ZERTIFIZIERUNG IN DER IMMOBILIENBRANCHE. Mitarbeiter von Immobilienverwaltern. 1.1 Zertifizierung gemäß ONR (Verwalterassistent)

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1 ZERTIFIZIERUNG IN DER IMMOBILIENBRANCHE Um die Qualifikationen von Mitarbeitern in der Immobilienwirtschaft transparent und vergleichbar zu machen, hat das Österreichische Normungsinstitut in Zusammenarbeit mit der ÖVI Immobilienakademie mit den ON Regeln ON 43001ff einheitliche Standards für die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für Mitarbeiter von Immobilientreuhändern festgeschrieben. Damit haben Einzelpersonen die Möglichkeit, sich durch eine entsprechende Zertifizierung als in der Immobilienwirtschaft qualifiziert auszuweisen, wodurch die Qualität von Dienstleistungen in der Immobilienbranche nachhaltig gesichert werden kann. Mitarbeiter von Immobilienverwaltern Um den wachsenden Anforderungen und der steigenden Verantwortung Rechnung zu tragen, denen sich Immobilienverwalter ausgesetzt sehen, wurde für Mitarbeiter konzessionierter Immobilienverwalter ein zweistufiges Qualifikationssystem entwickelt, das die aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen Verwalterassistent und Referent in der Immobilienverwaltung vorsieht. 1.1 Zertifizierung gemäß ONR (Verwalterassistent) Mitarbeiter eines Immobilienverwalters mit der Qualifikation Verwalterassistent müssen über Grundkenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen: Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (allgemeine Grundsätze, Werkvertrag, Gewährleistung, Schadenersatz, Vollmacht, Stellvertretung) Bautechnik Planlesen Versicherungswesen immobilienrelevantes Steuer- und Abgaberecht Erstellen von Betriebskostenabrechnungen Erarbeitung von Haus- und Wohnungseigentümerabrechnungen Abläufe und organisatorische Abwicklung der Verwaltung von Immobilien Grundkenntnisse des Immobilienrechts (MRG, WEG, WGG, baurechtliche Vorschriften, Denkmalschutz, Maklerwesen, standesrechtliche Regelungen) Arbeitsrechts in Bezug auf Hausbesorger und Hausbetreuer Behördenorganisation Konfliktmanagement Gesprächsführung Kommunikations- und Präsentationstechniken

2 Diese erforderlichen Qualifikationen sind durch eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von mindestens 60 Stunden zu erwerben und durch eine Prüfung unter Beweis zu stellen. Die Seminarreihe Basistraining Verwalterassistent deckt alle geforderten Qualifikationen ab Tätigkeiten und Mitarbeit Zertifizierte Verwalterassistenten sind zu folgenden selbstständigen Tätigkeiten und zur vorbereitenden Mitarbeit berechtigt. Im Rahmen folgender Aufgaben berechtigt: Betreuung der Haus- bzw. Wohnungseigentümer Beratung und Betreuung in Angelegenheiten der Vermietung Beschwerde- und Konfliktmanagement Abwicklung von einfachen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten Ein zertifizierter Verwalterassistent ist darüber hinaus berechtigt, einem Immobilienverwalter im Rahmen folgender Aufgaben zu assistieren: Vorbereitende Mitarbeit an der Verwaltung von Liegenschaften Management von Bestandverträgen Abrechnungen Bewirtschaftung des Objekts nach kaufmännischen Kriterien Organisation und Kontrolle der Objektbetreuer, Handwerker und sonstiger beauftragter Unternehmer Abwicklung von Zahlungsbewegungen in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objekts Information über ökonomische Entwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Beratung der Eigentümer bei geplanten Investitionen und Sanierungen Erstellung von Finanzierungskonzepten Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern in mit der Liegenschaft in Verbindung stehenden Steuerangelegenheiten. Zertifizierte Verwalterassistenten sind berechtigt, die Bezeichnung Certified Person gemäß zertifizierter Verwalterassistent zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen der ImmoZert GmbH Aufrechterhaltung der Zertifizierung Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf dem aktuellen Stand sind, sind zertifizierte Verwalterassistenten zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist es deshalb erforderlich, alle zwei Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen Rezertifizierung Die Zertifizierung zum Verwalterassistent gemäß ONR ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 6 Jahre aufrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rezertifizierung notwendig, die durch ein mündliches Rezertifizierungsgespräch erlangt werden kann, Voraussetzung ist die Vorlage der

3 innerhalb der vorangegangenen 6 Jahre durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die die kontinuierliche Erweiterung und Anpassung des Wissens an den Letztstand des Fachgebiets nachweist Zertifizierungsprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Absolvierung einer Ausbildung zum "Assistent in einer Immobilienverwaltung" im Ausmaß von 60 h basierend auf den Inhalten der ONR Vor der Durchführung der Prüfung muss der Kandidat eine Dokumentation über die zu zertifizierende Qualifikation übermitteln. Diese Dokumentation muss das Folgende enthalten: Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellers Nachweise über Absolvierung der obig beschriebenen Ausbildung zum/zur "Assistent/in in einer Immobilienverwaltung" Die Prüfung im Zertifizierungsschema Assistent in einer Immobilienverwaltung" besteht aus einer schriftlichen Prüfung in einem Ausmaß von 2 h die als Nachweis der Fähigkeiten gemäß ONR gilt. Der Antragsteller muss durch die schriftliche Wissensabfrage nachweisen, dass er die Qualifikationsanforderungen gemäß ONR erfüllt.

