Stadt Altena (Westf.) Haushaltsplan Haushaltssanierungsplan

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1 Stadt Altena (Westf.) Haushaltsplan 2014 Haushaltssanierungsplan der Stadt Altena (Westf.) zum Haushaltsjahr 2014

2 HSP- Maßnahmenübersicht 2014 Nr. HSP-Maßnahme (Bezeichnung) sofern HSP-Maßnahme personalrelevant: Gesamtpotential bis 2021 (verrechnete Vollzeitstellen) HSP Ziel* 2012 (EUR) 2013 (EUR) 2014 (EUR) 2015 (EUR) 2016 (EUR) 2017 (EUR) 2018 (EUR) 2019 (EUR) 2020 (EUR) 2021 (EUR) Bemerkung 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 2 Schließung der Hauptschule im Finanzplan berückischtigt 3 Schließung eines Grundschulstandorts noch nicht im Finanzplan berückischtigt 4 Schließung des Lehrschwimmbeckens noch nicht im Finanzplan berückischtigt 5 Personalreduzierung Bauhof 7,00 VZÄ bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 6 Reduzierung Fuhrpark Bauhof noch nicht im Finanzplan berückischtigt 7 Aufgabenkritik und Personalreduzierung Verwaltung 22,92 VZÄ bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 8 Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 9 Reduzierung der Zuschüsse Musikschule bereits im HH 2014 berücksichtiht 10 Betriebskostenzuschüsse der Vereine für Sportstätten bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 11 Neuorganisation der Verwaltung Stufe 2 1,00 VZÄ im Finanzplan berückischtigt 12 Kindertagesbetreuung (Platzreduzierung) bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 13 Landeshilfe U3 Betreuung bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 14 - ENTFÄLLT - bereits im HSP 2013 entfallen 15 Sanierungsbeitrag Bibliothek Konsolidierungsbetrag reduziert ggü. HSP Interkommunale Zusammenarbeit Obdachlosenunterkunft Maßnahme derzeit nicht realisierbar 17 Reduzierung Zuschüsse VHS bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 18 Erhöhung Hundesteuer bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 19 Vergnügungssteuer bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 20 Optimierung Straßenmanagement noch nicht im Finanzplan berückischtigt 21 Beteiligungserlöse MarkE noch nicht im Finanzplan berückischtigt 22 Optimierung Jugendamt noch nicht im Finanzplan berückischtigt 23 Nutzungsgebühren Burg Holtzbrinck und andere städtische Einrichtungen zeitliche Verzögerung 24 Umnutzungskonzept Burg Holtzbrinck / Reformierte Kirche noch nicht im Finanzplan berückischtigt 25 Straßenreinigung/Winterdienst zeitliche Verzögerung 26 Entlastung Soziallasten / KU (Bedarfsgem., Kosten d. Unterkunft, Grundsicherung) Konsolidierungsbetrag erst ab 2015 zu erwarten 27 Entlastung Einheitslastenabrechnungsgesetz bereits im HSP 2013 entfallen 28 Grundsteuer B - Erhöhung auf 500 v.h bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 29 Gewerbesteuer - Erhöhung auf 435 v.h bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 30 Schließung KiTa Nettenscheid bereits im HH 2014 und Finanzlanung berücksichtigt 31 Verbesserung der Liquiditätssituation (Reduzierung Zinsaufwand) bereits im Finanzplan berückischtigt * HSP-Ziel: Betrag der Nettokonsolidierung der jeweiligen Konsolidierungsmaßnahme Anlage 2 zum Erlass des MIK vom Muster 2

