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1 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Seite 1 Wir sind zu erreichen: In Berlin: Christine Ostrowski, Margot Ziemann, Daniela Hüfner Berlin Jägerstraße 67 Telefon: oder Fax: Christine.Ostrowski@bundestag.de homepage: In Dresden: Christine Ostrowski, Henning Bösherz, Ute Gelfert Dresden, Haus der Begegnung, Großenhainer Str. 93 Tel.: Fax: Christine.Ostrowski@t-online.de Impressum Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Herausgeber: AG WiUmLa...BauWoVerkehr der PDS-Fraktion im Bundestag Redaktion: Margot Ziemann, Henning Bösherz, Daniela Hüfner Christine Ostrowski Layout: Christine Ostrowski Haus der Begegnung Dresden Redaktionsschluss: Man kann ja nicht immer meckern... deshalb kriegt Rotgrün jetzt ein Lob. Allerdings nur ein kleines. Immerhin, es hat sich ein bißchen was bewegt - die Wohnungspolitiker scheinen aus ihrem Winterschlaf erwacht. Das Altschuldenhilfegesetz wurde novelliert, die Reform des Mietrechts läuft und die Reform des sozialen Wohnungsbaus bahnt sich an. Ab kommenden Jahr erhalten die Tabellenwohngeldempfänger im Mittel ca. 80 DM mehr Wohngeld. Also alles tutti palletti? Schön wärs. Irgendwie kümmern alle bisherigen rotgrünen Wohnungsreformen vor sich hin. Regierung und Koalitionsfraktionen gehen zwar - wie man zu sagen pflegt - einen Schritt in die richtige Richtung, aber kaum kommt das erste Hindernis, halten sie erschrokken ein und bleiben besser stehen als das Hindernis zu überwinden. So bei der Altschuldennovelle. Ungelöst blieben die auf den leerstehenden Wohnungen liegenden Altschulden, ungelöst die Altschulden auf den negativ restutierten Wohnungen. Am liebsten möcht ich rufen: wann kommt die Novelle der Novelle? Und ob die Klimmt-Kommission die Lösung bringt...? Uns ist ein Diskussionspapier untergekommen, wir haben es abgedruckt: kommunale Wohnungsunternehmen sollen überflüssig sein, ihre primäre Aufgabe soll noch im Managment des Abriss und des Rückbaus bestehen. Tja... Beim Mietrecht war Rotgrün auch nicht mutig genug, hier waren die Vermieter das Hindernis auf dem Weg zum Ziel, während es bei den Altschulden wohl der Bundesfinanzminister ist. Auch bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus, die noch in diesem Jahr den Bundestag passieren soll, sind Zweifel angebracht. Schon allein der Tatsache wegen, dass man über das finanzielle gesetzliche Minimum - nämlich 450 Mio. DM jährlich - nicht drüber will. Vielleicht bin ich ja naiv, ich frag mich halt nur, was zu reformieren da noch übrig bleibt. Und ich wundere mich auch, wieso mit solcher Selbstverständlich immer stillschweigend vorausgesetzt wird, dass die Bevölkerungsgruppe, die auf die Hilfe des Staates angewiesen ist, zahlenmäßig geringer geworden sei bzw. geringer wird. Unter schwarz-gelb hatte die Wohnungspolitik jedenfalls eine bessere Finanzausstattung. Reformen kamen damals auch nicht in Gang, obwohl - das muss der Wahrheit wegen gesagt werden - die meisten Konzepte, die jetzt umgesetzt werden( wie z.b. die soziale Stadt, das Mietrecht, im Kern auch die Wohnungsbaureform) in Bund-Länder-Arbeitsgruppen noch zu Zeiten der alten Regierung erarbeitet wurden. Man mag es ja gar nicht laut sagen, aber, was wäre gewesen, wenn diese Reformen damals realisiert worden wären, mit deutlich höherer Finazausstattung? Wechseln wir besser das Thema, ein Wort zu uns. Wir geben uns auch ein Lob, wir haben ganz gut gearbeitet: Anträge, besonders zum Altschuldenhilfegesetz, Anfragen, Gespräche, Hilfe für Bürger, Besuche vor Ort, und eine ganze Menge mehr. So sind wir nicht ganz unschuldig daran, dass einiges realisiert wurde, wenn es auch nicht das, was wir uns insgesamt wünschten. Aber das ist doch immerhin was. Oder nicht?

2 Seite 2 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Besondere Probleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft wie Fehler im Altschuldenhilfegesetz oder Leerstände werden wir lösen helfen... Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN, Bonn, 20. Oktober 1998 Die Chronologie 17. März 1999 Gesetzentwurf der PDS, 14/0568, Altschuldenhilfe-Aufhebungsgesetz Inhalt: Altschuldenhilfegesetz aufheben Ablehnung: 21. Januar Juni 1999 Antrag der PDS, 14/1123 Änderung des AHG Inhalt: Erfüllung der Privatisierung bei 5% Mieterprivatisierung, Stichtag Negativrestitution auf , Bildung Sanierungsfonds aus abgeführten Privatisierungserlösen Ablehnung: 9. Juni November 1999 Antrag der CDU/CSU: 14/1954 Änderung des AHG Inhalt: Schlusstermin , Freikaufsregelung, Teilentlastung für Wohnungsunternehmen mit strukturellen Problemen Ablehnung: 9. Juni Januar 2000 Antrag der PDS: 14/2632 Sofortprogramm für Unternehmen in strukturschwachen Regionen Inhalt: Förderstrategie für strukturschwache Regionen, Gewährung von Finanzhilfen, Streichung Altschulden auf dauerhaften Leerstand, Finanzhilfen Abriss, Bürgschaften Ablehnung: 9. Juni Februar 2000 Antrag der PDS: 14/2804 Änderung AHG Inhalt: Schlusstermin keine Sanktionen bei Nichterfüllung Ablehnung: 9. Juni März 2000 Gesetzentwurf SPD/Bd.90/Grüne: 14 / Altschuldenhilfeänderungsgesetz Inhalt: Schlusstermin bei Nachweis Nichtvertretenmüssen, Freikaufsmöglichkeit zu DM/qm, Stichtag Negativrestitution April 2000 Gesetzentwurf der FDP: 14/3209 Inhalt: Schlusstermin Freikauf zu 200 DM/qm, Entlastung Altschulden bei Leerstand Ablehnung: 9. Juni April 2000 Gesetzentwurf Bundesregierung, 14/ Altschuldenhilfeänderungsgesetz Inhalt: identisch mit dem der Koalitionsfraktionen vom Mai 2000 Öffentliche Anhörung Altschuldenhilfeänderungsgesetz und Anträgen der Fraktionen; Kritik am Regierungsentwurf, u.a.: zu später Stichtag für Negativrestitution, Novelle keine Lösung für strukturellen Leerstand 6. Juni 2000 Änderungsantrag SPD/Bd.90/Grüne zum Altschuldenhilfeänderungsgesetz: Inhalt: Freikauf auf 200 DM/qm, Einfügung 6 a: Ermächtigung Regierung für Härtefallregelung Juni 2000 Änderungsanträge zum Altschuldenhilfeänderungsgesetz: PDS, 14/3549: Stichtag Negativrestitution 1996 Streichung Altschulden bei Leerstand über 15%, Erfüllung bei 5-%- Mieterprivatisierung ins GesetzFreikaufsumme 100 DM/qm Freistellung Wohnungsunternehmen unter 200 Wohnungen Ablehnung am 7. Juni 2000 im Ausschuss, am 9. Juni im Plenum CDU/CSU, 14/3541 bis 14/354: Stichtag Negativrestitution 1998 Freikaufsumme 100 DM/qm Härtefallregelung bei 15 % Leerstand ins Gesetz, Freistellung Wohnungsunternehmen unter 200 Wohnungen FDP, 14/3545: Entlastung bei Leerstand über zwei Jahre und über 5 % Mieterprivatisierung 9. Juni 2000: Annahme Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und Bd.90/Grüne mit 6a und Freikauf 200 DM/qm

3 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Seite 3 Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz 2.AHÄndG) A. Zielsetzung Zur weiteren Stärkung der Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern soll es den Wohnungsunternehmen, die Altschuldenhilfe nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG)in Anspruch genommen haben, in wettbewerbsneutraler Weise ermöglicht werden, frühzeitig einen Schlussstrich unter ihre Privatisierungspflichten zu ziehen. Zugleich soll der Vollzug des Gesetzes erleichtert und beschleunigt werden. B. Lösung Bisher sieht 5 Abs.1 AHG als Endtermin für die Pflicht zur Privatisierung von mindestens 15 %des zahlenmäßigen Mietwohnungsbestandes mit mindestens 15 %der Wohnfläche den 31.Dezember des Jahres 2003 vor. Dieser Zeitpunkt soll auf das Ende des Jahres 1999 vorgezogen werden. Dadurch erhalten Wohnungsunternehmen, die eine Nichterfüllung ihrer Privatisierungspflicht nicht zu vertreten haben, den Schlussbescheid vier Jahre früher als nach geltendem Recht und somit die Sicherheit darüber, dass die seinerzeit gewährte Schuldenentlastung weder aufgehoben noch reduziert wird. Wohnungsunternehmen, die die Nichterfüllung dagegen zu vertreten haben, sollen die Möglichkeit behalten, die Erfüllung der Privatisierungsauflage bis Ende des Jahres 2003 nachzuholen. Außerdem sollen die Wohnungsunternehmen, die ihre Privatisierungspflicht noch nicht erfüllt haben, die Möglichkeit erhalten, stattdessen Zahlungen an den Erblastentilgungsfonds zu leisten (Ablösebetrag). Darüber hinaus sollen Wohnungsunternehmen, die 10 Jahre nach der Wiedervereinigung und 7 Jahre nach Inkrafttreten des AHG immer noch anmeldebelastete Wohnungsbestände verwalten, nach Auslaufen der Privatisierungspflicht Ende des Jahres 1999 endgültig Sicherheit über die Höhe der Teilentlastung erhalten. Der Teilentlastungsbescheid soll nach dem 31.Dezember 1999 auch dann nicht mehr geändert werden, wenn anmeldebelastete Wohnungsbestände nach Ablehnung oder Rücknahme von Anträgen nach dem Vermögensgesetz beim verfügungsberechtigten Wohnungsunternehmen verbleiben. C. Alternativen Keine D. Kosten der öffentlichen Haushalte 1.Auswirkungen auf den Erblastentilgungsfonds (und damit auf den Bundeshaushalt) Ausgaben entstehen keine. Auswirkungen für die Einnahmen des Erblastentilgungsfonds und damit für seine Abführung an den Bundeshaushalt sind nicht exakt quantifizierbar, dürften aber, bezogen auf Haushaltsansatz und mittelfristige Finanzplanung, nur geringfügig sein. 2.Vollzugsaufwand In öffentlichen Haushalten entstehen durch den Vollzug der Neuregelungen keine Mehr-, sondern tendenziell Minderausgaben. Insbesondere durch die Ablösemöglichkeit und die vorgesehene Regelung zur Behandlung der Restitutionsfälle wird der Vollzugsaufwand deutlich reduziert und der Vollzug des Gesetzes erheblich verkürzt. E. Sonstige Kosten Keine Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler Berlin, den 26.April 2000

