Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf
|
|
- Werner Eberhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf (Stand: )
2 2 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH DER 2. ÄNDERUNG Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf betrifft den gesamten Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes. Dieser Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 18,1 ha wird im Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes um die Fläche des Flurstücks 95/132 der Gemarkung Pörsdorf, Flur 3, mit einer Größe von 835 m 2, erweitert. Der mit dem Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes entstehende neue Geltungsbereich ist in der anliegenden Plankarte des Bebauungsplanes ersichtlich. Außerdem erhält der Bebauungsplan mit der 2. Änderung eine Erweiterung des genehmigten externen Geltungsbereiches für Ausgleichsmaßnahmen, wie er dem ebenfalls anliegenden Plan Externer Geltungsbereich zu entnehmen ist. 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 2.1 Bestehender Bebauungsplan Der bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West ist von der Gemeinde Kraftsdorf am als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr ) worden. Die Genehmigung für den nördlich der L 1070 gelegenen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfolgte durch das Landratsamt Greiz am (Az. II.1-04/ GI/GE Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West ) Diese Teilgenehmigung wurde von der Gemeinde Kraftsdorf am im Amtsblatt der Gemeinde Kraftsdorf öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung trat der insoweit betroffene nördliche Teil des Bebauungsplanes in Kraft. Mit Bescheid vom (Az. II.1-04/ GI/GE Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West ) erteilte das Landratsamt Greiz die Teilgenehmigung für den Geltungsbereich der Landstraße L 1070 und den südlich davon gelegenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West. Diese Teilgenehmigung wurde von der Gemeinde Kraftsdorf am im Amtsblatt der Gemeinde Kraftsdorf öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan auch in diesen Teilbereichen in Kraft.
3 3 Mit den beiden Teilgenehmigungen und deren jeweiliger Bekanntmachung ist damit der Bebauungsplan mit seinem gesamten Geltungsbereich, wie ihn die Gemeinde Kraftsdorf am als Satzung beschlossen hat, genehmigt und in Kraft getreten. 2.2 Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West ist von der Gemeinde Kraftsdorf am als Satzung beschlossen worden (Beschluss-Nr ). Den Antrag auf die Erteilung der Genehmigung nach 10 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes hat die Gemeinde bei der Genehmigungsbehörde zurückgenommen. 3. BESTANDSSITUATION UND ERSCHLIESSUNG Der nördliche Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Bereich der Baugebiete GI 1.1, GI 1.2, GE 2.1, GE 2.2, GE 1.1 und GE 1.2 mit Photovoltaikanlagen bebaut. Bei dem Landratsamt Greiz liegen drei Bauanträge zurzeit zur Bearbeitung vor, die die Baugebiete GI 2.3, GI 1.3 und GI 1.4 betreffen und jeweils von in der Gemeinde Kraftsdorf bereits angesiedelten Unternehmen gestellt worden sind. Das Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West ist hinsichtlich der Versorgung mit Trinkwasser sowie abwasserseitig (RW/SW) voll erschlossen. Die entsprechenden Erschließungsanlagen sind an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal übereignet und werden von diesem betrieben. Die an die Landesstraße L 1070 angebundene Erschließungsstraße Planstraße A ist fertig gestellt und an die Gemeinde Kraftsdorf übereignet. 4. PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE Der bestehende Bebauungsplan war vor allem in seinem nördlichen Teil mit der dort vorgenommenen straßen- und leitungsseitigen Erschließungsplanung ursprünglich für die Zwecke eines großen Logistikzentrums und den damit verbundenen vorrangig großflächigen Baufeldern konzipiert gewesen. Da aber nunmehr mehrere Unternehmen angesiedelt werden sollen, bedarf es zur Schaffung dafür geeigneter Baufelder der Umverlegung von in dem bestehenden Bebauungsplan ausgewiesenen Straßenverläufen (Planstraße B) sowie von Leitungs- und Wegerechten (Fr 1, Fr 3). Gleichzeitig soll mit diesen Umverlegungen die Nutzbarkeit der vorhandenen Baufelder verbessert werden.
