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1 Niedersächsische Staatskanzlei. Postfach Hannover Niedersächsische Staatskanzlei Bearbeitet von Eberhard Franz Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (05 11) Hannover AL /1 5749/ Regional- und Strukturpolitik der EU im Zeitraum ; Ausrichtung der künftigen EU-Förderung aus EFRE, ESF und ELER Sehr geehrte Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung hat am die Schwerpunktsetzung der EU- Programme EFRE, ESF und ELER beschlossen. Die Schwerpunktsetzung stellt die im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen dargestellten politischen Prioritäten in den Mittelpunkt und greift dazu von den Ressorts erarbeitete Maßnahmevorschläge auf. Auf dieser Basis werden nun die Entwürfe der operativen Programme für die EU-Förderperiode erarbeitet. Politischer und thematischer Rahmen In den zurückliegenden Monaten hat sowohl zwischen Bund und Ländern als auch auf der Landesebene in Niedersachsen ein intensiver Diskussionsprozess zur Ausgestaltung der künftigen EU-Förderung stattgefunden. Dieser Prozess wird auch bis zur endgültigen Einreichung der operationellen Programme fortgesetzt, die soweit möglich zum Jahresende vorliegen sollen. Die künftige EU-Förderung sieht erstmals auf der nationalen Ebene die Entwicklung und Verabschiedung einer gemeinsamen Strategie für EFRE, ESF, ELER und EMFF in einer so genannten Partnerschaftsvereinbarung vor. Um den Genehmigungsprozess der EU-Kommission vorzubereiten, sind jedoch bereits jetzt Vorentscheidungen zu treffen, damit die Arbeit an den operationellen Programmen der Bundesländer mit der Aufstellung der Partnerschaftsvereinbarung synchronisiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist für die planerisch schon weiter fortgeschrittenen Programme aus EFRE und ESF eine erste Festlegung der Programmschwerpunkte bis Ende Mai von Seiten der Bundesregierung gefordert. Nur mit einer derartig zeitgerechten Festlegung der Programmschwerpunkte kann eine fristgerechte Einreichung des EFRE-/ESFProgramms bis Ende des Jahres 2013 sichergestellt und nachfolgend eine frühzeitige EU-Genehmigung erreicht werden. Andernfalls droht aufgrund der Neubesetzung der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Mitte 2014 stattfindenden Europawahl eine erhebliche Verzögerung, ggf. sogar der komplette Ausfall des Förderjahres Dienstgebäude u. Telefon Überweisungen an die Niedersächsische Staatskanzlei Paketanschrift (05 11) Poststelle@stk.niedersachsen.de Konto-Nr Nord / LB (BLZ ) Planckstraße 2 Telefax Internet IBAN: DE Hannover (05 11) BIC: NOLADE2H

2 - 2 - Um die Umsetzung der politischen Ziele der Landesregierung unter gleichzeitiger Einhaltung der EU-Vorgaben sicherstellen zu können, müssen die Programme der drei großen Fonds EFRE, ESF und ELER inhaltlich und finanziell eng aufeinander abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass für die kommende Förderperiode mit einem erheblichen Mittelrückgang zu rechnen ist. Auch wenn die Ungleichmäßigkeit in den Planungsverfahren der drei Fonds, welche insbesondere EU-seitig bestehen, diesen Prozess erheblich erschwert, legt Niedersachsen für alle drei Fonds mit diesem Kabinettsbeschluss erste Schwerpunkte fest, um den weiteren landesinternen Planungsprozess zu ermöglichen. Wie hoch die gegenseitigen Abstimmungsnotwendigkeiten sind, zeigt sich an den zentralen Themenfeldern der künftigen Förderung: - Innovation: Für alle EU-Bereiche ist künftig eine gemeinsame Regionale Innovationsstrategie zur Intelligenten Spezialisierung zu entwickeln; dieser Prozess wird derzeit von der Staatskanzlei in enger Abstimmung mit MW, MWK und ML eingeleitet und durchgeführt; die endgültige Strategie wird dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt und wird die Basis für die Innovationsförderung der EU-Fonds in den kommenden sieben Jahren bilden, damit wird die Bedeutung des Innovationsbereiches insgesamt zunehmen, nicht nur im EFRE, sondern auch im ESF und im ELER, - CO2-Reduzierung/Klimaschutz: Die Bedeutung des Themenfeldes CO2/Klimaschutz hat stark zugenommen und umfasst zukünftig nicht nur Umwelt- und Moorschutzmaßnahmen, und reicht weit hinein in zentrale Bereiche von Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung (z.b. die Investitionsförderung); ebenso wie Innovation besitzt auch das Themenfeld CO2-Reduzierung zukünftig sowohl die Bedeutung einer eigenständigen Prioritätsachse (Programmschwerpunkt) als auch die Funktion eines Querschnittsziels, welches in nahezu alle anderen Förderbereiche hinein wirkt, - Wettbewerbsfähigkeit von KMU: Die direkte und indirekte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bleibt auch weiterhin ein wesentlicher Pfeiler der EU-Förderung, dies betrifft gleichermaßen den EFRE (vor allem die Investitionsförderung, die Gründungsförderung und die Bereiche Innovation und CO2-Reduzierung in der Produktion, aber auch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen in Form von optimierter Infrastruktur), den ESF (insb. Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen aus und für kleine und mittlere Unternehmen, Schaffung und Erhalt von Ausbildungsplätzen) als auch den ELER (z.b. Förderung von bäuerlichen Familienbetrieben und Betrieben der Ernährungswirtschaft, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU im ländlichen Raum (ggf. auch durch Förderung ausgewählter Infrastrukturprojekte), - Regionalentwicklung: Der Regionalentwicklung kommt sowohl im ELER (Maßnahmen der ländlichen Entwicklung LEADER/ILE) als auch im EFRE und ESF (Integrierte territoriale Investitionen) eine herausgehobene Bedeutung zu; unterstrichen wird dies durch die Benennung bestimmter Interventionsbereiche bei der Beschreibung der Thematischen Ziele und Investitionsprioritäten (dort sind u. a. genannt: Bewältigung des demografischen Wandels, Städtische Entwicklung und Stadt-Umland Beziehungen, kommunale Konzepte zur CO2-Reduzierung u. ä.). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass klassische Instrumente der bisherigen EU- Förderung (z.b. der Städtebau) zukünftig aus der EU-Förderung herausfallen werden (förderfähig werden dann vornehmlich Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sein). Gleichzeitig versucht die EU-Kommission, strikte Vorgaben zur Förderfähigkeit bestimmter Förderbereiche durchzusetzen, indem sie diese explizit bestimmten Fonds

3 - 3 - zuordnet. Dies kann insbesondere den Breitbandausbau betreffen. Hier soll sich der weitere Netzausbau auf Lückenschlüsse in den ländlichen Räumen beschränken. Die Landesregierung sieht hier einen Förderschwerpunkt vor, der mit einem Mittelvolumen in Höhe von rd. 60 Mio. EUR auszustatten ist. Die Bereitstellung dieses Mittelansatzes erfolgt insgesamt im Rahmen der drei EU-Fonds (EFRE, ESF, ELER) unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen und inhaltlichen Fördermöglichkeiten. Ähnliches gilt für die Bereiche Tourismus und Kultur. Diese Gesamtproblematik ist bei der Aufstellung der EU-Programme zu berücksichtigen und erfordert eine enge Abstimmung und Koordinierung der künftigen EU-Programme des Landes. Grundsätzliche inhaltliche Schwerpunktsetzung Entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnungen und inhaltlichen Ausrichtung der Landespolitik gemäß der Koalitionsvereinbarung wird das Land in seinen EU-Programmen folgende Schwerpunkte setzen: EFRE: 1.) Innovationsförderung: Gemäß der Koalitionsvereinbarung wird sowohl der betrieblichen Innovationsförderung als auch der Innovationsförderung an Hochschulen und insbesondere an Fachhochschulen eine wichtige Bedeutung zugemessen. 