speziellen Genehmigung erlaubt. 20

21 Gestaltung von Entsendungsverhältnissen Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Wirkung in seit dem 1. Januar 2006 Vermeidung der Doppelbesteuerung jetzt nur noch nach internem Steuerrecht s bzw. Deutschlands In gilt das Welteinkommensprinzip: Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung der in Deutschland erhobenen Einkommensteuer auf die Besteuerung der Einkünfte in Problem ungelöst für Entsendungsverhältnisse 21

22 MEXIKO 22

23 Investieren in Beschränkungen ausländischer Investitionen Dem Staat vorbehaltene Geschäftsbereiche z. B. - Mineralölindustrie - Erzeugung von Elektrizität - Kontrolle und Aufsicht von Häfen und Flughäfen Der Investition mittels mexikanischem Kapital vorbehalten - Nationaler Transport von Personen und Beförderungsgut - Verkauf und Handel mit Benzin und Erdgas Geschäftsbereiche, die nur beschränkt mit ausländischem Kapital finanziert werden dürfen oder die eine besondere Genehmigung der ausländischen Beteiligung erfordern 23

24 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Möglichkeiten ausländischer Investitionen in Betriebsstätte vs. Tochtergesellschaft Betriebsstätte - Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium - Eintragung im Handelsregister Tochtergesellschaft - Sociedad Anónima/S.A. oder Sociedad Anónima de Capital Variable/S.A. de C.V. (vergleichbar einer deutschen Aktiengesellschaft) - Mindeststammkapital: MXP (ca. EUR 3150); 20% müssen bei Gründung eingezahlt werden 24

25 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Gesellschafter: Mindestens 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen); 2. Gesellschafter kann symbolischen Anteil von MXP 1,00 übernehmen keine Beschränkung der Gesellschafteranzahl nach oben Organe: Hauptversammlung: mindestens einmal pro Jahr am Gesellschaftssitz einzuberufen Vorstand: 25 Prozent-Aktienbesitz berechtigt zur Ernennung eines Vorstandsmitglieds Aufsichtsrat Bestellung eines Comisario erforderlich: Aufsichtsfunktion; Information der Gesellschafter über Tätigkeiten der Geschäftsführer Erteilung von General- oder Spezialvollmachten an betriebseigene Mitarbeiter oder externe Berater zur Durchführung der täglichen Geschäftstätigkeiten 25

26 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) oder Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable (S. de R.L. de C.V.) - vergleichbar deutscher GmbH) Mindeststammkapital: MXP (ca. EUR 190); 50% müssen bei Gründung eingezahlt werden Gesellschafter: - Mindestens 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen); 2. Gesellschafter kann symbolischen Anteil von MXP 1,00 übernehmen - Maximal 50 Gesellschafter - Bestellung eines Comisario fakultativ - Erteilung von General- oder Spezialvollmachten an betriebseigene Mitarbeiter oder externe Berater zur Durchführung der täglichen Geschäftstätigkeiten 26

27 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Gründungsverfahren einer Tochtergesellschaft Antragstellung zur Genehmigung der Firma Erstellung des Gesellschaftsvertrages Gründung muss nicht durch Gesellschafter persönlich erfolgen; Vollmachtserteilung möglich Pflichten nach Gründung der Gesellschaft z. B. Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister Eintragung in das Nationale Register für ausländische Investitionen Beantragung der Steuernummer Ggf. Beantragung der Importlizenz 27

28 Arbeitsrechtliche Aspekte Mexikanisches Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfreundlich (Beweislast obliegt bei Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich dem Arbeitgeber) Mexikanisches Arbeitsrecht im Vergleich zu anderen Rechtssystemen einzigartig, daher Anpassung von nach ausländischem Recht erstellten Arbeitsverträgen nicht empfehlenswert Besonderheiten des mexikanischen Arbeitsrechts: Keine Probezeit zulässig Grundsätzlich unbefristeter Arbeitsvertrag; befristeter Arbeitsvertrag nur in besonderen Fällen möglich Kündigung durch den Arbeitgeber nur in besonderen Fällen möglich 28

