Rund um die Pflege 2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rund um die Pflege 2"

Transkript

1 Rund um die Pflege 2

2 Es kommt die Zeit... Wer pflegebedürftig wird ob im Alter, dur benötigt die Hilfe und Fürsorge seiner Fami der Pflegebedürftigen und der pflegenden Pflegeversicherung. 2

3 Alles zum Thema Pflege ch eine Krankheit oder eine Behinderung lie und der Gesellschaft. Zur Unterstützung Familienangehörigen gibt es die soziale Die eigentlichen Pflegeleistungen und die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollten möglichst gut aufeinander abgestimmt sein. Die BAHN-BKK Pflegekasse hilft Ihnen gerne bei der optimalen Auswahl und Kombination der Leistungen. Dieses Faltblatt informiert Sie darüber, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Anträge Sie stellen müssen und auf welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Sie Anspruch haben. 3

4 Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Tagesablauf auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate der Hilfe bedürfen. Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind dabei allein die im Gesetz genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Diese Verrichtungen unterteilen sich in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Medizinische Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentengabe) oder Maßnahmen der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration zählen nicht zur Grundpflege. Grundpflege 1. Im Bereich der Körperpflege Waschen Duschen Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung 2. Im Bereich der Ernährung Mundgerechtes Zubereiten Aufnahme der Nahrung 3. Im Bereich der Mobilität Selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Gehen Stehen Treppensteigen Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.b. für regelmäßige Arztbesuche Hauswirtschaftliche Versorgung 4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen Kochen Reinigen der Wohnung Spülen Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Beheizen 4

5 Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Leistungen der Pflegeversicherung helfen den Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges, möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Durch die Hilfe sollen die körperlichen, geistigen und Um Leistungen der seelischen Kräfte erhalten oder BAHN-BKK Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie sogar wieder gewonnen werden. einen Antrag stellen. Die soziale Pflegeversicherung unterstützt alle Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Das entsprechende Antragsformular können Sie über die kostenfreie Servicenummer anfordern oder herunterladen unter Sie sind pflegebedürftig? Nach Ihrer Antragsstellung prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Dazu besucht Sie in der Regel ein Gutachter das kann ein Arzt oder eine Pflegefachkraft sein zu Hause. Der behandelnde Arzt wird in die Begutachtung einbezogen. Auf dieser Grundlage kann die BAHN-BKK Pflegekasse dann über Ihren Antrag entscheiden. Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage sein, einen Termin mit dem Medizinischen Dienst zu vereinbaren, geben Sie bitte auf dem Antrag die Kontaktdaten eines Betreuers an, mit dem sich der Medizinische Dienst in Verbindung setzen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen, dass zur Begutachtung der Betreuer oder ein Familienmitglied des Pflegebedürftigen ebenfalls vor Ort ist. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt. Ob Pflegebedürftigkeit und in welcher der drei Stufen sie vorliegt, entscheidet die BAHN-BKK Pflege kasse aufgrund des Gutachtens. 5

6 Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 0 Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, deren täglicher durch schnittlicher Hilfebedarf in der Grundpflege unterhalb von 46 Minuten liegt. Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche; Zeitaufwand insgesamt mindestens 90 Minuten, davon Grundpflege mindestens 46 Minuten. Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten; Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche. Zeitaufwand mindestens drei Stunden, davon Grundpflege mindestens zwei Stunden. 6 Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) Hilfebedarf täglich rund um die Uhr, auch nachts; Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche; Zeitaufwand fünf Stunden, davon Grundpflege mindestens vier Stunden. Das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit unterliegt Änderungen. So ist es im Allgemeinen erforderlich, von Zeit zu Zeit die Begutachtung zu wiederholen. Die BAHN-BKK sorgt dafür, dass die im Gutachten des Medizinischen Dienstes genannten Termine eingehalten werden. Selbstverständlich werden wir sofort tätig, wenn wir schon vorher vom Pflegebedürftigen oder einer Pflegeperson über eine veränderte Pflegesituation informiert werden. Für Angehörige, die einen kranken Menschen pflegen, empfiehlt es sich daher auch, ein Pflegetagebuch zu führen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter

7 Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung leistet ab der Pflegestufe 0: Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung Urlaubs- oder Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege 7

