UNIVERSITÄT HOHENHEIM
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- Evagret Kneller
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1 UNIVERSITÄT HOHENHEIM INSTITUT FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSLEHRE FACHGEBIET: PRODUKTIONSTHEORIE UND RESSOURCENÖKONOMIK. Prof. Dr. Stephan Dabbert Planung und Entscheidung (B 00202) Lösung Aufgabe 2 (Bewertung nichtmarktfähiger Leistungen) 1a) Die meisten Produktionsverfahren im landwirtschaftlichen Betrieb sind Kuppelproduktionsprozesse, d.h. zwei oder mehrere Leistungen werden in einem Produktionsprozess simultan erzeugt, z.b. in der Milchviehhaltung: Milch, Fleisch (Schlachtkuh), Kälber; Dünger, Biogas. 1b) Man unterscheidet Haupt- und Nebenleistungen und zwar nach dem Verhältnis des Erlöses für die einzelnen Leistungen zum Gesamterlös des Produktionsverfahrens. Das Produkt, das am meisten zum Gesamterlös beiträgt, wird als Hauptprodukt bezeichnet. Dies kann sich jedoch im Laufe der Zeit ändern (siehe Wolle in der Schafhaltung) 2) Man unterscheidet marktfähige und nichtmarktfähige Leistungen. Marktfähige Leistungen können verkauft werden und/oder im eigenen Betrieb weiterverwertet werden (z.b. Futtergetreide). Nichtmarktfähige Leistungen können nur im eigenen Betrieb weiterverwertet werden; für sie existiert in aller Regel kein Absatzmarkt. - marktfähige Leistungen, die ganz oder teilweise verkauft werden, werden mit dem Marktpreis bewertet; - nichtmarktfähige Leistungen werden mit dem Betriebswert (Nutzenentgang) bewertet Lösung_ET_Uebung_A2.doc
2 2 3) Die Preise zur Bewertung marktfähiger Leistungen errechnen sich: - zuzüglich MwSt bei pauschalierenden Betrieben, - ohne MwSt bei optierenden Betrieben, - abzüglich Erzeugerabgaben, - einschließlich Qualitätszu- und abschlägen, - abzüglich Absatz- u. Vermarktungskosten (Transportkosten, Händlerprovision etc.). Anmerkung: Werden die Absatz- und Vermarktungskosten vom Marktpreis abgezogen, erhält man den loco-hof-preis. Die Vermarktungskosten können aber auch bei den Kosten erfasst werden (siehe Kostendefinition); in diesem Fall muss mit Marktpreisen bewertet werden. - abzüglich leistungsgebundener Verbandsabgaben, - zuzüglich leistungsbezogener staatlicher Zahlungen (Subventionen, Prämien etc.). 4) Mögliche Wertansätze zur Bewertung nichtmarktfähiger Leistungen: 1. Veredlungswerte: Ergeben sich aus dem Deckungsbeitrag derjenigen Produkte, die mit Hilfe des zu bewertenden Produktionsfaktors (Zwischenprodukts) erzeugt werden können. 2. Substitutionswerte: Ergeben sich aus den zusätzlichen Kosten (Grenzkosten), die mit dem Einsatz eines Substituts verbunden sind, das die zu bewertende Leistung wirkungsgleich in der Veredlung ersetzten kann. 2.1 Relativer An- oder Zukaufswert: Ergibt sich aus dem Zukaufspreis einer wirkungsgleichen Menge eines Substituts. 2.2 Relativer Verkaufswert: Errechnet sich aus dem Verkaufspreis einer wirkungsgleichen Menge eines Substituts, das bisher vom Betrieb erzeugt und ganz oder teilweise verkauft wurde. 2.3 Ersatzkostenwert: Errechnet sich aus den Grenzkosten (variable Kosten + Nutzungskosten) einer wirkungsgleichen Menge eines Substituts, das vom Betrieb selbst erzeugt werden kann und nichtmarktfähig ist.