29 Arbeitsrechtliche Aspekte Integrales Gehalt : Zusätzliche Leistungen, wie z. B. Kommissionen, Gratifikationen oder Wohnung, bilden Teil des sog. integralen Gehalts und werden bei Abfindungsberechnung im Fall der Kündigung mitberücksichtigt Urlaubsanspruch: - Im 1. Jahr kein Anspruch - im 2. Jahr Anspruch auf 6 Urlaubstage - in den folgenden Jahren jährliche Erhöhung um 2 Tage - ab 12 Urlaubstagen Erhöhung um 2 Tage alle 5 Jahre Arbeitnehmergewinnbeteiligung: gesetzlich vorgeschriebener Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beteiligung i.h.v. 10% am Unternehmensgewinn eines Geschäftsjahres. 29

30 Gewerblicher Rechtsschutz Marken ist dem Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen nicht beigetreten Zuständige Behörde: Instituto Mexicano de la Propiedad Industrial (IMPI) Eintragung Markenantragstellung bei IMPI Keine Veröffentlichung der beantragten Marke mit Einspruchsverfahren Wirksamkeit der Eintragung: 10 Jahre ab Eintragung (verlängerbar) 30

31 Gewerblicher Rechtsschutz Marken Markenrechtsverletzung (+), wenn in der Firma eine Bezeichnung benutzt wird, die mit einer eingetragenen Marke identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist, sofern das Unternehmen Waren und Dienst-leistungen anbietet, die mit der eingetragenen Marke geschützt werden, und sofern keine Genehmigung des Markeninhabers vorliegt. auch, wenn die Genehmigung des Außenministeriums zur Gründung einer Gesellschaft unter dieser Firma erteilt wird 31

32 Gewerblicher Rechtsschutz Patente ist dem Patentzusammenarbeitsvertrag beigetreten Zuständige Behörde: Instituto Mexicano de la Propiedad Industrial Patentierbar Grundsätzlich jede neue Erfindung, die das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit und gewerblich anwendbar ist Ausnahmen z.b.: biologische Verfahren zur Herstellung und Züchtung von Pflanzen und Tieren; Tierrassen menschlicher Körper Anmeldung Antragstellung auf Patenterteilung bei IMPI Veröffentlichung des Patentantrages nach Ablauf von 18 Monaten in der Gaceta de la Propiedad Industrial Wirkung von Patenten: 20 Jahre (nicht verlängerbar) 32

33 Steuerrechtliche Aspekte Besteuerung von Unternehmen auf bundes-, einzelstaatlicher und kommunaler Ebene Identische Besteuerung von S.A. und S. de R.L. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und : Quellensteuer auf 15% reduziert Körperschaftsteuer (ISR) auf Unternehmensgewinne: mindestens 16% (auch offene Handelsgesellschaft unterliegt Körperschaftsteuer); Mexikanisches Einkommensteuerrecht ist sehr restriktiv bei Anerkennung von abzugsfähigen Betriebsausgaben Seit : Mindeststeuer für Unternehmen (IETU) von 16,5% 33

34 Steuerrechtliche Aspekte Einkünfte der Betriebsstätte sind nach dem deutschmexikanischen DBA in steuerpflichtig Persönliche Einkommensteuer: zwischen 3% und 30% Mehrwertsteuersatz: 15%, 10% und 0% Grunderwerbsteuer: zwischen 2% und 3,3% (abhängig von Bundesstaat) 34

35 CHILE 35

36 Investieren in Offenstes Rechtssystem Lateinamerikas für ausländische Direktinvestitionen Dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen Fördermittel für Investitionen ab USD 50 Mio (zz in Überarbeitung) Tax Holidays (KSt und MWSt) nach Individualvereinbarung mit Investitionsausschuss auch unter USD 50 Mio Repatriierung von Dividenden frei, aber Kapital nur nach Mindestinvestitionszeit von 1 Jahr (Dekret n 600 von 1974, geänd. Ley v. 2005) 36

37 Investitionsrecht, Steuern Zugangsbeschränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige, zb Fischerei Medien Lithiumproduktion Keine Beschränkung für 100%-Beteiligung ausländischer Investoren Stabiles Steuersystem (zb MWSt seit 1974) KSt durchschnittlich 17 % zzgl. Steuer auf Lohnsumme und Pensionen (in der Praxis bis zu 40 %). Steuer auf ausgeschüttete Gewinne 35 % Quellensteuer auf Lizenzgebühren 30 % 37