8 Ein monatlicher Zuschlag von 205 für Pflegebedürftige in gemeinschaftlich organisierten Wohngruppen (Voraussetzung: die Wohngruppe muss aus mindestens drei Pflegebedürftigen bestehen) Anschubfinanzierung zur Gründung einer Wohngruppe Bei mindestens erheblicher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) werden außerdem noch folgende Leistungen gewährt: Vollstationäre Pflege in zugelassenen Pflegeheimen bzw. in Heimen der Eingliederungshilfe Voraussetzung: Erfüllung der Vorversicherungszeit Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre pflegeversichert sein. Leistungen bei der häuslichen Pflege Sie können wählen, von wem die Pflege bei Ihnen durchgeführt werden soll: Bei Sachleistung erfolgt die Pflege durch eine Pflegefachkraft (Sozialstation). Bei Pflegegeld stellen Sie die Pflege selbst sicher, zum Beispiel durch einen Angehörigen. Bei Kombinationsleistung wird die Pflege teils von Pflegediensten, teils von pflegenden Angehörigen durchgeführt. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Stufen 1 und 2 erhalten erhöhte Leistungen. Höchstbeträge Sachleistung Geldleistung Stufe g 123 g Stufe g 244 g Stufe 1 erhöht 689 g 316 g Stufe g 458 g Stufe 2 erhöht g 545 g Stufe g 728 g Stufe 3 Härtefall g entfällt 98 * Der Pflegebedürftige der Stufen 1 bis 3 muss regelmäßig eine Beratung durch Pflegefachkräfte abrufen, wenn die Pflege nur durch Ehrenamtliche erfolgt. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Demenzkranke mit zusätzlichem Betreuungsbedarf dürfen zusätzliche Beratungseinsätze in Anspruch nehmen.

9 Härtefallregelung In besonderen Einzelfällen wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand besteht, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt kann die Pflegekasse zur Vermeidung finanzieller Härten bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III die Kosten für weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich übernehmen. Wenn die Pflegeperson verhindert ist (zum Beispiel Krankheit oder Urlaub) In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung: Es wird bereits seit sechs Monaten gepflegt. Bei Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte (Sozialstationen), Nichtver wandten oder Familienangehörigen ab dem 3. Verwandtschaftsgrad steht je Kalenderjahr ein Betrag von zur Verfügung. Bei Ersatzpflege durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad bzw. von einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen im Kalenderjahr den Geldleistungsbetrag in Höhe der anerkannten Pflegestufe nicht überschreiten. Mehraufwendungen (Fahrkosten/Verdienstausfall usw.) bis höchstens (einschließlich des Geldleistungsbetrages) müssen nachgewiesen werden. Während der Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für maximal vier Wochen im Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Leistungen bei Kurzzeitpflege Sie können den Pflegebedürftigen kurzfristig nicht zu Hause pflegen? Dann haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer von den Pflegekassen zugelassenen vollstationären Einrichtung. 109

10 Während einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Pflegeperson kann der/die Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege auch in der Vorsorge- oder Reha-Einrichtung in Anspruch nehmen. Der Anspruch ist begrenzt auf vier Wochen im Kalenderjahr, die Kosten auf jährlich Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. Investitionen hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Auch während der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld hälftig weitergezahlt (maximal vier Wochen im Kalenderjahr). Um eine optimale Versorgung zu erreichen, können die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Einzelfall miteinander kombiniert werden. Speziell für Kinder Die Kurzzeitpflege für Kinder kann in einer speziell auf deren Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtung stattfinden. Fragen Sie gerne bei uns nach! Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Personen, die in ihrer Alltagsbewältigung erheblich eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von bis zu 104 (Grundbetrag) oder 208 (erhöhter Betrag) im Monat erhalten. Der Anspruch besteht auch unterhalb der Pflegestufe 1 in der so genannten Pflegestufe 0. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz können Entlastungsleistungen in Höhe des Grundbetrags in Anspruch nehmen

11 Die Beträge sind ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen zu verwenden. Dazu gehören Tagespflege Nachtpflege Kurzzeitpflege zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur allgemeinen Anleitung und Betreuung oder besondere Betreuungsangebote, z. B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke Verhinderungspflege Bei den Betreuungsleistungen gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein. Wird der mögliche Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das Folgejahr übertragen werden. Leistungen bei teilstationärer Pflege Kann die häusliche Pflege auf Dauer nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, kommt zusätz - lich teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen in Betracht. Die BAHN-BKK Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege in Höhe von monatlich: Pflegestufe Stufe 0 Stufe 1 Stufe 1 erhöht Stufe 2 Stufe 2 erhöht Stufe 3 Leistungen 231 g 468 g 689 g g g g Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ggf. Investitionen hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Beförderungskosten sind in den Heimkosten enthalten