4 Seite 4 Novelle Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz 2.AHÄndG) Artikel 1 Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes Das Altschuldenhilfe-Gesetz vom 23.Juni 1993 (BGBl. I S.944,986),zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes vom 21.November 1996 (BGBl. I S.1780),wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs..4 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Liegt bis zum 31.Dezember 1999 eine bestandskräftige Entscheidung über Anträge nach dem Vermögensgesetz vor, ergeht ein ergänzender Bescheid über die Teilentlastung unter Zugrundelegung der nach Maßgabe des Absatzes 1 zu berücksichtigenden Fläche; Entscheidungen nach dem Vermögensgesetz, die nach diesem Zeitpunkt bestandskräftig werden, haben keine Auswirkungen mehr auf die Teilentlastung wird wie folgt geändert:: a)in Absatz 1 Satz 1 wird die Jahreszahl 2003 durch die Jahreszahl 1999 ersetzt.. b)in Absatz 2 Satz 1 Ziffer 5 wird die Jahreszahl 2000 durch die Jahreszahl 1999 und am Ende das Komma durch einen Punkt ersetzt. c)absatz 2 Satz 1 Ziffer 6 wird gestrichen. d)nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: (2a)Die Verpflichtung nach Absatz 1 kann auf Antrag des Wohnungsunternehmens bis zum 31.Dezember 2003 teilweise oder vollständig durch ersatzweise Zahlungen an den Erblastentilgungsfonds abgelöst werden. Die Höhe dieser Zahlungen bestimmt sich nach der vom Wohnungsunternehmen zur Erfüllung der Verpflichtung nach Absatz 1 unter Berücksichtigung sämtlicher bisheriger Privatisierungen noch zu veräußernden Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit dem Betrag von 200 Deutsche Mark. Für das Jahr 2002 ist die Wohnfläche mit einem Betrag von 220 Deutsche Mark zu multiplizieren und für das Jahr 2003 mit 240 Deutsche Mark. e)absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: (3)Erfüllt das Wohnungsunternehmen die sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Verpflichtungen nicht fristgerecht und löst es seine Verpflichtung nicht gemäß Absatz 2a ab, ist der Bescheid über die Gewährung der Teilentlastung ganz oder teilweise aufzuheben und der Teilentlastungsbetrag einschließlich vom Erblastentilgungsfonds gezahlter Zinsen insoweit vom Wohnungsunternehmen dem Erblastentilgungsfonds zu erstatten, es sei denn, dass das Wohnungsunternehmen dies nicht zu vertreten hat oder die Privatisierungs- oder Veräußerungspflicht noch bis zum 31.Dezember 2003 erfüllt und aus den Veräußerungen Erlösanteile in Höhe von 50 von Hundert für das Jahr 2000 und danach 55 von Hundert an den Erblastentilgungsfonds abführt. 3.In 12 Absatz 1 werden die Wörter Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durch die Wörter Verkehr, Bauund Wohnungswesen ersetzt.. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Stellungnahme des Bundesrates... l. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes vorgelegt hat, der insbesondere das Vorziehen des Endtermins für die Pflicht zur Privatisierung und des Stichtages für Negativrestitutionen auf den 31.Dezember 1999 enthält. Allerdings wird die vorgeschlagene Regelung zur Problematik der Negativrestitutionen als noch nicht ausreichend angesehen. Insofern bedauert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf keine Härtefallregelung für weitere Entlastungen für in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdete Wohnungsunternehmen, die aufgrund einer sehr hohen Zahl von so genannten Negativrestitutionen besonders belastet sind, enthält. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine solche Regelung in den Gesetzentwurf noch aufgenommen werden kann oder welche Maßnahmen jetzt noch ergriffen werden können, um durch eine weitere staatliche Hilfe die wirtschaftliche Existenz dieser Wohnungsunternehmen zu sichern. 2.Darüber hinaus bedauert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf keine weitere Entlastung für solche Wohnungsunternehmen vorsieht, die aufgrund strukturell bedingten hohen Leerstandes in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Eine zusätzliche strukturpolitische Komponente, die wirtschaftlich gefährdete Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Gebieten anteilig von den Altschulden entlastet, die auf die dauerhaft leerstehenden oder abgerissenen Wohnungsbestände entfallen, ist angesichts der aktuellen Lage in den ostdeutschen Ländern jedoch dringend erforderlich. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine entsprechende Regelung in den Gesetzentwurf noch aufgenommen werden kann oder welche sonstigen Maßnahmen ergriffen werden können, um durch eine weitere staatliche Hilfe die wirtschaftliche Existenz dieser Wohnungsunternehmen zu sichern.

5 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Novelle Altschuldenhilfegesetz Seite 5 Weitere Entlastung der Wohnungsunternehmen gefordert Berlin: Mittwoch, 10. Mai 2000 Die geplanten Änderungen des Altschuldenhilfegesetzes sind ein Schritt in die richtige Richtung - doch gehen sie nicht weit genug. Diese Meinung vertraten die meisten Experten der Wohnungsbauunternehmen am Mittwochmorgen zu Beginn einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bauund Wohnungswesen. Grundlage der Beratungen waren zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von SPD und Bd. 90/Grüne und der F.D.P.-Fraktion, mit denen unter anderem ein Schlussstrich unter die Privatisierungspflich-ten zum (Koalition) beziehungsweise zum (F.D.P.) gezogen werden soll. Außerdem wurde über drei Anträge der PDS- Fraktion und einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion beraten... Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt zu der Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung: 1. Zur Problematik der Negativrestitutionen weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Gesetzentwurf dem Anliegen der Wohnungswirtschaft nach spürbaren Entlastungen bereits weitgehend Rechnung trägt. Rückwirkend ab 1.Januar 2000 haben Entscheidungen der Vermögensämter, nach denen Wohngebäude an die Unternehmen zurückfallen, keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Teilentlastung. Das hat zur Folge, dass die Unternehmen für antragsbehaftete Wohnungen, die ab dem laufenden Jahr endgültig in ihr Eigentum fallen, keine Erstattungen an den Erblastentilgungsfonds mehr leisten müssen. Sie erhalten diese Wohnungen schuldenfrei; die damit verbundene Entlastung löst die Problematik der Negativrestitution für die Masse der Wohnungsunternehmen in wirtschaftlich verkraftbarer Weise. Zusätzliche Anhörung: Worte der Experten Jürgen Steinert: Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen... Ich beschränke meine Bemerkungen auf drei Wünsche: 1. Der Schlussstrich darf durch den Freikauf nicht unterlaufen werden.... Zweiter Wunsch: wir bitten ganz herzlich, die Altschulden für dauerhaft leerstehende oder jetzt schon beginnende abgerissene Wohnungen zu streichen.... es gibt eine Faustformel im unternehmerischen, wohnungswirtschaftlichen Alltag, die lautet: Sie brauchen die Bewirtschaftungserträge aus 4 unsanierten Wohnungen für die 4 unsanierten Wohnungen und die Differenz, die dann noch übrig bleibt, um eine leerstehende Wohnung wirtschaftlich und kaufmännisch vernünftig bewirtschaften zu können.... Meine dritte Bemerkung betrifft die Negativrestitution. Wir bitten in diesem Zusammenhang... um weitere Nachbesserungen, denn der Gesetzgeber wollte eine Entlastung, aber die Negativrestitution führt in einer immer größeren Zahl von Fällen zu einer erheblichen Belastung, bei der die ursprüngliche Teilentlastung Härtefallregelungen für einzelne Wohnungsunternehmen, die trotz der Pauschalentlastung des Gesetzentwurfs durch Negativrestitutionen vor dem 1.Januar 2000 möglicherweise in wirtschaftliche Existenzgefährdung kommen, sind nicht erforderlich. Für Fälle einer erheblichen bzw. besonderen Härte ist grundsätzlich die Möglichkeit der Stundung bzw. des Erlasses der entsprechenden Erstattungsforderung nach 59 in Verbindung mit 113 der Bundeshaushaltsordnung gegeben. immer stärker aufgezehrt wird.... Der break- even nach den Zahlen ist bei uns das Jahr 1997, denn bis Ende 1996 war die Negativrestitution bei 14 Prozent, 1997 bei 36 Prozent, 1998 bei 44 Prozent, 1999 bei fast 60 Prozent.... ich erlaube mir... noch mal den Hinweis, dass der Erblastentilgungsfonds ursprünglich angetreten war, um die Unternehmen zu entlasten. Von der Entlastung bleibt in dem Fall kaum mehr was übrig. Und ich glaube auch nicht, dass der Gesetzgeber... davon ausgegangen ist, dass der Erblastentilgungsfonds aus Negativrestitution nennenswerte Einnahmen generieren könne.... Wenn wir für die Modernisierung der Platte pro Wohnung zwischen und DM ausgegeben haben, dann brauchen wir beim oberen Wert, also der DM, für eine Sanierung eines Altbaus in der Regel im Minimum das Dreifache davon. Häufig ist es sogar so, dass die Sanierungen für die Altbauten identisch sind mit dem Denkmalschutz, der da drauf liegt.... also das, was der werte Herr Vertreter der KfW hier von sich gegeben hat, mag nach seinen Statistiken alles richtig sein, nur, das hat mit der Realität der Wohnungsmärkte in den neuen Ländern... nichts mehr zu tun! Wenn Sie heute... überhaupt noch privatisieren können, dann haben Sie ja Glück. Und dann kriegen Sie zwischen 180 DM und 280 DM maximal, aber Sie kriegen keine 550 DM mehr pro Quadratmeter....

6 Seite 6 Novelle Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Uwe Albrecht, Verband sächsischer Wohnungsunternehmen Im Dezember 1990 lebten im Freistaat Sachsen 4,8 Mio. Menschen,... Das heißt, für den Freistaat Sachsen wird es einen weiteren Bevölkerungssprung nach unten geben. Im Jahre 2015 liegen wir in etwa bei 4 Mio... Ein weiterer Punkt, der außerordentlich kritisch ist, ist nicht nur der Bevölkerungsrückgang an sich, sondern auch die Zusammensetzung der Bevölkerung. Das heißt, das Klientel, das in 10 oder 15 Jahren zur Verfügung steht, ist ja die Bevölkerungsgruppe, die heute um die 50 ist. Die ältere Bevölkerungsgruppe wird naturgemäß immer weniger. Das heißt in Zahlen konkret, am Ende des Prognosezeitraumes 2015 haben wir einen Anteil der Menschen unter 50 Jahren von etwa 21 Prozent, der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre wird permanent immer größer.... Die Bewirtschaftungskosten der kommunalen Wohnungsunternehmen im Freistaat Sachsen bewegen sich - statistisch gesehen - etwa bei DM. Dazu kommen die Kosten für den Kapitaldienst und hier ist es eben nicht so, wie in der Stellungnahme, die Ihnen vorliegt, dass die Altschulden dabei eine unwesentliche Rolle spielen.... Der Leerstand nimmt nicht nur an sich zu, sondern die Zahl der Wohnungen, die in den kommunalen Wohnungsunternehmen zur Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung steht, nimmt in gleicher Weise ab.... Wir haben gegenwärtig im Freistaat Sachsen im kommunalen Bereich einen Leerstand von ca Wohnungseinheiten bei einer Gesamtzahl von etwas über Das ist, grob gerechnet, ein Fünftel. Wir gehen nach unseren Berechnungen davon aus, dass von diesem Leerstand über 56 Prozent langfristig am Markt nicht mehr nachgefragt werden.... Beim Sport ist es immer so, dass der, der als erster durchs Ziel geht, auch deutlich der Sieger ist. Frau Ostrowski wird mir recht geben,... Wir haben zwar den höchsten Erfüllungsstand, aber wie haben wir ihn erreicht? Wir haben ihn erreicht,... durch Zwischenerwerberlösungen, die... durchaus nicht immer glatt gelaufen sind und die uns auch sehr, sehr viel Kosten beschert haben... Und diese Kosten sind in der Regel beim Wohnungsunternehmen geblieben Forderungen Entlastung bei der Negativrestitution und dies zum frühestmöglichsten Zeitpunkt und 2. die Befreiung der Altschulden auf die Bestände, die dauerhaft am Markt nicht zu vermieten sind. Annemarie Stange, Städtische Wohnbau Schönebeck Diese Negativrestitution hat seit etwa 1996 einen anderen Inhalt bekommen, weil nämlich die Alteigentümer etwa ab dem Jahr 1996 erkannt haben, dass die Immobilie, die sie zurückbekommen, wirtschaftlich nicht mehr verwertbar ist. Das waren schon 1990 Alt-Objekte. Sie sind nicht mehr oder sind schwer sanierungsfähig, sie sind zum Teil leer. Der Leerstand liegt bei 80 Prozent. Der Alteigentümer hat die Möglichkeit (ohne Folgen für ihn) zu sagen ich ziehe meinen Anspruch zurück. Was passiert aber den Unternehmen?... wir übernehmen keine Wohnungen mehr, wie ich es Der Mieter badet es letztlich aus. Annemarie Stange hier in der Stellungnahme der Regierung gelesen habe.... Es sind wirtschaftlich nicht mehr verwertbare Immobilien... Die müssen wir übernehmen. Aber nicht einfach so! Sondern ich muss 150 DM Altschulden plus Zinsen pro Quadratmeter ehemaliger Wohnfläche bezahlen. Diese Zahlung ist oft höher als der Wert der Immobilie zur Zeit ist... Verkäuflich sind sie auch nicht. Das führt dazu, dass diese Schulden, die da neu entstehen, die oft auch gar nicht mehr aufgebracht werden können. Bei einigen Unternehmen - wie schon gesagt - wurde die Altschuldenhilfe, die seinerzeit erteilt wurde, fast aufgefressen.... Ich kann eine Erbschaft ausschlagen, ich kann eine Schenkung ausschlagen und hier bin ich gezwungen, mit diesen Immobilien umgehen zu müssen.... wir sind Wohnungsunternehmen. Wir sind keine produzierenden Betriebe, wir sind auch keine Friseure. Wir arbeiten mit Wohnungen, wo Menschen wohnen und die... muss man so bewirtschaften, wie es das Mietrecht vorschreibt. Und dazu brauche ich eine bestimmte Liquidität.... In unserer Stadt hat ungefähr jeder zweite keine Arbeit. Jetzt kommen diese Diskussionen in der Presse noch dazu, durch all die Liquiditätsschwierigkeiten, diese Insolvenzen, über die gesprochen wird, die die Wohnungsunternehmen betreffen. Wissen Sie, was das eigentlich für politische Unsicherheiten schafft und wie sich das auf die Menschen auswirkt?...der Mieter badet es letztlich aus.... Gerd Kolley olley, Wohnungsbaugesellschaf ohnungsbaugesellschaft Görlitz Die Stadt Görlitz hat Einwohner gehabt waren es noch Einwohner, zur Wende Einwohner, im Jahr Einwohner. Die Prognose des Landes Sachsen sagt... eine Einwohnerzahl von im Jahre 2010 voraus. Daraus können Sie erkennen, in welcher dramatischen Situation sich die Wohnungswirtschaft befindet und was auf uns zukommt. Wir haben ein Durchschnittsalter der Bevölkerung von 42,5 Jahren, eine Arbeitslosenquote von gegenwärtig 24,4 Prozent... wir haben 22 Prozent Leerstand.... Heute sieht es so aus, dass ich aus Leerstand eine Erlösschmälerung von 8 Mio. DM habe. Ich habe also im Jahr 8 Mio. DM Mietausfall bei einer Gesamt-Soll- Mieteinnahme von 40 Mio. DM. Und

