Münchener Schulen der Vielfalt Interkulturalität, Diversität, Antidiskriminierung (Arbeitstitel)

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1 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Pädagogisches Institut AG Interkulturalität / Interkulturelle Pädagogik Michael Schneider-Koenig Münchener Schulen der Vielfalt Interkulturalität, Diversität, Antidiskriminierung (Arbeitstitel) Konzept des Pädagogischen Instituts zu einer Weiterbildungsmaßnahme für Personal an Schulen und deren Verknüpfung mit Schulentwicklung vorläufiger Entwurf / Stand Die AG Interkulturalität / Interkulturelle Pädagogik am Pädagogischen Institut (PI) ist dabei, eine umfassende Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal an Münchener Schulen zu entwickeln. Das Ziel ist, Lehrkräfte bzw. Schulen für wesentliche Aspekte der (nicht nur) migrationsbedingten Heterogenität in ihrem Arbeitsbereich zu sensibilisieren und sie in die Lage zu versetzen, diese Vielfalt positiv zu gestalten und dabei Formen von Diskriminierung professionell entgegenzuwirken. Dazu wurden zunächst die zahlreichen und vielfältigen bisherigen Fortbildungsveranstaltungen des Pädagogischen Instituts im Bereich Interkulturalität/Diversität/Antidiskriminierung gesichtet, um sie unter Berücksichtigung der aktuellen Forschungslage 1 um noch fehlende Gesichtspunkte zu erweitern und zu einem stimmigen Gesamtkonzept zu bündeln und zu verknüpfen. Das entstandene Konzept mit dem Arbeitstitel "Münchener Schulen der Vielfalt" ist auf die Münchener Schulsituation abgestimmt und spiegelt den aktuellen Stand der Diskussion um eine reflektierte Interkulturelle bzw. Diversity- und Antidiskriminierungspädagogik wider. Um nachhaltig wirksam zu werden muss die Weiterbildungsmaßnahme Teil der Schulentwicklung werden und durch entsprechende strukturelle Maßnahmen an den Schulen ergänzt werden. 2 Deshalb ist vorgesehen, mit mehreren städtischen Pilot- bzw. Modellschulen zusammen zu arbeiten, um das Konzept dort nachhaltig zu verankern. 3 Da es zudem Schnittmengen zwischen unserem Vorhaben und dem Konzept der Interkulturellen Orientierung und Öffnung der Landeshauptstadt München aufweist (v.a. wo es um Aspekte der strukturellen Verankerung und um Aspekte der Sprachförderung geht), wurde zudem mit der Stelle für interkulturelle Arbeit im Sozialreferat Kontakt aufgenommen, um zu eruieren, ob und wie unsere jeweiligen Vorhaben im Sinne möglicher Synergieeffekte sinnvoll miteinander verzahnt werden können. 4 Überblick über das Weiterbildungskonzept: Die Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte soll mit dem 69. Programm (2013) anlaufen und wird aus folgenden Elementen bestehen: u.a. Auernheimer (2004; 2005), Gogolin/Krüger-Potratz (2006), Gomolla/Radtke (2002), Holzbrecher (2004), Hormel/Scherr (2005), Krüger-Potratz (2005 und 2007), Leiprecht/Kerber (Hg. 2009), Mecheril (2010), Mecheril et al. (2010), Nieke (2008) und Nohl (2006). Diese Forderung deckt sich auch mit Aussagen des Sozialreferates (Stelle für Interkulturelle Arbeit) im Interkulturellen Integrationsbericht, wonach Interkulturelle Fortbildungen dann effektiv [sind], wenn sie nicht als Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, sondern in den Gesamtprozess der interkulturellen Öffnung eingebunden sind. Idealerweise werden die Ideen und Anregungen der Teilnehmenden aufgegriffen, an die Führungskräfte weitervermittelt und deren mögliche Umsetzung in die Praxis diskutiert und ggf. in die Wege geleitet. (Landeshauptstadt München, Interkultureller Integrationsbericht, S. 27) Wir haben bereits einige städtische Schulen im Blick, die wir in Kürze ansprechen und in die weitere Planung einbeziehen wollen. Zu Frau Reyhan Kulac (Stelle für interkulturelle Arbeit) besteht bereits Kontakt.

