STAATSHAFTUNGSRECHT DR. FRITZ OSSENBÜHL DR. MATTHIAS CORNILS. Verlag C. H. Beck München von. und. 6., neubearbeitete Auflage III.
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1 Überschrift 3 STAATSHAFTUNGSRECHT von DR. FRITZ OSSENBÜHL EM. O. PROFESSOR AN DER RHEINISCHEN FRIEDRICH-WILHELMS-UNIVERSITÄT BONN und DR. MATTHIAS CORNILS PROFESSOR AN DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ 6., neubearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 III
2 Vorwort Erstversand Vorwort Seit der fünften Auflage des Lehrbuchs sind 14 Jahre verstrichen, eine angesichts der Änderung vieler relevanter Rechtsvorschriften und einer umfangreichen Haftungsrechtsprechung in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten lange Zeitspanne. Die genannten Veränderungen haben in einzelnen Teilen eine tiefgreifende Überarbeitung und vielfache Ergänzungen des Buches erforderlich gemacht. Grundstürzende Neuorientierungen des Staatshaftungsrechts haben freilich nicht stattgefunden, weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung. Obwohl seit 1994 eine bundeseinheitliche Regelung des Staatshaftungsrechts getroffen werden kann (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG), ist von einem Reformwillen des Gesetzgebers nichts zu spüren. Die vom Gesetzgeber allein gelassene Rechtsprechung beschränkt sich verständlicherweise auf eine Fortentwicklung der einzelnen Haftungsgrundlagen und ihres Verhältnisses zueinander in kleinen Schritten. Nicht zuletzt dieser Befund rechtfertigt die Beibehaltung des bewährten Konzepts der früheren Auflagen: Die Darstellung geht weiterhin von der historisch gewachsenen Gemengelage aus gesetzlich verankerten und richterrechtlich herausgebildeten, teilweise mittlerweile in Gewohnheitsrecht erwachsenen Anspruchsinstituten aus. Primärer Gegenstand ist nach wie vor die Praxis des Staatshaftungsrechts, vor allem die Entschädigungsjudikatur der Gerichte. Kritische Kommentierung und theoretische Reflexion dieser Praxis sind damit keineswegs ausgeschlossen, vielmehr ein durchgehendes Hauptanliegen des Buches. An die Seite von Fritz Ossenbühl, der das Werk 1976 begründet und bis zur 5. Auflage (1998) allein verfasst hat, ist nunmehr Matthias Cornils als Mitautor getreten. Beide Verfasser haben an der Überarbeitung aller Teile des Buchs mitgewirkt und tragen dafür gleiche und ungeteilte Verantwortung. Das Buch ist gegenüber der Vorauflage im Umfang noch einmal erheblich gewachsen, ohne damit den Anspruch aufzugeben, eine übersichtliche Darstellung der Strukturen und Probleme des Staatshaftungsrechts zu bieten. Namentlich die Darstellungen der eigentumsverfassungsrechtlichen Ansprüche sind erheblich überarbeitet worden (4.-6. Teil). Diese Überarbeitung und teilweise Neufassung trägt der mittlerweile konsolidierten Rechtsprechung Rechnung, die den eigentumsgrundrechtlich gebotenen Ausgleich für unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Eigentumsopfer nach den Vorgaben des BVerfG für die meisten Fälle von der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) auf die ausgleichspflichtige Inhalts-und Schrankenbestimmung des Eigentums umgestellt hat. Zugleich sind aber auch die Zweifel an der Begründung und den Konsequenzen dieses heute praktizierten, auf der Grundlage eines engen Enteignungsbegriffs ruhenden eigentumsverfassungsrechtlichen Konzepts gewachsen. Ihnen wird vor allem im 4. Teil Raum gegeben. Sie unterstützen zudem die zu Recht auch von den Gerichten gegen Kritik von Teilen der Literatur bewahrte Einsicht, dass die tradierten richterrechtlichen Ansprüche aus enteignungsgleichem (5. Teil) und auch aus enteignendem Eingriff (6. Teil) keineswegs entbehrlich oder gar verfassungswidrig geworden sind, sondern weiterhin eine wichtige Rolle im Gefüge des Haftungsrechts behalten. Dies gilt sogar auch noch für den allgemeinen Aufopferungsanspruch (3. Teil), wenngleich praktisch in eher seltener lückenfüllender Funktion. V
3 VI Vorwort In die Neuauflage ist ein neuer 10. Teil aufgenommen worden, in dem über die etablierten eigentumsspezifischen und polizeirechtlichen (12. Teil) Ansprüche hinaus beispielhaft einige gesetzlich geregelte Sonderfälle einer verschuldensunabhängigen Staatshaftung dargestellt werden. Anlass für die gesonderte Darstellung ist namentlich die aus unserer Sicht allerdings missratene Neuregelung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Gerichtsverfahren durch Gesetz vom 24. November Die Regelung ist eine verspätete und höchst unvollkommene Reaktion auf drängende Forderungen des EGMR und steht wie auch andere im 10. Teil aufgeführte Anspruchsgrundlagen exemplarisch für den Trend zu einer immer weiter voranschreitenden Kodifizierung von Entschädigungsansprüchen durch Spezialgesetze. Darin mag man das sichtbare Zeichen eines elementaren rechtsstaatlichen Bedürfnisses nach Schadensausgleich und Wiedergutmachung für hoheitliche Beeinträchtigungen individueller Güter sehen. Das Gesetz über den Rechtsschutz wegen überlanger Gerichtsverfahren verdeutlicht andererseits aber auch, nicht anders als beispielsweise auch das Schicksal des heute nur noch auf eine Randexistenz in zwei Bundesländern zurückgedrängten DDR-Staatshaftungsgesetzes (dazu 14. Teil), wie wirkmächtig die politischen und vor