Niederschrift. über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach

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1 Landkreis Amberg-Sulzbach Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach vom im König-Ruprecht-Saal des Landratsamtes Amberg-Sulzbach in Amberg Sämtliche 12 Mitglieder des Kreisausschusses sind ordnungsgemäß geladen. Beginn der Sitzung: 15:00 Uhr - Ende der Sitzung: 17:00 Uhr

2 - 2 - Tagesordnung A) Öffentlicher Teil 1. Änderung der Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen im (ehemaligen) Landkreis Amberg vom 18. November 1965 (KABl. Nr. 37), zuletzt geändert durch Verordnung des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 07.Dezember 2015 (KABl. Nr. 4/2016 und RABl. Nr. 3/2016) im Gemeindebereich Freihung Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Hereinnahme von Flächen in das Landschaftsschutzgebiet 2. Förderung von Baumaßnahmen für Jugendeinrichtungen im Landkreis Amberg-Sulzbach; Vergabe von Zuschüssen 3. Sanierung des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern (Kultur-Schloss Theuern), BA Herzog-Christian-August-Gymnasium Sulzbach-Rosenberg; Sanierung Fachbereiche Physik und Informatik 5. Umbaumaßnahmen (Planung und Bauausführung) zur Errichtung von 4 Büroräumen im Untergeschoss des Dienstgebäudes Adalbert-Stifter-Straße 6. Bericht über die Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen in Privatrechtsform gemäß Art. 82 Abs. 3 LKrO 7. Mitgliedschaften des Landkreises Amberg-Sulzbach; Beitritt zur Landesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene und Tierschutz Bayern (LAG), Bayreuth 8. Mitgliedschaften des Landkreises Amberg-Sulzbach; Beitritt zur Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Köln 9. Feststellung der Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013, der Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach- Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr 2013 (Art. 88 Abs. 3 LKrO) 10. Entlastung für die Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013, die Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach- Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr 2013 (Art. 88 Abs. 3 LKrO) 11. Mitgliedschaften des Landkreises Amberg-Sulzbach; Verlängerung der Mitgliedschaft im Verein LAG Regionalentwicklung Amberg-Sulzbach e. V. 12. Optionserklärung gem. 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 13. Nachtrag: Richtlinien über die Vergabe von Jugendfördermitteln Änderung 14. Anfragen, Verschiedenes B) Nichtöffentlicher Teil

3 - 3 - Beschlüsse Landrat Richard Reisinger begrüßte die Anwesenden und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Beschlussfähigkeit des Gremiums sowie dessen Einverständnis mit der Erweiterung der Tagesordnung um einen Punkt im öffentlichen und zwei Punkten im nichtöffentlichen Teil fest. Kreisrat Richard Gaßner plädierte für die Verlegung der Tagesordnungspunkte 15, 17 und 18 vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung. Landrat Richard Reisinger nahm dazu Stellung, erläuterte insbesondere, warum dies bei den Tagesordnungspunkten 15 und 17 nicht vertretbar sei und lies im Folgenden auf Antrag von Kreisrat Gaßner darüber abstimmen, ob TOP 17 in den öffentlichen Teil verlegt werden soll. 28. Beschluss mit zwei gegen 11 Stimmen: Auf Antrag von Kreisrat Richard Gaßner wird TOP 17 vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil verlegt. Protokollnotiz: Der Antrag ist damit abgelehnt; es verbleibt bei der Einordnung von TOP 17 im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung. Vor Einstieg in die Tagesordnung gratulierte Landrat Richard Reisinger noch Kreisrätin Brigitte Trummer zur kürzlich erfolgten Auszeichnung mit der kommunalen Dankurkunde sowie Kreisrat Peter Braun zur Auszeichnung mit der kommunalen Verdienstmedaille in Bronze. A) Öffentlicher Teil 29. Änderung der Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen im (ehemaligen) Landkreis Amberg vom 18. November 1965 (KABl. Nr. 37), zuletzt geändert durch Verordnung des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 07. Dezember 2015 (KABl. Nr. 4/2016 und RABl. Nr. 3/2016) im Gemeindebereich Freihung - Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet - Hereinnahme von Flächen in das Landschaftsschutzgebiet Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:

4 - 4 - Die Änderung der Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen im (ehemaligen) Landkreis Amberg vom 18. November 1965 (KABl Nr. 37), zuletzt geändert durch Verordnung des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 07. Dezember 2015 (RABl Nr.3/2016, KABl Nr. 4/2016) über die Herausnahme von Flächen aus dem geschützten Landschaftsteil Freihung-Seugast und Hereinnahme von Flächen in den geschützten Landschaftsteil Freihung-Seugast im Geltungsbereich der Gemeinde Freihung, Ortsteil Freihung wird entsprechend dem beiliegenden, von der Verwaltung vorgelegten Entwurf beschlossen: 1 Änderung der Verordnung Freihung-Seugast (1) Aus dem Geltungsbereich der Verordnung werden beim geschützten Landschaftsteil Freihung- Seugast ( 1 Abs. I Nr. 9 und Abs. II der Landschaftsschutzverordnung) Flächen im Gemeindegebiet des Marktes Freihung entsprechend der als Anlagen 1 und 2 beigefügten Karten im Maßstab M 1 : 5000, die Bestandteil dieser Verordnung sind, herausgenommen. Es gilt die Außenkante der Abgrenzungslinie. Die beigefügte Karte ersetzt bezüglich der herausgenommenen Flächen für das Schutzgebiet Freihung-Seugast die in 1 Abs. I Satz 1 genannte Flurkarte M 1: Die herauszunehmenden Flächen liegen südlich der Industriestraße im Bereich zwischen Bahnhof und Porphyrwerke (Anlage 1) und im nordwestlichen, größtenteils bereits bebauten Bereich der Ortschaft Freihung, zwischen der Bundesstraße 299 und Amberger Straße (Anlage 2). (2) In den Geltungsbereich der Verordnung werden beim geschützten Landschaftsteil Freihung- Seugast ( 1 Abs. I Nr. 9 und Abs. II der Landschaftsschutzverordnung) im Gemeindegebiet des Marktes Freihung die Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 667 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 670/2, 673/1, 673, 670 (Weg) und 671 (Weg), jeweils Gemarkung Seugast, aufgenommen. Die in den geschützten Landschaftsteil neu aufgenommenen Flächen sind in der als Anlage 3 beigefügten Karte M 1:5000, die Bestandteil dieser Verordnung ist, gekennzeichnet. Es gilt die Außenkante der Abgrenzungslinie. Die aufzunehmenden Flächen liegen im Bereich der Mooswiesen östlich von Freihungsand.

5 Förderung von Baumaßnahmen für Jugendeinrichtungen im Landkreis Amberg-Sulzbach; Vergabe von Zuschüssen Beratung: Kreisrat Hans-Jürgen Reitzenstein fragte nach der Verwendung der für 2016 verbleibenden Restmittel in Höhe von ,60. Wie Oberverwaltungsrat Anton Weber dazu erklärte, könnte bei Bedarf ein entsprechender Haushaltsausgaberest gebildet werden; andernfalls werde man für 2017 wieder einen neuen Mittelansatz vorsehen. Kreisrat Michael Birner erinnerte an die breite Projektpalette für die Inklusionsarbeit und fragte, wie es mit der Herstellung der Barrierefreiheit in den Jugendhilfeeinrichtungen aussehe. Wo möglich, so Landrat Richard Reisinger dazu, seien Nachbesserungen hierzu angesagt. Kreisrat Winfried Franz ergänzte, dass es in diesem Zusammenhang nicht nur um bauliche Maßnahmen gehe, sondern auch um Programme der Jugendhilfe generell. Beschluss mit allen Stimmen: Der Landkreis Amberg-Sulzbach gewährt zur Förderung von Baumaßnahmen für Jugendeinrichtungen im Landkreis Amberg-Sulzbach Zuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von insgesamt ,40 Euro. 31. Sanierung des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern (Kultur-Schloss Theuern) BA Beratung: Landrat Richard Reisinger wies auf den Antrag der FW-Kreistagsfraktion vom hin, mit dem vorgeschlagen werde, bezüglich der kreiseigenen Liegenschaft Schloss Theuern ein Büro für Projektentwicklung zu beauftragen, um im Vorgriff auf die anstehende Sanierung Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung für diese repräsentative Anlage zu eruieren. Ohne dem Ergebnis einer Projektstudie vorzugreifen, könne sich die FW-Fraktion vorstellen, diese Liegenschaft dem Freistaat Bayern als Außenstelle für den Hochschulstandort der OTH oder auch einer anderen Hochschule anzubieten. Außerdem sei es der FW-Fraktion besonders wichtig, die Liegenschaft auch entsprechend in den Dienst der Bildung zu stellen und damit die Bildungsregion Amberg-Sulzbach an sich weiter zu stärken. Mit einer Übernahme von Schloss Theuern durch den Freistaat Bayern sei allerdings nicht zu rechnen, machte Landrat Richard Reisinger wiederholt deutlich und erläuterte im Folgenden die im heute vorgelegten Beschlussvorschlag zum Ausdruck gebrachten Vorschläge zur Sanierung des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern (Kultur-Schloss Theuern).