2 Erläuterung der einzelnen Bausteine A: Einführungen für Lehrkräfte bzw. für Schulleitungen Eröffnet wird die Weiterbildungsmaßnahme durch Einführungs- und Überblicksveranstaltungen für Lehrkräfte und Schulleitungen. Darin sollen die Herausforderungen, vor denen die Schulen angesichts der (nicht nur) migrationsbedingten Heterogenität stehen, thematisiert und damit der Handlungsbedarf für Lehrkräfte und Schulen zunächst begründet werden. 5 Nach einem Überblick über Ansätze, neuralgische Punkte und Paradigmenwechsel in der Interkulturellen Pädagogik werden Aufbau, Ziele und Inhalte der Weiterbildungsmaßnahme Münchner Schulen der Vielfalt des Pädagogischen Instituts vorgestellt und Möglichkeiten weiterführender bzw. flankierender Maßnahmen der Schulentwicklung erörtert. B: Grundlagen: I Anti-Bias-Training; II Einführung in interkulturelle Kommunikation/Verständigung/(Mediation) Eine zeitgemäße, reflektierte interkulturelle Pädagogik muss neben Interkulturalität bzw. Migrationsgeschichte auch andere Differenzlinien im sozialen Raum wie Alter, Geschlecht, Gesundheit, Sozialstatus usw. im Blick behalten (Stichworte Diversität ; Intersektionalität, horizontale Dimension) und darf zum anderen vor allem auch die Faktoren Macht und Diskriminierung nicht ausklammern (Stichworte Antidiskriminierung, Chancengleichheit, Empowerment ; = 5 U.a. mit Bezug auf den Interkulturellen Integrationsbericht der Landeshauptstadt München und andere einschlägige Untersuchungen.

3 vertikale Dimension). 6 Deshalb wurde als zentraler Einstieg in den grundlegenden Teil der Weiterbildung ein Sensibilisierungs-Training nach dem Anti-Bias-Ansatz gewählt. 7 Anlage 4 Grundlagen I: Anti Bias Beim Anti-Bias-Ansatz (von engl. bias = Schieflage, Vorurteil), der in den USA und in Südafrika entwickelt wurde, handelt es sich um einen der innovativsten und reichhaltigsten Ansätze antidiskriminierender Bildungsarbeit. Anti-Bias-Trainings sind erfahrungs- und prozessorientierte Seminare, bei denen in Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen von Vielfalt, Differenz, Vorurteilen und Ausgrenzung emotional und kognitiv begreifbar gemacht wird, wie Diskriminierung auf der persönlichen, zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Ebene funktioniert. Ziel ist die Entwicklung machtsensibler, vorurteils- und diversitätsbewusster Haltungen und Handlungsweisen, die für den Umgang mit den Herausforderungen in einem von (kultureller) Heterogenität geprägten pädagogischen Alltag geeignet sind. Im Rahmen des Anti-Bias-Ansatzes wurden dazu vielfältige, kreative und erfahrungsorientierte Methoden entwickelt. Indem der Anti-Bias-Ansatz dabei nicht nur auf migrationsbedingte Interkulturalität fokussiert, sondern alle Differenzlinien, anhand derer sich Individuen unterscheiden (z.b. auch Geschlecht, Alter, Gesundheit, sozialer Status, Sprache usw.) in die Überlegungen mit einbezieht, sind die Seminarteile nach dem Anti-Bias-Ansatz dazu geeignet, die Teilnehmenden für die Gefahren von Kulturalisierung/Stereotypisierung bei einer unbedachten Anwendung klassischer interkultureller (im Sinne von Unterschiede bewusst machender ) Methoden zu sensibilisieren. 