Information des Bürgermeisters. 72. Sitzung des Gemeinderates vom 30. November 2010
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- Jonas Rothbauer
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1 Information des Bürgermeisters 72. Sitzung des Gemeinderates vom 30. November Dezember 2010 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 09. Dezember 2010 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 09. Dezember 2010 Zustellung an die Abonnenten
2 Information des Bürgermeisters 72. Sitzung des Gemeinderates vom 30. November 2010 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Holzheizwerk Balzers Kostenbeteiligung Gemeinde Vaduz Die Gemeinden und Bürgergenossenschaften sind in Liechtenstein die grossen Waldbesitzer. Die Vermarktung des anfallenden Holzes stellt für die Waldbesitzer seit jeher eine grosse Herausforderung dar. In verdankenswerter Weise haben in den letzten Jahren viele Gemeinden und das Land Liechtenstein selbst verschiedene Hackschnitzelheizungen gebaut, welche die Nutzung des eigenen heimischen Rohstoffes Holz als Energieträger ermöglichte. Trotz dieser grossen Bemühungen ist der Anfall von qualitativ schlechtem, in der Regel kaum vermarktbarem und auch in den bisherigen Hackschnitzelheizungen nicht verwertbarem Holz aus allen Wäldern immer noch deutlich höher, als die momentane Eigenverwertung. Damit besteht bei den Waldbesitzern nach wie vor ein ungelöstes Problem. Der Verein Holzkreislauf, dem alle Gemeinden und Waldbesitzer angehören, die Gemeindeforstbetriebe und auch das Amt für Wald, Natur und Landschaft haben sich darüber Gedanken gemacht und nunmehr eine nachhaltige Lösung dieses Problems gefunden. Weil in Balzers die Voraussetzungen für den Bau eines Holzheizwerkes in der erforderlichen Grösse gegeben sind, hat sich die Bürgergenossenschaft Balzers bereit erklärt, ein entsprechendes Vorprojekt ausarbeiten zu lassen. Dieses sieht vor, dass durch den Bau eines grossen Holzheizwerkes in Balzers das überschüssige, in den heutigen Hackschnitzelheizungen nicht verwertbare Energieholz (Ast- und Giebelholz, Landschaftsholz, hölziger Gartenabfall, verschmutztes Holz aus Rüfe- und Lawinenabgängen) sämtlicher Waldbesitzer angenommen und damit das Balzner Industriegebiet und die grossen Zentrumsbauten in Balzers mit Wärme versorgt wird. Neben der finanziellen Entlastung der heutigen Gemeindekompostdeponien verringert sich das Defizit aus der Holzhauerei durch höhere Verkaufserlöse, welche den Investitionskosten- und Förderbeitrag der einzelnen Waldbesitzer im Laufe der Jahre wieder kompensieren. Zudem können mit der Verwendung des heimischen und zur Genüge vorhandenen Rohstoffes Holz vor Ort und ohne lange Transportwege erhebliche Mengen an Erdöl- und Gas ersetzt und damit die vergleichsweise schlechte CO 2 -Bilanz Liechtensteins massiv verbessert werden. Die Gesamtkosten für die Erstellung des Heizwerks in Balzers belaufen sich auf CHF 10.8 Mio. Davon übernimmt die Bürgergenossenschaft Balzers CHF 5.6 Mio., ca. CHF 2.2 Mio. sind an Landessubventionen zu erwarten (Energieeffizienzgesetz), die verbleibenden CHF 3 Mio. sollten sich Land- und Waldbesitzer je hälftig aufteilen. Die jeweiligen Anteile der Waldbesitzer in Gesamthöhe von CHF teilen sich auf der Basis der so genannten Hiebsätze (= geplante Jahresnutzungsmenge) auf, welche in den Betriebsplänen der einzelnen Forstbetriebe des Landes verbindlich festgelegt sind. Der Hiebsatz der Gemeinde Vaduz beträgt derzeit m 3, was einem Anteil am Gesamthiebsatz von 9.28 % entspricht. Das ergibt für die Gemeinde Vaduz einen einmaligen Investitionskosten- und Förderbeitrag im Sinne eines Kostendaches in Höhe von CHF , welcher über zwei Jahresbudgets ausgelöst werden soll. Auf Antrag des Bürgermeisters und der Forstdienste beschliesst der Gemeinderat folgendes: - 1 -
