Wird die offene Ganztagsschule inklusiv? Problemanzeigen und mögliche Lösungsansätze Klare Sicht Wetterfeste Kleidung, gutes Schuhwerk

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1 Wird die offene Ganztagsschule inklusiv? Problemanzeigen und mögliche Lösungsansätze Klare Sicht Wetterfeste Kleidung, gutes Schuhwerk Gut ausgeschilderte Pfade, befestigte Wege Sichere Dünen Fehlende Verbindungen Viele ins Leere laufende Pfade Dickicht Viele Baulücken Unüberwindbare Hindernisse? Dr. Karin Kleinen, LVR-Fachberaterin für OGS und Inklusion in der Jugendförderung Folie 1

2 LVR-Landschaftsversammlung Rheinland Beschluss vom : Leitziel Inklusion Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) hat der Grundsatz der Inklusion im Sinne der vollständigen und gleichberechtigten gesellschaftlichen Einbeziehung aller Menschen nationale Gesetzeskraft bekommen. Die 13. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und engagiert sich aktiv für deren Umsetzung. Sie ist von dem Leitziel Inklusion überzeugt und wird den Weg in inklusive Lebensverhältnisse im Rheinland aktiv mitgestalten. [Hervorh. K.K.] Die Landschaftsversammlung erklärt, dass der Landschaftsverband Rheinland in der gesamten Vielfalt seiner komplexen Aufgabenfelder die Inklusion als handlungsleitende Gesamtstrategie in seiner Arbeit für die Menschen im Rheinland versteht und sein Handeln daran ausrichtet. Inklusion ist somit ein strategisches Querschnittsziel für den gesamten LVR Folie 2

3 LVR-Dezernat Jugend Zielvereinbarung 2013: Leitziel Inklusion 1. Die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird aktiv betrieben. Vorschläge werden erarbeitet und Realisierungswege in Abstimmung mit dem LJHA angegangen. [ ] 2. Die Berücksichtigung des Inklusionsgedankens wird durch Beratung der öffentlichen Jugendhilfeträger vorangetrieben. Ziel ist die verstärkte Berücksichtigung in den örtlichen Kinder- und Jugendförderplänen. Aufgaben der LVR-Fachberatung: Fach- und auch Politikberatung, Prozessbegleitung, Fortbildung, Dokumentation Entwicklungen sensibel wahrnehmen, unterstützen, initiieren Auf Probleme hinweisen, mit nach Lösungen suchen und entsprechende Wege nach Kräften flankieren.. Folie 3

4 Die UN-Behindertenrechtskonvention begründet ein internationales Recht von Menschen mit Behinderung u.a. auf: eine barrierefreie Umwelt (Artikel 9) ein selbstbestimmtes Leben und auf die Einbeziehung in die Gemeinschaft (Inklusion) (Artikel 19) ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen (Artikel 24) Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Spiel-, Erholungs-, Freizeit und Sportaktivitäten einschließlich im schulischen Bereich (Artikel 30, Hervorh. K.K.) Problemanzeige: Wir diskutieren Inklusion nahezu ausschließlich im schulischen Bereich, und dann nur bezogen auf den Unterricht dabei sind 95,2% unserer Grundschulen offene Ganztagsgrundschulen. Die Schüler/innenzahlen gehen absolut zurück die Anmeldezahlen zum Ganztag steigen auch die Zahlen an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf / aus schwierigen Lebenslagen. Folie 4

5 Die UN-Behindertenrechtskonvention Alle Kinder und Jugendlichen sollen lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen [ ] erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern und dauerhaft sicher zu stellen (Art ) Der Ganztagsschulerlass drückt dies so aus: Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. (Pkt. 2.1) Folie 5