3 Haushaltssanierungsplan Statusbericht: Der am beschlossene Haushaltssanierungsplan zum Haushalt 2012 enthielt insgesamt 28 Sanierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Wirkungen in den Jahre (BV R 161/15). Mit dem Haushaltssanierungsplan konnte das vorgegebene Ziel eines Haushaltsausgleichs unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe in 2016 bzw ohne die Konsolidierungshilfe realisiert werden. Mit Bescheid vom hat die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans festgestellt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass gibt, die Realisierbarkeit der beschlossenen Maßnahmen in Frage zu stellen. Allerdings ist die vollständige, frühzeitige und konsequente Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen maßgeblich für den Haushaltsausgleich ab Mit dem Beschluss zum Haushalt 2013 am erfolgt eine Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans. Die Genehmigung dieses Haushaltssanierungsplans und des Haushalts ist bisher nicht erfolgt. Gemäß 7 Stärkungspaktgesetz ist den Bezirkregierungen die Überwachung des Haushaltssanierungsplans übertragen worden. Eine erneute Berichtspflicht besteht zum vor dem Beginn des Haushaltsjahres Der Haushaltssanierungsplan (HSP) wurde inzwischen aktualisiert und fortgeschrieben (siehe Maßnahmenübersicht). Auf die Bemerkungen in der rechten Spalte der Maßnahmenübersicht wird verwiesen. Hier wurde dokumentiert, inwieweit eine Darstellung im Haushalt 2014 bzw. im Finanzplan erfolgt ist. Daneben wurde die Projektionsrechnung (siehe weitere Anlage) auf der Basis der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 und der Finanzplan für die Finanzplanungsjahre ebenfalls aktualisiert. Eine Maßnahme (lfd. Nr. 27) war bereits mit Fortschreibung des HSP 2013 entfallen, zwei weitere Maßnahmen (lfd. Nr. 30 u. 31) wurden seinerzeit neu hinzugefügt. Neue Maßnahmen wurden in der Fortschreibung des HSP 2014 nicht aufgenommen. 1. Planerisch umgesetzte Maßnahmen Insgesamt 13 Maßnahmen wurden planerisch im Haushaltsplan 2014 vollständig umgesetzt. Hierbei wurden die eingeplanten Konsolidierungsbeträge im vollen Umfang in den Haushalt 2014 aufgenommen. Entsprechende Ratsbeschlüsse wurden gefasst, die notwendigen Satzungsänderungen sind beschlossen worden.. Dies sind im Einzelnen: 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung 2 Schließung der Hauptschule 8 Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk

4 10 Betriebskostenzuschüsse der Vereine für Sportstätten 11 Neuorganisation der Verwaltung Stufe 2 12 Kindertagesbetreuung (Platzreduzierung) 13 Landeshilfe U3 Betreuung 17 Reduzierung Zuschüsse VHS 18 Erhöhung Hundesteuer 19 Vergnügungssteuer 28 Grundsteuer B - Erhöhung auf 500 v.h. 29 Gewerbesteuer - Erhöhung auf 435 v.h. 30 Schließung KiTa Nettenscheid Zur Maßnahme Nr. 17 erfolgte eine Beratung durch die GPA.NRW. Die GPA.NRW hat einige Einsparpotentiale ausgemacht, in ihrem Bricht aber zu erkennen gegeben, dass das vorgesehene Konsolidierungsziel möglicherweise nicht vollständig zu erreichen sein wird. Der Zweckverband VHS Lennetal hat den Bericht zur Kenntnis genommen, konnte aber aufgrund der Erkrankung einer Mitarbeiterin noch keine konkrete Aussage zum Umfang und zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen machen. Hierzu wird ein Bericht im Feb./Mrz erwartet. Die VHS wird deshalb am zunächst einen Haushalt verabschieden und ggf. im Frühjahr 2014 einen Nachtragshaushalt beschließen. Das dargestellte Konsolidierungsziel bleibt deshalb zunächst unverändert bei Euro für Die GPA.NRW berät die Stadt Altena bei der Maßnahme lfd. Nr. 11 intensiv (siehe weiter unten lfd. NR. 7). Ein Organisationsvorschlag wird erst bis zum 2. Quartal 2014 erwartet. Die Maßnahme wurde gleichwohl im Haushalt 2014 umgesetzt. 2. Teilweise umgesetzte Maßnahmen Weitere fünf Maßnahmen konnten bisher teilweise umgesetzt werden. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass externe Entscheidungsträger mit einzubeziehen sind bzw. Entscheidungsprozesse noch abgeschlossen werden müssen. 5 Personalreduzierung Bauhof Die vorgesehenen Personalreduzierungen 2013 sind bereits zum Beginn des Jahres 2013 durch das altersbedingte Ausscheiden eines Mitarbeiters eingetreten. Ein weiterer Mitarbeiter scheidet ungeplant Anfang 2014 aus. Im Stellenplan des Eigenbetriebs Bauhof für das Wirtschaftsjahr 2015 kann diese Stelle voraussichtlich entfallen, zwei weitere freie Stellen sollen dauerhaft nicht wiederbesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Personalaufwendungen des Eigenbetriebs in 2014 mindestens um den geplanten Betrag reduzieren werden. Die Auswirkungen bei der Stadt als Leistungsabnehmer werden allerdings nicht unmittelbar einsetzen. Dies steht

