Stadt Münster Niederschrift

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1 Stadt Münster Niederschrift über die 26. Sitzung (Einbringung Haushalt 2018) (er Teil) des es am Mittwoch,, 17:37 Uhr - 20:39 Uhr, Festsaal, haus, Prinzipalmarkt 8-9, Münster Anwesend waren: von der CDU-Fraktion: Frank Baumann, Horst Karl Beitelhoff, Georg Berding, Olaf Bloch, Peter Laurenz Börgel, Heinz Georg Buddenbäumer, Olaf Dreßen, Dr. Dietmar Erber, Georg Fehlauer, Sven Gotthal, Gilbert Hartmann, Jens Christian Heinemann, Bruno Kleine Borgmann, Jan Leiße, Stefan Leschniok, Christel Loschelder, Hans Neumann, Andreas Nicklas, Karin Reismann, Josef Schliemann, Angela Stähler, Walter von Göwels, Stefan Weber, Manfred Wenzel von der SPD-Fraktion: Doris Feldmann, Philipp Hagemann, Marius Herwig, Dr. Cornelia Jäger, Dr. Michael Jung, Mathias Kersting, Michael Kleyboldt, Marianne Koch, Katharina Köhnke, Thomas Kollmann, Hedwig Liekefedt, Anne Schulze Wintzler, Petra Seyfferth, Ludger Steinmann, Wendela-Beate Vilhjalmsson, Robert von Olberg, Maria Winkel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: Dr. Petra Dieckmann, Gerhard Joksch, Christoph Kattentidt, Raimund Köhn, Jutta Möllers, Jörn Möltgen, Dr. Didem Ozan, Carsten Peters, Pascal Powroznik, Otto Reiners, Sylvia Rietenberg, Klaus Rosenau, Harald Wölter von der FDP-Fraktion: Jörg Berens, Carola Möllemann-Appelhoff, Jürgen Reuter, Hans Varnhagen von der Fraktion DIE LINKE.: Rüdiger Sagel, Heiko Wischnewski von der sgruppe Piraten/ÖDP: Franz Pohlmann, Johannes Schmanck von der sgruppe Alternative für Deutschland Richard Mol, Martin Schiller

2 2 von der UWG-MS: Fritz Pfau Vorsitz Oberbürgermeister Markus Lewe von der Verwaltung: Reinhard Adams, Gerd Bertling, Dr. Christina Cappenberg, Robin Denstorff, Klaus Frohne, Wolfgang Heuer, Florian Meyer, Dr. Henning Müller-Tengelmann, Thomas Paal, Matthias Peck, Alfons Reinkemeier, Michael Schetter, Rainer Uetz, Dr. Dirk Wernicke, Cornelia Wilkens für die Schriftführung: Jürgen Kupferschmidt für die Stenogrammaufnahme: Heike Krüger Es fehlte/n: Thomas Fastermann (SPD), Richard-Michael Halberstadt (CDU), Annette Kemper (Bündnis 90/Die Grünen/GAL), Fatma Kirgil (DIE LINKE.), Gabriele Kubig-Steltig (SPD), Ortrud Philipp (DIE LINKE.), Dr. Rita Stein-Redent (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) nichter Sitzungsteil siehe Niederschrift über die 26. Sitzung (Einbringung Haushalt 2018) (nichter Teil) des es am Tagesordnung 1. Einführung und Verpflichtung neuer smitglieder 2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner EF/0003/ Bezahlbarer Wohnraum und Mietpreisdeckelung 3. Aktuelle Stunde 4. Eingänge und Mitteilungen V/0692/2017/1 V/0692/2017 I 5. Anregungen gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

3 3 6. Anfragen von smitgliedern 7. Anregungen der Bezirksvertretungen 8. Anregungen des Integrationsrates AIR/0001/ Haushaltsansatz für die Arbeit des Integrationsrates der Stadt Münster im Bereich der Integrationsprojekte ab dem dauerhaft auf aufstocken 9. Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den 10. Anregungen des Jugendrates gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen V/0741/2017 II V/0598/2017 I V/0617/2017/1 V/0617/2017 I V/0734/2017 I V/0610/2017 I V/0578/2017 I V/0702/2017 II V/0799/2017 I V/0742/2017 II 11. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltsreden zur Einbringung: Oberbürgermeister Markus Lewe Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier 12. Gleichstellung in politischen Gremien Antrag der SPD-Fraktion an den Nr. A- R/0042/2016 Gleichstellung in sgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen 13. Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt 14. Absicherung von zentralen en Veranstaltungsflächen und Plätzen von besonderer Bedeutung durch Polleranlagen 15. Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster (Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen) 16. Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 17. Zukünftige Entwicklung der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) 18. Personalangelegenheit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI): Ausschreibung der Geschäftsführung 19. Haushaltsplan Finanzstatusbericht Q2/ Überplanmäßige Mittelbereitstellungen durch den der Stadt Münster

4 4 V/0746/2017 II V/0658/2017 II V/0641/2017 III V/0642/2017 III V/0531/2017/1 V/0531/2017 III V/0587/2017 IV V/0616/2017 IV V/0511/2017 V V/0537/2017 V V/0662/2017 V V/0665/2017 V V/0748/2017 V V/0643/2017 V 20. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Eigentümergemeinschaft "Altenwohnungen am Klarastift"/Kommunale Stiftungen 22. Verwendung der Fördermittel nach 11 Abs. 2 und 11a des Gesetzes über den en Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr Verwendung der Fördermittel nach 11 Abs. 2 und 11 a des Gesetzes über den en Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 25. Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wolbeck, Stadtbezirk Südost 26. Dauerhafte Erweiterung des Evangelischen Claudius- Kindergartens, Wierling 31, Münster-Albachten, Bezirk West 27. Verbindlicher kommunaler Pflegebedarfsplan für Münster Zukünftige Form der Hüfferstiftung: - Auflösung der rechtlich unselbstständigen Treuhandstiftung - Übernahme des Vermögens und des Stiftungszwecks durch die Stiftung Magdalenenhospital 29. Kommunale Stiftungen / Geänderte Wirtschaftspläne für das Jahr Satzungen der kommunalen Stiftungen (örtliche Stiftungen gem. 100 GO NRW); hier: Satzungsänderung 31. Verlagerung der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e. V. hier: städtische Baukostenförderung 32. Neubau und Nutzung Bürgerbad Handorf

5 5 V/0595/2017 V 33. Darstellung und Weiterentwicklung der geförderten Beschäftigung (ögb) im Jobcenter der Stadt Münster 34. Bauleitplanung Stadtbezirk Münster-West V/0684/2017 III Bebauungsplan Nr. 584: Roxel Westlich Autobahn A1 / Südlich Nottulner Landweg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Stadtbezirk Münster-Hiltrup V/0634/2017/1 V/0634/2017 III Bebauungsplan Nr. 578: Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Stadtbezirk Münster-Ost V/0624/2017 III V/0759/2017 I V/0631/2017 I V/0774/2017 I V/0788/2017 I V/0806/2017 V Bebauungsplan Nr. 561: Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße 1. Erweiterter Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Umbesetzungen in Ausschüssen des es und sonstigen Gremien 2. Besetzung des künstlerischen Fachbeirates für den Kulturausschuss 36. Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 37. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH 38. Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland GmbH 39. Abschiebungen nach Afghanistan 40. Anträge von smitgliedern nach 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des es (sofortige Beschlussfassung) A-R/0056/ Ehe für alle: Keine Gebühren bei der Umwandlung von Lebenspartnerschaften Antrag der SPD-Fraktion