3 - Der Gemeinderat befürwortet den Antrag, sich am Neubau des Holzheizwerkes Balzers zu beteiligen und sich gemäss den geltenden Hiebsätzen anteilmässig am Bau zu beteiligen. - Der Gemeinderat genehmigt hierfür einen einmaligen Investitionskosten- und Förderbeitrag in Höhe von maximal CHF , der über das Investitionsbudget 2012 abgerechnet wird. 9 Ja-Stimmen (6 FBP, 2 VU, 1 FL), 4 Nein-Stimmen (VU) Neuausschreibung Versicherungen Angebot Schreiber & Maron Versicherungspartner Establishment, Vaduz, Auftragsvergabe Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat am 15. Juni 2010 einstimmig beschlossen, die Versicherungen der Gemeinde Vaduz gemäss Angebot vom 27. Mai 2010 des Schreiber & Maron Versicherungspartner Establishments, Vaduz, überprüfen und neu ausschreiben zu lassen. Ebenfalls hat der Gemeindrat den erforderlichen Nachtragskredit mit einem Kostendach von CHF (inkl. MWSt) genehmigt. Nach erfolgter Kündigung und Neuausschreibung liegt nun der Prämienvergleich des Schreiber & Maron Versicherungspartner Establishmentes, Vaduz, vor. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass für tiefere Prämien gleich viel bis mehr Leistungen durch die Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Die Prämienreduktion macht gemäss Vergleich CHF aus. Der Gemeinderat vergibt einstimmig gemäss vorliegendem Prämienvergleich die folgenden Versicherungsarten: Haftpflicht (GS: CHF 30 Mio.) Allianz Suisse CHF All-Risk-Versicherung National Suisse CHF Obligatorische Unfallversicherung Im FL (UVersG) Die Mobiliar CHF Unfallzusatzversicherung Die Mobiliar CHF Unfallversicherung für nebenamtlich tätige Personen Die Mobiliar CHF Schülerunfallversicherung Die Mobiliar CHF Motorfahrzeug-Flottenversicherung Generali CHF Dienstfahrtenversicherung Allianz Suisse CHF
4 Ausscheidung Grundwasserschutzzone Neugut Bodentausch Im Zusammenhang mit der Planauflage für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzone Neugut hat sich die Möglichkeit ergeben, die Vaduzer Parzelle Nr. 2700, Nr. 2887, Nr. 2888, Nr. 2727, Nr. 2728, Nr. 2729, Nr und Wegparzelle Nr im Neugut wertgleich zu tauschen. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den vorgeschlagenen Bodentausch, abgeschlossen zwischen Elisabeth Marxer, Johann Ospelt, Franziska Ospelt und der Gemeinde Vaduz. Grafschaftsbrunnen Vaduz, Dislozierung, Information Derzeit wird der Grafschaftsbrunnen, welcher aus Anlass 650 Jahre Grafschaft Vaduz im Jahre 1992 von Roswitha Schädler geschaffen und ursprünglich auf dem Rathausplatz errichtet und dann zum Busterminal unter dem Rathaus disloziert worden ist, abgebrochen. Zur Frage nach dem Warum informiert der Bürgermeister, dass der Brunnen am jetzigen Standort nicht unbedingt richtig positioniert ist und daher in Absprache mit der Künstlerin einen neuen Platz findet. Der Grafschaftsbrunnen soll nun im neu geschaffenen Einmündungsbereich Grasiger Weg in die Mareestrasse einen dauerhaften und seiner Bedeutung entsprechenden Standort finden. Brandiserweg, Strassenbauprojekt, Arbeitsvergaben Baumeisterarbeiten: Gebr. Frick AG, Schaan CHF Pflästerungsarbeiten: Gebr. Hilti AG, Schaan CHF Belagsarbeiten: Gebr. Hilti AG, Schaan CHF Bünt, Strassenbauprojekt, Arbeitsvergaben Baumeisterarbeiten: Wilhelm Büchel AG, Bendern CHF Pflästerungsarbeiten: - 3 -
