Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Karl-Kuck-Straße im Stadtbezirk Aachen-Brand
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- Heinrich Ursler
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1 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Karl-Kuck-Straße im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Str., Heidestr., Karl-Kuck-Str. und Ellerstr. Lage des Plangebietes
2 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Beschreibung des Plangebietes Flächennutzungsplan (FNP) Bestehendes Planungsrecht Anlass der Planung Ziel und Zweck der Planung Allgemeine Ziele Ziel der Planung Umweltbelange Entwässerung Städtebauliches Konzept Bebauung Erschließung Grünflächen Plandaten Auswirkungen der Planung... 6 Seite 2 / 6
3 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Brand, östlich der Trierer Straße. Im Norden grenzt es an die Karl- Kuck-Straße, im Osten an die Grundstücke Ellerstraße, im Süden an die Grundstücksgrenze der Trierer Straße und im Westen an die Grundstücksgrenze Heidestraße. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 4,45 ha und umfasst den gesamten Baublock Karl-Kuck-Straße/ Ellerstraße/Heidestraße /Trierer Straße mit dem Sportplatz (Flurstück 1238), den vorgelagerten Verkehrsflächen (Parkstreifen an der Karl-Kuck- Straße und Platzaufweitung Karl-Kuck-Straße/Hermann-Löns-Straße) und den Bestandsgrundstücken. Die Fläche des Sportplatzes und der Neuplanung auf den Bestandsgrundstücken (Bruttobauland - neu) beträgt 2,57ha. Die Heidestraße und die Ellerstraße sind geprägt von einer zweigeschossigen Wohnbebauung als Ein- und Zweifamilienhäuser. Vereinzelt sind drei- und viergeschossige Mehrfamilienhäuser (Heidestraße) und eingeschossige Häuser vorzufinden. An der Ellerstraße befinden sich zwei produzierende Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft des Sportplatzes. Die Trierer Straße ist geprägt von zwei- und dreigeschossigen Gebäude mit gewerblicher Nutzung in den Erdgeschossbereichen, wie z.b. Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandel und Gastronomie und Wohnnutzung in den oberen Geschossen. Die Karl-Kuck-Straße ist geprägt von einer zweigeschossigen Wohnbebauung als Ein- bzw. Zweifamilienhäuser und der Karl-Kuck-Grundschule. An der Karl-Kuck-Straße/Hermann-Löns-Straße befindet sich eine Platzanlage, die zurzeit als Parkplatz genutzt wird. Am nördlichen Rand dieser Aufweitung befindet sich ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus. Im weiteren Verlauf der Karl-Kuck-Straße nach Osten hin befindet sich der Sportplatz, der mit hohen Hecken umfasst ist. Auf dem Parkstreifen am nördlichen Rand des Sportplatzes stehen zwei große Bäume, die prägend für den Straßenraum sind. Der Sportplatz selbst besteht aus einem Rasenspielfeld (68 x 103 m), einer kleinen Trainingsfläche (60 x 65 m), einem Umkleidehaus mit Hausmeisterwohnung und dem Sportlerheim des Vereins Borussia Brand. Es befinden sich zahlreiche Bäume an den Grundstücksrändern, sowie eine Baumreihe zwischen dem Rasenspielfeld und dem Ascheplatz. Die Bäume haben unterschiedliche Erhaltungswürdigkeitsstufen. Das Plangebiet ist größtenteils eben, lediglich der Rasenplatz liegt ca. 1,0m höher als die Karl-Kuck-Straße und der Aschenplatz im südlichen Plangebiet Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt derzeit Grünfläche bzw. Gemischte Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan soll so angepasst werden, dass die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt wird Bestehendes Planungsrecht Die Fläche liegt im Durchführungsplan 1 Brand, der mit Rechtsmängeln behaftet ist. Zur Umsetzung der Planung eines Wohngebietes ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser soll aufgrund der Lage im Innenbereich gemäß 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll bei diesem beschleunigten Verfahren in Form der Berichtigung angepasst werden. 2. Anlass der Planung Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Sportanlage an der Karl-Kuck-Straße in den Bereich des Brander Walls zu verlagern. Damit wird eine Fläche in zentraler Lage im Stadtteil Brand frei, die einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. Seite 3 / 6
