Sitzungsvorlage 35/2013

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1 Amt für Straßen Az.: ; Sitzungsvorlage 35/2013 Bundes- und Landesstraßen - Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan 2010 Baden- Württemberg - Vorstellung der Maßnahmenlisten zum Bundesverkehrswegeplan Defizite bei der Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 2 Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb öffentlich 7 Anlagen 1) Stellungnahme vom zum Maßnahmenplan "Landesstraßen" 2) Auszug Maßnahmenplan Landesstraßen 3) Stellungnahme vom zum Bundesverkehrswegeplan 4) Auszug "priorisierte Bundesstraßen" 5) Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup vom ) Landtagsdrucksache Nr. 15/3988 vom ) Pressemitteilung von Herrn Groh MdL vom Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Umwelt und Technik 1) nimmt die Sachstände der Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis, 2) begrüßt die Aufnahme der vom Landkreis Karlsruhe gemeldeten Maßnahmen zum Generalverkehrsplan und zur Anmeldeliste des Landes Baden-Württemberg zum Bundesverkehrswegeplan und 3) fordert die Landkreisverwaltung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch die B292 OU Östringen in die Anmeldeliste des Landes Baden-Württemberg zum Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird. I. Sachverhalt

2 Der Ausschuss für Umwelt und Technik wurde mit Vorlagen Nr. 22/2012 am und Nr. 14/2013 am über den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplans 2010 Baden-Württemberg bzw. über die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 informiert. Entsprechende Stellungnahmen wurden hierzu im Rahmen der Anhörung der Verbände an den Landkreistag formuliert. Anlässlich einer Straßenbaukonferenz am in Stuttgart hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr (MVI) die priorisierten Maßnahmenlisten für die Bundes- und Landesstraßen vorgestellt. In dieser Vorlage wird auf das Ergebnis bzw. die Perspektiven aus Sicht des Landkreises Karlsruhe eingegangen. Die landesweite Betrachtung kann auf der Internetseite des MVI nachgelesen werden. Darüber hinaus werden noch über die Sachstände zweite Rheinbrücke und die Defizite bei der Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen informiert. 1. Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan 2010 Baden-Württemberg Während der Generalverkehrsplan die Grundlagen und Ziele der Verkehrspolitik des Landes für alle Verkehrsträger und Verkehrsarten enthält, sind im Maßnahmeplan insgesamt 123 Landesstraßen mit einem Gesamtvolumen von ca. 400 Mio. enthalten, die nach jetzigem Kenntnisstand in den kommenden 10 Jahren realisiert werden sollen. Bei den Projekten, die in den Maßnahmenplan aufgenommen wurden, handelt es sich um 31 Neu- und 73 Ausbaumaßnahmen sowie 19 Bahnübergänge. In der Präsentation des Maßnahmenplans betont das Land auch, dass der Bau neuer Maßnahmen aufgrund laufender Projekte frühestens ab 2015 möglich ist, eine Aufnahme in den Plan keine Finanzierungszusage ist, zunächst ein Bauprogramm bzw. Investitionsrahmenplan für die kommenden 5 Jahre erstellt werden soll. Folgende Vorhaben im Landkreis Karlsruhe sind im Maßnahmenplan aufgeführt: L1103a; Neubau zur B35 in Bretten L602; Neubau zwischen Rußheim und Huttenheim L552; Ausbau OD Stettfeld L560; Ausbau zwischen Schloss Stutensee und L558 L623; Ausbau zwischen Langensteinbach und L609 L559; BÜ-Beseitigung Weingarten mit Anbindung an die B3 L566; Ausbau mit Beseitigung des Bahnübergangs Mörsch Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die vom Landkreis Karlsruhe geforderte Maßnahme L1103a; Neubau zur B35 in Bretten mit in den Maßnahmenplan aufgenommen. Dagegen ist die Maßnahme L556 Umgehungsstraße bei Forst, die der Landkreis Karlsruhe zusätzlich gemeldet hat, nicht enthalten.

