Herzlich Willkommen.
|
|
- Lioba Kaufer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen
2 Dirk Möhring Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt Steuerrecht (theoretischer Teil) Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Lehrbeauftragter der Hochschulde Hamm Lippstadt
3 Gesellschaftsrecht Rechtsformwahl ( )
4 1. Gesellschaftsrecht Überblick Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Inhalt von Gesellschaftsverträgen Überblick Unterschiede im Steuerrecht 2. GmbH Geschäftsführer 3. Betriebsaufspaltung 4
5 Warum Gesellschaften? Allein? Persönlich? 5
6 Warum Gesellschaften? Mehrere Mehrere Schultern Mehr Risiko Mehr Konflikte 6
7 Gesellschaftsrecht - Überblick Einzelunternehmen Gesellschaftsformen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH AG KGaA PartG Stille Gesellschaft 7
8 Einer alleine Kleinegewerbe oder Einzelkaufmann Zunächst mal Kleingewerbe Unternehmer im Sinne des BGB Selbständige Tätigkeit Anmeldung Gewerbe bei der Stadt Steuererklärungen (E/Ü) ABER: HGB findet nur für den Kaufmann Anwendung Daher prüfen 8
9 Einer alleine Einzelkaufmann Kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb 1 HGB (Ist-Kaufmann) 2 HGB (Kann-Kaufmann) Handelsgewerbe (= kfm. eingerichteter Gewerbebetrieb) ODER Eintragung in das Handelsregister Haftung unbeschränkt Rechtsfolgen HGB findet Anwendung z.b. 377 HGB Bilanzierung ( 238, 242 HGB) Ausnahme: Umsatz unter und Überschuss unter
10 Einzelkaufmann (IST-Kaufmann) Kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb 1 HGB Gewerbebetrieb muss nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtung erfordern Art: qualitative Anforderung Vielfalt der Waren, Geschäftsbeziehungen Umfang: quantitative Anforderung Umsatzvolumen, Anlage- und Umlaufvermögen Untersch. Rspr. 100 t, 250 t, 500 t Gesamtbild ist entscheidend 10
11 Einzelkaufmann Beispiele Ja Nein Damenoberbekleidungsgeschäft mit Umsatz ,00 DM, Anlagevermögen von 6.000,00 DM und Warenbestand von ,00 DM Grundstücksmakler nach Verkehrsauffassung ab ,00 DM Trotz geringem Umsatz (noch ,00 DM) bei komplizierter Abrechnung (Optiker) Bundeswehrkantine mit ,00 DM Jahresumsatz Süßwarengroßhandel mit ,00 DM Umsatz und ca. 80 festen barzahlenden Kunden Ländliche Zimmerei mit 5 Fachkräften, ,00 DM Umsatz und Steuerbuchführung 11
12 Einzelkaufmann eine Vermögensmasse PV BV 12
13 Gesellschaftsrecht - Überblick Einzelunternehmen Gesellschaftsformen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH AG KGaA 13
14 Personengesellschaften GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG Offene Handelsgesellschaft KG Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) GbR KG OHG 14
15 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft bürgerlichen Rechts 705 f. BGB Formlos möglich Mehrere Personen (mindestens 2) Gemeinsamer Zweck Kein kaufmännischer Zweck (dann OHG) GbR Kein Register Wer ist Gesellschafter? Vertretung Alle Gesellschafter gemeinsam Haftung: GbR und alle Gesellschafter ( 128 HGB) Nachfolge: formloser Gesellschafterwechsel 15
16 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Haftung Vertretung GbR GbR 16
17 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausscheiden eines Gers Kündigung führt grds. zur Auflösung ( 723, 724 BGB) Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung ( 727 BGB) Fortsetzungsklausel im GV denkbar und zu empfehlen Dann ist Folge der Kündigung: Ausscheiden des Gers Anwachsen der Vermögens bei den anderen Gern Abfindungsanspruch des Ausscheidenden 7 Abs. 7 ErbStG (falls Abf. unter Wert) GbR Achtung: 16 Abs. 3 EStG 17
18 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Auseinandersetzung GbR Liquidation Realteilung Ausscheiden Übertragung 18
19 Offene Handelsgesellschaft OHG 105 f. HGB Formlos möglich Mehrere Personen (mindestens 2) Gemeinsamer Zweck OHG Kaufmännisches Gewerbe ( 105 HGB) oder Eintragung ( 105 II HGB) Handelsregister Bilanzierung Haftung wie GbR OHG und alle persönlich ( 124, 128 HGB) Vertretung jeder Gesellschafter ( 125 HGB) Übertragung formlos, aber Register 19
