NKF-Themenworkshop. Spezialfälle
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- Horst Jaeger
- vor 8 Jahren
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1 NKF-Themenworkshop Spezialfälle Herne, 27. März 2008 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1
2 Inhalt Spenden und Schenkungen Zuweisungen an Beteiligungen Schulgirokonten Interkommunale Zusammenarbeit Sanierungsgebiete Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 2
3 Spenden und Schenkungen (1) Erhaltene Sachleistungen im Wege der Schenkung oder Spende: Besonderheit: Durch Sachschenkungen entstehen keine Anschaffungskosten Eine Bewertung mit EUR 0,00 ist für Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage jedoch nicht sachgerecht (Vollständigkeitsgebot) Bewertung: Vorsichtig geschätzter Zeitwert Bilanzierung: Aktivierung des erhaltenen Vermögensgegenstandes Korrespondierende Passivierung eines Sonderpostens Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 3
4 Spenden und Schenkungen (2) Erhaltene Geldspenden: Buchhalterische Behandlung abhängig von der Verwendung: Verwendung für Investitionen: Passivierung eines Sonderpostens in Höhe der verwendeten Zuwendung Verwendung für die Deckung von Aufwendungen: Ertragswirksame Vereinnahmung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 4
5 Spenden und Schenkungen (3) Schenkung unter Auflage: Beispiel: Die Kommune bekommt ein Gebäude von einem Bürger mit der Auflage geschenkt, die daraus erzielten Erträge dauerhaft für die Förderung von Kindern zu verwenden Begründung einer rechtlich unselbständigen Stiftung mit der Folge: Bilanzierung des Vermögensgegenstandes bei der Kommune Passivierung eines Sonderpostens in gleicher Höhe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 5
6 Zuweisungen an Beteiligungen (1) Sachverhalt: Kommune leistet Zuwendungen an ein Sondervermögen oder eine Eigengesellschaft Bilanzielle Konsequenzen bei der Trägerkommune hängen von der Bilanzierung beim Empfänger ab Fallunterscheidungen: Zuwendung führt im Sondervermögen/in der Eigengesellschaft zu einer Erhöhung des Eigenkapitals Zuwendung hat den Charakter einer Investitionszuwendung und wird im Sondervermögen/in Eigengesellschaft als Sonderposten ausgewiesen Zuwendung soll der Deckung von Aufwendungen des Sondervermögens/der Eigengesellschaft dienen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 6
7 Zuweisungen an Beteiligungen (2) Zuwendung führt im Sondervermögen/in der Eigengesellschaft zu einer Erhöhung des Eigenkapitals Erhöhung des Bilanzansatzes für das Sondervermögen/die Eigengesellschaft in Höhe der Zuwendung Hat die Kommune ihrerseits diese Zuwendung empfangen, so hat sie in gleicher Höhe einen Sonderposten zu bilden Beispiel: Kommune hat die Abwasserinvestitionspauschale von 500 TEUR an den Eigenbetrieb Abwasser weitergeleitet Eigenbetrieb weist diese Pauschale in einer besonderen Rücklage innerhalb des Eigenkapitals aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 7
8 Zuweisungen an Beteiligungen (3) Zuwendung hat den Charakter einer Investitionszuwendung und wird im Sondervermögen/in der Eigengesellschaft als Sonderposten ausgewiesen Zu unterscheiden: Kommune hat mit dem Sondervermögen/der Eigengesellschaft eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung vereinbart Bilanzierung eines ARAP nach 43 Abs. 2 GemHVO Buchung: ARAP an Auszahlung (Bank) Kommune hat keine Gegenleistungsvereinbarung getroffen Zuwendung stellt für die Kommune laufenden Aufwand dar Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 8
9 Zuweisungen an Beteiligungen (4) Zuwendung soll der Deckung von Aufwendungen des Sondervermögens/der Eigengesellschaft dienen Grundsatz: Gewährung der Zuwendung stellt für die Kommune laufenden Aufwand dar Ausnahme: Zuwendung wird für mehrere Jahre im voraus geleistet: Bilanzierung eines ARAP nach 42 Abs. 1 GemHVO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 9
10 Schulgirokonten (1) Bilanzielle Abbildung bei der Kommune: Ausweis unter dem Bilanzposten Liquide Mittel Vollständige Abbildung aller Geschäftsvorfälle, die über das Schulgirokonto abgewickelt werden Praktische Umsetzung: Direkte Buchung aller Geschäftsvorfälle durch die Kernverwaltung Summarische Buchung der Geschäftsvorfälle in regelmäßigen zeitlichen Abständen unter der Voraussetzung, dass Schule eine Nebenbuchhaltung führt Banksalden und Stand in der Buchhaltung der Kommune unterjährig abgestimmt sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 10
11 Schulgirokonten (2) Summarische Buchung in der Hauptbuchhaltung: Abstimmung zwischen Veränderung des Saldos der Finanzrechnung und der Finanzmittel-/Bankkonten ggf. problematisch Unterschiedliche Ausgestaltung der täglichen Abstimmung gem. 30 Abs. 4 GemHVO in den verschiedenen Softwarelösungen Einbeziehung der Schulgirokonten in die Tagesabstimmung bedarf u.u. der Definition der Schulgirokonten als Geldbestand in der Zahlungsabwicklung Summarische Buchung mit Erzeugung offener Posten (OP) in der Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 11
