Definition der ALKIS -Geschäftsprozesse im Land Brandenburg
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- Karsten Fromm
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1 Definition der ALKIS -Geschäftsprozesse im Land Brandenburg Fachteam AAA-Geschäftsprozesse Version 1.0 Stand: 29. September 2008
2 Versionierung: Version Inhalt, Status Datum Bearbeiter 0.2 Entwurf Dreßler 0.5 Im FT abgestimmt Dreßler 0.6 Hinweise von Herrn Schönitz eingearbeitet Dreßler 1.0 Hinweise von Herrn Grapengießer berücksichtigt Dreßler FT Geschäftsprozesse Bericht Seite 2 / 6
3 1. Einleitung Das Land Brandenburg wird im Jahr 2010 auf das Amtliche Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS) umstellen. Neben der technischen Herausforderung sind fachliche Festlegungen zu treffen, die hier die in ALKIS abzubildenden Geschäftsprozesse betreffen. Ein Geschäftsprozess beinhaltet eine Abfolge von Tätigkeiten, die zur Schaffung eines Produktes dienen und in einem direkten Zusammenhang stehen. Im Rahmen des Fachteams Geschäftsprozesse waren die im Land Brandenburg erforderlichen Geschäftsprozesse zu definieren. Hierzu lag ein Auftrag der TechnischenVerfahrensStrategie vom (Anlage 1) vor. Dem Fachteam gehörten Frau Langer und Herr Rothberger (beide LGB), Herr Lüderitz (KVA OPR), Herr Ingwersen (KVA P) und Herr Dreßler (MI) an. 2. Geschäftsprozesse 2. 1 Die Geschäftsprozesse in ALKIS Die Geschäftsprozesse zur Fortführung des Liegenschaftskatasters beschreiben den Arbeitsablauf von der Einreichung der Vermessungsschriften bis zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (Ergebnisse), die vorbereitenden Tätigkeiten zur Fortführung, die Verfahren der Liegenschaftsvermessung und Zusammenhänge zwischen den Tätigkeiten. Für einen automationsgestützten Ablauf der Geschäftsprozesse (Workflow) wird die zu beachtende Bearbeitungsreihenfolge (mehrere aufeinander aufbauende Teilprozesse einschl. Vorgänge) in den Grundzügen festgelegt. Basis für die Diskussion im Fachteam war die Fachkonzeption des Landes Brandenburg zur Umstellung der Verfahrenslösungen ALB / ALK nach ALKIS vom Des Weiteren lagen eine Übersicht der von der Bund-Länder-Kommission erarbeiteten und fortgeschriebenen Fortführungsanlässe, die Definition der Geschäftsprozesse in den Bundesländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen und eine Übersicht der Aktivitäten im Qualifizierungsund Fortführungsprozess vor. FT Geschäftsprozesse Bericht Seite 3 / 6
4 Die AdV hat einen gemeinsamen Katalog für die im Liegenschaftskataster bekannten Fortführungsanlässe erstellt. Die Fortführungsanlässe beschreiben im Detail einen Vorgang im Liegenschaftskataster. Um sie wirtschaftlich und rationell mit dem Prozess der Fortführung in das Liegenschaftskataster anwenden zu können, werden die Fortführungsanlässe zu Geschäftsprozessen zusammengefasst. Das Fachteam hat für die Fortführungsanlässe Kurzbeschreibungen angefertigt und aus der Übersicht diejenigen Fortführungsanlässe bestimmt, die für die Qualifizierung und Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters benötigt werden. In Anlehnung an die bereits gebildeten Gruppierungen in der Übersicht der Fortführungsanlässe und in Betrachtung der gegenwärtigen Tätigkeiten in der Fortführung des Liegenschaftskatasters konnte das Fachteam die Geschäftsprozesse im Land Brandenburg definieren. In der Auswahl der Fortführungsanlässe wurden die Fortführungsanlässe als Oberbegriffe gekennzeichnet, die zu einer Gruppe zusammengehören. Sofern die Anlassarten in der Gruppe den notwendigen Fortführungsumfang nicht vollständig abdecken, wurde der Oberbegriff verwendet und mit einer Einzelbeschreibung versehen. Der Vorschlag (Anlage 2) berücksichtigt, dass