20 Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft 161 f. HGB Formlos möglich Mehrere Personen Gemeinsamer Zweck Kaufmännisches Gewerbe Haftung: KG, Komplementär unbeschränkt ( 161 II, 124 HGB) Kommanditisten grds. nur mit Einlage ( 171 I HGB) Handelsregister Bilanzierung Vertretung durch Komplementärin ( 161 I HGB, 125 HGB, 170 HGB) KG 20
21 Kommanditgesellschaft Gründungsphase KG Gesellschaftsv. Geschäftsbeginn Eintragung Einlage Rückg. Einl. mit Zustimmung Vor. KG 176 I, Alt Alt 171, 1. Alt Haftung Schein KG 161II, 128, 172 IV 123 II HGB Wie GbR wie Komplementär beschränkt beschränkt beschränkt 21
22 Kommanditgesellschaft Haftung Vertretung KG KG 22
23 Kommanditgesellschaft: GmbH & Co. KG Haftung Haftung KG GmbH KG 23
24 GmbH & Co. KG 161 f. HGB Formlos möglich GmbH & Co.KG GmbH Eine oder mehrere nat. Personen Gemeinsamer Zweck Grds. kaufmännischer Zweck, aber auch jeder andere Haftung: KG, Komplementär unbeschränkt (GmbH) Kommanditisten nur mit Einlage Handelsregister Bilanzierung KG 24
25 Kommanditgesellschaft GmbH & Co. KG Haftung Vertretung GmbH KG GmbH KG 25
26 GmbH & Co.KG Vertretung KG durch GmbH GmbH durch Geschäftsführer K GmbH Vertrag GmbH KG 26
27 Einheits-GmbH & Co.KG Normale GmbH & Co. KG Anteile an der GmbH werden durch die KG selbst gehalten Vorteil: natürliche Person hält nur eine Beteiligung Gefahr: gewerbliche Prägung gerät in Gefahr (derzeit BFH) GmbH KG GmbH KG KG 27
28 15 Abs. 3 EStG (3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit 1.einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bezieht, 2.einer Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft). 2 Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so steht für die Beurteilung, ob die Tätigkeit dieser Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, die gewerblich geprägte Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleich. 28
29 GmbH & Co.KG Grundsätzlich gewerbliche Prägung Entprägung möglich (z.b. für Grundstücksverwaltung im PV Familiengesellschaft) Standard KG Natürliche Person GF Befugnis als Komp der Kommand. GmbH KG GmbH KG 29
30 Gesellschaftsvertrag KG Firma/Sitz Zweck (Rahmen für den GF) Stammkapital und Gesellschafter Ggf. Verknüpfung mit GmbH-Satzung (notwendiges BV) Geschäftsjahr Vertretung hier allgemein, durch Beschluss konkret (einer allein, mehrere gemeinsam) Wer vertritt beim Ausfall eines Geschäftsführers? Dauer - feste Laufzeit - Kündigung vorsehen und Folgen Kontensystem (welche Konten, Mehrkontensystem ratsam) Feste Rücklagen oder Gewinnausschüttung KG 30
31 Gesellschaftsvertrag KG Versammlung und Beschlussfassung Betreuungsfall (Vorsorgevollmacht) Zwangsübertragung / Ausschließung Abfindung Übertragung zu Lebzeiten (zulässig, Vorkaufsrecht etc.) Nachfolge im Todesfall Ehevertrag Mitarbeit Wettbewerbsverbot/Erlaubnis Mitverkaufsverpflichtung Aufnahme von Investoren Texas shoot out Klausel KG 31
32 GmbH & Co.KG Betriebsvermögen gehört der KG selbst durch originären GewB durch gewerbliche Prägung GmbH KG Sonderbetriebsvermögen zivilrechtlich Eigentum Ger (nicht KG) aber der KG überlassen zur Nutzung wird zu BV (stille Reserven) Sonderbilanz 32
33 Gesellschaftsrecht - Überblick Einzelunternehmen Gesellschaftsformen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH AG KGaA 33
34 Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH und Unternehmergesellschaft Aktiengesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktie GmbH AG KGaA 34
35 GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Jur. Person des privaten Rechtes GmbH-Gesetz Gründung mit notarieller Beurkundung Eine oder mehrere Personen Gemeinsamer Zweck GmbH Stammkapital ,00, Einzahlung mind ,00 Sachgründung möglich (ABER: Sachgründungsbericht, Gutachten) Handelsregister Vertretung Geschäftsführer Übertragung durch not. Vertrag (Sicherheit) Formalistisch Individuelle Gestaltung (personalistisch) möglich Vertragsinhalt siehe KG 35
36 GmbH Gründungsphase GmbH Einigkeit (GbR) Notartermin Einlagen Antrag Eintragung GmbH i.g. GmbH pers. Haftung der Handelnden bis Eintragung 36