6 6 A-R/0060/ Kita-Klagewiderspruch zurückziehen! - Eltern unterstützen und zusätzliche Plätze schaffen! Antrag der DIE LINKE. sfraktion Münster A-R/0063/ Resolution Abschiebestopp nach Afghanistan Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der DIE LINKE. sfraktion Münster und der sgruppe Piraten/ÖDP 41. Anträge von smitgliedern nach 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des es A-R/0058/ Bewegung fördern: Vereinsungebundener Sport in Münster Antrag der SPD-Fraktion Verweisungsvorschlag: Sportausschuss A-R/0059/ KiTa-Platzvergabe - bestmögliche Unterstützung der Eltern sicherstellen Antrag der FDP-Fraktion Verweisungsvorschlag: Haupt- und Finanzausschuss A-R/0061/ Benachteiligte Menschen nicht ausgrenzen Schutzräume für die Betroffenen schaffen und die Verdrängung in benachbarte Wohnbereiche stoppen Antrag der SPD-Fraktion Verweisungsvorschlag: Haupt- und Finanzausschuss A-R/0062/ Kita-Navigator verbessern und für Eltern verständlicher gestalten Antrag der SPD-Fraktion Verweisungsvorschlag: Ausschuss für Kinder, Jugendlichen und Familien A-R/0064/ Freiwillige Feuerwehr Münster fördern durch bezahlbares Wohnen für Einsatzkräfte Antrag der SPD-Fraktion Verweisungsvorschlag: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement A-R/0065/ Emissionsfreien ÖPNV in Münster voranbringen Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Verweisungsvorschlag: Haupt- und Finanzausschuss 42. Verschiedenes Herr Lewe eröffnete die e Sitzung des es um Uhr und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßte die Mitglieder des es, die Bezirksbürgermeisterin und die Bezirksbürgermeister, den Vorsitzenden des Integrationsrates - Herrn Dr. Yavuz, Vertreter des Jugendrates, Vertreter/innen des Personalrates, die Damen und Herren der Presse und die Zuschauerinnen

7 7 und Zuschauer, insbesondere Studierende der Fachhochschule für e Verwaltung unter Leitung des Dozenten Herrn Strzoda. Herr Lewe wies auf den versandten Nachtrag zur Tagesordnung zum Tagesordnungspunkt 39 - Vorlage V/0806/ Abschiebungen nach Afghanistan - hin. Herr Reiners beantragte, die Vorlage V/0598/2017 I 12. Gleichstellung in politischen Gremien Antrag der SPD- Fraktion an den Nr. A-R/0042/2016 Gleichstellung in sgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen von der Tagesordnung abzusetzen. Es erhob sich kein Widerspruch. Somit war die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt. Punkt 1 der Tagesordnung Einführung und Verpflichtung neuer smitglieder Herr Lewe bat Frau Dr. Dieckmann in den Innenraum, um ihm folgende Formel nachzusprechen: Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als Mitglied des es der Stadt Münster nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Münster erfüllen werde. Frau Dr. Dieckmann sprach diese nach. Herr Lewe stellte fest, dass sie hiermit verpflichtet sei und wünschte eine gute Zusammenarbeit. Punkt 2 der Tagesordnung Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Herr Lewe führte aus, dass für die heutige Sitzung des es eine Einwohnerfrage vorliegt. Nach 13 der Geschäftsordnung des es ist eine Fragestunde für Einwohner/innen in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Einwohnerfragestunde beträgt maximal 30 Minuten. Fragen können sowohl durch Fraktionen, Gruppen und Mitglieder des es als auch durch die Verwaltung beantwortet werden. Die heute vorliegende Frage ist an die Fraktionen gerichtet. Herr Lewe bat Herrn Tenk (Einwohnerfragensteller) seine Frage zu verlesen, sich aber ausdrücklich auf die Frage zu beschränken. Punkt 2.1 der Tagesordnung EF/0003/2017 Bezahlbarer Wohnraum und Mietpreisdeckelung Herr Tenk stellte folgende Frage: Wie kann die Stadt Münster ausreichend bezahlbaren Wohnraum für finanzschwache Menschen schaffen und den Anstieg der Mieten verhindern? Frau Möllemann-Appelhoff (FDP-Fraktion), die Herren Baumann und Börgel (CDU-Fraktion),

8 8 Herr Sagel (DIE LINKE. sfraktion Münster), Herr Schiller (sgruppe AfD), Herr Dr. Jung (SPD-Fraktion) und Herr Reiners (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) antworteten. Punkt 3 der Tagesordnung Aktuelle Stunde Es war keine Aktuelle Stunde beantragt worden. Punkt 4 der Tagesordnung Eingänge und Mitteilungen Herr Paal teilte zur Trägerschaft der ESPA in Münster mit, dass die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel die Trägerschaft dieser Schule aufgeben werden und die Stadt Münster die Trägerschaft anstreben solle. Es wird eine Vorlage zur Übernahme der Trägerschaft vorgelegt. Die Bildungsgänge sollen aufrechterhalten werden. Wichtig sei es, möglichst zügig Signale zu geben - sowohl an die Schulgemeinde als auch an die, die dort Bildungsgänge anstreben. Herr von Olberg führte aus, dass es hinsichtlich des Ankaufes der York-Kaserne in Gremmendorf von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) selbstverständlich gewesen wäre, wenn der Oberbürgermeister die Verhandlungsergebnisse dargestellt hätte. Herr Lewe erklärte, dass es sich um nichte liegenschaftsbezogene Informationen handelt. Herr Sagel zeigte sich irritiert über die Aussage von Herrn Weber aus den Westfälischen Nachrichten vom Montag, wonach Herr Oberbürgermeister Lewe erfolgreich verhandelt und einen fairen Preis für die Stadt Münster erzielt hat. Er fragte nach, woher der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion die Informationen habe. Herr Berens wies darauf hin, dass dies hier keine Kritik in der Sache sei, sondern es um ein Informationsdefizit ginge. Frau Möllemann-Appelhoff äußerte, dass sie davon ausgeht, möglicherweise im nichten Teil der Sitzung Informationen zu erhalten. Punkt 5 der Tagesordnung V/0692/2017/1 V/0692/2017 Anregungen gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor. Der nahm unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage zur Kenntnis: Folgende Anregungen gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) Es werden die Förderung der Stelle und Sachkosten für die Wohn-Beratung des Dach überm Kopf e.v.in Höhe von insgesamt im Rahmen der

9 ,23 Euro beantragt Zur Sicherung der Leistungs- und Qualitätsstandards im Bauspieltreff Holtrode wird eine Erhöhung der Sachkosten um Euro beantragt Für die Fortführung und Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit des MuM e.v. wird ein Zuschuss in Höhe von Euro beantragt Für den Zeitraum vom bis wird für das Präventionsprojekt Spür.Sinn. Mein Gefühl stimmt! des Deutschen Kinderschutzbundes ein Zuschuss in Höhe von Euro/Jahr beantragt Es wird angeregt, die beiden südlichen Fahrspuren der Trauttmannsdorffstraße und der Straße An den Loddenbüschen zu einer Fahrradstraße umzuwidmen Es wird beantragt, die finanzielle Förderung der Suchtberatungsstelle des Beratungs- und BildungsCentrums der Diakonie Münster ab dem Jahr 2018 um Euro zu erhöhen Es wird beantragt, den städtischen Zuschuss für Trialog e.v. für Personalkosten ab dem Jahr 2018 um Euro zu erhöhen Es wird ein Zuschuss in Höhe von Euro für die Arbeit des Alzheimer Gesellschaft Münster e.v. beantragt Es wird angeregt, auf der Straße Coermühle vom Bahnübergang Münster-Rheine bis zur Kreuzung Hessenweg eine Tempo-30-Zone einzuführen und Freiburger Kegel aufzustellen Für die Beratungsfachdienste für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. 16a SGB II der vier freien Träger der Wohlfahrtspflege wird eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf maximal Euro/Jahr je Verband beantragt Für den Aufbau und die dauerhafte Durchführung einer Fachberatungsstelle Opferhilfe des Chance e.v. wird für eine halbe Personalstelle ein Zuschuss in Höhe von Euro/Jahr beantragt Für den Aufbau einer Beratungsstelle für schwerhörige und ertaubte Menschen in Münster wird ein Zuschuss in Höhe von Euro/Jahr (Personal- und Sachkosten) beantragt. im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der Verwaltung zur Vorprüfung im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der Verwaltung zur Vorprüfung im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der