5 insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der HSP-Maßnahme Straßenmanagement (lfd. Nr.20), die durch die GPA.NRW beraten wird (siehe unten). 9 Reduzierung der Zuschüsse Musikschule Lennetal e.v. Bei dieser Maßnahme wird die Stadt Altena (Westf.) durch die GPA.NRW beraten. Dabei ging es zum einen um die Konsolidierungseffekte, die die Musikschule im laufenden Betrieb selbst erzielen kann. Hier geht es sowohl um Vorschläge, die alle (kommunalen) Vereinsmitglieder betreffen wie auch um Empfehlungen, die sich isoliert auf die Stadt Altena (Westf.) beziehen und ggf. mit Leistungseinschränkungen verbunden sind. Darüber hinaus wurde die GPA.NRW gebeten, eine betriebswirtschaftliche Beurteilung der geplanten Kooperation mit der Musikschule Finnentrop vorzulegen. Die Empfehlungen sollen nunmehr beginnend ab 2014 umgesetzt werden, können aber im ersten Jahr noch nicht ihre volle Wirkung erzielen. Aus diesem Grund wurde eine Reduzierung des Konsolidierungsbetrags für 2014 von Euro auf Euro vorgenommen. 15 Sanierungsbeitrag Bibliothek Die Büchereientgelte sind zum erhöht worden. Ob der beabsichtige Mehrertrag bereits im ersten Jahr erzielt werden kann, wird sich aufgrund der Gebühreneinahmen zum zeigen. Die weiteren Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer durch die Fachaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg angeregten Beratung eines neuen Büchereikonzepts. Die Fachaufsicht hat sowohl die Kooperation mit Partnern aus dem Umfeld der Stadt wie auch aus dem interkommunalen Raum vorgeschlagen, um die Betriebskosten dauerhaft zu senken. Obwohl die Maßnahme grundsätzlich förderfähig war, konnte sie in 2013 nur zu einem geringen Teil umgesetzt werden, da die notwendigen Haushaltsmittel (Eigenanteil) durch Beschränkung seitens der Kommunalaufsicht nicht freigegeben werden konnten. Die Untervermietung einer Teilfläche der Bücherei konnte umgesetzt werden. Die Kooperationsgespräche mit zumindest einer Nachbarkommune sollten bis zum Frühjahr 2014 dazu führen, dass eine Entlastung bei den Personalaufwendungen erzielt werden kann. Fördermittel für die Neuausrichtung stehen für 2014 erneut in Aussicht. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess 2014 dauert und bis zum Jahresende erste Wirkungen zeigt. Die Konsolidierungsbeträge wurden gegenüber der vorhergehenden Planung für die Jahre 2014 und 2015 reduziert. 16 Interkommunale Zusammenarbeit Obdachlosenunterkunft Die Maßnahme kann zunächst nicht realisiert werden, da die Nachbarkommune kein Interesse an der Zusammenarbeit in diesem Aufgabenfeld hat. Es soll nach anderen Partnern, ggf. auch aus dem privaten Sektor gesucht werden. Mit einem Konsolidierungseffekt ist nicht vor 2015 zu rechnen. 23 Nutzungsgebühren Burg Holtzbrinck und andere städtische Einrichtungen Nutzungsgebühren wurden bisher noch nicht festgelegt, da zunächst die Erfahrungen aus dem Sportbereich abgewartet werden sollen. Eventuell sind hier noch weitere steuerrechtliche Fragen zu erörtern. Es ist zu beobachten, dass die Vermietung der

