BARMER GEK Einblicke. Seminar zur Jahreswende 2013/2014

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1 BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014

2 Inhalt 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 2. SEPA 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 6. Steuerliche Änderungen 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 10. Sonstiges

3 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.1 Durchführung des Sozialausgleichs in 2014 Durchschnittlicher Zusatzbeitrag voraussichtlich auch für 2014 = EUR 0,00 Daher auch weiter keine Durchführung des Sozialausgleichs. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 1

4 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.2 Entgeltbescheinigungen verbindlich geregelt Folgende Punkte sind verpflichtend vorgegeben: Versicherungsnummer und persönliche Angaben des Arbeitnehmers Bescheinigter Abrechnungszeitraum Beschäftigungsbeginn Anzahl der Sozialversicherungs- und Steuertage Beitragsgruppenschlüssel Angaben, ob der Beschäftigte den Kinderlosenzuschlag nach 55 Abs. 3 SGB XI zur Pflegeversicherung entrichten muss Beschäftigungsende mit Datum BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 2

5 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.3 Beitragsnachweisverfahren: Änderungen zur Beitragskorrektur teilweise aufgehoben Der Korrektur-Beitragsnachweis im Beitragsnachweisverfahren von Arbeitgebern und Zahlstellen fällt ab weg. Ersatz- und Differenzbeitragsnachweise sind weiterhin zulässig. Die Beitragsnachweis-Datensätze werden entsprechend angepasst. Dies gilt für alle Beitragsnachweise der Arbeitgeber und Zahlstellen. Bereits genehmigte Beitragsnachweis-Grundsätze sind ab weiterhin gültig. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 3

6 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.3 Beitragsnachweisverfahren: Änderungen zur Beitragskorrektur teilweise aufgehoben Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle jeden Kalendermonat zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis einzureichen. Er kann den Datensatz als Dauer-Beitragsnachweis kennzeichnen vorausgesetzt, es fallen bei festem Entgelt für mehrere Entgeltabrechnungszeiträume Abgaben in gleicher Höhe an. Der Dauer-Beitragsnachweis bleibt gültig, bis der Arbeitgeber einen neuen Datensatz übermittelt oder sich zum Jahreswechsel die Beitrags- oder Umlagesätze ändern. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 4

7 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.3 Beitragsnachweisverfahren: Änderungen zur Beitragskorrektur teilweise aufgehoben Vom Beitragsmonat Januar 2014 an ist der Beitragsnachweis- Datensatz in der Version 10 zu verwenden. Auch dann, wenn Beiträge für Zeiträume bis Dezember 2013 nachgewiesen werden. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 5

8 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.3 Beitragsnachweisverfahren: Änderungen zur Beitragskorrektur teilweise aufgehoben Seit seiner Einführung 2009 fließen alle anfallenden Krankenversicherungsbeiträge in den Gesundheitsfonds. Beiträge für Beschäftigungszeiträume bis waren weiterhin der jeweiligen Krankenkasse zuzurechnen. Bis Ende 2013 mussten Arbeitgeber diese Altbeiträge gesondert nachweisen. Ab entfällt diese Rechnungsabgrenzung. Ab diesem Zeitpunkt fließen alle Krankenversicherungsbeiträge unabhängig davon, wann sie entstanden sind in den Gesundheitsfonds. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 6

9 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.3 Beitragsnachweisverfahren: Änderungen zur Beitragskorrektur teilweise aufgehoben Ab sind Beitragskorrekturen für vergangene Zeiträume grundsätzlich im laufenden Beitragsnachweis vorzunehmen. Alternative: Der bereits übermittelte Beitragsnachweis wird für den betreffenden Monat storniert, ein neuer Beitragsnachweis eingereicht. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 7

10 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.4 Rentenbefreiung für berufsständisch Versicherte endet bei Jobwechsel Das Bundessozialgericht hat mit mehreren Urteilen klargestellt: Bei einem Arbeitgeberwechsel hat eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keine Gültigkeit mehr. Die Befreiung ist beim Rentenversicherungsträger erneut zu beantragen. Wird kein Befreiungsbescheid vorgelegt, ist der Beschäftigte bei der gesetzlichen Rentenversicherung anzumelden. Beiträge sind zu entrichten. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 8

11 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.5 Vorverlegung der Abgabefrist von Jahresmeldungen Bisher galt als Abgabefrist für DEÜV-Jahresmeldungen der des Folgejahres. Diese Frist wurde auf den des Folgejahres verkürzt. Für die Jahresmeldungen 2013 gilt erstmals die neue Abgabefrist BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 9