37 UmwG Einbringung UmwStG GmbH und Co. KG Einzelübertragung Gefahr, dass etwas vergessen wird ZUSTIMMUNG Der Vertragspartner! GmbH KG 37
38 Einzelkaufmann zur GmbH Ausgliederung (Spaltungsvorgang) PV BV GmbH 38
39 Einzelkaufmann zur GmbH Neugründung und Verpachtung GmbH ist nur die Betriebsgesellschaft Vermögen bleibt beim Gründer zurück Betriebsaufspaltung GmbH 39
40 GmbH als UG (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) GmbH in der besonderen Form GmbH-Gesetz Gründung mit notarieller Beurkundung Musterprotokoll sehr kostengünstig Eine oder mehrere Personen Gemeinsamer Zweck Wie GmbH ABER: Stammkapital (theoretisch) ab 1 Kritik: Zwingende Rücklagenbildung Keine individuelle Satzung Empfehlung nur für Alleingründer UG 40
41 GmbH - Beendigung GmbH Verkauf Insolvenz Liquidation Formwechsel Verschmelzung 41
42 65 f. GmbHG Beschluss i.d.r. zum Bilanz Veröffentlichung und Aufruf Sperrjahr abwarten Verteilung Nochmalige Veröffentlichung GmbH - Liquidation Problem: oftmals sperrt das FA die Löschung, da noch Bescheide zuzustellen sind Lösung mit FA erarbeiten (Zustellung, Ausschüttung an Ger etc.) UG 42
43 Verschmelzung GmbH auf den Alleingesellschafter GEFAHR Persönliche HAFTUNG des Gesellschafters 43
44 Formwechsel von der GmbH zur GbR GEFAHR Persönliche HAFTUNG der Gesellschafter GmbH GbR 44
45 Steuervergleich GmbH oder GmbH & Co. KG GmbH KG GmbH 45
46 Geschäftsführer GmbH GmbH kann selbst nicht handeln Gesellschafter vertreten nicht (Ausnahme: GF-Anstellungsvertrag) Geschäftsführer vertritt die GmbH 35 GmbHG Regelungen zur Alleinvertretung und 181 BGB Zwei Rechtsverhältnisse Ernennung zum GF und damit gesetzlicher Vertreter (jederzeit widerruflich) Dienstverhältnis (Geschäftsführeranstellungsvertrag) Verknüpfung beider Verhältnisse prüfen und abstimmen Individueller Anstellungsvertrag zu empfehlen Handlungsrahmen Satzung / Gesellschaftsvertrag (Zweck) Geschäftsordnung Beschlüsse Gesetz GmbH 46
47 Geschäftsführer GmbH GmbH Haftung bei Pflichtverletzung ( 43 GmbHG) Pflichten aus Gesetz umfassend ( Arbeitgeber, Steuern, Sozialversicherung ) Dann lebt die persönliche Haftung auf (insbesondere in der Krise) Regelungen zur Haftung im Anstellungsvertrag zu empfehlen Umfang Versicherung D&O 47
48 Aktiengesellschaft AG jur. Person des privaten Rechts Aktien-Gesetz Typen Börsennotierte AG Nicht börsennotierte AG Familiengesellschaft Kleine AG Organe der AG Vorstand (76-94) Aufsichtsrat (95-116) Hauptversammlung ( ) Vertretung der AG erfolgt durch den Vorstand Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand und vertritt die AG gegenüber dem Vorstand Formstrenge: Satzung, Beschlüsse, Laufzeiten, etc. AG 48
49 Aktiengesellschaft Gründung Feststellung der not. Satzung Aktienübernahme durch die Gründer Bestellung des Aufsichtsrates, Abschlussprüfer und Vorstand Mindestkapital ,00 Teilkapitaleinzahlung Anmeldung HR Eintragung in das HR (erst hier Entstehung) AG AG wird vertreten durch den Vorstand Kontrolle Vorstand durch den AR Beurkundung von Beschlüssen 49
50 Kommanditgesellschaft aa 278 f. AktG Mischform aus AG und KG Aus AG Zerlegung Kapital in Aktien Börsenfähigkeit Aus KG mindestens ein pers. haftender Gesellschafter Auch hier vielfach GmbH 50
51 Betriebsaufspaltung Zivilrechtlich klare Trennung (Haftungsbeschränkung) Steuerrechtliche Verknüpfung 51
52 Betriebsaufspaltung (mitunternehmerische) Betriebs-GmbH Besitz-GbR (BV) 52
53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
54 Wir verstehen Sie recht.
KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrRechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung
Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft
MehrGebühren des Handelsregisterverfahrens
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 78725 Gebühren des verfahrens 1 Anmeldung A. Einzelkaufmann (e.k.) 1. Erstanmeldung (Geschäftswert, GW, 0.000 ) 70,00 62,50 7,50 170,00
MehrRechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch
Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrRechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre
Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
MehrGbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de Überblick