allem die fiskalisch motivierten Abwehrkräfte gegen einen gegenständlich und in der Rechtsfolge umfassenden Schadensausgleich für hoheitliche Schädigungen sind: Wie bei den richterrechtlichen Ansprüchen ist auch bei den spezialgesetzlichen Ansprüchen das Staatshaftungsrecht vor allem ein Recht der Haftungsbegrenzung, seiner Restriktion in den Voraussetzungen sowie im Haftungsinhalt und -umfang. Die Aufarbeitung der jüngeren Rechtsprechung erweist, dass die Gerichte in der Herausbildung und Anwendung bestimmter Haftungsgrundsätze, namentlich bei der Zurechnung von Schäden zur Verantwortung des Staates (Rechtswidrigkeitszusammenhang, Zurechnung aus dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Norm), weiter vorangeschritten sind und zwar, deutlicher als früher, auch anspruchsinstitutsübergreifend. Insofern zeichnen sich Ansätze einer richterrechtlichen Systembildung des Haftungsrechts ab, ohne dass allerdings schon von einem in sich geschlossenen, kohärenten und konsistenten System, wie es nur eine gesetzliche Kodifizierung der Staatshaftung begründen könnte, gesprochen werden kann (s. dazu 1. Teil). Nochmals erweitert worden ist die Darstellung auch des europäischen Haftungsrechts, im Fall des konventionsrechtlichen Entschädigungsanspruchs aus Art. 41 EMRK vor allem wegen der signifikant gesteigerten Rechtsprechungstätigkeit des EGMR (16. Teil), zur Eigenhaftung der Union (17. Teil) und unionsrechtlichen Staatshaftung der Mitgliedstaaten (15. Teil) auch wegen wichtiger Neuakzentuierungen in der Rechtsprechung der Unionsgerichte (z. B.: Haftung für judikatives Unrecht mitgliedstaatlicher Gerichte, Umstellung der unionsrechtlichen Haftung auf eine Haftung für Handlungsunrecht, nicht für Sonderopfer). Das Buch will ein möglichst umfassendes Bild des Staatshaftungsrechts in Deutschland auf dem heutigen Stand der Rechtsentwicklung zeichnen. Es schildert nicht nur den äußeren Befund der Handhabung der verschiedenen Ansprüche in der Gerichtspraxis, sondern sucht, wie auch schon in den Vorauflagen, die kritische Auseinandersetzung mit den hinter jener Handhabung stehenden Grundannahmen und möglichen Alternativkonzepten. In dieser Zielsetzung wendet es sich zunächst an die professionell mit der Staatshaftung befassten oder daran interessierten Akteure in Verwaltung, Gerichten, Politik und Wissenschaft. Darüber hinaus versteht sich die Darstellung aber auch weiterhin als ein freilich über Basiswissen und Grundzüge hinausreichendes
4 Vorwort Lehrbuch, das dem interessierten Studierenden Quelle der Belehrung und Anregung zu vertiefter Beschäftigung mit diesem Kernthema des Rechtsstaats sein soll. Für wertvolle Mitarbeit bei der Anfertigung des Typoskripts danken wir Frau Martina Weichel, Frau Jennifer Hatley und den Herren Dr. Christian Bickenbach, Adrian Franz, Benedikt Grunenberg, Tobias Kaufmann, Martin Mengden und Robin Schray. Bonn und Mainz, im Oktober 2012 Fritz Ossenbühl Matthias Cornils VII
5 Revsion Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XXXI 1. Teil. Grundlagen und Grundbegriffe I. Begriff und Inhalt des Staatshaftungsrechts... 1 II. Konzeption der Darstellung und Kanon der Anspruchsgrundlagen... 2 III. Stand und Zustand des Staatshaftungsrechts Staatshaftungsrecht als case law Reformversuche Teil. Die Amtshaftung I. Entwicklungsgeschichte und staatstheoretischer Hintergrund Haftungsmodelle... 8 a) Beamtenhaftung... 8 b) Staatshaftung (Verbandshaftung)... 8 c) Haftungskombination Deutsche Rechtsentwicklung... 8 a) Persönliche Beamtenhaftung... 8 b) Reformbestrebungen und Gegenströmungen... 9 c) Entwicklung seit Inkrafttreten des BGB Rechtspolitische Gründe der Haftungsübernahme II. Rechtsgrundlagen und Eigenart der Amtshaftung III. Der Haftungstatbestand Ausübung eines öffentlichen Amtes (Art. 34 Satz 1 GG) a) Drei Beamtenbegriffe b) Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Privatpersonen aa) Staatshaftung für Beliehene bb) Staatshaftung für Verwaltungshelfer cc) Staatshaftung für Privatunternehmer c) Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes d) Öffentliches Amt als Funktionsbegriff (1) Hoheitliche Verwaltung (a) Hoheitlich-obrigkeitliche Verwaltung (b) Schlicht-hoheitliches Handeln (2) Verwaltungsprivatrecht (3) Fiskalische Verwaltung (4) Teilnahme des Staates am wirtschaftlichen Wettbewerb e) Einzelne Problemfälle aa) Verkehrssicherung und Verkehrsregelung (1) Straßenverkehrssicherungspflicht (2) Straßenverkehrsregelungspflicht (3) Straßenbaulast IX
6 bb) Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr cc) Post und Bahn dd) Anstaltsnutzung ee) Rundfunk und Fernsehen ff) Bewaffnete Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte f) Prüfungsschema Verletzung einer Amtspflicht a) Begriff und Begründung der Amtspflicht b) Einzelne Amtspflichten aa) Amtspflicht zu rechtmäßigem Handeln bb) Amtspflicht zu zuständigkeitsgemäßem und verfahrensgemäßem Handeln cc) Amtspflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung dd) Amtspflicht zur Schonung unbeteiligter Dritter ee) Amtspflicht zu verhältnismäßigem Verhalten ff) Amtspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte, Belehrungen, Hinweise und Warnungen gg) Amtspflicht zu rascher Sachentscheidung hh) Amtspflicht zu konsequentem Verhalten ii) Amtspflicht