Seite 1 TÖB BBP NR
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- Karin Holzmann
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1 Seite 1 1 DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH NL SÜDWEST, PTI 11 PIRMASENSER STRAßE KAISERSLAUTERN Schreiben vom 27. August 2014 Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationslinien der Telekom, wie aus beigefügtem Plan ersichtlich ist. ( ) Sollte an dem betreffenden Standort ein Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Telekom benötigt werden, bitten wir zur Koordinierung mit der Verlegung anderer Leitungen rechtzeitig, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir bitten, dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufzustellen und mit uns abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen der Telekom usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme benötigen wir eine Vorlaufzeit von 6 Monaten. 2 LANDESAMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ POSTFACH SAARBRÜCKEN Schreiben vom 01. Oktober 2014 Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen gegen die geplante Teiländerung erhebliche Bedenken. In der Vergangenheit ist es bereits vermehrt zu Anwohnerbeschwerden aufgrund des Sportbetriebes durch das Stadion Am Kieselhumes gekommen. Aufgrund der örtlichen Nähe sind insbesondere für das geplante Hotel erhebliche Auswirkungen furch den Betrieb des Stadions zu erwarten.
2 Seite 2 Eine konkrete Aussage aus Sicht des Lärmschutzes ist erst nach Vorlage der beauftragten schalltechnischen Untersuchung möglich. Neben dem Straßenverkehr sind in der schalltechnischen Untersuchung auch die Auswirkungen durch den Sportbetrieb des Stadions zu betrachten. Diese sind nach der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zu beurteilen. Dabei ist sowohl der aktuelle als auch der geplante Betrieb des Stadions zum Zwecke der Sportausübung zu berücksichtigen. Finden im Stadion Am Kieselhumes auch Freizeitveranstaltungen statt oder ist dies geplant (Bsp. Open-Air-Konzert), ist dies ebenfals in der schalltechnischen Untersuchung zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan befindet sich innerhalb der Schutzzone III des mit Verordnung vom festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Saarbrücken / Scheidter Tal (C 30) zu Gunsten der Stadtwerke Saarbrücken AG, Hohenzollernstraße in Saarbrücken. Diese Bestimmungen werden ihrem Wortlaut nach als nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung des Bebauungsplanes übernommen. Aus Gründen des Grundwasserschutzes innerhalb des Wasserschutzgebietes sind die Stellplatzflächen im Süden des Plangebietes demnach auch wasserundurchlässig zu gestalten. Durch das geplante Vorhaben können Verbotsbestimmungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung berührt werden: Aus diesem Grund sind u.a. laut 3 Abs. 1 Punkt 8. Abwasserlandbehandlung, Abwasserverregnung, Versickerung von Abwasser einschließlich des von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließenden Wasers, Untergrundverrieselung, Sandfiltergräben, Abwassergruben, 10. Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Heilstätten und Gewerbebetriebe, wenn das Abwasser nicht vollständig und sicher aus der Zone III hinausgeleitet wird, 18. Erdaufschlüsse, durch die die Deckschichten wesentlich vermindert werden, vor allem wenn das Grundwasser ständig
3 TÖB BBP NR Seite 3 Im Knappenroth Stadtteil: Malstatt Beteiligung mit Schreiben vom Frist zur Stellungnahme bis oder zu Zeiten hoher Grundwasserstände aufgedeckt oder eine schlecht reinigende Schicht freigelegt wird und keine ausreichende und dauerhafte Sicherung zum Schutz des Grundwassers vorgenommen werden kann, insbesondere verboten und bedürfen der Ausnahme gemäß 7 der v.g. Wasserschutzgebietsverordnung. Im Rahmen der späteren Umsetzung von Baumaßnahmen ist deren Vereinbarkeit mit den Anforderungen bzw. den Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung zu überprüfen. Erst nach Vorlage der baureifen Planunterlagen können die eventuell erforderlichen Auflagen festgesetzt und die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Bereits heute weisen wir darauf hin, dass - keine Ölheizungsanlage und - keine Geothermie-Anlagen (Erdwärme) verwendet werden dürfen, - die Parkplätze wasserundurchlässig erstellt werden müssen und - eine Versickerung von nichtschädlichem Niederschlagswasser nur über die belebte Bodenzone möglich ist. Folgende Hinweise werden in das Planwerk übernommen: Heizung Im Plangebiet dürfen keine Ölheizungsanalgen sowie Geothermie-Anlagen (Erdwärme) verwendet werden. Parkplätze Parkplätze sind wasserundurchlässig zu erstellen Versickerung Eine Versickerung von nichtschädlichem Niederschlagswasser ist nur über die belebte Bodenzone möglich. Hinsichtlich des Naturschutzes ist zu bemerken, dass Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie gemäß 30 BNatSchG geschützte Biotope im Plangebiet nicht vorhanden sind. Zur Beurteilung des Vorhabens sind aus naturschutzrechtlicher Sicht eine Bestandserfassung mit Bewertung sowie eine Darstellung von eventuell erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Ebenfalls ist eine artenschutzrechtliche Un- Im weiteren Verfahren erfolgt eine Bilanzierung des Eingriffs nach dem Leitfaden Eingriffsbewertung nach WEYRATH (Ministerium für Umwelt, 2001) sowie eine Festlegung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen im und gegebenenfalls auch außerhalb des Plangebietes. Weiterhin erfolgt auch im beschleunigten Verfahren eine Betrachtung artenschutzrechtlicher Belange, die gleichzeitig im Rahmen des Faunistischen Gutachtens (Oeko-log Freilandforschung GbR, 2014) untersucht wird. Deren Ergebnisse werden im weiteren Verfahren bei
4 Seite 4 tersuchung, um Verstöße gegen die Verbotstatbestände der 19 und 44 BNatSchG auszuschließen. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Kataster des LUA für den Planbereich keine Altlasten und / oder altlastenverdächtige Flächen ausweist. Dieses Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist somit nicht auszuschließen, dass sich im Bereich doch Altlasten und / oder altlastenverdächtige Flächen befinden. Sollten Ihnen für das Planungsgebiet bereits altlastenverdächtige Flächen bekannt sein oder noch bekannt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Betrachtung der Umweltbelange berücksichtigt. Abschließend ist zu erwähnen, dass bezüglich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB darüber hinaus unsererseits keine weiteren Anforderungen gestellt werden. Im weiteren Planverlauf ( 4 Abs. 2 BauGB) ist eine Beteiligung unseres Hauses erforderlich 3 LANDESPOLIZEIPRÄSIDIUM LPP 124 MAINZER STRAßE SAARBRÜCKEN Schreiben vom 08. September 2014 nach Auswertung der uns vorliegenden Unterlagen sind im oben genannten Planungsbereich Munitionsgefahren nicht auszuschließen. Im Planungsbereich des o.g. Bauvorhabens wurden nach Auswertung der verfügbaren Luftbilder starke Bombardierungen durch die alliierten Luftstreitkräfte festgestellt. Deshalb muss bei Bauarbeiten mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Das Gefährdungsband beginnt ab GOK 1945 Folgender Hinweis wird in das Planwerk übernommen: Munitionsgefahren Im Geltungsbereich ist bei Bauarbeiten mit Bombenblindgängern zu rechnen. Das Gefährdungsband beginnt ab GOK 1945 bis eine
5 TÖB BBP NR Seite 5 Im Knappenroth Stadtteil: Malstatt Beteiligung mit Schreiben vom Frist zur Stellungnahme bis bis in eine Tiefe von 6-8 m, endet aber an gewachsenem Fels. Wir empfehlen das Baugebiet durch eine Fachfirma für Kampfmittelbeseitigung detektieren zu lassen. Tiefe von 6-8 m, endet aber an gewachsenem Fels. Eine Detektion durch eine Fachfirma wird empfohlen. Eine Liste entsprechender Firmen liegt diesem Schreiben bei. 4 MINISTERIUM FÜR INNERES UND SPORT REFERAT F/2 LANDESPLANUNG, BAULEITPLANUNG FRANZ-JOSEF-RÖDER-STRAßE SAARBRÜCKEN Schreiben vom 17. September 2014 nach derzeitigem Kenntnisstand ist der in Rede stehende Bereich von einem gemäß Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt festgelegten Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) betroffen. Es wird um Beachtung bzw. Berücksichtigung der diesbezüglichen Ziele und Grundsätze gebeten. Das Plangebiet ist nicht nur von einem Vorranggebiet für Grundwasserschutz betroffen. Es befindet sich zudem in einem Wasserschutzgebiet Zone III. Entsprechende Maßnahmen werden im Zuge des Verfahrens berücksichtigt und entsprechend in den Bebauungsplan übernommen. Weitere landesplanerische Vorranggebietsfestlegungen nach LEP Umwelt sind nicht betroffen. Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: Dem Anschreiben ist eine Kurzerläuterung zum Vorhaben, eine Karte, aus der die geplante Abgrenzung des Geltungsbereichs hervorgeht sowie eine Skizze mit einer groben Nutzungsschablone beigefügt. Konkrete Festsetzungen sind der Vorlage jedoch nicht zu entnehmen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Aussagen ist eine abschließende Stellungnahme aus landesplanerischer Sicht erst nach Vorliegen vollständiger Unterlagen Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Entsprechendes Planwerk mit Begründung wird beigefügt.
6 Seite 6 möglich. Anregungen / Empfehlungen, die im Rahmen des Scoping-Termins am 11. September 2014 eingegangen sind: - Ein Fußweg als Verbindung der angrenzenden Wohngebiete im Norden und Süden des Plangebietes ist vorgesehen. Gegebenenfalls muss der Geltungsbereich angepasst werden. Es wird sich allerdings um keinen städtischen Weg handeln. Die entsprechende Darstellung erfolgt im Bebauungsplan (privater Weg mit Nutzungsrecht). Gleiches gilt auch für die Stellplätze im Geltungsbereich. - Im Bebauungsplan sollen sowohl die Geschossigkeit als auch eine Höhenfestsetzung der Gebäude getroffen werden. - Für die Gebäude ist grundsätzlich eine Dachbegrünung und teilweise auch eine Fassadenbegrünung geplant, was entsprechend im Bebauungsplan festzusetzen wäre. Die Festsetzungen / Maßnahmen können ausschließlich im Bebauungsplan genau dargestellt werden. - Es wird empfohlen, die Gestaltung der Außenanlagen über einen qualifizierten Landschaftsgestaltungsplan darzustellen. Keine Bedenken geäußert haben: - Amprion GmbH - Creos Deutschland GmbH - Deutsche Bahn AG - Energis GmbH - Energie SaarLorLux - STEAG New Energies GmbH - Kabel Deutschland Vertrieb - Kath. Kirchengemeinde St. Marien - Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Landwirtschaftskammer des Saarlandes - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehrs - Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberbergamt des Saarlandes - Saarbrücker Stadtwerke - VSE - Le Maire de Spicheren Keine Stellungnahmen abgegeben haben: - BUND Saar e.v. - BID Burbach e.v.
7 TÖB BBP NR Seite 7 Im Knappenroth Stadtteil: Malstatt Beteiligung mit Schreiben vom Frist zur Stellungnahme bis Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Bundespolizeidirektion Koblenz - Dekanat Saarbrücken - Deutsche Post Real Estate GmbH - Eisenbahn-Bundesamt - Ev. Kirchenkreis Saar-West - EVS-Entsorgungsverband Saar Abfwasserwirtschaft - EVS-Entsorgungsverband Saar Abfallwirtschaft - Hafenbetriebe Saarland GmbH - Handwerkskammer des Saarlandes - Industrie- und Handelskammer - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - Landesamt für zentrale Dienste - Landesbetrieb für Straßenbau - Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung - Ministerium für Justiz - Ministerium für Finanzen und Europa - Ministerium für Bildung und Kultur - Ministerium für Bildung und Kultur - NABU Saarland e.v. - Regionalverband - Saarbahn Saar GmbH - SaarForst Landesbetrieb - Saar-Pfalz-Bus GmbH - Universität des Saarlandes - Wasser- und Schifffahrtsamt - Naturschutzbeauftragter - Mittelstadt St. Ingbert - Le Maire de Schoeneck - Le Maire de Stiring-Wendel - Le President de la Communaute d Agglomeration Forbach
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