Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 (Sportplatz) 3. Änderung
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- Bernt Arnold
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1 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 (Sportplatz) 3. Änderung Änderungs- und Erweiterungsbereich Begründung gemäß 9(8) BauGB
2 2 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung INHALT 1. Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Änderungsanlass Änderungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich Änderungsanlass 2. Planungsvorgaben Flächennutzungsplan Landschaftsplan Borken-Nord Derzeitige Situation im Änderungsgebiet 4 3. Städtebauliche Konzeption und landschaftliche EInbindung 5 4. Erschließung 5 5. Festsetzungen zur baulichen Nutzung Art der baulichen Nutzung 5 6. Grün- und Freiraumgestaltung 5 7. Ver- und Entsorgung/ Altlasten Niederschlagswasserbeseitigung Altlasten 5 8. Natur- und Landschaft 6 9. Leitungsrecht Hinweise Bodenordnung und Kosten Flächenbilanz 7 Anlage 1: Eingriffs-Ausgleichsbilanz
3 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung 3 1. Änderungsbeschluss, räumlicher Geltungsbereich und Aufstellungsanlass 1.1 Änderungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet BU 9 (Sportplatz) liegt im Ortsteil Burlo am westlichen Rand der bebauten Ortslage und des dortigen Klosterbereichs, im unmittelbaren Eckbereich der Straßenzüge Vennweg und Vennebülten. Mit der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplanes soll der Geltungsbereich geringfügig nach Norden erweitert werden, um eine Skateranlage platzieren zu können. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Bebauungsplan eingetragen. Im Einzelnen werden die nachstehenden Grundstücke von der Planung erfasst: Gemarkung Borkenwirthe, Flur 4, Flurstücke:161, 185, 206 tlw., 208, 221, 222 (Katasterstand: Oktober 2000) Im aktuellen Kataster (Januar 2009) sind die Flurstücke des Sportplatzes zu dem Flurstück 1234, der Flur 4 der Gemarkung Borkenwirthe vereinigt worden. Der Erweiterungsbereich umfasst entsprechend ein Teilstück der Parzelle Der zuständige Fachausschuss des Rates hat am 01. April 2009 beschlossen, die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes BU 9 (Sportplatz) aufzustellen. 1.2 Änderungsanlass Seit einiger Zeit wird im Stadtteil Burlo eine geeignete Fläche zur Platzierung einer Skateranlage gesucht. Unterschiedliche Stadtortalternativen wurden im Vorfeld betrachtet. Der Bereich nördlich des Sportplatzes hat sich sowohl von der Nutzungszuordnung zum Sportplatz, als auch aus Sicht der Erreichbarkeit und des Immissionsschutzes als geeignet herausgestellt. Der Fachbereich Jugend und Familie, der die Standortsuche federführend durchgeführt hat, bescheinigt einen grundsätzlichen Bedarf einer Skateranlage in Burlo sowie die allgemeine Akzeptanz des vorgesehenen Standortes. 2. Planungsvorgaben 2.1 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist der Sportplatz als Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Bei der Planung der Skateranlage handelt es sich um eine geringfügige Arrondierung des Sportplatzstandortes, der aufgrund der geringen Größe und der besonderen örtlichen Situation im Eckbereich zwischen Wallhecke und Sportplatzrandeingrünung als untergeordnet anzusehen ist. Eine Entwicklung gemäß 8 Abs. 2 BauGB liegt vor, da die Planung sich mit der im FNP festgelegten städtebaulichen Grundkonzeption des Sportplatzes und dem Bereich im Übergang zur freien Landschaft deckt. Die beabsichtigte Darstellung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken.
4 4 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung 2.2 Landschaftsplan Borken-Nord Im Landschaftsplan Borken-Nord ist die alte Buchenallee mit einzelnen Stieleichen entlang der Straße Vennebülten als Geschützter Landschaftsbestandteil unter der Nummer festgesetzt. Zur Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils zählen die Bäume und deren Kronentraufbereich einschließlich eines ca. 1,5 breiten Streifens um den Kronentraufbereich. Andere Festsetzungen sind auf der Fläche im Landschaftsplan nicht enthalten. 2.2 Derzeitige Situation im Änderungsgebiet (vgl. folgenden Luftbildausschnitt) Der Großteil der ca. 950 qm großen Änderungs- bzw. Erweiterungsfläche wird derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt. Am nördlichen bzw. nordwestlichen Rand des Sportplatzes ist der vorhandene Gehölzbestand als Wallhecke festgesetzt. Östlich schließt sich die als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzte Allee am Wirtschaftsweg Vennebülten an.
5 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung 5 3. Städtebauliche Konzeption und landschaftliche Einbindung Mit der Änderung bzw. Erweiterung des Sportplatzgeländes wird die derzeitige Sportplatznutzung geringfügig um eine Skateranlage erweitert. Begrenzt wird die Fläche durch eine Wallhecke und eine Allee. Durch diese Struktur bedingt, liegt der Erweiterungsbereich in einem Winkel. Die Buchenallee außerhalb des Bebauungsplangebietes wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. An der künftigen nördlichen Grenze des Sportplatzgeländes werden zur Markierung des Übergangsbereiches zwischen Sportplatzgelände und freier Landschaft insgesamt neun Kopfweiden gepflanzt. Damit bleibt trotz dieser Markierung eine Einsehbarkeit des Geländes zumindest von einer Seite gegeben. Auf der Fläche selber wird eine sog. Halfpipe auf einer befestigten Fläche platziert. Ergänzt wird diese Einrichtung durch entsprechende Sitzgelegenheiten und solitärem Grün (Einzelbäume und/ oder Strauchgruppen). 4. Erschließung Die fußläufige Erreichbarkeit der Skateranlage ist über eine Anbindung an den Wirtschaftsweg Vennebülten geplant. Die Planung der bisher noch nicht vollständig angepflanzten Wallhecke wird in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 20 m und einer Breite von 3 m zugunsten eines Fußweges zurückgenommen. 5. Festsetzungen zur baulichen Nutzung - Art der baulichen Nutzung Die Fläche für die geplante Skateranlage wird aufgrund ihrer Eigenschaft als Sport- und Spielfläche entsprechend 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Skateranlage festgesetzt. Die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung ist nicht erforderlich. 6. Grün- und Freiraumgestaltung Die geplante Skaterfläche wird von einer vorhandenen Wallhecke und einer Allee eingefasst und durch die am nordwestlichen Rand geplante Anpflanzung von neun Kopfweiden ergänzt, womit eine verträgliche Eingliederung in das Landschaftsumfeld gelingt. 7. Ver- und Entsorgung/ Altlasten 7.1 Niederschlagswasserbeseitigung Das auf der versiegelten Fläche anfallende Niederschlagswasser kann entstehungsnah im Randbereich der Skateranlage in den unversiegelten Flächen (belebte Bodenzone) versickern. 7.2 Altlasten Im Änderungsbereich sind Altlasten aufgrund früherer oder derzeitiger Nutzungen nicht bekannt.
6 6 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung 8. Natur- und Landschaft Die Fläche wird im Bereich der Skater-Rampen versiegelt. Die übrige Fläche wird begrünt und mit Bäumen angepflanzt. Die Fläche ist so angelegt, dass durch den Abstand zur Buchenallee deren Bestand gesichert ist. Der Abstand zum Kronentraufbereich ist mit mindestens 1,5 m eingehalten. Die Zuwegung zur Sakterfläche befindet sich im Bereich der Wallhecke. Bisher war hier ein Sandweg, der die Bewirtschaftung der Ackerfläche ermöglichte. Ein Teil dieses Weges wird mit einer wassergebundenen Decke versehen, auf der die Skateranlage erreicht werden kann. Durch die getroffenen Festsetzungen entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen im Plangebiet. So wird durch die Begrünung der Fläche und der Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Kopfbäumen der Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert (Anlage 1). Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Buchstabe b genannten Schutzgüter. Entsprechend 13 Abs. 3 BauGB kann im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Abgabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden. 9. Leitungsrecht Das Niederspannungskabel der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH, das im Bereich der geplanten Zuwegung verläuft, wird gemäß 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in den Bebauungsplan übernommen. 10. Hinweise Folgende textliche Hinweise werden aufgrund von Anregungen in den Bebauungsplan übernommen: Tagtieffluggebiet Das Planungsgebiet liegt unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes, in dem Tiefflug bis 75m über Grund durchgeführt wird. Auf Grund dieser Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr werden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt. Bei einer Lage unterhalb des Tagtieffluggebietes wird zudem ab Bauhöhen von 75m über Grund eine Tageskennzeichnung nach den am vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen erforderlich. Bodenfunde Da der Bebauungsplan die mittelalterliche/ frühzeitliche Klosteranlage Burlo tangiert, wird der folgende Hinweis zu möglichen Bodenfunden im Bebauungsplan aufgenommen. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern
7 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung 7 ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen Außenstelle Münster (Tel. 0251/ ) unverzüglich anzuzeigen ( 15 und 16 DSchG). 11. Bodenordnung und Kosten Die Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Borken. Die Flächenbereitstellung wird im Rahmen der weiteren Planung mit dem derzeitigen Eigentümer der Flächen geklärt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Bauhof der Stadt Borken. 12. Flächenbilanz Flächen für Sport- und Spielanlagen Fußweg GESAMT 0,093 ha 0,001 ha 0,094 ha Borken, 8. Juni 2009 Fachabteilung Umwelt und Planung Hubert Effkemann
8 8 Stadt Borken Bebauungsplan BU 9 Sportplatz, 3. Änderung Anlage 1: Eingriffs-Ausgleichsbilanz 4 2/3 1 A. Ausgangszustand Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamtkor- Gesamtwert Einzelflächenwert Nr. in qm wert rekturfaktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp Hecke Acker Grünland Gesamt 943, B. Planungszustand: gemäß den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes BU 9, 3. Änderung Fläche Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamtkor- Gesamtwert Einzelflächenwert Nr. qm Wert rekturfaktor Sp. 5 x Sp. 6 Sp. 4 x Sp Weg, wassergebundene Decke versiegelte Fläche Ziergarten mit Gehölzen Kopfbaum, lebensraumtypisch (9 à 50 qm) Gesamt Grundwert = 4, da die Fläche bereits unter Flächen-Nr. 3 mit 2 berechnet wurde. Gesamtbilanz B. Planungszustand 2593 A. Ausgangszustand 2578 Kompensationsüberschuss 15
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