zur Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung c) Schutzzweck der verletzten Amtspflicht d) Amtspflichtwidrigkeit und Rechtswidrigkeit Drittbezogenheit der Amtspflicht a) Haftungsbegrenzende Funktion und allgemeine Anforderungen an die Drittbezogenheit b) Fallgruppen und Anwendungsfelder aa) Verwaltungsvorschriften bb) Relative Amtspflichten in Sonderbeziehungen cc) Schulbereich dd) Absolute Amtspflichten (Deliktische Eingriffe) ee) Betriebs- und Anlagenaufsicht ff) Wirtschaftsaufsicht gg) Baurecht hh) Amtspflichten der Staatsanwälte c) Relativierung (Aufspaltung) der Drittbezogenheit d) Sonderproblem: Staat und andere Hoheitsträger als Dritte Kausalität Verschulden a) Verschuldensprinzip b) Schuldformen c) Verschulden bei unrichtiger Rechtsanwendung d) Objektivierung des Verschuldens IV. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen Subsidiaritätsklausel (Verweisungsprivileg) ( 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) a) Sinn und Zweck b) Anderweitige Ersatzmöglichkeiten X
7 aa) Zur Entwicklung der Rechtsprechung bb) Entgeltfortzahlungsanspruch cc) Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr dd) Straßenverkehrssicherungspflicht ee) Versicherungsrechtliche Ansprüche ff) Versorgungsleistungen nach dem BVG gg) Ansprüche gegen andere Hoheitsträger hh) Sonstige Ansprüche ii) Gestaltungsrechte c) Durchsetzbarkeit des anderweitigen Ersatzanspruchs d) Reformfragen Mitverschulden a) Mitverschulden nach 254 BGB b) Rechtsmittelversäumung ( 839 Abs. 3 BGB) aa) Sinn und Zweck des 839 Abs. 3 BGB bb) Verhältnis zu 254 BGB cc) Begriff des Rechtsmittels dd) Kausalität ee) Verschulden Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit b) Haftung der Post c) Gebührenbeamte d) Auswärtiger Dienst e) Ausländer f) Dienst- und Arbeitsunfälle Haftung für judikatives Unrecht a) Sinn und Zweck des Richterprivilegs b) Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung Haftung für legislatives (normatives) Unrecht a) Legislatives Unrecht b) Normatives Unrecht c) Vollziehung und Anwendung von legislativem (normativem) Unrecht Verjährung a) Verjährungsbeginn b) Hemmung der Verjährung V. Inhalt und Umfang des Amtshaftungsanspruchs Geldersatz statt Naturalrestitution Schmerzensgeld und Opferausgleich Begrenzung durch den Schutzzweck VI. Passivlegitimation Funktionstheorie Anstellungstheorie Anvertrauenstheorie a) Amtsträger mit mehreren Dienstherren XI
8 XII Inhaltsverzeichnis b) Amtsträger ohne Anstellungskörperschaft c) Weisungen übergeordneter Behörden Begriff der haftenden Körperschaft Gesamtschuldnerische Haftung VII. Konkurrenzen Gefährdungshaftung Deliktische Ansprüche Ansprüche des Primärrechtsschutzes Entschädigungsansprüche Ansprüche aus Leistungsstörungen in verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen Haftung nach dem StHG-DDR Staatshaftung bei überlangen Gerichtsverfahren VIII. Rückgriff auf den Amtswalter (Innenregress) Innenhaftung und Rückgriff Haftungsumfang Realisierung des Rückgriffs IX. Rechtsschutzfragen Rechtsweg Vorfragenkompetenz Teil. Der Aufopferungsanspruch I. Aufopferung und Enteignung Entwicklungsgeschichte des Aufopferungsgedankens a) Iura quaesita und ius eminens b) 74, 75 Einl. ALR c) Der Aufopferungsgedanke im bürgerlichen Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts d) Art. 153 WRV, Art. 14 GG e) Allgemeiner Aufopferungsanspruch Rechtlicher Rang des Aufopferungsanspruchs Heutiger Anwendungsbereich des allgemeinen Aufopferungsanspruchs 131 a) Eingriff in nicht vermögenswerte Rechtsgüter b) Anwendungsfelder und Beispiele c) Ausdehnung des Anwendungsbereichs d) Aufopferung und aufopferungsgleicher Eingriff II. Tatbestand des Aufopferungsanspruchs Gesamtbild Verletzung eines nicht vermögenswerten Rechtsgutes Zurechenbare Rechtsgutsbeeinträchtigung (Eingriff) Gemeinwohlorientierung des hoheitlichen Verhaltens? Sonderopfer III. Passivlegitimation IV. Entschädigungsumfang Angemessene Entschädigung Schmerzensgeld
9 3. Ersatz von Drittschäden Mitverschulden V. Konkurrenzen Vorgehende Ansprüche Gleichrangige Ansprüche Verjährung Teil. Enteignung und ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung des Eigentums I. Der Eigentumsbegriff Die sog. klassische Enteignung und ihr Eigentumsbegriff Erweiterungen des Eigentums- und des Enteignungsbegriffs in der Weimarer Epoche a) Entwicklung der Rechtsprechung b) Wegweisungen im Schrifttum Zum Eigentumsbegriff des Bonner Grundgesetzes a) Der Verfassungsbegriff des Eigentums b) Einheit des Eigentumsbegriffs c) Substanzeigentum d) Keine Definition des Eigentums durch einfaches Gesetz Insbesondere: Einzelne enteignungsfähige Positionen a) Öffentlich-rechtliche Rechtsstellungen b) Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb c) Das Anliegerrecht ( Kontakt nach außen ) d) Eigentumsschutz vor dem Abgabenzugriff? e) Geistiges Eigentum II. Zum Begriff der Enteignung Vorüberlegung: Möglichkeiten und Formen der Einwirkung auf das Eigentum Sozialbindung und Enteignung a) Problemstellung b) Abgrenzungsversuche aa) Rechtsprechung bb) Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Bestimmung der Sozialbindungsschwelle cc) Schrifttum Entwicklungsstufen und Formen der Enteignung a) Die klassische Enteignung b) Die Aufopferungsenteignung c) Der Enteignungsbegriff des BVerfG aa) Inhaltsbestimmung und Eigentumseingriff bb) Enteignungsgesetze und Enteignungsbegriff d) Administrativenteignung und Legalenteignung III. Ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmungen Begriff XIII
