Leiter FB 3 (Ordnung, Soziales u. Jugend) stellv. Leiter FB 1 (Zentrale Dienste), Schriftführer Leiter Jugendtreff Wellenbrecher, zu TOP 7 ö.t.

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1 03/2014 N i e d e r s c h r i f t ================ über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weeze am Dienstag, 16. September 2014 im Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsdauer: Uhr Anwesend Francken, Ulrich, Bürgermeister Angenendt, Robert, Ratsmitglied Cox, Heinz, " de Jonge, André, " de Ryk, Johannes, " Dicks, Ulla, " Geurtz, Hans-Josef, " Gleißner, Guido, " Hartmann, Helmut, " Heine, Pia, " Hönnekes, Heinz, " Hörster, Rolf, " Kannenberg, Torsten, " Krauhausen, Hans-Theo, " Krauhausen, Stefan, " Kruchem, Jessica, " Neubauer, Heiko, " Oberreich, Klaus, " Pauels, Christoph, " Persicke, Uwe, " Schwartges, Dirk, " Thul, Norbert, " van Loon, Stefan, " van Ooyen, Alfons, " Verberkt-Römer, Dagmar, " Winthuis, Sonja, " Es fehlten unentschuldigt Geenen, Georg, Ratsmitglied Koenen, Gerhard, " Peters, Michael, " Von der Verwaltung Peters, Johannes, Moll-Tönnesen, Wilhelm, Koenen, Georg, Jendrusch, Dirk, Schoelen, Volker, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Leiter FB 1 (Zentrale Dienste) Leiter FB 2 (Bauen, Planen und Umwelt) Leiter FB 3 (Ordnung, Soziales u. Jugend) stellv. Leiter FB 1 (Zentrale Dienste), Schriftführer Leiter Jugendtreff Wellenbrecher, zu TOP 7 ö.t.

2 2 Gäste Winthuis, Michael, Ripkens, Gerd, Wehrleiter, zu TOP 6 ö.t. stellv. Wehrleiter, zu TOP 6 ö.t. Von der Presse Frau Anja Settnik, Rheinische Post Geldern 18 Zuhörer Bürgermeister Francken eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Rates, die Vertreter der Presse, die Mitarbeiter der Verwaltung und die Zuhörer. Er stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung form- und fristgerecht versandt wurde. Die Versammlung ist beschlussfähig. Tagesordnung I. Öffentlich Top/FB Betreff 1 Anfragen der Einwohner gem. 18 (1) der Geschäftsordnung 2/1 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Weeze vom 25. Mai 2014 gemäß 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) 3/1 Besetzung von Ausschüssen; hier: Sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 3 GO NRW im Bau- und Umweltausschuss 4/1 Besetzung von Ausschüssen; hier: Sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 3 GO NRW im Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung 5/1 Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und sachkundigen Einwohner/innen mit beratender Stimme 6/3 Freiwillige Feuerwehr Weeze Jahresbericht /3 Demographie in Weeze; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom Ratsbeschluss vom /1 Ausführung der Beschlüsse und Empfehlungen aus der letzten Sitzung vom /1 Genehmigung der Beschlüsse und Empfehlungen aus den Sitzungen der Fachausschüsse 10/1 Ehrenordnung der Gemeinde Weeze

3 3 11/1 Jahresabschlüsse 2010 und /1 Bewilligung von Altersteilzeit nach 65 des Landesbeamtengesetzes -LBG NRW 13/1 Finanzierung des Kulturprogrammes /1 Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung hier: Vorkalkulation /1 Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weeze (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 16/1 Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung hier: Vorkalkulation /1 Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weeze vom /2 Bebauungsplan Weeze Nr. 20 A -Herrlichkeit- 6. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW Abwägung von Anregungen und Bedenken Satzungsbeschluss 19/2 Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) Laar 4-15 Erweiterung des Satzungsbereiches durch Lückenschließung (Teilbereich West) Beratung über einen Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW Beschluss über die Durchführung / Aufstellungsbeschluss Beteiligungsverfahren Alternativbeschluss: Einstellung des Verfahrens 20/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 35 -Feldstraße- Errichtung einer Wohnanlage (barrierefreie Erschließung von Wohnungen) Vorstellung Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW Aufstellungsbeschluss 21/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 12 -Kardinal-Galen-Straße- 24. vereinfachte Änderung Vorstellung der Planung Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW Änderungsbeschluss Beteiligungsverfahren Satzungsbeschluss 22/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 16 -Industriegebiet Ost- Bebauungsplan Weeze Nr. 26 -Süd-West-Tangente- Erweiterung des bestehenden ALDI-Marktes, Industriestraße 38, Weeze

