5 Staatshaftungsrecht II

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1 5 Staatshaftungsrecht II A. Rechtsgrundlagen, Haftungsmodelle, Rechtsfolgen und Anwendungsbereich Haftungsmodelle > Folie Rechtsfolgen der Amtshaftung # Überleitung der Haftung mit ihrer Begrenzung beim Amtsträger # Beschränkung des Anspruchs Anwendungsbereich # Abgrenzung zum allgemeinen BGB-Deliktsrecht # Haftungsausschluß und -verdrängung durch Sonderrecht Schäden durch Wehrdienst (SVG) Schäden durch Gebührenbeamte (z.b. Schornsteinfeger) und Angehörige des Auswärtigen Dienstes ( 5 Nr. 2 RBHG) Schäden durch Notare ( 19 BNotO)

2 Haftungsmodelle für Amtsträger Beamtenhaftung (als Eigenhaftung) 839 BGB (privatr.) 823 BGB (privatr.) Staatshaftung (als Eigenhaftung) FBA, Enteignung, Aufopferung, Erstattung etc. StHR Anspruch aus: Organhaftung (als Eigenhaftung des Staates) 823, 31, 89 / 831 BGB Beamtenhaftung + Staatshaftung (kumuliert) bei Organhaftung Amtshaftung (als Fremdhaftung des Staates) 839 BGB, Art. 34 GG

3 2 B. Der Haftungstatbestand 1. Handeln eines Amtswalters in Ausübung eines anvertrauten Amtes Amtswalter # Der funktionale haftungsrechtliche Beamtenbegriff (Art. 34 Satz 1 GG) statusrechtliche Beamte funktionsrechtliche Beamte (Dienst-, Arbeits- und Amtsverhältnisse) Statusrechtliche Ausnahmen von der Funktionshaftung # Amtswalter außerhalb der Verwaltung Beliehene Verwaltungshelfer Privatpersonen als Werkzeuge > Folie Amtswalterbegriff

4 Person des Handelnden: Amtswalterbegriff Verwaltungsangehörige mit Dienst-, Arbeits- oder Amtsverhältnis Privatpersonen Qualifikation als Amtswalter: Beamter, Richter, Soldat Angestellter, Arbeiter Abgeordneter, Minister, Bürgermeister Funktionaler, d.h. haftungsrechtlicher Beamtenbegriff immer Amtswalter, unabhängig vom Rechtsstatus Ausnahmen: privatrechtliches Handeln bei Haftungsausschluß Grundsatz: kein Amtswalter, da keine Verwaltungsfunktion Vorhanden; Ausnahmen: Beliehener (Unternehmer) Verwaltungshelfer Erfüllungsgehilfe, hierbei abhängig von 1. Sachnähe der jeweils übertragenen Tätigkeit zur Aufgabe 2. Ausmaß der Einbindung des Helfers in den Charakter der wahrgenommenen Aufgabe (Eingriffsverwaltung) 3. Rechtskreis der Behörde

5 3 Öffentliches Amt # Begriff: jedes hoheitliche Tätigwerden # Inhalt Rechtsform Zielsetzung Rechtsnatur Handeln in Ausübung # bei Rechtshandlungen (+) # bei Realakten: äußerer und innerer Zusammenhang von öffentlichem Amt und schädigender Handlung 2. Die Amtspflichtverletzung Begriff und Abgrenzung Rechtliche Grundlagen für Amtspflicht

6 Amtspflichten Rechtspflichten Dienstherr (Bund, Land, Gemeinde) Amtspflichten Rechtspflichten Amtswalter (Beamter) Deliktische Pflichten Dritter (Geschädigter)

7 4 Die Amtspflichten im einzelnen # Rechtmäßiges Handeln nach außen Zuständigkeit Verfahren Ermessensausübung Verhältnismäßigkeit zeitnahe Sachentscheidung Erteilung von Auskünften Deliktisches Verhalten Verkehrssicherungspflichten Beachtung der Rechtsprechung Umsetzung von Gemeinschaftsrecht # Beachtung von Innenrecht Beachtung interner Dienstpflichten Rechtmäßiges, aber dienstpflichtwidriges Verhalten Rechtswidriges, aber dienstpflichtgemäßes Verhalten