6 Freizeit als kulturelles und soziales Pfund gute Bedingung für ein gutes Aufwachsen und gelingende Bildungsprozesse In sozial benachteiligten und eher bildungsfernen Familien bedeutet Freizeit freie Zeit von Schule. Im Habitus und der Lebensweise von sozial gut gestellten Familien gibt es viele Anknüpfungspunkte zu schulischen Anforderungen und Erwartungen: organisierte Freizeit, Kino, Musikschule, Vereine, PC. Kinder aus sozial benachteiligten Familien nehmen diese Angebote weniger wahr. Sie gehen seltener ins Kino oder Theater, sind seltener Mitglied von Vereinen. Das benachteiligt sie auch bezogen auf die Anforderungen von Schule! Folie 6

7 Wie behindert ist das eigentlich? Jedes dritte Kind bzw. jeder dritte Jugendliche unter 18 Jahren ist mit einem Mangel an Geld, Bildung oder Arbeit aufseiten der Eltern konfrontiert (Quelle: Autorengruppe Bildungsbericht-erstattung 2010). Klemm / Preuss-Lausitz identifizieren die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung als Armenschulen (Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen 2011). Problemanzeigen: Mehr als 70 % der Schülerinnen und Schüler besuchen Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten die es in anderen europäischen Ländern gar nicht gibt. Eltern nutzen verstärkt ihr Wahlrecht. Ihre Kinder sollen und wollen die offenen Ganztagsgrundschulen besuchen und dann gestärkt weiter zu guten Ganztagsschulen gehen Lehrkräfte und Jugendhilfeträger fühlen sich vielfach überfordert Die Jugendhilfeträger sehen sich im Stich gelassen, ausgeschlossen. Folie 7

8 Derzeit muss konstatiert werden: Es zeigt sich, dass die Arbeit mit verhaltensschwierigen Kindern die größte Herausforderung darstellt. (Klemm/Preuss-Lausitz 2011, S. 18) Die (offene) Ganztagsschule schafft es nicht, Benachteiligungen von Kindern aus sozial schwachen Familien und/oder aus Familien mit Migrationshintergrund aufzuheben. Über Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf, die den offenen Ganztag besuchen, fehlen bislang konkrete Daten. Jugendhilfeträger lehnen die Aufnahme von Kindern mit Behinderung ab, wenn die für Unterricht bewilligte Integrationshilfe nicht auch am Nachmittag gewährt wird. Jugend- und Sozialämter lehnen diese Bewilligung ab OGS sei ein freiwilliges, kein schulisches Angebot Die OGS ist Teil des Schulprogramms Wenn das AO-SF-Verfahren entfällt gibt es dann auch keine doppelte Festbetragsfinanzierung für ein Kind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf mehr? Folie 8

9 Sie Selbstbezüglichkeit der Institutionen überwinden Bildungsprozesse begleiten Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. (SchG NRW, 9) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insb. mit 1. den Trägern von Sozialleistungen [ ] 3. Schulen und Stellen der Schulverwaltung [ ] 4. Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes [ ] zuarbeiten. ( 81 SGB VIII) Folie 9

10 Wie behindert ist das eigentlich? Welche Mechanismen und Maßnahmen in Einrichtungen der Schule und Jugendhilfe verstärken die herkunftsbedingte Ungleichheit und führen dazu, dass sie von den Eltern auf die Kinder nun schon seit Generationen vererbt wird? Anders, im Sinne des Indexes für Inklusion gefragt: Welche Hindernisse stehen dem erfolgreichen Lernen im Weg und behindern oder begrenzen die aktive Teilhabe? Was muss im Gegenzug für die Verbesserung von Erziehung und Bildung für alle Kinder und Jugendlichen getan werden? Folie 10

11 Kinder u. Jugendliche mit Behinderungen brauchen Hilfen und Unterstützungen aus einer Hand, Gemäß 4 SGB IX werden Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt werden, sondern gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Damit das Wohl des Kindes geschützt und gefördert und seine Teilhabechancen gestärkt werden können, bedarf es der Sicherung und Stärkung des vorhandenen Wissens um die Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Folie 11

12 Und nun? Streiflichter: Anforderungen, Behinderungen, (Um)Wege. Kulturen, Strukturen und Prozesse gestalten, begleiten, sichern und flankieren, moderieren und qualifizieren Folie 12

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