10 XIV Inhaltsverzeichnis 2. Anwendungsfelder a) Ausgangspunkt: Die Pflichtexemplarentscheidung b) Reformgesetze c) Natur- und Denkmalschutzrecht d) Deich- und Gewässerschutz e) Nachbarschaftsverhältnisse f) Bauplanungsrecht g) Wegerechte Offene Fragen a) Grundsätzliche Einwände gegen die Kategorie der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung b) Grundlage des Ausgleichsanspruchs c) Inhaltsbestimmungen durch untergesetzliche Normen d) Kriterien der Ausgleichspflicht e) Junktim von Schranken- und Ausgleichsregelung f) Rechtsweg Beurteilung und Kritik Umstrittene Einzelbereiche einer Sozialbindung a) Bausperren b) Anschluss- und Benutzungszwang c) Rechts- und polizeiwidriges Eigentum d) Verhältnismäßigkeit von Abgabenpflichten IV. Voraussetzungen der Enteignung Gesetzmäßigkeitsprinzip Gemeinwohlprinzip Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Junktimklausel V. Art und Umfang der Entschädigung Grundlagen Umfang der Entschädigung a) Entschädigung für den Substanzverlust b) Entschädigung für Folgeschäden Schadensmindernde Umstände VI. Enteignungsverfahren und Entschädigungspflichtiger Teil. Der Anspruch wegen rechtswidriger Eigentumsverletzung (enteignungsgleicher Eingriff) I. Entwicklung, Funktion und Rechtsgrundlagen Die Lücke im Haftungssystem a) Rechtsprechung des Reichsgerichts b) Die Anfänge der Rechtsprechung des BGH Begründungen und Weiterungen a) Grundlage des enteignungsgleichen Eingriffs b) Erstreckung auf rechtswidrig-schuldhafte Eingriffe c) Erstreckung auf rechtmäßige Eingriffe Systematische Probleme und Konkurrenzfragen
11 4. Der Nassauskiesungs-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts a) Zum Entscheidungsgegenstand und Inhalt b) Bedeutung für den enteignungsgleichen Eingriff Die neuere Rechtsprechung und Lehre Zusammenfassung II. Geltungsbereich und Anwendungsfelder Geltungsbereich a) Rechtswidrigkeitsgrund 1: Verfassungswidrigkeit des Enteignungsgesetzes oder der Inhalts- und Schrankenbestimmung b) Rechtswidrigkeitsgrund 2: Fehlerhafte Konkretisierung/Anwendung verfassungsmäßiger Enteignungsgesetze oder Inhalts- und Schrankenbestimmungen aa) Fehlerhafte Konkretisierung durch materielle Gesetze bb) Rechtswidrige Gesetzesvollziehung im Einzelfall c) Rechtswidrigkeitkeitsgrund 3: Faktische Eigentumsverletzungen d) Unvorhersehbare Eigentumsverletzungen e) Legislatives und normatives Unrecht aa) Legislatives Unrecht bb) Normatives Unrecht cc) Vollzug von legislativem und normativem Unrecht dd) Verspätete oder fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien des europäischen Gemeinschaftsrechts f) Judikatives Unrecht Anwendungsfelder (Beispiele) a) Schädigung von Gebäuden und Gewerbebetrieben durch Errichtung und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen b) Manöverschäden c) Abbau von Bodenschätzen (Kies, Sand, Lava, Basalt) d) Überschwemmungsschäden e) Schäden an Feld, Wald und Wiese f) Planungsfolgeschäden g) Versagen technischer Einrichtungen h) Eigentumsbeeinträchtigungen im Naturschutz, Landschaftsschutz und Denkmalschutz i) Immissionsschäden j) Verzögerte, verweigerte und/oder fehlerhaft erteilte Bauerlaubnisse III. Tatbestandsstruktur (Anspruchsvoraussetzungen) Tatbestandsprofil Eigentum als Schutzgut a) Grundsätzliche Bemerkungen b) Perspektiven der Fortentwicklung Eingriff a) Vom Eingriff zur unmittelbaren Auswirkung b) Eingriffe in der gestuften Rechtsordnung c) Eingriffe und Verwaltungsinterna XV
12 d) Eingriffsformen aa) Rechtsakte bb) Faktisches (konkludentes) Verhalten cc) Schlichtes Hoheitshandeln (Realakte) dd) Unerlaubte Handlungen e) Eingriff durch Unterlassen und durch Verzögerung (Vorenthaltung) Rechtswidrigkeit und Sonderopfer a) Das Sonderopfer beim enteignungsgleichen Eingriff als Unrechtshaftung: Rechtswidrigkeitszusammenhang und hypothetisches rechtmäßiges Alternativverhalten b) Das Sonderopfer beim enteignungsgleichen Eingriff als Aufopferungshaftung c) Fazit: Das Sonderopfer in unterschiedlicher Ausprägung Gemeinwohlbezogenheit Subsidiarität IV. Aktiv- und Passivlegitimation V. Entschädigungsumfang Grundlagen und Differenzierungen a) Ausgangspunkt b) Entschädigung und Schadensersatz Mitwirkendes Verschulden Vorteilsausgleichung VI. Anspruchskonkurrenzen und Verjährung VII. Rechtsweg XVI 6. Teil. Der enteignende Eingriff I. Entstehung, Rechtsgrundlage und systematische Einordnung Entstehung Fortbestand nach der Klarstellung der Eigentumskonzeption des BVerfG im Nassauskiesungs- und im Denkmalbeschluss a) Fortbestand des enteignenden Eingriffs nur für unvorhersehbare Sonderopfer b) Die Position des BGH: Vorrang, aber nicht Vorbehalt des gesetzlichen Sonderopferausgleichs c) Kritik Der Anspruch aus enteignendem Eingriff: Eingriffsrechtfertigende Kompensation, nicht Unrechtshaftung II. Anwendungsbereich Haftung für legislativ bedingte Sonderopfer? Bedeutungsverlust des enteignenden Eingriffs durch ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmungen Eingriffe durch Rechtsakte Eingriffe durch Realakte