3 Die Stellungnahme des Landkreises vom zum Maßnahmenplan des Generalverkehrsplans und ein Auszug aus dem Maßnahmenplan für Vorhaben, die sich im Landkreis befinden, sind in den Anlagen beigefügt. 2. Bundesverkehrswegeplan 2015 Das MVI hat die Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans im Frühjahr 2013 vorgestellt. Im Laufe des Jahres wurden Anhörungen, Regionalkonferenzen und Auswertungen einschließlich einer Priorisierung durchgeführt. Die Anmeldeliste des Landes für den Verkehrsträger Straße zum Bundesverkehrswegeplan hat ein Finanzvolumen von rd. 11 Mrd.. Das Land geht bei günstiger Prognose davon aus, dass der Bund in den nächsten 15 Jahren etwa 230 Mio. /Jahr (Durchschnittswert der vergangenen Jahre) für Neu- und Ausbaumaßnahmen in Baden- Württemberg bereitstellen wird. Daneben wurde aber auch ein Szenario auf Grundlage des alten mittelfristigen Finanzplans mit 120 Mio. /Jahr entwickelt. Somit stehen im Finanzierungszeitraum nur zwischen 1,8 Mrd. bis 3,5 Mrd. zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können maximal 30 % der angemeldeten Maßnahmen finanziert werden. Folgende Vorhaben im Landkreis Karlsruhe sind in der Anmeldeliste des Landes vor Beginn der jetzt anstehenden Bewertungsphase des Bundes aufgeführt: A5; AK Walldorf Kronau A5; Kronau - Bruchsal A5; AS Karlsruhe-Nord - AD Karlsruhe A5; Bruchsal - AS Karlsruhe-Nord B293; OU Berghausen B293; OU Jöhlingen B294; Südwesttangente Bretten (SW OU Bretten) Darüber hinaus wurden folgende Sonderfälle außerhalb der Priorisierungsliste (ohne Ranking) aufgeführt: B293/B10; Rheinquerung bei Karlsruhe (Stadtkreis Karlsruhe) B35; OU Bruchsal-Ost B10; OU Berghausen Die Stadt Bruchsal sucht nach alternativen Lösungen für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge der B35 in Bruchsal. Aufgrund der Beschlusslage im Stadtrat wurde die B35 OU Bruchsal-Ost zum Bundesverkehrswegeplan vorsorglich angemeldet. Die Stadt Bruchsal will bis Ende 2013 / Anfang 2014 über alternative Planungen entscheiden und das Verkehrsministerium hiervon in Kenntnis setzen. Die in unserer Stellungnahme nachfolgend aufgeführten Bundesstraßen wurden nicht berücksichtigt: B35/B293; Diedelsheim - Gölshausen (vierstreifiger Ausbau) B35; OU Helmsheim B292; OU Östringen Seite 3