7 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Novelle Altschuldenhilfegesetz Seite 7 Ich habe also im Jahr 8 Mio. DM Mietausfall bei einer Gesamt-Soll- Mieteinnahme von 40 Mio. DM. Gerd Kolley dazu habe ich natürlich... Kosten für den Leerstand.... Ich habe im Dezember 1999 durch Negativrestitution ein Gebäude zurückerhalten. Das wäre also noch nicht von der Befreiung betroffen. Das Gebäude musste ich mit dem Buchwert von DM in die Bilanz übernehmen. Das ist eine Ruine. Als erstes muss ich es auf vielleicht bis DM abwerten. Ich muss also sofort eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen und habe damit an dem einen Objekt einen buchmäßigen Verlust von DM... Franz-Georg Rips, Deutscher Mieterbund Was in näherer Zukunft nicht passieren darf, ist, dass mehrere Wohnungsunternehmen in der Fläche in Konkurs gehen oder, wie es heute heißt, Insolvenz anmelden müssten. Ich glaube, das hätte verheerende politische und soziale Folgen.... Wir haben im Osten ein wohnungspolitisches Problem, das wir eigentlich im Nachkriegsdeutschland noch nie hatten und das wir als strukturellen Leerstand bezeichnen. Ich denke, Leerstandsfragen hat es immer gegeben. Aber Leerstandsfragen, von denen sich abzeichnet, dass sie jedenfalls mit den klassischen Methoden nicht lösbar sind, das ist ein neues Problem,... Ich begrüße auch sehr, dass die Bundesregierung eine Leerstandskommission einberufen hat. Aber ich glaube, da steht ein Berg von Problemen vor uns und wir können ein Stückchen von diesem Berg abtragen, auch über die Altschuldenhilferegelung. Und diese Entlastung zur Lösung der Probleme des strukturellen Leerstandes würde relativ schnell wirken können, während die Ergebnisse der Leerstandskommission sicher nicht vor Endes des Jahres vorliegen... Gesine Kortort-Weiher eiher, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Wir würden uns allerdings an einigen Punkten noch Nachbesserungen wünschen. Das betrifft... die durch Negativrestitution besonders betroffenen Wohnungsunternehmen. Die in den letzten Jahren sprunghaft ansteigende Zahl negativer Restitutionsentscheidungen bezieht sich im wesentlichen nämlich auf leerstehende und stark sanierungsbedürftige Gebäude und sie betrifft die Wohnungsunternehmen in unterschiedlichem Maße. Überwiegend fallen nämlich diese Gebäude den kommunalen Wohnungsunternehmen zu.... Es ist nicht akzeptabel, wenn die Teilentlastung bei den besonders betroffenen kommunalen Wohnungsunternehmen dadurch fast aufgezehrt wird, dass sie Zahlungen in erheblicher Höhe aufgrund negativer Restitutionsentscheidung zu leisten haben.... es bedarf hier einer Härtefallregelung im Altschuldenhilfegesetz.... Die Streichung der Altschulden für dauerhaft leerstehenden Wohnraum zum jetzigen Zeitpunkt wäre, unabhängig... die Frage, ob Abriss eher Vernichtung von Werten ist oder Aufbau von Qualität, die stellt sich so nicht.... Gesine Kort-Weiher von den Ergebnissen der Expertenkommission, eine erste wichtige Hilfestellung für die betroffenen Wohnungsunternehmen. Ein letztes vielleicht noch ganz kurz. Auch wir halten den Ablösebetrag bei der Freikaufsregelung für zu hoch.... die Frage, ob Abriss eher Vernichtung von Werten ist oder Aufbau von Qualität, die stellt sich so nicht.... Dr.. Friedrich Busmann, Stadt Halle Ich rede... für die viertgrößte Stadt der Ex-DDR,... für die Planungshoheit für Einwohner... in 10 Jahren Haushalte und Wohnungen... Ich stehe... für jemanden, der ständig im Sinne von Wohnungsförderung, runden Tischen, Arbeitsgruppen noch und noch koordinieren muss, für viele Einwohner und Mieter... der nicht weiß, was er bei der nächsten Runde am nächsten Sonntag sagen soll... Wir haben errechnet,... dass die Sanierungskosten für den Abbruch von Wohnungen... mindestens in Halle bei 350 Mio. DM liegen... Deshalb sage ich Ihnen, nun auch als Mitglied der sogenannten Klimmt- Kommission... meine These.... Je mehr die Wohnungsunternehmen auch und nicht zuletzt durch ein richtig novelliertes Altschuldenhilfegesetz jetzt von spezifischen DDR-... die Entlastung ist lobenswert, aber sie...tut noch so... als hätten wir einen normalen Wohnungsmarkt... Dr. Friedrich Busmann Lasten entlastet werden,... desto geringer werden morgen die Kosten sein, die die öffentliche Hand... zu bezahlen hat.... Deshalb unterstütze ich die Formulierung, dass eine weitgehende Entlastung durch das Altschuldenhilfegesetz ein Stück... in die richtige Richtung wäre... ich bitte um Nachsicht, dass ich hier rigoroser bin als manch anderer: die Entlastung ist lobenswert, aber sie ist nicht weitgehend genug. Sie erkennt noch nicht die Zeichen der Zeit... Sie tut... so... als hätten wir einen normalen Wohnungsmarkt... Als ob die Plattenwohnungen und auch die Altbauwohnungen... werthaltig..., als ob sie sogar wertschöpfend seien... die ganze Richtung... produziert... eine 3. Novellierung..

8 Seite 8 Novelle Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Dr.. Heinrich Schlomann, Kreditanstalt für Wiederaufbau Wir müssen uns... wenn wir die Freikaufsregelung betrachten, eng an den Privatisierungskosten orientieren. Es hat sich gezeigt, dass die Privatisierungskosten... zwischen 200 und 500 DM in den letzten beiden Jahren lagen... wenn man den Mittelwert nimmt... und da die Erlösabführung raufrechnet... kommt man auf diesen Wert von 200 DM... Wir denken aber, dass da das Altschuldenhilfegesetz nicht das zentrale Instrument ist, weil das Altschuldenhilfegesetz auf Daten von 1993/1994 aufbaut und keine bedürftigkeits- und strukturelle Komponente beinhaltet... Abg. Christine Ostrowski... Ich wollte nur wissen, ob Sie mir recht geben, dass im Moment... überhaupt kein Instrument zur Regulierung der Deformation des ostdeutschen Wohnungsmarktes vorhanden ist. Dr.. Heinrich Schlomann Es gibt Städtebaumittel, die eingesetzt werden, Bund-Länder-Mittel! Dr.. Friedrich Busmann... ich widerspreche ganz energisch... Herrn Schlomann..., ganz energisch! Dass wir hier... so eine Art Verschiebebahnhof aufmachen... Das können wir nicht über Städtebauförderungsmittel lösen! Nicht alleine! Auch! Mit diesen 520 Mio. DM im Jahr für die neuen Bundesländer!... Wir können doch nicht im Ernst daran denken... dass wir jetzt nicht mehr die Innenentwicklung fördern... Bitte verstehen Sie, wenn ich hier fast schreien könnte... ich, der ich aus dem Westen in den Osten gegangen bin, um dort die Probleme zu erfassen... Vor 3 Jahren haben wir das noch nicht so formulieren können. Vor 2 Jahren habe ich die Klappe gehalten... Aber jetzt müssen wir das laut sagen... Abg. Christine Ostrowski Frage an die KfW: es geht mir... um die Kriterien des Nichtvertretenmüssens.... denken Sie denn nicht auch, dass es aufgrund der konkreten Lage auf den... Teilmärkten überhaupt nicht mehr geht, dass man diese... Kriterien als Ausgangspunkt nimmt, so quer Beet? Weil... durch diese sogenannte Gleichbehandlung eine Ungleichbehandlung zustande kommen muss?... allerletzte Frage... an Herrn Steinert. Es geht um Mindereinnahmen oder um Mehrausgaben und deshalb möchte ich wissen... welchen Umfang der Erblastentilgungsfonds hat, welchen Anteil... die Erlösabführung aus der Wohnungswirtschaft einnimmt..., damit man ungefähr ein Maß bekommt, über welche Größenordnungen wir reden. Dr.. Heinrich Schlomann Was die Kriterien des Nichtvertretenmüssens angeht, so muss man in die Vergangenheit schauen und in die Zukunft. In der Vergangenheit war es ja so, dass das Nichtvertretenmüssens zunächst... für strukturschwache Gebiete eingeführt worden war, wobei wir... an Indikatoren wie Arbeitslosigkeit, Bevölkerungsrückgang, Leerstand abgefragt haben, um hier ein grobes und einfaches handhabbares Raster zu finden, um letztendlich Strukturschwäche zu identifizieren. Und in diesen Fällen wurde dann dem Nichtvertretenmüssen stattgegeben, wenn das Wohnungsunternehmen nachweisen konnte, dass intensive Bemühungen... durchgeführt worden sind und das konnte (bis auf 2 Unternehmen) ja auch nachgewiesen werden... Jürgen Steinert... nach den uns vorliegenden Zahlen betrug die Teilentlastung (also ohne Zinshilfe) für unsere Mitgliedsunternehmen 28,1 Mrd. DM. Ich sage das... vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Solidarpaktverhandlungen... damals einen Planungshorizont von 33 Mrd. DM für die wohnungswirtschaftlichen Altschulden zugrunde gelegt hatten. Ich weiß, dass wir uns dafür heute nichts mehr kaufen können und der Finanzminister das längst abkassiert hat.... Im übrigen, verzeihen Sie, wenn ich etwas schnoddrig sage, es ist natürlich schon ein Treppenwitz, dass die Teilentlastung aus der Sicht unserer Mitgliedsunternehmen gegenüber dem Erblastentilgungs-fonds bisher zu Zahlungen von etwas über 1 Mrd. DM geführt hat und die Position, die beim Finanzminister ursprünglich mit Null stand, nämlich die Negativrestitution, bei 1,3 Mrd. DM liegt.... an der Stelle ist Nachfragen und politische Debatte voll gerechtfertigt... Abg. Jürgen Türk... liegen der Bundesregierung Ihre Vorschläge für diese Kriterien vor und enthalten diese auch z. B. die Kriterienberücksichtigung Rückbau Plattenbauten...? Dr.. Heinrich Schlomann... der Bundesregierung liegen die Vorschläge vor.... Unsere Vorschläge beinhalten keine Regelungen zum Rückbau, weil das vorhabens-/ objektbezogene Indikatoren sind und keine unternehmensbezogenen Indikatoren. Da wäre ich beim letzten Fragenkatalog, was die finanziellen Aufwendungen, auch im Zusammenhang mit Härtefallregelungen, Leerstand, Rückbau, angeht.... wir sehen das als KfW als ein objektbezogenes Problem, also als ein vorhabenbezogenes Problem. Wenn an einzelnen Objekten rückgebaut wird, dann muss man gucken, was für diesen Fall, für dieses Objekt, für diese Maßnahme an Hilfen gewährt werden muss. Das ist eher ein Förderprogramm, was aktiv die Maßnahmen unterstützt... und nicht passiv, über eine unternehmensbezogene Korrektur der Altschulden. Denn letztendlich ist es hier auch kein Problem der DDR- Altschulden, sondern eher ein Problem der aktuellen Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben.... Es gibt eine ganze Reihe Instrumente auf Bundes- und Länderebene.