13 a) Errichtung von Infrastruktureinrichtungen und sonstigen öffentlichen Anlagen und Gebäuden b) Immissionen von hoher Hand c) Überschwemmungsschäden d) Sachbeschädigungen III. Tatbestand Unmittelbarer Eingriff in das Eigentum Sonderopfer IV. Verhältnis zu anderen Ansprüchen Verdrängender Vorrang der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung Verhältnis zum Primärrechtsschutz und zum enteignungsgleichen Eingriff Enteignender Eingriff und Anspruch aus öffentlich-rechtlichem Nachbarschaftsverhältnis V. Rechtsfolgen Entschädigung Passivlegitimation Verjährung Rechtsweg Teil. Der grundrechtliche Schutzanspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Herstellung I. Begriff und Grundlagen II. Konfliktfälle, Anwendungsbereich und Anspruchskonstellationen Ausgangssituation: Der Vollzugsfolgen-Beseitigungsanspruch Erweiterungen des Anwendungsbereichs a) Realakte und schlichtes Verwaltungshandeln b) Insbesondere: Immissionen von hoher Hand c) Insbesondere: ehrverletzende Äußerungen von Beamten und hoheitlichen Organen (z. B. Ministern, Bürgermeistern) d) Insbesondere: hoheitliche Warnungen, Empfehlungen und Bewertungen Anspruchskonstellationen III. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen des Folgenbeseitigungsanspruchs a) Gesetzliche Grundlagen b) Begründungen im Schrifttum c) Das Bild der Rechtsprechung Rechtsgrundlagen des Immissionsabwehranspruchs Rechtsgrundlagen des Widerrufsanspruchs Stellungnahme IV. Inhalt, Umfang und Charakter des grundrechtlichen Schutzanspruchs Abwehr durch Unterlassungsklage Abwehr durch Folgenbeseitigung XVII
14 XVIII Inhaltsverzeichnis a) Beseitigung durch Wiederherstellung (Restitution) b) Beseitigung (nur) unmittelbarer Folgen c) Beseitigung (nur) störender Folgen Abwehr durch Widerruf ehrenkränkender und sonstiger ehrverletzender Äußerungen V. Tatbestand des grundrechtlichen Schutzanspruchs Verletzung eines subjektiven Rechts a) Rechtspositionen mit Verfassungsrang b) Rechtspositionen aufgrund einfachen Rechts c) Sonstige Rechtspositionen Hoheitlicher Eingriff als Verletzungshandlung a) Formen des Eingriffs b) Hoheitlicher Charakter des Eingriffs c) Eingriff durch Unterlassen? Rechtswidrigkeit a) Bezugspunkt der Rechtswidrigkeit Eingriff oder Zustand? b) Rechtswidrigkeit bei der Vollzugsfolgenbeseitigung c) Rechtswidrigkeit beim Immissionsabwehranspruch d) Rechtswidrigkeit bei persönlichkeitsverletzenden, ehrkränkenden und sonstigen rechtsverletzenden Äußerungen Fortdauer des rechtswidrigen Zustandes VI. Ausschlussgründe Unmöglichkeit der Folgenbeseitigung a) Tatsächliche Unmöglichkeit b) Rechtliche Unmöglichkeit (Unzulässigkeit) Unzumutbarkeit der Wiederherstellung a) Befund b) Kritik und Stellungnahme c) Folgenentschädigungsanspruch als Ausgleichsregelung Unzulässige Rechtsausübung Mitverschulden bei unteilbarer Folgenbeseitigung VII. Passivlegitimation VIII. Sonderprobleme bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung (sog. Drittbeteiligungsfälle) IX. Abgrenzung zu anderen Ansprüchen und Konkurrenzfragen Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch a) Inhalt und Anwendungsbereich b) Tatbestand aa) Bestehen einer konkreten sozialrechtlichen Sonderbeziehung bb) Objektive Pflichtverletzung der Sozialbehörde (rechtswidriges Verwaltungshandeln) cc) Rechtsbeeinträchtigung durch eine ungünstige Disposition des Betroffenen aufgrund falscher Betreuung dd) Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Disposition ee) Zusatz: Verschulden ist nicht erforderlich
15 c) Haftungsinhalt und Haftungsumfang d) Rechtsgrundlage und dogmatische Einordnung Erstattungsanspruch Amtshaftungsanspruch Aufopferung und Enteignung Enteignungsgleicher und aufopferungsgleicher Eingriff X. Verjährung XI. Prozessuale Fragen Rechtsweg Klageart Teil. Verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse I. Vorbemerkung II. Vertragliche und deliktische Haftung Haftungsanknüpfung Unterschiede III. Haftung aus verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen Anerkannte Fälle a) Verwaltungsrechtliche Verträge b) Öffentlich-rechtliche Verwahrung c) Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag aa) GoA eines Verwaltungsträgers für einen anderen Verwaltungsträger bb) Geschäftsführung eines Verwaltungsträgers für einen Privaten cc) Handeln eines Privaten für einen Verwaltungsträger d) Öffentlich-rechtliche Benutzungs- und Leistungsverhältnisse e) Kreuzungsrechtliches Gemeinschaftsrechtsverhältnis f) Beamtenverhältnis aa) Ansprüche aus Fürsorgepflichtverletzung bb) Schadensersatz wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs cc) Sonstige Pflichtverletzungen im Beamtenverhältnis dd) Dienstwohnungsverhältnis ee) Beamtenrechtliches Verwahrungsverhältnis g) Zivildienstverhältnis h) Schulverhältnis i) Sozialrechtliches Fürsorgeverhältnis der Kinder- und Jugendhilfe Problempunkte a) Begriff des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses b) Tragweite einer entsprechenden Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften IV. Haftungsgrundlagen und Haftungsbeschränkungen Pflichtverletzung a) Schlechtleistung und sonstige Pflichtverletzung (früher: positive Forderungsverletzung) b) Unmöglichkeit XIX