4 Die Stellungnahme des Landkreises vom zum Bundesverkehrswegeplan und ein Auszug aus den priorisierten Vorhaben, die sich im Landkreis befinden, sind in den Anlagen beigefügt. Trotz der bescheidenen Mittelausstattung des Bundesverkehrswegeplanes und der damit verbundenen geringen Realisierungschancen aller angemeldeten Vorhaben wird die Landkreisverwaltung darauf drängen, dass von den nicht berücksichtigten Maßnahmen zumindest die B292 OU Östringen in die Anmeldeliste mit aufgenommen wird. Ein Aspekt wird bei der Vorstellung der Maßnahmenpläne durch das Land zurzeit (noch) nicht dargestellt. Bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen muss neben der Bereitstellung der Baumittel auch das für die Umsetzung erforderliche Personal vorhanden sein bzw. es müssen ggf. zusätzliche Planungsmittel für den Bau der Straßen in den Haushalt eingestellt werden. Dies ist nicht nur für die eigenen Landesstraßen sondern auch für die Bundesstraßen in Folge der Auftragsverwaltung Sache des Landes Baden Württemberg. Es wäre nicht zu akzeptieren, wenn eine Bundesmaßnahme sich aufgrund von Engpässen in der Landesverwaltung erheblich verzögern würde oder möglicherweise Bundesmittel nicht abgerufen werden könnten. Eine besondere Situation ergibt sich beim Neubau der zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth im Zuge der B293 (B10). Der Ausschuss für Umwelt und Technik wurde zuletzt mit der Tischvorlage Nr. 33/2013 am darüber informiert, dass die Stadt Karlsruhe eine Ersatzbrücke als Alternative für die Ihrer Ansicht nach ungeeignete aktuelle Planung in die Diskussion eingebracht hat. Das MVI hat diesen Vorschlag ergänzend zur laufenden Planfeststellung als Projekt Ersatzbrücke im Zuge der B10 beim Bund für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Es ist der Verwaltung nicht bekannt, dass hierzu ein länderübergreifender Austausch mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz bzw. mit dem Bund stattgefunden hat. Die Landkreisverwaltung wird darauf drängen, dass nur solche Maßnahmen in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, die auch zwischen den Bundesländern abgestimmt sind. 3. Defizite bei der Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen Mit der Vorlage Nr. 23/2012 am wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik über die Defizite bei der Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen informiert. Derzeit belaufen sich die Fehlbeträge beim Landkreis Karlsruhe auf rd (Bund) und rd (Land), somit insgesamt rd. 1,2 Mio.. Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation für den Landkreis Karlsruhe zu vermeiden, hat der Straßenbetriebsdienst seine Aufgaben an die finanziellen Gegebenheiten angepasst. Die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen wurde soweit reduziert, dass der Grundverpflichtung Verkehrssicherheit noch nachgekommen wird. Ein vorausschauender, gegebenenfalls substanzerhaltender Betrieb der Bundes- und Landesstraßen ist damit jedoch nicht zu gewährleisten. Nur aufgrund der restriktiven Haltung werden sich die Defizite im Jahr 2013 voraussichtlich nicht erhöhen. Als für den Landkreis Karlsruhe positives Teilergebnis einer Arbeitsgruppe von Land und Landkreistag wird nunmehr ab dem Jahr 2014 ein neuer Verteilerschlüssel einge- Seite 4

5 führt. Nach dem jetzigen Stand wird der Landkreis Karlsruhe voraussichtlich rd mehr Landesmittel und rd mehr Bundesmittel erhalten. Nicht verschwiegen werden darf, dass der neue Verteilerschlüssel lediglich eine Umverteilung und keine Gesamterhöhung der Unterhaltungsmittel darstellt. So sind einige Landkreise künftig deutlich schlechter gestellt. Eine Erhöhung der Unterhaltungsmittel, wie vom Landkreistag Baden-Württemberg gefordert, lehnt das Land ab. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat daher ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen. Dieses kommt eindeutig zum Ergebnis, dass die vom Land vorgenommen Kürzungen der Unterhaltungsmittel im Rahmen der Effizienzrendite rechtswidrig sind und den Landkreisen ein Anspruch auf vollen finanziellen Ausgleich der für die Unterhaltung der Landesstraßen tatsächlichen anfallenden Aufwendungen auch für die Vergangenheit zusteht. Das Gutachten wurde dem Land übergeben. Sollte das Land nicht einlenken, werden wir gemeinsam mit dem Landkreistag rechtliche Schritte einleiten. Geplante Umbaumaßnahmen an der Straßenmeisterei Bruchsal Ein weiterer Punkt ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar. Um die Arbeitsabläufe im Betriebsdienst zu verbessern und damit die Kosten zu reduzieren, wurde eine Strategie entwickelt, bei der der Stützpunkt in Bruchsal gestärkt werden soll. Das Land als Eigentümer der Liegenschaft weigert sich jedoch, erforderliche Umbaumaßnahmen im Rahmen des Mietverhältnisses mit dem Landkreis durchzuführen. Ebenso wurden bisher Verkaufsverhandlungen mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Land eine Organisationsuntersuchung der Straßenbauverwaltung in Auftrag gegeben habe und man vor Abschluss dieser Untersuchungen nichts veräußern wolle. Nach Ansicht der Verwaltung rechnet sich ein Kauf für den Straßenbetriebsdienst im Allgemeinen und für den Landkreis Karlsruhe im Besonderen. Wir werden den Ausschuss für Umwelt und Technik über den Fortgang der Angelegenheit informieren. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Keine. III. Zuständigkeit Nach 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für das Aufgabengebiet Straßenwesen zuständig. Seite 5

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