9 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Novelle Altschuldenhilfegesetz Seite 9 Achim Reif, Verband deutscher Hypothekenbanken Nach unseren Erkenntnissen gibt es... erste Wohnungsunternehmen, die illiquide sind... Achim Reif Aus dem intensiven Kontakt zu der Wohnungswirtschaft stellen wir in den letzten Jahren, verstärkt aber ab 1999, einen deutlichen Rückgang der Liquiditätsfähigkeit der Unternehmen fest. Dabei verfügen die Banken über sehr detaillierte Liquiditätsvorausschauen und Liquiditätspläne.... Die angespannte Liquiditätslage heute und auch in der nahen Zukunft wird sich verstärken, wenn bei den wirtschaftlich angeschlagenen Wohnungsunternehmen in Anspruch genommene Sanierungsdarlehen der KfW künftig zur Tilgung anstehen, Finanzierungen mit günstigen Zinsen auslaufen und Anschlussfinanzierungen mit Risikozuschlägen bei höherem Zinsniveau vereinbart werden müssen. Dies alles wirkt sich nachteilig auf die Investitions- und Kreditfähigkeit der Wohnungsunternehmen aus. Nach unseren Erkenntnissen gibt es... erste Wohnungsunternehmen, die illiquide sind und wir beobachten, dass die Kreditfähigkeit der Wohnungsunternehmen nicht mehr ausreichend ist.... Hinsichtlich der restitutionsbehafteten Bestände hat... die alle Erwartungen übertreffende Zahl der Negativrestitution dazu geführt, dass viele Unternehmen einen Bestand bekommen haben, den sie heute nicht mehr wirtschaftlich verwerten und bewirtschaften können. Aus diesem Grund schlagen wir... vor,... den Zeitpunkt hinsichtlich der Feststellung der Restitutionsentscheidung auf... vor dem festzulegen. Und... für leerstehende und abgerissene negativrestituierte Wohnungen fordern wir, dass dieser Bestand nicht mehr mit Altschulden belastet wird... Das ist ja günstig! Aus der Debatte des Bundestages vom : Heidemarie Ehlert (PDS):... In meiner Heimatstadt Halle stehen 14 % Wohnungen leer. In meinem Wahlkreis Dessau sieht es nicht besser aus. Wohnungsleerstand in Höhe von mehr als 10 %. (Dr. Peter Danckert [SPD]: Das ist ja günstig!) Die Mietausfälle in Dessau haben sich von 96 bis 98 mehr als verdreifacht. Woher sollen die Wohnungsgesellschaften das Geld nehmen, um Altschulden zu tilgen? Die Mieter hatten in all den Jahren das Geld zum Kauf der Wohnungen nicht und der Umweg über die Zwischenerwerber hat sich auch erledigt. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Altschuldenhilfegesetzes... ist kein Schlussstrich. Die Erteilung des Schlussbescheides wird nach wie vor vom Vertreten- oder Nichtvertretenmüssen... abhängig gemacht. Die Freikaufsregelung ist keine Lösung; denn die Ablösesumme in Höhe von 200 DM je qm ist in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen so was von realitätsfremd, dass mir einfach die Spucke wegbleibt. (Beifall bei der PDS Eduard Oswald [CDU/CSU]: Nehmen Sie einen Schluck Wasser, dann ist die Sache erledigt!) Er berücksichtigt in keiner Weise die regionalen und lokalen Besonderheiten der Wohnungsmärkte. Nein, Grund zum Feiern gibt es heute nicht. Ihr Vorschlag... enthält auch keine neuen Ideen. Dass er heute überhaupt auf der Tagesordnung steht, haben Sie der Hartnäckigkeit der PDS zu verdanken. (Beifall bei der PDS) Sie fühlten sich unter Druck gesetzt, und das zu Recht. Unsere Vorschläge liegen schon seit anderthalb Jahren vor. Sie haben sich sehr viel Zeit gelassen, um überhaupt zu Potte zu kommen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir bereits seit 93 Jahr für Jahr die Aufhebung der Altschuldenverpflichtung, der Zwangsprivatisierung und der Erlösabführung gefordert haben. Jawohl, wir haben Sie genervt, aber das nicht ohne Grund. Leider haben Sie unsere Warnungen und unsere Anträge in den Wind geschlagen. Aber unsere Einschätzungen haben sich leider bestätigt. Uns erreichen jeden Tag Briefe von Bürgermeistern, Kommunen, Wohnungsunternehmen, die uns ihre prekäre Lage schildern. Der Bürgermeister von Lauchhammer hat uns erst in den letzten Tagen darüber informiert, dass für die Wohnungsgesellschaft der Insolvenzverwalter bestellt werden musste. Diese Stadt hat nur Einwohner und 1600 Wohnungen stehen leer. Er bittet den Bundestag inständig um Hilfe und Unterstützung. Bitte lassen Sie ihn nicht im Stich... (Beifall bei der PDS) Lauchhammer ist beileibe kein Einzelfall. Sie wissen genauso gut wie ich, dass ein Wohnungsleerstand von mehr als 10 % auf Dauer die Existenz... gefährdet... Die Lage ist also ernst, auch wenn der Herr Staatsminister meint, dass ihm kein Wohnungsunternehmen bekannt ist, das konkursgefährdet sei.... er verdrängt offensichtlich wider besseres Wissen. Da nützt... auch eine Kommission nichts, die... den... Wohnungsleerstand untersuchen soll. Die Fakten sind doch bekannt. Der Lobesworte sind genug gewechselt, lassen Sie uns endlich Taten sehen! (Beifall bei der PDS) Dem Problem der Altschulden ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht beizukommen. Deshalb,... seien Sie mutig und konsequent und folgen Sie unseren Vorschlägen. 1. Der Schlussstrich unter die Privatisierung muss endgültig und uneingeschränkt zum erfolgen, ohne weitere Erlösabführungen. (Beifall bei der PDS) 2. Streichen Sie die Altschulden auf leer stehenden Wohnraum. 3. Befreien Sie die Wohnungsunternehmen von Altschulden für ehemals restitutionsbehaftete Objekte, und das von Anfang an Heben Sie endlich die Sanktionen auf, die... bei Nichterfüllung der Privatisierungspflicht drohen. Treiben Sie die Wohnungsunternehmen bitte nicht in den Ruin.... Nur eine sofortige endgültige Lösung bringt den Wohnungsunternehmen eine Chance zu überleben. Lassen Sie uns die unendliche Geschichte des Altschuldenhilfe-Gesetzes endlich zu einem verträglichen Ende bringen.... Ich danke Ihnen. (Beifall bei der PDS)

10 Seite 10 Kritik am Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Kritik an Altschuldengesetz GdW,, Bundestagsanhörung: Gesetzesnovelle bei Altschul- denhilfegesetz dringend nachbessern, dauerhaft leerstehende Wohnungen von Altschulden befreien; Negativrestitution nachbessern Am 10. Mai findet eine Anhörung des Deutschen Bundestages zum Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz statt. Der GdW begrüßt, dass insbesondere der Termin der Privatisierungspflicht von Ende 2003 auf den vorgezogen werden soll. Dieser Schlußstrich ist die überfällige Antwort auf die radikal veränderten Marktbedingungen in den neuen Ländern. Das Altschuldenhilfegesetz war in seiner Entlastungswirkung von 28 Mrd. DM segensreich. Es hat nicht nur Konkurse verhindert, sondern auch die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen gesichert. Die Investitionsauflage des AHG ist voll erfüllt worden. Von 1990 bis 1999 wurden insgesamt mehr als 100 Mrd. DM investiert, so dass sich die Wohnverhältnisse vieler Menschen spürbar verbessert haben. Was die Privatisierungsauflage angeht, so sind bis Ende 1999 rund drei Viertel der insgesamt zu privatisierenden Wohnungen veräußert worden. Das ist ein beachtliches Ergebnis. In der jüngsten Vergangenheit wurde die Privatisierungsauflage jedoch mehr und mehr zu einer Belastung für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft. Die Anstrengungen der ostdeutschen Wohnungsunternehmen, bis zum % ihres Wohnungsbestandes privatisieren zu müssen, sind flächendeckend zum Erliegen gekommen. Angesichts weiterhin dramatisch hoher Arbeitslosigkeit und wachsender Leerstände kann das ursprüngliche Privatisierungsziel nicht mehr erreicht werden. Verkäufe an Zwischenerwerber und die Ausgründung neuer Wohnungsgenossenschaften gingen besonders stark zurück. Mit dem Schlußstrich in der Gesetzesnovelle erhalten die Unternehmen die nötige Sicherheit über die dauerhafte Gewährung der Altschuldenhilfe. Sie können sich nun den anstehenden Herausforderungen mit aller Kraft widmen: Der weiteren Modernisierung ihrer Wohnungsbestände, der Gestaltung des Wohnumfelds, sozialen Aufgaben und dem Kampf gegen Leerstände. Bei drei Aspekten hofft der GdW allerdings auf Nachbesserungen im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens: Altschulden für dauerhaft leerstehende Wohnungen streichen Nach der deutschen Vereinigung sind die Industriearbeitsplätze der ehemaligen DDR in erheblichen Größenordnungen weggebrochen. Neue Arbeitsplätze sind nur in geringem Umfang entstanden. Viele Menschen haben aufgrund fehlender Beschäftigungsperspektiven diese Städte und Gemeinden zwischenzeitlich verlassen. Es gibt heute an diesen Standorten auf Dauer mehr Wohnungen als Menschen. Die in diesen Kommunen ansässigen Wohnungsunternehmen haben mit strukturellen Leerständen zu kämpfen, die zwischenzeitlich weit über 10 %, in einigen Regionen über 30 %, liegen. Die Kosten für diese leerstehenden Wohnungen, zu denen nicht nur der Kapitaldienst für die wohnungswirtschaftlichen Altschulden gehört, sondern auch die nicht umlegbaren Betriebskosten sowie die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung, müssen die Wohnungsunternehmen aus den Einnahmen der vermieteten Bestände finanzieren. Die Dramatik wird deutlich, wenn man weiß, dass im Durchschnitt die Einnahmen von mindestens 4 vermieteten Wohnungen benötigt werden, um die Kosten für eine leerstehende Wohnung zu deken. GdW-Präsident Jürgen Steinert: Viele Unternehmen sind zwischenzeitlich an einem Punkt angekommen, wo sie die Belastungen nicht mehr verkraften können. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und somit sogar Insolvenzen wären die zwangsläufigen Folgen, wenn nicht bald geholfen wird. Wer sehenden Auges Konkurse von Wohnungsunternehmen meint in Kauf nehmen zu können, verkennt nicht nur die finanziellen Belastungen, die für alle Beteiligten um ein Vielfaches ansteigen werden, sondern auch die politischen Reaktionen der betroffenen Bevölkerung. Diese sind unkalkulierbar, wenn zum Verlust des Arbeitsplatzes auch noch Angst um die Wohnung hinzukommt. Der GdW fordert deshalb in diesem Zusammenhang die Streichung der Altschulden für dauerhaft leerstehende Wohnungen, zumindest für die wirklich abgerissenen Wohnungen. Sie sind ein wichtiger Kostenfaktor, der die Wohnungsunternehmen auch nach Freizug bzw. Abriss erheblich belastet. Die neuen Länder haben bereits eine Regelung (neuer 4a des AHG) für die weitere Altschuldenentlastung in strukturschwachen Regionen der neuen Länder formuliert und zur Aufnahme in das Gesetz vorgeschlagen. Der GdW unterstützt diesen Vorschlag nachhaltig. Es kann ernsthaft nicht bestritten werden, dass die heute offenkundig bestehenden strukturellen Probleme ihre wesentlichen Ursachen in der Geschichte der DDR haben. Bei dem dauerhaft leerstehenden Wohnungsbestand handelt es sich um Spätfolgen, das heißt um eine Erblast aus der Geschichte der DDR, mit der die betroffenen Kommunen und Wohnungsunternehmen nicht alleingelassen werden dürfen. Der GdW weiß allerdings, dass das AHG nicht alle wohnungswirtschaftichen Grundsatzprobleme der neuen Länder lösen und finanzieren kann. Daher sollte... auch die Frage erörtert werden, wie und in welchem Umfang der Erblastentilgungsfonds schon jetzt mithelfen kann, die Probleme... zu lösen.

