Stadt Borken Bebauungsplan BO 70 Am Bookensteen. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB. 1. Änderung
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1 Stadt Borken Bebauungsplan BO 70 Am Bookensteen Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB 1. Änderung
2 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Stadtteils Borken und wird umschlossen von der Bocholter Straße, der Weseler Straße und dem Verbindungsweg zwischen der Bocholter und der Weseler Straße. Die genaue Begrenzung ist im Bebauungsplan eingetragen. Im Einzelnen werden die nachstehenden Grundstücke erfasst: Gemarkung Borken, Flur 1, Flurstücke:1, Gemarkung Hoxfeld, Flur 4, Flurstücke: 56, 68 (Katasterstand: 11/2001) 2 2. Erfordernis der Bebauungsplanänderung ( 1 Abs. 3 BauGB) Die in Borken ansässige Raiffeisen Centralgenossenschaft kann ihre Entwicklungsabsichten am jetzigen Standort nicht mehr realisieren und wird für bestimmte Betriebsteile (Werkstatt, Ausstellungs- und Unterstellhalle) an einen städtebaulich geeigneten, entwicklungsfähigen wie auch verkehrsgünstig gelegenen Standort an der Weseler Straße (L896) im Nahbereich zu B 70 umsiedeln. Mit Datum vom ist der vorliegende Bebauungsplan für diesen Bereich rechtskräftig geworden. Die dem Bebauungsplan zugrunde gelegten Planungen der RCG Landtechnik haben sich zwischenzeitlich geändert: Aufgrund einer Umgestaltung von technischen und betriebsinternen Abläufen haben sich Modifizierungen der Gebäudestellung und der Niederschlagswasserrückhaltung ergeben. Daher muss der Bebauungsplan - als Grundlage für ein zügiges Genehmigungsverfahren geändert werden. 3. Erschließung und Versorgung, Niederschlagswasserbeseitigung Eine Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers über den städtischen Kanal ist nicht vorgesehen. Das ursprünglich vorgesehene Regenrückhaltebecken in der nordwestlichen Ecke des Plangebietes entfällt und wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Alternativ dazu ist eine unterirdische Niederschlagswasserrückhaltung vorgesehen. Von diesem unterirdischen Rückhaltesystem erfolgt die Ableitung in das angrenzende Gewässer Nr Da die Flächen der unterirdischen Niederschlagswasserrückhaltung und der oberirdischen Versickerungsmulden nicht überbaut werden dürfen, wird das nördliche Baufenster entsprechend geteilt. Eine entsprechende Erlaubnis gemäß 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist bereits am von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken erteilt worden. Im Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die RCG-Technik in Borken vom der Fa. Pali Made GmbH heißt es u. a.: (...) 3. Regenwasserableitung Das Regenwasser ist gemäß 51 a LWG auf dem Grundstück zu versickern. Das vom Dach- und ggf. leichtbelasteten Verkehrsflächen abfließende Regenwasser wird über Fallrohre, bzw. Straßenabläufe mit Nassschlammfang einem in den Tragschichten integrierten Geo Protect-Tragschichtspeicher zugeführt, darin zwischengespeichert und dort heraus über eine kleine Hebeanlage mit nachfolgender Versickerungskuppe gedrosselt versickert. Die Rückhaltung erfolgt über speziellen, hohlraumreichen und zugleich hochtragfähigen Geo Protect-Speicherschotter, der auf einer flüssigkeitsdichten Basisabdeckung aufgebracht wird (...). Soweit möglich, wird das gering belastete Verkehrsflächenwasser unmittelbar über flächenbegleitende Mulden versickert. Aufgrund des gutachterlichen Durchlässigkeitswertes von 6,0*10E-6 m/s
3 3 sind unterhalb der Versickerungseinrichtungen unbelastete Kiessande (DIN 18196; GW 0/32; kf = >1,0*10E-4m/s; Ev2 = >100MN/m²) als Versickerungserweiterung einzubauen. Innerhalb der Kiessande sind zur gleichmäßigen Versickerungsverteilung Dränrohre gemäß Vorgaben des Fachplaners vorzusehen. Der Abfluss bei einem Überschreitungsregen würde bei der derzeitigen Planung an die das Baugrundstück umfassenden Seitengräben der öffentlichen Straße oder tieferliegendes Gelände erfolgen. Die im Süden gelegene bituminös befestigte Parkplatzfläche wird direkt und ohne Zwischenspeicherung in der nebenliegenden Grünfläche versickert. Die im Süden und Westen befindlichen Pflasterflächen werden ebenfalls über die anliegenden Grünstreifen im Randbereich des Plangebietes direkt über begleitenden Mulden versickert. (...) Der genehmigte Entwässerungsplan ist der Begründung als Anhang 2 beigefügt. 