8 5 3. Die Drittbezogenheit der Amtspflicht Begriff und Funktion Kriterien für eine Drittbezogenheit # Geschützter Personenkreis # Geschützes Rechtsgut Die Drittbezogenheit im einzelnen # bei Sonderverbindungen mit der Verwaltung # bei unerlaubten Handlungen # bei legislativem Unterlassen # bei Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrecht # bei anderen Verwaltungsträgern (Amtshaftung zwischen Verwaltungsträgern; vgl. Art. 104a Abs. 5 GG > Fallbeispiel)

9 6 4. Das Verschulden des Amtsträgers Verschuldensprinzip und Staatshaftung Schuldfähigkeit und Schuldformen # Vorsatz # Fahrlässigkeit # Objektivierung und personelle Entindividualisierung des Maßstabs 5. Die Schadensverursachung Kausalität # Begriff (Haftungsausfüllung) # Voraussetzungen bei staatlichem Handeln bei staatlichem Unterlassen

10 7 Schaden # Schadensumfang Vermögensschäden Nichtvermögensschäden # Art des Schadensersatzes Naturalrestitution? Geldleistung!

11 8 C. Die Begrenzungen der Amtshaftung 1. Spezielle Haftungsbegrenzungen Ausschluß der Haftungsüberleitung Begrenzung des Verschuldens # Zulässigkeit einer Begrenzung Gesetzesvorbehalt, Art. 34 Satz 1 GG # Grenzen einer Begrenzung Formelle Voraussetzungen: förmliches und kompetenzgerechtes Gesetz Materielle Voraussetzungen: sachliche Gründe des Gemeinwohls

12 9 2. Das Verweisungsprivileg ( 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) Grundlage und Funktion der Subsidiaritätsklausel: Schutz von Amtswalter und Staat Der Anwendungsbereich der Klausel # Fahrlässiges Handeln # Ausnahmen: Jedermann-Pflichten Teilnahme am Straßenverkehr Verkehrssicherungspflicht Voraussetzungen der Subsidiarität # Anderweitige Ersatzmöglichkeit # Durchsetzbarkeit dieser Möglichkeit Rechtsfolgen der Subsidiarität # Haftungsausschluß beim Erstschädiger beim Ausgleich zwischen Schädigern

13 10 3. Das Richterspruchprivileg ( 839 Abs. 2 BGB) Funktion des Privilegs: Schutz der # richterlichen Unabhängigkeit? # Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung Inhalt: # Richter # Urteil in einer Rechtssache # Amtspflichtverstoß

14 11 4. Der Vorrang des Primärrechtsschutzes (Rechtsmittelversäumnis, 839 III BGB) Funktion des Vorrangs (verfassungsrechtliche Grundlage) Abgrenzung zum Mitverschulden Voraussetzungen des Vorrangs # Rechtsmittel # Kausalität # Verschulden

15 12 5. Mitverschulden und Verjährung Mitverschulden # des Geschädigten ( 254 BGB) # von Hilfspersonen ( 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB) Verjährung der Amtshaftung # früher: 852 BGB (3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Person des Ersatzpflichtigen) # heute: allgemeine Regeln 194, 195 BGB (drei Jahre) 199 BGB (Beginn mit Ablauf des Jahres, in dem Anspruch aus 839 BGB entstanden ist und Gläubiger von den Umständen und der Person des Schuldners [Amtsträgers] Kenntnis erlangt Hemmung der Verjährung durch Inanspruchnahme des Primärrechtsschutzes ( 204 Abs. 1 Nr. 1, 209 BGB analog)

16 13 D. Die Durchsetzung des Amtshaftungsanspruchs 1. Anspruchsgegner und Anspruchsinhalt Anspruchsgegner (Passivlegitimation) # Art. 34 Satz 1 GG: Staat oder Körperschaft Anstellungskörperschaft bzw. Hoheitsrechte verleihender Verwaltungsträger (z.b. Beleihung) # Haftungszurechnung (Art. 34 Satz 1 GG: in deren Dienst er steht ) Anstellungstheorie Funktionstheorie Anvertrauenstheorie Anspruchsinhalt # Geldersatz ( Privatleistungsfähigkeit ) # Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens (mit Schmerzensgeld)