38 Besteuerung in Besondere Bergbausteuer Ausländische Investoren müssen Steuernummer (RUT) beantragen Vertreter mit Wohnsitz in bestellen (wie in ) 19 % Ust (normaler Satz) Sozialabgaben ohne AG-Anteil, Abführung erfolgt durch Arbeitgeber Quellensteuer auf Zinsen an ausländische Gesellschafter 35 % (bei Zahlung an Finanzinstitute ggf. vermindert auf bis zu 4 %) 38

39 Dividendenbesteuerung An ausländische Gesellschafter bezahlte Dividenden werden mit 35% besteuert. Es handelt sich um eine sog. Steuer für Nicht-Ansässige ("zusätzliche Steuer"), aber Anrechnung eines Guthabens ih von der Gesellschaft in bezahlten KSt (sog. "Steuer erster Kategorie"). Beispiel einer Kalkulation der Dividendensteuer: Gewinn der chilenischen Gesellschaft: Steuer erster Kategorie (17%): (170) Dividenden - auszuschüttender Gewinn: 830 An den ausländischen Aktionär bezahlte Dividende: 830 Steuer erster Kategorie: 170 Grundlage für die Kalkulation der zusätzl. Steuer: Zusätzliche Steuer (35%): 350 Steuer erster Kategorie (170) Für die Ausschüttung zu zahlende Steuer: 180 > beträgt der endgültige Steuersatz für Quellensteuer 21,6867% auf den Dividendenbetrag (d.h. 180 / 830). 39

40 Fördermittel "Navarino-Gesetz" (Ley N del ) fördert spezielle Landstriche durch industrielle Entwicklungsprogramme und "Freihandelsgebiete" zb Freihandelsgebiet der im Süden s liegenden Kommunen Navarino (2.300 Einwohner), Timaukel (400 Einwohner), Porvenir (5.400 Einwohner) und Primavera (1.000 Einwohner) > sog. "Superfreihandelszone" (Weltbank), in der sämtliche ansässigen Unternehmen der freigestellten Branchen praktisch keine Steuern zahlen. Das Gesetz gilt für die Branchen Bergbau Produktion Transport Fischerei und Touristik. 40

41 Fördermittel Erleichterungen zugunsten ansässiger Unternehmen nach der Ley Navarino: Zollgebührenfreiheit Freiheit von der Umsatzsteuerpflicht Freiheit von der Körperschaftsteuerpflicht monatliche Beihilfen in Höhe von 20% des Absatzes an die nicht vom Ley Navarino umfassten Gebiete s. Voraussetzung: lokaler Beitrag zum Output (Arbeitskraft und Input aus der Region) mindestens 25 %. Förderphase soll zunächst bis zum laufen. 41

42 Fördermittel Weltbank-Studie: Förderung nach Ley Navarino kann Lohnkosten vollständig decken (staatliche Förderung ihv 20% + Wertschöpfung muss lediglich 25% des Outputs übersteigen. Missbrauchsfälle (MWSt- Betrug) haben zuletzt für verstärkte Kritik gesorgt. 42

43 ARGENTINIEN 43

44 Unternehmensgründung Tochtergesellschaft vs. Betriebsstätte Betriebsstätte möglich und sinnvoll bei zeitlich begrenztem Vorhaben (Montageprojekt, Beteiligung an internationaler Ausschreibung, überregionaler Ausstellung) Rep Office in idr mit praktischen Nachteilen: Umschreibung auf spätere GmbH oder AG nicht automatisch und kompliziert. Z.B. erhält das Rep Office von Anfang an eine Steuernummer > Steuerguthaben, z.b. MWSt, ist nicht auf GmbH übertragbar. Befugnisse des Rep Office in Statuten zu bestimmen, Stammhaus haftet unbegrenzt. Argentin. Finanzverwaltung prüft zz intensiv, ob Rep Offices nur als Kostenstelle fungieren, und verlangt, dass Rep Offices auch Umsätze erzielen Steuerlich wie Tochtergesellschaft, aber keine Geltendmachung von Verlusten bei Rep Office und keine Vorsteuererstattung (MwSt 21% nicht als Durchlaufposten ) Nachteile bei Mietverträgen (doppelte Kaution) 44