10 Für den Zartbitter e.v. wird eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um Euro auf insgesamt Euro/Jahr beantragt Für die Ibn Sina-Sprachschule Münster des Fördervereins Arabische Sprache e.v. wird ein Zuschuss in Höhe von Euro beantragt Es wird angeregt, im Bereich Dyckburgstraße/Mariendorfer Straße die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen. Zusätzlich wird um eine Querungshilfe gebeten Für den FRAUEN-NOTRUF e. V. werden für die Einrichtung und Implementierung des zunächst dreijährigen Pilotprojektes Sicher- Unterwegs-Telefon für Frauen und Mädchen in Münster kommunale Haushaltsmittel für eine einmalige Anstoßfinanzierung in Höhe von und zusätzlich jährlich für die Deckung der laufenden Kosten beantragt Für FreiFrau wird für das Projekt 24 Stunden Münster - eine Rund-um-die-Uhr- Theaterinstallation - eine Förderung in Höhe von beantragt Es wird angeregt, den Dingbängerweg im Bereich der Kindergärten, der Grundschule und des Service-Wohnen als Tempo-30- Straße gemäß der StVO-Novelle auszuweisen oder eine Querungshilfe einzurichten Es wird angeregt, eine Straße oder einen Platz nach Münsters Partnerstadt Monastir zu benennen Es wird angeregt, verkehrsberuhigende Maßnahmen in Wolbeck durchzuführen und bis dahin Sicherheit im Ortskern durch strengere und längere Verkehrsüberwachung zu gewährleisten Es wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Hornstraße/Hermannstraße mit Veränderungssperre beantragt Es wird beantragt, für den Hauptplatz der städtischen Sportanlage Sportpark Sentruper Höhe Flutlicht zu installieren Es wird angeregt, am Hohen Heckenweg zwischen der Sibeliusstraße und der Hacklenburg eine Fußgängerampel zu installieren. im Rahmen der im Rahmen der Verwaltung im Rahmen der im Rahmen der Verwaltung Verwaltung zur Vorprüfung Verwaltung im Rahmen der Verwaltung

11 Es wird beantragt, die finanzielle Zuwendung für die Bahnhofsmission ab dem Jahr 2018 um Euro auf insgesamt Euro/Jahr zu erhöhen Für die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.v. wird ein Zuschuss für Personal-, Sach- und Gemeinkosten in Höhe von ,36 Euro beantragt Es wird beantragt, den Zuschuss für die Träger der freien Wohlfahrtspflege DRK- Kreisverband, Diakonie Münster, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen, der Paritätische Münster und die Caritas Münster für die stadtteilbezogene Arbeit bis zum Jahr 2022 um ,23 Euro/Jahr anzuheben Zur Zwischenfinanzierung des Begegnungszentrums coerde mittendrin wird für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von Euro und für das Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von Euro beantragt Für die Fortsetzung und Sicherung der Präventionsarbeit zur Vermeidung von schweren Kopfverletzungen und deren Folgen der Kinderneurologie-Hilfe an Münsteraner Kindertagesstätten und Schulen wird ein Zuschuss in Höhe von Euro/Jahr beantragt Für das Projekt DiNo - Kinderbetreuung in Notsituationen des VAMV Münster wird eine Erhöhung des städtischen Zuschusses von Euro auf insgesamt Euro/Jahr beantragt Zur Unterstützung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und um die Freizeit- und Ferienbetreuungsangebote verstärkt auf die Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher auszurichten, wird die Einrichtung eines Fachdienstes Inklusion angeregt. Dafür werden für das Jahr 2018 finanzielle Mittel in Höhe von Euro für den Lebenshilfe Münster e.v. beantragt Es wird beantragt, die finanzielle Förderung für das Umweltforum ab dem Jahr 2018 von derzeit Euro auf Euro/Jahr zu erhöhen. im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der

12 Es wird angeregt, eine Straße bzw. einen Weg nach dem 1976 verstorbenen Schwulenaktivisten Rainer Plein zu benennen. Hierfür werden vorzugsweise Wege im Stadtbezirk Münster-Mitte vorgeschlagen Für das Präventionskonzept TEMBO der Diakonie Münster, ein Gruppenangebot für die gesunde Entwicklung von Kindern suchterkrankter Eltern, wird ein Zuschuss in Höhe von Euro/Jahr beantragt Es werden finanzielle Mittel für die 0,5-Stelle einer Sozialarbeiterin für das Streetwork- Projekt Marischa für weitere zwei Jahre in Höhe von Euro/Jahr beantragt Für eine jugendgerechte, mobile Website mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der Darstellung der Münsteraner Beratungs- und Hilfelandschaft für Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Möglichkeit der Partizipation und des Engagements in Münster wird ein Zuschuss in Höhe von Euro für das Jahr 2018 und je Euro in den Folgejahren beantragt Es wird angeregt, am Dortmund-Ems-Kanal die Freilaufzone für Hunde auf eine Kanalseite zu beschränken und für die andere Seite ein Hundeverbot zu verhängen Es wird angeregt, die Zierbirnen auf der Hornstraße gegen andere Bäume auszutauschen Es wird eine finanzielle Förderung für die geförderte Stelle Teamassistenz des draußen! e.v. für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von Euro/Jahr sowie für die Stelle der Geschäftsführung ab dem Jahr 2018 in Höhe von Euro/Jahr beantragt Für eine neue Bestuhlung im Haus der Begegnung Albachten wird um einen Zuschuss in Höhe von Euro gebeten Es wird angeregt, auf der Straße Am Burloh/Neuer Heidkamp eine Fußgängerampel zu installieren Es wird angeregt, die Buslinie 9 bei allen Fahrten nach Kinderhaus bis nach Sprakel zu verlängern. Verwaltung zur Vorprüfung im Rahmen der im Rahmen der im Rahmen der Verwaltung Verwaltung zur Vorprüfung im Rahmen der im Rahmen der Verwaltung Verwaltung zur Vorprüfung

13 Es wird angeregt, Schwerbehinderten mit dem Merkmal G auf/in allen bewachten Münsterschen Parkplätzen und Parkhäusern die Parkgebühren zu erlassen Es wird angeregt, dass die Taxibuslinie T81 aus Sprakel statt zum Schulzentrum Kinderhaus zum Idenbrockplatz fährt. Des Weiteren soll die Abfahrtszeit um 15 Minuten nach hinten verschoben werden Es wird angeregt, anstelle der Parkplätze am Krummen Timpen Fahrradstellplätze einzurichten Es wird angeregt, die Freilaufzonen für Hunde im Stadtgebiet für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar auszuschildern Es wird beantragt, dass die Deutsche Bahn entweder den fehlenden Schallschutz im Wohngebiet baut oder leisere Güterzüge und Personenzüge eingesetzt werden und die Stadt Münster sich unterstützend für die Durchsetzung des Bürgerwohls gegenüber der Deutschen Bahn einsetzt Es wird angeregt, zwei Poller an der Kreuzung Langestraße/Malteserstraße aufzustellen Es wird angeregt, im Stadtteil Handorf ein Stadtteilbüro mit dem Schwerpunkt Integrationshilfe einzurichten. Verwaltung zur Vorprüfung Verwaltung zur Vorprüfung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Verwaltung Die Anregung Nr wurde sowohl an den als auch an die Bezirksvertretung Münster-Ost gerichtet und wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am bekannt gegeben. Die Anregung Nr wurde sowohl an den als auch an die Bezirksvertretung Münster-Südost gerichtet und wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am bekannt gegeben. Die Anregung Nr wurde an den der Stadt Münster gerichtet. Da der Antragsteller vorzugsweise eine Benennung im Stadtbezirk Münster-Mitte vorschlägt, wurde die Anregung auch den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Mitte in der Sitzung am bekannt gegeben. Die Anregung Nr wurde sowohl an den als auch an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet und wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am bekannt gegeben. Die Anregung Nr wurde sowohl an den als auch an die Bezirksvertretung Münster-Nord gerichtet und wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am bekannt gegeben.