12 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.6 AAG-Erstattung: Eingangsdatum zählt Wie lassen sich Nachzahlungen und Säumniszuschläge vermeiden? Erstattungsanträge so früh wie möglich einreichen. Mit dem BARMER GEK Firmenberater ggf. klären, ob der Erstattungsantrag vorliegt. Geht der Erstattungsantrag verspätet ein, kann es zu Nachzahlungen und Säumniszuschlägen kommen. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 10

13 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.7 Neue Datensatzbeschreibung im AAG-Verfahren und in der BN-Verarbeitung Für das AAG-Verfahren bedeutet die Einführung von SEPA: Die Grundsätze zum maschinellen Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG-Verfahren sowie die Verfahrensbeschreibung im Hinblick auf die Angaben im Datenbaustein Bankverbindung (DBBV) werden ab entsprechend angepasst. Im Datenbaustein DBBV werden die Felder Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC geändert. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 11

14 1. Aktuelles zur Sozialversicherung 1.7 Neue Datensatzbeschreibung im AAG-Verfahren und in der BN-Verarbeitung Erstattungsanträge mit nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgewiesen. Mit dem Entgeltabrechnungsprogramm ist die neue Version 03 des AAG-Antrags an die Krankenkasse zu verschicken. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 12

15 2. SEPA 2.1 Der Zahlungsverkehr im Euro-Raum wird neu geordnet Ab Februar 2014 gelten europaweit die Richtlinien der SEPA Single Euro Payments Area. SEPA gilt für Privatpersonen und Unternehmen. Überweisungen und Lastschriften werden europaweit einheitlich und schneller. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 13

16 2. SEPA 2.2 Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC IBAN Nationale Kontoangaben werden durch eine internationale Kennzeichnung ersetzt. Die deutsche IBAN besteht aus dem Ländercode DE einer zweistelligen Prüfziffer der achtstelligen Bankleitzahl der 10-stelligen Kontonummer, ggf. mit vorangestellten Nullen z. B. DE BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 14

17 2. SEPA 2.2 Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC BIC Mit dem BIC sind Banken und Sparkassen eindeutig identifiziert Stelle: Bankcode Stelle: Ländercode Stelle: Codierung des Ortes Stelle: Kennzeichnung der Filiale z. B. PBNK DE FF XXX BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 15

18 2. SEPA 2.3 SEPA-Umstellung gilt für alle BARMER GEK stellt im Dezember 2013 auf das SEPA-Lastschriftverfahren um. Nur noch IBAN und BIC sind relevant. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 16

19 2. SEPA 2.4 Statt Einzugsermächtigung = SEPA Lastschriftmandat Lastschriftverfahren wird geändert. Es ist ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA umgestellt. Das SEPA Lastschriftmandat wird mit einer Mandatsreferenznummer und einer Gläubiger-Identifikationsnummer hinterlegt. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE91ZZZ BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 17

20 2. SEPA 2.5 Profitieren Sie vom BARMER GEK Service Einzugsermächtigung wird automatisch an das neue SEPA Lastschriftmandat angepasst. Rufen Sie an, wenn Sie den BARMER GEK Lastschriftservice nutzen wollen oder füllen Sie ein Formular aus: Abbuchungstermine und Beitragshöhe ändern sich durch SEPA nicht. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 18

21 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG 3.1 Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit bei Beurteilung, ob die JAEG überschritten wird Ab ist derjenige krankenversicherungsfrei, dessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in 2014 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von EUR ,00* jährlich bzw. EUR 4.462,50* monatlich übersteigen wird und dessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in 2013 über der JAEG von EUR ,00 jährlich bzw. EUR 4.350,00 monatlich gelegen hat. * vorläufige Werte BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 19

22 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG 3.1 Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit bei Beurteilung, ob die JAEG überschritten wird Für die am privat krankenversicherten Bestandsfälle gilt eine besondere JAEG. Sie beträgt für das Kalenderjahr 2013 EUR ,00 bzw. EUR 3.937,50 monatlich. Für das Kalenderjahr 2014 sind es EUR ,00* bzw. EUR 4.050,00* monatlich. * vorläufige Werte BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 20

23 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG Wann ist die JAEG zu prüfen? Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses Zum Jahreswechsel Aufnahme einer neuen Beschäftigung Aufnahme einer erstmaligen Beschäftigung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 21