3 3 5) Bewertung Zuckerrübenblatt 5.1) Mögliche Bezugsgrößen: - Rübenblatt oder Silage - 1 dt, 1 MJME oder 1 ha Im folgenden wird 1 ha Rübenblatt bewertet. 1 ha Zuckerrüben liefert dt (Blatt) 160 dt (Verluste) = 240 dt Rübenblattsilage/ha dt Silage/ha 135 MJME/dt = MJME/ha 5.2) Mögliche Wertansätze: (1) Veredlungswerte (1 ha Rübenblatt): Bullenmast (je Bulle) Färsenmast (je Färse) Erlös variable Kosten DECKUNGSBEITRAG Grundfutterbedarf MJME MJME DB/MJME 0,0183 /MJME 0,01498 /MJME (1.1) Veredlungswert in der Bullenmast: 0,0183 /MJME MJME/ha 100 /ha = 492,92 /ha (1.2) Veredlungswert in der Färsenmast: 0,01498 /MJME MJME/ha 100 /ha = 385,49 /ha (2) Substitutionswerte (1ha Rübenblatt): (2.1) relativer Verkaufswert: 1 dt Rübenblattsilage entspricht 0,13 dt Gerste Verkaufspreis Gerste = 11 /dt rel. Verkaufswert (1 ha Rübenblatt): 240 dt/ha 0,13 dt 11 /dt 100 /ha = 243,20 /ha (2.2) relativer An- oder Zukaufswert (1 ha Rübenblatt): 1 dt Rübenblattsilage entspricht 0,13 dt Gerste Zukaufspreis Gerste = 12,50 /dt Relativer Zukaufswert (1 ha Rübenblatt): 240 dt/ha 0,13 dt 12,50 /dt 100 /ha = 290,00 /ha
4 4 (2.3) Ersatzkostenwert: Wirkungsgleiche Menge: 1 ha Rübenblattsilage kann durch 1/3 ha Maissilage ersetzt werden. Grenzkosten 1 ha Silomais: Saatgut Düngemittel, Pflanzenschutz Hagelversicherung var. Kosten Drillmaschine var. Kosten Häcksler sonst. var. Maschinenkosten var. Kosten bergen und silieren SUMME VARIABLE KOSTEN Abzüglich Flächenprämie VARIABLE KOSTEN PRÄMIE = Nutzungskosten Fläche (DB Weizen) GRENZKOSTEN 175 /ha 153 /ha 14 /ha 2 /ha 10 /ha 90 /ha 240 /ha 684 /ha 449 /ha 235 /ha 605 /ha 840 /ha Ersatzkostenwert (1 ha Rübenblatt): 1/3 ha 840 /ha 100 /ha = 180 /ha 5.3) Auswahl des relevanten Wertes: Errechnet wurden: Veredlungswerte (1.1) Bullenmast 492,92 /ha (1.2) Färsenmast 385,49 /ha Substitutionswerte (2.1) rel Verkaufswert 243,20 /ha (2.2) rel. Zukaufswert 290,00 /ha (2.3) Ersatzkostenwert 180,00 /ha Die Auswahl erfolgt in 3 Schritten und zwar jeweils unter der Fragestellung, welche Verhaltensweise für den Betrieb unter dem Ziel der Gewinnmaximierung am günstigsten ist, wenn er weniger (oder mehr) Zuckerrübenblatt zur Verfügung hat. Die so ermittelten Werte sind Grenzwerte, d.h. sie besitzen nur Gültigkeit für kleine Variationen der Erzeugungsmenge.
5 5 1.Schritt: Auswahl des relevanten Veredlungswerts: Bisher wurde im Betrieb auch das schlechtere Verfahren Färsenmast realisiert, weil das bessere Verfahren Bullenmast irgendwelchen Beschränkungen unterliegt (z.b. verfügbare eigene Kälber) und somit nicht das gesamte Rübenblatt verwerten konnte. Es wird daher, wenn weniger Rübenblatt zur Verfügung steht, zunächst das schlechtere Verfahren eingeschränkt, verloren geht daher der Veredlungswert in der Färsenmast. Relevant ist in diesem Fall der niedrigste (marginale) Veredlungswert von 385,49 /ha. 2.Schritt: Auswahl des relevanten Substitutionswertes: Wenn das zu bewertende Futtermittel ersetzt werden muss, wird immer das billigste Substitut gewählt. Relevant ist daher immer der niedrigste Substitutionswert, d.h. der Ersatzkostenwert von 180 /ha. 3.Schritt: Marginaler Veredlungswert oder (niedrigster) Substitutionswert für die Bewertung relevant? Diese Frage ist abschließend zu beantworten und beinhaltet die Entscheidung, ob es für den Betrieb günstiger ist wenn weniger Rübenblatt zur Verfügung steht die (marginale) Veredlung einzuschränken oder mit dem billigsten Substitut fortzuführen. Ist, wie im Beispiel, der marginale Veredlungswert größer als der kleinste Substitutionswert, dann lohnt sich die Fortführung der Veredlung im bisherigen Umfang; an zusätzlichen Kosten entstehen daher die (Grenz-) Kosten des Substituts. Relevant ist daher der niedrigste Wert aus Veredlungswert und Substitutionswert, d.h. der Ersatzkostenwert von 180 /ha. Wäre in einem anderen Fall der Veredlungswert kleiner als der Substitutionswert, dann lohnt sich die Fortführung der Veredlung mit einem Substitut nicht, der Grenzgewinn wäre negativ. Die (marginale) Veredlung wird eingeschränkt. Der Wert des Rübenblatts ergibt sich daher aus dem Gewinnentgang, d.h. dem Veredlungswert. Auch in diesem Fall ist der kleinere der beiden Werte (Veredlungswert bzw. Substitutionswert) für die Bewertung relevant.
6 6 5.4) Betriebswert Rübenblatt (siehe oben) = 180 /ha Möglicher Verkaufspreis = 150 /ha Neben der Alternative Verfüttern ist jetzt noch eine zweite Alternative Verkaufen gegeben. Es wird bei gewinnmaximaler Verhaltensweise die beste Alternative realisiert, d.h. das Rübenblatt wird nicht verkauft. Für die Bewertung ist daher der größere der beiden Werte relevant. Wäre der Verkaufspreis mit 200 /ha größer als der Betriebswert (Ersatzkostenwert = 180 /ha), dann würde das Rübenblatt in der Fütterung durch Maissilage ersetzt und an den Nachbarn verkauft werden. In diesem Fall wäre auch der größere der beiden Werte für die Bewertung relevant.
1a) Nennen Sie Beispiele für Kuppelproduktionsprozesse (Koppelproduktion) im landwirtschaftlichen Betrieb.
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