2.) Wettbewerbsfähigkeit von KMU: Neben der Gründungsförderung werden auch die Investitionsförderung und in begrenztem Maße die Förderung der Optimierung der Infrastruktur ein Kernbestandteil der Politik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU bleiben. Um Mitnahmeeffekte zu minimieren, sollten im EFRE im Bereich der Investitionsförderung so weit möglich und sinnvoll zukünftig noch stärker revolvierende Finanzinstrumente wie Fonds und Darlehen eingesetzt werden. 3.) CO2-Reduzierung: Um der Bedeutung dieses Politikfeldes und dem Anspruch der EU- Kommission gerecht zu werden, ist das Maßnahmespektrum dieses Bereiches gegenüber der gegenwärtigen Förderung massiv auszuweiten. Künftig sollen u. a. Maßnahmen zum Ausbau regenerativer Energien, zur Energieeinsparung, zur CO2- Reduzierung durch Wiedervernässung bzw. Erhalt von Mooren sowie im Wohnungsund Infrastrukturbereich, zur Umstellung der Produktionsverfahren, zur Verkehrsvermeidung und Stärkung des ÖPNV sowie zum Flächenrecycling und zur Entwicklung und Umsetzung städtischer und regionaler CO2-Reduzierungsstrategien gefördert werden. 4.) Regionale Entwicklung: Um die wachsenden Disparitäten zwischen den niedersächsischen Teilregionen in den Griff zu bekommen und ein weiteres Auseinanderdriften zwischen benachteiligten und prosperierenden Gebieten sowie weitere Verwerfungen infolge der demografischen Entwicklung zu verhindern, sollen gezielte und regional abgestimmte Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der regionalen Lebensverhältnisse gefördert werden. Zentrale Bedeutung besitzen dabei Maßnahmen zum Erhalt bzw. zum Aus- oder Aufbau einer funktionsfähigen Infrastruktur und Mobilitätsprojekte im ländlichen Raum. Um den Regionen maximale Spielräume bei der Umsetzung vor Ort zu ermöglichen, wird eine Nutzung, u. a. des neuen Instrumentes der Integrierten territorialen Investitionen (ITI) angestrebt.

4 - 4 - ESF: 1.) Armutsbekämpfung und -vorbeugung: Armutsbekämpfung durch eine umfassende Arbeitsmarktstrategie ist ein Kernziel der zukünftigen ESF-Förderung des Landes; dazu gehören gleichermaßen die Programme für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Zentren wie auch die Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung von Arbeitslosen. Entsprechende Programme und Förderinhalte werden demnach auch zukünftig einen besonderen Schwerpunkt in der ESF- Förderung des Landes bilden. 2.) Sicherung des Fachkräftebedarfs: Eine der Kernfragen, die eng mit der Bewältigung des demografischen Wandels verbunden ist, stellt die zukünftige Sicherung des Fachkräftebedarfs dar. Die Landesregierung hat sich deshalb in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, umgehend eine Fachkräfteinitiative zu starten und ein Fachkräftesicherungskonzept zu erarbeiten, das eine breite Palette von Maßnahmen zur Verbreiterung der zukünftigen Fachkräftebasis enthält. Dies ist in den künftigen Förderrichtlinien, die aus dem ESF finanziert werden sollen, entsprechend umzusetzen. 3.) Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender-Mainstreaming: Die Gleichstellung von Frauen im Berufsleben ist, wie aktuelle Untersuchungen (z.b. zum Gender-Pay-Gap und zur Erwerbsbeteiligung von Frauen) zeigen, noch immer nicht erreicht. Es besteht deshalb nach wie vor ein Bedarf für frauenspezifische Arbeitsmarktmaßnahmen. Deshalb kommt auch bei insgesamt sinkenden EU-Mitteln dem Erhalt der Frauenförderförderprogramme (vor allem FIFA und KO-Stellen) eine zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus sind geschlechtsspezifische Aspekte im Rahmen eines umfassenden Gender-Mainstreamings künftig wirksamer zu berücksichtigen, Chancengleichheit in der gesamten Förderlandschaft sicherzustellen. 