4 4 23/2 Satzung der Gemeinde Weeze über Abstandsflächen im Bereich des Ortskerns Weeze Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW Aufhebungsbeschluss 24/2 Richtlinien über die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß 2 a BbauG 25/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 30 -Weeze Nord-West. (3. Bauabschnitt) 3. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW Änderungsbeschluss Beteiligungsverfahren Satzungsbeschluss 26/1 Antrag des Caritasverbandes für das Cafe Konkret hier: Jährlicher Zuschuss 27/1 Antrag der SPD-Fraktion vom ; hier: Der Gemeinderat Weeze lehnt PKW-Maut-Pläne ab 28 Mitteilungen 28.1/1 Übergänge zur weiterführenden Schule am Ende des Schuljahres 2013/ /1 Darlehen NRW-Bank zur Kanalsanierung in verschiedenen Gemeindestraßen 28.3/1 Mitteilung über geleistete über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen gem. 83 Abs. 2 GO NRW 28.4/1 Publikation Italiener in Weeze 29 Anfragen der Ratsmitglieder gem. 17 (2) der Geschäftsordnung 29.1/3 Bahnhofsunterführung 29.2/2 Eingangsbereich Vittinghoff-Schell-Park 29.3/2 Plakatwände im Ortskern 29.4/2 Verkehrsinsel an der Karl-Arnold-Straße 29.5/2 Glasschaukästen für Urnen auf dem Cyriakusplatz 29.6/2 Spielplatzkommission 29.7/2 Holzbrücke / Bootsanlegesteg 29.8/2 Karl-Arnold-Straße 29.9/3 Parksituation Holtumweg/Weller Straße 29.10/3 Parksituation auf der Kevelaerer Straße E r g e b n i s =========== 1 Anfragen der Einwohner gem. 18 (1) der Geschäftsordnung./.

5 5 2/1 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Weeze vom 25. Mai 2014 gemäß 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt die Wahl der Vertretung der Gemeinde Weeze vom gemäß 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig. 3/1 Besetzung von Ausschüssen; hier: Sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 3 GO NRW im Bau- und Umweltausschuss - Der Rat der Gemeinde Weeze wählt Herrn Pfarrer Klaus Martin Niesmann als Vertreter der kath. Kirchengemeinde Weeze zum sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme in den Bau- und Umweltausschuss. 4/1 Besetzung von Ausschüssen; hier: Sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 3 GO NRW im Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung - Der Rat der Gemeinde Weeze wählt Frau Marita Sacco zur sachkundigen Einwohnerin mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung (Sachgebiet Heimatgeschichte/Denkmalschutz). 5/1 Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und sachkundigen Einwohner/innen mit beratender Stimme Die sachkundigen Bürger/innen und sachkundigen Einwohner/innen mit beratender Stimme, die gemäß 58 Abs. 3 GO NRW zu Mitgliedern von Ausschüssen bestellt wurden, werden analog zu 67 Abs. 3 GO NRW von Bürgermeister Francken eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. 6/3 Freiwillige Feuerwehr Weeze Jahresbericht 2013 Bürgermeister Francken begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Wehrleiter Michael Winthuis mit seinem Stellvertreter Gerd Ripkens und bedankt sich bei ihnen und ihren engagierten Wehrmännern für den ehrenamtlich und uneigennützig geleisteten verantwortungsvollen Dienst in den vergangenen Jahren. Dem Dank des Bürgermeisters schließen sich alle Fraktionen an. Der Rat der Gemeinde Weeze nimmt den Jahresbericht 2013 zur Kenntnis.

