Rund um die Pflege 2
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- Marie Busch
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Rund um die Pflege 2
2 Es kommt die Zeit... Wer pflegebedürftig wird ob im Alter, dur benötigt die Hilfe und Fürsorge seiner Fami der Pflegebedürftigen und der pflegenden Pflegeversicherung. 2
3 Alles zum Thema Pflege ch eine Krankheit oder eine Behinderung lie und der Gesellschaft. Zur Unterstützung Familienangehörigen gibt es die soziale Die eigentlichen Pflegeleistungen und die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollten möglichst gut aufeinander abgestimmt sein. Die BAHN-BKK Pflegekasse hilft Ihnen gerne bei der optimalen Auswahl und Kombination der Leistungen. Dieses Faltblatt informiert Sie darüber, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Anträge Sie stellen müssen und auf welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Sie Anspruch haben. 3
4 Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Tagesablauf auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate der Hilfe bedürfen. Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind dabei allein die im Gesetz genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Diese Verrichtungen unterteilen sich in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Medizinische Behandlungspflege (zum Beispiel Medikamentengabe) oder Maßnahmen der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration zählen nicht zur Grundpflege. Grundpflege 1. Im Bereich der Körperpflege Waschen Duschen Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung 2. Im Bereich der Ernährung Mundgerechtes Zubereiten Aufnahme der Nahrung 3. Im Bereich der Mobilität Selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Gehen Stehen Treppensteigen Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.b. für regelmäßige Arztbesuche Hauswirtschaftliche Versorgung 4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen Kochen Reinigen der Wohnung Spülen Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Beheizen 4
5 Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Leistungen der Pflegeversicherung helfen den Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges, möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Durch die Hilfe sollen die körperlichen, geistigen und Um Leistungen der seelischen Kräfte erhalten oder BAHN-BKK Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie sogar wieder gewonnen werden. einen Antrag stellen. Die soziale Pflegeversicherung unterstützt alle Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Das entsprechende Antragsformular können Sie über die kostenfreie Servicenummer anfordern oder herunterladen unter Sie sind pflegebedürftig? Nach Ihrer Antragsstellung prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Dazu besucht Sie in der Regel ein Gutachter das kann ein Arzt oder eine Pflegefachkraft sein zu Hause. Der behandelnde Arzt wird in die Begutachtung einbezogen. Auf dieser Grundlage kann die BAHN-BKK Pflegekasse dann über Ihren Antrag entscheiden. Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage sein, einen Termin mit dem Medizinischen Dienst zu vereinbaren, geben Sie bitte auf dem Antrag die Kontaktdaten eines Betreuers an, mit dem sich der Medizinische Dienst in Verbindung setzen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen, dass zur Begutachtung der Betreuer oder ein Familienmitglied des Pflegebedürftigen ebenfalls vor Ort ist. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt. Ob Pflegebedürftigkeit und in welcher der drei Stufen sie vorliegt, entscheidet die BAHN-BKK Pflege kasse aufgrund des Gutachtens. 5
6 Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 0 Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, deren täglicher durch schnittlicher Hilfebedarf in der Grundpflege unterhalb von 46 Minuten liegt. Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche; Zeitaufwand insgesamt mindestens 90 Minuten, davon Grundpflege mindestens 46 Minuten. Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten; Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche. Zeitaufwand mindestens drei Stunden, davon Grundpflege mindestens zwei Stunden. 6 Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) Hilfebedarf täglich rund um die Uhr, auch nachts; Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche; Zeitaufwand fünf Stunden, davon Grundpflege mindestens vier Stunden. Das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit unterliegt Änderungen. So ist es im Allgemeinen erforderlich, von Zeit zu Zeit die Begutachtung zu wiederholen. Die BAHN-BKK sorgt dafür, dass die im Gutachten des Medizinischen Dienstes genannten Termine eingehalten werden. Selbstverständlich werden wir sofort tätig, wenn wir schon vorher vom Pflegebedürftigen oder einer Pflegeperson über eine veränderte Pflegesituation informiert werden. Für Angehörige, die einen kranken Menschen pflegen, empfiehlt es sich daher auch, ein Pflegetagebuch zu führen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter
7 Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung leistet ab der Pflegestufe 0: Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung Urlaubs- oder Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege 7
8 Ein monatlicher Zuschlag von 205 für Pflegebedürftige in gemeinschaftlich organisierten Wohngruppen (Voraussetzung: die Wohngruppe muss aus mindestens drei Pflegebedürftigen bestehen) Anschubfinanzierung zur Gründung einer Wohngruppe Bei mindestens erheblicher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) werden außerdem noch folgende Leistungen gewährt: Vollstationäre Pflege in zugelassenen Pflegeheimen bzw. in Heimen der Eingliederungshilfe Voraussetzung: Erfüllung der Vorversicherungszeit Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre pflegeversichert sein. Leistungen bei der häuslichen Pflege Sie können wählen, von wem die Pflege bei Ihnen durchgeführt werden soll: Bei Sachleistung erfolgt die Pflege durch eine Pflegefachkraft (Sozialstation). Bei Pflegegeld stellen Sie die Pflege selbst sicher, zum Beispiel durch einen Angehörigen. Bei Kombinationsleistung wird die Pflege teils von Pflegediensten, teils von pflegenden Angehörigen durchgeführt. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Stufen 1 und 2 erhalten erhöhte Leistungen. Höchstbeträge Sachleistung Geldleistung Stufe g 123 g Stufe g 244 g Stufe 1 erhöht 689 g 316 g Stufe g 458 g Stufe 2 erhöht g 545 g Stufe g 728 g Stufe 3 Härtefall g entfällt 98 * Der Pflegebedürftige der Stufen 1 bis 3 muss regelmäßig eine Beratung durch Pflegefachkräfte abrufen, wenn die Pflege nur durch Ehrenamtliche erfolgt. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Demenzkranke mit zusätzlichem Betreuungsbedarf dürfen zusätzliche Beratungseinsätze in Anspruch nehmen.