24 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG Wie ist das Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln? Monatlicher Lohn / monatliches Gehalt mit 12 multiplizieren Bei Stundenlöhnern: Stundenlohn x individuelle wöchentliche Arbeitszeit ohne Überstunden x 13 : 3 x 12 + Bezüge, die mindestens einmal im Jahr zufließen BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 22

25 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.1 Aktuelle Zahlen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 29,269 Mio. geringfügig entlohnte Beschäftigte insgesamt 7,469 Mio. ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte 4,832 Mio. davon im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte 2,638 Mio. Stand: Juni 2013 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenbestand August 2013) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 23

26 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.2 Wann wird aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Voraussetzung: Das regelmäßige Arbeitsentgelt übersteigt monatlich nicht die Grenze von EUR 450,00. seit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag ist es möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 24

27 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.2 Wann wird aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Entscheidend sind die regelmäßigen Bezüge. Dazu gehören auch einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld), sofern sie mit hinreichender Sicherheit, z. B. aufgrund eines Tarifvertrages oder durch betriebliche Übung mindestens einmal im Jahr zu erwarten sind. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 25

28 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.2 Wann wird aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Beispiel Entgelt monatlich: EUR 425,00 Weihnachtsgeld: EUR 425,00 Regelmäßige Bezüge: EUR 425,00 x 13 : 12 = EUR 460,42 Beurteilung: Der Job ist versicherungspflichtig. Wenn der Arbeitnehmer auf die einmalige Einnahme zuvor schriftlich verzichtet hat, wird sie nicht angerechnet. (Verzichtserklärung zu den Lohnunterlagen nehmen!) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 26

29 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.2 Wann wird aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Beispiel Beschäftigung: bis Rahmenfrist: bis Beurteilung: In diesem Fall ist zu prüfen, ob der Minijobber in der Zeit vom bis insgesamt mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage kurzfristig beschäftigt war. Auch für die Beurteilung, ob es sich um einen berufsmäßigen Arbeitnehmer handelt, ist diese Rahmenfrist zugrunde zu legen. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 27

30 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.2 Wann wird aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Spezialfall Wenn es sich um einen Beschäftigten handelt, der mehr als EUR 450,00 monatlich verdient und gleichzeitig ALG-I (Arbeitslosengeld 1) oder ALG-II (Arbeitslosengeld 2) bezieht, kann er dennoch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sein. Vorausgesetzt, er arbeitet weniger als 15 Stunden in der Woche. Dann handelt es sich um eine kurzzeitige Beschäftigung im Sinne der Arbeitslosenversicherung. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 28

31 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.3 Die Regelungen im Überblick Mehrere Minijobs Beispiel Entgelt bei Arbeitgeber A: ab = EUR 300,00 Entgelt bei Arbeitgeber B: ab = EUR 250,00 Beurteilung: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht vom bis Versicherungsfreiheit ab sind beide Minijobs versicherungspflichtig BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 29

32 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.3 Die Regelungen im Überblick Minijobs und Hauptbeschäftigung Beispiel Hauptbeschäftigung: EUR 1.500,00 Minijob A ab : EUR 450,00 Minijob B ab : EUR 350,00 Beurteilung: Minijob A ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Minijob B ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 30

33 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.3 Die Regelungen im Überblick Minijobs und Gleitzone Berechnung des reduzierten Beitragsanteils für Niedriglöhner: Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer wird vermindert. Der für die Berechnung maßgebliche Faktor F* beträgt 0,7605. Die vereinfachte Gleitzonenformel lautet: Beitragspflichtige Einnahme = 1, x Arbeitsentgelt 229, * Voraussichtlicher Wert; die offiziellen Bekanntmachungen standen bei Redaktionsschluss aus. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 31

34 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.3 Die Regelungen im Überblick Minijobs und Gleitzone Das Ergebnis der Berechnung ist auf zwei Dezimalstellen zu runden; die zweite Dezimalstelle ist um 1 zu erhöhen, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 9 ergeben würde. Zur Berechnung empfehlen wir den Gleitzonenrechner des vdek (Verband der Ersatzkassen e.v.) unter gleitzonenrechner/index.htm BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 32