6 6 7/3 Demographie in Weeze; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom Ratsbeschluss vom Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich mit der vorgestellten Verfahrensweise einverstanden. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschläge für die Besetzung der geplanten Enquetekommission zu unterbreiten. Beschluss: 23 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Stimmenthaltungen. Anlage Das Handlungskonzept Demographie ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. 8/1 Ausführung der Beschlüsse und Empfehlungen aus der letzten Sitzung vom Bürgermeister Francken teilt mit, dass wie beschlossen verfahren wurde. 9/1 Genehmigung der Beschlüsse und Empfehlungen aus den Sitzungen der Fachausschüsse 1 = zum Beschluss erhoben 2 = Verweisung an einen Ausschuss 3 = Beratung folgt nach 4 = Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung 5 = Kenntnisnahme Sitzung öffentlicher Teil Entscheidung des Rates Beschluss Bau- und Umweltausschuss Fragen und Anregungen der Einwohner gem. 18 der GO 5 2. Ausführung der Beschlüsse und Empfehlungen aus der letzten Sitzung des Ausschusses vom Erneuerung des Regenwasserkanals in der Karl-Arnold-Straße Verkehrsberuhigte bzw. -lenkende Maßnahmen im Rahmen Der Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche 4. Rathausumbau a) Übersicht über die erfolgten Maßnahmen und die kalkulierten und tatsächlich entstandenen Kosten 1 einstimmig b) Gestaltung Sitzungssaal 1 19 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 5. Bauliche und verkehrliche Veränderungen auf dem 3 Kirchplatz / rund um die St. Cyriakus-Kirche 6. Bebauungsplan Weeze Nr Weeze Nord-West - (3.BA) 3. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW 4 Vorstellung der Planung Änderungsbeschluss 7. Mitteilungen 5 8. Anfragen der Ausschussmitglieder gem. 17 (2) GO 5

7 7 1 = zum Beschluss erhoben 2 = Verweisung an einen Ausschuss 3 = Beratung folgt nach 4 = Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung 5 = Kenntnisnahme Sitzung öffentlicher Teil Entscheidung des Rates Beschluss Wahlprüfungsausschuss Bestellung eines Schriftführers 5 2. Vorprüfung über Einsprüche über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Wezee vom gem. 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) 5 Bau- und Umweltausschuss Fragen und Anregungen der Einwohner gem. 18 der GO 5 2. Ausführung der Beschlüsse und Empfehlungen aus der letzten Sitzung des Ausschusses vom Verpflichtung der sachkundigen Bürger und Einwohner 5 4. Bebauungsplan Weeze Nr. 20 A -Herrlichkeit- 6. vereinfachte Änderung 4 Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW Abwägung von Anregungen und Bedenken Satzungsbeschluss 5. Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) Laar 4-15 Erweiterung des Satzungsbereiches durch Lückenschließung (Teilbereich West) Beratung über einen Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches 4 Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW Beschluss über die Durchführung des Verfahrens / Aufstellungsbeschluss Beteiligungsverfahren Alternativbeschluss: Einstellung des Verfahrens 6. Bebauungsplan Weeze Nr. 35 -Feldstraße- Errichtung einer Wohnanlage (barrierefreie Erschließung von Wohnungen) 4 Vorstellung Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW Aufstellungsbeschluss 7. Bebauungsplan Weeze Nr. 10 B -Wasserstraße- 3. vereinfachte Änderung 5 Errichtung eines Mehrfamilienhauses Vorstellung Konzeptentwurf 8. Bebauungsplan Weeze Nr. 12 -Kardinal-Galen-Straße- 24. vereinfachte Änderung 4 Vorstellung der Planung Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW Änderungsbeschluss, Beteiligungsverfahren, Satzungsbeschluss 9. Entwicklung von Wohnbaugebieten in der Gemeinde Weeze 1 einstimmig Maßnahmen der Innenentwicklung