16 c) Verzug d) culpa in contrahendo Schutzzweck und Rechtswidrigkeitszusammenhang Verschulden Haftungsbeschränkungen Konkurrenzfragen V. Rechtswegfragen XX 9. Teil. Gefährdungshaftung I. Grundlagen Entwicklung der Gefährdungshaftung Haftungslegitimation (Haftungsgründe) a) Vor- und Nachteilsprinzip b) Beherrschbarkeit c) Schadensausgleich als Korrelat für den Zwang zur Unterwerfung unter bestimmte Risiken der modernen Industriegesellschaft Tatbestandsausformung a) Kein Verschulden b) Gefährdung und Rechtswidrigkeit c) Gefahrenlage und Kausalität II. Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht Ansätze für eine Gefährdungshaftung Die Stellungnahme der Rechtsprechung Die Stellungnahme des Schrifttums a) Unsicherheit der Haftungsgrundlagen b) Problematik der Tatbestandsausformung c) Entbehrlichkeit einer allgemeinen Gefährdungshaftung Gesamtbild Teil. Sonderfälle verschuldensunabhängiger Staatshaftung I. Verschuldensunabhängige Staatshaftung bei rechtmäßigen Maßnahmen Anlagenhaftung Strafverfolgungsmaßnahmen Rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen II. Verschuldensunabhängige Staatshaftung bei rechtswidrigen Maßnahmen Staatshaftung bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren a) Hintergrund b) Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen c) Passivlegitimation und Gerichtszuständigkeit d) Art und Höhe der Entschädigung e) Konkurrenzen
17 aa) Verhältnis zum Amtshaftungsanspruch bb) Verhältnis zu präventiven Rechtsschutzinstrumenten f) Bewertung Rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen III. Staatshaftung bei Schutzpflichtverletzungen und Schädigungen durch Dritte Staatshaftung für Tumultschäden a) Rechtsgrundlagen b) Tatbestandskern und Haftungslegitimation Staatshaftung für Opfer von Gewalttaten Teil. Die Plangewährleistung I. Begriff, Konfliktsituationen und Problematik Begriff Konfliktfälle aus der Rechtsprechung a) RGZ 139, 177 Gefrierfleischentscheidung b) BVerfGE 30, 393 Berlinhilfe; ferner BVerfG, DÖV 1998, 465 ff c) BGHZ 45, 83 = NJW 1966, 877 Knäckebrot Aufriss der Problematik a) Bestand und Veränderung von Plänen b) Plantypen II. Anspruchsvarianten Ansprüche auf Planfortbestand Ansprüche auf Anpassungshilfe Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung Anhang: Ansprüche auf Beseitigung von Planungsfehlern III. Rechtsschutz gegen Planänderungen Gesetzlich geregelte Plangewährleistungsansprüche Rechtsschutz nach Maßgabe der Planformen a) Förmliche Gesetze b) Sonstige Rechtsnormen c) Verwaltungsakte d) Verwaltungsvorschriften e) Verwaltungsrechtliche Verträge Konventioneller oder spezifischer Rechtsschutz? a) Leistungsfähigkeit des geltenden Anspruchssystems b) Plangewährleistung als eigengeartetes Rechtsinstitut Ansätze in der Rechtsprechung a) Gesamtbild b) Ansatzpunkte für die Zuerkennung eines Anspruchs aus Plangewährleistung Lösungswege a) Vertragslösung b) Konzeption der differenzierten Anpassung IV. Schlussbetrachtung XXI
18 XXII Inhaltsverzeichnis 12. Teil. Staatshaftung im Polizei- und Ordnungsrecht I. Rechtsgrundlagen Die Entschädigungsregelungen in den Polizei- und Ordnungsgesetzen des Bundes und der Länder Typologie Entschädigung nur für Handeln im Rahmen der Gefahrenabwehr und -vorsorge II. Haftungsbegründende Tatbestände Staatshaftung bei rechtmäßigem polizeilichem Handeln a) Ansprüche des Störers b) Ansprüche des Notstandspflichtigen (Nichtstörers) c) Ansprüche des Polizeihelfers d) Ansprüche des Unbeteiligten e) Ansprüche bei Verdachtslagen und Anscheinsgefahren Haftung bei rechtswidrigen Maßnahmen a) Rechtsgrundlagen b) Einzelfragen des Haftungstatbestandes aa) Handeln einer Polizei- oder Ordnungsbehörde bb) Berechtigte cc) Maßnahme dd) Rechtswidrigkeit der Maßnahme ee) Kausalität und Rechtswidrigkeitszusammenhang (Unmittelbarkeit des Eingriffs bzw. Schadens) ff) Schutzzweck der verletzten Norm III. Ausschluss sowie Art und Umfang der Entschädigung Haftungsausschluss Art und Umfang der Entschädigung Mitverschulden IV. Passivlegitimation V. Verjährung VI. Konkurrenzen VII. Rechtsweg Teil. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch I. Die Anspruchssituation Rechtsgrundlose Vermögensverschiebung Anspruchsbeziehungen a) Bürger gegen Hoheitsträger b) Hoheitsträger gegen Bürger c) Hoheitsträger gegen Hoheitsträger II. Rechtsgrundlagen Spezialgesetzlich geregelte Erstattungsansprüche a) Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht b) Sozialrecht
19 c) Subventionsrecht d) Finanz- und Steuerrecht e) Beamtenrecht Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch a) Rechtsgrundlage b) Anwendungsbereich und Konkurrenzen aa) Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch und zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch bb) Vorrang spezialgesetzlicher Erstattungsansprüche cc) Erstattungsanspruch und Geschäftsführung ohne Auftrag III. Anspruchstatbestand und Umfang der Erstattung Zum Tatbestandsmerkmal ohne Rechtsgrund a) Verwaltungsakt als Rechtsgrund b) Schlichte Verwaltungsleistungen c) Vermögensverschiebungen auf sonstige Weise Erstattung wegen Zweckverfehlung und Verletzung von Obliegenheiten Zur Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung Verstoß gegen Treu und Glauben Umfang der Erstattung a) Herausgabe des Erlangten b) Nutzungen und Verzinsung c) Wegfall der Bereicherung d) Entreicherungsausgleich IV. Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs Verjährung Erstattungsansprüche des Bürgers Erstattungsansprüche von Hoheitsträgern gegen den Bürger Erstattung unter Hoheitsträgern Rückforderung unionsrechtswidriger Leistungen Teil. Das Staatshaftungsrecht in den neuen Bundesländern I. Vorbemerkungen II. Das Staatshaftungsrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Die Rechtsentwicklung bis zum Erlass des Staatshaftungsgesetzes a) Die Beseitigung der Staatshaftung bis b) Billigkeitsentschädigung, erste Gesetze und Diskussionsansätze Die Verfassung von 1968 und das Staatshaftungsgesetz a) Der Haftungstatbestand aa) Rechtswidrige Zufügung eines Schadens bb) Ausübung staatlicher Tätigkeit cc) Mitarbeiter und Beauftragte staatlicher Organe dd) Subsidiarität des StHG b) Rechtliche und praktische Durchsetzungshindernisse c) Haftungsumfang XXIII
20 XXIV Inhaltsverzeichnis 3. Die Eröffnung des Rechtswegs Wirkungen des 1. Staatsvertrages III. Die Regelung des Staatshaftungsrechts im Einigungsvertrag Textbefund Fortgeltung des StHG DDR als Landesrecht a) Ausgangslage b) Fortgeltung und Aufhebung in Berlin c) Aufhebung in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern d) Sondergesetz für Sachsen-Anhalt e) Ergänzungen und Modifikationen Grundsatzfragen zur Auslegung des StHG DDR Haftungstatbestand ( 1 StHG DDR) a) Geschützte Personen und Rechtsgüter b) Zufügung des Schadens: Kausalität und Rechtswidrigkeitszusammenhang c) Rechtswidrigkeit der Schadenszufügung d) in Ausübung staatlicher Tätigkeit e) Handelnde Personen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss a) Schadensabwendungs- und Schadensminderungspflicht ( 2 StHG DDR) b) Subsidiarität der Staatshaftung ( 3 Abs. 3 StHG DDR) c) Haftung für legislatives, normatives und judikatives Unrecht Aktiv- und Passivlegitimation Art und Umfang des Schadensersatzes ( 3 Abs. 1 und 2 StHG DDR) Verjährung ( 4 StHG DDR) Konkurrenzen a) Amtshaftungsanspruch b) Enteignungsgleicher und aufopferungsgleicher Eingriff c) Aufopferung und enteignender Eingriff Realisierung des Staatshaftungsanspruchs a) Vorverfahren b) Gerichtlicher Rechtsschutz Rückgriff auf den Amtswalter (Innenregress) Staatshaftung für sog. Altansprüche Teil. Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch I. Terminologie, Rechtscharakter und Funktion Terminologie Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch Funktion der Systemstabilisierung II. Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als richterrechtliches Institut Haftungsgrundlagen III. Voraussetzungen der unionsrechtlichen Staatshaftung Haftungskonstellationen
21 a) Verstoß gegen das Gebot der Umsetzung von Richtlinien (Art. 288 Abs. 3 AEUV [ex-art. 249 Abs. 3 EG], Art. 4 Abs. 3 EUV [ex-art. 10 EG] Francovich) b) Verstoß gegen Vertragsnormen durch Unterlassen des Gesetzgebers (Art. 34 AEUV [ex-art. 28 EG] Brasserie du Pêcheur) c) Verstoß gegen Vertragsnormen durch ein nationales Gesetz (Art. 49 AEUV [ex-art. 43 EG] Factortame) d) Fehlerhafte Umsetzung einer Richtlinie (British Telecom und Denkavit) e) Vertragsverstoß durch Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung (Art. 35 AEUV [ex-art. 29 EG] Hedley Lomas) f) Verspätete Umsetzung einer Richtlinie (Dillenkofer) g) Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch ein letztinstanzliches Gericht (Köbler, Traghetti del Mediterraneo TDM) h) Offene Konstellationen Haftungsvoraussetzungen a) Unionsrechtliche Vorgaben Überblick b) Individueller Schutzzweck der verletzten Gemeinschaftsrechtsnorm 607 c) Hinreichend qualifizierter Gemeinschaftsrechtsverstoß d) Unmittelbarer Kausalzusammenhang e) Kein Verschulden? f) Staatshaftung auch für legislatives Unrecht g) Staatshaftung für administratives Unrecht h) Staatshaftung für judikatives Unrecht i) Differenzierungen und offene Fragen aa) Hoheitshaftung nach Funktionsbereichen? bb) Reduktion auf die offenkundige und erhebliche Ermessensüberschreitung cc) Was heißt Ermessensüberschreitung? Mitgliedstaatliche Ergänzungskompetenzen a) Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch als Rumpftatbestand b) Unionsrechtlicher Mindeststandard Diskriminierungs- und Vereitelungsverbot (Grundsätze der Gleichwertigkeit und der Effektivität) c) Formelle Voraussetzungen d) Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen aa) Mitverschulden und versäumter Primärrechtsschutz bb) Subsidiarität cc) Sonderopferlage dd) Ausschluss von Ausländern ee) Verjährung ff) Ausschlussfristen e) Passivlegitimation f) Art und Umfang des Schadensersatzes IV. Umsetzung der unionsrechtlichen Staatshaftung im nationalen Recht Funktionsteilung zwischen EuGH und nationalem Richter XXV