4 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Allgemeine Ziele Mit der Verlagerung des Sportplatzes soll die innerstädtische Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden und Planungsrecht für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Darüber hinaus soll Planungsrecht für eine behutsame Nachverdichtungsmöglichkeit des gesamten Baublocks geschaffen werden. 3.2 Ziel der Planung Es soll eine Wohnbebauung entstehen, die sich an der Umgebung orientiert und den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachkommt. Daher soll eine Durchmischung von klassischer Einfamilienhausbebauung und Geschosswohnungsbau als freifinanzierter und öffentlich geförderter Wohnraum entstehen. Die Bestandsbaukörper (Vereinshaus, Hausmeisterwohnung, Umkleidekabine) werden überplant, da sie teilweise stark sanierungsbedürftig bzw. aufgrund ihrer ein- bis zweigeschossigen Bauweise mindergenutzt sind. 3.3 Umweltbelange Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden. In diesem Verfahren besteht keine Pflicht zur Durchführung einer formalen Umweltprüfung, sowie einer Eingriffs- und Ausgleichsregelung. Dennoch werden die von der Planung berührten Umweltbelange ermittelt und bewertet. Die Fläche liegt nicht im thermisch belasteten Bereich. Sie produziert nächtliche Kaltluft mit Einfluss auf die umgebende Wohnbebauung. Daher sollte der Versiegelungsgrad so gering wie möglich und die Durchgrünung so hoch wie möglich sein. Es soll ein Lärmgutachten erarbeitet werden, das die Lärmimmissionen aus dem Umfeld und den Verkehrslärm der umgebenden Straßen, insbesondere der Trierer Straße ermittelt. Durch die Bebauung des Sportplatzes geht ein wertvoller, für die Erholung genutzter Freiraum verloren. Anders als im Stadtkern spielen größere öffentliche Grünflächen hier aber eine untergeordnete Rolle, da die Bevölkerung mit privatem Grün versorgt ist. Dennoch soll das neue Wohngebiete angemessen durchgrünt und öffentliches Quartiersgrün mit Wegeverbindung durch das Wohngebiet angeboten werden. Das Quartier ist ausreichend mit Kinderspielplätzen versorgt, so dass die Errichtung eines zusätzlichen öffentlichen Kinderspielplatzes nicht notwendig ist. Wünschenswert ist ein Kleinspielfeld/Bolzplatz für Jugendliche. 3.4 Entwässerung Das Plangebiet kann an das vorhandene Mischwassersystem angeschlossen werden. Eine Rückhaltung des Niederschlagswassers ist im Plangebiet mit Drosselung der Einleitung erforderlich. Da der Kanal in der Karl-Kuck-Straße nur in geringer Tiefe unterhalb der Straße verläuft, ist ein Anschluss an den Mischwasserkanal in der Hermann-Löns-Straße erforderlich. 4. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept geht von zwei Entwicklungsmöglichkeiten aus. Zum einen ist die Entwicklung eines neuen Baugebietes auf der Fläche des Sportplatzes vorgesehen. Hier wird eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und großzügigen privaten Grünflächen vorgeschlagen. Zum anderen ist eine Baulandentwicklung auf den angrenzenden Grundstücken vorgesehen, da die Bestandsgrundstücke bis zu 60m tief sind und eine Bebauung in zweiter Reihe, auf den rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Eine Bebauung in zweiter Reihe ist nur mit einem Bebauungsplan möglich. Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Angebotsplan handelt, soll Planungsrecht für eine weitere Bebauung geschaffen, es besteht aber kein Zwang bzw. keine zeitliche Bindung, dieses Planungsrecht auszuüben. 4.1 Bebauung Der städtebauliche Entwurf besteht im Wesentlichen aus drei Bebauungsfeldern, wobei in zwei Baufeldern die Baukörper so zueinander angeordnet sind, dass Höfe entstehen. Diese Höfe dienen der Erschließung der einzelnen Gebäude oder als private Aufenthaltsflächen für deren Bewohner. Seite 4 / 6
