Gemeinde Kirchheim b. München

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1 Gemeinde Kirchheim b. München Beschlussbuchauszug der : 04. Gemeinderatssitzung vom Amt: Umweltamt Az.: 1772 Sitzungsdatum: Beratungsfolge: Sitzungstermin: TOP-Nr.: 1. Sitzung des Gemeinderates beschließend Abstimmung Ja Nein 0 : 0 T a g e s o r d n u n g s p u n k t : 11. Öffentlich Bezeichnung des TOPs: Mobilfunkkonzept Kirchheim Beschluss: Alternative A: Die Gemeinde Kirchheim b. München beschließt als Mobilfunk Standortkonzept für Basisstationen folgende Standorte, die den Mobilfunknetzbetreibern anzubieten sind. a) Standort A (Grundstück Jugendheim Fl. Nr. 127 Gemarkung Kirchheim oder alternativ Fl. Nr. 129/3 Gemarkung Kirchheim ehemaliger Geh- und Radweg nähe alter Festplatz) b) Standort B (Gemeindliches Grundstück am S- Bahnhof Fl. Nr. 158 Gemarkung Heimstetten) c) Standort C (Alternativ zu Standort B nördlich oder westlich der Friedhofsanlage) d) Standort D (Bestand auf Firmengebäude im Gewerbegebiet Heimstetten) e) Standort F (Gemeindliches Grundstück Skateboardanlage an der Anschlussstelle Kirchheim an der A99) f) Standort H (Gemeindliches Grundstück Nahe der Kleingartenanlage, Fl. Nr. 167 Gemarkung Kirchheim ) Die Basisstationen sind nur unter den technischen Bedingungen des Mobilfunkkonzeptes des EMF- Institutes Dr. Nießen zu errichten und zu betreiben. Abstimmungsergebnis: 18 (Ja) : 6 (Nein) Sachverhalt: 1. Allgemeines Die Gemeinde arbeitet bereits seit mehreren Jahren an einem Mobilfunkkonzept. Das beauftrage Nova- Institut in Köln in Person Herr Dr. Nießen, hat bis dato mehrere Varianten eines Standortkonzept ausgearbeitet. Diese wurden überwiegend nichtöffentlich unter Mitwirkung der Bürgerinitiative Mobilfunk Kirchheim beraten.