45 Unternehmensgründung Bei Tochtergesellschaft Sociedad Anónima - Mind. 2 Aktionäre - Symbolische Minibeteiligung nicht möglich - Keine Sperrminorität Socieded de responsabilidad limitada (S.R.L.), ähnlich GmbH, aber Unterschiede: - Min. 2 Gesellschafter (ohne Nationalitätsbeschränkung) max. 50 Gesellschafter - Enge Bestimmung des Gesellschaftszwecks erforderlich - Kein Mindestkapital, aber min. ARS empfohlen und HR kann für bestimmte Tätigkeiten Mindestkapital anordnen (dann 25 % bei Gründung, Rest binnen 2 Jahren) - Mehrheit der GF muss Wohnsitz in haben - Garantieleistung durch GF (mind. ARS 2.000, ggf. Versicherungspolice) 45

46 Unternehmensgründung Ausländischer Gesellschafter muss eigenen Gesellschaftsvertrag vorlegen Beglaubigungen und Überbeglaubigungen durch Konsulat Angaben über weitere Auslandsgesellschaften und Zweigniederlassungen Eintragung bei zentralen Unternehmensregister (Inspección General de Justicia, IJC) Liste der geforderten Angaben s. Rödl & Partner-Merkblatt 46

47 Arbeitsrecht Arbeitsvertrag muss in spanischer Sprache erstellt werden (kann aber auch zweispaltig spanisch/deutsch sein). Schriftform nicht zwingend. 13 Monatsgehälter, davon 1 Weihnachtsgeld (Sueldo Anual Complementario), wird zu 50 % im Juni und zu 50 % im Dezember bezahlt Wochenarbeitszeit 48 Stunden, max. 9 Stunden täglich, Samstags bis 13 Uhr Mindesturlaub: 14 Tage bei einem Dienstalter bis zu 5 Jahren 21 Tage bei einem Dienstalter zwischen 5 und 10 Jahren 28 Tage bei einem Dienstalter zwischen 10 und 20 Jahren 35 Tage bei einem Dienstalter über 20 Jahren 47

48 Arbeitsrecht Gehalt kann in EUR oder USD vereinbart werden Bei Tätigkeit in muss Gehalt aber in ausbezahlt werden! SV-Beiträge 13 % 7 % für die Pensionskasse 3 % Ley (Sozialkasse für Pensionierte) und 3 % für die Sozialversicherung bis zu den geltenden Maximalbeträgen (Höchstgrenze für Alterfürsorge USD und für sonstige USD 4.800) Zusätzlich muss Arbeitgeber sog. Beiträge der sozialen Sicherheit in Höhe von 17 % des Bruttogehalts sowie zur Arbeitsunfallversicherung (ART) entrichten (Höhe abhängig von der Tätigkeit des Unternehmens). Ausländer müssen für Tätigkeit in Aufenthaltsgenehmigung und Steuernummer (CUIL) beantragen. 48

49 Besteuerung Nach nationalem Recht keine Quellensteuer auf Dividenden und Repatriierung von Kapital DBA neben Deutschland u.a. auch mit Österreich, Spanien, USA Weitgehende Zollfreiheit innerhalb Mercosul KSt grds. 35 % (identisch für Tochtergesellschaften und Betriebsstätten) Steuerbegünstigung zb für technische Leistungen, die in nicht verfügbar sind > Bemessungsgrundlage = 60 % der Einkünfte > effektive Steuerlast auf 21 % reduziert Effektive Steuerlast Lizenzgebühren patentgeschützter Rechte: 28 %, Urheberrechte 12 %, Vermietung 14 %, Zinsen, die eine Finanzinstitution an Niedrigsteuerland zahlt, 15 % usw. 49

50 Besteuerung Bundes-MWSt 21 % (Regelsatz) Erhöht auf 27 % für Öl, Gas, Wasserversorgung, Telekommunikation, Entsorgung Vermindert auf 10,5 % für Einfuhr bestimmter Kapitalgüter Provinzen erheben MWSt von durchschnittlich 1,5 % auf Produktion Freihandelszonen, darunter eine ca. 50 km von Buenos Aires (gestattet sind Lagerung sowie Produktion und Handel für Ausfuhrzwecke) 50

51 KOLUMBIEN 51

52 Unternehmensgründung in Registrierungspflicht im Handelsregister bei Tätigkeit in Joint Ventures nicht geregelt Bei dauerhafter Tätigkeit (Legaldefinition) Pflicht zur Gründung einer Tochtergesellschaft Gesellschaftsformen ähnlich wie in Deutschland 52

53 Unternehmensgründung in Sociedad Anónima (S.A.) Mind. 5 Aktionäre Bei Gründung müssen 50 % des Grundkapitals gezeichnet und 1/3 eingezahlt werden Vorstand aus mind. 3 natürlichen Personen Sociedad Limitada (Ltda.) Mind. 2 Gesellschafter, max. 25 Gesellschafter Gesetzliche Mindestreserve 10 %, bis 50 % des Stammkapitals erreicht sind Gemeinschaftliche Vertretung durch Gesellschafter Besonderheit: Empresa multinacional andina steuerbegünstigte Form der S.A. Aktionäre aus mehr als einem Andenpakt-Mitgliedstaat Diese Aktionäre müssen mind. 60 % des Kapitals halten 53

54 Besteuerung in DBA für Luft- und Schiffahrt...aber kein allgemeines DBA mit Deutschland! Quellensteuer für Dividendenausschüttung an ausländische Gesellschafter grds. 7 %, aber Sonderregelungen KSt und ESt 35 % (Welteinkommensprinzip), in Sonderwirtschaftszonen KSt 25 % Besteuerung von Dividenden, Zinsen Stempelsteuer 1,5 % des Vertragswerts Nichtansässige versteuern inländische Einkünfte mit Sonder-Est (NIT) von 35 % MWSt 16 %, aber Sondersätze von 2 % bis 45 % 54

55 Personaleinsatz Gesetzlicher Mindestlohn (z.z. COP , ca. 140) Ähnlich hohes Lohnniveau in Bogotà, Cali und Medellín, niedriger in ländlichen Regionen Arbeitsrechtsreform 2003 mit starker Liberalisierung Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden Arbeitgeber trägt 75 % der SV-Beiträge Rentenreform ab 2014: Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 62 (bisher 60) für Männer und 57 (bisher 55) Jahre für Frauen Visa-Erteilung für kurzfristige und Dauereinsätze 55

56 56

57 Doppelbesteuerungsabkommen mit Lateinamerika inkl. Karibik: Übersicht ( ) Bolivien ( ) ( ) - gekündigt - ( ) Handelsvertrag, nur Luftfahrt Ecuador ( ) Jamaika ( ) ( ) nur Luft- u. Schiffahrt ( ) Paraguay ( ) nur Luftfahrt Trinidad und Tobago ( ) Uruguay ( ) Venezuela ( ) 57

58 ANHANG 58

59 Über Rödl & Partner Rödl & Partner ist eine der großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungsgesellschaften deutschen Ursprungs Berater in 78 eigenen Niederlassungen begleiten deutsche Unternehmen bei Investitionen in Zukunftsmärkten weltweit. In fast allen führenden Industrienationen sind wir durch eigene Niederlassungen vertreten. Im deutschen Stammhaus betreut ein eigenes Team deutsche Unternehmen bei der Steuerung ihrer weltweiten Beteiligungen - über Sprachgrenzen hinweg. 59

60 Rödl & Partner 78 Standorte in 37 Ländern International Belgien Estland Finnland Frankreich Indien Indonesien Italien Katar Kroatien Lettland Litauen Malaysia Moldawien Österreich Polen Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Thailand Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam VR China Deutschland Nürnberg Ansbach Bayreuth Berlin Chemnitz Cottbus Dresden Frankfurt/Eschborn Fürth Hamburg Hof Jena Köln Kulmbach Löbau München Plauen Regensburg Selb Stuttgart 60

61 Ihr Ansprechpartner für Lateinamerika Dr. Marcus Felsner Rechtsanwalt Tel. +49 (911) Fax +49 (911) Cell +49 (171)

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