5 Das dritte Baufeld im südlichen Plangebiet besteht aus der öffentlichen Grünfläche und einer Bebauung, für die zwei unterschiedliche Bauformen entwickelt wurden. In der Variante A1 und A2 wird das Baufeld geteilt, so dass im Norden die Grünfläche und im Süden die Wohnbebauung angelegt ist. In der Variante A1 ist nach Süd-Westen auf Grund der Himmelrichtung eine eher aufgelockerte Bebauung mit 3 Punkthäusern als Stadtvillen und die östliche Bebauung als geschlossener Baukörper geplant. Die Bebauung öffnet sich zur öffentlichen Grünfläche und es besteht ein fließender Übergang zwischen privater und öffentlicher Grünfläche. Der öffentliche Fußweg verläuft zwischen den privaten Grünflächen. In der Variante A2 ist die öffentliche Grünfläche so angelegt, dass sie sich als Grünverbindung von der Grünfläche Karl- Kuck-Straße/Hermann-Löns-Straße im Norden nach Süden bis zum Fußweg zur Trierer Straße hin erstreckt. Durch die Einengung und Aufweitung der Grünfläche können unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten und eine attraktive fußläufige Durchquerung des Plangebietes entstehen. In beiden Varianten ist die Bebauung größtenteils dreigeschossig mit Staffelgeschoss geplant. Lediglich an der Karl-Kuck- Straße ist eine viergeschossige Bebauung als Gegenüber des vorhandenen Bestandsbaukörpers vorgesehen. Im nordöstlichen Baufeld ist eine zweigeschossige Bebauung, direkt angrenzend an die Bestandsgrundstücke geplant. Für die Bestandsgrundstücke ist die Bebauung mit zweigeschossigen Wohnhäusern als Einzel- und Doppelhäusern geplant die den Übergang vom neuen Wohngebiet zu den Bestandsgebäuden bilden. 4.2 Erschließung Die Erschließung erfolgt von der Karl-Kuck-Straße über eine geplante Ringstraße. Die neue Straße ist so angelegt, dass sie entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsgrundstücke führt. Damit können die neuen Häuser auf den rückwärtigen Grundstücksteilen der Bestandsgrundstücke erschlossen werden. Die geplante Straßenbreite von 7,0m ist so gewählt, dass öffentliche Parkplätze im Straßenraum untergebracht werden können. Für den Geschosswohnungsbau sollen die Stellplätze in Tiefgaragen untergebracht werden. Damit soll der Wohnnutzung und dem privaten Grün Vorrang vor großen Stellplatzflächen gegeben werden. Das Plangebiet wird im Süden über eine Fußwegeverbindung an die Trierer Straße angebunden. 4.3 Grünflächen In beiden städtebaulichen Varianten sind drei öffentliche Grünflächen unterschiedlicher Größen geplant. Der Platz an der Karl-Kuck-Straße/Hermann-Löns-Straße, der als reiner Verkehrsplatz eher einen monotonen Eindruck macht, soll entsiegelt und begrünt werden, damit ein grüner Platz entsteht, der den Eingang zum Wohngebiet markiert. Eine weitere öffentliche Grünfläche ist an der Karl-Kuck-Straße geplant, die die zwei großen Bestandsbäume umfasst. In der Mitte des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche geplant, die den schützenswerten Baumbestand umfasst und für vielfältige Nutzungen den Anwohnern zur Verfügung steht. Die Bäume mit der höchsten Erhaltungswürdigkeitsstufe werden in das städtebauliche Konzept integriert und befinden sich im Bereich der geplanten öffentlichen Grünflächen. 4.4 Plandaten Bruttobauland - neu m² A 1 A 2 Erschließungsfläche 4.037m² 3.786m² Öffentliche Grünfläche 4.156m² 4.130m² Nettobauland m² m² Anzahl der Wohneinheiten Gesamt Efh 98 Mfh Gesamt Efh 98 Mfh ausgehend von 75m²/Wohneinheit Seite 5 / 6
6 5. Auswirkungen der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für Wohnungsbau geschaffen werden. Aufgrund der sehr guten Lage im Stadtteil Brand, der Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und der verkehrliche Anbindung an die Trierer Straße ist eine angemessene Verdichtung an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht wünschenswert. Diese angestrebte Nachverdichtung entspricht den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung in dem die Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich erfolgt. Es besteht Wohnraumbedarf, insbesondere für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Aufgrund der integrierten Lage in dem stabilen und intakten Wohnumfeld mit einer guten Ausstattung von Infrastruktureinrichtungen ist eine Mischung von freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbau sinnvoll. Daher sollen zwischen 20-40% öffentlich geförderter Wohnungsbau, überwiegend im Geschosswohnungsbau entstehen. Mit einer geplanten dreigeschossigen Bebauung wird eine Dichte durch die Höhenentwicklung geschaffen, die eine großzügige Durchgrünung in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen zulässt. Aufgestellt im Mai 2016 Seite 6 / 6
Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
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