5 Foser AG, Balzers CHF Belagsarbeiten: Foser AG, Balzers CHF Liegenschaft Äulestrasse 38, Vaduz, ehemals Präsidial Anstalt, Umzonierung Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat ein Schreiben der Regierung, Ressort Bau, vom 19. November 2010 vor. Darin erklärt die Regierung, dass sie auf den Vorschlag der Gemeinde zum Verkauf des Grundstückes Vaduzer Parzelle Nr. 738 (ehemaliges Minigolfareal) als Gegenleistung der Gemeinde zur Erteilung einer befristeten Bewilligung für die Nutzung des ehemaligen Präsidialgebäudes nicht eingeht. Die Regierung hofft trotzdem, eine sowohl für das Land wie auch die Gemeinde, zielführende und kooperative Lösung auf die Einzonierung des Areals Präsidialanstalt in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu finden. Ansonsten ist sie gezwungen, für die Steuerverwaltung eine Lösung in einer anderen Gemeinde zu suchen oder aber rechtliche Schritte abzuklären, inwieweit es der Regierung möglich ist, auf die Bauordnung der Gemeinde Einfluss zu nehmen. Das Schreiben ist die Antwort auf die gemeinsame Unterredung vom 11. November 2010 zwischen Bürgermeister Ewald Ospelt und Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer, auf Grund des Auftrages des Gemeinderates an den Bürgermeister vom 19. Oktober Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgendes beschlossen: Der Gemeinderat erteilt Bürgermeister Ewald Ospelt einstimmig den Auftrag, der Fürstlichen Regierung analog der Regelung Dr. Grass-Strasse eine Ausnahmebewilligung für die Nutzung der Präsidialanstalt in Aussicht zu stellen, sofern die Gemeinde die Parzelle Giessen erwerben kann. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Wiedererwägung des Beschlusses betreffend das Umnutzungsgesuch des Landes gefasst. Der Bürgermeister hat folgerichtig den Wiedererwägungsantrag zurückgezogen, da die Diskussion gezeigt hat, dass dieser nicht mehrheitsfähig sein würde. Der Gemeinderat hat nämlich am 1. Juni 2010 auf einstimmigen Antrag der Bau- und Planungskommission folgenden Beschluss mit einer VU-Gegenstimme gefasst: Auf Grund der in Bearbeitung befindlichen übergeordneten ortsbaulichen Planungsgrundlage wird sowohl die beantragte Zonenplanänderung Äuli betreffend die Vaduzer Parzellen Nr. 707 und Nr. 708 als auch eine Ausnahmebewilligung zur zonenfremden Nutzung abgelehnt. Dies sind die Fakten gemäss den Gemeinderatsprotokollen und der dem Gemeinderat nun aktuell vorgelegten Korrespondenz. Der Gemeinderat hat somit keine Umzonierung beschlossen, sondern dem Bürgermeister ein Verhandlungsmandat mit entsprechendem Auftrag erteilt. Um dem Gemeinderat nun auch Klarheit über die Ursprünge der gegenständlichen Zonierungsproblematik zu verschaffen, zitiert der Bürgermeister aus dem Protokoll einer Sitzung vom 28. August 2008 jene Passage, in welcher er u.a. in Anwesenheit des damaligen Regierungschefs Otmar Hasler signalisierte, dass er einer Umzonierung zur Unterbringung der Steuerverwaltung an der Äulestrasse 38 positiv gegenüber stehe, sofern das Land diese Liegenschaft auch erwerben kann. Auch erinnerte er die Mitglieder der Arbeitsgruppe Grundstückgeschäfte Gemeinderat Thomas Zwiefelhofer und Gemeinderat René Hasler an eine - 4 -