4 1.2 Zertifizierung gemäß ONR (Referent in der Immobilienverwaltung) Die Zertifizierung zum Referenten in der Immobilienverwaltung ist nur nach vorheriger Zertifizierung zum Verwalterassistent bzw nach Absolvierung einer äquivalenten Ausbildung möglich. Mitarbeiter, die der Qualifikationsstufe des Referenten in der Immobilienverwaltung entsprechen, müssen neben den für den Verwalterassistenten vorgeschriebenen Qualifikationen über fachliche Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen: Immobilienmanagement Grundlagen des Bauträgerwesens Grundzüge der Immobilienbewertung Sanierung von Immobilien Förderungswesen Facility Management Buchhaltung Kostenrechnung Finanzierung und Veranlagung betriebs- und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse in Grundzügen: Gewerberecht, Arbeitsrecht (Hausbesorger, Hausbetreuer), Handels- und Gesellschaftsrecht, Öffentliches Recht, Behördenorganisation und verfahren Immobilienrecht (MRG, WEG, WGG, baurechtliche und raunplanerische Vorschriften, Denkmalschutz, Maklerwesen, standesrechtliche Regelungen, Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Heizkostengesetz) Darüber hinaus müssen Referenten in der Immobilienverwaltung methodisch-analytische Fertigkeiten besitzen, die sie zur Analyse der Ertragssituation einer Immobilie, zur Erstellung von Sanierungs- und Optimierungskonzepten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sowie zum Controlling und Benchmarking befähigen. Neben sozialen Kompetenzen in den Bereichen Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement und Präsentationstechniken muss auch Verhandlungsführung beherrscht werden. Diese erforderlichen Qualifikationen sind durch eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von mindestens 120 Stunden zu erwerben und durch eine mehrteilige Prüfung (Präsentation eines in Eigenverantwortung durchgeführten Projekts, mündliche und schriftliche Wissensprüfung) unter Beweis zu stellen. Darüber hinaus ist eine einjährige Praxis auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung verpflichtend Tätigkeiten Referenten in der Immobilienverwaltung gemäß ONR sind zu folgenden Tätigkeiten in der Verwaltung und Optimierung von Liegenschaften berechtigt: Management von Bestandverträgen Erstellen von Abrechnungen Abwicklung von Behörden- und Versicherungsangelegenheiten Organisation und Umsetzung der Erhaltung, Verbesserung und Sanierung von Liegenschaften Technische Kontrolle von Objekten Bewirtschaftung von Objekten nach kaufmännischen Kriterien

5 Organisation und Kontrolle der Objektbetreuer, Handwerker und sonstiger beauftragter Unternehmer Abwicklung von Zahlungsbewegungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objekts Information über ökonomische Entwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Beratung der Eigentümer bei geplanten Investitionen und Sanierungen Erstellung von Finanzierungskonzepten Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern in mit der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Steuerangelegenheiten Darüber hinaus dürfen folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Betreuung der Haus- bzw. Wohnungseigentümer Beratung und Betreuung in Angelegenheiten der Vermietung Beschwerdemanagement und Konfliktmanagement Zertifizierte Referenten in der Immobilienverwaltung sind berechtigt, die Bezeichnung ON Certified Person zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: 1. Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Prüfung zum Immobilienverwaltung Assistent " gemäß ONR oder einer äquivalenten Ausbildung 2. die Absolvierung einer Ausbildung zum "Referent in einer Immobilienverwaltung" im Ausmaß von 120 h basierend auf den Inhalten der ONR Nachweis über eine 1-jährige Praxis auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung. Vor der Durchführung der Prüfung muss der Kandidat eine Dokumentation über die zu zertifizierende Qualifikation übermitteln. Diese Dokumentation muss das Folgende enthalten: Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellers Lebenslauf, inkl. des Nachweises der erfolgten Praxis; Nachweise über Absolvierung der oben beschriebenen Ausbildung zum Referenten in der Immobilienverwaltung Aufrechterhaltung der Zertifizierung Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, sind zertifizierte Verwalterassistenten zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung müssen deshalb alle zwei Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 24 Stunden nachzuweisen Rezertifizierung Die Zertifizierung zum Referenten in der Immobilienverwaltung gemäß ONR ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 6 Jahre aufrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rezertifizierung notwendig, die durch ein mündliches Rezertifizierungsgespräch erlangt werden kann. Dazu ist die Vorlage eines Tätigkeitsberichtes über die vorangegangenen 6 Jahre bzw der durchgeführten Referenzprojekte sowie

6 der Nachweis der in den vorangegangenen 6 Jahren durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen obligatorisch. Kriterien zur Verlängerung des Zertifikates: der Antragsteller weist durch die Vorlage des Tätigkeitsberichtes bzw. der Referenzprojekte eine aufrechte berufliche Tätigkeit, (die für mindestens 3 Jahre innerhalb des 6 jährigen Zeitraumes bestanden hat) im Bereich der Immobilienverwaltung nach der Nachweis mittels eines Dienstzeugnisses, dass seitens der Arbeitgeben keine wesentlichen Beanstandungen gegenüber dem Zertifizierten erhoben wurden der Antragsteller weist durch die Vorlage der erfolgten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eine kontinuierliche Erweiterung und Anpassung seines Wissens an den Letztstand dieses Fachgebietes gemäß den Anforderungen der ONR nach der Antragsteller weist im Rahmen des Re-Zertifizierungsgespräches seine Kenntnisse gemäß den Anforderungen ONR nach.

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