4.) Verbesserung der Bildungschancen: Bildung ist ein zentrales Element, um soziale Teilhabe zu sichern und Armut vorzubeugen. Im europäischen Kontext sind dabei insbesondere die Reduzierung der Schulabbrecherquote sowie Verbesserungen beim Übergang Schule-Beruf von Bedeutung. Eine erfolgreiche Erstausbildung, sowohl in der allgemeinen wie auch in der Berufsausbildung, ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben. Sie bilden das Fundament für ein erfolgreiches Fachkräftesicherungskonzept. Dabei sind die Senkung der Quote der frühen Schulabgänger und die Verbesserung des Übergangs von Schule-Beruf Leitlinien für künftige Förderrichtlinien. 5.) Regionale Entwicklung: Zusammen mit dem entsprechenden EFRE-Programmschwerpunkt sollen ganzheitliche regionale Strategien gefördert werden. Besondere Schwerpunkte sollen dabei auf regionalen Arbeitsmarkt- und Armutsbekämpfungsstrategien sowie auf Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels liegen. Auch spezifische Infrastrukturen (wie z.b. die EU-Büros der Wirtschafts- und Sozialpartner im Lüneburger Raum) können in diesem Zusammenhang gezielt gefördert werden.

5 - 5 - ELER: Bisher sah das PROFIL-Programm folgende Maßnahmeblöcke vor: flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (inkl. der Förderung des ökologischen Landbaus) investive Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen einzelbetriebliche Förderung Hochwasser- und Küstenschutz Integrierte ländliche Entwicklung (ILE): Dorferneuerung ländliche Infrastruktur ländlicher Tourismus Forstförderung Qualifizierung in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau tätiger Personen Beratung ldw. Betriebe Für die neue Förderperiode sieht der ELER-Verordnungsentwurf die nachfolgenden sechs Prioritäten vor: 1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und in den ländlichen Gebieten 2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe 3. Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette und Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme 5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft 6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten Diesen Prioritäten muss das Programm insgesamt und jede einzelne Maßnahme dienen. EUseitig werden für den ELER-Bereich, anders als bei den Strukturfonds, keine Vorgaben zur Berücksichtigung bzw. zur Gewichtung der einzelnen Prioritäten gemacht. Es sind bezogen auf die Prioritäten weder irgendwelche Mindestbudgets vorgeschrieben, noch müssen alle sechs Prioritäten berücksichtigt werden. Verankert in den Erwägungsgründen des ELER-VO- Entwurfs sollen aber mindestens 25 % der EU-Mittel für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen inkl. dem ökologischen Landbau und der Ausgleichszulage vorgesehen werden. Mindestens 5% der EU-Mittel sind für Leader und max. 4 % für Technische Hilfe einzusetzen. Mit dem neuen Programm sollen u. a. deutliche Akzente bei den Agrarumweltmaßnahmen und der Förderung des ökologischen Landbaus sowie beim Natur- und Gewässerschutz gesetzt werden. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, inwieweit im Rahmen des ELER die Förderung des Breitbandausbaus möglich ist. Die Querschnittsziele Nachhaltigkeit, Innovation und Klimaschutz/Anpassung an den Klimawandel werden maßnahmeübergreifend eine stärkere Berücksichtigung erfahren, um auf diese Weise ein eventuelles Herausfallen des Förderbereiches Hochwasser- und Küstenschutz aus der EFRE-Förderung zumindest weitgehend zu kompensieren. Insgesamt bedarf es bei der Erstellung des ELER-Programms einer engen Abstimmung mit Bremen.