17 14 2. Anspruchsdurchsetzung Rechtsweg: Art. 34 Satz 3 GG Sachlich zuständiges Gericht: Landgericht ( 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG) Umfang des richterlichen Prüfungsrechts gegenüber der Amtshandlung # Grundsatz: umfassende Prüfungskompetenz, auch zur Beurteilung der (verwaltungsrechtlichen) Rechtmäßigkeit # Ausnahmen hiervon: rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Präjudizwirkung) wirksamer oder bestandskräftiger Verwaltungsakt (Abweichungsverbot; str. > Fallbeispiel)

18 15 3. Anspruchskonkurrenzen Ansprüche auf Abwehr rechtswidriger Eingriffe > Parallelität Ansprüche auf Entschädigung bzw. Aufopferung > Parallelität Ansprüche auf Schadensersatz aus Sonderverbindungen > Parallelität Ansprüche auf Schadensersatz aus Gefährdungshaftung # Halterhaftung ( 7 StVG) > Parallelität # Führerhaftung ( 18 StVG) > Verdrängung

19 Fallbeispiel zum Drittbezug der Amtspflicht Die Stadt S. war Eigentümerin eines Geländes am Stadtrand, das früher als Mülldeponie genutzt worden war. Zehn Jahre nach Stillegung der Deponie beschließt die Gemeindevertretung von S. einen Bebauungsplan, der das Gelände nunmehr als Wohngebiet ausweist; Bedenken hinsichtlich einer Verunreinigung des Bodens ignorierten die Gemeindevertreter. Die S. verkauft das Gelände sodann an den Bauträger B., der einen Teil davon an E. verkauft; E. baut dort (mit Genehmigung der S.) für sich und seine Familie ein Wohnhaus. Den restlichen Teil des Geländes läßt B. unbebaut, um ihn später einmal mit Gewinn zu veräußern; bebauen wollte B. die Grundstücke nicht. Einige Zeit später stellt sich heraus, daß das gesamte Gelände durch giftige Industrieabfälle verseucht und deshalb nicht bewohnbar ist. E. muß sein Haus aufgeben, erhält aber von B. infolge Verjährung keinen Schadensersatz mehr. E. und B. verlangen daher von S. Schadensersatz aufgrund 839 BGB. Zu Recht? (nach BGHZ 106, 323 ff.; 108, 224 ff.; 109, 380 ff.) Amtswalter? Amtspflichtverletzung? Drittbezogenheit der Amtspflicht # gegenüber E. # gegenüber B. Verschulden, Schaden, anderweitige Ersatzmöglichkeit etc.

20 Fallbeispiel zur richterlichen Kontrolle Student S. erhält von der Universität einen Bescheid, wonach er ab kommendem Semester Studiengebühren von Euro zu bezahlen hat. S. erkundigt sich bei einem Rechtsanwalt, der ihm wahrheitsgemäß mitteilt, daß die Rechtsprechung eine Einführung von Studiengebühren grundsätzlich für rechtmäßig hält. 1. S. überzieht sein Girokonto und zahlt widerwillig, klagt dann aber gegen den Bescheid und gewinnt wegen eines Formfehlers der Universität vor dem VG. 2. S. überzieht sein Girokonto und zahlt widerwillig; gegen den Bescheid wehrt er sich nicht. Einige Monate später kommen ihm aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. 3. S. überzieht sein Girokonto und zahlt widerwillig; gegen den Bescheid wehrt er sich nicht. Er erfährt aber sechs Monate später, daß Student T. gegen den Bescheid geklagt und wegen eines Formfehlers der Universität gewonnen hat. S. erhebt in allen drei Fällen Klage aus Amtshaftung und begehrt die Rückzahlung der Gebühr und den Ersatz der Zinsen für die Kontoüberziehung. Was prüft der zuständige Richter am Landgericht in diesem Verfahren?

21 Haftung für privatrechtliches Handeln Eigenhaftung des Amtsträgers Staatshaftung für Amtsträger Beamte Sonstige Amtsträger Handeln als Organ des Staates Handeln im Vertragsverhältnis Handeln als Verrichtungsgehilfe 839 BGB 823 ff. BGB 823 ff., 31, 89 BGB 280, 278 BGB 823 ff., 831 BGB

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Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Allgemeiner Aufopferungsanspruch 253 ff., 262 Anspruchsgegner 266 Anspruchsgrundlage 254, 256 Bedeutung 253 hoheitlicher Eingriff 257 f. Inhalt des Anspruchs 264

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