11 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Kritik am Altschuldenhilfegesetz Seite 11 Regelung zur Negativrestitution nachbessern Bei der Beratung und Beschlussfassung über das Altschuldenhilfe- Gesetz im Jahre 1993 ist der Gesetzgeber genauso wie die Wohnungswirtschaft davon ausgegangen, dass die Ansprüche der Alteigentümer und die damit verbundene Rückgabe der restitutionsbehafteten Gebäude und Grundstücke in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zugunsten der Alteigentümer entschieden wird. Die Wohnungswirtschaft hatte also in diesem Bereich der Vereinigungsfolgen eine zeitlich befristete treuhänderische Aufgabe wahrzunehmen. Deshalb wurden bei der Bemessung der Höhe der Altschuldenhilfe diese restitutionsbehafteten Bestände zurecht auch zunächst unberücksichtigt gelassen. Der Erblastentilgungsfonds konnte deshalb auch nicht mit nennenswerten Einnahmen aus restitutionsbehafteten Wohnungen rechnen. Diese Annahmen des Gesetzgebers haben sich jedoch nicht bestätigt. Beginnend im Jahr 1997 haben immer mehr Alteigentümer auf ihre Ansprüche verzichtet. Außerdem haben die Ämter für offene Vermögensfragen immer häufiger die Ansprüche der Antragsteller als unbegründet zurückgewiesen waren es bereits 36 % und % aller Wohnungen, die den Unternehmen zugefallen sind und im Jahr 2000 werden es wahrscheinlich über 50 % sein. Der Grund: Die Alteigentümer sehen für diese maroden Wohnungen keine angemessene wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit. Die Wohnungsunternehmen stehen vor dem gleichen Problem. Bei ihnen kommen allerdings Zahlungsverpflichtungen an den Erblastentilgungsfonds hinzu, d.h. sie müssen rückwirkend 150 bzw. 250,- DM/m² einschließlich Zins und Zinseszins ab 1993 nachzahlen. Außerdem erhöht sich der Umfang ihrer Privatisierungsauflage. Abgesehen von den aufgelaufenen Zinsen und Tilgungsbeträgen, die leicht den Verkehrswert der Wohnungen übersteigen, ist der Verkauf der mehrheitlich leerstehenden und oftmals baufälligen Gebäude unmöglich, weil keine Nachfrage vorhanden ist. Hier tut sich eine Gerechtigkeitslücke auf: Im Falle der Rückgabe an den Alteigentümer bekommen diese ihre Immobilien lastenfrei zurück. Verzichtet er aber auf seine Ansprüche, müssen die Wohnungsunternehmen für alle Schulden der Vergangenheit gegenüber der KfW geradestehen, obwohl ihre ökonomischen Motive identisch mit denen der Altentümer sind. Das Ziel des Altschuldenhilfe-Gesetzes war die Entlastung der ostdeutschen Wohnungsunternehmen. Die Realität der Negativrestitution führt genau zum Gegenteil. Überwiegend kommunale Wohnungsunternehmen sind davon betroffen, wobei innerhalb dieser Gruppe bis zu 80 % der ehemals restitutionsbehafteten Wohnungen bei den Unternehmen verbleiben. Daraus erwächst dann eine Ungleichbehandlung, die der Gesetzgeber weder gesehen noch gewollt haben kann. Was die Sanierung der ehemals restitutionsbehafteten Bestände betrifft, so ist diese von den Wohnungsunternehmen kaum zu finanzieren und trotz der großen städtebaulichen Bedeutung aufgrund des vielerorts bestehenden Überangebots an Wohnungen problematisch. Auch ein Abriss, der z.t. unumgänglich ist, erfordert Geld. Abgesehen davon muss der Kapitaldienst für die abgerissenen Objekte weiter bedient werden. Viele der Objekte befinden sich in einem so schlechten baulichen Zustand, dass sie ganz oder überwiegend leer stehen. Für sie werden keine Mieteinnahmen erzielt. Gleichwohl entstehen aber neben den Zahlungsverpflichtungen an den Erblastentilgungsfonds und dem Kapitaldienst für die wohnungswirtschaftlichen Altschulden laufende Belastungen durch Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (jährlich rd ,- DM/ Wohnung), die zu Lasten der Investitionsfähigkeit in den übrigen Beständen gehen. Bereits heute gibt es eine Reihe von Wohnungsunternehmen, die vor erheblichen Zahlungsschwierigkeiten stehen, da sie die Entwicklung der Negativrestitution nicht voraussehen konnten. Einige Unternehmen haben zwischenzeitlich bereits Klage gegen die Korrektur der Teilentlastungsbescheide durch die KfW beim Verwaltungsgericht Frankfurt/ Main eingereicht. GdW- Präsident Jürgen Steinert: Die positiven Wirkungen des Altschuldenhilfegesetzes werden sukzessive aufgezehrt. Teilweise gibt es in der Zwischenzeit Wohnungsunternehmen, die im Extremfall durch die Zahlungsverpflichtungen an den Erblastentilgungsfonds wirtschaftlich stärker belastet sind, als sie seinerzeit durch die Kappung der Altschulden entlastet wurden. Damit dürfte klar geworden sein, dass die gelegentlich vorgetragene Auffassung, dass es sich bei diesen Beständen um lukrative Objekte, also Schnäppchen handelt, falsch ist. Der GdW fordert deshalb: - Die dauerhaft leerstehenden negativ restituierten Wohnungen sollten von den Restaltschulden und allen weiteren Auflagen befreit werden. - Mindestens sollte der Stichtag für die Negativrestitution auf den vorverlegt werden. Darüber hinaus sollte eine Härtefallregelung für besonders betroffene Wohnungsunternehmen in das Gesetz aufgenommen werden. - Die Privatisierungsauflage darf nicht durch die Negativrestitution erhöht werden.... Ausgehend davon, dass die Wohnungsunternehmen sich sehr intensiv bemüht haben, ihren Privatisierungsverpflichtungen nachzukommen, sollte die Prüfung des Nichtvertretenmüssens... nach möglichst einfachen Kriterien durch die KfW erfolgen. Nur für den Fall, dass es nachweislich begründete Bedenken gibt, muss die KfW belegen, dass die Wohnungsunternehmen sich nicht genügend... bemüht haben. Im übrigen darf die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Freikaufsregelung, die hinsichtlich der Notwendigkeit überhaupt infrage zu stellen ist und die viel zu hoch bemessen ist, nicht dazu führen, dass das Nichtvertretenmüssen eingeschränkt oder gar ersetzt wird.

12 Seite 12 Kritik am Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Auswirkungen der Negativrestitution am Beispiel der GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbh Quelle: GDW 1 Angaben zum Wohnungsbestand eigener Wohnungsbestand WE Restitutionsbestand insgesamt WE davon per negative Restitution 306 WE voraussichtlich noch negative Restitution 404 WE 2 Angaben zum Leerstand Leerstand eigener Bestand 20,89 % 23,25 % Leerstand Restitutionsbestand 53,56 % 55,45 % Leerstand negativ restituierter Bestand 66,99 % 70,71 % 3 Kosten für den negativ restituierten Wohnungsbestand 1999 nicht umlagefähige Betriebskosten Instandhaltungskosten 133,7 TDM Verwaltungskosten 280,8 TDM Mietausfall Leerstand 201,6 TDM gesamt 663,4 TDM 4 Auswirkung Negativrestitution auf ursprüngliche Teilentlastung i.h. v ,27 DM Teilentlastung AHG insgesamt TDM Rückzahlung Negativrestitution mit Zins, bereits bezahlt (93-96) TDM Erlösabführung Privatisierung TDM verbleibende Entlastung Rückzahlung Negativrestitution mit Zins, n. nicht bezahlt (97-99) verbleibt Entlastung TDM TDM 310 TDM Entwicklung der Altschulden einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in Thüringen (Name der Redaktion bekannt) 1. Altschuldendienst DDR-Altschulden 349,3 Mio. DM Zinsen ,4 Mio. DM Schuldendienst insgesamt 468,7 Mio. DM davon ursprüngliche Teilentlastung 158,0 Mio. DM davon verbleibende Altschulden 276,4 Mio. DM 2. Finanzierung der verbleibenden Altschulden i.h.v. 276,4 Mio. DM a) über Kredit 268,6 Mio. DM b) über Eigenmittel 7,8 Mio. DM Altschuldenkreditsaldo aktuell bei Ø Zinssatz von 7,35 191,4 Mio. DM 3. Bisheriger Liquiditätsabfluss an die KfW bis 1998 laut KfW-Bericht für ,7 Mio. DM Reduzierung Teilentlastung 2,0 Mio. DM Zinsen für Reduzierung Teilentlastungt 0,6 Mio. DM Abführung Erbalstentilgungsfonds 1,2 Mio. DM gesamt 54,5 Mio. DM Die betroffene kommunale Wohnungsgesellschaft besitzt 3251 Wohneinheiten, davon standen im April des Jahres insgesamt 535 leer; das entspricht einer Quote von 16 %. Ohne die Altschuldenbelastung wären die Mietpreise um mindestens 1 DM pro Quadratmeter niedriger. Der Geschäftsführer Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen - Der Vorstand Sehr geehrte Frau Ostrowski, mit Fax vom 14. Juni 2000 baten Sie um Mitteilung, wie die am im Bundestag beschlossenen Änderungen zum Altschuldenhilfegesetz von uns beurteilt werden, in welcher Weise die jetzigen Änderungen zur Erleichterung der Wohnungsunternehmen beitragen und welche Entlastung nach dem jetzigen Stand der Dinge zu erwarten sei. Wir können Ihnen dazu folgendes mitteilen: Zusätzliche Altschuldenentlastung Der am beschlossene Gesetzentwurf bringt nicht die erforderliche schnelle Hilfe für durch hohe Wohnungsleerstande existenzgefährdete Wohnungsunternehrnen. Obwohl das Gesetz im Gegensatz zum 1. Entwurf eine Nachbesserung dahingehend erfahren hat, daß diesbezüglich eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung eingefügt wurde, in der die näheren Voraussetzungen für eine zusätzliche Entlastung dieser Unternehmen von Altschulden zu treffen sind, soll die konkrete Ausgestaltung der Verordnung durch die Bundesregierung erst nach Vorlage der Klimmt- Kommissions-Ergebnisse vorgenommen werden. Dadurch wird nach unserer Auffassung eine unnötige Zeitverzögerung eintreten. Auch ohne die Ergebnisse dieser Kommission muß sowohl dem Bund als auch den Ländern nach Vorlage aller bisherigen Berichte deutlich geworden sein, daß die Altschuldenentlastung für dauerhaft leerstehende, abzureißende und bereits abgerissene Wohnungen unerläßlich ist. Jede zeitliche Verschiebung, wie sie nun eintritt, bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Wohnungsunternehmen. Eine leerstehende Wohnung verursacht Kosten in Höhe von durchschnittlich 6,20 DM pro Quadratmeter bei einer durchschnittlich zu erzielen-