8 8 1 = zum Beschluss erhoben 2 = Verweisung an einen Ausschuss 3 = Beratung folgt nach 4 = Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung 5 = Kenntnisnahme Sitzung öffentlicher Teil Entscheidung des Rates Beschluss 10. Bebauungsplan Weeze Nr. 16 -Industriegebiet Ost- Bebauungsplan Weeze Nr. 26 -Süd-West-Tangente- Erweiterung des bestehenden ALDI-Marktes, 4 Industriestraße 38, Weeze 11. Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplans für den 5 Planungsraum Düsseldorf Sachstandsbericht 12. Vorstellung Überplanung Feuerwache Weeze Sachstandsbericht zum Rückbaugebot nach BauGB ( Schrottimmobilien ) 14. Satzung der Gemeinde Weeze über Abstandsflächen im Bereich des Ortskerns Weeze Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW 4 Beschlussempfehlung 15. Richtlinien über die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß 2 a BbauG Ersatzbepflanzung im Tierpark 17. Mitteilungen Anfragen der Ausschussmitglieder gem. 17 (2) GO 5 10/1 Ehrenordnung der Gemeinde Weeze Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt die Ehrenordnung in der vorgelegten Fassung. Fraktionsvorsitzender van Ooyen fragt nach, ob nach 1 der Ehrenordnung neben den Ratsmitgliedern auch Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger) schriftlich Auskunft über ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben haben. Weiterhin bittet er um Klärung, ob nach 3 der Ehrenordnung die Tätigkeiten in den Sparkassengremien anzugeben sind. Bürgermeister Francken teilt mit, dass die Verwaltung die Fragen klärt und das Ergebnis den Fraktionen schriftlich mitteilt.

9 9 11/1 Jahresabschlüsse 2010 und Kämmerer Johannes Peters stellt die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 dem Rat vor und erläutert diese. 12/1 Bewilligung von Altersteilzeit nach 65 des Landesbeamtengesetzes -LBG NRW - Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt, dass von der Anwendung der Regelung des 65 des Landesbeamtengesetzes NRW ganz abzusehen ist. Beschluss: 15 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 2 Stimmenthaltungen. Ratsmitglied Dagmar Verberkt-Römer war nicht anwesend. 13/1 Finanzierung des Kulturprogrammes Der Rat der Gemeinde Weeze ist damit einverstanden, dass die Verwaltung schon zum jetzigen Zeitpunkt verbindliche Absprachen mit Künstlern bis zu einem Gesamtkostenbeitrag in Höhe von für die geplanten Veranstaltungen trifft. Die Mittel werden im Haushalt 2015 bereitgestellt. 14/1 Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung hier: Vorkalkulation 2015 Der Rat beschließt, die vom Bürgermeister erstellte und vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu billigen. Ferner beschließt er, den Gebührensatz nach 6 Abs. 3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weeze nicht zu verändern. Ratsmitglied Hartmann war nicht anwesend.

10 10 15/1 Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weeze (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) - Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt die Satzung zur 1. Änderung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weeze vom in der vorgelegten Fassung. Ratsmitglied Hartmann war nicht anwesend. 16/1 Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung hier: Vorkalkulation Der Rat beschließt, die vom Bürgermeister erstellte und vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu billigen. Ferner beschließt er, die Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen nicht zu verändern sowie die Gebühren für den Schmutzwasserkanal und die abflusslosen Gruben und die Niederschlagswassergebühr wie folgt zu verändern: Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung je Kubikmeter Abwassermenge (Schmutzwasserkanal) auf 2,82 für die Abwasserentsorgung einer Abflusslosen Grube je Kubikmeter Abwassermenge auf 3,19 für die Niederschlagswasserentsorgung je Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche auf 0,92 Ratsmitglied Hartmann war nicht anwesend. 17/1 Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weeze vom Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weeze vom in der vorgelegten Fassung. Ratsmitglied Hartmann war nicht anwesend.