6 Kurzbesprechung vom 26. August 2008, an welcher der Bürgermeister über folgende Punkte informierte bzw. die Meinung der Mitglieder erfragte: 1. Kaufoption der gegenständlichen Liegenschaft durch die Gemeinde? 2. Info über sicherheitstechnische und raumrelevante Probleme der Steuerverwaltung am bisherigen Standort an der Lettstrasse. 3. Grundsatzaussage erfragen, ob die Steuerverwaltung auch in Zukunft in Vaduz beheimatet sein soll? Anhand einer Aktennotiz informierte der Bürgermeister zu Punkt 1, dass nach der damaligen Ansicht der Arbeitsgruppe primär das Land den Kauf tätigen soll und erst nach Scheitern dieser Verhandlungen die Gemeinde der Verkäuferschaft ein Angebot unterbreiten kann. Wichtig sei vor allem, dass diese Zentrumsliegenschaft in öffentliches Eigentum gelange. Zu Punkt 3 wurde seitens der Arbeitsgruppe bestätigt, dass die Steuerverwaltung in Vaduz bleiben soll. Es wurden somit zu diesem Zeitpunkt wohl keine Aussagen zur Zonierung gemacht, obschon natürlich ein direkter Zusammenhang mit dem angestrebten Grundstückskauf durch das Land, der erfragten Unterbringung der Steuerverwaltung und letztlich der aus dem Kauf resultierenden Eigentümerschaft durchaus gesehen werden kann. In der Ausgabe des Liechtensteiner Volksblattes vom Donnerstag, 25. November 2010 wird über die Fragenstellung im Landtag vom 24. November 2010 zum Hochbaubericht der Regierung berichtet. Betreffend des Verwaltungsgebäudes Äule 38 (ehemals Präsidialanstalt) werden in diesem Zeitungsartikel die Ausführungen von Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer wie folgt wiedergegeben: Die Zustimmung für das Kauf-Tausch-Geschäft des Gebäudes erfolgte im Januar Es habe eine Übereinkunft zwischen dem ehemaligen Regierungschef Otmar Hasler und Bürgermeister Ewald Ospelt gegeben. Der Gemeinderat habe damals ebenfalls hinter der Umzonierung gestanden. Nun habe sich die politische Landschaft verändert, so Meyer und verschiedene Gemeinderäte können sich nicht mehr an eine Zusage erinnern. Aktueller Stand: Von der Gemeinde gibt es bislang keine Zustimmung für eine Umzonierung. Dennoch hat Martin Meyer die Hoffnung auf eine Einigung noch nicht aufgegeben. Vielleicht nach den Gemeindewahlen. Im Liechtensteiner Vaterland vom Dienstag, 30. November 2010 wird unter dem Titel Haus der Finanzen sorgt für Zündstoff hierzu ausführlich Stellung bezogen, aber auch eine Mitteilung der Gemeinderatsfraktion der VU Vaduz unter dem Titel Martin Meyer oder Ewald Ospelt wer spielt hier falsch? veröffentlicht. Darin wird unter anderem gefordert, dass die Erklärung an die Abgeordneten einer Richtigstellung bedarf. Es wird auch der Schluss gezogen, dass entweder Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer etwas falsch verstanden und die Abgeordneten daher nicht korrekt informiert habe oder Bürgermeister Ewald Ospelt habe dem damaligen Regierungschef Otmar Hasler etwas versprochen, das er ebenfalls nicht gehalten habe. In jedem Fall sei es untragbar, dass Vaduzer Gemeinderäte im Landtag für etwas beschuldigt werden, wofür sie gar nichts können. Der Seitenhieb von Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer im Volksblatt suggeriert, dass die Gemeinderäte der VU sich nicht an ihre Zusagen halten. Wir verwehren uns gegen solche Unterstellungen und