35 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.3 Die Regelungen im Überblick Anspruch auf Regelaltersrente Versicherte des Geburtsjahres Anspruch auf Regelaltersrente mit Jahren + 1 Monat Jahren + 2 Monate Jahren + 3 Monate Jahren + 4 Monate Jahren Ab 1959 wird die Altersgrenze schrittweise um jeweils 2 Monate angehoben: 1959 = 66 Jahre + 2 Monate, 1960 = 66 Jahre + 4 Monate etc. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 33

36 4. Nebenjobs im Sozialversicherungsrecht 4.3 Die Regelungen im Überblick Beispiel Ein 67-jähriger Bezieher einer Regelaltersrente wird als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer an 15 Stunden pro Woche beschäftigt. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt: BGR 3321 (Personengruppe 119). Wegen Bezugs einer Altersvollrente besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Für die Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz (= BGR 3). In der Rentenversicherung besteht wegen der Altersvollrente Versicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer, nicht jedoch für den Arbeitgeber. Es gilt die BGR 3. In der Arbeitslosenversicherung besteht wegen Erreichen der Regelaltersgrenze Beitragsfreiheit für den Arbeitnehmer, nicht jedoch für den Arbeitgeber. Es gilt die BGR 2 (= ½ Beitrag). In der Pflegeversicherung gilt der volle Beitrag (BGR 1). BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 34

37 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.1 Beschäftigung von Studenten Sozialversicherung bei einem unbefristeten Nebenjob Studentenjob bis zu 20 Wochenstunden Monatliches Entgelt bis EUR 450,00 ab EUR 450,01 bis 850,00 ab EUR 850,01 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei versicherungsfrei versicherungsfrei Rentenversicherung versicherungspflichtig* versicherungspflichtig versicherungspflichtig * Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die bereits am bestanden haben, gelten ggf. Übergangsvorschriften. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 35

38 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.1 Beschäftigung von Studenten Sozialversicherung bei einem unbefristeten Nebenjob Studentenjob mit mehr als 20 Wochenstunden Monatliches Entgelt bis EUR 450,00 ab EUR 450,01 bis 850,00 ab EUR 850,01 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei versicherungspflichtig versicherungspflichtig Rentenversicherung versicherungspflichtig* versicherungspflichtig versicherungspflichtig * Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die bereits am bestanden haben, gelten ggf. Übergangsvorschriften. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 36

39 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.1 Beschäftigung von Studenten Sozialversicherung bei einem Semesterferien-Job Rentenversicherung bei kurzfristiger Beschäftigung Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auch bei mehr als 20 Wochenstunden Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung während Urlaubssemestern versicherungspflichtig versicherungsfrei versicherungsfrei versicherungspflichtig BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 37

40 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.1 Beschäftigung von Studenten Sozialversicherung bei einem Aushilfsjob Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei versicherungspflichtig = nur für den Job, mit dem die Grenze überschritten wird Voraussetzungen: Job ist zeitlich befristet dauert nicht länger als 50 Arbeitstage pro Jahr Job wird nicht berufsmäßig ausgeübt Voraussetzungen: Job überschreitet 26 Wochen im Jahr (nicht Kalenderjahr) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 38

41 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.2 Beschäftigung von Praktikanten Sozialversicherung bei Praktika Vorgeschriebene Vor- bzw. Nachpraktika es wird kein Arbeitsentgelt bezahlt grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber zahlt die Beiträge) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 39

42 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.2 Beschäftigung von Praktikanten Sozialversicherung bei Praktika Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Entgelt bis EUR 450,00 monatlich) bei kurzfristiger Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, versicherungsfrei in der Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 40

43 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.2 Beschäftigung von Praktikanten Sozialversicherung bei Praktika Vorgeschriebene Zwischenpraktika Duale Studiengänge versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 41

44 5. Studenten, Praktikanten, Schüler 5.2 Beschäftigung von Praktikanten Sozialversicherung bei Praktika Nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika Im Rahmen der Werkstudentenregelung Bei kurzfristiger Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei in der Rentenversicherung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 42

45 6. Steuerliche Änderungen 6.1 Reisekostenreform 2014 Zweistufige Staffelung der Verpflegungspauschalen Abwesenheit ab 8 Stunden ab 14 Stunden 24 Stunden Pauschale 2014 EUR 12,00. EUR 24,00 Pauschale 2013 EUR 6,00 EUR 12,00 EUR 24,00 BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 43

46 6. Steuerliche Änderungen 6.1 Reisekostenreform 2014 Erste Tätigkeitsstätte Ersetzt den Begriff regelmäßige Arbeitsstätte Wird vom Arbeitgeber festgelegt Wirkt ein auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils des Dienstwagens Nur für die Strecke zum Ersten Tätigkeitsort gilt die Pendlerpauschale Für andere Fahrten gilt die Kilometerpauschale BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 44