6 städtischen Flächen in den letzten beiden Jahren rückläufig ist. Die Umsetzung verzögert sich deshalb zeitlich. 25 Straßenreinigung/Winterdienst Verwaltungsintern wurde mit der Aufarbeitung der Datengrundlage vorangetrieben, die Voraussetzung für die Diskussion einer Standardreduzierung im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes ist. Gleichzeitig wird im Winter 2013/2014 auf Grund der Personalsituation beim Baubetriebshof (s. lfd. Nr. 5) und auf der Basis der Empfehlungen der GPA.NRW erstmals probeweise ein Streubezirk privatisiert. Diese Privatisierung soll unter anderem auch zu einer Kostensenkung führen. Erfahrungen werden hierzu nach Abschluss der Winterperiode vorliegen. Die Konsolidierungseffekte werden sich vermutlich erst im Wirtschaftsplan 2015 bzw. zum Haushalt 2015 zeigen. 26 Entlastung Soziallasten / Kreisumlage (Bedarfsgemeinschaft, Kosten d. Unterkunft, Grundsicherung) Eine Senkung der Kreisumlage ist in 2014 nicht zu realisieren, sondern es erfolgt umgekehrt ein erneuter Anstieg sowohl des Hebesatzes wie auch des nominalen Umlagebetrags durch eine erhöhte Umlagegrundlage. Die Entwicklung für die Jahre wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs des Märkischen Kreises errechnet und in die Finanzplanung übernommen. Im aktuell beschlossenen Koalitionsvertrag werden weitere Entlastungsschritte bei den kommunalen Soziallasten angekündigt, die nach aktueller Einschätzung aber noch nicht in 2014 zu einem direkten Konsolidierungseffekt bei den Umlageverbänden und damit in Folge bei den kreisangehörigen Kommunen führen dürften. Die kommunale Seite soll aber im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes soll mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr begonnen werden. Aus diesem Grund wurde der Konsolidierungsbetrag für 2014 herausgenommen, aber für unverändert bei Euro belassen. Hierbei handelt es sich um eine eher vorsichtige Schätzung. Es ist davon auszugehen, dass der Entlastungseffekt höher ausfallen wird. 3. Noch nicht umgesetzte Maßnahmen Vier Maßnahmen sind derzeit noch nicht umgesetzt bzw. sollen wie vorgesehen erst im Finanzplanungszeitraum umgesetzt werden: 6 Reduzierung Fuhrpark Bauhof Vorgesehene Wirkung wie geplant erst ab Haushalt 2015, wobei ein Großfahrzeug voraussichtlich bereits Mitte 2014 stillgelegt werden kann. 21 Beteiligungserlöse Mark-E

7 Die Städte Hagen und Lüdenscheid als größte Aktionäre des Energieversorgers ENERVIE AG / MARK-E erwarten deutlich höhere Beteiligungserlöse. Umgerechnet auf die Beteiligung der Stadt Altena ergibt sich ein erwarteter Betrag von 100 Tsd. Euro. Der Betrag müsste von der Stadtwerke Altena GmbH an den städt. Haushalt ausgeschüttet werden, da die Aktien dort gehalten werden. Hier muss unter Umständen nach Abschluss der Energiedebatte auf der Bundesebene eine Neubewertung des Konsolidierungseffekts vorgenommen werden. 4. Umsetzung in späteren Jahren Sieben weitere Maßnahmen sollen erst in späteren Jahren umgesetzt werden, wobei die Konsolidierungsbeträge noch nicht in der Finanzplanung eingeplant werden können bzw. erst in den danach folgenden Jahren finanzielle Wirkungen erzielen. In der Planung und bei Realisierungsmöglichkeit dieser Maßnahmen ist keine Änderung eingetreten, so dass sie unverändert in die Haushaltssanierungsplanung übernommen wurden: 3 Schließung eines Grundschulstandorts 4 Schließung des Lehrschwimmbeckens 7 Aufgabenkritik und Personalreduzierung Verwaltung 20 Optimierung Straßenmanagement 22 Optimierung Jugendamt 24 Umnutzungskonzept Burg Holtzbrinck / Reformierte Kirche Auf die bisherigen Begründungen dieser Maßnahmen wird zunächst verwiesen. Hinsichtlich der Maßnahme lfd. Nr. 3 hat ein externer Gutachter aufgrund der vorliegenden demografischen Entwicklung die Schließung eines Grundschulstandorts aus pädagogischen Gründen zum Schuljahr 2016/2017 empfohlen. Dies würde in den Folgejahren zu den geplanten Einsparungen führen, für das Jahr 2016 wurde der Betrag halbiert, da eine Schließung zur Jahresmitte erfolgen wird. Aufgrund der derzeitigen Diskussion ist davon auszugehen, dass in dieser Frage im Mai 2014 ein Bürgerentscheid herbeigeführt wird. Bei der lfd. Nr. 7 erfolgt eine Beratung seitens der GPA.NRW, die wiederum ein Beratungsunternehmen mit der Untersuchung dieser Frage beauftragt hat. Die GPA.NRW hat hierzu ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen. In der ersten Stufe, die im Sommer 2013 abgeschlossen wurde, erfolgte eine Analyse der Fa. Kienbaum mit dem Ziel einer strategischen Organisationsanalyse. Dabei wurde die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen eines Aufgabenkritischen Verfahrens auf Einsparpotenziale / Optimierungsmöglichkeiten untersucht (Voruntersuchung). Durch den Berater sollte eine Betrachtung/Analyse des Organisationsaufbaus der Stadtverwaltung durchgeführt werden, insbesondere weil einige Leitungsstellen vakant sind und ggf. wiederbesetzt werden sollen. Als Fazit wurde festgestellt, dass die Stadt Altena bereits in vielen Bereichen aktiv Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes ergriffen hat. Der Präsentationsbericht ist als Anlage beigefügt. In drei Aufgabenfeldern wurden Detailuntersuchungen vorgeschlagen. Der Untersuchungsauftrag für die Stufe 2 wurde Mitte November 2013 durch die GPA.NRW vergeben. Eine Fortsetzung der Analyse wurde unmittelbar in Aussicht gestellt. Die Ergebnisse werden zum Ende des 1. Quartals 2014 erwartet.

8 Unabhängig davon vollzieht sich der Personalabbau schneller als erwartet, da einige Mitarbeiter vorzeitig, d.h. vor dem Erreichen des Renteneintrittalters, altersbedingt ausscheiden. So sind in 2013 drei Mitarbeiter ausgeschieden, drei weitere folgen voraussichtlich in Die GPA.NRW berät durch die Task-Force die Stadt Altena (Westf.) intensiv bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Dies sind: - Personalreduzierung Bauhof - Reduzierung Fuhrpark Bauhof - Aufgabenkritik und Personalreduzierung Verwaltung - Reduzierung der Zuschüsse Musikschule - Neuorganisation der Verwaltung Stufe 2 - Reduzierung Zuschüsse VHS - Optimierung Straßenmanagement - Straßenreinigung/Winterdienst Die GAP.NRW hat zu den genannten Projekten zum Teil (Zwischen-)Berichte erstellt, deren Empfehlungen bei der Umsetzung der Maßnahmen beachtet werden. Unabhängig davon wird die Stadt Altena (Westf.) gemeinsam mit der Nachbarkommune Nachrodt-Wiblingwerde in Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls durch die GPA.NRW und die Bezirksregierung Arnsberg beraten. Nächstes Projekt ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bauhöfe. Konkrete Konsolidierungseffekte lassen sich hier aber noch nicht beziffern und wurden deshalb noch nicht in die Haushaltssanierungsplanung aufgenommen. Für die Entwicklung der Haushalte bis 2021 ergibt sich folgendes Gesamtbild (siehe Tabelle / Anlage 2):

9 Haushaltsjahr Jahresergebnis (einschl. Konsolidierungshilfe) zusätzliche Konsolidierungsbeiträge Jahresergebnis mit Konsolidierungsbeiträgen Aufgrund der aktualisierten Haushaltssanierungsplanung ist davon auszugehen, dass die Konsolidierungsziele in 2016 nicht erreicht werden kann und insoweit von der Regel des 6 Abs. 2 Nr. 1 Stärkungspaktgesetz abgewichen werden muss.

10 Ergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 01 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen davon Konsolidierungshilfe Stärkungspakt davon Schlüsselzuweisungen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen /- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonst. ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen Sanierungsplanung (konsolidierte Daten aus Haushaltsplan und HSP) (Muster 1) Ergebnisplanung 2012 bis 2021 (auf volle 100 Euro gerundet) 2012 (EUR) 2013 (EUR) 2014 (EUR) 2015 (EUR) 2016 (EUR) 2017 (EUR) 2018 (EUR) 2019 (EUR) 2020 (EUR) 2021 (EUR) Bemerkungen 25 = Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis Höhe des Eigenkapitals (Stand: ) Konsolidierungsmaßnahmen nicht in Finanzplanung Konsolidierungsmaßnahmen nicht mit vollem Betrag in Finanzplanung bzw. nach Konsolidiertes Jahresergebnis Anlage 2 zum Erlass des MIK vom Muster 1

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