4 4 Um für sich derzeit in dem Gewerbegebiet ansiedelnde Unternehmen aus der Gemeinde Kraftsdorf die von diesen bereits angefragte Möglichkeit für räumliche Erweiterungen zu schaffen, sollen die im Bebauungsplan benannten Gebiete GI 1.1/GI 1.2 und GE 2.1/GE 2.2 von der in den Textliche Festsetzungen (Teil A), Ziffer 3.1 vorgeschriebenen Mindestgröße der künftigen Baugrundstücke von m 2 durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes ausgenommen werden. In dem bestehenden Bebauungsplan ist es zu einer Überlappung des Bereiches der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme im externen Geltungsbereich mit der im südlichen Teil des Geltungsbereiches des Plangebietes vorgesehenen Ausgleichsfläche gekommen. Dies soll mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes korrigiert werden. Mit der Planung soll weiterhin die Flächenproduktivität erhöht werden, indem die in dem bestehenden Bebauungsplan als Ausgleichsfläche für die Ausgleichsmaßnahme A 2 im östlichen Bereich des nördlichen Planteiles mit der 2. Änderung zum Teil als Bauland ausgewiesen wird. Die dadurch entfallende Fläche für Ausgleichsmaßnahmen wird in den erweiterten externen Geltungsbereich der Ausgleichsmaßnahme mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes verlagert und somit neu ausgewiesen. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen in diesem externen Geltungsbereich südlich des Bebauungsplangebietes konzentriert werden und die sonstigen Ausgleichsmaßnahmen werden in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes überwiegend auf Grund erschließungstechnischer Auflagen und Notwendigkeiten neu gegliedert. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde bereits bilanziell sowie inhaltlich vollständig abgestimmt und die bereits erfolgte Ausführung der Maßnahmen (bis auf einzelne wenige Teilflächen) von dieser abgenommen. Im Zusammenhang mit der Übergabe der Erschließungsanlagen an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal ergibt sich die Notwendigkeit einer Regelung über die maximal zulässige Einleitmenge von Regenwasser in das Regenrückhaltebecken, welches mit den gesamten wasserseitigen Erschließungsanlagen des Gewerbegebietes von dem Zweckverband betrieben wird. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits eine erhebliche Fläche im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes bereits langfristig mit einer Freiland-Photovoltaikanlage bebaut ist und andererseits die Nachfrage nach Gewerbeflächen für alle anderen gewerblichen Nutzungen zunehmend steigt, sollen Flächen auf denen die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht zulässig ist, um die in dem Bebauungsplan bezeichneten Gebiete GI 2.1 und GI 2.2 erweitert werden. Der in den Textliche Festsetzungen (Teil A), Ziffern und bisher verwendete Begriff der Gebäude, die zum ständigen Aufenthalt von Personen dienen, wird unterschiedlich definiert und es soll daher zum Zwecke der Rechtsklarheit eine eindeutige Definition mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt werden.
5 5 5. INHALT DER 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen bezüglich des Verlaufes folgender Rechte verändert: - Umverlegung landwirtschaftlicher Weg und Fr 1 (bisher GI ) in den nördlichen Bereich von GI 2.1, - Umverlegung der Trinkwasserleitung aus dem Gebiet GI 2.2 GI 2.3 nach dem Gebiet GI 2.1, - Umverlegung des Fahrtrechtes Fr 3 an die Grenze der neu benannten Maßnahme A 4, - Umverlegung der RW/SW-Leitungen im GI 1.4 und GE 2.3, Unter Berücksichtigung des festgesetzten zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl von 0,8) wird die maximal zulässige Einleitmenge an Regenwasser in das Regenrückhaltebecken in Pörsdorf in den Textliche Festsetzungen geregelt, nachdem das Regenrückhaltebecken in das Eigentum und in die Betreibung durch den Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal übergegangen ist. In den Textliche Festsetzungen (Teil A), Ziffern und erfolgen für die Festsetzung des einzuhaltenden Abstandes zu der Ferngasleitung eine Definition unter der Verwendung des Begriffes Aufenthaltsraum gemäß 2 Abs. 5 ThürBauO sowie eine Anpassung des Abstandes im nördlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf 10 m (GI 1.1, GE 1.1, GE 2.1). Der Verlauf der bisher ausgewiesenen und noch nicht errichteten Planstraße B wird dahingehend geändert, dass diese nicht mehr in ihrer Mitte rechtwinklig abknickt, sondern geradeaus in das Baugebiet hinein verläuft und an ihrem Ende der geplante Wendehammer ausgewiesen wird und somit die nördlichen Baufelder direkt an diese Erschließungsstraße angeschlossen sind. Im südlichen Planbereich wird mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes unter geringfügiger Erweiterung des bisherigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes die Errichtung der öffentlichen Erschließungsstraße Planstraße C ausgewiesen. Die bisherigen Regelungen für die Ausgleichsmaßnahmen werden angepasst und die Maßnahmen neu gegliedert. Es erfolgt dabei eine Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes an die entsprechend der Vorgaben der Medienträger veränderten Leitungskorridore sowie die Korrektur zeichnerischer Übertragungsfehler. Weiterhin wird die bisherige Überlappung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit dem bisherigen externen Geltungsbereich der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme korrigiert.