8 Der Anti-Bias-Ansatz schafft somit die Grundlage für den zweiten Teil der Weiterbildung, da darin bereits eine Sensibilität für eine in der Interkulturellen Kommunikation/Mediation erforderliche Fähigkeit angelegt ist; nämlich entschieden zu können, in welchen Situationen Methoden, die sich auf eine bestimmte Differenzlinie konzentrieren (z.b. Kultur bzw. Migrationshintergrund ) sinnvolle Anwendung finden können (im Sinne einer Dekonstruktion von Kulturalisierungen und von bereits vorherrschenden Stereotypen) und in welchen Situationen sie eher kontraproduktiv wären (dort, wo der Einsatz solcher Methoden selbst kulturalisierend wirken könnte). Der zweite Grundlagenteil mit dem Fokus auf interkulturelle Kommunikation/Mediation/ Verständigung (voraussichtlich durch Dr. Sabine Handschuck) nimmt nun zwar eine Differenzlinie ( Kultur bzw. Migrationshintergrund ) schwerpunktmäßig in den Blick, ist aber ebenfalls weiterhin so angelegt, dass er die notwendige Spannung zwischen Anerkennung sozialer Zugehörigkeit und Anerkennung individueller Einzigartigkeit stets aufrecht erhält und weder die anderen Differenzlinien im sozialen Raum noch den Faktor Macht aus dem Blick verliert. 9 Grundlagen II: Interkulturelle Kommunikation / Verständigung / (Mediation) Gelingende interkulturelle Kommunikation heißt, sich gut zu verständigen, auch wenn die an dem Gespräch beteiligten Personen unterschiedliche Interaktionsregeln gelernt haben. Die Verständigung setzt voraus, (tatsächliche oder vermeintliche) kulturelle Unterschiede wahrzunehmen, die für die Verständigung im pädagogischen Alltag von Belang sein können. Mittels theoretischer Impulse, erfahrungsbezogener Übungen und anschaulicher Beispiele setzen sich die Teilnehmenden unter anderem mit folgenden Themen auseinander: Problematische Begriffe wie Kultur und Interkulturelle Kompetenz 6 S. u.a. Kalpaka (2009), Gomolla (2008), Gomolla/Radtke (2002), Hormel/Scherr (2005), Mecheril et al. (2010) und Mecheril (2010), diverse Beiträge in Elverich/Kalpaka/Reindlmeier (Hg, 2006) Leiprecht/Kerber (Hg., 2009), sowie die Beiträge von Auernheimer. 7 in Deutschland bislang u.a. vertreten durch die Anti-Bias-Werkstatt Oldenburg/Berlin, mit der das PI bei der Konzeption der Weiterbildungsmaßnahme zusammenarbeitet. Zum Anti-Bias-Ansatz siehe z.b. Gramelt (2010), INKOTA-Netzwerk e.v. (Hg.) (2002), Schmidt/Dietrich/Herdel (2009), Schmidt/Trisch/Winkelmann (2005), Winkelmann/Schmidt (2008) 8 Siehe z.b. Kalpaka (2009) 9 s. Mecheril (2010: 32): In der interkulturellen Arbeit ist [ ] eine [ ] Spannung zwischen Anerkennung sozialer Zugehörigkeit und Anerkennung individueller Einzigartigkeit strukturell angelegt. Diese Spannung gilt es nun nicht mit einebnenden Konzepten und Wissensformen zu bereinigen. Vielmehr entfaltet sich Interkulturelle Professionalität über die Anerkennung dieser Ambivalenz. Ihre Zurkenntnisnahme fördert die professionelle Auseinandersetzung mit jenem riskanten Erfordernis, kommunikative Strukturen vorzubereiten und zu entwickeln, in denen Klienten [z.b. auch Eltern, Schülerinnen oder Schüler; Anm. M.S-K.] ( ) Selbstverständnis- und Erfahrungsweisen unter Verwendung ihrer je eigenen Kategorien und Zeichen artikulieren und wirksam einbringen, wie auch die Unklarheit und Ambivalenz ihrer Selbstverständnis- und Erfahrungsweisen vor dem Hintergrund des Fehlens entsprechender Zeichen markieren können.