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrDie richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen
MehrRechtsformwahl für Gründer
Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrWirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro
Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
MehrGbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de 1 Überblick
Mehrrechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen
Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche
MehrGesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG
Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Überblick 3. Unternehmergesellschaft (UG) 4. Ein-Mann/-Frau-GmbH
MehrTücken von Rechtsformen: GmbH - Limited - Unternehmergesellschaft
Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater : GmbH - Limited - Unternehmergesellschaft Download der Vorträge ab Montag unter www.stbverband-berlin-bb.de Kriterien der Rechtsform-Wahl (I) Kriterien
MehrBettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform
Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung
MehrWoche 7: Gesellschaftsrecht
Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 7: Gesellschaftsrecht Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. BGB-Gesellschaft III. Offene Handelsgesellschaft
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrHandwerkskammer Osnabrück-Emsland
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt
MehrOnline Vorlesung. Externes Rechnungswesen
Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung
MehrDas Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht
Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft
MehrSteuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited Vorteile: Einzelunternehmer (e.
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrAbb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen
Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG
MehrOffene Handelsgesellschaft (ohg)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrBetriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDie Beendigung der GmbH
Die Beendigung der GmbH Folie 31 Die Beendigung der GmbH beginnt wie bei jeder Gesellschaftsform mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe Die GmbH wird durch folgende Ereignisse aufgelöst: 1. Auflösungsbeschluss,
MehrWelche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?
Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Sie müssen sich auch Gedanken über die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens machen. Bei der Wahl der für Ihren Betrieb rechtlich und wirtschaftlich zweckmäßigsten
Mehr1996 wurden in Deutschland 630.337 GmbHs in den Handelsregistern geführt (Stat. Bunoesamt>.
"lutzp.wuensche" Die GmbH - 1 - Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten
MehrNotar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon: 02241 973990-0
Notar Stephan Römer, Troisdorf, : 02241 973990-0 GmbH-Gründung online Sie möchten schnell eine GmbH, eine GmbH & Co. KG oder eine Unternehmergesellschaft (kleine GmbH) gründen? Das nachfolgende Formular
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrGesellschaftsformen in Polen
Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964
MehrWISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT
WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT RECHTSANWALT MAG. MICHAEL SCHEED RECHTSFORMEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Übersicht Beschreibung der in der Praxis gebräuchlichen Rechtsformtypen *
MehrDorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben
Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung
Mehr40 plus Die kleine GmbH und andere. inhabergeführte Unternehmen. Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
40 plus Die kleine GmbH und andere Möglichkeiten für kleine und inhabergeführte Unternehmen Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Partner Seite 1 Die richtige Rechtsform
MehrWirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Personengesellschaften, 705 ff.