6 6 Vor allem für die Ausweisung und Anlegung einer großflächigen Streuobstwiese als Ausgleichsmaßnahme wird mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes der externe Geltungsbereich für die Ausgleichsmaßnahmen großflächig und zusammenhängend ausgewiesen. Für die in der Textliche Festsetzungen (Teil A), Ziffer 3.1 vorgesehene Mindestgröße der künftigen Baugrundstücke von m 2 werden weitere Ausnahmen zugelassen die Gebiete GI 1.1/GI 1.2 und GE 2.1/GE 2.2 betreffend. Außerdem werden Textliche Festsetzungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung teilweise angepasst, was unter Ziffer 6.1 näher beschrieben ist. 6. AUSWIRKUNGEN DER 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung der Baugebiete Die Planung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sieht hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung keine Veränderungen vor. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung werden für das Gewerbegebiet (GE) die bisher ausgeschlossenen Nutzungsarten Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke zugelassen, während Anlagen für gesundheitliche Zwecke weiterhin ausgeschlossen bleiben. Für das Industriegebiet (GI) bleibt es dabei, dass Anlagen für gesundheitliche Zwecke für nicht zulässig erklärt sind, während die anderen nach 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise für zulässig erklärten Anlagen jetzt mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes für zulässig erklärt werden. Schließlich wird für die Art der baulichen Nutzung der Gebiete GI 2.1 und GI 2.2 festgelegt, dass dort die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen nicht zulässig ist. 6.2 Naturschutz und Landschaftspflege Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt kein wesentlicher Eingriff in die Natur und Landschaft. Die Fläche, um die der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch die 2. Änderung erweitert wird, soll künftig der verkehrstechnisch erforderlichen Realisierung der öffentlichen Erschließungsstraße Planstraße C dienen. Ein Großteil dieser Fläche wird derzeit bereits von einem landwirtschaftlichen Weg benutzt, so dass hier auch nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nur unwesentliche Veränderungen hinsichtlich Natur und Landschaft zu erwarten sind.
7 7 In dem mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes geregelten erweiterten externen Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden vor allem in dessen südlichem Bereich Flächen für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen, auf denen einerseits die Anlegung von Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen ausgewiesen wird. Dabei werden aber auch andererseits die in diesem Bereich bestehenden alten Streuobstwiesen in ihren Lücken durch entsprechende Anpflanzungen bzw. Nachpflanzungen im Rahmen der bilanzierten Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll ergänzt. Nach der bereits abgegebenen Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Greiz entsteht durch die großflächigen Neuanpflanzungen verbunden mit der Lückenschließung des alten Baumbestandes ein regional bedeutsamer Streuobstwiesenkomplex von hoher ökologischer Wertigkeit. 6.3 Weitere Belange Weitere Belange (z.b. Altlasten, Immissionsschutz u.a) sind erkennbar nicht betroffen, da sie von der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt sind. 6.4 Umweltprüfung Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB in dem Maße erforderlich, wie es der Inhalt der 2. Änderung des Bebauungsplanes erfordert. Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist bereits eine umfangreiche Umweltprüfung durchgeführt worden, deren Ergebnisse hier als Grundlage herangezogen werden. Vorprüfung umweltrelevanter Belange Das Planungsgebiet befindet sich weiterhin nicht in europäischen, nationalen und regionalen Schutzgebieten. Ein Vorkommen geschützter und vom Aussterben bedrohter Arten ist innerhalb des Geltungsbereiches weiterhin nicht bekannt. Darstellungen in Landschafts- oder anderen Fachplänen sind für das Plangebiet nicht bekannt. Das Planungsgebiet ist aufgrund seiner bisherigen Nutzung anthropogen verändert. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden diese u.a. zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB in dem Änderungsverfahren aufgefordert.