einerseits die Transparenz bei der Fortführung von Daten erhalten bleibt und andererseits die Anzahl der Geschäftprozesse aus bearbeitungsökonomischen Gründen möglichst überschaubar zu halten. Die nachträgliche individuelle Verknüpfung von Fortführungsanlässen durch den Fortführungsbearbeiter in ALKIS sollte daher vermieden werden. In den Beratungen des Fachteams wurde eine Zusammenfassung der beiden Bodenordnungsprozesse zum Geschäftsprozess Übernahme von Bodenordnungsverfahren vorgenommen. Es hat mit Betrachtung der Prioritätenaufgaben zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters, die nach 2010 fortdauern werden, zusätzlich den Geschäftsprozess Erneuerung des Liegenschaftskatasters eingeführt, die dem bisherigen gesetzlichen Auftrag Rechnung trägt. Im Gegensatz zu den übrigen Geschäftsprozessen sollen mit diesem Geschäftsprozess die geometrischen Veränderungen infolge Katasterneuvermessungsverfahren an einer zusammenhängenden Gruppe von Flurstücken übernommen werden. Ebenfalls wurde eine Zuordnung der veränderbaren ALKIS-Objektarten bezogen auf die Geschäftsprozesse vorgenommen und als Beispiel für den Ablauf eines Geschäftsprozesses die Zerlegung eines Flurstücks angefügt. 2.2 Vorschlag für die Geschäftsprozesse im Land Brandenburg Nummer Geschäftsprozess 1 Vermessungspunktfeld: Aufnahmepunkte, sonstige Vermessungspunkte fortführen 2 Reservierung: Flurstücksnummer, Punktnummer, Fortführungsnummer 3 Verfahren im Liegenschaftskataster: Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung, Abmarkung 4 Verschmelzung oder Zerlegung: Verschmelzung oder Zerlegung im Hinblick auf die Grundstücksvereinigung oder Grundstücksteilung zu Verringerung der Buchungseinheiten 5 Angaben zum Flurstück: Fortführung bei Änderung der Bezeichnung, Lage ohne Hausnummer, Nutzungsart, Größe, Formveränderung Kraft Landeswassergesetz, streitige Grenze, Änderung der katasterlichen Personendaten 6 Eintragung Flurstückshinweise: Abweichender Rechtszustand, Rechtsbehelfbelehrung, öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen (Bodenordnungsverfahren, etc.) 7 Personen- und Bestandsdaten: Fortführung bei grundbuchlichen Veränderungen, Übernahme von Veränderungen im Grundbuch in das Liegenschaftskataster FT Geschäftsprozesse Bericht Seite 4 / 6
5 8 Angaben zu baulichen Anlagen: Fortführung bei Neueinrichtung, Grundrissveränderung und Abbruch, Lage mit Hausnummer, Höhenangaben 9 Topografie: Übernahme von markanten landschaftsbezogenen Böschungen sowie Grenzeinrichtungen Mauer, Zaun, Hecke, Objektbereiche Bauwerke, Einrichtungen und sonstige Angaben, Relief, Lage mit Hausnummer 10 Bodenschätzung: Übernahme der Ergebnisse der Bodenschätzung 11 Gebietseinheiten: Übernahme von Veränderungen: Flurstückskennzeichen, Lagebezeichnung bei Umgemeindung, Umgemarkung, Umflurungen, Änderung von Katalogeinträgen, Änderung des Amtsbezirks der Dienststelle 12 Katasteramtsbezirk: Übernahme von Änderungen des Katasteramtsbezirkes auf Grund von Gebietsänderungsverträgen zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten 13 Übernahme von Bodenneuordnung 14 Zeichenfehler: Berichtigung 15 Aufnahmefehler: Berichtigung 16 Erneuerung des Liegenschaftskatasters (Katastererneuerungsverfahren, Erneuerung der Lagekoordinaten von Objektpunkten, Kartenhomogenisierung) 3. Benutzerprofile Da im Liegenschaftskataster komplexe Bearbeitungsstrukturen vorliegen, werden in den Geschäftsprozessen unterschiedliche Teilprozesse angestoßen. Die Teilprozesse beschreiben einen Teilablauf, der in gleichartiger Weise Teil mehrerer anderer Prozesse ist. Durch den Teilprozess wird ein Quelldatenbestand in einen Zieldatenbestand überführt. Zur Überwachung der Abläufe bei der Übernahme von