6 - 6 - Finanzielle Ausgangsannahmen Entsprechend dem EU-Kompromiss zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wird für Niedersachsen in der Förderperiode von folgender Finanzverteilung ausgegangen (hierbei handelt es sich um geschätzte und vorläufige Werte, bei denen spätere Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können): EU-Fonds/Zielgebiet Summe Veränderung um % (gerundet) Summe EFRE-RWB 638 Mio % 427 Mio. EFRE-Konvergenz 589 Mio % 177 Mio. EFRE-Gesamt Mio % 604 Mio. ESF-RWB 237 Mio % 177 Mio. ESF-Konvergenz 210 Mio % 63 Mio. ESF-Gesamt 447 Mio % 240 Mio. ELER-Gesamt 960 Mio. - 16,7 % 800 Mio. EMFF-Gesamt 25 Mio Mio. Insgesamt Mio. - 37,2 % Mio. Sollte der tatsächliche Umfang der EU-Finanzmittel von den oben genannten Annahmen abweichen, reduzieren/erhöhen sich die nachfolgenden Modellrechnungen für den EFRE und ESF entsprechend, wobei die relativen Mittelanteile der Themenfelder und Programmschwerpunkte ebenso erhalten bleiben wie die daraus resultierenden Anteile der Ressorts. Die folgenden Mittelverteilungsvorschläge basieren auf den zu erwartenden EU-Vorgaben zur Gestaltung der künftigen operationellen Programme. Aufbau und Mittelverteilung des EFRE-Programms Gemäß den EU-Vorgaben sind in dem Gebiet des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (ehemaliges RWB- Gebiet, Landesgebiet außerhalb der Region Lüneburg) mindestens 80 Prozent der EFRE-Mittel auf die Thematischen Ziele - Innovation (Art. 9 Ziffer 1 GSR-VO-Entwurf, Art. 5 Ziffer 1 EFRE-VO-Entwurf), - Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (Art. 9 Ziffer 3 GSR-VO- Entwurf, Art. 5 Ziffer 3 EFRE-VO-Entwurf), - Reduzierung von CO2- Emissionen (Art. 9 Ziffer 4 GSR-VO-Entwurf, Art. 5 Ziffer 4 EFRE-VO-Entwurf) zu konzentrieren. In der künftigen Übergangsregion Lüneburg sind dies mindestens 60 Prozent (Art. 4 EFRE-VO-Entwurf). Niedersachsen strebt für EFRE und ESF die Aufstellung eines einheitlichen und zielgebietsübergreifenden operationellen Programms (so genanntes Multifondsprogramm ) für das gesamte Landesgebiet an. Deshalb sehen die nachfolgenden Planungen einheitlich für ganz Niedersachsen, auch für das Übergangsgebiet Lüneburg, eine Konzentration von 80 Prozent der EFRE-Mittel auf die oben genannten drei Hauptprioritäten des EFRE vor. Dies gilt auch für den Fall, dass die EU-Kommission ein Multifondsprogramm ablehnen und auf die Einreichung von fondsspezifischen Einzelprogrammen (so genannten Monofondsprogrammen) bestehen sollte. Um dem in der Koalitionsvereinbarung für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis 2018 vom Februar 2013 genannten Ziel der Stärkung der Regionalentwicklung

7 - 7 - und der damit verbundenen regionalpolitischen Ausrichtung der EU-Förderung Rechnung zu tragen, sieht die künftige Programmstruktur eine Prioritätsachse Regionalentwicklung vor. Auf diese Prioritätenachse, die die im Art. 9 GSR-VO- Entwurf genannten Thematischen Ziele 6 Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz und 9 Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut umfasst, sollen die verbleibenden EFRE-Mittel konzentriert werden. Die künftige Struktur des operationellen Programms würde demnach folgende Schwerpunkte (Prioritätsachsen) vorsehen: 1.) Innovationsförderung 2.) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 3.) Reduzierung von CO2- Emissionen 4.) Regionalentwicklung 5.) Technische Hilfe In Übereinstimmung mit der Koalitionsvereinbarung erhalten die Prioritätsachsen 1, 2 und 3 eine gleich hohe Mittelausstattung. Damit wird die erhebliche Bedeutung des Thematischen Titels CO2- Reduzierung unterstrichen und die mit diesem Ziel verbundene EU-Vorgabe (20 Prozent Mindestanteil an der EFRE-Förderung) nicht nur erfüllt, sondern deutlich überschritten. Die künftigen EU-Vorgaben führen dazu, dass sich die Ausrichtung des EFRE-Programms insgesamt gegenüber der