47 6. Steuerliche Änderungen 6.1 Reisekostenreform 2014 Änderungen bei den Unterkunftskosten und der doppelten Haushaltsführung Übernachtungskosten bei der auswärtigen Tätigkeitsstätte = max. 48 Monate als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig Danach im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig Bei doppelter Haushaltsführung = Unterkunftskosten bis max. EUR pro Monat abzugsfähig BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 45

48 6. Steuerliche Änderungen 6.1 Reisekostenreform 2014 Bewertung von Arbeitgebermahlzeiten bei beruflicher Auswärtstätigkeit Beispiel Ein Mitarbeiter nimmt an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung teil. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ein Mittagessen gebucht und bezahlt. Der Mitarbeiter war insgesamt 10 Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend. Verpflegungspauschale für eintägige Auswärtstätigkeit EUR 12,00 Kürzung der Verpflegungspauschale wegen Mittagessen./. EUR 9,60 Verbleiben als steuerfreier Höchstbetrag EUR 2,40 BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 46

49 6. Steuerliche Änderungen 6.3 Privat genutzte Elektro-Dienstwagen Beispiel Bruttolistenpreis eines Elektrofahrzeugs mit einer Speicherkapazität der Batterie von 16 kwh EUR abzüglich 16 kwh x 500 Euro EUR Bruttolistenpreis für steuerliche Behandlung (2013) EUR Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt bei Anwendung der 1 %-Regelung monatlich 450 Euro. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 47

50 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014 Werte und Rechengrößen 2014* (Werte in Euro) West Ost Bezugsgröße Sozialversicherung Jahr , ,00 (in der KV/PV gilt auch für die neuen Monat 2.765, ,00 Bundesländer die Bezugsgröße West) Jahresarbeitsentgeltgrenze in der KV Jahr , ,00 Monat 4.462, ,50 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der KV Jahr , ,00 für PKV-Versicherte am Monat 4.050, ,00 * Werte unter Vorbehalt BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 48

51 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014 Werte und Rechengrößen 2014* (Werte in Euro) West Ost Beitragsbemessungsgrenze KV/PV Jahr , ,00 Monat 4.050, ,00 Tag 135,00 135,00 Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV Jahr , ,00 Monat 5.950, ,00 Tag 198,33 166,67 Beitragsbemessungsgrenze Jahr , ,00 knappschaftliche RV Monat 7.300, ,00 Tag 243,33 205,00 * Werte unter Vorbehalt BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 49

52 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung Geringverdienergrenze für Azubis und Praktikanten Beispiel Sachverhalt: Ein 22-jährige Azubi/Praktikant erhält eine monatliche Vergütung von EUR 200,00. Im Dezember 2013 erhält der Azubi/Praktikant eine Sonderzuwendung in Höhe von EUR 200,00; Summe: EUR 400,00. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 50

53 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung Geringverdienergrenze für Azubis und Praktikanten Beispiel Beurteilung: Aus dem Arbeitsentgelt bis zur Höhe von EUR 325,00 zahlt der Arbeitgeber allein die Beiträge zur Sozialversicherung, aus EUR 75,00 erfolgt eine hälftige Beitragsverteilung. (Ausnahme: Besondere Regelungen zur Beitragstragung in der Krankenversicherung, Arbeitgeber: 7,3 %, Arbeitnehmer: 8,2 %.) Hinweis: Aufgrund des Alters fällt kein Zuschlag (0,25 %) zur sozialen Pflegeversicherung an. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 51

54 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung Beitragssätze in der Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Allgemein 15,5 % Arbeitgeberanteil 7,3 % Arbeitnehmeranteil 8,2 % Ermäßigt 14,9 % Arbeitgeberanteil 7,0 % Arbeitnehmeranteil 7,9 % 2,05 %* Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % Rentenversicherung 18,9 %* Arbeitslosenversicherung 3,0 % * Wert unter Vorbehalt BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 52

55 7. Neue Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung Umlagesätze* U1-Krankheitsaufwendungen bei 50 % Erstattung 1,2 % bei 65 % Erstattung (Regelsatz) 1,7 % bei 80 % Erstattung 3,1 % U2-Mutterschaftsaufwendungen bei 100 % Erstattung 0,38 % Künstlersozialabgabe für das Jahr ,2 % Insolvenzgeldumlage für das Jahr ,15 % * Werte unter Vorbehalt BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 53

56 8. Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung 8.1 Der Arbeitnehmer wird krank Was muss er tun? Den Arbeitgeber sofort informieren. Krankmeldung muss zum üblichen Dienstbeginn vorliegen. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 54

57 8. Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung 8.2 Wann wird ein ärztliches Attest benötigt? Das ärztliche Attest muss spätestens nach drei Kalendertagen dem Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Krankschreibung schon am ersten Tag vorliegt. Beispiel: Wer am Freitag krank wird und nicht zur Arbeit erscheint, muss die Bescheinigung des Arztes am Montag vorlegen. Vorausgesetzt, die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ist an diesem Tag immer noch krank. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 55

58 8. Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung 8.3 Wird das Gehalt weiterbezahlt? Arbeitgeber bezahlt grundsätzlich für max. sechs Wochen auch Minijobbern und Teilzeitarbeitskräften. Angestellte, die länger als sechs Wochen krank geschrieben sind, erhalten Krankengeld von ihrer Krankenkasse. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 56

59 8. Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung 8.4 Was passiert bei Krankheit im Urlaub? Wer im Urlaub krank wird, hat sich am ersten Tag beim Arbeitgeber krank zu melden. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 57

60 8. Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung 8.5 Ist eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber möglich? Ja, wenn z. B. ein Arbeitnehmer mehrere Jahre lang regelmäßig mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 58

61 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen Eine gesunde Herausforderung für jedes Unternehmen und alle Beschäftigten Nicht erst seit gestern lässt sich eigentlich klar sagen, dass psychische Erkrankungen die neue, aber auch versteckte Volkskrankheit bei uns sind. (Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellv. Vorstandsvorsitzender BARMER GEK 2011) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 59

62 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.1 Psychische Erkrankungen: Daten und Fakten Fehlzeiten Krankheitsbedingte Fehltage 2011 durch psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen: 16,5 % aller Fehlzeiten Durchschnittliche Erkrankungsdauer: 41,8 Tage Quelle: BARMER GEK Gesundheitsreport, 2012 Krankheitsursachen Psychische Erkrankungen sind neben Rückenbeschwerden und Atemwegerkrankungen die häufigste Krankheitsursache. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 60

63 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.1 Psychische Erkrankungen: Daten und Fakten Frührente 2010 erhielten Personen Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, mehr als ¼ fielen auf psychische Erkrankungen. Inzwischen wird mehr als jede dritte Rente (37,7 %) durch eine psychische Störung verursacht. (Bundespsychotherapeutenkammer) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 61

64 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.1 Psychische Erkrankungen: Daten und Fakten Durchschnittsalter bei Berentung wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen liegt bei 48 Jahren (Statistik der Deutschen Rentenversicherung) Deutsche Krankenkassen schlagen Alarm: Immer mehr Berufstätige werden psychisch krank. Krankheitstage aufgrund von Burnout Syndrom seien innerhalb von acht Jahren um das 18-fache gestiegen ( Welt am Sonntag, Januar 2013) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 62

65 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.1 Psychische Erkrankungen: Daten und Fakten Alter Sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmer sind von psychischen Störungen betroffen. Die höchsten Erkrankungshäufigkeiten und Ausfallzeiten treten bei den über 55-jährigen auf. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Psychische Gesundheit im Betrieb, Arbeitsmedizinische Empfehlung, Ausschuss für Arbeitsmedizin, 2011) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 63

66 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.1 Psychische Erkrankungen: Daten und Fakten Berufsgruppen Besonders verbreitet sind psychische Erkrankungen im Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch innerhalb von Branchen mit niedrigen Krankenständen (Banken, Versicherungen, Informationsdienstleistungen, Erziehungs- und Unterrichtswesen u. a.). Schwerpunkt generell: der Dienstleistungsbereich (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Psychische Gesundheit im Betrieb, Arbeitsmedizinische Empfehlung, Ausschuss für Arbeitsmedizin, 2011) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 64

67 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.2 Herausforderungen unserer Arbeitswelt Belastungsfaktoren oder Stressoren Arbeitshetze: 52 % der Beschäftigten fühlen sich bei der Arbeit sehr häufig oder oft gehetzt Arbeitsintensivierung: 63 % der Beschäftigten schätzen ein, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen Abschalten in der Freizeit: 34 % der Beschäftigten fällt es schwer, nach der Arbeit abzuschalten Überstunden: 20 % der Beschäftigten leisten 10 oder mehr Überstunden pro Woche Krank zur Arbeit: 49 % der Beschäftigten sind innerhalb eines Jahres wiederholt auch dann arbeiten gegangen, wenn sie sich krank fühlten (DGB Index Gute Arbeit GmbH 2011) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 65

68 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.2 Herausforderungen unserer Arbeitswelt Belastungsfaktoren oder Stressoren Lebenslange Fortbildung: Der Wert einmal erworbener Qualifikationen relativiert sich heutzutage durch Arbeitsverdichtung und -intensivierung; lebenslanges Lernen ist ein Muss. Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Heute arbeiten ca. ¼ aller Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, viele davon prekär (befristete Arbeitsverträge, niedrigeres Einkommen, geringere Arbeitszeiten, eingeschränkte Arbeitnehmerschutzrechte). (Statistisches Bundesamt, 2009) BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 66

69 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.2 Herausforderungen unserer Arbeitswelt Belastungsfaktoren oder Stressoren Flexible Arbeitszeitmodelle: Über aller deutschen Unternehmen haben flexible Arbeitszeitmodelle. Knapp 60 % aller Erwerbstätigen arbeiten mehr als 40 h/woche. Knapp 5 % arbeiten mehr als 60 h/woche. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2010) Räumliche Mobilität: Immer mehr Erwerbstätige müssen tägliche Geschäftsreisen, wöchentliches Pendeln zum Arbeitsort, Entsendungen über längere Zeit kompensieren. Folgen: Entwurzelung, Vereinsamung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 67

70 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.2 Herausforderungen unserer Arbeitswelt Belastungsfaktoren oder Stressoren Arbeitsaufgaben, Arbeitsunterbrechungen und Multitasking: Durch die neuen Kommunikationswege erfolgt eine starke Fragmentierung der Arbeitsvollzüge und Informationsüberlastung. 59 % der Erwerbstätigen geben an, verschiedene Aufgaben gleichzeitig erledigen zu müssen. Über Arbeitsunterbrechungen klagen 46 % der Befragten (Beermann u. a. 2008; Mark Gonzalez u. a. 2005) Folgen: negative Gefühle wie Kontrollverlust, höhere Depressivität, höhere Erschöpfung, eingeschränkte Schlafqualität, fortwährende gedankliche Beschäftigung mit der Aufgabe, nächtliche Rückstellung der kardiovaskulären Aktivität BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 68

71 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.2 Herausforderungen unserer Arbeitswelt Umgang mit Belastungsfaktoren oder Stressoren Positiver Stress ist situativ gebunden, hat eine belebende Wirkung, fördert Kreativität und Vitalität, ist die Grundlage, Herausforderungen zu meistern. Negativer Stress (maligner Dauerstress) ist meist als dauerhafter Zustand vorhanden und wird vom Betroffenen anfänglich oft nicht erkannt. Leistungsgrenzen werden wiederholt überschritten. Erfolgsergebnisse führen nicht zur Entlastung oder werden nicht wahrgenommen. Folgen: Ernsthafte Beeinträchtigungen in körperlicher, kognitiv-emotionaler und sozialer Hinsicht, nachlassende Arbeitsleistung und Belastbarkeit, psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 69

72 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.3 Mehr Gesundheit durch Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten-Nutzen-Kalkül für den Arbeitgeber Kosten Die Zunahme an psychischen Erkrankungen und die damit verbundenen Fehlzeiten der Beschäftigten stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nutzen Psychische Gesundheit der Mitarbeiter ist eine unverzichtbare Grundlage, um in der modernen Arbeitswelt zu bestehen. Für Unternehmen bildet sie die Basis der Belastbarkeit der Mitarbeiter, der Arbeitseffizienz, der Motivation und somit auch der hohen Wettbewerbsfähigkeit. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 70

73 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.3 Mehr Gesundheit durch Betriebliches Gesundheitsmanagement Prävention eine lohnende Investition Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) birgt die Chance in sich, den gesetzlichen Pflichtauftrag nach ASiG und Arbeitsschutzgesetz und das unternehmerische Interesse an gesunden, motivierten und leistungsfähigen Mitarbeitern zu verbinden. BGM heißt gemeinsame Ziele von Arbeitgeber, Betriebs- und Personalrat aushandeln. BGM setzt auf der Ebene der einzelnen Mitarbeiter (Verhaltensprävention) und des betrieblichen Systems (Verhältnisprävention) an. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 71