8 8 Der Umweltbericht wird dann in dem für das Änderungsverfahren erforderlichen Maße im weiteren Verfahren erarbeitet. Eingriff in den Naturhaushalt Durch die Erschließung und Bebauung auf den Baugrundstücken erfolgt ein Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Dieser Eingriff ist aufgrund des Bedarfes nicht zu vermeiden, er kann jedoch durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Nach bisher erfolgter Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kulturgüter, Mensch und Gesundheit kann festgestellt werden, dass die Durchführung des Planvorhabens auch auf der Grundlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes nach derzeitigem Wissensstand keine erheblichen Auswirkungen und keinen nicht ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft erzeugt. Auf der Basis des mit der Grundflächenzahl von 0,8 in dem Bebauungsplan festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung der Baugrundstücke sind die für dieses höchstmögliche Maß der zugelassenen Nutzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bis auf einzelne wenige Teilflächen vollständig erledigt und von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Greiz sind insbesondere die Maßnahmen im externen Geltungsbereich vollständig abgenommen. 6.5 Artenschutz Artenschutzrechtliche Belange sind von der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. 7. KOSTEN Die Firma GEPÖ GmbH übernimmt als Vorhabenträger die Kosten für die Planänderung. 8. ANLAGEN - Plankarte Bebauungsplan mit Textliche Festsetzungen - Plankarte Externer Geltungsbereich mit Textliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Pörsdorf Nord-West der Gemeinde Kraftsdorf im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB BEGRÜNDUNG in der Fassung vom 09.10.2017 2 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrBebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrAUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrStadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrJAKOBY + SCHREINER J +
Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen
MehrBegründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan
Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
MehrOrtsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
MehrBekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
MehrVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrBegründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.
Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten
MehrGemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom
Gemeinde Herxheim Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" 1. Änderung nach 13 BauGB Begründung Endfassung vom 14.07.2014 Pröll- GmbH Architekten-Ingenieure Am Storrenacker 1 b 76139 Karlsruhe
Mehr9. Änderung des Flächennutzungsplans
KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrGemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof
Gemeinde Tiefenbach Änderung des Flächennutzungsplanes der durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Inhalt Seite 1. Begründung 2-3 2. FNP Bestand/Fortschreibung 4 3. Verfahrensvermerke 5 Entwurf vom
MehrGemeinde Martinsheim
Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
Mehr3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide
Anlage B 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG
G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrBegründung nach 9 Abs. 8 BauGB
Große Kreisstadt Eichstätt 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eichstätt... (Steppberger, A.) Planverfasser: Wolfgang
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*
GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrPlanungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung
MehrBebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt
Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung
MehrSATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland
1 SATZUNG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrStadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung
Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf
Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN STAND: JUNI 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und
MehrZweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:
MehrMARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom
MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de
MehrGemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe
Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);
MehrVorlage Nr.: V1113/11 Datum:
Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1113/11 Datum: Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Leuben öffentlich
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrSATZUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 9 WOHNANLAGE NÖTHNITZER HANG 3. ÄNDERUNG GEMEINDE BANNEWITZ TEIL C-1: BEGRÜNDUNG INHALT
GEMEINDE BANNEWITZ BEBAUUNGSPLAN NR. 9 WOHNANLAGE NÖTHNITZER HANG 3. ÄNDERUNG SATZUNG TEIL C-1: BEGRÜNDUNG INHALT 1 Bestehendes Planungsrecht... 2 2 Ziel der Planaufstellung, Städtebauliches Erfordernis...
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrGEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG
GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines
MehrPlanfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke
Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:
MehrE n t w u r f. ObermöllrichV
Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
Mehr4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrGemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung
Gemeinde Hilders 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen Begründung Entwurfsfassung: 10.08.2016 Verfahrensübersicht: 14.06.2016 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 Reulbachswiesen
MehrEinfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen
MehrBebauungsplan. BP Wacholder 1. Änderung. Büchenbronn. - Begründung -
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wacholder 1. Änderung Büchenbronn - Begründung - - 2 - Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB Inhalt:
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrGEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:
GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke
MehrSatzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)
Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen Stadt Lüchow (Wendland) Präambel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 58 des Niedersächsischen
MehrGemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
Mehr