aktuellen Förderung deutlich verändern wird. Im Ergebnis wird es dabei zu einer starken inhaltlichen Fokussierung bei gleichzeitigem Wegfall oder starker inhaltlicher Einschränkung etablierter Förderbereiche kommen. Technische Hilfe (Gesamtumfang 24,2 Mio. ): Nach den EU- Vorgaben stehen maximal 4 Prozent der Gesamtfördersumme als technische Hilfe zur Verfügung. Bei den dargestellten Ausgangsannahmen und einer Gesamtfördersumme von 604,0 Mio. würde die technische Hilfe aus dem EFRE in der neuen Förderperiode 24,2 Mio. betragen. Diese Mittel sollen insbesondere für 1. Evaluierung, Monitoring, 2. Verwaltungskosten der NBank und 3. Schulungen, Dienstreisen, Personalkosten verwendet werden. Nach Abzug der Mittel der technischen Hilfe entfallen damit auf die vier Prioritätsachsen 579,8 Mio. : Themenfeld (Schwerpunkte) Anteil am Budget Mittelvolumen absolut Innovationsförderung 26,7 % 154,8 Mio. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit 26,7 % 154,8 Mio. von KMU Reduzierung von CO2 26,7 % 154,8 Mio. Regionalentwicklung 19,9 % 115,4 Mio. Gesamt 100,0% 579,8 Mio. Entsprechend den zu erwartenden EU-Vorgaben, der noch zu schließenden Partnerschaftsvereinbarung zwischen EU und Bund sowie der sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden politischen Prioritätensetzung für Niedersachsen ergibt sich daraus folgende thematische Schwerpunktsetzung (soweit inhaltlich und finanziell möglich, beruhen diese Planungen auf den Maßnahmevorschlägen der Ressorts.):

8 - 8 - Themenfeld Innovationsförderung (Gesamtumfang 154,8 Mio. ) 1. Betriebliche Innovationsförderung (u. a. Innovationsförderprogramm (incl. Fonds), niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU, Förderung von Landesinitiativen, regionale Wissensvernetzung, Förderung wirtschaftsnaher Forschungsinstitute, Breitband- und IuK-Dienstleistungen) 2. Innovation durch Hochschulen Themenfeld Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Gesamtumfang 154,8 Mio. ) 1. Gründer- und Darlehensfonds 2. Gründungsberatung und Gründungsförderung, Unternehmensnachfolge 3. betriebliche Investitionsförderung für KMU 4. ausgewählte, besonders auf KMU-Belange ausgerichtete Infrastrukturen. Themenfeld CO2-Reduzierung (Gesamtumfang 154,8 Mio. ) 1. Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz/Energieeinsparung, Nachhaltigkeit/Moorschutz 2. CO2-Reduzierung im sozialen Wohnungsbau; CO2-Fonds 3. CO2-Reduzierung im Verkehrsbereich 4. Energetische Sanierung von Kultureinrichtungen und Studentenwohnheimen Themenfeld Regionalentwicklung (Gesamtumfang 115,4 Mio. ) 1. Sanierung von Böden und Industriebrachen, Biodiversität, Naturschutz, innovative Abwassertechnik 2. Sanierung und wirtschaftliche Belebung benachteiligter städtischer und ländlicher Gemeinden durch Infrastrukturerhalt und -ausbau, z.b. ÖPNV und Mobilität auf dem Lande, touristische und kulturelle Infrastruktur, Breitbandausbau Aufbau und Mittelverteilung des ESF-Programms Gemäß den EU-Vorgaben sind in dem Gebiet des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (ehemaliges RWB-Gebiet; Landesgebiet außerhalb der Region Lüneburg) 80 Prozent der ESF-Mittel auf vier Investitionsprioritäten zu konzentrieren (60 Prozent in der Region Lüneburg). Um den vorliegenden Planungen (insbesondere den Maßnahmeanmeldungen) und Förderansätzen der Resorts gerecht zu werden, ist vorgesehen, folgende Investitionsprioritäten auszuwählen. - Armutsbekämpfung insbesondere durch aktive Eingliederung insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (Artikel 3 Ziffer 1 (b) (i) ESF- VO- Entwurf), - Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (Artikel 3 Ziffer 1 (c) (iii) ESF- VO- Entwurf), - Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung (Artikel 3 Ziffer 1 (c) (i) ESF- VO- Entwurf), - Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (Artikel 3 Ziffer 1 (a) (iv) ESF- VO- Entwurf).