2 Seite: Zur rechtlichen Beratung in dieser Angelegenheit wurde Herr Rechtsanwalt Sommer beauftragt. Die Wunschvorstellungen der Gemeinde und der Bürgerinitiative stießen jedoch immer an rechtliche und mobilfunkbetriebliche Grenzen. In mehreren eingehenden Beratungen wurden mehrere Varianten von Konzepten vorgestellt und ausführliche diskutiert. Die rechtliche Situation stellte jedoch klar, dass mit einem Standortkonzept jedenfalls eine ausreichende Mobilfunkversorgung gewährleistet sein muss und hier Einschränkungen nur in sehr engen Grenzen möglich sind. Gemeindeeigene Grenzwerte sind nicht möglich. Ebenso wenig ist eine Planung zur Verhinderung von Basisstationen möglich. Vielmehr sind mit einer so genannten Positivplanung alternative Standorte anzubieten, die auch einen geregelten Mobilfunkverkehr ermöglichen, einschließlich einer ausreichenden UMTS- Versorgung. 2. Istzustand Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates angeforderte Darstellung des Ist- Standes wurde aufgrund von Standortbescheinigungen der Netzbetreiber von Herrn Dr. Niessen erstellt. das Ergebnis ist als Anlage 1 mit Erläuterungstext dieser Vorlage beigefügt. Die Darstellung ist als Worst Case zu verstehen, d. h. alle Stationen sind auf Volllastbetrieb dargestellt. Auf unsere Frage, ob die Darstellungen im Konzept ebenfalls von den gleichen Voraussetzungen ausgehen, habe wir nachstehende Antwort erhalten: bei den in den Immissionsberechnungen dargestellten Situationen handelt es sich immer um Volllastsituationen. So auch bei der Immissionsanalyse zum Ist-Zustand und den Konzeptvorschlägen. Wesentlicher Unterschied ist aber, dass insbesondere die Sendeleistung in den Konzeptvorschlägen entsprechend den Schutz- und Versorgungszielen des Mobilfunkkonzeptes (Sprachversorgung in normalen oberirdischen Räumen, aber keine Versorgung gewährleistet in ungünstig gelegenen Räumen und Räumen unterhalb der Erdoberfläche) gewählt wurde und daher im Allgemeinen niedriger liegt als bei den Netzen der Mobilfunkbetreiber. Somit wird der Vergleich zwischen Ist-Situation und Konzept sowohl durch die Standortwahl als auch die gewünschte Versorgungsqualität bestimmt. Unterstellt man aber einmal eine Situation, in der die Betreiber zwar die vorgeschlagenen Standorte nutzen, sich aber nicht an die weiteren im Konzept vorgeschlagenen technischen Daten der Sendeanlagen halten, so ist eine realistische Immissionsberechnung nur möglich, wenn von den Betreibern entsprechende Angaben über ihre geplanten Sendeanlagen eingeholt werden. Wie wir ja schon wissen, ist es nicht leicht, diese Daten zu erhalten, sofern nicht ein konkreter Standort von den Betreibern gewünscht wird. Dies bedeutet, dass nicht nur auf den Standort sondern auch auf die technische Ausgestaltung der Basisstationen Einfluss zu nehmen ist, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen. Dies kann nach unserer Auffassung - in Grenzen - nur dadurch durchgesetzt werden, dass die Standorte auf gemeindlichen Grundstücken liegen noch besser auf gemeindlichen baulichen Anlagen. Hierzu im Wortlaut eine Stellungnahme von Dr. Niessen vom Um bessere Steuerungsmöglichkeiten auch auf die technische Ausgestaltung einer Basisstation zu erhalten, ist für eine Kommune daher sehr vorteilhaft, nicht nur als kommunale Genehmigungsbehörde für ein Bauwerk, sondern selbst als Vermieter (des Maststandortes oder vorhandenen Gebäudes, aber nicht zwingend des Masten selbst) aufzutreten, da dann im Mietvertrag weitere technische Einzelheiten festgelegt werden können. 3. Empfehlung des EMV Fachinstitutes Dr. Niessen Von der Verwaltung wurde von Herrn Dr. Niessen vom Fachinstitut für EMV in Köln eine zusammenfassende Empfehlung angefordert. Diese ist am eingegangen und liegt als Anlage 2 dieser Vorlage bei. Diese empfiehlt nachstehende kurze Darstellung der Vorgehensweise zur Umsetzung des Mobilfunkkonzeptes: Grafisch stellen sich die Standorte wie auf der nachstehenden Karte dar:

3 Seite: Die grünen Markierungen zeigen gemeindliche Flächen in der Nähe von möglichen Standorten von Basisstationen. Die nachstehenden Fotomontagen simulieren Basisstationen mit Betonmasten mit einer Höhe von ca. 45 m. Die Höhen wurden nach nächstliegenden Bezugspunken geschätzt. Dr. Niessen schlägt folgende Höhen der Basisstationen in seiner Nachricht vom vor: Im Mobilfunkkonzept sind folgende Masthöhen vorgesehen: Standortvorschlag A: 50 m Standortvorschlag D: 33 m Standortvorschlag E: 35 m alle anderen Standortvorschläge wurden mit 40 m Masthöhe vorgesehen 3.1 Um eine hinreichende Versorgungsqualität im UMTS- Netz zu erreichen, ist ein innerörtlicher Standort erforderlich siehe hierzu Ausführungen unter Ziffer 1.3 der Anlage 2 (Stellungnahme des Fachinstitutes für EMVU). Hier wird vom IMF- Institut der Standortvorschlag A empfohlen, der von der Position her variabel ist. Masthöhe ca. 50 m.

4 Seite: Als Höhenanhaltspunkt wurde die Schule 1 gewählt. Der Mast befindet sich nähe des Jugendheimes etwa im Entfernungsradius der Sporthalle der Schule 1 mit einer Höhe von 12,5 m über Gelände (Firsthöhe des Unterrichtsgebäudes etwa 16,5 m über Gelände) 3.2 Im Süden bzw. Südosten des Gemeindegebietes werden die Standorte B, C oder D empfohlen. Möglicher Standort B im Gewerbegebiet Heimstetten nähe S- Bahnhof auf enem gemeindlichen Grundstück - Fotomontage aus der Taxetstraße in Richtung Norden (Höhe ca. 40 m) 3.3 Im Südwesten soll ein bestehender Standort im Gewerbegebiet Heimstetten in das Konzept eingebunden werden. Es handelt sich um keine gemeindliche Liegenschaft.