12 Schulgirokonten (3) Umsetzung bei der Gemeinde Hiddenhausen: Integration der Schulgirokonten in die Geldbestände der Zahlungsabwicklung Monatliche Abschläge: Auszahlungen (Gemeinde) Einzahlungen (Schulen) = durchlaufende Gelder Zahlungsverkehr durch die Schule Verarbeitung der tägl. Kontoauszüge in der Zahlungsabwicklung Ungeklärter Zahlungsverkehr Forderungs- bzw. Verbindlichkeiten-OP s Summarische Nachbuchung in der Geschäftsbuchführung Bildung von Verbindlichkeiten- bzw. Forderungs- OP s Aufrechnung mit den OP s des ungeklärten Zahlungsverkehrs Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 12
13 Interkommunale Zusammenarbeit (1) Ziel: Effizientere und wirtschaftlichere Aufgabenerledigung durch Erzielung von Synergieeffekten Einsparung von Kosten Häufig anzutreffen in Querschnittsfunktionen der Verwaltung, z.b.: IT Einkauf Erschließung von Wohnbaugrundstücken und Gewerbegebieten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 13
14 Interkommunale Zusammenarbeit (2) Zu unterscheiden: Gesellschaftsrechtliche Kooperationen Übrige Kooperationsformen Beteiligte: Gebietskörperschaften Private Unternehmen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 14
15 Interkommunale Zusammenarbeit (3) Gesellschaftsrechtliche Kooperationen: Ausgestaltung: Öffentlich-rechtliche Rechtsformen Zweckverband Anstalt öffentlichen Rechts (seltene Ausnahme) Privatwirtschaftliche Rechtsformen GbR GmbH Bilanzielle Konsequenzen: Ausweis einer Finanzanlage Bewertung nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften: Ertragszielorientiert: Ertragswert Sachzielorientiert: Substanzwert (überwiegend in der Praxis vorzufinden) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 15
16 Interkommunale Zusammenarbeit (4) Besonderheiten: Bestimmung der Beteiligungsquote bei öffentlichrechtlichen Rechtsformen, da keine Geschäftsanteile bestehen Ermittlung der Beteiligungsquote hilfsweise anhand anderer Kriterien, z.b.: Anteile der Kommune an der Verbandsumlage Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung Höhe des Auseinandersetzungsanspruchs bei Auflösung des Zweckverbands Folge: in Abhängigkeit des zugrunde gelegten Maßstabes kann sich die Beteiligungsquote in den Folgejahren verändern Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 16
17 Interkommunale Zusammenarbeit (5) Übrige Kooperationsformen: Ausgestaltung über: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften Privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und privaten Unternehmen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 17
18 Interkommunale Zusammenarbeit (6) Abbildung in Eröffnungsbilanz/im Jahresabschluss kann sehr unterschiedlich sein: Keine Abbildung in der Bilanz/Ergebnisrechnung Keine Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle, aber Prüfung, ob Bildung einer Rückstellung erforderlich ist, z.b. für Ungewisse Verbindlichkeiten oder Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Vollständige Abbildung aller Geschäftsvorfälle im Kernhaushalt Prüfung von Angabepflichten im Anhang, z.b.: Erläuterung von Ansatz und Bewertung (nur bei Bilanzierung von Geschäftsvorfällen) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Prüfung von Angabepflichten im Lagebericht, insbesondere Chancen und Risiken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 18
19 Sanierungsgebiete (1) Sachverhalt: Kommune schließt einen Vertrag mit einem privaten Unternehmen (Sanierungsträger), der die Sanierung eines Stadtgebietes durchführt Anderes praktisches Beispiel: Erschließungsverträge Bzgl. der bilanziellen Folgen sind folgende Fälle zu unterschieden: Sanierungsträger handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung: Sanierungsträger ist i.d.r. wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögensgegenstände und Schulden Grds. keine bilanzielle Abbildung im Jahresabschluss der Kommune Ggf. Anhangangabe oder Lageberichterstattung in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Verträge Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 19
20 Sanierungsgebiete (2) Sanierungsträger handelt im eigenen Namen auf Rechnung der Kommune Kommune wird i.d.r. wirtschaftlicher Eigentümer aller Vermögensgegenstände und Schulden, die der Sanierungsträger erwirbt/begründet Vollständige Abbildung aller Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss der Kommune Ergänzende Hinweise: Generelle Aussagen zur bilanziellen Abbildung sind nicht möglich Prüfung im Einzelfall erforderlich, d.h. jeder Vertrag muss separat gewürdigt werden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakte: WP/StB Urte Lickfett Tel.: Martina Hackländer Gemeinde Hiddenhausen Tel.: /36000/NKF/Themenworkshop_ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 21
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