9 - 9 - Da Niedersachsen jedoch die Aufstellung eines einheitlichen und zielgebietsübergreifenden operationellen Programms für das gesamte Landesgebiet anstrebt, sehen die nachfolgenden Planungen auch für das Übergangsgebiet Lüneburg eine 80-prozentige Konzentration der ESF-Mittel auf die oben genannten vier Investitionsprioritäten des ESF vor. Um dem in der Koalitionsvereinbarung definierten Ziel der Stärkung der Regionalentwicklung und der damit verbundenen regionalpolitischen Ausrichtung der EU-Förderung Rechnung zu tragen, sieht die künftige Programmstruktur als weiteres wesentliches Förderziel die Investitionspriorität Aufbau der Kapazitäten von Stakeholdern, die in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik tätig sind, sowie sektorale und territoriale Bündnisse, durch die Reformen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene angestoßen werden (Art. 3 Ziffer 1 (d) (ii) ESF- VO - Entwurf) vor, welche (analog zur Pogrammstruktur im EFRE) einen Programmschwerpunkt Regionalentwicklung bilden soll. Die künftige Programmstruktur des ESF würde demnach folgende Schwerpunkte vorsehen: 1.) Armutsbekämpfung durch aktive Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Gleichstellung von Frauen und Männern 2.) Lebenslanges Lernen und Prävention des vorzeitigen Schulabbruchs 3.) Regionalentwicklung durch Stärkung von Stakeholdern und Territorialen Bündnissen 4.) Technische Hilfe Technische Hilfe Wie für den EFRE stehen nach den Bestimmungen der EU auch im ESF vier Prozent der Gesamtfördersumme als technische Hilfe zur Verfügung. Bei den dargestellten Ausgangsannahmen und einer Gesamtfördersumme von 240,0 Mio. würde die technische Hilfe in der neuen Förderperiode für den ESF 9,5 Mio. betragen. Diese Mittel sollen insbesondere für 1. Evaluierung, Monitoring, 2. Verwaltungskosten der NBank 3. Schulungen, Dienstreisen, Personalkosten verwendet werden. Nach Abzug der Mittel der technischen Hilfe entfallen damit auf die thematischen Schwerpunkte 230,5 Mio.. Entsprechend den EU-Vorgaben und der sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden politischen Prioritätensetzung ergibt sich daraus folgende thematische Schwerpunktsetzung und ressortbezogene Mittelverteilung: Themenfeld Anteil am Budget Mittelvolumen abs. Armutsbekämpfung 45,1 % 104 Mio. Lebenslanges Lernen 27,8 % 64 Mio. Gleichstellung von Frauen und Männern 10,4 % 24 Mio. Prävention von vorzeitigem Schulabbruch 5 % 11,5 Mio. Regionalentwicklung /Stakeholder 11,7 % 27 Mio. Gesamt 100 % 230,5 Mio. Durch die starke Gewichtung des Thematischen Ziels Armutsbekämpfung wird die erhebliche Bedeutung dieses Ziels unterstrichen und die mit diesem Ziel verbundene EU-Vorgabe nach einem 20-prozentigen Mindestanteil an der ESF-Förderung nicht nur erfüllt, sondern deutlich überschritten.