22 XXVI Inhaltsverzeichnis 2. Wege der Umsetzung der unionsrechtlichen Staatshaftung a) Unionsrechtskonforme Modifikation der nationalen Haftungsinstitute b) Ergänzung und Fortentwicklung eines eigenständigen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs Die dualistische Konzeption Folgerungen a) Anspruchskonkurrenzen b) Haftung für legislatives Unrecht des Mitgliedstaates Teil. Staatshaftung wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention I. Einführung II. Rechtsgrundlagen der konventionsrechtlichen Haftung Die Haftung gem. Art. 41 EMRK Die Haftung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK III. Zulässigkeitsfragen und Verfahren Zuständigkeit des EGMR Persönliche Sachentscheidungsvoraussetzungen Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Entscheidung IV. Haftungsvoraussetzungen Die Konventionsverletzung a) Administratives und legislatives Unrecht b) Die einzelnen Menschenrechte c) Insbesondere: Schutz des Eigentums nach Art ZP zur EMRK Subsidiarität? Schaden a) pecuniary damage und Zinsen b) non-pecuniary damage Kausalität und Zurechnungszusammenhang V. Haftungsumfang Schadensersatz oder Entschädigung? Naturalrestition oder Geldersatz? Entschädigungsumfang Kosten und Auslagen Teil. Die Haftung der Europäischen Union I. Einführung II. Die Haftung gem. Art. 340 Abs. 2 AEUV und Art. 188 Abs. 2 EAGV: Zulässigkeitsfragen Zuständigkeit Vorrang des unionsrechtlichen Primärrechtsschutzes Verhältnis zu nationalen Klagen/Konkurrierende Haftung a) Problemstellung
23 b) Die Rechtsprechung des EuGH c) Schrifttum Prozessfähigkeit Verjährung III. Materielle Haftungsvoraussetzungen Verweisung auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten Tatbestandsvoraussetzungen a) Die Bediensteten und die Organe der EU b) Ausübung einer Amtstätigkeit aa) Begriff der Amtstätigkeit bb) Administrative Tätigkeit cc) Haftung für normatives Handeln dd) Handeln in Ausübung der Amtstätigkeit c) Rechtswidrigkeit aa) Allgemeines bb) Schutznormverletzung cc) Normatives Unrecht dd) Hinreichend qualifizierter Rechtsverstoß (1) offenkundige und erhebliche Kompetenzüberschreitung (2) Kombination von Aufopferungs- und Unrechtshaftung (3) Akzentuierung des Handlungsunrechts: Schwere des Rechtsverstoßes (4) Rückzug der Sonderopfer-Kriterien (5) Haftung für Sorgfaltspflichtverletzung: Der konsolidierte und kohärente Rechtswidrigkeitsmaßstab der neuen Rechtsprechung zur unionsrechtlichen Staats- und Eigenhaftung (6) Insbesondere: Von der wirtschaftspolitischen (normativen) Entscheidung zum Wertungsspielraum und zur Komplexität der Entscheidung d) Kausalität e) Verschulden f) Bewertung IV. Rechtsfolge: Schadensersatz Haftungsausfüllende Kausalität Ersatzfähige Schadenspositionen a) Vermögensschäden b) Insbesondere: entgangener Gewinn c) Bedingte, künftige, unbezifferte Schäden d) Zinsen und Geldentwertung e) Immaterielle Schäden f) Mitverschulden des Geschädigten aa) Mitverursachung bb) Schadensminderungspflicht (1) Schadensminderung durch Einlegung von primären Rechtsbehelfen (2) Schadensminderung durch Abwälzung des Schadens auf Dritte XXVII
24 3. Art des Schadensersatzes Beweislast V. Ungeschriebene Haftungsinstitute: Unrechtshaftung außerhalb von Art. 340 Abs. 2 AEUV? VI. Exkurs: Vertragliche Haftung Teil. Reform des Staatshaftungsrechts I. Vorgeschichte der Reform II. Hauptmängel des geltenden Staatshaftungsrechts Personale Konstruktion der Amtshaftung Das Institut des enteignungsgleichen Eingriffs Der Aufopferungsanspruch Aufspaltung des Rechtsweges III. Reformvorschläge der Kommission Grundsatzbeschlüsse a) Von der Verschuldenshaftung zur Unrechtshaftung b) Die individuelle Bemessung des Geldersatzes c) Die Beschränkung auf hoheitliches Unrecht d) Die Vereinheitlichung der gerichtlichen Zuständigkeit Weitere Einzelheiten a) Haftung für legislatives Unrecht b) Haftung für judikatives Unrecht c) Ersatz des immateriellen Schadens d) Anspruchskonkurrenzen e) Passivlegitimation Schlussbemerkung IV. Referentenentwürfe zur Reform des Staatshaftungsrechts Grundposition Wichtige Abweichungen und Ergänzungen gegenüber dem Kommissionsentwurf a) Reduktionsklausel b) Haftung für legislatives Unrecht c) Haftung für judikatives Unrecht d) Haftung nach Privatrecht e) Tumultschäden f) Abhilfeverfahren V. Weiterer Weg und Scheitern der Staatshaftungsreform Regierungsentwurf eines StHG und Beratungen bis zum Ablauf der 8. Legislaturperiode Der weitere Weg in der 9. Legislaturperiode Das Scheitern der Staatshaftungsreform VI. Neuanfang und gegenwärtiger Stand XXVIII
25 19. Teil. Dokumentation I. Verfassungsrechtliche Grundlagen Artikel 34 GG Artikel 14 GG II. Gesetzliche Grundlagen BGB des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten v (RGBl. S. 798) geändert durch das Auslandsverwendungsgesetz v (BGBl. I S. 1394) III. Das Staatshaftungsrecht in den neuen Bundesländern Art. 106 DDR-Verfassung vom (GBl. I S. 199), mit Gesetz vom (GBl. I S. 425), Art Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik Staatshaftungsgesetz vom 12. Mai 1969 (DDR GBl. I S. 34), geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1988 (DDR GBl. I S. 329) Maßgaben für die Fortgeltung des StHG DDR Einigungsvertrag vom Anlage II B, Kap. III, Sachgebiet B, Abschnitt III (BGBl. II S. 1168) IV. Texte der Entwürfe zur Reform des Staatshaftungsrechts Entwürfe der Staatshaftungsrechtskommission Referentenentwürfe V. Staatshaftungsgesetz VI. Musterentwurf eines Polizeigesetzes Sachverzeichnis XXIX
26 XXX Inhaltsverzeichnis
c) Unverhältnismäßigkeit und Unzumutbarkeit der Folgebeseitigung Wiederherstellung durch Beseitigung nur der unmittelbarenfolgen
Wird generie Rn Seite Vorwort... VorwortzurerstenAuflage... Abkürzungsverzeichnis... ÜbersichtüberdieAnspruchsgrundlagen... V VI XV XIX Teil I Einleitung (Baldus)... 1 1 Teil II Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen
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