4 Reflexion der eigenen Orientierung und Wahrnehmungsmuster Hinterfragung der Bedeutung von kulturellen Unterschieden im Arbeitsalltag Hintergrundwissen über mögliche kulturelle Orientierungsmuster Die Gefahr von Kulturalisierung und Essentialisierung Die Spannung zw. Anerkennung sozialer Zugehörigkeit und Anerkennung individueller Einzigartigkeit Möglichkeiten, (vermeintlich) interkulturelle Missverständnisse zu minimieren Möglichkeiten, mit (tatsächlich oder vermeintlich) interkulturellen Konflikten umzugehen. Möglichkeiten interkultureller Kommunikation im pädagogischen Alltag Über die Teile Anti-Bias-Training und Einführung in die interkulturelle Kommunikation/ Verständigung hinaus soll an geeigneten Stellen der Weiterbildungsmaßnahme grundlegendes Hintergrundwissen zu historischen und demographischen Aspekten von Migration und zum rechtlichen Status von Migrantinnen und Migranten vermittelt werden. C: Spezialisierung in Schwerpunktbereichen interkultureller Pädagogik Aufbauend auf diesen grundlegenden Bausteinen erfolgen dann im Folgejahr Spezialisierungen. Jede an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmende Lehrkraft wählt je nach deren Funktionen und Aufgaben an der Schule bzw. entsprechend ihrem persönlichen Interesse (mindestens) zwei Spezialisierungsbereiche (Dauer je 2 Tage) zur Vertiefung der Grundlagen im Hinblick auf wichtige Anwendungsgebiete in der Schule. Die in diesem Teil angebotenen Schwerpunkte sind: 1. Sprachen, 2. Elternbeteiligung, 3. Beratung/ Unterstützung und 4. QSE / (Teilhabe- bzw. Antidiskriminierungs-)Monitoring. Die Detailkonzeption dieser Schwerpunktbereiche ist noch in Vorbereitung. Eine vorläufige Skizze der Ziele und Inhalte liegt vor! D: Wahlveranstaltungen aus weiteren Praxisbereichen interkultureller Pädagogik Im nächsten Schritt können die Teilnehmenden aus einem Pool von Veranstaltungen zu den Praxisbereichen Schulleben /Schulprojekte, Unterrichtsgestaltung, internationaler Austausch, Vernetzung und Kooperation weitere Elemente zur Gestaltung eines interkulturellen bzw. vielfalts- und diskriminierungssensiblen Schulalltags (im Gesamtumfang von insgesamt 2 bis 2 ½ Tagen) auswählen. Auch sinnvolle Kombinationen dieser Praxisbereiche mit verwandten pädagogischen Querschnitt-Themen wie Globales Lernen/EineWelt, Genderpädagogik, Medien usw. sind dabei möglich und erwünscht. E: Zusammenschau / Verankerung im Schulprofil / Schulentwicklung Einen vorläufigen Abschluss findet die Weiterbildungsmaßnahme in einer (oder mehreren) Veranstaltung(en) zur gemeinsamen Prüfung von Möglichkeiten der Verankerung einer interkulturellen bzw. Diversitäts- und Antidiskriminierungsorientierung im Bereich der QSE bzw. im Schulprofil der beteiligten Schulen in (z.b. auch in Kombination mit dem bereits etablierten Projekt Schule ohne Rassismus Schule mit Courage ). Dies kann und soll der Auftakt sein zu einem umfassenderen Schulentwicklungsprozess.

5 Möglicher Ablauf: A B C D E Einführung für Lehrkräfte bzw. für Schulleitungen (je 1/2 bis 1 Tag) Grundlagen (ca. 8 Tage) B1 Anti-Bias: Umgang mit Vielfalt / Formen von Diskriminierung (ca. 4 Tage) B2 Interkulturelle Kommunikation und Verständigung (ca. 4 Tage) Zudem: Hintergrundwissen zum Thema Migration (historische, rechtliche, demographische Aspekte) Schwerpunktbereiche (ca 4 Tage) Wahl von zwei Schwerpunkten C1 und C2 (je 2 Tage) aus folgenden Bereichen Sprachen, Elternbeteiligung, Beratung, Schulentwicklung/QSE/Antidiskriminierungsmonitoring Wahlbereiche (insg. ca. 3 Tage): mehrere Veranstaltungen aus Praxisbereichen interkult. Pädagogik Unterricht Gestaltung des Schullebens und Schulprojekte Internationaler Austausch / Begegnung Vernetzung und Kooperation Verknüpfung mit anderen Schwerpunktbereichen (Globales Lernen, Gender, ) Zusammenschau / Verankerung im Schulprofil (z.b. Projekt "Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage") Damit das Konzept im Sinne einer Münchener Schule der Vielfalt umfassend und nachhaltig wirksam werden kann, bedarf es der Beteiligung einer Schule auf möglichst vielen Ebenen. Aus Gründen der systemischen Umsetzung wird es deshalb wichtig sein, dass an der Weiterbildungsmaßnahme nicht nur einzelne Lehrkräften der jeweiligen Schulen teilnehmen, 10 sondern dass das Konzept entsprechend seiner z.t. alternativ wählbaren Schwerpunktbereiche (Sprachförderung/Mehrsprachigkeit, Elternbeteiligung, Beratung und Unterstützung, QSE...) und Praxisbereiche (wie z.b. internationaler Austausch, Globales Lernen, Medien) von mehreren Personen der selben Schule gleichzeitig wahrgenommen wird. Das erleichtert zum einen die Teambildung in der Schule. Zum anderen können die in verschiedenen Schwerpunktbereichen 10 Nach Auernheimer (2004: 11 f) sind bestimmte Formen der Arbeitsteilung und Aufgabendelegation kritisch zu überprüfen, etwa wenn wichtige Aufgaben wie die Migrant(innen)-Förderung an allein stehende Lehrkräfte delegiert werden - ohne dass sie in Teamund Schulentwicklungsprozesse aktiv eingebunden sind. Solche Formen der Delegation könnten evtl. sogar kontraproduktiv sein, indem sie unter Umständen verhindern, dass sich das ganze Kollegium für die interkulturelle Bildung und generell für die Migrationsfolgen verantwortlich weiß. (ebd.). Die Gefahr wäre auch gegeben, wenn nur eine einzige Lehrkraft einer Schule an der Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.