6 - 6 - Kreisrat Peter Dotzler, Sprecher der FW-Kreistagsfraktion, eröffnete, dass man unter Abwägung der Fakten auf einer weiteren Behandlung des Antrags vom nicht beharre. Es bleibe jedoch die Frage, ob es nicht möglich sei, das Schloss Theuern in das Engagement des Landkreises als Bildungsregion zu integrieren und über die Bildungsarbeit zusätzliche Fördermittel für die Sanierung der Einrichtung zu bekommen. Dotzler bat um Prüfung dieses Anliegens, mit dem man auch ein Zeichen für unsere Bildungsregion setzen wolle. Wie Landrat Richard Reisinger zu bedenken gab, seien bereits ca. ¾ der bayerischen Landkreise als Bildungsregion ausgewiesen. Es sei nicht realistisch, so der Landrat, dass sich der Freistaat Bayern deshalb für Theuern einsetze und hier zusätzliche Fördergelder bereitstelle. Im Übrigen würden in diesem Zusammenhang Marketingmaßnahmen gefördert, nicht aber bauliche Projekte, wie sie in Theuern anstünden. Die Sanierung des Schlosses Theuern könne man nicht in die Arbeit der Bildungsregion hineinkonstruieren. Kreisrat Richard Gaßner bat die Sicherheitsaspekte zu bedenken, wenn künftig im Museumskomplex keine Hausmeisterwohnung mehr vorgesehen sei. Im Übrigen sei es verwunderlich, dass es mit dem Schloss Theuern als öffentliches Bauwerk 30 Jahre nach der Sanierung so viele bauliche Probleme gebe. Wie Kreisrat Albert Geitner dazu deutlich machte, waren vor 30 Jahren andere Vorschriften und Normen maßgeblich. Kreisrat Hans-Jürgen Reitzenstein stellte fest, dass man sich nun lange mit dem inhaltlichen Maßnahmenkatalog für das Schloss Theuern beschäftigt habe; eine Frage müsse man sich jedoch noch stellen, nämlich ob es möglich sei, hier noch mehr für den Tourismus zu tun. Vielleicht finde sich ja nach Abschluss der jetzt anstehenden Sanierung jemand, der den Komplex übernehme, so Reitzenstein. Landrat Richard Reisinger bat realistisch zu bleiben und erinnerte an den Denkmalschutz sowie an die Tatsache, dass es noch viele weitere Schlossbauten und andere historische Gebäude im Landkreis gebe, die alle auf entsprechende Investoren warteten. Auch Kreisrat Winfried Franz räumte ein, dass man sich nun schon seit langem mit dem Thema befasse. Jetzt liege ein Zeitplan bis 2022 vor und auch ein entsprechendes Förderprogramm sei festgelegt. Das Gebäudemanagement des Landkreises habe hier gute Arbeit geleistet; wolle man jetzt prüfen, ob evtl. noch weitere Förderungen in Frage kommen könnten, so rede man über Wunschvorstellungen. Auch Kreisrat Albert Geitner warb um Unterstützung für das nunmehr vorliegende Konzept, denn schließlich habe der Landkreis auch eine entsprechende kulturelle Verantwortung, der man mit dem Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern in Theuern gerecht werde, so Geitner abschließend. Beschluss mit allen gegen eine Stimme: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu beschließen:

7 Der Kreistag genehmigt zur Sanierung des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern (Kultur-Schloss Theuern) die Durchführung der Punkte 4-12 des Maßnahmenkatalogs, gegliedert in Bauabschnitte. Die Durchführung der Punkte 1-3 wurde bereits genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsansätze zur Deckung der Kosten der im Vorlagebericht beschriebenen Bauabschnitte in den jeweiligen Haushaltsplänen des Landkreises Amberg-Sulzbach bei HhSt zu veranschlagen und die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Der Vorlagebericht wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt. Über evtl. Änderungen, sofern sie erheblich sind, entscheidet der Kreisausschuss. 32. Herzog-Christian-August-Gymnasium Sulzbach-Rosenberg; Sanierung Fachbereiche Physik und Informatik Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu beschließen: Der Kreistag genehmigt die Durchführung der Sanierung der Fachbereiche Physik und Informatik im 1. OG des Altbaus. Der Landrat wird ermächtigt, die für die oben genannte Maßnahme erforderlichen Planungsaufträge zu erteilen. Die erforderlichen Mittel hierfür sind im Haushalt 2017 bereitzustellen. 33. Umbaumaßnahmen (Planung und Bauausführung) zur Errichtung von 4 Büroräumen im Untergeschoss des Dienstgebäudes Adalbert-Stifter-Straße Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss genehmigt die Umbaumaßnahmen (Planung und Bauausführung) zur Errichtung von 4 Büroräumen im Untergeschoss des Dienstgebäudes Adalbert-Stifter-Straße (siehe hierzu beigefügter Vorentwurf). Der Landrat wird ermächtigt, für o. g. Maßnahmen die erforderlichen Architekten- bzw. Ingenieurverträge abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Kreishaushaltsplan 2017 bei HhSt einzuplanen.

8 Bericht über die Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen in Privatrechtsform gemäß Art. 82 Abs. 3 LKrO Beratung: Kreisrat Karl-Heinz Herbst wies auf die hohen Investitionen hin, die derzeit von der Gemeinnützigen Wohnungsbau-GmbH für den Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab getätigt würden und fragte, ob diese durch Fremd- oder Eigenfinanzierung erfolgen bzw. ob evtl. Gefahr bestehe, dass die Gesellschafter Eigenkapital nachschießen müssten. Man hätte hierzu gerne etwas mehr gewusst, so Herbst. Wie Oberverwaltungsrat Anton Weber darlegte, versuche die Wohnungsbau- GmbH die Ausgaben für die Investitionen über höhere Mieterträge zu finanzieren. Landrat Richard Reisinger signalisierte, den Geschäftsführer der Wohnungsbau-GmbH zu einer Kreistagssitzung einzuladen, um Gelegenheit für Fragen zu geben. Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu beschließen: Der Kreistag nimmt gemäß Art. 82 Abs. 3 LKrO Kenntnis vom Bericht über die Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts im Jahr Der Bericht wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt. 35. Mitgliedschaften des Landkreises Amberg-Sulzbach; Beitritt zur Landesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene und Tierschutz Bayern (LAG), Bayreuth Beschluss mit allen Stimmen: Der Landkreis Amberg-Sulzbach tritt mit Wirkung zum der Landesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene und Tierschutz Bayern als Mitglied bei. Der Landrat wird ermächtigt, den Antrag auf Mitgliedschaft bei der LAG zu unterzeichnen. Die für die Leistung des Mitgliedsbeitrags erforderlichen Mittel sind ab 2017 in den jeweiligen Haushalten einzuplanen. 36. Mitgliedschaften des Landkreises Amberg-Sulzbach; Beitritt zur Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Köln Beschluss mit allen Stimmen:

9 - 9 - Der Landkreis Amberg-Sulzbach tritt mit Wirkung zum der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Köln, als Mitglied bei. Der Landrat wird ermächtigt, den Aufnahmeantrag zu unterzeichnen. Die für die Leistung des Mitgliedsbeitrags erforderlichen Mittel sind ab 2017 in den jeweiligen Haushalten einzuplanen und nach Inrechnungstellung anzuweisen. Beratung: Auf Nachfrage von Kreisrat Michal Birner soll abgeklärt werden, wer alles Zugang zum KGSt- Portal erhalten könne. 37. Feststellung - der Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013, - der Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach- Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr 2013 (Art. 88 Abs. 3 LKrO) Beschluss mit allen Stimmen: Dem Kreistag wird folgender Beschluss empfohlen: Die Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013 (Anlage 1) und die Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr 2013 (Anlagen 2 und 3) werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt. Die beiliegenden Anlagen 1-3 werden zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt. 38. Entlastung für - die Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013, - die Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr 2013 (Art. 88 Abs. 3 LKrO) Stellv. Landrat Franz Birkl übernahm auf Bitte von Landrat Richard Reisinger den Sitzungsvorsitz und stellte einen entsprechenden Beschlussvorschlag bzgl. der persönlichen Beteiligung des Landrats beim vorliegenden Tagesordnungspunkt zur Abstimmung. a) Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss stellt fest, dass Herr Landrat Richard Reisinger bei der Entlastung für die Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013 und für die Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr 2013 (Art. 88 Abs. 3 LKrO) als Leiter der Landkreisverwaltung persönlich beteiligt ist (Art. 43 LKrO).

10 Beratung: Stellv. Landrat Franz Birkl stellte fest, dass seitens der Fraktionen kein weiterer Beratungsbedarf zum vorliegenden Tagesordnungspunkt bestand. b) Beschluss mit allen Stimmen: Dem Kreistag wird folgender Beschluss empfohlen: Der Kreistag erteilt die Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für: 1) die Jahresrechnung des Landkreises Amberg-Sulzbach für das Jahr 2013, 2) die Jahresabschlüsse der Sondervermögen St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg und St. Johannes Klinik Auerbach für das Jahr Protokollnotiz: Landrat Richard Reisinger nahm an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sowie an den Abstimmungen hierzu (siehe vorstehend unter a und b aufgeführte Beschlüsse) nicht teil. 39. Mitgliedschaften des Landkreises Amberg-Sulzbach; Verlängerung der Mitgliedschaft im Verein LAG Regionalentwicklung Amberg-Sulzbach e. V. Stellv. Landrat Franz Birkl stellte einen entsprechenden Beschlussvorschlag bzgl. der persönlichen Beteiligung des Landrats beim vorliegenden Tagesordnungspunkt zur Abstimmung. a) Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss stellt fest, dass Herr Landrat Richard Reisinger als 1. Vorsitzender des Vereins LAG Regionalentwicklung Amberg-Sulzbach e. V. bei der Entscheidung über die Verlängerung der Mitgliedschaft des Landkreises Amberg-Sulzbach im Verein LAG Regionalentwicklung Amberg-Sulzbach e. V. persönlich beteiligt ist (Art. 43 LKrO). Beratung: Stellv. Landrat Franz Birkl stellte fest, dass seitens der Fraktionen kein weiterer Beratungsbedarf zum vorliegenden Tagesordnungspunkt bestand. b) Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung der Mitgliedschaft des Landkreises Amberg- Sulzbach im Verein LAG Regionalentwicklung Amberg-Sulzbach e. V. um weitere zwei Jahre bis einschließlich 2022 zu.

11 Die erforderlichen Mitgliedsbeiträge i. H. v. jährlich ,00 sind in die entsprechenden Kreishaushalte einzuplanen. Protokollnotiz: Landrat Richard Reisinger nahm an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sowie an den Abstimmungen hierzu (siehe vorstehend unter a und b aufgeführte Beschlüsse) nicht teil. Stellv. Landrat Franz Birkl gab nach Abschluss des Tagesordnungspunktes den Sitzungsvorsitz wieder zurück an Landrat Richard Reisinger. 40. Optionserklärung gem. 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) Beschluss mit allen Stimmen: Der Kreisausschuss erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Ausübung der Option nach 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem örtlichen Finanzamt. 41. Richtlinien über die Vergabe von Jugendfördermitteln - Änderung Beschluss mit allen Stimmen: Die Richtlinien über die Vergabe von Jugendfördermitteln werden wie im Entwurf vorgelegt beschlossen. B) Nichtöffentlicher Teil

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