Daten in das Liegenschaftskataster ist es erforderlich, die Teilprozesse (Meilensteine und Arbeitsschritte) für die anfallenden Geschäftsprozesse aus der Abfolge der für die Bearbeitung notwendigen Aktivitäten zu ermitteln. In der Anlage 3 sind den heute bekannten Vorgängen Aktivitäten zugeordnet worden, aus denen die Angaben in einem zukünftigen elektronischen Laufzettel abgeleitet werden sollen. Die beigebrachten oder eigenen Liegenschaftsvermessungen, Mitteilungen anderer Stellen und andere geeignete Unterlagen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters werden jeweils in folgender Reihenfolge der fachlichen Teilprozesse Erhebung (nicht Bestandteil des ALKIS-Fachkonzepts) mit Bereitstellung der Erhebungsdaten für den Qualifizierungs- und Fortführungsprozess, Fachtechnische Qualifizierung (als Bestandteil des Qualifizierungsprozesses) mit Prüfung der Erhebungsdaten auf Plausibilität und Konsistenz, Qualifizierung (als Bestandteil des Qualifizierungsprozesses) mit Prüfung der Erhebungsdaten und rechtliche Prüfung der eingereichten Vermessungsschriften, Führung (als Bestandteil des Fortführungsprozesses) abschließend bearbeitet. Darüber hinaus regelt und überwacht das Benutzerprofil die Zeichnungsbefugnis für die einzelnen Vorgänge und listet ggf. Gründe für eine erforderliche Mängelbeseitigung auf. FT Geschäftsprozesse Bericht Seite 5 / 6
6 Die Zeichnungsbefugnis für den einzelnen Meilenstein ist über Benutzerprofile für jeden Bearbeiter zu definieren. Hier muss ALKIS die Möglichkeit bieten, über die Benutzerverwaltung diese Berechtigungen zu verwalten. Eine ganzheitliche Fallbearbeitung ist in der Regel anzustreben, insbesondere was die notwendige Einbindung berechtigter Personen von externen Stellen anbelangt. Dieses gilt für den Vorgang Vermessungsschriften, die katastertechnischen Vorgänge sowie für den Vorgang der katasteramtlichen Ergänzung. Davon ausgenommen ist der Vorgang Fortführungsentscheidung, denn zur Erhaltung der Rechtssicherheit der katasteramtlichen Eintragungen ist eine unabhängige Gegenprüfung (Vier-Augen-Prinzip) unabdingbar. Ist bedingt durch vorhandene Rahmenbedingungen und Entwicklungszustände eine ganzheitliche Fallbearbeitung nicht mit der Einführung erreichbar, so wird alternativ in Anlehnung an den derzeitigen Arbeitsablauf eine Untergliederung der Benutzerprofile nach den beschriebenen Vorgängen des Qualifizierungs- und Fortführungsprozess Vorprüfung, Prüfung und Einarbeitung in den digitalen Datenbestand sowie Fortführung (Fortführungsentscheidung) als Zwischenlösung realisierbar. Die Rechte für die Benutzergruppe Fortführungsentscheidung sollen auch die Rechte für alle anderen Vorgänge bzw. vorgenannten Benutzergruppen beinhalten, da im Rahmen der Verneinung der Fortführungsentscheidung die vorangegangenen bestätigten Vorgänge wieder rückgängig gemacht werden können. Das Fachteam spricht sich dafür aus, bestimmten externen Stellen (Grundbuchamt) über die Benutzerverwaltung die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Fachdaten in ALKIS selbst einzupflegen, um so den Aufwand zur Führung des Liegenschaftskatasters zu reduzieren und eine hohe Aktualität und Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Zu jedem Vorgang soll in dem Laufzettel der aktuelle Zustand und die Verantwortlichkeiten beim Meilenstein dokumentiert werden. Dazu gehört im Einzelnen, ob die Bearbeitung begonnen, abgeschlossen oder erfolgreich abgeschlossen ist und wann die Bearbeitung abgeschlossen wurde. Zu Beginn der Bearbeitung kann der zuständige Bearbeiter, der den Vorgang bearbeitet und abschließt, festgelegt werden. FT Geschäftsprozesse Bericht Seite 6 / 6
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