12 13

13 Die teilstationären Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können ohne Anrechnung auf die übrigen Leistungen (Sach, Geld- oder Kombinationsleistungen) in Anspruch genommen werden. Leistungen bei vollstationärer Pflege Kommt weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege in Betracht, kann der Pflegebedürftige vollstationäre Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen beanspruchen. Die vollstationäre Pflege umfasst die pflegebedingten Aufwendungen, also die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Für Zusatzleistungen (zum Beispiel besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung) muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Die BAHN-BKK Pflegekasse übernimmt monatlich pauschal für zugelassene Pflege- und Altenheime bei: Pflegestufe Leistungen Stufe g Stufe g Stufe g Stufe 3 Härtefall g jedoch maximal 75 Prozent des gesamten Heimentgelts Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung, wenn die Einrichtung hierfür besondere Angebote bereitstellt. In anerkannten vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse zehn Prozent des Heimentgeltes, höchstens 266. Die Leistungen zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse direkt an das Pflegeheim. Pflegebedürftige können auch vollstationäre Pflege wählen, obwohl häusliche Pflege möglich ist. Sie erhalten dann von der BAHN-BKK Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten in Höhe der Pflegesachleistung, die ihrer Pflegestufe entspricht, also zwischen 450 und

14 Weitere Leistungen: Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung stellen wir Ihnen Folgendes zur Verfügung: Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.b. Bettschutzeinlagen): bis zu 40 monatlich Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind sowie technische Hilfen (z.b. Pflegebetten, Urinflaschen, Bettpfannen, Hausnotrufsysteme) Einen Zuschuss für Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld (z.b. Badumbau) von bis zu Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss für jeden Bewohner gewährt werden. Insgesamt ist der Zuschuss dann auf einen Maximalbetrag von begrenzt. Hinweis für beihilfeberechtigte Versicherte Wenn Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen Sie nur den halben Beitrag zur Pflegeversicherung. Von der Pflegekasse erhalten Sie dementsprechend nur die halben Leistungsbeträge ausgezahlt. Die zweite Hälfte machen Sie als Beihilfeanspruch bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle geltend. Leistungen für pflegende Angehörige Die BAHN-BKK Pflegekasse entrichtet je nach Umfang der Pflegetätigkeit und der festgestellten Pflegestufe des Pflegebedürftigen Beiträge für Sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn Sie 15 14

15 Um die Pflegeperson stärker zu unterstützen, bietet die BAHN-BKK Pflegekasse auch Pflegeschulungen im häuslichen Umfeld der Pflegeperson an. die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführen, die häusliche Pflege wenigstens 14 Stunden in der Woche durchführen. Der Mindestumfang von 14 Stunden kann auch durch die Addition der Pflegezeiten bei mehreren Pflegebedürftigen erreicht werden. nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und noch keine Vollrente/Pension wegen Alters beziehen. Wichtig für pflegende Angehörige Arbeitnehmer, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe I zu Hause pflegen, haben Anspruch auf eine sechsmonatige, unbezahlte, sozialversicherte Pflegezeit. Wahlweise kann auch eine Familienpflegezeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer von maximal 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Im akuten Pflegefall haben Sie unabhängig von der Betriebsgröße das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine Pflege zu organisieren. Für diese kurzfristige Freistellung wird als Lohnersatzleistung ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Schulungsangebot für pflegende Angehörige Wer einen Pflegebedürftigen zu Hause pflegt, steht oft vor einer großen Herausforderung, die körperlich, geistig und seelisch belastend sein kann. Die professionelle Fachkraft kommt für die Schulung bis zu drei Mal in die Wohnung des Pflegebedürftigen

16 Hilfsmittelanbietersuche bestimmten Hilfsmittels in Sie suchen Anbieter eines im Internet Ihrer Nähe? Dann werden Sie im Internet unter www. bahn-bkk.de/hilfsmittel fündig. Loggen Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer Krankenversicherungsnummer ein. Wählen Sie einfach das gewünschte Hilfsmittel aus und geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Falls das gewünschte Hilfsmittel nicht aufgeführt ist, können Sie zur Versorgung mit diesen Hilfsmitteln alle regional und bundesweit tätigen, zugelassenen Hilfsmittelanbieter in Anspruch nehmen. Zusätzlich finden Sie im Internet unter alle wichtigen Informationen zum Thema Pflege. Anträge stehen zum Download bereit. Außerdem haben Sie mit dem BKK PflegeFinder die Möglichkeit, nach Pflegeeinrichtungen zu suchen. Herausgeber: BAHN-BKK, Frankfurt/Main Gestaltung: Druck und Vertrieb: DB Kommunikationstechnik GmbH, Karlsruhe Stand: Oktober 2014, BKK Service garantiert auch am Wochenende! Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne täglich von 8 bis 20 Uhr. Und das kostenfrei. Servicenummer: service@bahn-bkk.de