5 Seite: Standort D ist bereits Bestand auf einem Gebäude im Gewerbegebiet Heimstetten (Höhe ca. 33 m) 3.4 Im Nordosten werden die Standorte E, H oder G empfohlen. Der Standort E ist eine bestehende Basisstation außerhalb des Gemeindegebietes. Standort H Nahe der Kleingartenanlage bzw. den Tennisplätzen Standort G in der Nordkurve der Oskar- von Miller Straße auf einem gemeindlichen Grundstück (40 m Höhe)

6 Seite: Standort E bestehende Anlage zwischen Grub und Landsham (46 m) 3.5 Nordwestlichen Bereich mit dem Standort F auf dem Grundstück der Skateboardanlage bei der Anschlussstelle Kirchheim an der A99 Standort F mit Blick Richtung Osten (Kirchheim) Höhe 40 m 4. Standortvoraussetzung Aus unserer Sicht macht das Anbieten von Standorten allerdings nur Sinn, wenn die Gemeinde auch Eigentümer der Fläche ist, um, wie von Dr. Niessen vorgeschlagen, im weiteren Verfahren die Bedingungen für die technischen Daten der Sendeanlagen für den Mobilfunkbetrieb beeinflussen zu können (Siehe hierzu auch die Anmerkungen zur Ist-

7 Seite: Analyse). Die Standorte müssen allerdings auch geeignet sein hinsichtlich Erschließung (mit Fahrzeugen erreichbar, Energieversorgung) und Verkehrssicherung (Eisbruch). 5. Suchkreisanfrage Zwischenzeitlich liegt uns eine weitere Suchkreisanfrage eines Netzbetreibers für den westlichen Bereich des Gemeindeteils Kirchheim vor. Der Suchkreis würde den Standort F einschließen. Siehe hierzu Anlage 3 6. Beispiele von bestehenden Mastanlagen Zur Information sind nachstehend Beispiele von bestehenden Mastanlagen: Kirchseeon: 50 m Mast mit Antennenaufsatz Mobilfunkantennen sind im Bereich zwischen 20 m und 57.6 m (Quelle der Höhenangabe: emf.bundesnetzagentur.de)

8 Seite: Rathaus Unterschleißheim Montagehöhe der Antennen 27,5 m über Grund Unterschleißheim Antennenanlage auf Wohngebäude.

9 Seite: Bild links: Mastanlage am Autobahnparkplatz Aschheim der A99 am Abfanggraben. Montagehöhe der Antennen zwischen 42,1 bis 44,9 m über Grund. Bild rechts:auch eine Möglichkeit Antennenanlage an einem Flutlichtmast in Unterschleißheim. Montagehöhe der Antennen in 25 m und 40 m Außerdem zur Information noch ein Hinweis auf eine Internetseite des Umweltinstitutes München e.v. auf kaum sichtbare Mobilfunkbasisstationen: Kirchheim, den Etzelsberger Anlage 1: Istanalyse mit Erläuterung Anlage 2: Zusammenfassende Empfehlung EMV- Institut Dr. Niessen mit Planbeilagen Anlage 3: Suchkreis * Anmerkung Protokollamt die genannten Anlagen liegen dieser Niederschrift als Anlage 5 bei. Diskussionsverlauf: Herr Etzelsberger erläutert den Sachvortrag anhand des Projektors. Kurze Pause Herr Etzelsberger beantwortet Fragen aus dem Gremium. GRM Böltl möchte eine Frage an Herrn Niesen und an Herrn Dr. Sommer stellen:

10 Seite: Die technische Entwicklung bei diesem ganzen Thema ist unheimlich rasant. Wie sieht das Ganze dann aus, wenn eine neue Technik auf den Markt kommt, die wieder andere Standorte braucht. Wie kann man dann die Mobilfunkbetreiber auf die festgelegten Standorte verweisen?

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