sind gespannt, wer für diese Falschinformation verantwortlich ist. Eine öffentliche Entschuldigung durch Martin Meyer oder Ewald Ospelt wäre jedenfalls mehr als angebracht. VU-Fraktionssprecher Thomas Zwiefelhofer weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach ein erheblicher Klärungsbedarf bestehe, wenn ein Regierungsmitglied falsch informiere. Er erwarte eine Richtigstellung und eine Entschuldigung. Zudem sei der Bericht im Volksblatt klar zu stellen. Gemeinderat René Hasler, Vertreter der Freien Liste, stellt eine unprofessionelle Handhabung der Angelegenheit durch das Land fest. Zudem sei die Gemeinde kein Befehlsempfänger der - 5 -
7 Regierung. Trotz der nun entstandenen Eskalierung sieht er nach wie vor Verhandlungsmöglichkeiten in der Sache selbst. Der Bürgermeister weist unmissverständlich alle geäusserten Anschuldigungen von sich und sieht absolut keine Veranlassung, sich in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Vor allem habe er zu keiner Zeit ein falsches Spiel gespielt sondern vielmehr und ausschliesslich die Interessen der Gemeinde Vaduz vertreten und gewahrt. Nach Ansicht der VU sei eine Klarstellung von Regierungsmitglied Martin Meyer gefordert. Dieser solle sich für seine Äusserungen rechtfertigen. Dass der Bürgermeister selbst, wie der gesamte Gemeinderat, am 1. Juni 2010 einer Umzonierung nicht zugestimmt hat, liegt nachweisbar darin begründet, dass zu jenem Zeitpunkt auch ein privates Interesse am Kauf der betreffenden Liegenschaft bestand. Diese Information ist nach Auffassung des Bürgermeisters auch an derselben Sitzung dem Gemeinderat mitgeteilt worden. Auch wenn dem nicht so gewesen wäre, kann anhand der dokumentierten Gesprächstermine mit dem Kaufinteressenten und Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer das Stimmverhalten des Bürgermeisters absolut nachvollzogen und gerechtfertigt werden. Nach einer durch den Gemeinderat beschlossenen und sodann vollzogenen Umzonierung hätten die Verhandlungen zwischen Land und dem damaligen Kaufinteressenten keinen Sinn mehr gemacht. Auch muss berücksichtigt werden, dass bei in Verhandlung stehenden Grundverkehrsgeschäften eine Diskretion zwischen den betroffenen Parteien auch vom Gemeinderat zu akzeptieren ist. Im konkreten Fall war der Bürgermeister nur Mittler zwischen Land und dem privaten Kaufinteressenten. Gemeinderat René Hasler findet, dass die Angelegenheit eine traurige Entwicklung genommen hat. Es geht nun darum, wie gegenüber der Regierung reagiert werden soll, insbesondere auch um die Antwort auf das Regierungsschreiben vom 19. November Gefragt ist nun vor allem ein lösungsorientiertes Vorgehen. Der Bürgermeister schlägt vor, die Angelegenheit nicht in der Öffentlichkeit aufzuarbeiten, sondern gemeinsam das Gespräch mit der Regierung zu suchen und sich an einem Tisch auszutauschen. Mit einem solchen Vorgehen will sich VU-Fraktionssprecher Thomas Zwiefelhofer nicht einverstanden erklären und verlangt vorerst eine Erklärung von Regierungschef- Stellvertreter Dr. Martin Meyer. Dieser solle nun aktiv werden. Fazit ist nun gemäss Bürgermeister Ewald Ospelt, dass das Schreiben der Regierung vom 19. November 2010 seitens der Gemeinde Vaduz vorerst unbeantwortet bleibt. Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 09. Dezember
Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
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