4. Änderungen der planerischen Ausweisungen gemäß BauGB und BauNVO 4.1 Überbaubare Fläche Folgende Bereiche der überbaubaren Fläche werden im Rahmen der Änderung entsprechend den Anforderungen angepasst: - Durch den Wegfall des Regenrückhaltebeckens wird die überbaubare Fläche im nordwestlichen Eckbereich bis auf ein ca. 560 qm großes Teilstück erweitert. Für das verbleibende Teilstück wird ein Pflanzgebot festgesetzt. Der ca. 22,0 m breite Streifen der Niederschlagswasserrückhaltung wird durch das Zurückspringen der Baugrenzen aus der überbaubaren Fläche herausgenommen. Eine Bebauung dieses Bereiches ist somit ausgeschlossen. - Zur Sicherung der im Entwässerungsplan (vgl. Anhang 2) vorgesehenen Mulden wird im südöstlichen Teilbereich des Bebauungsplanes die gewerbliche Baufläche zugunsten der Pflanzgebotsfläche reduziert. - Durch die Verschiebung der Vorbehaltstrasse für den Regenwasserkanal (Bocholter Straße zentrales Regenrückhaltebecken im Westen von Borken) nach Süden, vergrößert sich entsprechend die überbaubare Fläche der beiden nördlichen Baufenster. 4.2 Sonstige Festsetzungen Leitungsrechte Durch das Plangebiet führen derzeit eine überörtliche Hauptgas- und eine Hauptwasserleitung. Zusätzlich ist die Verlegung eines Regenwasserhauptsammlers von der Bocholter Straße durch das Gebiet notwendig. Alle drei Leitungen werden durch ein Leitungsrecht planungsrechtlich gesichert. Gestalterisches Grünkonzept Entlang der B 67 und der L 896 sowie zur freien Landschaft werden Pflanzgebote auf den gewerblichen Bauflächen festgesetzt. Die im Änderungsentwurf festgesetzten Pflanzgebotsflächen werden in zwei Kategorien unterteilt, mit dem Ziel, dem Betreiber die Möglichkeit zur Präsentation entlang der angrenzenden Straßen zu geben bzw. eine Eingrünung zur freien Landschaft zu gewährleisten. Im Bebauungsplan sind daher zwei Typen von Pflanzgeboten festgesetzt (vgl. textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan): - Typ 1: flächendeckende, wallheckenähnliche Anpflanzung bodenständiger Gehölzarten, Bäumen und Sträuchern, etc;
4 4 - Typ 2: Anpflanzung von Solitärgehölzen und Bäumen (pro 400 qm ein Baum), unterpflanzt mit niedrigen Gehölzarten, Bodendeckern oder Rasen Darüber hinaus sind am nordöstlichen und westlichen Plangebietsrand private Grünflächen festgesetzt. Zur Sicherung der oben beschriebenen Versickerungsmulden ist in den betreffenden Bereichen der Grünflächen nur Rasen zulässig. Aus Gründen einer besseren Integration in das Landschaftsbild bzw. zum Zwecke eines angemessenen Übergangs zur freien Landschaft sind Einfriedungsmaßnahmen (z. B. Zaunanlagen) entlang der westlichen Grundstücksseite nur auf der Innenseite der festgesetzten Grünflächen erlaubt. 5. Natur und Landschaft Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich geringfügige Änderungen der Flächenanteile, die bei der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen sind. Diese ist als Anhang 1 der Begründung beigefügt. Die Eingriffsbilanzierung ergibt, dass durch die im Planbereich vorgesehenen Maßnahmen keine vollständige Kompensation der potentiellen Eingriffe erreicht wird. Es verbleibt ein Restdefizit von 3804 Ökopunkten. Diese werden vom Ökokonto der Stadt Borken abgebucht. 6. Flächengliederung Die geänderte Flächengliederung des ca. 2,93 ha großen Plangebietes setzt sich wie folgt zusammen: Nutzungsart Fläche Anteil Gewerbegebiet 2,37 ha 80,89 % Private Grünfläche 0,16 ha 5,46 % Öffentliche Grünfläche 0,11 ha 3,75 % Verkehrsfläche 0,17 ha 5,80 % Wasserfläche 0,12 ha 4,10 % Gesamtfläche 2,93 ha 100,0 %. Borken, 12. Januar Fachabteilung Umwelt und Planung-
5 Hubert Effkemann 5
6 ANHANG 1 6 Bebauungsplan BO 70 (Am Bookensteen) 1. Änderung Eingriffsregelung: A. Ausgangszustand BO 70 ( Am Bookensteen ) Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamtkor- Gesamtwert Einzelflächenwert Nr. in qm wert rekturfaktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp Acker Intensivgrünland (Fettwiese, -weide) versiegelte Fläche (Straße) naturfremdes Fließgewässer (Graben) Straßenböschung Einzelbaum 25 5 *) Gesamt *) = Abschlag beim Grundwert, da bereits teilweise für andere Flächen berechnet Eingriffsregelung: B. Planungszustand BO 70 ( Am Bookensteen ) Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamtkor- Gesamtwert Einzelflächenwert Nr. in qm wert rekturfaktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp. 7 Gewerbegebiet...100% Versiegelte Fläche Pflanzgebotfläche Pflanzgebotfläche , Grünfläche...100% Grünfläche, privat Grünfläche, öffentl Einzelbaum Straßenfläche...100% Versiegelte Fläche Straße Wasserfläche...100% naturfremde Fließgewässer Gesamt *) = Abschlag beim Grundwert, da bereits teilweise für andere Flächen berechnet **) = Korrektur beim Grundwert, aufgrund der Struktur und Zusammensetzung
7 C. Gesamtbilanz 7 Gesamtflächenwert A: Ausgangszustand Gesamtflächenwert B: Planungszustand Kompensationsdefizit 1. Änderung Kompensationsdefizit 1. Fassung (bereits abgebucht) Verbleibendes Defizit 3804
8 ANHANG 2 8
Landschaftspflegerische Stellungnahme
STADT GELDERN Der Bürgermeister Bau- und Planungsamt -Planungsabteilung- Az.: 61.26.04/41T.II - 4. Ä. Bebauungsplan Nr. 41 Gewerbegebiet Weseler Straße -Teil II -4. Änderung- Landschaftspflegerische Stellungnahme
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