6 erworbenen Kompetenzen und erarbeiteten Umsetzungsideen so in mehreren zentralen Bereichen der Schule ansetzen und somit systemisch wirksam werden. Ähnlich wie es beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg praktiziert wird, sollten deshalb mehrere (ideal wären im Fall des hier vorliegenden Konzepts vier) Lehrkräfte einer Schule an der gesamten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Zudem sollte die Schulleitung der jeweiligen Schule von Anfang an eingebunden sein und die Bereitschaft zeigen, die Maßnahme als Teil der Schulentwicklung zu implementieren. Bei der Umsetzung des Konzepts sollte die Schule dann zunächst auch von außen beraten werden. 11 Diesbezüglich wird es notwendig sein, Möglichkeiten und Ressourcen abzuklären. Auf diesem Weg kann das Grundanliegen des Konzepts (Diversity und Antidiskriminierung) dann auch Teil des Leitbilds der Schule werden. Kooperationen In Bereichen einer interkulturellen Pädagogik besonders engagierte oder interessierte Münchener Schulen könnten in der ersten Umsetzungsphase des Konzepts die Rolle von Pilot- bzw. Modellschulen einnehmen. Sobald das Konzept dann nach einer ersten Bestandaufnahme/ Evaluation und entsprechenden Anpassung/Überarbeitung weiter gereift ist, werden dann weitere Schulen einbezogen. Über die bestehenden Kontakte zu Kooperationspartner(inne)n wie der Anti-Bias-Werkstatt Oldenburg/Berlin, Frau Dr. Handschuck und zur Stelle für interkulturelle Arbeit im Sozialreferat der LH München, die bereits an der Planung und Konzeption beteiligt sind, wird das Netz der Kooperationspartner in der weiteren Entwicklung des Konzeptes noch weiter ausgebaut. Weitere Kontakte mit Fachleuten aus dem Hochschulbereich, Migrantinnen- und Migrantenverbänden wie LeMi, dem Netzwerk der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund) sowie die Vertiefung bereits bestehender Kontakte (wie z.b. zu AMIGRA) können weitere Entwicklungen anbahnen. Aufnahme in das Programm des Pädagogischen Instituts ab 2013 (69. Programm) Die Weiterbildung soll im Rahmen des 69. PI-Programms 2013 erstmals angeboten und 2014 fortgeführt werden. Im Jahr 2013 finden die Teile A und B statt (Einführung und Grundlagenteil mit Anti-Bias-Training und Grundlagen Interkultureller Kommunikation/Verständigung Umfang ca. 9 Tage). Die Teile C und D (Schwerpunkt- und Praxisbereiche) folgen dann als Weiterführung der Maßnahme im Jahr 2014 (Umfang ca. 7 Tage). Gleichzeitig sollte dann in den jeweiligen Schulen die Umsetzung (nachhaltige Verankerung in der Schulentwicklung) anlaufen (Auftakt mit Teil E). Literaturverzeichnis siehe bei Anlage 5 11 In den Fortbildungsprogrammen des Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg findet sich im Zusammenhang mit den aktuell dort angebotenen interkulturellen Schulungen für Lehrkräfte jeweils folgende Formulierung: Grundlegende Voraussetzung ist die Teilnahme von mindestens zwei Kolleginnen bzw. Kollegen pro Schule über die gesamte Länge der Fortbildung sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Schulleitung, das Training als Maßnahme der Schulentwicklung zu implementieren. Für die Beratung in der Schule wird ein Pauschalbetrag von 200,00 Euro in Rechnung gestellt.

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