9 Härtefallregelung In besonderen Einzelfällen wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand besteht, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt kann die Pflegekasse zur Vermeidung finanzieller Härten bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III die Kosten für weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich übernehmen. Wenn die Pflegeperson verhindert ist (zum Beispiel Krankheit oder Urlaub) In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung: Es wird bereits seit sechs Monaten gepflegt. Bei Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte (Sozialstationen), Nichtver wandten oder Familienangehörigen ab dem 3. Verwandtschaftsgrad steht je Kalenderjahr ein Betrag von zur Verfügung. Bei Ersatzpflege durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad bzw. von einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen im Kalenderjahr den Geldleistungsbetrag in Höhe der anerkannten Pflegestufe nicht überschreiten. Mehraufwendungen (Fahrkosten/Verdienstausfall usw.) bis höchstens (einschließlich des Geldleistungsbetrages) müssen nachgewiesen werden. Während der Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für maximal vier Wochen im Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Leistungen bei Kurzzeitpflege Sie können den Pflegebedürftigen kurzfristig nicht zu Hause pflegen? Dann haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer von den Pflegekassen zugelassenen vollstationären Einrichtung. 109
10 Während einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Pflegeperson kann der/die Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege auch in der Vorsorge- oder Reha-Einrichtung in Anspruch nehmen. Der Anspruch ist begrenzt auf vier Wochen im Kalenderjahr, die Kosten auf jährlich Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. Investitionen hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Auch während der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld hälftig weitergezahlt (maximal vier Wochen im Kalenderjahr). Um eine optimale Versorgung zu erreichen, können die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Einzelfall miteinander kombiniert werden. Speziell für Kinder Die Kurzzeitpflege für Kinder kann in einer speziell auf deren Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtung stattfinden. Fragen Sie gerne bei uns nach! Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Personen, die in ihrer Alltagsbewältigung erheblich eingeschränkt sind, können zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von bis zu 104 (Grundbetrag) oder 208 (erhöhter Betrag) im Monat erhalten. Der Anspruch besteht auch unterhalb der Pflegestufe 1 in der so genannten Pflegestufe 0. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz können Entlastungsleistungen in Höhe des Grundbetrags in Anspruch nehmen
11 Die Beträge sind ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen zu verwenden. Dazu gehören Tagespflege Nachtpflege Kurzzeitpflege zusätzliche Angebote von Pflegediensten zur allgemeinen Anleitung und Betreuung oder besondere Betreuungsangebote, z. B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke Verhinderungspflege Bei den Betreuungsleistungen gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein. Wird der mögliche Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das Folgejahr übertragen werden. Leistungen bei teilstationärer Pflege Kann die häusliche Pflege auf Dauer nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, kommt zusätz - lich teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen in Betracht. Die BAHN-BKK Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege in Höhe von monatlich: Pflegestufe Stufe 0 Stufe 1 Stufe 1 erhöht Stufe 2 Stufe 2 erhöht Stufe 3 Leistungen 231 g 468 g 689 g g g g Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ggf. Investitionen hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Beförderungskosten sind in den Heimkosten enthalten
12 13