14 14 Die Anregung Nr wurde sowohl an den als auch an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet und wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der Sitzung am bekannt gegeben. Die Anregung Nr wurde sowohl an den als auch an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet und wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der Sitzung am bekannt gegeben. Punkt 6 der Tagesordnung Anfragen von smitgliedern Es lagen keine Anfragen von smitgliedern vor. Punkt 7 der Tagesordnung Anregungen der Bezirksvertretungen Es lagen keine Anregungen der Bezirksvertretungen vor. Punkt 8 der Tagesordnung Anregungen des Integrationsrates Punkt 8.1 der Tagesordnung AIR/0001/2017 Haushaltsansatz für die Arbeit des Integrationsrates der Stadt Münster im Bereich der Integrationsprojekte ab dem dauerhaft auf aufstocken Es lag folgende Anregung des Integrationsrates vor: Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am die folgende Anregung an den einstimmig (bei vier Enthaltungen) beschlossen und darum gebeten, die Anregung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen: Der möge beschließen: 1. Abgesehen von den Mitteln für allgemeine Ausgaben wird der Haushaltsansatz für die Arbeit des Integrationsrates der Stadt Münster im Bereich der Integrationsprojekte ab dem dauerhaft auf aufgestockt. 2. Zur Umsetzung der zusätzlichen Aufgaben richtet die Verwaltung eine ½ Stelle ein. Herr Lewe schlug vor, die Anregung des Integrationsrates zu den Haushaltsberatungen zu verweisen. Es herrschte Einvernehmen. Punkt 9 der Tagesordnung Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Es lagen keine Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung Münster vor.

15 15 Punkt 10 der Tagesordnung Anregungen des Jugendrates gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen Es lagen keine Anregungen des Jugendrates gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Punkt 11 der Tagesordnung V/0741/2017 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2018 Die Reden von Herrn Lewe und Herrn Reinkemeier zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sind der Originalniederschrift als Anlage 1a und Anlage 1b beigefügt. Der beschloss einstimmig bei Stimmenthaltungen (AfD): I. Sachentscheidung: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage der Vorlage = Anlage 2 der Originalniederschrift) wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen. Punkt 12 der Tagesordnung V/0598/2017 Gleichstellung in politischen Gremien Antrag der SPD-Fraktion an den Nr. A- R/0042/2016 Gleichstellung in sgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Punkt 13 der Tagesordnung V/0617/2017/1 V/0617/2017 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor. Der beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage einstimmig: I. Sachentscheidung: Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt: 1. Frau Simone Wendland (MdL) als Mitglied des Landtages 2. Herr RH Olaf Dreßen (CDU) 3. Herr RH Michael Kleyboldt (SPD) 4. Herr RH Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 5. Frau Gisela Schulze Horn (FDP) 6. Frau Anne Sandner als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft - DGB

16 16 7. Herr Hans h als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung 8. Herr Abdul Amir Sleiman als Vertreter des Integrationsrates Punkt 14 der Tagesordnung V/0734/2017 Absicherung von zentralen en Veranstaltungsflächen und Plätzen von besonderer Bedeutung durch Polleranlagen Folgende abweichende Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-Mitte lag vor: Bezirksvertretung Münster-Mitte Herr Tepe gab für die CDU-Fraktion folgende Notiz zu Protokoll: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte sieht eine Dringlichkeit, das Thema Absicherung von zentralen en Veranstaltungsflächen und Plätzen von besonderer Bedeutung durch Polleranlagen intensiv zu verfolgen. 2. Die Vorlage V/0734/2017 wirft nicht zuletzt aufgrund der Kurzfristigkeit der Übersendung erhebliche Fragen auf, die auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte nicht hinreichend beantwortet werden konnten. 3. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte sieht sich daher nicht in der Lage, eine fachlich fundierte und in den Fraktionen abgestimmte Stellungnahme zu der Vorlage abzugeben, weshalb eine Vertagung unumgänglich ist. 4. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte bittet die Gremien, die in der Beratungskette der BV Mitte folgen, die möglichen Vorgehensweisen zur Verbesserung der Absicherung der Veranstaltungsflächen umfassend zu erörtern sowie der BV Mitte erneut die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Thema zu befassen. Frau Otte schloss sich für die SPD-Fraktion diesen Aussagen an. Daraufhin beantragte Herr Honderboom, die Vorlage zu vertagen. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte beschloss daraufhin mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (SPD Fraktion, CDU-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Herr Mayweg) bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) die Vorlage zu vertagen. Stellungnahme zum abweichenden Beschluss / zu den abweichenden Beschlüssen Mit der Vorlage reagiert die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei auf die auf nicht absehbare Zeit bestehende erhöhte Gefährdungslage durch terroristische Gewalttaten. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll der Schutz der Bevölkerung kurz- und mittelfristig erhöht werden. Die sukzessive Installation von Polleranlagen entspricht dabei dem aktuellen Sicherheitsstandard und ist als eine zweckmäßige und nachhaltige Lösung anzusehen, um bereits im kommenden Jahr mehrere Großveranstaltungen abzusichern. Der Schutz höchstrangiger Rechtsgüter wie Leib und Leben ist vor dem Hintergrund der Gefährdungslage als zeitkritisch und dringlich anzusehen und genießt Vorrang ggü. anderen Aspekten. Die von der BV-Mitte beschlossene Vertagung der Vorlage und damit das Hinausschieben einer Entscheidung läuft dieser Intention entgegen. Die Verwaltung bittet daher, die nachfolgenden Beratungen durchzuführen und durch Beschlussfassung im abzuschließen. Herr Sagel führte aus, dass sich DIE LINKE. sfraktion Münster der vorliegenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-Mitte anschließt und stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Herr Dr. Jung erhob Gegenrede.