11 11 Anlage 18/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 20 A -Herrlichkeit- 6. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW --./. Abwägung von Anregungen und Bedenken Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt, den vorgebrachten Einwänden (Einzelbeschlüsse siehe Anlage) nicht zu folgen und die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Weeze Nr. 20 A -Herrlichkeit- gem. 13 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu zu beschließen. 19/2 Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) Laar 4-15 Erweiterung des Satzungsbereiches durch Lückenschließung (Teilbereich West) Beratung über einen Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW./. Beschluss über die Durchführung / Aufstellungsbeschluss Beteiligungsverfahren Alternativbeschluss: Einstellung des Verfahrens - Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich mit der geplanten Erweiterung der Außenbereichssatzung Laar 4-15 / Teilbereich West nicht einverstanden und spricht sich somit für die Einstellung des Verfahrens aus. 20/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 35 -Feldstraße- Errichtung einer Wohnanlage (barrierefreie Erschließung von Wohnungen) Vorstellung Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW /. Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich mit der konzeptionellen Planung für das Grundstück Gemarkung Weeze, Flur 38, Teil aus Flurstück 286 sowie der vorgestellten Abgrenzung des Geltungsbereiches einverstanden und beschließt, das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Weeze Nr. 35 -Feldstraße- einzuleiten und durchzuführen.

12 12 21/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 12 -Kardinal-Galen-Straße- 24. vereinfachte Änderung Vorstellung der Planung Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW --- Ratsmitglied Cox hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Er hat im Zuhörerbereich Platz genommen. Änderungsbeschluss Beteiligungsverfahren Satzungsbeschluss - Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Weeze Nr. 12 -Kardinal-Galen-Straße- einverstanden und beschließt, den Bebauungsplan Weeze Nr. 12 -Kardinal-Galen-Straße- im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB zu ändern (24. vereinfachte Änderung). Gleichzeitig wird die Einleitung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach 13 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sofern weder Anregungen von der Öffentlichkeit noch von den Behörden vorgebracht werden, beschließt der Rat der Gemeinde Weeze die 24. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Weeze Nr. 12 -Kardinal-Galen-Straße- gem. 13 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. 22/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 16 -Industriegebiet Ost- Bebauungsplan Weeze Nr. 26 -Süd-West-Tangente- Erweiterung des bestehenden ALDI-Marktes, Industriestraße 38, Weeze Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich grundsätzlich mit der geplanten Erweiterungsmaßnahme der ALDI-Filiale in Weeze einverstanden. Der Rat der Gemeinde Weeze beauftragt weiterhin die Verwaltung, eine gemeindliche Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen vorzubereiten. Mit dem dafür benötigten Gutachten sollte von der Fa. ALDI das mit den Weezer Einzelhandelsgegebenheiten vertraute Büro Acocella beauftragt werden. 23/2 Satzung der Gemeinde Weeze über Abstandsflächen im Bereich des Ortskerns Weeze Ausschließungsgründe nach 31 GO NRW -./.

13 13 Aufhebungsbeschluss - Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt, die Satzung über Abstandsflächen im Bereich des Ortskerns Weeze vom aufzuheben. Er fasst darum folgenden Beschluss: Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Weeze über Abstandsflächen im Bereich des Ortskerns Weeze vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 14. Juli 1994, GV. NW S. 666, zuletzt geändert Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), und des 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW),Bekanntmachung der Neufassung vom 1. März 2000, GV. NRW S. 256, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), hat der Rat der Gemeinde Weeze in seiner Sitzung am beschlossen: Artikel I Die Satzung der Gemeinde Weeze über Abstandsflächen im Bereich des Ortskerns Weeze vom wird aufgehoben. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. 24/2 Richtlinien über die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß 2 a BbauG Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt, die Richtlinie zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß 2 a BBauG vom 28. Juni 1977 aufzuheben. 25/2 Bebauungsplan Weeze Nr. 30 -Weeze Nord-West. (3. Bauabschnitt) 3. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe gem. 31 GO NRW -./. Änderungsbeschluss Beteiligungsverfahren Satzungsbeschluss - Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich mit der Überplanung des 3. Bauabschnitts einverstanden und beschließt, den Bebauungsplan Weeze Nr. 30 -Weeze Nord-West- im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB zu ändern (3. vereinfachte Änderung).