74 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.3 Mehr Gesundheit durch Betriebliches Gesundheitsmanagement Ziele Verringerung von Belastungen/ Beschwerden/Erkrankungen Lebensqualität am Arbeitsplatz Förderung sozialer Kompetenzen Erweiterung des Wissens über Gesundheit Sensibilisierung für die eigene Gesundheit Höhere Mitarbeiterbindung Verbesserung des Betriebsklimas gemeinsame Ziele von Arbeitgeber, Betriebs- und Personalrat aushandeln. Reduzierung von Fehlzeiten Verbesserung der Kommunikationskultur Steigern von Wettbewerbsfähigkeit/Unternehmensimage höhere Motivation und Identifikation Verbesserung der Arbeitszufriedenheit gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 72

75 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.3 Mehr Gesundheit durch Betriebliches Gesundheitsmanagement Das BGM umfasst unkomplizierte Aktionen zur Förderung der Gesundheitskompetenz, Trainings oder Kurse, sowie ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement BGM Aktionen und Maßnahmen zur Förderung der individuellen Gesundheitskompetenz Ganzheitliche Maßnahmen für nachhaltige Gesundheit BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 73

76 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.3 Mehr Gesundheit durch Betriebliches Gesundheitsmanagement Systematisches Vorgehen für effiziente Lösungen Der Management-Zyklus als Grundlage Analyse: Erhebung Ist-Zustand Unternehmensreport/Befragung Evaluation: Überprüfung Planung: Festlegung von Zielen und Maßnahmen Intervention: Durchführung BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 74

77 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.4 Unterstützung durch die BARMER GEK Maßgeschneiderte Veranstaltungen Vorträge, Diskussionen, Workshops, Führungskräftetraining, Seminare, Mitmachangebote Stärkung der Gesundheitskompetenz Aktionsfeld Bewegung Aktionsfeld Stressbewältigung Aktionsfeld Ernährung Aktionsfeld Motivation BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 75

78 9. Firmenangebot Gesundheit Umgang mit Belastungen 9.4 Unterstützung durch die BARMER GEK Gesundheitstag: Kein Stress mit Stress Vortrag: Achtung Stressfalle Test: Balance-Check Überprüfung Stressbelastung und Regenerationsfähigkeit Workshop: Gelassen und sicher im Stress Kurs: Entspannungstraining Der Mann, der zu beschäftigt ist, sich um seine Gesundheit zu kümmern, ist wie ein Handwerker, der keine Zeit hat, seine Werkzeuge zu pflegen. aus Spanien BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 76

79 10. Sonstiges Verfügen Sie über eine Betriebs-Fußballmannschaft? Dann wirken Sie mit beim größten Fußballturnier Deutschlands und gewinnen Sie einen von vielen wertvollen Preisen! Mehr Informationen unter BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 77

80 10. Sonstiges Versorgungslücke beim Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte Beispiel: Angestellter 32 Jahre alt Netto Arbeitsentgelt EUR Höchstkrankengeld EUR * Versorgungslücke EUR 913 * Werte 2013 unter Berücksichtigung vom Krankengeld zu zahlender Sozialversicherungsbeiträge BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 78

81 10. Sonstiges Versorgungslücke beim Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte Lösungsmöglichkeit für BARMER GEK Versicherte Unser langjähriger Kooperationspartner HUK-COBURG bietet eine Krankentagegeldversicherung an. Gegen eine monatliche Prämie von EUR 7,50 würde bei unserem Modellkunden ein monatliches Krankentagegeld in Höhe von EUR 900 abgesichert und die Versorgungslücke geschlossen. Der Tarif wurde im Juli 2013 von Stiftung Warentest mit der Gesamtnote 1,8 als Testsieger beurteilt. BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 79

82 10. Sonstiges Krankentagegeld Nähere Informationen: BARMER GEK Einblicke Seminar zur Jahreswende 2013/2014 Folie 80

83 Das Seminar ist ein Service der BARMER GEK. Wichtiger Hinweis: Die Inhalte für das Seminar wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Einige Daten und Fakten waren zum Redaktionsschluss nur vorläufig bekannt. Spätere Änderungen können daher nicht berücksichtigt werden. Viele aktuelle Zahlen sowie sonstige Angebote für Firmen finden Sie auf unserer Internetseite unter

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