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Pflege-Tagebuch. für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Häusliche Pflege

Pflege-Tagebuch. für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Häusliche Pflege Pflege-Tagebuch für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Häusliche Pflege Die Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen, Pflegeleistungen Die Begutachtung Die täglichen Hilfen Extra-Heft

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Vorwort Checkliste Grundlegende Fakten Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Informationen für Mitarbeiter e.v. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Informationsbroschüre wurde vom Arbeitskreis

Mehr

Das Pflegeversicherungs-Gesetz

Das Pflegeversicherungs-Gesetz Das Pflegeversicherungs-Gesetz Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.2008 wurden u. a. die Leistungen, die seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 unverändert geblieben

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Kinder in der Pflegeversicherung. Hiddenhausen, 05. September 2012

Kinder in der Pflegeversicherung. Hiddenhausen, 05. September 2012 Kinder in der Pflegeversicherung Hiddenhausen, 05. September 2012 Voraussetzungen für eine Pflegestufe erheblicher Hilfebedarf in bestimmten Bereichen täglicher Hilfebedarf in bestimmtem Umfang Hilfebedarf

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit - 1 - Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit (Stand: 26. Januar 2015) Ansprechpartner/in: Frau Iris Wanke Tel.: 0291/94-1515 Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Mehr

Was leistet die Pflegeversicherung?

Was leistet die Pflegeversicherung? Was leistet die Pflegeversicherung? Fachtag am 29.09.2015 Tagesordnung 1. Vergleich Pflegestufe unterhalb I zu Pflegestufe I 2. Zusätzliche Betreuungsleistungen 3. Ersatzpflege 4. Kurzzeitpflege 5. Wohnumfeldverbessernde

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske

Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? 1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen

Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen 25. Juni 2014 Was ist Demenz? Der Begriff Demenz kommt aus dem

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Die I. Allgemeines Leistungen aus der gesetzlichen (soziale und private Pflegepflichtversicherung) werden grundsätzlich nur auf Antrag und frühestens ab Antragstellung gewährt. Daher ist es wichtig, sich

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung

Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung Hintergrundinformationen zur Pflegeversicherung Seit 1.1.1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie ist Basisversorgung für den Pflegefall mit Schutz vor finanziellen

Mehr

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere

Mehr

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015 Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008)

BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) BDZ Senioren Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) Im Rahmen der Serviceleistungen für unsere Mitglieder teilen wir Ihnen in Merkblättern Informationen für Senioren mit. Den Auftakt dieser

Mehr

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die

Mehr

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Pflegeversicherung 2014 Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Der erste Schritt: Ihr Antrag wir kümmern uns! 4 Die häusliche Pflege 6 Wenn

Mehr

Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,

Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931 oder 122-4903 Die Antragstellung Bevor

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2015 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Das Pflegeversicherungs-Gesetz. 1. Wer ist versichert? 2. Wer ist pflegebedürftig

Das Pflegeversicherungs-Gesetz. 1. Wer ist versichert? 2. Wer ist pflegebedürftig Das Pflegeversicherungs-Gesetz Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 nach dem Prinzip einer Teilkaskoversicherung (= Zuschuss zur Pflege) eingeführt und zuletzt durch das Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom

Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom (Entwurf VI 40/405: Stand...Stand Februar 2009 ) Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom Auf Grund des 100 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung Änderungen durch das 1. stärkungsgesetz ab 01.01.2015 AOK PLUS, beratung Grundsatz der versicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden

Mehr

Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Bild per Drag & Drop auf blauen Platzhalter ziehen oder durch Klicken auf das Bild-Symbol hinzufügen >> Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Maria Thiel Krankenschwester Gutachterin

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Seniorenbereich Katholische Stiftung Marienhospital Aachen Seniorenzentren Marienheim & St. Severin, Servicezentrum Häusliche Pflege

Seniorenbereich Katholische Stiftung Marienhospital Aachen Seniorenzentren Marienheim & St. Severin, Servicezentrum Häusliche Pflege Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de

Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung nach Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) und über die Änderungen durch das

Mehr

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen? Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht

Mehr

Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller

Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller Die Leistungen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung Merkblatt für Antragsteller Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, erhalten Sie eine Zusammenstellung zu den Leistungsfragen der Pflegepflichtversicherung.

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr