Klausurbesprechung Nr (MMZ) vom
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- Laura Lang
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1 Klausurbesprechung Nr (MMZ) vom Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Prof. Dr. Andreas Bergmann FernUniversität in Hagen
2 2 Sachverhalt und Fallfrage
3 3 Tatsächliche Begehren Erstattung des Kaufpreises (478,01 ) Erstattung der Kosten der Hinsendung (10 ) Erstattung der Kosten der Rücksendung (7,50 ) getrennt prüfen
4 4 Klausurschwerpunkte Widerruf nichtiger Verträge? Erstattung der Kosten der Hinsendung beim Widerruf? Erstattung der Kosten der Rücksendung beim Widerruf? Bearbeitervermerk Hilfsgutachten
5 5 A: Rückzahlung des Kaufpreises I.: Bereicherungsrecht Anspruch aus 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB etwas erlangt durch Leistung ohne rechtlichen Grund = wenn mit Leistung verfolgter Zweck verfehlt wurde = wenn keine Erfüllung eintreten konnte = wenn Vertrag nichtig Nichtigkeit des Vertrages? 134 BGB i.v.m. 23 Abs. 1b StVO 138 Abs. 1 BGB Keine Heilung!
6 6 A: Rückzahlung des Kaufpreises I.: Bereicherungsrecht Anspruch aus condictio indebeti ausgeschlossen nach 817 S. 2 BGB? Anwendbarkeit auf allgemeine Leistungskondiktion Verstoß gegen die guten Sitten keine einschränkende Auslegung der Vorschrift Damit: kein Anspruch aus 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB
7 7 A: Rückzahlung des Kaufpreises II.: Rückgewährschuldverhältnis Anspruch aus 346 Abs. 1, 355 ff., 357, 312d, 312b BGB (P) Können nichtige Verträge widerrufen werden? (vgl. hierzu BGH, VIII ZR 318/08 v , BGHZ 183, 235 ff.) e.a.: Widerruf setzt einen wirksamen Vertrag voraus nichtige Verträge können nicht rückabgewickelt werden (Bruch mit Dogmatik) a.a.: wirksamer Vertrag ist keine Voraussetzung eines Widerrufs auch nichtige Verträge können widerrufen werden Wahlrecht zwischen Anfechtung und Widerruf Gründe des Verbraucherschutzes aber: kein Widerrufsrecht, wenn Verbraucher die Nichtigkeit teilweise selbst zu vertreten hat ( 242 BGB) bei arglistigem Handeln des Verbrauchers
8 8 A: Rückzahlung des Kaufpreises II.: Rückgewährschuldverhältnis Widerrufsrecht wirksam ausgeübt? Falsch: Anspruch auf Widerruf Falsch: Widerrufsrecht = Rücktrittsrecht Bestehen eines Widerrufsrechts Widerrufsrecht nach 312d BGB Vorliegen eines Fernabsatzvertrages i.s.v. 312b BGB Vertrag u ber die Lieferung von Waren Unternehmereigenschaft des V ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (+) kein Abschluss außerhalb des organisierten Vertriebssystems (+) kein Ausschluss des Widerrufsrechts gem. 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB? (+) Damit: Ein Widerrufsrecht nach 312d BGB besteht.
9 9 A: Rückzahlung des Kaufpreises II.: Rückgewährschuldverhältnis Widerrufsrecht wirksam ausgeübt? Widerrufsrecht durch Ru cksendung ausgeu bt Frist: 355 Abs.1 S. 2 BGB Fristbeginn: 312d Abs. 2 BGB Belehrung und Erhalt der Sache Damit: Widerrufsrecht wirksam ausgeübt Damit: V kann von K Ru ckzahlung des Kaufpreises in Ho he von 478,01 aus 346 Abs. 1, 355 ff., 357 Abs. 1, 312d BGB verlangen.
10 10 B: Erstattung der Rücksendekosten Anspruch aus 357 Abs. 2 S. 2 BGB eigenständige Anspruchsgrundlage Falsch: 346 Abs. 1 BGB, 812 ff. BGB 357 Abs. 2 S. 3 BGB Damit: K kann V Ersatz der Kosten der Ru cksendung in Ho he von 7,50 aus 357 Abs. 2 S. 2 BGB verlangen.
11 11 C: Erstattung der Hinsendekosten Anspruch aus 346 Abs. 1, 355 ff., 357 Abs. 1, 312d BGB : Erfasst Anspruch auf Ru ckgewa hr der erbrachten Leistungen auch die Kosten der Hinsendung? e. A.: Kosten der Hinsendung fallen nicht unter 346 Abs.1 BGB nach 467 S. 2 BGB a. F. waren die Vertragskosten zu ersetzen => Vorschrift abgeschafft a. A.: Kosten der Hinsendung von 346 Abs. 1 BGB erfasst damit: V schuldet Wertersatz gem. 346 Abs. 2 BGB : auch V stu nde ein Anspruch auf Wertersatz gem. 346 Abs. 1, 2 für die aufgewandten Versandkosten zu
12 12 C: Erstattung der Hinsendekosten aber: europarechtskonforme Auslegung erforderlich (vgl. hierzu EuGH, C-511/08 v , Slg 2010, I-3047 ff.) Art. 6 RL 97/7/EG (Fernabsatz-RL) geleistete Zahlungen sind zu erstatten Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausu bung seines Widerrufsrechts auferlegt werden ko nnen, sind die unmittelbaren Kosten der Ru cksendung der Waren. e.a: Art. 6 Abs. 2 S. 2 regelt nur die durch den Widerruf verursachten Kosten Sinn und Zweck des Widerrufsrechts a.a: Art. 6 Abs. 2 S. 2 regelt eine allgemeine Erstattungspflicht Sinn und Zweck des Widerrufsrechts Gefahr, dass Verbraucher von seinem Widerrufsrecht abgehalten wird Damit: K kann die Versandkosten fu r die Hinsendung in Ho he von 10 aus 346 Abs. 1, 355 ff., 357 Abs. 1, 312d BGB von V verlangen.
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