17 17 Herr Lewe stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, zur Abstimmung. Der Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, wurde mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, AfD, Herr Pfau) bei Fürstimmen (DIE LINKE.) und Stimmenthaltungen (Piraten/ÖDP) abgelehnt. Herr Berens fragte nach: Wie ist die personelle Situation der WBI-Leitstelle? Inwieweit ist der Pollerstandort Domplatz/Paradies final? Gibt es hier nicht andere, geeignetere Standorte? Herr Heuer antwortete, dass die Verwaltung in Sachen Leitstelle mehrere Optionen geprüft hat (WBI, Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei). Neben der technischen Leistungsfähigkeit der WBI bei der Installation der Polleranlagen sei auch die Verfügbarkeit der WBI-Leitstelle vorteilhaft, da diese rund um die Uhr besetzt ist (nachts mit zwei Personen, tagsüber und abends mit mehreren Personen). Die Feuerwehr komme nicht in Frage, da die dortige Kernaufgabe der Annahme und Abwicklung von ca Notrufen im Jahr unbeeinträchtigt bleiben soll. Im Übrigen werde für den Einsatzfall der Feuerwehr eine Auslösemöglichkeit zum Herabfahren von Pollern vorgesehen. Auf die Frage zum Pollerstandort am Domplatz antwortete Herr Heuer, dass der Standort auf einem Vorschlag der Polizei beruht. Bei großen Veranstaltungen stehen rechts und links vom angesprochenen Pollerstandort veranstaltungsbedingte Einrichtungsgegenstände sowie Lkw, die nicht zu umfahren sind, sodass durch den Poller das Befahren der Veranstaltungsfläche verhindert wird. Im Übrigen werden alle Standorte im Realisierungsverfahren weiterhin einzelfallbezogen geprüft, sodass ggf. notwendig werdende Änderungen und Optimierungen nicht ausgeschlossen sind. Der APOSOE (Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government) wird über den Fortgang informiert. Der beschloss mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, Piraten/ÖDP, AfD, Herr Pfau) bei Gegenstimmen (DIE LINKE.): I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster erhält ein Absicherungssystem für zentrale Veranstaltungsflächen und Plätze von besonderer Bedeutung durch feste und/oder absenkbare Poller. 2. Die Stadt Münster beauftragt die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) mit der Ausführungsplanung, dem Vergabeverfahren, dem Bau und dem Betrieb des Absicherungssystems. 3. Das hierfür zu entrichtende Leistungsentgelt an die WBI für die Errichtung der Poller am Schlossplatz als Pilotprojekt wurde bereits in den Entwurf für den Haushalt 2018 ff eingestellt. Der nimmt zur Kenntnis, dass wegen der Eilbedürftigkeit und Änderungen der Sicherheitslage noch nicht alle Details der weiteren Planung und Ausführung bekannt sind, so dass für die Ausweitung des Absicherungssystems über den Schlossplatz hinaus derzeit noch keine Mittel veranschlagt sind.

18 18 4. Dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government wird regelmäßig über den Fortgang berichtet. Sofern die geplante Ausweitung des Pollersystems über den Schlossplatz hinaus erfolgt, bevor im Rahmen des Haushaltsplans 2019 über die weitere Mittelbereitstellung entschieden wurde, werden die benötigten Mittel unterjährig im Rahmen des beschlossenen Gesamthaushalts 2018 umgeschichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Zeile 13 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen Betrag 2018 ff p.a. Bemerkungen Mittel für 2018 ff. sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2018 veranschlagt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei der Produktgruppe 0201 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Punkt 15 der Tagesordnung V/0610/2017 Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster (Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen) Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster - Entgelterhebungsverordnung im Send- und Marktwesen - wird beschlossen (Anlage der Vorlage = Anlage 3 der Originalniederschrift). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Punkt 16 der Tagesordnung V/0578/2017 Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Der beschloss einstimmig bei Stimmenthaltungen (DIE LINKE.):

19 19 I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster (Anlage 1 der Vorlage = Anlage 4 der Originalniederschrift) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Kosten in Höhe von pro Jahr ( ) für die Überleitung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern (siehe Vorlage V/1003/2016, II.2 u. 3; Vorbereitungslehrgänge zur Ergänzungsprüfung 1(EP1)), die gemäß Erlasslage des Gesundheitsministeriums (MGEPA) kommunal zu übernehmen sind und damit nicht über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden können. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen in der Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung zur Verfügung. Punkt 17 der Tagesordnung V/0702/2017 Zukünftige Entwicklung der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) Nach kurzer Diskussion beschloss der mit Mehrheit (OB, CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Piraten/ÖDP, Herr Pfau) bei Gegenstimmen (SPD, FDP, AfD) und Stimmenthaltungen (DIE LINKE.): I. Sachentscheidung: 1. Das Aufgabenspektrum der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) wird erweitert und auf die Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung ausgedehnt. Die in der Anlage beigefügte Fassung zu 2 des Gesellschaftsvertrages (Anlage der Vorlage = Anlage 5 der Originalniederschrift) wird beschlossen. 2. Der nimmt zur Kenntnis, dass zur engen Zusammenarbeit der WBI GmbH mit der KonvOY GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden ist. 3. Der nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermarktung von Grundstücken im Stadtkonzern die WBI GmbH bei Bedarf Verträge zur Geschäftsbesorgung abschließen kann. 4. Die Neubesetzung der Geschäftsführung der WBI GmbH zum wird in einer gesonderten Vorlage geregelt. 5. Die Anträge an den der SPD-Fraktion Nr. 59/2016 Strukturen der städtischen Gesellschaften optimieren Neue Perspektiven für die Westfälische Bauindustrie (WBI) und der sfraktion der CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. 30/2017 Ressourcen bündeln Potentiale ausschöpfen: WBI und KonvOY arbeiten eng zusammen! sind damit erledigt.

20 20 Punkt 18 der Tagesordnung V/0799/2017 Personalangelegenheit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI): Ausschreibung der Geschäftsführung Der beschloss mit Mehrheit (OB, CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, DIE LINKE., Piraten/ÖDP, Herr Pfau) bei Gegenstimmen (SPD, FDP, AfD): I. Sachentscheidung: 1. Die Position der Geschäftsführung der Westfälischen Bauindustrie GmbH wird zum 1. Januar 2018 ausgeschrieben. Für die Personalsuche wird ein Personalberatungsunternehmen beauftragt. 2. Das Stellenprofil der zu besetzenden Geschäftsführungsposition umfasst ausdrücklich auch die Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung (Stichwort: städtische Infrastrukturgesellschaft, s. Vorlage V/0702/2017). Punkt 19 der Tagesordnung V/0742/2017 Haushaltsplan Finanzstatusbericht Q2/ Überplanmäßige Mittelbereitstellungen durch den der Stadt Münster Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. Der nimmt zur Kenntnis, dass nach aktuellem Stand der Haushaltsbewirtschaftung und unter Berücksichtigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellungen eine Reduzierung des bisher geplanten Defizits auf -47,6 Mio. (Verbesserung um 11,0 Mio. ) prognostiziert werden kann (Anlage 1). 2. Der stimmt den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen gemäß 83 Gemeindeordnung NRW in Höhe von insgesamt in den folgenden Teilergebnisplänen bzw. im Teilfinanzplan zu: 2.1 Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien, Zeile 15 Transferaufwendungen, Teilergebnisplan Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, Zeile 15 Transferaufwendungen, Teilergebnisplan Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste, Zeile 15 Transferaufwendungen, Teilfinanzplan Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung, Investitionsmaßnahme 4370 Neubau Gerätehaus Handorf, Die haushaltsrechtliche Deckung der unter Punkt 2 genannten überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von insgesamt erfolgt folgendermaßen: 3.1 zum Beschlusspunkt 2.1 Teilergebnisplan 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien, Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen, Mehrertrag von ,

21 21 Teilergebnisplan 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag zum Beschlusspunkt 2.2: Teilergebnisplan 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag zum Beschlusspunkt 2.3: Teilergebnisplan 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben, hier: Gewerbesteuererträge, Mehrertrag zum Beschlusspunkt 2.4: Teilfinanzplan Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, Investitionsmaßnahme 4052 Herrichtung Oxford-Kaserne (Blöcke 16/20), Minderauszahlung Punkt 20 der Tagesordnung V/0746/2017 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2017 Der nahm den Bericht zur Kenntnis. Punkt 21 der Tagesordnung V/0658/2017 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Eigentümergemeinschaft "Altenwohnungen am Klarastift"/Kommunale Stiftungen Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. In Anwendung der Satzung zur kommunalen Bürgschaftsregelung der Stadt Münster (Vorlage V/0624/2009) werden folgende wesentliche Punkte zu einer Einzelbürgschaft der Stadt Münster beschlossen: a) Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen am Klarastift, an der die kommunal verwalteten, rechtlich selbständigen Stiftungen Vereinigte Pfründnerhaus mit 60% und Pfründnerhaus Kinderhaus mit 40% beteiligt sind, mit einem Höchstbetrag von 80% der Kreditsumme zur Besicherung eines Kredites mit einem Nennwert von 3,0 Mio., wird zugestimmt. b) Die Bürgschaft ist begrenzt auf die Laufzeit des Darlehens. Es wird eine Bürgschaftsprovision i.h.v. 0,5 v. H. vom jeweiligen Restkapital zum Jahresende festgesetzt. 2. Vorgenannter Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die geänderten Wirtschaftspläne 2017 der Stiftungen Vereinigte Pfründnerhaus, Pfründnerhaus Kinderhaus sowie der Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen am Klarastift (Vorlage V/0662/2017) genehmigt werden.