10 Investitionspriorität Armutsbekämpfung (Gesamtumfang 104 Mio. ) 1. Jugendwerkstätten, Pro-Aktiv-Centren (PACE) 2. Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung von Arbeitslosen 3. Qualifizierung von Straffälligen Investitionspriorität Zugang zu lebenslangem Lernen (Gesamtumfang 64 Mio. ) 1. Berufliche Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜA; derzeit ÜLU), Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS), innovative Bildungsprojekte sowie weitere MK Programme 2. Fachkräftesicherung durch Qualifizierung 3. Förderung von Hochschulmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus durch Einrichtungen der Erwachsenenbildung Investitionspriorität Gleichstellung von Frauen und Männern (Gesamtumfang 24 Mio. ) 1. Qualifizierung von Frauen (FIFA) 2 Förderung von regionalen Koordinierungsstellen Frauen und Beruf Investitionspriorität Prävention des vorzeitigen Schulabbruchs (Gesamtumfang 11,5 Mio. ) 1.Förderprogramme an Schulen Investitionspriorität Stakeholder und territoriale Bündnisse (Gesamtumfang 27 Mio. ) 1. Förderung der EU-Büros der Verbände 2. Förderung von territorialen Bündnissen und regionalen Arbeitsmarktkonzepten und Maßnahmen, insbesondere regionale Fachkräfteinitiativen Planungsansätze im ELER In welchem Umfang ELER-Mittel für das gemeinsame Programm Niedersachsens und Bremens zur Verfügung stehen werden, ist deutlich unklarer als im Strukturfondsbereich. Neben den ausstehenden abschließenden Entscheidungen auf EU-Ebene zum MFR liegt dies vor allem daran, dass die innerdeutsche Mittelverteilung noch völlig ungeklärt ist. Gemäß des Kompromissvorschlags zum MFR erhält Deutschland aus dem ELER für die neue Förderperiode insgesamt 8,25 Mrd. EUR. Das entspricht einem Rückgang der ELER-Mittel für Deutschland von 9,1 %. Berücksichtigt man, dass Hamburg zukünftig keine ELER-Mittel mehr in Anspruch nehmen wird, ergibt sich ein Mittelrückgang von 8,8 %. Bezüglich der innerdeutschen Verteilung der Mittel und der Berücksichtigung der Übergangsgebiete, zu denen der alte Regierungsbezirk Lüneburg gehört, macht die EU-Kommission keine konkreten Vorgaben. Vor dem Hintergrund sind folgende Extremvarianten vorstellbar: a) eine lineare Kürzung, d. h. eine Kürzung um 8,8 % in allen Bundesländern oder b) keine Berücksichtigung von Übergangsgebieten, woraus sich für Niedersachsen/Bremen ein Mittelverlust von rd. 25 % ergeben würde.

11 Nimmt man den Mittelwert, ergibt sich ein ELER-Mittelbudget für Niedersachsen von rd. 800 Mio. EUR. Eine andere Besonderheit ist die Möglichkeit, 15 % der EU-Mittel aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in die 2. Säule, den ELER-Bereich, umzuschichten, wofür sich Niedersachsen stark macht. Diese Mittel ständen frühestens im Jahr 2016 im ELER-Bereich zur Verfügung und es ist derzeit unklar, ob diese Mittel überhaupt bei der Programmaufstellung berücksichtigt werden können oder ob dieses erst im Rahmen eines 1. Änderungsantrages erfolgt. Gemäß eines AMK-Beschlusses ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, u. a. die Mittelverteilung der 1. und 2. Säule als Gesamtpaket zu betrachten, verschiedene Szenarien zu berechnen und bis zur nächsten AMK im August einen Bericht vorzulegen. Aus heutiger Sicht ist nicht damit zu rechnen, dass diese noch nötigen Entscheidungen vor der Bundestagswahl getroffen werden. Weiteres Verfahren Die Landesregierung stellt auch weiterhin einen partnerschaftlichen Prozess bei der Aufstellung der EU-Programme sicher und wird insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den Umweltverbänden den bisher begonnenen, engen Dialog weiter fortsetzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage gez. Eberhard Franz

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