14 14 Gleichzeitig wird die Einleitung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 13 Abs. 2 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach 13 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sofern weder Anregungen von der Öffentlichkeit noch von den Behörden vorgebracht werden, beschließt der Rat der Gemeinde Weeze weiterhin, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Weeze Nr. 30 -Weeze Nord- West- gem. 30 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. 26/1 Antrag des Caritasverbandes für das Cafe Konkret hier: Jährlicher Zuschuss Bürgermeister Francken berichtet über die Arbeit des Cafe Konkret, das jetzt 10 Jahre besteht. 36 Ehrenamtliche (Fahrer/Mitarbeiter im Laden) bieten an zwei Tagen in der Woche von bis Uhr Waren auf der Falkenstraße an. Darüber hinaus stehen sie für Gespräche zur Verfügung oder leiten Ratsuchende an die entsprechenden Stellen weiter. 130 Kunden (91 Deutsche, 38 Personen mit Migrationshintergrund aus aller Herren Länder) sind bekannt, ca. 65 kommen jeweils zu den Ladenöffnungszeiten. Darüber hinaus wird finanzielle Hilfe in konkreten u. akuten Situationen angeboten und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde abgewickelt. Die Arbeit des Cafe Konkret ist unverzichtbare Ergänzung der kommunalen Hilfsangebote und vermittelt in sozialen Fragen und ist im Netzwerk Weeze eingebunden. Der Rat der Gemeinde beschließt, den Mietanteil für das Cafe Konkret in Höhe von jährlich bis zum weiter zu gewähren. 27/1 Antrag der SPD-Fraktion vom ; hier: Der Gemeinderat Weeze lehnt PKW-Maut-Pläne ab Der Rat der Gemeinde Weeze beauftragt die Verwaltung, eine Resolution zu erstellen zu den vorgestellten Eckpunkten einer PKW-Maut von Bundesverkehrsminister Dobrint. 28 Mitteilungen 28.1/1 Übergänge zur weiterführenden Schule am Ende des Schuljahres 2013/ Der Inhalt ist den Beratungsunterlagen zur heutigen Sitzung zu entnehmen.

15 /1 Darlehen NRW-Bank zur Kanalsanierung in verschiedenen Gemeindestraßen Der Inhalt ist den Beratungsunterlagen zur heutigen Sitzung zu entnehmen. 28.3/1 Mitteilung über geleistete über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen gem. 83 Abs. 2 GO NRW Der Inhalt ist den Beratungsunterlagen zur heutigen Sitzung zu entnehmen. Ratsmitglied Persicke war nicht anwesend. 28.4/1 Publikation Italiener in Weeze Der Inhalt ist den Beratungsunterlagen zur heutigen Sitzung zu entnehmen. Ratsmitglied Persicke war nicht anwesend. 29 Anfragen der Ratsmitglieder gem. 17 (2) der Geschäftsordnung 29.1/3 Bahnhofsunterführung Fraktionsvorsitzender Gleißner teilt mit, dass der Vorplatz östlich der Bahnhofsunterführung sehr schlecht ausgeleuchtet ist. Er bittet um Prüfung, ob kurzfristig, bevor die dunkle Jahreszeit beginnt, dort eine Straßenlaterne aufgestellt werden kann. 29.2/2 Eingangsbereich Vittinghoff-Schell-Park - Fraktionsvorsitzender Gleißner bittet zu prüfen, ob die Hecke im Eingangsbereich Vittinghoff- Schell-Park weggenommen werden kann, so dass auch hier ein direkter Blick zum Weezer Ortskern möglich ist. Somit wäre der Parkbereich offen und heller. 29.3/2 Plakatwände im Ortskern -- Fraktionsvorsitzender Gleißner bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen Lösungsvorschläge zum Thema Plakatwände vorzutragen, um Rechtssicherheit zu schaffen, damit bei neu gestellten Anträgen diese auch abgelehnt werden können.