22 22 Punkt 22 der Tagesordnung V/0641/2017 Verwendung der Fördermittel nach 11 Abs. 2 und 11a des Gesetzes über den en Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2015 Der nahm den Bericht zur Kenntnis. Punkt 23 der Tagesordnung V/0642/2017 Verwendung der Fördermittel nach 11 Abs. 2 und 11 a des Gesetzes über den en Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2016 Der nahm den Bericht zur Kenntnis. Punkt 24 der Tagesordnung V/0531/2017/1 V/0531/2017 Dauerhafte Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor. Herr Peters bat, dafür Sorge zu tragen, dass die erste Sitzung des Arbeitskreises noch vor den Haushaltsberatungen stattfindet. Der beschloss unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, DIE LINKE., Piraten/ÖDP, Herr Pfau) bei Gegenstimmen (AfD): I. Sachentscheidung: 1. Das Verkehrssicherheitsprogramm wird dauerhaft fortgeführt. 2. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms werden wie bis zum Personalressourcen im Umfang von 7,0 Vollzeitäquivalenten dauerhaft zur Verfügung gestellt. 3. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms werden in der Ergebnis- und Finanzplanung jeweils für die Umsetzung der Baumaßnahmen und jeweils für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt. 4. Die Kurzevaluierung von ausgewählten Unfallhäufungsstellen der Fachhochschule unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Hartz wird zur Kenntnis genommen. 5. Zum Verkehrssicherheitsprogramm wird die Verwaltung jährlich einen Bericht zur Unfallentwicklung im Stadtgebiet Münster vorlegen, der auf der Verkehrsunfallstatistik des Polizeipräsidiums Münster basiert. Die Unterscheidung nach ausgewählten Beteiligten (Radfahrer, Pkw und Fußgänger) sowie nach Zielgruppen (Kinder, junge Erwachsene und Senioren) wird übernommen. Als dynamischer Vergleichsmaßstab wird dabei die Kennzahl Unfälle mit Personenschäden je Einwohner genutzt. Darüber hinaus wird ein Vergleich zur Unfallentwicklung im Land NRW hergestellt und die Platzierung Münsters in der Landesstatistik aufgeführt.

23 23 6. Zur weiteren Unterstützung der Arbeit für Verkehrssicherheit in Münster tagt der Interfraktionelle Arbeitskreis Verkehrssicherheit mindestens halbjährlich, bei Bedarf auch häufiger. II. Finanzielle Auswirkungen: Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Teilproduktgruppenplänen die folgenden Veranschlagungen: Erträge Haush.- Nr. Bezeichnung jahr Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten Betrag Bemerkungen Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2018 ff Aufwendungen Haush.- Nr. Bezeichnung jahr Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten Betrag Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 ff Aufwendungen für Sach- und 2018 ff. Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen 2018 ff Bemerkungen davon für Öffentlichkeitsarbeit Zwischensumme Produktgruppe ff Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und anlagen 11 Personalaufwendungen 2018 ff Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2018 ff Zwischensumme Produktgruppe ff Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung Sachmittel und für arbeitsplatzbezogene Sachkosten 11 Personalaufwendungen 2018 ff Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2018 ff Zwischensumme Produktgruppe ff Gesamt 2018 ff arbeitsplatzbezogene Sachkosten Saldo 2018 ff

24 24 Auszahlungen Haush.- Nr. Bezeichnung jahr Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen Investitionsmaßnahme 4148 Ordnungspartnerschaft / Bes. Unfallschwerpunkte Betrag 2018 ff Bemerkungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt und die Stellen im Rahmen des Stellenplans 2018 ff. beschließt. Inwieweit eine Refinanzierung der Baumaßnahmen über Zuwendungen nach der Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) möglich ist, muss anhand der konkreten Einzelmaßnahmen geprüft werden. Punkt 25 der Tagesordnung V/0587/2017 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Petersheide in Wolbeck, Stadtbezirk Südost Der beschloss mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, DIE LINKE., Piraten/ÖDP, Herr Pfau) bei Gegenstimmen (AfD): I. Sachentscheidung: 1. Der der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen im Bereich Am Steintor/Petersheide/Petersdamm zum Bebauungsplan Nr.509 in Wolbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt Plätze umfasst, davon 28 u3 - Plätze und ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird verbindlich von der Fa. August Gründker, Bauunternehmer und Bedachungen GmbH, Füchtorfer Straße 3, Glandorf als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet.

25 25 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm Extrazeit zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Inventar und Möblierung) in Höhe von max erforderlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- bzw. Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd und Elternbeiträge von voraussichtlich gegenüber. Für das Jahr 2020 fallen ab August anteilige Kosten für fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle). III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo Die benötigten Investitionskosten in Höhe von sind im Haushaltsplanentwurf 2018 enthalten. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Haush.- jahr ff. Betrag Bemerkungen Landeszuschüsse zu den Betriebskosten*

26 26 Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ff. Zeile 15 Transferaufwendungen ff Elternbeiträge (Kita) Betriebs kosten- zuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Punkt 26 der Tagesordnung V/0616/2017 Dauerhafte Erweiterung des Evangelischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31, Münster- Albachten, Bezirk West Der beschloss mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, DIE LINKE., Piraten/ÖDP, Herr Pfau) bei Gegenstimmen (AfD): I. Sachentscheidung: 1. Der der Stadt Münster stimmt der dauerhaften Erweiterung durch einen Anbau des Evangelischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31 im Stadtteil Albachten zu. 2. Der nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3 6 Jahren (G3) und insgesamt Plätze umfasst, davon 34 u3-plätze und ü3-plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 3. Der nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme des Anbaus wird frühestens im Sommer 2019 erfolgen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.

27 27 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von ; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von und Finanzmittel für Inventar und Möblierung in Höhe von max Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2020 fallen für die zusätzliche G1-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd (für 2019 anteilig: ) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd (für 2019 anteilig: ) und Elternbeiträge von voraussichtlich (für 2019 anteilig: ) gegenüber. Der Träger leistet für diese zusätzliche Gruppe keinen Trägeranteil. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Deckung aus 0210 Summe aller Auszahlungen/Saldo Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zeile 15 Transferaufwendungen 1. Gesetzl. Betriebskostenzuschuss gemäß KiBiz 2. Freiwilliger städt. Zuschuss zum Trägeranteil i. H. v. 12% Haush.- jahr ff ff ff ff. Betrag Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 08 Auszahlung für Baumaßnahmen Investitions Erweiterung Ev. Claudius-Kita maßnahme Albachten Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr Zuschuss an den Träger Landeszuschüsse zu den Betriebskosten* Elternbeiträge (Kita) *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

28 28 Die Höhe der rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Für die Verlagerung der investiven Haushaltsmittel von der Investitionsmaßnahme 0210 zu der Investitionsmaßnahme 4970 werden entsprechende Veränderungsblätter gefertigt. Punkt 27 der Tagesordnung V/0511/2017 Verbindlicher kommunaler Pflegebedarfsplan für Münster Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. Der nimmt den verbindlichen kommunalen Pflegebedarfsplan für Münster (Anlage der Vorlage = Anlage 6 der Originalniederschrift) zur Kenntnis. 2. Der stimmt zu, dass wie im Pflegebedarfsplan festgestellt kein Bedarf an neuen vollstationären Pflegeangeboten für die Jahre in Münster (gesamt) besteht. Es werden keine Bedarfsbestätigungen für zusätzliche vollstationäre Plätze in Einrichtungen in Münster erteilt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quartiersangebote zur Sicherung einer umfassenden Pflege zu unterstützen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Punkt 28 der Tagesordnung V/0537/2017 Zukünftige Form der Hüfferstiftung: - Auflösung der rechtlich unselbstständigen Treuhandstiftung - Übernahme des Vermögens und des Stiftungszwecks durch die Stiftung Magdalenenhospital Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. Die rechtlich unselbstständige und kommunal verwaltete Hüfferstiftung wird zum aufgelöst. 2. Das Vermögen der Hüfferstiftung wird mit Wirkung zum als Zustiftung im Rahmen eines Namensfonds von der rechtlich selbstständigen und kommunal verwalteten Stiftung Magdalenenhospital übernommen und bewirtschaftet. Der zukünftige

29 29 Fonds führt unter dem Dach der Stiftung Magdalenenhospital weiterhin den Namen Hüfferstiftung. Der Fonds Hüfferstiftung verfolgt uneingeschränkt den bisherigen Stiftungszweck. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Auflösung der Hüfferstiftung fließen deren Gewinne/Verluste ab 2018 nicht mehr in das Ergebnis des Haushalts der Stadt Münster (Produktgruppe 1701 Rechtlich unselbstständige Stiftungen ) ein. Punkt 29 der Tagesordnung V/0662/2017 Kommunale Stiftungen / Geänderte Wirtschaftspläne für das Jahr 2017 Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: Die geänderten Wirtschaftspläne 2017 (Anlage der Vorlage = Anlage 7 der Originalniederschrift) der von der Stadt Münster verwalteten rechtlich selbstständigen Stiftungen sowie der Eigentümergemeinschaft Vereinigte Pfründnerhäuser und Pfründnerhaus Kinderhaus Altenwohnungen am Klarastift, die sich gegenüber den vom am genehmigten Wirtschaftsplänen 2017 (Vorlage Nr. V/0959/2016) in den aus der Anlage ersichtlichen Positionen geändert haben, werden genehmigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanzwirksamen Auswirkungen werden in den Wirtschaftsplänen ersichtlich; der städtische Haushalt ist nicht betroffen. Punkt 30 der Tagesordnung V/0665/2017 Satzungen der kommunalen Stiftungen (örtliche Stiftungen gem. 100 GO NRW); hier: Satzungsänderung Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. 6 Abs. (1) der jeweiligen Satzung der rechtlich selbstständigen Stiftungen a) Magdalenenhospital b) Siverdes c) Vereinigte Pfründnerhäuser d) Pfründnerhaus Kinderhaus e) Bürgerwaisenhaus wird wie in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemachten Ergänzung neu gefasst (Anlage der Vorlage = Anlage 8 der Originalniederschrift).

30 30 2. Der nimmt zur Kenntnis, dass bei den rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen a) Friedrich und Irmgard Buschmann b) Generalarmenfonds c) Hüfferstiftung keine entsprechenden Satzungsänderungen erforderlich sind, weil deren Stiftungsvermögen von der Stadt Münster treuhänderisch im eigenen Namen verwaltet wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen Punkt 31 der Tagesordnung V/0748/2017 Verlagerung der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e. V. hier: städtische Baukostenförderung Der beschloss mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, Piraten/ÖDP) bei Gegenstimmen (DIE LINKE., Herr Pfau) und Stimmenthaltungen (AfD): I. Sachentscheidung: 1. Der der Stadt Münster stimmt zu, dass im Rahmen der Zustimmung des Haushalts 2018 ff. dem Reitverein 1876 Amelsbüren e. V. für die Verlagerung seiner Reitanlage ein einmaliger Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Münsteraner Sportförderrichtlinie als Höchstbetrag von ,00 gezahlt wird. 2. Der nimmt zur Kenntnis, a) dass der Reit- und Fahrverein 1876 Amelsbüren e. V. (RV Amelsbüren) seinen jetzigen Standort Böckenhorst 17, Amelsbüren auf nicht städtische Erbbaurechtsflächen an der Thierstraße, Amelsbüren verlagert und eine neue Reitanlage mit Reithallen, Stallungen, Longier- und Bergehalle, Führanlage, Außenreitplätzen, Freiflächen, Aufenthaltsraum, Geschäftsstelle errichtet und damit den Weg frei macht für eine notwendige Baulandentwicklung der Altflächen. b) dass der Baukostenzuschuss in den Jahren 2018, 2019 und 2020 je nach nachgewiesenem Baufortschritt an den Verein ausgezahlt wird. c) dass der RV Amelsbüren spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme der Verwaltung einen Verwendungsnachweis aller Kosten zur Prüfung vorlegt. d) dass nach der Verlagerung des RV Amelsbüren zur Thierstraße eine wohnbauliche Entwicklung des Altstandortes Böckenhorst 17 erfolgt. 2. Der nimmt das Raumprogramm (Anlage 1) einschließlich Kostenberechnung und die dazu gehörenden Pläne (Anlage 2) sowie den Mitgliederbeschluss (Anlage 3) zur Kenntnis.

31 31 II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Finanzierung Die Stadt Münster finanziert den Baukostenzuschuss gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1 aus den Mitteln, die sie mit den Etats 2018, 2019, 2020 im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 Transferaufwendungen zusätzlich bereitstellt. Produktgruppe Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag Bemerkungen 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und stätten Zeile 15 Transferaufwendungen Tranche Tranche Tranche Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse an Sportvereine gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1 aus den o. g. städtischen Mitteln, die jährlich mit im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 Transferaufwendungen zur Verfügung stehen. Die zur Finanzierung der Maßnahme Verlagerung des RV Amelsbüren erforderlichen Ermächtigungen sind über Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. Punkt 32 der Tagesordnung V/0643/2017 Neubau und Nutzung Bürgerbad Handorf Der beschloss mit Mehrheit (OB, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, DIE LINKE., Piraten/ÖDP, AfD) bei Gegenstimmen (FDP) und einer Stimmenthaltung ( Herr Pfau): I. Sachentscheidung: 1. Der stimmt zu, dass abweichend von seinem Beschluss vom zur Vorlage V/0382/2016 die inzwischen gegründete Bürgerbad Handorf gemeinnützige GmbH (nachfolgend: BBH) Partnerin der Stadt Münster für den Betrieb eines auch der Öffentlichkeit zugänglichen Bades und für die kommunale Finanzierung und eine mindestens 25-jährige Nutzung eines neuen privat betriebenen Bürgerbades in Handorf wird. 2. Der stimmt zu, a) dass der BBH dafür ein Erbbaurecht bis zum an einem etwa m² großen Grundstück östlich der Hobbeltstraße auf der Basis eines anfänglichen Erbbauzinses in Höhe von ca /p.a. eingeräumt wird, b) dass der BBH dafür eine Bodenwertförderung in Höhe von voraussichtlich etwa anlässlich der Bestellung des v. g. Erbbaurechtes zugutekommt. c) dass die BBH Bauherrin des auf diesem Grundstück zu errichtenden Schwimmbades wird,

32 32 d) dass die BBH dafür die bereits beschlossenen städtischen Zuwendungen für den Bau bekommt, e) dass die BBH den Neubau gemeinsam mit der Stadt Münster europaweit ausschreibt und f) dass die BBH der Stadt Münster das neue Bürgerbad zu definierten Tageszeiten gegen Zahlung einer Aufwandsersatzleistung für das Schul- und Vereinsschwimmen überlässt. I. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 ff Ab dem Jahr nach Fertigstellung (ARAP) Aufwandsersatz (mtl ) Insgesamt Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder Investitionsmaßnahme 4160 Neubau HB Handorf Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Summe aller Einzahlungen - Auszahlungen = Saldo Haushaltsansatz HP üpl: externe juristische Beratung Die Mittel für die externe juristische Beratung, Begleitung und Umsetzung der im Beschlussvorschlag I.2. genannten Aufgaben i. H. v. ca (brutto) sind gem. 83 (1) GO (NW) überplanmäßig im Jahr 2017 durch Entscheidung des Stadtkämmerers bereitgestellt worden.

33 33 Punkt 33 der Tagesordnung V/0595/2017 Darstellung und Weiterentwicklung der geförderten Beschäftigung (ögb) im Jobcenter der Stadt Münster Der beschloss einstimmig: Sachentscheidung: 1. Der der Stadt Münster beauftragt das Jobcenter mit der Fortsetzung und Forcierung der Drittmittelakquise im Bereich der geförderten Beschäftigung. 2. Der der Stadt Münster beschließt, dass die bereits im Rahmen von geförderter Beschäftigung zur Verfügung gestellten kommunalen Finanzmittel soweit sie nicht im Zuge von Sonderprojekten (s. Nr. 3 des Beschlussvorschlages) Anwendung finden, in Einzelfällen auch zur Verlängerung der regulären Förderdauer geförderter Beschäftigung genutzt werden können. 3. Der Antrag der sfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom Soziale Teilhabe durch Beschäftigung weiter erhöhen, ist damit in der Beschlussfassung des es vom aufgegriffen und umgesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die hierzu benötigten Finanzaufwendungen werden aus den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von bis zu Euro/Jahr entnommen. Punkt 34 der Tagesordnung Bauleitplanung Punkt 34.1 der Tagesordnung Stadtbezirk Münster-West Punkt der Tagesordnung V/0684/2017 Bebauungsplan Nr. 584: Roxel Westlich Autobahn A1 / Südlich Nottulner Landweg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Folgende abweichende Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-West lag vor: Bezirksvertretung Münster-West Beschlusstext: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der en und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 584 nicht gefolgt: 1.1. Der Stellungnahme, der Standort sei nicht für eine Kita geeignet, da das Straßennetz nicht auf die Neuverkehre ausgelegt ist (Anlage 1, Punkt der Vorlage) Der Stellungnahme, dass der geplante Standort nicht für eine Wohnentwicklung geeignet sei. (Anlage 1, Punkt der Vorlage).

34 Der Stellungnahme, dass die neu ausgewiesenen Stellplätze nicht ausreichend für die Bedarfe der Kindertageseinrichtung sowie der neuen und alten Anwohner seien (Anlage 1, Punkt der Vorlage) Der Anregung, die Stellplätze in Tiefgaragen unterzubringen (Anlage 1, Punkt der Vorlage) Der Anregung, eine Mischung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern vorzusehen (Anlage 1, Punkt der Vorlage) Der Stellungnahme, dass die Anschüttung bzw. die Angleichung des Geländes im Plangebiet zu einer Überschwemmungsgefahr für die angrenzenden Grundstücke führe (Anlage 1, Punkt 2.5 der Vorlage). 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 584: Roxel Westlich Autobahn A1 / Südlich Nottulner Landweg wird aufgrund der 2 und 10 i. V. m. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird mit folgender Änderung als Satzung beschlossen: Mit Verweis auf den Änderungsantrag zur Vorlage V/02224/2017 wird die Verwaltung erneut aufgefordert die Anzahl der Stellplätze (7 x Kita, 10 x Hol- und Bringverkehr zu erhöhen um die Ungunst-Lage der 6-Gruppen-Kita mit 3 Erzieherinnen je Gruppe (Sackgasse) zu kompensieren und den zu erwartenden Parkdruck vor allem in den Morgenstunden zu entschärfen. Es wird eine Erhöhung der Parkplatzanzahl für den Hol- und Bringverkehr von 10 Parkplätzen auf 20 ausgewiesenen Parkplätzen gefordert. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 584 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Investitionsmaßnahme 4231 Nottulner Landweg südl./westl. A1, BG Auszahlungen Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen/ -anlagen Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Investitionsmaßnahme 4231 Nottulner Landweg, südl./westl. A1, BG Auszahlungen 2018 / Summe aller Auszahlungen/Saldo * <

35 35 * Im Zuge der Realisierung der Planung sind Straßenbaubeiträge nach Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sowie Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch zu erwarten. Die genauen Einzahlungen können noch nicht benannt werden. Die Auszahlungen reduzieren sich um den entsprechenden Betrag. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei den o.g. Produktgruppen veranschlagt. Der Stadt entstehen anteilig Kosten für die Erschließungsarbeiten. Gleichzeitig werden Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen erzielt. Stellungnahme der Verwaltung zum abweichenden Beschluss Die Stellplatzsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 584 ist in Abbildung 1 dargestellt. Sie wurde ausgehend von den Prüfaufträgen aus den Gremien mit Blick auf die erhöhten Bedarfe zu den Hol- und Bringzeiten der geplanten Kindertageseinrichtung erneut betrachtet. Abbildung 1: vorgesehene Stellplatzverteilung Mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Bedarfe und die Abwicklung der Hol- und Bringverkehre ist eine Unterbringung von zusätzlichen Stellplätzen auf den privaten Grundstücken nicht zielführend. Davon ausgehend wurde die Situation im en Straßenraum überprüft. Im Ergebnis sind zwischen den bestehenden Baumstandorten maximal acht weitere Stellplätze möglich. In der Summe stünden 26 e Stellplätze zur Verfügung (vgl. Abbildung 2). 18 dieser Stellplätze könnten ggf. als Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre der Kindertageseinrichtung und als Ersatz für einige Längsparkerstandorte auf der Nordseite des Nottulner Landwegs dienen. Voraussetzung für eine Erhöhung der Stellplatzzahl ist die Verkleinerung der Baumscheiben um die bestehenden Bäume. Ein dauerhafter Erhalt aller Bäume ist daher unter Umständen gefährdet.

36 36 Abbildung 2: e Stellplätze Die Verwaltung wird die Schaffung von mehr als den 18 im Bebauungsplanentwurf vorgeschlagenen Stellplätzen, möglichst unter Sicherstellung des Erhalts der Bäume, zur Maßgabe für die anschließende Ausbauplanung machen. Damit wird dem Anliegen der Bezirksvertretung West und dem Prüfauftrag des ASSVW im Grundsatz Rechnung getragen. Da die ausgewiesene e Verkehrsfläche ausreichend dimensioniert ist, betrifft die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen nicht die Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Verwaltung empfiehlt dem daher, die Vorlage unverändert anzunehmen. Frau Stähler bat Herrn Denstorff um Erläuterung der Stellungnahme zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münter-West. Herr Denstorff erläuterte kurz die vorliegende, oben aufgeführte Stellungnahme. Herr Lewe stellte die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-West zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-West wurde einstimmig bei Stimmenthaltungen (Piraten/ÖDP, Herr Pfau) abgelehnt. Herr Lewe stellte die Vorlage zur Abstimmung. Der beschloss einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der en und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 584 nicht gefolgt: 1.1 Der Stellungnahme, der Standort sei nicht für eine Kita geeignet, da das Straßennetz nicht auf die Neuverkehre ausgelegt ist (Anlage 1 der Vorlage, Punkt = Anlage 9 der Originalniederschrift). 1.2 Der Stellungnahme, dass der geplante Standort nicht für eine Wohnentwicklung geeignet sei. (Anlage 1 der Vorlage, Punkt = Anlage 9 der Originalniederschrift).

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