MehrAG, GmbH oder doch die Mini-GmbH?
G, oder doch die Mini-? Sinnvolle Rechtsformen für junge Unternehmen IGZ Wissen für mehr amberg, 11. Mai 2011 Rechtsformalternativen im Überblick Einzelunternehmen Gesellschaften (i. w. S.) Körperschaften
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung
ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,
MehrDie Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München
Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon Dr. iur. Rudolf Ratzel München Düsseldorf, 7.November 2014 Gliederung Auflösungsgründe Durchführung der Auflösung Steuerrechtliche Überlegungen 08.11.2014
MehrGesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrVORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann
VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
MehrInhaltsÅbersicht * Band I. I. Teil: Gesellschaftsrecht
* Band I Bearbeiter Vorwort AbkÅrzungsverzeichnis I. Teil: Gesellschaftsrecht Einleitung 1 Die Personengesellschaften im Privatrechtssystem... 1 2 Die Grundprinzipien der Personengesellschaft...... 31
Mehr6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
6: Sonderformen der GmbH I. Einmann-GmbH II. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) III. GmbH & Co. KG Folie 133 Einmann-GmbH GmbH, bei der sich alle Geschäftsanteile in der Hand einer Person befinden,
MehrF. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG
F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,
MehrInformationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042
Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042 Gesellschaften und Unternehmensrecht Die BGB-Gesellschaft (GdbR) Die BGB-Gesellschaft,
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrDie häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht
Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Rechtstipps für Gründer und junge Unternehmen Ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Unternehmensgründung ist die richtige Rechtsform. Aber
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
MehrHandels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011
Handels- und Gesellschaftsrecht Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 1 Das Kaufmannsrecht 2 Die fünf Bücher des HGB 1. Buch: Handelsstand 2. Buch: Handelsgesellschaften 3. Buch:
MehrDie Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen.
Wahl der Rechtsform Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle,
MehrDer Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG
Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht
MehrDie offene Handelsgesellschaft
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die
MehrRechtsformwahl für Gründer
Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH Die Gründung der GmbH erfolgt in zwei Schritten: 1.
MehrInhalt Vorwort Was Sie über die GmbH wissen müssen So gründen Sie eine GmbH
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Was Sie über die GmbH wissen müssen 8 Warum eine GmbH gründen? 11 So funktioniert eine GmbH 19 Andere Rechtsformen im Vergleich 28 Die Limited als Alternative? 35 Steuerliche Bedingungen
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrOffene Handelsgesellschaft (OHG)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer
Rechtsformvergleich Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich
Mehrfür Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld
Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Gesellschaftsrecht in der Übersicht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:
MehrDie GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.
Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes
MehrHaftungsbeschränkung durch die Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Haftungsbeschränkung durch die Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) Warum steht am Anfang die Rechtsformwahl? Einzelunternehmen (gewerblich oder freiberuflich) ab zwei Personen: BGB Gesellschaft
MehrHaftungsbeschränkung durch die Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Haftungsbeschränkung durch die Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) Warum steht am Anfang die Rechtsformwahl? Einzelunternehmen (gewerblich oder freiberuflich) ab zwei Personen: BGB Gesellschaft
MehrRechtsformen der Unternehmen
Rechtsformen der Unternehmen Jedes Unternehmen benötigt eine Rechtsform. Jeder angehende Unternehmer sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, welche Rechtsform die für sein Unternehmen angemessene ist.
MehrKapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG
Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrDie UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen?
Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger
MehrUnternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrGründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
MERKBLATT Gründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Stand: Februar 2014 Ansprechpartner: Marek Heinzig 0371/6900 1520 0371/6900 19 1520 heinzig@chemnitz.ihk.de Karla Bauer 03741/214
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung
HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und
MehrK a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte. Willkommen zur Kanzlei Michaelis Vortragsveranstaltung 2015!
Willkommen zur Kanzlei Michaelis Vortragsveranstaltung 2015! Vom Einzelunternehmen in die GmbH ein Vortrag von Henning Ratsch Rechtsanwalt Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation,
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mehrready to use companies - GmbH & Co. KG -
ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft
Mehr