13 Die teilstationären Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können ohne Anrechnung auf die übrigen Leistungen (Sach, Geld- oder Kombinationsleistungen) in Anspruch genommen werden. Leistungen bei vollstationärer Pflege Kommt weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege in Betracht, kann der Pflegebedürftige vollstationäre Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen beanspruchen. Die vollstationäre Pflege umfasst die pflegebedingten Aufwendungen, also die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Für Zusatzleistungen (zum Beispiel besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung) muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Die BAHN-BKK Pflegekasse übernimmt monatlich pauschal für zugelassene Pflege- und Altenheime bei: Pflegestufe Leistungen Stufe g Stufe g Stufe g Stufe 3 Härtefall g jedoch maximal 75 Prozent des gesamten Heimentgelts Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung, wenn die Einrichtung hierfür besondere Angebote bereitstellt. In anerkannten vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse zehn Prozent des Heimentgeltes, höchstens 266. Die Leistungen zahlt die BAHN-BKK Pflegekasse direkt an das Pflegeheim. Pflegebedürftige können auch vollstationäre Pflege wählen, obwohl häusliche Pflege möglich ist. Sie erhalten dann von der BAHN-BKK Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten in Höhe der Pflegesachleistung, die ihrer Pflegestufe entspricht, also zwischen 450 und
14 Weitere Leistungen: Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung stellen wir Ihnen Folgendes zur Verfügung: Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.b. Bettschutzeinlagen): bis zu 40 monatlich Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind sowie technische Hilfen (z.b. Pflegebetten, Urinflaschen, Bettpfannen, Hausnotrufsysteme) Einen Zuschuss für Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld (z.b. Badumbau) von bis zu Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss für jeden Bewohner gewährt werden. Insgesamt ist der Zuschuss dann auf einen Maximalbetrag von begrenzt. Hinweis für beihilfeberechtigte Versicherte Wenn Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen Sie nur den halben Beitrag zur Pflegeversicherung. Von der Pflegekasse erhalten Sie dementsprechend nur die halben Leistungsbeträge ausgezahlt. Die zweite Hälfte machen Sie als Beihilfeanspruch bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle geltend. Leistungen für pflegende Angehörige Die BAHN-BKK Pflegekasse entrichtet je nach Umfang der Pflegetätigkeit und der festgestellten Pflegestufe des Pflegebedürftigen Beiträge für Sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn Sie 15 14
15 Um die Pflegeperson stärker zu unterstützen, bietet die BAHN-BKK Pflegekasse auch Pflegeschulungen im häuslichen Umfeld der Pflegeperson an. die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführen, die häusliche Pflege wenigstens 14 Stunden in der Woche durchführen. Der Mindestumfang von 14 Stunden kann auch durch die Addition der Pflegezeiten bei mehreren Pflegebedürftigen erreicht werden. nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und noch keine Vollrente/Pension wegen Alters beziehen. Wichtig für pflegende Angehörige Arbeitnehmer, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe I zu Hause pflegen, haben Anspruch auf eine sechsmonatige, unbezahlte, sozialversicherte Pflegezeit. Wahlweise kann auch eine Familienpflegezeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer von maximal 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Im akuten Pflegefall haben Sie unabhängig von der Betriebsgröße das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine Pflege zu organisieren. Für diese kurzfristige Freistellung wird als Lohnersatzleistung ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Schulungsangebot für pflegende Angehörige Wer einen Pflegebedürftigen zu Hause pflegt, steht oft vor einer großen Herausforderung, die körperlich, geistig und seelisch belastend sein kann. Die professionelle Fachkraft kommt für die Schulung bis zu drei Mal in die Wohnung des Pflegebedürftigen
16 Hilfsmittelanbietersuche bestimmten Hilfsmittels in Sie suchen Anbieter eines im Internet Ihrer Nähe? Dann werden Sie im Internet unter www. bahn-bkk.de/hilfsmittel fündig. Loggen Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer Krankenversicherungsnummer ein. Wählen Sie einfach das gewünschte Hilfsmittel aus und geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Falls das gewünschte Hilfsmittel nicht aufgeführt ist, können Sie zur Versorgung mit diesen Hilfsmitteln alle regional und bundesweit tätigen, zugelassenen Hilfsmittelanbieter in Anspruch nehmen. Zusätzlich finden Sie im Internet unter alle wichtigen Informationen zum Thema Pflege. Anträge stehen zum Download bereit. Außerdem haben Sie mit dem BKK PflegeFinder die Möglichkeit, nach Pflegeeinrichtungen zu suchen. Herausgeber: BAHN-BKK, Frankfurt/Main Gestaltung: Druck und Vertrieb: DB Kommunikationstechnik GmbH, Karlsruhe Stand: Oktober 2014, BKK Service garantiert auch am Wochenende! Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne täglich von 8 bis 20 Uhr. Und das kostenfrei. Servicenummer: service@bahn-bkk.de
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