16 /2 Verkehrsinsel an der Karl-Arnold-Straße -- Auf Anfrage von Fraktionsvorsitzender Gleißner teilt Bürgermeister Francken mit, dass der taktile Ausbau vor und hinter der Verkehrsinsel an der Karl-Arnold-Straße vom Bauhof übernommen wird, da die Baufirma keine Baumaßnahmen im Bereich des Fuß- und Radweges vorgenommen hat. 29.5/2 Glasschaukästen für Urnen auf dem Cyriakusplatz -- Fraktionsvorsitzender Gleißner bittet darum, dass die Glasschaukästen für die Urnen wieder auf dem Cyriakusplatz aufgestellt werden. Wenn keine Gründe dagegen sprechen, sollte dies kurzfristig geschehen. 29.6/2 Spielplatzkommission -- Fraktionsvorsitzender Gleißner weist darauf hin, dass im Frühjahr dieses Jahres die Spielplatzkommission einberufen wurde, um Maßnahmen für 2014 zu planen. Aus seiner Sicht sollte auch in 2015 die Spielplatzkommission im Frühjahr 2015 tagen, um die noch ausstehenden Maßnahmen zu planen und bis Mitte des Jahres 2015 umzusetzen. 29.7/2 Holzbrücke / Bootsanlegesteg - Ratsmitglied Schwartges fragt nach, wann die Holzbrücke und der Bootsanlegesteg saniert werden. Herr Moll-Tönnesen teilt mit, dass die Ausschreibungsunterlagen in Kürze versandt werden. Die Holzbrücke wird auch im Zuge dieser Maßnahme generalsaniert. 29.8/2 Karl-Arnold-Straße - Fraktionsvorsitzender van Ooyen fragt nach, wann die Karl-Arnold-Straße für den Durchgangsverkehr wieder freigegeben wird. Bürgermeister Francken teilt mit, dass die Straße ab heute wieder freigegeben ist. An einigen Stellen bleiben die Absperrungen noch bestehen, weil kleinere Baumaßnahmen noch durchzuführen sind. Weiterhin teilt Herr Francken mit, dass die rote Fläche im Bereich Franz-Hitze-Straße wieder aufgetragen wird. Die Fahrbahnmarkierung wird noch nicht aufgetragen, da noch nicht abschließend feststeht, welche weiteren Maßnahmen im Kreuzungsbereich Karl-Arnold- Straße/Marienwasserweg/Nachtigallenweg geplant sind.

17 /3 Parksituation Holtumweg/Weller Straße -- Fraktionsvorsitzender van Loon teilt mit, dass Bewohner der Weller Straße sich beschwert haben, dass durch die neue Parkzeitregelung auf dem Park-and-Ride-Platz am Bahnhof (10 Std.-Regelung) jetzt vermehrt Autos im Bereich Holtumsweg und Weller Straße parken. Er bittet um Überprüfung der Parksituation im Bereich Weller Straße/Holtumsweg und um Klärung, ob die 10 Std.-Regelung nicht erweitert werden kann, damit auch Pendler, die mehr als 10 Std. unterwegs sind, dort die Parkmöglichkeit nutzen können. Herr Georg Koenen teilt mit, dass derzeit beim Straßenverkehrsamt über diese Parksituation ein Antrag vorliegt. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Parksituation auf dem Park-and-Ride-Platz durch die 10 Std.-Regelung verbessert worden. Eine Erweiterung der Zeit ist nicht möglich, da maximal 12 Std. Parkzeit über die Parkscheibe ausgewiesen werden kann. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hier um Einzelfälle. Die Verwaltung bittet darum, die Beschwerdeführer an das Ordnungsamt zu verweisen, um gegebenenfalls den Sachverhalt weiter aufzuklären /3 Parksituation auf der Kevelaerer Straße Ratsmitglied Pia Heine teilt mit, dass auch auf der Kevelaerer Straße die Parksituation stark durch Dauerparker (Fluggäste) belastet wird. Die Kundschaft der Gewerbetreibenden auf der Kevelaerer Straße hat kaum eine Möglichkeit, einen Parkplatz zu finden. Die Verwaltung sagt zu, das Thema beim Kreis Kleve vorzutragen. Ulrich Francken Bürgermeister Dirk Jendrusch Schriftführer

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