13 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Kritik am Altschuldenhilfegesetz Seite 13 den Miete von 7,-DM pro Quadratmeter. Um eine leerstehende Wohnung finanzieren zu können, müssen 7 Wohnungen vermietet sein. Vor diesem Hintergrund ist bei der Ausgestaltung der im 6a vorgesehenen Verordnungsermächtigung zu beachten, daß die Festsetzung einer Leerstandsquote, ab der eine Befreiung von den Altschulden für dauerhaft leerstehende, abzureißende und abgerissene Wohnungen erfolgen muß, keinesfalls über 10 % liegen darf, da bereits bei einem Leerstand dieses Umfanges von der Existenzgefährdung der Unternehmen aufgrund der anfallenden Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Kapitalkosten für die Leerwohnungen ausgegangen werden muß. Die Quote von 10 % orientiert sich im übrigen auch an dem ursprünglich zwischen den Ländern abgestimmten Formulierungsvorschlag eines neuen 4a AHG, wonach Voraussetzung für die Gewährung der Entlastung von den Restverbindlichkeiten u.a. sein sollte, daß der dauerhafte Leerstand in Wohnungsunternehmen bei mindestens 10 Prozent liegt. Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang ferner, daß bei einem Leerstand von mindestens 10 % automatisch eine Entlastung erfolgt und keine zusätzlichen Nachweise erbracht werden müssen. Wenn als Voraussetzung der Entlastung erst die absehbare Insolvenz gegeben sein und nachgewiesen werden muß, stellt dies eine unnötige Überregulierung dar. Es steht dann außerdem zu befürchten, daß die Existenz der Unternehmen durch entsprechende Reaktionen der sie finanzierenden Banken zusätzlich gefährdet wird. Bei einer Festschreibung der Leerstandsquote von 10 % und mehr wurden in Berlin 9 Unternehmen, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben und in Brandenburg 36 Unternehmen eine Unterstützung erhalten können.... Erleichterungen bei der Privatisierung Neben den Forderungen zur Ausgestaltung der Härtefallregelung fordern wir auch Nachbesserungen hinsichtlich der im Lenkungsausschuß beschlossenen Regelungen zur Beurteilung der Frage des Nichtvertretenmüssens. Nichtvertretenmüssen bei kleinen Unternehmen Nicht ausreichend ist die Regelung, daß Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungspflicht von höchstens 20 Wohnungen zu erfüllen haben, den Schlußbescheid erhalten sollen, ohne daß eine Prüfung des Nichtvertretenmüssens erfolgt. Wir halten weiterhin an unserer ursprünglichen Forderung fest, daß für Wohnungsunternehmen mit einer Privatisierungspflicht von bis zu 100 WE eine Prüfung im Hinblick auf das Nichtvertretenmüssen entfallen muß und der Schlußbescheid unmittelbar zu erteilen ist. Diese Forderung resultiert daraus, daß Unternehmen in dieser Größe durch die Veräußerung von Wohnungen ihrer Wirtschaftlichkeit beraubt werden, es somit die wirtschaftliche Situation der Unternehmen nicht erlaubt, an der vollständigen Privatisierungserfüllung festzuhalten. Faktor-3-Regelung Wir begrüßen sehr, daß im Lenkungsausschuß eine Erleichterung für die Wohnungsunternehmen dahingehend beschlossen wurde, daß das Nichterreichen der Privatisierungsquote gemäß 5 Absatz 1 AHG dann nicht zu vertreten sei, wenn durch Veräußerungen direkt an Mieter eine Quote von 5 Prozentpunkten oder mehr bzw. durch Dreifachgewichtung der Privatisierungsquote direkt an Mieter - zusammen mit den übrigen Privatisierungen/Veräußerungen gemäß 5 Absatz i und 2 AHG - die Quote von 15 Prozentpunkten erreicht wird. Diese Regelung muß aber unseres Erachtens auch in den Fällen Anwendung finden, in denen die Bestände Anlagen zum Schreiben des BBU siehe Seiten 14 und 15: an Zwischenerwerber veräußert wurden und eine Weiterveräußerung durch die Zwischenerwerber an den Mieter stattgefunden hat, da es entscheidend darauf ankommt, daß die Wohnungen beim Mieter verbleiben. Bei einer Ausgründung einer eigentumsorientierten Genossenschaft muß die Regelung vor dem Hintergrund Anwendung finden, daß diese Privatisierungsform sehr zeitaufwendig ist und daher in diesem Punkt mit der direkten Mieter-Privatisierung vergleichbar ist. Der Veräußerung direkt an Mieter wird derzeit gegenüber den übrigen Privatisierungsformen - wie Ausgründung oder Abspaltung einer eigentumsorientierten Genossenschaft oder der Verkauf an Zwischenerwerber - ein höherer Stellenwert eingeräumt, obwohl diese Privatisierungsformen durch Beschlüsse im Lenkungsausschuß der direkten Privatisierung an Mieter gleichgestellt wurden, so daß wir es für nicht vertretbar halten, im Nachhinein einen Vorrang aufzustellen. Wirkung der Regelungen 134 unserer Mitgliedsunternehmen müssen privatisieren. 27 von den Unternehmen haben ihre 15 % Privatisierungsauflage schon erfüllt und den Schlußbescheid erhalten. 46 Unternehmen würden von den neuen Regelungen des Lenkungsausschusses profitieren und somit einen Schlußbescheid erhalten. Weitere 12 Unternehmen in strukturschwachen Gebieten sind von der weiteren Privatisierung freigestellt worden und haben eine vorzeitige Bestätigung des Nichtvertretenmüssens erhalten.... Mit freundlichen Grüßen, Ludwig Burkardt

14 Seite 14 Kritik am Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Nur virtueller Schlussstrich Anlässlich der Experten-Anhörung zum Altschuldenhilfengesetz erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Christine Ostrowski: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Altschuldenhilfegesetzes ist nur ein virtueller Schlussstrich. Die Wohnungsunternehmen müssen weiter nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind zu privatisieren oder sie sollen sich mit DM pro Quadratmeter von der Privatisierungspflicht freikaufen. Bei flächendeckenden und zunehmenden Wohnungsleerständen von im Schnitt 13 Prozent ist das eine Zumutung. Die versprochene»teilentlastung«von Altschulden wird dadurch zur Belastung. Die Anhörung der Sachverständigen (Vertreter von den, von Städten und der Kreditwirtschaft) machte deutlich, dass die Vorschläge der PDS, wie die generelle Aufhebung der Privatisierungspflicht, die Streichung der Altschulden auf dauerhaft leerstehende und negativ restituierte Wohnungen sowie ein Sonderprogramm zur Unterstützung der Wohnungsunternehmenbei strukturellem Leerstand, dringend notwendig sind. Mit... Härtefallregelungen ist der Lösung nicht beizukommen. Es bleibt zu hoffen, dass die rot/grüne Koalition, wenn sie schon die seit langem vorgelegten Vorschläge der PDS ignoriert, wenigstens die Warnungen der Fachleute ernst nimmt und endlich den Realitäten einer inzwischen radikal veränderten Situation für die ostdeutschen Wohnungswirtschaft mit einem gründlich überarbeitetem Gesetzentwurf Rechnung trägt. Wohnungsunternehmen und Verbän- Pressemitteilung vom Kein Sieg der Vernunft Anlässlich der Schlussabstimmung über die AHG-Novelle erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Christine Ostrowski: Die Regierungsparteien... haben sich heute... selbst gefeiert; die... Wohnungsunternehmen werden den Jubel kaum teilen können. Denn das Gesetz bleibt weit hinter den Problemen der ostdeutschen Wohnungswirtschaft zurück. Die nach der Anhörung vorgenommenen Änderungen sind marginal: Was den umfangreichen Wohnungsleerstand...betrifft, soll die Bundesregierung zum Erlass von Vorschriften über eine zusätzliche Entlastung ermächtigt werden. Na wie schön, Bundesfinanzminister Eichel lässt grüßen.... aus: Pressemitteilung vom

15 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Kritik am Altschuldenhilfegesetz Seite 15 Verband Thüringer Wohnungswirtschaft Sehr geehrte Frau Ostrowski, vielen Dank für Ihre Informationen zu den Änderungen am Gesetzentwurf des Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetzes, speziell zur Einfügung des 6a. Das am 9. Juni 2000 vom Bundestag beschlossene Zweite Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz wird von uns in weiten Teilen begrüßt. Dies gilt insbesondere für den Schlußstrich unter die Privatisierungsauflage zum Positiv ist auch die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung, die im Sinne einer Härtefallregelung weitere Hilfen für Wohnungsunternehmen zur Verfügung stellen soll. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die konkrete Ausgestaltung der Hilfen. Diese Verordnung muss der Einstieg zur Lösung der Probleme des strukturellen Leerstandes sein. Wir bedauern, dass das Problem der Negativrestitution nicht deutlicher im Interesse der Wohnungsunterehmen - mindestens Vorziehen des Stichtages, ab dem keine Veränderung der Teilentlastung durch Entscheide nach dem Vermögensgesetz erfolgt, auf den gelöst wurde. Eine ausführliche Einschätzung von unserer Seite zur Novellierung des AHG geht aus dem Rundschreiben an unsere Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema, das wir als Anlage... beifügen, hervor. Mit freundlichen Grüßen N. Nareyke - Verbandsdirektor - Anlage:Schreiben des VTW vom das von der Bundesregierung vorgelegte Zweite Altschuldenhilfe- Änderungsgesetz ist am Freitag, dem 8. Juni 2000, vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden. Damit hat das jahrelange Ringen der Wohnungswirtschaft und ihrer Verbände in den neuen Bundesländern um eine Novellierung des Altschuldenhilfgesetzes einen Abschluss gefunden. Die Ergebnisse des jetzigen Gesetzes können nur zum Teil zufrieden stellen, sie sind aber trotz der in wichtigen Teilbereichen nicht befriedigenden Lösungen ein wichtiger Erfolg... Bis zum letzten Moment haben wir, unser Bundesverband, der GdW, die Regionalverbände und viele unmittelbar betroffene Wohnungsunternehmen alles versucht, um weiter Erleichterungen durchzusetzen. Dies ist in wichtigen Punkten erfreulicherweise gelungen. Die wichtigsten Ergebnisse aus der Novellierung des AHG sind: 1. Der Endtermin für die Privatisierungspflicht wurde auf den vorgezogen. Dadurch erhalten Wohnungsunternehmen, die eine Nichterfüllung ihrer Privatisierungspflicht nicht zu vertreten haben, den Schlussbescheid vier Jahre früher als nach bisherigem Recht und damit die Sicherheit, dass die gewährte Schuldenentlastung weder aufgehoben noch reduziert wird. 2. Wohnungsunternehmen, die die Nichterfüllung dagegen zu vertreten haben, erhalten die Möglichkeit, die Erfüllung der Privatisierungsauflage bis zum Ende des Jahres 2003 nachzuholen. Durch eine im Gesetz enthaltene Freikaufsregelung wird die Möglichkeit eingeführt, dass ab dem Jahr 2000 ein Ablösebetrag von 200,- DM/m 2 zulässig ist. Die ursprünglich vorgesehene Staffelung (Gesetzentwurf) für die Jahre 2002 und 2003 mit einer Steigerung von jeweils 20,- DM/m 2 wurde... gestrichen. 3. In das Gesetz wurde ein neuer Paragraph (6a) mit einer Verordnungsermächtigung der Bundesregierung für eine Härtefallregelung eingefügt. Diese Ermächtigung soll eine zusätzliche Entlastung von Altschulden für Wohnungsunternehmen ermöglichen, die in Folge eines erheblichen dauerhaften Leerstandes in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Der Begriff der Existenzgefährdung wird im schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Bundestages (BT-Drucksache 14/ 3564) so interpretiert, dass eine Existenzgefahrdung im Sinne der Verordnungsermächtigung nicht bedeutet, dass ein Unternehmen unmittelbar vor der Insolvenz steht, sondern dass die wirtschaftliche Entwicklung, würde kein Sanierungskonzept erstellt, in diese Richtung führen wird. Die Höhe der zusätzlichen Entlastung soll sich nach der Fläche des abgerissenen Wohnraums nach 4 AHG errechnen... Neben dem tragfähigen Sanierungskonzept ist Voraussetzung, dass sich das Land und/oder die Kommune mindestens in Höhe der durch den Bund gewährten Entlastung beteiligt. Konkrete Festlegungen hinsichtlich der Umsetzung der Verordnungsermächtigung fehlen noch.... Im Interesse der betroffenen Wohnungsunternehmen konnten erhebliche Erleichterungen erreicht werden.... Veränderungen für die Wohnungsunternehmen ergeben sich in folgenden Positionen: - Das Wohnungsunternehmen erfüllt die Privatisierungsquote... hinsichtlich des Kriteriums der Wohnfläche oder der Wohneinheiten. - Das Wohnungsunternehmen erreicht... durch Veräußerungen... direkt an Mieter eine Quote von 5 %-Punkten oder mehr bzw. das Wohnungsunternehmen erreicht durch die dreifache Gewichtung der Privatisierungsquote direkt an Mieter zusammen mit den übrigen Privatisierungen/Veräußerungen... die Quote von 15 %-Punkten.... Eine weitere Regelung sieht die KfW für die Unternehmen vor, die ihre Privatisierungsverpflichtung von 15 %, einschließlich der Veräußerung von , noch nicht erfüllt haben und von der Freikaufsregelung oder der Nachfristsetzung bis Ende 2003 keinen Gebrauch machen, dahingehend vor, dass die KfW prüft, ob die Nichterfüllung der Privatisierungsverpflichtung... nicht zu vertreten ist. Die vom Unternehmen auszufüllende Anlage zur Prüfung des Nichtvertretenmüssens... ist von einem Wirtschaftsprüfer (Prüfungsverband) bestätigen zu lassen... mit der nun stattgefundenen vorläufig letzten Novellierung des AHG geht ein Kapitel der Wohnungswirtschaft

16 Seite 16 Kritik am Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz zu Ende, dass von den Betroffenen... zu Recht zwiespältig gesehen wird. Ohne Zweifel war das AHG die Grundvoraussetzung, dass die Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern handlungsfähig wurden. Bei einer Zuordnung der Altverbindlichkeiten aus dem komplexen Wohnungsbau der DDR wäre für viele unserer Unternehmen ein unmittelbarer Konkurs unausweichlich gewesen. Erinnern wir uns auch daran, dass es ursprünglich nicht um 150,- DM/m 2... Altschulden auf dem Wohnungsbestand ging, sondern um beinahe das Doppelte. Auch die Privatisierungspflicht sollte ursprünglich nicht mit 15 % angesetzt werden, sondern um ein Vielfaches höher. Die Auswirkungen aus den vermögensrechtlichen Ansprüchen und der immer stärker werdenden Entwicklung zur Negativrestitution war im Gesetzgebungsverfahren 1993 nicht erkennbar. Bis zuletzt haben wir uns bemüht, weitere Erleichterungen für die besonders betroffenen Unternehmen und ihre zusätzlichen Belastungen aus diesem Fehler des AHG zu mindern. Letztlich ist es nur gelungen, den ursprünglichen Privatisierungstermin, einschließlich der Auswirkungen bei Negativrestitution, vom um ein Jahr zu verkürzen! Die grundsätzliche Frage, die nach wie vor bleibt, ist der Umgang mit den Altschulden bei dauerhaftem Leerstand. Gemeinsam mit den Ländern haben die Verbände der Wohnungswirtschaft der Bundesregierung ein Zugeständnis dahingehend abgerungen, dass im AHG eine Verordnungsermächtigung aufgenommen wurde. Es gilt nunmehr, möglichst rasch konkrete Bedingungen zu formulieren,... die nicht erst greifen, wenn ein Unternehmen unmittelbar in seiner Existenz gefährdet ist. Weder die Insolvenzverordnung noch das Haushaltsrecht bieten ausreichend Schutz, um geeignete Maßnahmen zur Abwehr einer solchen Existenzgefährdung rechtzeitig zu ergreifen.... Abschließend möchte ich mich noch einmal bei all denjenigen Unternehmern und Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen bedanken, die durch ihre Bereitschaft uns den Weg erleichtert haben,... dieses Kapitel insgesamt gesehen erfolgreich zu Ende zu führen. Der VTW wird... nicht nachlassen, die schwieriger gewordenen Bedingungen... zu begleiten... Mit freundlichen Grüßen N. Nareyke - Verbandsdirektor - Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften Sehr geehrte Frau Ostrowski, nochmals besten Dank für die Hilfe im Zusammenhang mit der Änderung des AHG. Damit Sie verwertbares Argumentationsmaterial haben, senden wir Ihnen eine Übersicht der AHG-Verkäufe der einzelnen Genossenschaften zu. Gleichzeitig beinhaltet diese einen aktuellen Stand der Auswirkungen des Nichtvertretenmüssens nach der 10/10/20-Regelung bzw. deren Quersumme, auf die einzelnen Genossenschaften. Weiterer Bestandteil der Liste sind die jüngst von Lenkungsausschuss empfohlenen Kriterien des Nichtvertretenmüssen und deren Auswirkung. Inwieweit von den 29 Genossenschaften, die bisher noch nicht unter das Nichtvertretenmüssen fallen, von der Freikaufregelung bzw. der Nachfrist bis 2003 Gebrauch gemacht wird, ist nicht abzusehen. Wir werden unsere Genossenschaften dahingehend in- formieren, dass ein Freikauf als Ultimo ratio gesehen wird. Zur Entlastung von den Altschulden: Wir hatten uns hier auch mehr gewünscht und halten den Altschuldenteilerlass für abgerissene Wohnungen nur als ein Zwischenergebnis. Die wirtschaftliche Situation wird dadurch nur sehr bedingt verbessert. Wir hoffen, dass mittels der Verordnungsermächtigung die Bundesregierung sich hier doch etwas großzügiger zeigt. Es wird sich bald herausstellen, dass einigen Genossenschaften mit dem Altschuldenerlass für Abrisswohnungen nicht geholfen ist... wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dafür einsetzen, daß die Bundesregierung mit der Verordnungsermächtigung in die Pötte kommt, da jeder Tag... einige... Genossenschaften mehr... an den Rand der Insolvenz führt.... Mit freundlichen Grüßen, Schöbel Verbandsdirektor Auswirkung AHG-Änderung bei sächsischen Wohungsgenossenschaften: 19 Genossenschaften: Veräußerungsauflage erfüllt 22 Genossenschaften: Nichtvertretenmüssen durch 10/10/20-Regelung bzw. Quersumme Genossenschaften: Nichtvertretenmüssen durch 5%Mieter/Mitgliederverkauf 5 Genossenschaften: Nichtvertretenmüssen durch verdreifachten Mieterverkauf plus Übrige 3 Genossenschaften: Bagatellregelung (20 Wohnungen) 1 Genossenschaft: Auflösung Es verbleiben 29 Wohnungsgenossenschaften, die das Nichtvertretenmüssen nachweisen und durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen müssen.

17 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Kritik am Altschuldenhilfegesetz Seite 17 Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften Verband Sächsischer Wohnungsunternehmen Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Gysi,... Die eigenen Anstrengungen der Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern werden nicht ausreichen, den Konflikt zwischen der dramatisch verlaufenden negativen demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden Zunahme von Wohnungsleerstand weiterhin durchzustehen. In Teilmärkten hat der Leerstand die existenzbedrohende Größe von 30 % und mehr erreicht und wird infolge der anhaltenden Migration einer großen Anzahl von Arbeitssuchenden und des natürlichen Bevölkerungsrückgangs weiter zunehmen. Die Insolvenz einer noch nicht abzusehenden Anzahl von Wohnungsunternehmen ist die unausweichliche Folge. Für den Freistaat Sachsen belegen diesen Prozess folgende... Kennziffern: Die Bevölkerungszahl verringerte sich von 1989 bis 1999 um fast 500 T Personen,... ein Verlust von rund 10%. Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes beschließen zu wollen... Der vorliegende Gesetzesänderungsvorschlag berücksichtigt nicht oder nur sehr unzureichend die dramatische aktuelle Situation. Aus unserer Sicht sind unbedingt folgende... Sachverhalte zu berücksichtigen: Erlass der Altschulden auf dauerhaft nicht mehr zur Wohnraumversorgung benötigten Wohnungsbestand Finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern bei städtebaulich begründetem Rückbau und Abriss als unerlässliche Maßnahme zur nachhaltigen Entnahme von Wohnungen aus dem Wohnungsmarkt: Dabei verweisen wir auf die Initiative des Freistaates Sachsen, der die Förderung diesbezüglicher Maßnahmen in Aussicht stellt. Gekoppelt mit dem Erlass von Altschulden für leer stehenden Wohnraum durch den Bund wäre das eine effektive Hilfe zur längerfristigen Konsolidierung der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen... Befreiung der Wohnungsunternehmen von den Altschulden für Objekte mit negativer Restitution Erlass von Altschulden für Wohnungen, die in Eigentum überführt werden Zulassung der in den neuen Bundesländern bisher ausgeschlossenen Verwertungskündigung in Objekten, die für Rückbau bzw. Abriss vorgesehen sind... Gleichstellung steuerlicher Förderung von Bestandserwerb und Neubau Spielräume bei der Erhebung von Grunderwerbsteuer für die Länder bei wirtschaftlich zwingend erforderlichen Fusionen. Auf Grund der außergewöhnlichen Brisanz, der politischen Tragweite und zum Erhalt des sozialen Friedens in den Wohnquartieren wenden wir uns an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Gysi, um Sie auf die Gesamtsituation aufmerksam zu machen und die Bedeutung der vorgesehenen Gesetzesnovellierung besser einschätzen zu können. Wir bitten Sie..., sich persönlich für das Grundbedürfnis WOHNEN aktiv einzusetzen und unsere Forderungen im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren wirksam zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Schöbel Uwe Albrecht Die Wohnungsunternehmen unserer beiden Verbände besitzen über 850 T Wohnungen. Davon stehen 126 T... leer, das sind durchschnittlich 15 %. Dadurch fehlten im Jahr 1999 Mieteinnahmen in Höhe von 488 Mio. DM. Dies ist in etwa der Verpflichtungsrahmen des gesamten sozialen Wohnungsbaus des Bundes im Jahr Einwohner und Wohneinheiten in Sachsen 1995 und 2015 : Insgesamt besteht... ein Überangebot von ca. 400 T Wohnungen. Die unternehmerische Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern benötigt dringend wesentliche Unterstützung, um die Wohnungsunternehmen vor nicht selbst verschuldeten wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Einen ersten Schritt bedeutet dabei die Initiative der Bundesregierung, eine Einwohner Wohneinheiten

18 Seite 18 Kritik am Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz Zweites Altschuldenhilfe- Änderungsgesetz ist Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend Beide Verbandsdirektoren der wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts Jost Riecke und Ronald Meißner stellen nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag vom fest, dass der beschlossene Gesetzentwurf nicht die notwendige schnelle Hilfe für die sachsen-anhaltinischen Wohnungsunternehmen bringt. Trotz Nachbesserung des ersten Gesetzentwurfes durch eine Verordnungsermächtigung, wonach die näheren Voraussetzungen für eine zusätzliche Entlastung von Altschulden für Wohnungsunternehmen, die infolge erheblichen dauerhaften Leerstandes in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, geregelt werden sollen, ist kein direkt greifbares Ergebnis erzielt worden. Die konkrete Ausgestaltung der Verordnung soll erst nach Vorlage der Klimmt-Kommissions-Ergebnisse vorgenommen werden. Damit wird eine unnötige Zeitverzögerung eintreten und die Klimmt-Kommission zu unrecht als Bremsklotz missbraucht. Sowohl dem Bund als auch den Ländern muss nach Vorlage aller bisherigen Berichte deutlich geworden sein, dass ohnehin die Altschuldenentlastung für dauerhaft leerstehende, abzureißende und bereits abgerissene Wohnungen erfolgen muss. Jede zeitliche Verschiebung, wie jetzt vorgesehen, bedeutet nur eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Wohnungsunternehmen. Gleichzeitig ist dies verbunden mit einer wesentlichen Einschränkung der Investitionsfähigkeit, die auch ihren negativen Ausdruck beim Arbeitsmarkt finden wird. Für die Klimmt-Kommission bleibt noch ausreichend Arbeit übrig. Neben der Altschuldenentlastung müssen weitere Überlegungen für konkrete zielgenaue Hilfen einschließlich der Neujustierung von Förderinstrumenten vorgenommen werden. Das Problem des strukturellen Leerstandes ist nicht allein mit der Entlastung von den Altschulden erledigt. Für die Wohnungswirtschaft... bleiben daher vorrangig folgende Forderungen Befreiung von den Altschulden für dauerhaft leerstehende, abzureißende und abgerissene Wohnungen und Gewährung von Bewirtschaftungskostenzuschüssen 2. Vorverlegung des Stichtages bei Negativrestitutionsfällen von Ende 1999 auf mindestens Ende Herabsetzung der Ablösebeträge bei der Freikaufsregelung Bei den Negativrestitutionsfällen wird zugelassen, dass die sachsen-anhaltinischen Wohnungsunternehmen mehrere Mio. DM Abführungen an den Erblastentilgungsfonds leisten müssen, die vom Bund zu keinem Zeitpunkt in dieser Höhe erwartet wurden. Damit werden konkret den sachsen-anhaltinischen Wohnungsgesellschaften Investitions-Millionen entzogen, die besser für Aufträge an die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe in den Kommunen eingesetzt werden könnten. Die Herabsetzung der Ablösebeträge bei der Freikaufsregelung ist notwendig, da die vorgesehene Höhe von 200,- DM/qm wirtschaftlich unrealistisch ist, denn diese Verkaufspreise können nicht erzielt werden. Beide Verbandsdirektoren appellieren nochmals eindringlich an das Land Sachsen-Anhalt, im Zuge der Beratungen des Zweiten AHG-Änderungsgesetzes im Bundesrat entweder für Nachbesserungen einzutreten oder sich dafür einzusetzen, dass von der Verordnungsermächtigung umgehend Gebrauch gemacht wird, damit zumindest die unaufschiebbare Entlastung von den Altschulden schnellstmöglich vorgenommen wird. Pressemitteilung vom Letztlich ist es nur gelungen, den ursprünglichen Privatisierungstermin, einschließlich der Auswirkungen bei Negativrestitution... um ein Jahr zu verkürzen! Die grundsätzliche Frage, die nach wie vor bleibt, ist der Umgang mit Altschulden bei dauerhaftem Leerstand. N. Nareyke Berliner Morgenpost, Kommunale Wohnungswirtschaft fordert stärkere Entlastung Die... Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland hat bei der Novelle des Altschuldenhilfegesetzes eine stärkere Entlastung gefordert. Die Altschulden für dauerhaft leer stehende oder abgerissene Wohnungen sollten gänzlich gestrichen werden, forderten... Vertreter mehrerer Unternehmen... Auch sollten Wohnungen und Gebäude, deren Rücknahme die Alteigentümer wegen des katastrophalen Zustands ablehnen, grundsätzlich von Restschulden befreit werden. Denkbar sei zumindest eine Härtefallregelung für diese leer stehenden Wohnungen... Die mit hohen Leerständen kämpfenden Ost-Wohnungsunternehmen sollen durch die geplante Gesetzesnovelle... bei den Altschulden entlastet werden. So soll die Privatisierungsauflage... für die meisten Unternehmen gestrichen und von Ende 2003 rückwirkend auf Ende 1999 vorgezogen werden. Nach dem bisherigen Altschuldenhilfegesetz mussten die Wohnungsunternehmen 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes innerhalb von zehn Jahren bis Ende 2003 privatisieren. Damit sollte ein Teil der DDR-Altschulden erlassen werden.... Diejenigen, die intensive Privatisierungsbemühungen nachweisen können, müssen zum Stichtag 31. Dezember 1999 keine Wohnungen mehr zur Tilgung der Altschulden verkaufen. Wohnungsgesellschaften, die ihre Privatisierungspflicht noch nicht erfüllt haben, können sich «freikaufen». Unternehmen, die auf Wohnungen von Alteigentümern sitzen geblieben sind, sollen zum 1. Januar 2000 an nicht mit Altschulden belastet werden. In Ostdeutschland stehen... rund Wohnungen leer Wohnungsunternehmen... seien mit einer Leerstandsquote von über 30 % belastet, 23 Unternehmen mit einer Quote von 25 bis 30 %. Nach Erkenntnissen des Verbandes gibt es «im Grundsatz kein Wohnungsunternehmen, das bei den Privatisierungsbemühungen untätig geblieben ist».

19 Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Novelle Altschuldenhilfegesetz Seite 19 Heute ist ein guter Tag für die Wohnungswirtschaft Aus Debatte des Bundesta- ges am ; Änderung des Altschuldenhilfegesetzes: Achim Großmann, Parl. Staatssekretär:... Ende des Jahres 2000 werden circa 90 Prozent der Wohnungsunternehmen, die die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, von den Auflagen und Bindungen des Altschuldenhilfe- Gesetzes befreit sein. Wir schaffen damit für fast alle Wohnungsunternehmen der neuen Bundesländer Planungs- und Rechtssicherheit. Wir ermöglichen ihnen, wieder Investitionen zu tätigen. Wir helfen den Mieterinnen und Mietern, in dem wir den Boden dafür bereiten, dass wir wieder handlungs- und leistungsfähige Wohnungsunternehmen haben, die Heimat bieten und gleichzeitig moderne Dienstleistungen erbringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben zusammen mit der alten Bundesregierung das Altschuldenhilfegesetz... auf den Weg gebracht. Wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz Auflagen und Vorschriften enthält, die die Wohnungsunternehmen wohl nicht werden erfüllen können. Es waren unerfüllbare Auflagen. Die alte Bundesregierung hat sich - bis auf eine winzige Novelle zum Altschuldenhilfe-Gesetz außerstande gesehen, diese unerfüllbaren Auflagen rechtzeitig auszuräumen. Wir haben deshalb nach der Regierungsübernahme in die Koalitionsvereinbarung geschrieben, dass wir die Fehler aus diesem Altschuldenhilfegesetz bereinigen werden. Wir haben gehandelt.... Ende hatten von den 2079 Wohnungsunternehmen ganze 26 den Schlussbescheid oder einen genehmigten Antrag auf Nichtvertretenmüssen. Gerade einmal etwas mehr als 1 Prozent der Wohnungsunternehmen waren aus dem Altschuldenhilfegesetz entlassen. Alle anderen... mussten Drohverlustrückstellungen hinnehmen und waren gezwungen, ihre Investitionstätigkeit einzuschränken. Inzwischen... haben etwa 1300 von diesen 2079, das heißt über 65 Prozent der Wohnungsunternehmen den Schlussbescheid oder einen positiven Bescheid ihres Antrages auf Nichvertretenmüssen... erhalten. Ich denke, das ist ein großartiger Erfolg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit der Novelle, die wir heute vorlegen, werden wir den Schlusspunkt für die Privatisierungspflicht... um vier Jahre auf den 31. Dezember 1999 vorziehen. Wir werden damit die Möglichkeit für weitere rund 600 Wohnungsunternehmen schaffen, bis zum Ende des Jahres aus den zwingenden Bedingungen des Altschuldenhilfegesetzes herauszukommen. Es werden nur noch etwa 200 Wohnungsunternehmen übrig bleiben, bei denen die KfW eine Prüfung vornehmen wird.... Die KfW Ferner bleiben die schwarzen Schafe übrig, die... sozusagen in eine Strafrunde müssen. Achim Großmann wird nur aus Plausibilitätsgründen auf das eine oder andere Wohnungsunternehmen zugehen, um zu prüfen, ob die Privatisierungs- oder Modernisierungsauflagen wirklich schuldlos nicht erfüllt worden sind. Das bedeutet, dass wir Ende des Jahres 2000 die Spreu vom Weizen getrennt haben... Es werden einige Wohnungsunternehmen übrig bleiben, die sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht privatisiert haben. Für diese haben wir im Gesetz eine Freikauf- regelung geschaffen.... Sie haben dann die Chance, die Auflagen noch bis zum Jahre 2003 zu erfüllen oder nachzuweisen, dass sie die Auflagen nicht erfüllen können. Ich denke, das ist der richtige Weg... (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)... Damit haben wir auch einen Großteil der Restitutionsprobleme im Griff.... Wir haben etwa Wohnungen, die mit Restitutionsbegehren behaftet waren. Davon sind bis zum Dezember 1998 ungefähr negativ restituiert worden. Davon wiederum sind 20 Prozent von den Unternehmern weiter verkauft worden. Teilweise sind restitutionsbehaftete Bestände wieder an diese zurückgefallen und konnten mit Ertrag weiterverkauft werden. Von den sind jetzt noch ungefähr Wohnungen übrig, das heißt noch rund 20 Prozent. Diese 20 Prozent werden die Wohnungsunternehmen nicht mehr belasten, weil wir in die Novelle zum Altschuldenhilfegesetz, die wir heute vorgelegt haben, hineingeschrieben haben, dass das, was nach dem 1. Januar 2000 an die kommunalen Wohnungsunternehmen zurückfällt, nicht mehr dazu führt, dass sie zusätzlich Geld an den Erblastentilgungsfonds zahlen müssen. Das bedeutet: Wir räumen die letzten 20 Prozent der Wohnungen, die sehr problembehaftet sind, einfach mit einem Schlussstrich ab. (Beifall bei der SPD) Über die Ermächtigungsverordnung... - sie ist im Fachausschuss noch in die Novelle eingearbeitet worden -, schaffen wir es auch, die bereits restituierten, aber leer stehenden Wohnungen aus der Problemzone herauszubringen, weil wir... eine Möglichkeit schaffen werden, den Wohnungsunternehmen, die wirklich existenziell gefährdet sind, zu helfen. In der Begründung zu 6 a... heißt es: Da hierbei auch die durch so genannte negative Restitution den Unternehmen bis Ende 1999 zufließende Wohnfläche einbezogen ist, soweit sie abgerissen wird, enthält die Regelung damit zugleich eine treffsichere Härtefallkomponente für von

20 Seite 20 Novelle Wohnungspolitischer Rundbrief 2/2000 Altschuldenhilfegesetz der Restitutionsproblematik besonders betroffene Unternehmen. Das bedeutet, dass wir auch für die Fälle der negativen Restitution, anders, als vielfach behauptet wird, eine ganz treffsichere Lösung gefunden haben... (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN - Dr. Peter Danckert [SPD]: Das wird auch von den Wohnungswirtschaft akzeptiert!) Alternativen zu dem, was wir vorgelegt haben, sind einerseits Anträge der PDS. Dazu kann ich nur sagen: Die PDS hat uns in den letzten Monaten einen ganzen Bauchladen mit unterschiedlichsten Anträgen serviert, die teilweise überhaupt nicht zusammenpassen. (Dr. Peter Danckert [SPD]: Das reine Chaos!)... Als zweite Alternative haben wir einen Antrag der CDU/CSU, mit dem alle Wohnungsunternehmen entlastet werden sollen... Das bedeutet, hier soll ein Milliardenprogramm aufgelegt werden, (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Das stimmt einfach nicht!)... Wir sind nicht dazu da, den Wohnungsunternehmen zu helfen, die wirtschaftlich gesund sind; vielmehr sind wir dazu da, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir denjenigen helfen können, die vor einer Existenzkrise stehen. Deshalb brauchen wir kein milliardenschweres Paket, bei dem immer nur draufgesattelt wird. Das ist der Gipfel des Populismus und hier überholt die CDU inzwischen die PDS. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sie haben es nicht richtig gelesen!) Wir haben die Leerstandskommission eingerichtet. Sie wird sich mit den weiteren Problemen der leer stehenden Wohnungen in den neuen Bundesländern beschäftigen.... Wir haben darüber hinaus dort, wo es städtebaulich nötig ist,... die Möglichkeit geschaffen, mit einem Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete im Rahmen der Städtebauförderung den Abriss und den Rückbau von Wohnungen über die Drittelfinanzierung zu bezuschussen.... wir haben weit über die Härtefallregelung hinaus... Vorsorge... getroffen, dass die Wohnungsgesellschaften entlastet und die Stadtviertel in den neuen Bundesländern in Ordnung gebracht werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Dr. Peter Danckert [SPD]: Das ist auch notwendig!)... Die Regierung hält ihr Versprechen. Nur wenige Wohnungsunternehmen bleiben nach dieser Novelle zum Altschuldenhilfe- Gesetz in einer Warteschleife. Das sind diejenigen, die bis jetzt nichts gemacht haben. Alle anderen werden mit ihrer Vergangenheit abschließen; sie werden frei am Markt arbeiten können. Wir haben die negative Restitution im Griff. Die Wohnungsunternehmen werden nicht mehr belastet. Wir haben eine Härtefallregelung für die wirklich betroffenen Unternehmen. Heute ist ein guter Tag für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft. Diese Tatsache kann von niemandem zerredet werden... Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU):... Staatssekretär Großmann,... wenn Sie hier... meinen, heute sei ein wunderbarer Tag für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft, sage ich: Das diskutieren Sie von morgen an einmal mit den Betroffenen in den neuen Bundesländern. (Beifall bei der CDU/ CSU - Sabine Kaspereit [SPD]: Das tun wir gern! - Dr. Peter Danckert [SPD]: Das haben wir vorher schon getan!)... Das Altschuldenhilfegesetz hat seit seinem In-KraftTreten viel Positives... bewirkt. Weil das so ist, dürfen wir den Blick nicht davor verschließen, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten zwei, drei Jahren wesentlich... verschlechtert haben. Es ist schon angesprochen worden, dass in einigen Regionen ein dramatischer Bevölkerungsrückgang von deutlich über 10 Prozent zu verzeichnen war und Leerstandsquoten von bis zu 20 Prozent... keine Seltenheit sind. Hinzu kommt die... Negativrestitution, ein Begriff, den es bis vor kurzem in der deutschen Sprache überhaupt nicht gab.... Kurzum: Die Situation hat sich dramatisch verändert. Es hat überhaupt keinen Sinn, die alten Schlachten über das Altschuldenhilfegesetz neu zu schlagen... Wir müssen sofort handeln... Es hat überhaupt keinen Sinn, die alten Schlachten über das Altschuldenhilfegesetz neu zu schlagen. Dietmar Kansy Meine Damen und Herren, unstrittig ist der Endzeitpunkt, unstrittig ist die Freikaufsmöglichkeit.... Aber die eindeutigen Ergebnisse der Anhörungen lassen... keine andere Lösung zu, als heute einen gesetzlichen Entlastungschritt zu beschließen, und zwar nicht für jedermann, Herr Grossmann, und nicht mit milliardenschweren Geschenken... sondern für solche Wohnungsunternehmen, die hohen Leerständen bei extrem schlechter wirtschaftlicher Situation mit Rückbau begegnen müssen und die heute beim besten Willen dazu nicht in der Lage sind. Mit dem... Vorschlag einer Verordnungsermächtigung geben Sie wenigstens zu, dass über den Gesetzentwurf der Regierung hinaus Handlungsbedarf besteht... Natürlich lässt sich mit einer sofortigen gesetzlichen Härtefallregelung das Thema Leerstand nicht bewältigen. Aber eine sofortige gesetzliche Regelung gibt eben im Gegensatz zu dem, was diese Koalition vorhat, ab sofort Rechtssicherheit in bezug auf Umfang und Zeitpunkt der zu erwartenden Hilfen und Entlastungen. Das ist der wesentliche Unterschied... In der Anhörung hat Ihr Parteifreund Steinert... nachgewiesen, dass durch diese Negativrestitution, die ja gar nicht vorgesehen war und die jetzt plötzlich zu einem Massenphänomen geworden ist, rund 1,3 Milliarden DM Mehreinnahmen in die Taschen des Bundes gekommen sind.... Erstens fordern

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